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V/0007/2024

Bebauungsplan Nr. 629 - Entwurf zur Veröffentlichung

Vorlagen 15.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 15.02.2024, TOP 6.7

Anlage A

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Ansehen

V-0007-2024-Anlage-3-Plan-Verkleinerung

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Berichtsvorlage

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V-0007-2024-Anlage-1-Begruendung

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V-0007-2024-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Anlage A

2284 Zeichen

Anlage A zur V/0007/2024 
Kurzüberblick 
Die in 2023 durchgeführte öffentliche Auslegung für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629 : 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" soll wiederholt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das Planfest-
stellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes-Eisenbahn) Müns-
ter-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem Verfahren soll eine di-
rekte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den Schienenpersonennahverkehr 
(SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung als Ziel soll auch das SPNV-
Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-Strecke an Attraktivität gewinnen. 
In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der erforderlichen Infrastruktur ausge-
baut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von Wartehäusern oder Fahrradabstellanlagen. 
Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der ins-
gesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet entlang der WLE-Strecke geschaffen. 
 
Finanzierung 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen Kosten für den Grunder-
werb von Teilgrundstücken sowie die Herstellung des Mobiliars (z.B. Leezenboxen) und der öffent-
lichen Verkehrsflächen. Diese Kosten werden in einer folgenden Baubeschlussvorlage seitens des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau genauer beziffert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage ist § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bebauungsplan ist ein Baustein in der Gesamtmaßnahme zur Reaktivierung der WLE-
Strecke Münster-Sendenhorst. Diese ermöglicht die Verlagerung des Individualverkehrs auf die 
Schiene und somit eine Reduzierung der CO2-Emmissionen. Die auf Grundlage des Bebauungs-
plans erfolgenden Maßnahmen zur Herstellung des Haltepunktes werden im Rahmen des Be-
bauungsplanverfahrens vollständig auf externen Ausgleichsflächen ausgeglichen.

V-0007-2024-Anlage-3-Plan-Verkleinerung

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öffentlich
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An der Vogelrute
An der Vogelrute
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Hiltruper Straße
Am Steintor
Am Steintor
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II
12 Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl)
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Baum
Öffentliche Gebäude
Wirtschaftsgebäude
Bestandsangaben
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Bebauungsplan Nr.
Bebauungsplan Nr. 629
629
Wolbeck -
Hiltruper Straße /
Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck"
Wolbeck-Stadt
1, 12
1 : 500
- (ntwurf -
Zeichenerklärung
Festsetzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
Verkehr
Straßenbegrenzungslinie
Grünflächen
öffentliche Grünflächenöffentlich
Hinweise
Vorgeschlagene Abgrenzung
( Fahrbahn, Bustrasse)
Nachrichtliche Übernahme
Bereich des Planfeststellungsverfahrens zur
Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV) der WLE-Strecke Sendenhorst-Münster
Die Plangrundlage wurde am 04.04.2023 aus dem Amtlichen
Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) generiert. Die
Richtigkeit wird bescheinigt.
Münster, __________
Dipl.-Ing. Marienfeld
Amtsleiter
Für die städtebauliche Planung.
Münster, __________ __________
Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.-Ing. Festersen
Stadtbaurat Amtsleiter
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans
gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __
vom __________ bekannt gemacht.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan LVW gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vomBBBBBBBBB
bis zum __________ YHU|IIHQWOLFKWZRUGHQ(UJlQ]HQGHV9HUIDKUHQ
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und
41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, __________
Oberbürgermeister Schriftführer
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom
__________ in Kraft getreten.
Münster, __________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
Brinkheetker
Rechtsgrundlagen:
· Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch 
Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBI. 2023 / Nr. 6)
· Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 / Nr. 6)
· Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV.NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV.NRW. S. 490)
Hinweise
1. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften)
können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen und Bauen“ im
Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
2. Bodendenkmäler
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauerwerk,
Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit,
Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren Denkmalbehörde und
der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen
(§§ 16 und 17 DSchG NRW).
3. Eingriffe in den Gehölzbestand:
Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen
Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermausbesatz festgestellt
werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren)
notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen.
4. Minimierung von Lichtemissionen:
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlossene Lampenkörper
zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung von Streulicht zu achten. Es sind
insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (mit einer Hauptintensität des
Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer
geeigneten insektenfreundlichen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0007/2024

Berichtsvorlage

4758 Zeichen

V/0007/2024 
V/0007/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur Veröffentlichung im Internet 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper 
Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" erneut öffentlich auszulegen (Veröffentlichung im 
Internet).  
Der Beschluss zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens wurde vom Rat der Stadt 
Münster am 14.06.2022 gefasst (V/0265/2022). Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Realisierung des neuen WLE-Haltepunkts "Wolbeck" geschaffen wer-
den. Der Haltepunkt in Wolbeck ist einer von 5 vorgesehenen Haltepunkten im Münsteraner Stadtge-
biet, für die ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist (Loddenheide und Wolbeck).  
Das Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke Münster - Sendenhorst schließt 
die Infrastruktur der Haltepunkte im Münsteraner Stadtgebiet nicht mit ein. Im Geltungsbereich der 
Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen 
sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an  den Haltepunkten. Für die darüberhinausgehenden Aus-
stattungen, Straßenquerungsmöglichkeiten und Stellplätze ist die Aufstellung eines Bebauungsplans 
notwendig. 
Nach Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Münster -Südost am 16.05.2023 und dem Aus-
schuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung am 31.05.2023 (Berichtsvorlage V/0223/2023) erfolgte 
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.07. bis 11.08.2023. Die 
öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu den WLE -Haltepunkten Wolbeck und Loddenheide er-
folgte parallel. Die Unterlagen waren sowohl im Kundenzentrum des Stadthauses 3 als auch auf den 
Stadtplanungsamt 
 
18.01.2024  
 
Ihre Ansprechpartner:  
Herr Türkal 
Telefon: 492-6131 
Tuerkal@stadt-muenster.de 
Herr Geitel  
Telefon: 492-6193 
Geitel@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0007/2024 
Internetseiten des Stadtplanungsamtes einsehbar. 
Durch die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur Pla-
nung des WLE -Haltepunktes Wolbeck erfolgte eine tiefergehende Betrachtung umweltrelevanter 
Punkte.  
In einer ergänzenden schallgutachterlichen Stellungnahme sind die vorgebrachten Belange noch 
einmal näher untersucht und bewertet worden. Dies umfasst insbesondere die Außenwohnbereiche 
der nördlich angrenzenden Wohngrundstücke, die Anpassung eines Immissionsortes an die tatsächli-
che sowie planungsrechtliche Sit uation und einen gegebenenfalls zukünftig erhöhten Parkverkehr. 
Darüber hinaus erfolgte weitergehend eine Betrachtung des nördlich angrenzenden Gebietes (unbe-
planter Bereich i.S.d. § 34 BauGB) einerseits als Mischgebiet (MI) sowie als Allgemeines Wohngebiet 
(WA), da der Charakter dieses Bereiches nicht zweifelsfrei identifizierbar ist. In der Folge entsteht 
unter Annahme eines WA -Gebiets lediglich ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV für 
das Gebäude an der Hiltruper Str. 21. Aufgrund einer klein eren Ergänzung der Busspur im östl. Be-
reich der Planung um einen Fußweg ist darüber hinaus eine Korrektur der Eingriffs -Ausgleichs-
Bilanzierung erforderlich geworden. Eine Änderung der Kompensation hat sich hieraus jedoch nicht 
ergeben.  
Gegenüber den bereits in 2023 öffentlich ausgelegten Planunterlagen erfolgen Veränderungen bzw. 
Ergänzungen in der Begründung inkl. dem Umweltbericht sowie durch die zusätzliche schallgut-
achterliche Stellungnahme. In der Planzeichnung erfolgt im östlichen Geltungsbereich ei ne Aufwei-
tung der Verkehrsfläche für den die Busspur begleitenden Fußweg. Die textlichen Festsetzungen 
bzw. Hinweise bleiben unverändert.  Die Zeitplanung in der baulichen Umsetzung des WLE -
Haltepunktes bleibt hierdurch unberührt. 
Aufgrund der zwischenzeitlichen Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in Bezug auf die Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 2 wird nicht mehr von einer öffentlichen Auslegung gespro-
chen, sondern von einer Veröffentlichung im Internet. Die Planunterlagen werden aber weiterhin pa-
rallel vor Ort im Kundenzentrum ausgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist für März 2024 vorge-
sehen. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
 
 
Anlagen:  
Anlage A  
Anlage 1 – Begründung  
Anlage 2 – Textliche Festsetzungen  
Anlage 3 – Planzeichnung (Verkleinerung)

V-0007-2024-Anlage-1-Begruendung

55198 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 20  
B e g r ü n d u n g   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629:  
Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-
Haltepunkt  „Wolbeck“ 
Inhalt  Seite  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3  Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................ 2 
3.3  Planfeststellungsverfahren .......................................................................................................... 3 
4  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5  Planungsziele ......................................................................................................................................... 3 
6  Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 4 
7  Lärmimmissionen ................................................................................................................................... 4 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................... 6 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 7 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 7 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 8 
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit .......................................................................... 8 
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 10 
8.4.3  Fläche und Boden ........................................................................................................... 16 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 16 
8.4.5  Klima / Luft ...................................................................................................................... 16 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 17 
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ........................................................................ 17 
8.4.8  Wechselwirkungen .......................................................................................................... 18 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 18 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 18 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 18 
8.7  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 18 
8.8  Zusammenfassung .................................................................................................................... 19 
9  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 19 
  
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0007/2024

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 2 von 20  
1  Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Mit dem Ziel der Verlagerung des Individualverkehrs auf die Schiene wurde 2020 das 
Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der WLE-Strecke (Westfälische Landes-
Eisenbahn) Münster-Sendenhorst durch die Bezirksregierung Münster eingeleitet. Mit dem 
Verfahren soll eine direkte Zugverbindung zwischen Sendenhorst und Münster für den 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) geschaffen werden. Neben dieser regionalen Verbindung 
als Ziel soll auch das SPNV-Angebot innerhalb Münsters durch die Reaktivierung der WLE-
Strecke an Attraktivität gewinnen. In diesem Kontext sollen die zukünftigen Haltepunkte mit der 
erforderlichen Infrastruktur ausgebaut werden. Dies umfasst z. B. die Herstellung von 
Wartehäusern oder Fahrradabstellanlagen. Mit diesem Bebauungsplan werden die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen der insgesamt fünf Haltepunkte im Stadtgebiet 
entlang der WLE-Strecke geschaffen. 
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.06.2022 vom Rat der Stadt Münster beschlossen. Der 
Bebauungsplan wird im Vollverfahren aufgestellt. 
2  Geltungsbereich  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch 
 die planfestgestellte Gleisanlage im Süden 
 die Hiltruper Straße im Westen 
 unbeplanten Innenbereich im Norden und Osten 
Innerhalb des Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 274, 1728 und 2752. 
Die Flächen befinden sich derzeit zum Teil im Eigentum der Westfälischen Landes-Eisenbahn 
GmbH. Bis zum Satzungsbeschluss wird die öffentliche Nutzung der Flächen vertraglich 
gesichert.  
3  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem 
Flächennutzungsplan (FNP). Der wirksame FNP der Stadt Münster stellt für den betreffenden 
Bereich Bahnhof/Haltepunkt dar. Dem Entwicklungsgebot wird somit entsprochen.  
3.2  Bestehendes Planungsrecht  
Der Geltungsbereich liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet 
sich daher bisher nach §34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile). Eine Umsetzung des Vorhabens ist mit dem bestehenden Planungsrecht 
nicht möglich. Deshalb wird dieser Bebauungsplan aufgestellt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 3 von 20  
3.3  Planfeststellungsverfahren 
Die Bezirksregierung Münster hat im Jahr 2020 das durch die WLE beantragte 
Planfeststellungsverfahren für die Reaktivierung der WLE-Strecke Sendenhorst –Münster 
eingeleitet. Im Geltungsbereich der Planfeststellung und somit in der Zuständigkeit der 
Bezirksregierung Münster liegen die Gleisanlagen sowie die Bahnsteige inklusive Rampen an 
den Haltepunkten. In der Zuständigkeit der Stadt Münster stehen darüberhinausgehende 
Ausstattungen, zusätzliche verkehrliche Anbindungen und Stellplätze. Deshalb werden diese 
Inhalte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren geregelt.  
Die in der Planzeichnung zum Bebauungsplan in Lila dargestellten Flächen der Planfeststellung 
überlagern sich zum Teil mit den Flächen des Bebauungsplanes. Innerhalb dieser überlagernden 
Flächen liegen Baustelleneinrichtungsflächen für die Umsetzung der Planfeststellung.  
4  Räumliche und strukturelle Situation  
Der Haltepunkt Wolbeck liegt zentral im Ortsteil und ist der südöstlichste Haltepunkt im 
Münsteraner Stadtgebiet. Die Umgebung ist geprägt von großflächigem Einzelhandel und 
Wohnbebauung, sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Einfamilienhäuser. Die Gleisanlagen sowie 
die Hiltruper Straße trennen diese beiden Nutzungen. In wenigen hundert Metern Entfernung 
liegen das Schulzentrum (westlich) und der Marktplatz (nördlich). Im Osten grenzt das 
Jugendzentrum „Bahnhof Wolbeck“ an. Nördlich grenzt das Plangebiet an die Südgärten der 
Wohnbebauung. 
Bisher ist die Fläche eine Brachfläche, die Gebüsche, Wiese und Schotterflächen aufweist. 
Informell wird die Fläche als Stellplatz genutzt. 
5  Planungsziele  
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den WLE-
Haltepunkt „Wolbeck“ geschaffen werden. Die Planungsziele werden maßgeblich durch den 
verkehrstechnischen Entwurf bestimmt. Aus diesem leitet sich das Ziel ab, neben der Herrichtung 
des Haltepunktes inklusive der erforderlichen Infrastruktur auch die Anbindung des Haltepunktes 
an das Busnetz zu erreichen. Maßgebliches Ziel für diesen Haltepunkt ist dabei insbesondere die 
Verknüpfung des Bahn- und Bus-/Radverkehrs. Dafür wird eine Verbindung zwischen der 
Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ für Busse geschaffen. Zusätzlich sind mehrere 
Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder geplant. Hierzu soll im Bebauungsplan lediglich der 
planungsrechtliche Rahmen geregelt werden, um die konkrete Ausgestaltung des Haltepunktes 
dem verkehrstechnischen Entwurf zu überlassen und damit auch eine entsprechende Flexibilität 
in Bezug auf künftige Bedürfnisse zu gewährleisten. Im Sinne einer Angebotsplanung werden 
nach aktuellem – und dieser Planung zugrundeliegenden – verkehrstechnischen Entwurf 14 
öffentliche Stellplätze für PKWs vorgesehen. Um ein möglichst breites Mischangebot 
bereitzustellen, sind hierin je zwei Behinderten- und Elektro- sowie vier Carsharing-Stellplätze 
inkludiert. Hinzu kommen 40 Fahrradanlehnbügel, 15 Bike-Sharing-Stellplätze, 2 Leezenboxen 
für je 120 Fahrräder und 2 Lastenrad-Stellplätze.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 4 von 20  
 
Abbildung 1: verkehrstechnischer Entwurf (Stand 09.03.2022) 
6  Inhalte des Bebauungsplans  
Basierend auf dem durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellten verkehrstechnischen 
Entwurf wird für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs die Nutzung „öffentliche 
Verkehrsfläche“ festgesetzt. Angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung werden zusätzlich 
öffentliche Grünflächen festgesetzt, um einen Übergang der öffentlichen Verkehrsfläche zum 
privaten Gartenbereich zu schaffen. Darüber hinaus dienen diese Grünflächen zum Teil der 
Entwässerung des anfallenden Regenwassers. Dies wird voraussichtlich durch 
Entwässerungsmulden realisiert. 
Damit die konkrete Ausgestaltung der Verkehrsfläche nicht zu sehr durch den Bebauungsplan 
definiert und somit eingeschränkt wird, sind die Festsetzungen für die öffentliche Verkehrsfläche 
auf die reine Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche begrenzt. So bleibt innerhalb dieser 
Flächen ein Entwicklungsspielraum, um auf spätere Bedarfe reagieren zu können.   
Außerdem sind die Flächen, in der die Planfeststellung erfolgt, nachrichtlich dargestellt. 
7  Lärmimmissionen 
Für den Bebauungsplan wurden von dem Ingenieurbüro nts die von dem Haltepunkt in der 
Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche untersucht. Die in dem Gutachten 
berücksichtigten Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der 
WLE-Bahnstrecke, durch Kfz- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw-
Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans sowie durch zu erwartende planbedingte Mehrverkehre auf den Straßen in 
der Nachbarschaft außerhalb des Plangebiete.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 5 von 20  
Bei dem nördlich an das Plangebiet angrenzenden Gebiet, einem unbeplanten Innenbereich nach 
§ 34 BauGB ist die Art der Nutzung nicht eindeutig einer Baugebietskategorie der BauNVO 
zuzuordnen. Während Teile als Mischgebiet eingestuft werden können, wird insbesondere der 
innere Bereich des Quartiers eher als Allgemeines Wohngebiet gewertet. Entsprechend erfolgte 
im Lärmgutachten neben der Betrachtung der Mischgebietswerte auch eine Bewertung als 
Allgemeines Wohngebiet.  
Für weite Teile der angrenzenden Bebauung werden sowohl die jeweiligen Grenzwerte von 
64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts für Mischgebiete als auch die Grenzwerte für Allgemeine 
Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts eingehalten. Die Lärmwerte liegen 
zwischen 50 dB(A) und 64 dB(A) tags sowie 40 dB(A) und 52 dB(A) nachts an den direkt nördlich 
an den Bahnhaltepunkt angrenzenden Gebäuden (tlw. festgesetztes Mischgebiet).   
Bei dem Gebäude Hiltruper Straße 21 ist eine detailliertere Betrachtung erforderlich. Auch für 
dieses Gebäude wird sowohl eine Bewertung als Mischgebiet als auch als Allgemeinen 
Wohngebiets geführt. Auch wenn, aufgrund des räumlichen Kontextes mit direkten Gegenüber 
eines Drogeriemarktes samt Fleischers eine Einstufung als Mischgebiet zugänglich ist, kann auch 
eine Zugehörigkeit zum Allgemeinen Wohngebiet nicht ausgeschlossen werden. An diesem 
Immissionsort werden im 2. Obergeschoss Lärmpegelwerte von 60 / 50 dB(A) tags/nachts 
prognostiziert. Die zugehörigen Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete von 64 / 54 dB(A) 
werden somit um 4 dB(A) unterschritten, die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete 
von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts jedoch um 1 dB(A) überschritten. Aus dieser 
Überschreitung von aufgerundet 1 dB(A) im 2. OG der Südfassade des Gebäudes ergibt sich ein 
Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 16. BImSchV für diesen Immissionsort. 
Die höchsten Lärmpegel an einer planungsrechtlich festgesetzten WA-Nutzung wurden im 
ursprünglichen Gutachten mit 57/ 45 dB(A) am Petersdamm 3 prognostiziert. Die Lärmpegel 
liegen damit zwar über den Orientierungswerten der DIN 18005 von 55 dB(A)tags, jedoch auch 
um 2 bzw. 4 dB(A) unterhalb der Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete von 59/ 49 dB(A). Die 
prognostizierten Pegelzunahmen durch die planbedingten Mehrverkehre liegen weit unter 
1 dB(A) und sind damit nicht erheblich. 
Auf Basis der in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Bedenken 
und Anregungen aus der Öffentlichkeit ist vom Ingenieurbüro nts eine ergänzende 
lärmtechnische Stellungnahme verfasst worden, in der u. a. zusätzlich auch die 
Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Gartenlauben etc.) der nördlich angrenzenden 
Wohngebäude untersucht worden sind. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung des 
Immissionsortes 06.01 (Petersdamm 2/ 2a), sodass die im Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck - 
Am Steintor / Petersheide / Petersdamm“ festgesetzte Baugrenze sowie das zwischenzeitlich neu 
errichtete Wohngebäude berücksichtigt werden. Im Ergebnis wird dargelegt, dass die 
Immissionsgrenzwerte von Mischgebieten und allgemeinen Wohngebieten weitestgehend 
eingehalten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Anzahl der im 
verkehrstechnischen Entwurf vorgesehenen Stellplätze sowie der damit verbundene 
Mehrverkehr verdoppeln würden. Ein ggfs. künftig aufkommender Hol- und Bringverkehr ist aus 
lärmtechnischer Sicht ebenso wenig kritisch, da die maßgebliche Lärmquelle der Bahnverkehr 
darstellt. Lediglich an dem Immissionsort an der Hiltruper Straße 21 zeigen sich zusätzlich zu den 
Überschreitungen an der Fassade auch für den Außenwohnbereich des 2. Obergeschosses 
(Balkone) Überschreitungen der Grenzwerte in der Betrachtung als Allgemeines Wohngebiet um

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 6 von 20  
3 dB(A) im relevanten Tagzeitraum. Daher werden auch hier Anspruchsvoraussetzungen 
ausgelöst. 
Aus der Zusammenschau der Ergebnisse aus dem Immissionsgutachten und der ergänzenden 
schalltechnischen Stellungnahme folgt insofern ein Anspruch auf Lärmvorsorge i.S.d. 
16. BImSchV für das Gebäude Hiltruper Str. 21. Gemäß dem Grundsatz „aktiver vor passiver 
Schallschutz“ ist geprüft worden, ob im vorliegenden Fall ein aktiver Schallschutz verhältnismäßig 
umgesetzt werden kann. Als aktive Schallschutzmaßnahme würde grundsätzlich lediglich die 
Errichtung einer Lärmschutzwand infrage kommen. Da nur ein Gebäude eine 
Anspruchsvoraussetzung aufweist, wäre aufgrund der zu realisierenden Höhe und der 
erforderlichen Überstandslängen des Schallschirms aktiver Schallschutz aus städtebaulichen, 
wirtschaftlichen und aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht verhältnismäßig. Aus diesem 
Grund erfolgt eine passive Lärmvorsorge.  
Insgesamt bestehen unter Beachtung des Anspruchs auf passive Lärmvorsorge nach der 
16. BImSchV an der Hiltruper Str. 21 aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken 
gegen die Errichtung des neuen WLE-Haltepunktes „Wolbeck“. 
8  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen 
sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Als Datengrundlage für den Umweltbericht dienen das Umweltkataster Münster sowie 
verschiedene Fachbeiträge und Gutachten, auf die im jeweiligen Kapitel Bezug genommen wird. 
Diese Quellen sind im Folgenden aufgelistet: 
LANUV (2021): Fachinformationssystem Klimaanpassung im Internet: 
http://www.klimaanpassung-
karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume&param=Klimaanalyse 
Nts (2023): Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper 
Straße / Neuer WLE-Haltepunkt „Wolbeck“. Bericht Nr. 0222 0065-1. 
PlanU GbR Landschafts- und Umweltplanung (2021): Artenschutzprüfung (Stufe II): Anlage 
der Haltestellen der Westfälischen Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zwischen Münster und 
Sendenhorst 
Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (2023): FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 629 Wolbeck – Hiltruper Str. / Neuer 
WLE-Haltepunkt  
Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141 
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet: 
(http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 7 von 20  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d. h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Nr. 629 hinaus.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Busanbindung und die Infrastruktur des WLE-Haltepunktes „Wolbeck“ geschaffen werden. 
Geplant sind mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung 
zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse.  
Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche 
Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünläche 
festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und –plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des 
Umweltschutzes 
Menschen und menschliche 
Gesundheit  
 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)  
 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-
19, Hrsg: Forschungsges. für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) - Oktober 2019  
 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 
(TA Lärm) 
 Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)  
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
 
 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick 
auf streng geschützte Arten sowie 
Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des 
BauGB 
 Leitfaden zur Durchführung von FFH-
Verträglichkeitsuntersuchungen in Nordrhein-
Westfalen (MUNLV NRW 2002) 
Fläche und Boden  Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser 
 
 Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz 
NRW (Niederschlagswasserbeseitigung) 
Klima / Luft  Klimaanpassungsgesetz NRW 
Landschaft  Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung 
i. V. m. den Regelungen des BauGB) 
Kulturelles Erbe und sonstige 
Sachgüter  
 Denkmalschutzgesetz NRW  
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 8 von 20  
Regionalplan 
Das Plangebiet ist im Regionalplan Münsterland als allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. 
Der Schienenweg mit Haltepunkt ist dargestellt.  
Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Fläche für Bahnanlagen 
sowie den Haltepunkt dar.  
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen 
entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.  
Folgen des Klimawandels 
Zu den Folgen des Klimawandels gemäß § 1a Absatz 5 BauGB und wie diesen Folgen begegnet 
werden soll, erfolgen Ausführungen unter dem Punkt 8.4.5 Klima/Luft.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
Schutzausweisungen liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene FFH- und 
Naturschutzgebiet „Wolbecker Tiergarten“ liegt östlich außerhalb des Plangebietes in weniger 
Entfernung als 300 m Luftlinie (s. Punkt 8.4.2).  
Landschaftsplan  
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit nicht innerhalb eines Landschaftsplangebietes.  
Grünordnung Münster 
Die Grünordnung stellt Siedlungsbereich sowie eine Grünverbindung entlang der Bahntrasse dar.  
Sonstige Schutzwürdigkeiten 
Die Gleisanlagen südlich außerhalb des Plangebietes sind als schutzwürdiger Biotop der 
Stadtbiotopkartierung Münster verzeichnet.  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Es erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Umweltzustands in der 
Bestandssituation sowie eine Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung. In 
dieser Auswirkungsprognose werden bei dem jeweiligen Schutzgut soweit relevant die 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung sowie zur Verringerung und zum Ausgleich 
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen genannt. Schwierigkeiten traten bei der 
Zusammenstellung der Angaben nicht auf.  
8.4.1  Menschen und menschliche Gesundheit 
Bestandssituation der Umwelt 
Das Plangebiet umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile der Bahnhofsanlagen 
Wolbeck waren. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Holzlagerplatz und werden aktuell 
informell zum Parken sowie als Lagerfläche genutzt. Nördlich und östlich angrenzend befinden 
sich die Wohn- und Mischbebauung zwischen der Hiltruper Straße und der Straße Am Steintor 
sowie der ehemalige Bahnhof Wolbeck, der als Jugendzentrum genutzt wird.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 9 von 20  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 629 werden die Voraussetzungen für die Infrastruktur und die 
Busanbindung des Haltepunktes geschaffen, d.h. es werden PKW- und 
Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine direkte Busanbindung und damit ein attraktiver 
Haltepunkt geschaffen.  
Lärm 
Im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan Nr. 629 (nts, 2023) wurden 
die von dem Haltepunkt in der Nachbarschaft verursachten Verkehrsgeräusche gutachterlich 
untersucht. Beurteilungsgrundlage ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).  
Die Verkehrsgeräusche werden verursacht durch den Schienenverkehr auf der WLE-
Bahnstrecke sowie durch Pkw- und Busverkehr auf den Verkehrsflächen und der Pkw-
Stellplatzanlage (P&R-Stellplätze und Car-Sharing-Stellplätze) innerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans.  
Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Geräuschimmissionen durch den 
Personennahverkehr auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die Fahr- und Parkgeräusche von 
Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes in Wolbeck zeigen, dass die an 
den einzelnen Immissionsorten geltenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV grundsätzlich 
an allen betrachteten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Um aufgrund der 
nicht eindeutig identifizierbaren Art der baulichen Nutzung in dem durch einen Bebauungsplan 
nicht überplanten Bereich mögliche Schutzansprüche in jedem Falle zu gewährleisten, erfolgte 
ergänzend zu der Betrachtung als Mischgebiet eine Betrachtung des Bereichs als Allgemeines 
Wohngebiet mit niedrigeren Immissionsgrenzwerten. Auch in dieser Betrachtung werden die 
Immissionsgrenzwerte mit Ausnahme des Gebäudes an der Hiltruper Straße 21 eingehalten. Die 
Immissionsgrenzwerte werden hier tags und nachts um je 1 dB im 2. OG an der Südfassade 
überschritten sowie um 1 dB im 1. OG und um 3 dB im 2. OG im Außenwohnbereich (Balkone). 
Aus diesem Grund folgt ein Anspruch auf Lärmvorsoge gem. 16. BImSchV. Darüber hinaus sind 
in dem hier betrachteten Bereich nach den Bewertungsmaßstäben der 16. BImSchV keine 
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Es besteht kein 
Anspruch auf Lärmvorsorge über das benannte Gebäude hinaus. 
Zur Abwicklung des Busverkehrs zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ 
soll die Sackgasse „Am Steintor“ zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am 
Steintor“ im Osten des Plangebiets für den Busverkehr geöffnet werden. Die Funktionsänderung 
der Sackgasse zu einer Durchgangsstraße für den Busverkehr wird als anerkannte Ausnahme 
von der bautechnischen Betrachtungsweise der 16. BImSchV betrachtet. In diesem Sonderfall 
einer Funktionsänderung von Sackgassen kann auch ohne eine unmittelbare bauliche Änderung 
Lärmschutz nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge für einen baulich nicht geänderten 
Streckenbereich vorgesehen werden. 
Die Berechnungsergebnisse nach der 16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen 
Immissionsortes der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch 
über 3 dB(A). Die erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 10 von 20  
Aufgrund der Reaktivierung des Personennahverkehrs auf der WLE-Bahnstrecke sowie durch die 
Fahr- und Parkgeräusche von Bussen und Pkw auf dem Gelände des geplanten Haltepunktes 
sind in dem hier betrachteten Immissionsbereich nach den Bewertungsmaßstäben der 
16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu erwarten. Die 
Kriterien für eine wesentliche Änderung werden daher auch hier nicht erfüllt. Somit entsteht durch 
die Öffnung der Sackgasse „Am Steintor“ für den Busverkehr nach den Bewertungsmaßstäben 
der 16. BImSchV kein Anspruch auf Lärmvorsorge.  
Weitere Informationen können dem Schalltechnischen Gutachten (nts, 2023) entnommen 
werden.  
Während der Bauphase ist mit Störungen (z. B. durch Lärm, Licht, etc.) durch Baufahrzeuge und-
maschinen zu rechnen. Als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahme ist eine zügige und 
gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten anzustreben.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und 
Kulturgüter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
8.4.2  Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Bestandskartierung nach Biotoptypen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Diese Bereiche wurden bis Anfang der 2000er Jahre 
jahrzehntelang als Sammelstelle für Holz aus den Wäldern im Süden von Münster genutzt. Seit 
ca. 2008 wurde diese Nutzung aufgegeben, so dass sich die Flächen in Teilen durch 
Sukzessionsentwicklung begrünt haben. 
Für die Bestandserfassung wurde 2022 eine Kartierung nach Biotop-/ Nutzungstypen 
durchgeführt. Demnach wird der überwiegende Teil des Plangebiets von einer ruderalen 
Brachfläche vorwiegend mit Grasbewuchs eingenommen. Der anstehende Boden ist stark 
anthropogen überprägt, da er erheblich mit Bahnschotter vermischt ist. Die zur Hiltruper Straße 
orientierten Bereiche werden noch temporär als Lager- bzw. Pkw-Stellflächen genutzt und sind 
von verdichtetem Schotter ohne Bewuchs geprägt. Der östliche Teil des geplanten 
Geltungsbereichs, unmittelbar angrenzend an das alte ehemalige Bahnhofsgebäude, 
kennzeichnet sich durch vollversiegelte Flächen. Nördlich hiervon befindet sich ein bis zu rd. 2 m 
hoher Böschungsbereich an dessen Oberkante der Geltungsbereich des Bebauungsplans endet. 
Die Böschung ist mit mittelalten Hainbuchen sowie strauchartigen Ziergehölzen im Unterwuchs 
bestockt. Westlich an diesen Böschungsbereich anschließend hat sich ein dichtes, aus 
standortheimischen Straucharten bestehendes Gebüsch sukzessiv entwickelt. Etwas abseits 
hiervon hat sich eine Weide mittleren Alters als Einzelbaum, vermutlich ebenfalls durch 
Sukzession etabliert. Der Stammdurchmesser, gemessen in 1 m Höhe, beträgt rd. 40 cm. 
Im Winter 22/23 wurde auf der Grundlage des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der 
WLE-Trasse sowohl das Gebüsch als auch der Einzelbaum beseitigt. Diese Flächen sind für die 
Baustelleneinrichtung bzw. als temporäre Lagerflächen für Baumaterialien vorgesehen. Nach 
Beendigung der Baumaßnahmen soll gemäß Maßnahmenplan des Landschaftspflegerischen 
Begleitplans der Ursprungszustand wiederhergestellt werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 11 von 20  
Landschaftsökologische Bestandbewertung 
Die landschaftsökologische Bewertung des Bestandes wurde auf der Grundlage des städtischen 
Bewertungsverfahrens zur Ermittlung von Eingriffen im Stadtgebiet durchgeführt. Aufgrund der 
Vorgabe des oben beschriebenen Sachverhalts wurden bei der landschaftsökologischen 
Bestandsbewertung die 2022 kartierten Biotopstrukturen bewertet. 
Demnach erzielen der Gehölzbestand aus Hainbuchen auf der Böschung, die einzeln stehende 
Baumweide sowie das vorhandene Gebüsch mittlere Biotopwertigkeiten. Die sonstigen innerhalb 
des Geltungsbereichs vorhandenen Biotoptypen mit dem größten Flächenanteil verfügen 
aufgrund der starken Überprägung nur über relativ geringe Biotopwertigkeiten. 
Für das rd. 0,3 ha große Plangebiet wurden im Rahmen der landschaftsökologischen Bewertung 
insgesamt 8.067 Werteinheiten ermittelt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe aller 
Biotoptypen von 2,63. Dieser relativ niedrige Wert ist Ausdruck der überwiegend sehr geringen 
Biotopqualitäten im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 289 m² des Plangebiets (9,41 %) sind 
im Bestand vollständig versiegelt. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft / Ortsbild 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 629 werden hauptsächlich bislang intensiv genutzte 
Flächen und solche, deren Nutzungsaufgabe einige Zeit zurückliegt, überplant. Bezogen auf die 
Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind nur in untergeordnetem Maße 
Biotopstrukturen mittlerer Wertigkeit, wie das Gebüsch, der Einzelbaum sowie ein Teil des 
Hainbuchenbestandes auf der Böschung von der Maßnahme betroffen. 
Die Eingriffe werden in erster Linie durch die vorgesehene Neuversiegelung bislang offenporiger 
Flächen hervorgerufen; diese beträgt 2.228 m² bzw. 72,57 %. 
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen 
intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat 
im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. Insofern geht mit dem 
Umbau des Bereichs zu Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine 
gravierende Veränderung des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen 
Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe 
Veränderungen mit sich, indem das Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt 
wird. Diese sind jedoch als unbedeutend zu beurteilen. 
Maßnahmen zur Eingriffsminderung / -minimierung 
Der Bebauungsplan sieht eine räumliche Aufteilung des Geltungsbereichs in Öffentliche 
Verkehrsflächen und Öffentliche Grünflächen vor. Die Verortung der Öffentlichen 
Verkehrsflächen ist zum Gleiskörper orientiert, während der wesentliche Teil der Öffentlichen 
Grünflächen sich nördlich an die Verkehrsflächen anschließt. Durch diese Zonierung können die 
visuellen Beeinträchtigungen durch den öffentlichen Verkehr, in Verbindung mit einer 
Bepflanzung der Grünflächen auf die nördlich angrenzenden Privatgrundstücke abgemildert 
werden. Die Ausweisung von Öffentlichen Grünflächen minimiert darüber hinaus auch die 
Neuversiegelung auf das notwendige Maß.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 12 von 20  
Landschaftsökologische Bewertung des Bebauungsplanentwurfs 
Die landschaftsökologische Bewertung der beabsichtigten planrechtlichen Festsetzungen 
berücksichtigt bereits die vorstehende Maßnahme zur Eingriffsminimierung /-minderung. 
Demnach wird für die Planung eine landschaftsökologische Wertigkeit von 4.856 Werteinheiten 
erzielt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertstufe von 1,58. 
Kompensation des Eingriffs / Eingriffs-/Ausgleichsbilanz 
Der Abgleich der landschaftsökologischen Qualitäten zwischen Bestands- und Planungssituation 
führt unter Berücksichtigung der eingriffsminimierenden Maßnahmen zu einem Defizit von 3.211 
Werteinheiten. Dies entspricht einem durchschnittlichen landschaftsökologischen 
Wertstufenverlust im Plangebiet von 1,05 Wertstufen. 
Aufgrund der Tatsache, dass innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans keine 
Kompensationsflächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich an anderer Stelle im 
Stadtgebiet nachgewiesen werden. Dieser Nachweis erfolgt durch Zuordnung von zwei Flächen 
aus dem städtischen Kompensationsflächenpool (Komkat-Nrn.: 00007 und 26021) mit einer 
Gesamtgröße von 2.907 m². 
Fläche 1 – Uferrandstreifen an der Aa – Komkat 00007: 
Der Uferrandstreifen liegt unmittelbar außerhalb des Stadtgebietes im Bereich des nördlichen Aa-
Ufers westlich der Gimbter Straße (Gem. Gimbte, Flur 4, Nr. 33 – siehe Lageplan) und ist Teil 
eines insgesamt 10 m breiten und rd. 430 m langen Abschnitts, der sich an den Böschungsverlauf 
der Aa anschließt. Im Rahmen der Flächenextensivierung ist hier eine Grünlandbrache mit 
Hochstauden entwickelt worden. 
Auf der Fläche in der Größenordnung von 1.826 m² werden 1.881 Werteinheiten an ökologischer 
Wertsteigerung generiert. 
Fläche 2 – Im B-Plan 585 Südwestlich Nordkirchenweg – Komkat 26021: 
Die für den B-Plan Nr. 629 vorgesehene Kompensationsfläche (Gem. Hiltrup, Flur 1, 
Nr. 538 - siehe Lageplan) ist im Bebauungsplan Nr. 585 als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, 
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ohne zugewiesenes 
Kompensationserfordernis festgesetzt und im Flächenpool für Kompensationsmaßnahmen unter 
der Nummer 26021 mit einer Größe von 1.081 m² erfasst. Auf dieser und den benachbarten 
Kompensationsflächen werden verschiedene landschaftspflegerische Maßnahmen realisiert. 
Bezogen auf die Kompensationsfläche Nr. 26021 erzielen diese Maßnahmen eine 
landschaftsökologische Wertsteigerung von 1.330 Werteinheiten. 
Aus den wertsteigernden Maßnahmen auf den zwei vorstehenden Kompensationsflächen ergibt 
sich eine Aufwertung von insgesamt 3.211 Werteinheiten. Im Abgleich mit dem 
Kompensationsdefizit aus der Eingriffsbilanzierung von ebenfalls 3.211 Werteinheiten ergibt sich 
somit ein ausgeglichenes Verhältnis. Der Eingriff ist damit vollständig kompensiert 
(Kompensationsquote 100 %). Die Bereitstellung weiterer Ausgleichsflächen ist nicht erforderlich. 
Kosten der Kompensationsmaßnahmen 
Die Kosten für die erstmalige Herstellung, die einjährige Fertigstellungspflege und zweijährige 
Entwicklungspflege auf der Kompensationsfläche Nr. 26021 betragen rd. 6.500,- €. Die 
Kompensationsfläche 00007 kann kostenneutral zugeordnet werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 13 von 20  
Für die dauerhafte Unterhaltung der Kompensationsflächen über einen Zeitraum von 20 Jahren 
sind rd. 2.600,- € zu veranschlagen. 
 
Abbildung 2: Lage der Ausgleichsflächen 
Artenschutzprüfung (ASP)  
Im Rahmen der Artenschutzprüfung (planU, 2021) erfolgte im Jahr 2021 eine Erfassung der 
Höhlenbäume, Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien. Die Erfassung erfolgte für die insgesamt 
fünf geplanten Haltepunkte der WLE in Münster.  
Höhlenbäume: Im Untersuchungsgebiet zum vorliegenden Bebauungsplan Nr. 629 wurde ein 
Höhlenbaum erfasst, der jedoch außerhalb der Plangebietsgrenzen liegt.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 14 von 20  
Avifauna: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren 
direkter Umgebung konnten 30 verschiedene Vogelarten nachgewiesen werden. Darunter sind 
drei sogenannte „planungsrelevante“ Vogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Mehlschwalbe), bei 
denen aber keine Betroffenheit vorliegt, da nur „überfliegend“ oder „Nahrungsgast“. Diese drei 
Arten wurden auch nicht im Bereich des Haltepunktes Wolbeck festgestellt. Die sonstigen 
nachgewiesenen Vogelarten sind weit verbreitet.  
Bei Eingriffen in den Gehölzbestand bzw. bei der Baufeldfreimachung sind zeitliche Vorgaben zu 
beachten:  
- Gehölzarbeiten nur innerhalb des Zeitraum von 01.10. – 28./29.02. eines Jahres 
- Ausnahmen nur nach Freigabe durch einen Sachverständigen. 
Fledermäuse: In den einzelnen Untersuchungsgebieten zu den fünf Haltepunkten und in deren 
direkter Umgebung wurden die vier Fledermausarten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, 
Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus festgestellt. Darüber hinaus konnten zwei Arten nicht 
sicher nachgewiesen werden: Kleiner Abendsegler und Zweifarbfledermaus. Alle 
Fledermausarten gehören zu den planungsrelevanten Arten. Bei keiner Art gab es aktuell einen 
Quartiernachweis in den einzelnen Untersuchungsgebieten.  
Im Bereich des geplanten Haltepunktes Wolbeck wurde die Zwergfledermaus über 
Detektorkontakte nachgewiesen.  
Für Eingriffe in den Gehölzbestand gilt: 
- Da es zu einem Eingriff in den Baumbestand (Hainbuchen auf der Böschung im Bereich 
des ehem. Bahnhofgebäudes) und ggf. Entfernung von potentiellen 
Baumhöhlenquartieren kommt, sind weitere Vermeidungsmaßnahmen und ggf. 
Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese bestehen in einer vorherigen Ein- bzw. Ausflug- 
und Baumhöhlenkontrolle auf Besatz und ggf. Entwertung des Quartierpotenzials.  
- Die Gehölzbeseitigung hat daher unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen.  
- Falls ein Fledermausbesatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-
Maßnahmen (Aufhängen von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. 
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Zur Minimierung der Lichtemissionen sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:  
- Möglichst geringe Aufstellhöhen der Lichtquellen an den Straßenzügen zur Verringerung 
großräumiger Anlockeffekte  
- Verwendung geschlossener Lampenkörper (kein Hitzetod von Insekten) mit gerichteter 
Anstrahlung der betreffenden Bereiche (Lichtbündelung)  
- Keine Verwendung von Kugelleuchten oder nur zum Teil abgeschirmter Leuchten  
- Keine Beleuchtung angrenzender Flächen  
- Verwendung von insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer 
Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen UV-Licht-Anteil von 
0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in 
Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K).

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 15 von 20  
Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Reptilien: Es wurden keine Reptilien in den Untersuchungsgebieten nachgewiesen. 
Unter der Vorgabe, dass die im Rahmen der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungs- und 
Minimierungsmaßnahmen umgesetzt werden, treten nach gutachterlicher Einschätzung die 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ein.  
Weitere Informationen können der Artenschutzprüfung entnommen werden.  
FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung 
Das Bebauungsplangebiet liegt in einer Entfernung von rund 2 60 m westlich des FFH-Gebietes 
Wolbecker Tiergarten (DE-4012-301). Damit kommt die Regelfallvermutung gemäß VV-
Habitatschutz, wonach bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu Natura-2000-
Gebieten keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind, nicht zum Tragen. Eine FFH-
Verträglichkeitsvorprüfung (FFH-VvP) ist erforderlich.  
Im FFH-Gebiet kommen folgende Lebensraumtypen mit ihren charakteristischen Arten vor: 
- Hainsimsen-Buchenwald mit Schwarzspecht und Feuersalamander 
- Stieleichen-Hainbuchenwald mit Mittelspecht, Bechsteinfledermaus und 
Feuersalamander 
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit dem Mittelspecht. 
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie werden im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes nicht 
genannt. Prioritäre Arten sind nicht vertreten. Entsprechend sind auch in den Erhaltungszielen 
keine Arten des Anhangs II der FFH-RL genannt. 
Damit sind in der FFH-Vorprüfung die genannten drei Lebensraumtypen mit ihren 
charakteristischen Arten zu betrachten.  
Durch die Planung kommt es zu keiner Flächeninanspruchnahme im FFH-Gebiet. Es finden keine 
Arbeiten im FFH-Gebiet statt.  
Zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet liegt die vorhandene Wohnbebauung „Am 
Wigbold“ und „Juffernkamp“, die in ihrem Bestand eine abschirmende Funktion übernimmt. 
Aufgrund der Entfernung des Plangebietes zum Wolbecker Tiergarten sowie der 
dazwischenliegenden Wohnbebauung ist nicht mit relevanten Lärm- oder Lichtimmissionen o.ä. 
im FFH-Gebiet zu rechnen. Es ist nicht von einer Beeinträchtigung der Lebensraumtypen und 
ihrer charakteristischen Arten auszugehen.  
Ergebnis der auf dieser Grundlage erarbeiteten FFH-Vorprüfung ist, dass aufgrund  
- der Art des Vorhabens 
- des gegenwärtigen Zustands des Gebietes insgesamt und im potentiellen 
Einwirkungsbereich 
- der Verbreitung von FFH-Lebensraumtypen sowie 
- der vorhabenspezifischen potentiellen Wirkungen und Wirkreichweiten

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 16 von 20  
insgesamt Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile des FFH-
Gebietes DE-4012-301 „Wolbecker Tiergarten“ durch das Vorhaben ausgeschlossen werden 
können. 
Diese Wertung gilt auch bei Berücksichtigung anderer Pläne und Projekte.  
Zusammengefasst ist festzuhalten, dass das Vorhaben auch ohne vertiefende Prüfung im 
Rahmen einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung als verträglich im Sinne des § 34 BNatSchG zu 
bezeichnen ist.  
Weitere Informationen können der FFH-VvP entnommen werden.  
8.4.3  Fläche und Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch Schotter- und Brachflächen. Der anstehende Boden ist 
gemäß Umweltkataster Münster ein Braunerde-Pseudogley. Schutzwürdige Böden finden sich 
nicht im Plangebiet. Die Flächen sind zwar befestigt und durch Befahrung verdichtet, aber weisen 
im Bestand nur eine relativ geringe Versiegelung von rund 8 % der Fläche auf.  
Das Plangebiet wird im städtischen Altlasten-/-Verdachtsflächenkataster nicht als Altlasten-
/Verdachtsflächen geführt. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Die Flächenversiegelung nimmt durch die Anlage der öffentlichen Straßenverkehrsflächen 
deutlich auf rund 82 % der Gesamtfläche zu. Da es sich jedoch um eine Wieder- bzw. Umnutzung 
einer Bahnseitenfläche handelt, entspricht die Planung dem Gebot, mit Grund und Boden 
sparsam umzugehen.  
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 8.4.7 (Kulturgüter). 
8.4.4  Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Fließ- oder Stillgewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb 
eines Wasserschutzgebietes. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Durch die zusätzliche Versiegelung und Bebauung wird die Grundwasserneubildungsrate 
gesenkt. Es sind jedoch weder grundwasserabhängige Biotope, noch ein Wasserschutzgebiet 
o.ä. betroffen, so dass die Erheblichkeit als gering einzustufen ist.  
8.4.5  Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Plangebiet weist gemäß Umweltkataster keine besondere Klimafunktion auf. Zur Ermittlung 
der lokalen Klimafunktion bzw. –belastung des Plangebietes und seiner Umgebung wurde die 
Klimaanalysekarte des Fachinformationssystems Klimaanpassung des LANUV im Internet 
ausgewertet: demnach herrscht im Plangebiet und der Umgebung im Sommer tagsüber eine 
starke thermische Belastung, nachts ist eine mäßige Überwärmung festzustellen.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 17 von 20  
Die weinigen Bäume und Gehölze im Plangebiet sowie angrenzend daran dienen als 
Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole und Kohlendioxid binden und Sauerstoff produzieren.  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Aufgrund der Zunahme der Versiegelung wird die thermische Belastung im Plangebiet im 
Sommer zunehmen. Als Maßnahme zur Minderung dieses Effektes dient die Festsetzung einer 
öffentlichen Grünfläche im Norden des Plangebietes.  
Weitere Begrünungsmaßnahmen, die den Auswirkungen der Versiegelung entgegenwirken 
können, sollen im weiteren Verfahren umgesetzt werden. Hierzu gehören z. B. die Anpflanzungen 
von Laubbäumen als Schattenspender im Bereich der Parkplätze sowie die Begrünung der 
Fahrradboxen etc. 
Klimawandel 
Als Treibhausgase werden gasförmige Stoffe in der Luft bezeichnet, die zum globalen 
Treibhauseffekt beitragen und sowohl einen natürlichen als auch einen durch den Menschen 
verursachten Ursprung haben können. Im Plangebiet sind bauzeitlich durch die Baumaschinen, 
LKW etc. sowie betriebsbedingt durch den PKW- und Busverkehr Treibhausgasemissionen zu 
erwarten.  
Grundsätzlich handelt es sich bei der Planung des Haltepunktes Wolbeck um einen Baustein im 
Rahmen der Planung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, der u.a. der Reduzierung 
von Treibhausgasemissionen dienen soll. 
8.4.6  Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurden historisch gesehen 
intensiv als Bahnhofsgelände / Lager genutzt. Die inzwischen in Teilen eingestellte Nutzung hat 
im Hinblick auf das Ortsbild keine wesentliche Änderung mit sich gebracht. 
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Auf Basis des beschriebenen Ausgangszustandes geht mit dem Umbau des Bereichs zu 
Verkehrsflächen mit randlicher Eingrünung (Öffentliches Grün) keine gravierende Veränderung 
des Ortsbildes einher. Lediglich im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes bringt der Verlust 
eines Teils der vorhandenen Hainbuchen geringe Veränderungen mit sich, indem das 
Bahnhofsgebäude im nordwestlichen Bereich freigestellt wird. Diese sind jedoch als unbedeutend 
zu beurteilen. Mit der Neustrukturierung und Gestaltung der Fläche sowie 
Begrünungsmaßnahmen, die im weiteren Verfahren festgelegt werden, ist im Hinblick auf das 
Ortsbild ein Aufwertungspotential für die Fläche verbunden.  
8.4.7  Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation 
Im Plangebiet befinden sich keine Baudenkmäler. Bodendenkmäler sind nicht bekannt. 
Angrenzend an das Plangebiet befindet sich das ehemalige Bahnhofsgebäude, das als 
Jugendzentrum genutzt wird.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 18 von 20  
Prognose des Umweltzustands bei Durchführung der Planung / Maßnahmen 
Das Gebäude des ehemaligen Bahnhofs Wolbeck befindet sich außerhalb der 
Plangebietsgrenzen und wird nicht überplant. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Der Bebauungsplan enthält einen 
Hinweis, für den Fall der Entdeckung neuer Bodendenkmäler.   
8.4.8  Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 
16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der 
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die 
erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.  
Unter Umsetzung der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie der 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen des Artenschutzes sind diesbezüglich keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.  
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die geplanten Infrastruktureinrichtungen des 
Haltepunktes sowie im Wesentlichen die geplante Busverbindung zwischen der „Hiltruper Straße“ 
und der Straße „Am Steintor“ nicht realisiert. Damit wäre der Haltepunkt nicht optimal angebunden 
und ausgestattet.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Standort des Haltepunktes wurde im Rahmen der Planfeststellung zur WLE-Reaktivierung 
festlegt. Da es sich bereits um den ehemaligen Bahnhofsbereich Wolbecks handelt, bietet sich 
eine Wiedernutzung des Standortes an.  
8.7  Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige 
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe 
zu ergreifen.  
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (s. Punkt 8.4.2) unterliegen der Überwachung des 
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster.  
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich 
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren kann die 
Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 19 von 20  
Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der 
Umweltentwicklungen.  
8.8  Zusammenfassung 
Gemäß den Planungszielen wird im Bebauungsplan Nr. 629 überwiegend öffentliche 
Verkehrsfläche sowie angrenzend zur nördlichen Bestandsbebauung öffentliche Grünfläche 
festgesetzt, um einen Übergang zu den privaten Gartenbereichen zu schaffen. Geplant sind 
mehrere Stellplatzangebote für PKW und Fahrräder sowie eine Verbindung zwischen der 
„Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ für Busse. Zur Abwicklung des Busverkehrs 
zwischen der „Hiltruper Straße“ und der Straße „Am Steintor“ soll die Sackgasse „Am Steintor“ 
zwischen dem ehemaligen Bahnhof und der Straße „Am Steintor“ im Osten des Plangebiets für 
den Busverkehr geöffnet werden.  
Die Berechnungsergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens (nts, 2023) nach der 
16. BImSchV zeigen, dass sich je nach Lage des jeweiligen Immissionsortes der 
Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche deutlich erhöhen kann - auch über 3 dB(A). Die 
erhöhten Beurteilungspegel für den Planungsfall liegen allerdings unterhalb der 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Kriterien nach § 1 Absatz 2 der 16. BImSchV für 
eine wesentliche Änderung einer Straße werden daher nicht erfüllt. Die Erhöhung der 
Beurteilungspegel bedarf allerdings einer planerischen Abwägung.  
Aufgrund der zusätzlichen Versiegelung wurde im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 
ein Kompensationsbedarf ermittelt, der auf zwei städtischen Flächen des 
Kompensationsflächenpools außerhalb des Bebauungsplans Nr. 629 gedeckt wird. Der Eingriff 
ist damit vollständig kompensiert. Auf Basis des Artenschutzgutachtens ergeben sich 
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse. Im 
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ist nicht von einer Beeinträchtigung der 
Lebensraumtypen und der charakteristischen Arten des Wolbecker Tiergartens auszugehen.  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zum größten Teil Flächen, die Bestandteile 
der Bahnhofsanlagen MS-Wolbeck waren. Die Um- bzw. Wiedernutzung dieser Flächen 
entspricht den Vorgaben des § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen.  
9  Flächenbilanz 
Geltungsbereich 3.070 m² (100 %) 
Öffentliche Verkehrsfläche 2.517 m² (82 %) 
Öffentliche Grünfläche 553 m² (18%) 
Tabelle 2: Flächenbilanz 
10  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans erfolgt in zeitlicher Abstimmung mit der WLE im 
Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Inhalte des Planfeststellungsverfahrens.

Bebauungsplan Nr. 629 
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
 
Begründung zum Entwurf  / Seite 20 von 20  
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629: Wolbeck - Hiltruper Straße / 
Neuer WLE-Haltepunkt "Wolbeck" 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

V-0007-2024-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

1903 Zeichen

Hinweise zum Entwurf / Seite 1 von 1 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0007/2024 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n
  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 629:  
Wolbeck - Hiltruper Straße / Neuer WLE-
Haltepunkt "Wolbeck" 
Hinweise 
1.  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden. 
2.  Bodendenkmäler 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. 
Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen 
Bodenbeschaffenheit, Fossilien) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern 
ist der Unteren Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle 
Münster (Tel. 0251/591 8911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 16 und 17 DSchG NRW). 
3. Eingriffe in den Gehölzbestand: 
Kommt es zu einem Eingriff in den Baumbestand und ggf. Entfernung von potenziellen 
Baumhöhlenquartieren, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Falls ein Fledermaus-
besatz festgestellt werden sollte, ist die Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Aufhängen 
von entsprechenden Ersatzquartieren) notwendig. Die Gehölzbeseitigung hat unter ökolo-
gischer Baubegleitung zu erfolgen. 
4. Minimierung von Lichtemissionen: 
Um die Beeinträchtigung von Insekten und Fledermäusen zu minimieren, sind geschlos-
sene Lampenkörper zu verwenden. Bei der Wahl der Beleuchtung ist auf die Vermeidung 
von Streulicht zu achten. Es sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu 
verwenden (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalen 
UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einer geeigneten insektenfreundli-
chen Farbtemperatur CCT von < 3000 K).

Beratungsverlauf (2)

30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hiltruper Straße 21
  • Gimbter Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Petersdamm 3
  • Juffernkamp
  • An der Vogelrute
  • Am Steintor 2701
  • Nordkirchenweg
  • Loddenheide
  • Petersheide
  • Tiergarten
  • Am Wigbold

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0007/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2024
Erstellt
03.01.2024 12:32