2008/0426
Zuwendungsvertrag mit dem Caritasverband Darmstadt e. V. zur Verwendung kommunalisierter Landesmittel
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Leistungsbeschreibung der interdisziplinären Frühförderung
Frühberatungsstelle Darmstadt
Schwarzer Weg 14a
64287 Darmstadt
Tel.: 06151/66968-0
1. Allgemeine Merkmale
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet der Frühberatungsstelle Darmstadt ist die Stadt Darmstadt und der Westkreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Zielgruppe
Das Angebot der Frühberatung richtet sich an Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert, von Behinderung bedroht oder entwicklungsverzögert sind, wie auch an deren Eltern sowie andere Personen, die Elternfunktionen wahrnehmen.
Grundsätzlich sind die Frühberatungsstellen zuständig für:
Frühgeborene und Säuglinge mit biologischen und/oder psychosozialen Entwicklungsrisiken
Mehrfachbehinderte und chronisch kranke Kinder
entwicklungsgefährdete Kinder aus sozial benachteiligten Familien
Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsstörungen
Kinder, die von psychischer Behinderung bedroht sind
verunsicherte Eltern und Familien, die sich um die Entwicklung ihrer Kinder Sorgen machen
Außerdem sind die Frühberatungsstellen Ansprechpartner für pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten und anderen entsprechenden Einrichtungen.
Kernaufgaben
Die Frühberatungsstellen bieten in interdisziplinärer Zusammenarbeit pädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen an. Dazu gehören:
als kindbezogene Hilfen:
Entwicklungsdiagnostik, Therapie und Förderung
als Eltern und familienbezogene Hilfen:
Information, Beratung über Entwicklungsstand und Entwicklungsbedürfnisse
des Kindes, psychologische Beratung/Familienberatung
als Integrationshilfen: Angebote bezogen auf das familiäre Umfeld und soziale Netzwerke, Initiieren und Vermitteln von Elterngruppen, Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit.
Die Arbeit in der Frühberatung orientiert sich grundsätzlich an den Prinzipien der Ganzheitlichkeit, der Familienorientierung, der Interdisziplinarität und der Vernetzung. Arbeitsgrundlage hierfür ist die besondere Beachtung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des einzelnen Kindes sowie der Ressourcen der Eltern bzw. der gesamten Familie. Auf der Basis dieser ganzheitlichen Sichtweise werden der Entwicklungsstand, das körperliche und emotionale Befinden des Kindes und seine Einbindung in das soziale Umfeld bei Diagnostik und Fördermaßnahmen berücksichtigt.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Bereich kennzeichnet und begleitet den gesamten Ablauf der Frühberatung/Frühförderung: bei Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik, beim Erstellen des Förderkonzepts, im Prozess der Behandlung und Förderung des Kindes und in der begleitenden Beratung der Eltern/Erziehungsverantwortlichen bis zur Beendigung der Frühförderung.
Formen interdisziplinärer Kooperation sind:
regelmäßige Zusammenarbeit im interdisziplinären Team
Kooperation mit niedergelassenen Ärzten
Kooperation mit externen Fachkräften und Experten unterschiedlicher Institutionen, die sich aus spezifischen Frage- und Aufgabenstellungen ergibt
2. Kindbezogene Leistungen
2.1 Entwicklungsdiagnostik
Die Entwicklungsdiagnostik
ist als Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik angelegt
umfasst alle Dimensionen der kindlichen Entwicklung
beinhaltet die Beobachtung und Beurteilung der Eltern-Kind-Interaktion
ist handlungs- und alltagsorientiert
wird erbracht in Abstimmung mit den Bezugspersonen des Kindes
bedient sich fachspezifischer Befunderhebung, freier und Hypothesengeleiteter Beobachtung des spontanen und reaktiven Verhaltens des Kindes und standardisierter Screenings
führt die diagnostischen Beiträge der einzelnen Fachdisziplinen, die Vorbefunde sowie die Beobachtungen der Eltern zu einem Gesamtbild zusammen
ist Grundlage der individuellen interdisziplinär ausgerichteten Förderplanung
Bestandteile der Entwicklungsdiagnostik
medizinisch therapeutische Diagnostik:
allgemeiner Überblick über die verschiedenen Bereiche der kindlichen Entwicklung
vertiefende und erweiterte berufsgruppenspezifische Diagnostik mit der Erhebung von Fähigkeiten und Schwierigkeiten sowie anamnestische Daten in der:
Logopädie bezogen auf die Stimme (incl. Atmung), das Sprechen (incl. Hören), die Sprache und die Nahrungsaufnahme (incl. Schlucken)
Ergotherapie bezogen auf die Alltagsbewältigung und Handlungskompetenz im motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven, neuropsychologisch-kognitiven und psychosozialen Bereich
Physiotherapie bezogen auf die Bewegungsentwicklung und Bewegungskontrolle, die spezifische Befundung des Bewegungssystems (Gelenke, Knochen, Muskeln), und des Organsystems (Atmung, Haut).
Prüfung des Alltagsgebrauchs von vorhandenen Hilfsmitteln und Bedarfsermittlung
pädagogische heilpädagogische Diagnostik
allgemeine Entwicklungsdiagnostik
Kindbezogene Anamnese
Familienanamnese und Hypothesenbildung zur Familiendynamik
die Einschätzung der Beeinträchtigung/Behinderung des Kindes sowie die Einschätzung seiner Ressourcen im Hinblick auf seine gegenwärtige Lebenssituation und künftige Entwicklung
die Einschätzung des Kindes im Hinblick auf den Übergang in weiterführende Einrichtungen
3. Förderung und Therapie
Förderung und Therapie sind handlungs- und alltagsorientiert. Sie berücksichtigen die allgemeinen Ziele:
die Beeinträchtigungen der Kinder und ihre Auswirkungen zu mildern und späteren Beeinträchtigungen vorzubeugen; kompensatorische Möglichkeiten zu eröffnen; zur Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Beeinträchtigung beizutragen; die Verfügung über eigene wie außen liegende Ressourcen zu erweitern; die Entwicklungschancen zu verbessern und eine Integration der Kinder in ihr Umfeld zu erleichtern.
Förderung und Therapie sind eingebettet in den Lebenskontext der Kinder. Sie finden in Zusammenarbeit mit den Eltern oder wesentlichen Bezugspersonen des Kindes statt. Das jeweilige therapeutische oder/und pädagogische Angebot richtet sich nach dem interdisziplinär abgestimmten Förderplan.
3.1. Die medizinisch therapeutischen Angebote basieren auf spezifischen
Behandlungsmethoden und Konzepten und umfassen folgende
Zielbereiche:
a) in der Ergotherapie
Alltagsbewältigung und Handlungskompetenz, Selbständigkeit
Grob- und Feinmotorik, Koordination, Kraft, Konzentration und Ausdauer
Wahrnehmungsverarbeitung, Sensorische Integration, Körperwahrnehmung
Kognitive Funktionen, sozial emotionale Kompetenzen, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeit, Beziehungsfähigkeit
Umfeldanpassung
Hilfsmittelversorgung, -anpassung, -schulung
b) in der Logopädie
Atmung, Haltung/Tonus, Sprech- /Schluckmotorik, taktil- kinästhetische und auditive Wahrnehmung
Artikulation/Lautbildung, Phonation, Sprechablauf, Sprachverständnis, Sprachproduktion
Konzentration und Sprachgedächtnis
Kommunikationsfähigkeit und Sprachkompetenz/Sprechfreude
Hilfsmittelversorgung, -anpassung, -schulung
c) in der Physiotherapie
Sensomotorik (mit Haltungskontrolle und motorischem Lernen), Koordination und Eigenregulation
Atmung, Nahrungsaufnahme, Durchblutung
Beweglichkeit, Schmerzlinderung, Kraft und Ausdauer
Hilfsmittelversorgung, -anpassung, -schulung
3.2. Die heilpädagogische Entwicklungsbegleitung umfasst eine ganzheitliche
Förderung der Entwicklung des Kindes und beinhaltet folgende Bereiche:
Basale Aktivierung
Psychomotorische Entwicklungsförderung
Heilpädagogische Spielförderung
Förderung von Handlungskompetenz und Alltagsfertigkeiten
Förderung der psycho- sozialen Kompetenz, der Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeit
Unterstützung und Erleichterung der Lernschritte sowie Ermunterung des Kindes, Gelerntes anzuwenden
Integration in das Lebensumfeld
4. Eltern und Familienbezogene Hilfen
Es macht die besondere Qualität der Frühberatung aus, das Angebot an Diagnostik, Behandlung und Förderung für das Kind und die Angebote an Beratung und Begleitung für Eltern bzw. andere relevante Bezugspersonen miteinander zu verbinden. Deshalb versteht sich Frühberatung als Hilfe für die ganze Familie.
Die Familie ist das primäre Entwicklungs- und Erfahrungsfeld des Kindes. Von daher kann Frühförderung als professionelle Einflussnahme nur dann langfristig wirksam sein, wenn Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt, Eltern in allen Stadien der Frühförderung beteiligt, die Maßnahmen in das Familiensystem integriert und an der spezifischen familiären Situation ausgerichtet sind.
Bedeutsam ist die Vermittlung von Informationen über die Behinderung und die Entwicklungsperspektiven des Kindes sowie die psychosoziale Beratung der Eltern.
Dies beinhaltet:
entwicklungsdiagnostische Beratung
Anleitung günstiger Interaktionsformen mit dem Kind, die seine sprachliche, kognitive, soziale Kompetenzentwicklung sowie sein positives Selbsterleben unterstützen
Informationen über Möglichkeiten zur sozialen Entlastung und finanzieller Hilfen
Anleitung und konkrete Hilfe zur Gestaltung des Alltags mit dem behinderten Kind
psychologische Beratung zur Bewältigung der Lebenssituation mit einem behinderten oder entwicklungsauffälligen Kind, bei kritischen Entscheidungen ( z.B. Schulperspektiven), bei vorübergehender oder dauerhafter emotionaler Destabilisierung.
Stärkung der Ressourcen und Bewältigungskräfte des Familiensystems, die alle Familienmitglieder, insbesondere auch die Geschwister behinderter Kinder, mit einbezieht
Kriseninterventionen
Bearbeitung von bestehenden oder entstandenen Konflikten in der Familie, die eine Entwicklungsförderung des Kindes verhindern könnten
Nutzung der interdisziplinären Angebotsstruktur der Frühberatungsstelle
Ggf. Vermittlung an externe Einrichtungen oder Praxen
Eltern- und Familienbezogene Hilfen haben in den einzelnen Phasen des Förderprozesses verschiedene Schwerpunkte:
4.1 Die Aufnahmephase
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem Aufnehmen der Anliegen der Eltern und ihrer Sorgen bezüglich ihres Kindes. Zudem wird eine Anamnese erstellt, die den bisherigen Entwicklungsverlauf erfasst, einschließlich der pränatalen Phase.
Außerdem dient das Erstgespräch einer ersten Hypothesenbildung hinsichtlich der Familienstruktur und Beziehungsdynamik.
Entwicklungsdiagnostische Information und Beratung
Entweder bereits im Erstgespräch oder nach ersten Kennenlern - und Einschätzungsterminen mit dem Kind wird eine Entscheidung bezüglich der Fördermaßnahme getroffen. Diese Entscheidung wird in der Regel gemeinsam mit den Eltern gefällt. Berücksichtigt werden hierbei fachliche Aspekte und das Anliegen der Eltern, alles Notwendige für ihr Kind zu tun.
Krisenberatung
Besonders am Anfang aber auch im weiteren Verlauf der Beratung und Förderung tauchen bei den Eltern vielfältige Fragen nach der näheren und ferneren Zukunft auf. Die Beratung unterstützt die Eltern in der Verarbeitung ihrer Gefühle ( wie z.B. Trauer, Ohnmacht, Wut und Hilflosigkeit), die durch die Behinderung des Kindes entstanden sind. Die psychologische Beratung ist eine Hilfe zur Klärung der persönlichen Situation und zur Umorientierung auf das Leben mit dem behinderten oder entwicklungsverzögerten Kind. Dies erfordert andere Qualifikationen und Methoden als die entwicklungsdiagnostische Beratung der Eltern.
4.2 Im Verlauf des Förderprozesses
Die Beratung und Begleitung der Eltern bezieht sich zum Einen auf die konkrete Förderung des Kindes. Zum Anderen findet begleitend dazu Eltern- und Familienberatung statt.
Zur Kindbezogenen Beratung gehören:
Die heilpädagogische, physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Beratung der Eltern während der Förderung.
Diese umfasst:
die Information und Beratung zum Entwicklungsstand und den besonderen Entwicklungsbedingungen des Kindes
das Dolmetscher-Sein für die besonderen Entwicklungsbedürfnisse des Kindes
den Austausch über den Förderprozess
Anleitung und Hilfen für die Gestaltung des Alltags mit dem Kind
regelmäßige Bilanzgespräche mit den Eltern, der Therapeutin und/oder Pädagogin zum Entwicklungsstand des Kindes, Fortschreibung des Förderplans und der weiteren Förderinhalte
b) Zur begleitenden Familienberatung gehören:
Familienberatung bei Erziehungsproblemen, Verhaltens und Beziehungsstörungen, die aufgrund der Behinderung oder Entwicklungsverzögerung entstanden sind bzw. diese verstärkt oder verursacht haben
die psychologische Beratung bei Krisen und Konflikten, die sich durch die Behinderung des Kindes entwickelt oder verstärkt haben
vernetzte Beratungsangebote für Familien in Armutslagen, wenn schlechte äußere Entwicklungsbedingungen und Risikofaktoren des Kindes sich gegenseitig verstärken
Elterngesprächsgruppen in verschiedenen Formen
4.3 Die Abschlussphase
Die Abschlussphase beinhaltet:
a) das Vermitteln von Einschätzungen zum Stand des Kindes
allgemeiner Entwicklungsstand
Kompetenzen und Ressourcen des Kindes
Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten des Kindes
aktuelle Situation des Kindes in der Familie
b) Einschätzung des Förderverlaufs durch die Eltern
Fortschritte des Kindes
Zufriedenheitsgrad mit der Förderung
Zufriedenheit mit der Familienberatung und Begleitung
Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit insgesamt
c) Rückmeldung zum Förderverlauf durch die Frühberatung
Positive Veränderungen und offene Fragen in Bezug auf das Kind und seine Familie
Auswertung des gemeinsamen Prozesses
d) Überleitung
die Vorbereitung von Weiterempfehlungen und Vermittlungen
die Unterstützung beim Übergang des Kindes in andere Institutionen (z.B. Kindertagesstätte, Schule etc.)
5. Heilpädagogische Fachberatung in Kindertagesstätten
Wie für alle Kinder stellt die Kindertagesstätte häufig das erste außerfamiliäre
Erfahrungs- und Integrationsfeld für ein behindertes und entwicklungsauffälliges Kind dar. Die Gruppensituation mit Gleichaltrigen bietet dem Kind vielfältige, neue Entwicklungsimpulse und Anforderungen.
Die Kindertagesstätte ist ein wichtiger Bereich der (Früh-) Erkennung kindlicher Entwicklungsauffälligkeiten, die erst im Kindergartenalter bzw. in Gruppensituationen auftreten. Bei der heilpädagogischen Fachberatung handelt es sich um ein spezifisches, Kindzentriertes Beratungs- und Begleitungsangebot.
Arbeitsschwerpunkte sind:
Präventive Beratung bei entwicklungsauffälligen Kindern in der Kindertagesstätte
Beratung und Begleitung zur Integration von Kindern mit Behinderung in die Kindertagesstätte
Fallbesprechungen in der Kleingruppe oder im Team
Beobachtung eines Kindes/der Gruppe in der Kindertagesstätte mit anschließendem Gespräch mit den ErzieherInnen und den Eltern bzgl. einer Entwicklungseinschätzung
Koordination von Förder- und Hilfeplangesprächen zusammen mit ErzieherInnen und Eltern, sowie anderer Beteiligter
Hospitation und fachlicher Austausch mit den ErgotherapeutInnen, LogopädInnen und PhysiotherapeutInnen der Frühberatungsstellen
Begleitung von Arbeitskreisen zum Thema Behinderung Entwicklungsverzögerung Integration
Begleitung bei der Überleitung von der Kindertagesstätte in die Schule
Info-Veranstaltungen für Kindertagesstätten-Teams oder Arbeitskreise
zu allen Themen kindlicher Entwicklung und Förderung
als Hilfestellung zur Integration des Integrationsgedankens in die Konzeption und Praxis einer Kindertagesstätte
Unseren Ansatz in der heilpädagogischen Kindertagesstätten-Fachberatung bestimmt ein möglichst präventives Angebot und ein umfassendes Konzept der kindlichen Entwicklungsförderung und Entwicklungsbegleitung.
Unser Bestreben ist es, pädagogische Fachkräfte für unterschiedliche Verläufe kindlicher Entwicklung zu sensibilisieren und ihnen ein Instrumentarium für den Umgang mit auffälligen Kindern zu vermitteln. Dazu gehören die Schulung in Beobachtung und Dokumentation kindlicher Entwicklung sowie die Erarbeitung pädagogischer Integrationskonzepte und eine umfassende Hilfeplanung.
6. Umfeld und Netzwerkbezogene Angebote
Durch vernetzende Zusammenarbeit unterstützt Frühförderung die Etablierung von Kooperationsbeziehungen und Kooperationsstrukturen.
Vernetzung bedeutet auch das Engagement für eine Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Ressourcen für behinderte Kinder und deren Familien in der Gemeinde.
Wir kooperieren mit:
speziellen Frühfördereinrichtungen für sinnesgeschädigte und autistische Kinder
niedergelassenen ÄrztInnen
niedergelassenen TherapeutInnen
Ämtern und Institutionen wie Gesundheits-, Jugend- und Sozialämtern
weiterführenden Diensten, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Kindergruppen, Schulen- und Vorklassen, familienentlastenden Diensten, Heimen
Selbsthilfegruppen und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung
Kliniken, Sozialpädiatrischen Zentren, Spezialambulanzen
regionalen und überregionalen Gremien, Arbeitskreisen und Interessenvertretungen wie psychosoziale Arbeitsgemeinschaften, regionale und überregionale fachliche Arbeitsgremien der Frühförderung, Landesarbeitsgemeinschaften
Weitere Angebote im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit sind:
Informationsveranstaltungen für Eltern
Fachtage für ErzieherInnen
Tage der offenen Tür
Straßen- und Nachbarschaftsfeste
Beteiligung an regionalen und überregionalen Veranstaltungen und Kampagnen zu Themen im Bereich Familie, Kinder, Behinderung
Bereitstellen von Informationsblättern und Broschüren
7. Institutionelle Voraussetzungen
In den Frühberatungsstellen arbeiten medizinisch-therapeutische und pädagogische Berufsgruppen zusammen. Das interdisziplinäre Angebot umfasst sowohl die Kindbezogene Behandlung als auch eng damit verknüpft, die Beratung und Begleitung der Eltern. Diese Verknüpfung erfordert eine enge Zusammenarbeit, einen über den einzelnen Fall hinausgehenden Austausch und die Verständigung über die jeweiligen Sichtweisen, Ziele und Arbeitsschwerpunkte.
Die Leistungsfähigkeit der Frühberatungsstelle im Sinne der erwähnten Aufgaben ist insbesondere abhängig von:
der Ausstattung mit Personal in den verschiedenen beruflichen Schwerpunkten
der Bereitstellung und Etablierung von Kooperationsstrukturen für den interdisziplinären Austausch
der Gestaltung und Qualitätssicherung durch eine kompetente Leitung
einer den Arbeitsschwerpunkten angemessenen räumlichen und sächlichen Ausstattung
7.1 Personalausstattung
In der Personalausstattung der interdisziplinären Frühberatungsstelle sind folgende Kompetenzen erforderlich:
medizinisch therapeutischer Bereich (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie)
psychologischer Bereich
heilpädagogischer Bereich
Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Voraussetzungen sind jeweils berufsspezifische Qualifikationen.
Die institutionalisierte Zusammenarbeit mit den regional ansässigen Kinderärzten ist Bestandteil des interdisziplinären Konzeptes.
7.2 Räumliche Ausstattung
Die Einrichtung ist durch den öffentlichen Personennahverkehr gut erreichbar.
Die räumlichen Bedingungen sind dem Zweck angemessen.
Die Einrichtung ist behindertengerecht.
Wartebereich sowie Sanitäranlagen sind vorhanden.
7.3 Sächliche Ausstattung
Neben der normalen Büroausstattung sind für eine effiziente Büroorganisation vorhanden:
Telefon/Fax
EDV
Internetzugang
Kopiergerät
Aktenvernichter
Verschließbare Schränke
7.4 Qualitätssicherung
Die direkten Leistungen der Frühberatungsstelle für die Kinder und Familien sind in ihrer Qualität wesentlich abhängig von indirekten Leistungen, die der Sicherung ganzheitlicher und Familienorientierter interdisziplinärer Arbeit dienen. Dazu gehören:
die Zusammenarbeit im Team, der interdisziplinäre Fachaustausch und die Fallbezogenen Absprachen
stützende Strukturen für die einzelnen MitarbeiterInnen in Form von fachlicher Beratung durch KollegInnen anderer Professionen, kollegialer Beratung und Supervision
kontinuierliche Fortbildung in fachspezifischen und fachübergreifenden Themen der Frühförderung
Ressourcen für die Institutionsübergreifende Kooperation und Vernetzung
Besondere Qualitätsmerkmale der Frühberatungsstellen sind:
die Arbeit im interdisziplinären Team. Das heißt, dass die MitarbeiterInnen der verschiedenen genannten Berufsgruppen in den Frühberatungsstellen des Caritasverbandes fest angestellt sind.
die intensive Institutionsübergreifende Zusammenarbeit. Sie koordiniert und optimiert die verfügbaren Ressourcen im Einzelfall. Über den Einzelfall hinaus trägt sie zur notwendigen Weiterentwicklung der verschiedenen Angebote und zur Klärung von Aufgaben und Verantwortlichkeit zwischen den beteiligten Personen und Institutionen bei.
7.5 Leitung
Der Leitung obliegt insbesondere:
die inhaltliche Ausgestaltung und Sicherung des Angebots der Stelle (Richtlinienkompetenz in fachlichen Fragen, Fachaufsicht)
die Ausgestaltung und Sicherung der organisatorischen Erfordernisse und der Betriebsabläufe (Dienstaufsicht)
die Ausgestaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit und Effizienz des Teams (Mitarbeiterführung)
8. Kosten
Die Leistungen der Frühberatungsstellen sind grundsätzlich unbürokratisch und kostenfrei zugänglich. Die medizinisch-therapeutischen Leistungen werden über eine ärztliche Verordnung abgerechnet.
Juli 2006
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2008/0426
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.10.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Sozialverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: II 20 V 50/51 Stvv. 52 Vorlage-Nr. 2008/0426 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Zuwendungsvertrag mit dem Caritasv erband Darmstadt e. V. zur Verwendung kommunalisierter Landesmittel Vorlage vom: 26.09.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages mit dem Caritasverband Darmstadt e. V. über die Förderung der Frühberatungsstelle für entwicklungsgefährdete Kleinkinder zu. Anlagen: Zuwendungsvertrag Caritasverband Leistungsbeschreibung Caritasverband Kalkulationsblatt Caritasverband Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. September 2008: Nach Abschluss eines erfolgreichen Modellversuches zur Neustrukturierung sozialer Hilfen in Hessen, führten intensive Verhandlungen zwischen dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Hessischen Sozialministerium zu dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung die die Grundsätze der „Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ hessenweit übertragen soll. Dieser Rahmenvereinbarung haben sich nach und nach sämtliche hessische kreisfreie Städte und Landkreise angeschlossen. Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Benz die Beitrittserklärung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen. Der Magistrat hat die Vorgänge mit Vorlage 264 am 26.April 2006 zur Kenntnis genommen und gleichzeitig die weitere Vorgehensweise beschlossen. Die Magistratsvorlage lag der Stadtverordnetenversammlung am 2. Mai 2006 zur Kenntnisnahme vor. Die Rahmenvereinbarung sieht im § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeiten abzuschließen. Die Frühberatungsstelle für entwicklungsgefährdete Kleinkinder des Caritasverbandes Darmstadt e. V., ist in der Zielvereinbarung dem Zielbereich „Allgemeine Frühförderung“ zugeordnet. Mit dem in der Anlage beigefügten Vertrag, werden lediglich die bislang über das Land Hessen sowie den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) ausgezahlten Zuschüsse geregelt. Über den kommunalen Zuschuss für Personal- und Sachkosten besteht seit Jahren eine gesonderte Vereinbarung mit dem Caritasverband. Wie im § 4 des Vertrages dokumentiert, betragen die Zuwendungen aus kommunalisierten Landesmitteln insgesamt 126.156,99 Euro und werden vom Land Hessen sowie dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Gesamtbudgets zurückerstattet. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die in der Anlage beigefügte Leistungsbeschreibung lag der stadtinternen „AG Kommunalisierung“ vor und wurde von der Sozial- und Jugendhilfeplanung als „den Standards entsprechend“ bewertet. Darmstadt, 26. September 2008 dr-gö, Nst.: 32 73 Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat Anlage Zuwendungsvertrag Leistungsbeschreibung Kalkulationsblatt
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Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner dieser Vereinbarung bestrebt, soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern. Der Zuwendungsempfänger ist gemäß seiner Satzung im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. § 1 Vertragsgegenstand Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart. Gegenstand des Zuwendungsvertrages ist die Förderung der Frühberatungsstelle für entwicklungsgefährdete Kleinkinder, Schwarzer Weg 14a, 64287 Darmstadt des Zuwendungsempfängers gemäß FORMCHECKBOX § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II FORMCHECKBOX § 74 SGB VIII, FORMCHECKBOX der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 15.09.2006 in dem Bereich allgemeine Frühförderung Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2 Bestandteile des Zuwendungsvertrags. Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen. § 2 Art und Umfang der Zuwendung Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote des Zuwendungs-empfängers im Rahmen der FORMCHECKBOX Projektförderung FORMCHECKBOX Institutionellen Förderung. (2) Die oben genannte Förderung erfolgt als FORMCHECKBOX Teilfinanzierung als FORMCHECKBOX Anteilsfinanzierung FORMCHECKBOX Festbetragsfinanzierung FORMCHECKBOX Fehlbedarfsfinanzierung FORMCHECKBOX Vollfinanzierung . § 3 Personelle und sächliche Ausstattung Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt. § 4 Finanzierung Der Zuwendungsempfänger erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine jährliche Zuwendung in Höhe von 126.156,99 Euro. Der Zuwendungsempfänger erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende Auszahlungstermine sind möglich. Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen: Land Hessen: 98.375,00 Euro LWV Hessen 27.781,99 Euro Der Zuwendungsempfänger setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel in Höhe von mindestens von 20% der Gesamtausgaben ein . (4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von: Personalkosten für Mitarbeiter/innen gemäß § 3 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung Sachkosten Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig . Soweit Mittel des LWV Hessen weitergeleitet werden, gilt die Einschränkung, dass diese ausschließlich für die ergänzende Förderung von Frühförderangeboten eingesetzt werden. Der Zuwendungsgeber verpflichtet sich, die vom Land Hessen und vom Landeswohlfahrts- verband Hessen zur Finanzierung der Frühförderstelle des Caritasverbandes Darmstadt e.V. in Darmstadt bereitgestellten Mittel uneingeschränkt für die Arbeit im gesamten Einzugs- bereich, bestehend aus der Stadt Darmstadt und dem Westteil ( Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Messel, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim, Weiterstadt) des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzusetzen. § 5 Berichtspflichten und Prüfungsrechte (1) Jeweils zum 31.03. des Jahres legt der Zuwendungsempfänger für das abgelaufene Jahr einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor. Die gegliederte Abrechnung ist wie bisher auch vom Rechnungsprüfungsamt der Diözese Mainz vorzu- prüfen. Der Verwendungsnachweis besteht aus: einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht) einer gegliederten Abrechnung. Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen vorzulegen. Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den Räumen des Zuschussempfängers vornehmen. Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes überörtliche Prüfung stehen die Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu. Bei einer Beteiligung des Landeswohlfahrtsverbandes an der Förderung, ist ein Prüfrecht der Prüfungsgremien des LWV ebenfalls gegeben. (4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn: der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird, die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist. (5) Der Zuwendungsempfänger hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Abschluss der Prüfung aufzuheben. § 6 Informationspflicht/Vertragsanpassung Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan abzeichnen. Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personal- und Sachkosten im geförderten Bereich nicht ausreichen, ist der Zuwendungsempfänger berechtigt, die in § 1 umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen. Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht ausreichen. Der Zuwendungsempfänger hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten. § 7 Kommunale Planung Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 5 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen über den Stand der Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur Weiterentwicklung beizutragen. Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen. § 8 Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag tritt rückwirkend ab 01.01.2006 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung oder anpassung zu erörtern. § 9 Sonstiges und Schlussbestimmungen Der Zuwendungsempfänger weist bei seiner Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert der Zuwendungsempfänger vorab die Kommune. Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht. .................................................... ........................................... Ort, Datum Ort, Datum ...................................................... .............................................. Zuwendungsempfänger Zuwendungsgeber ................................................ Zuwendungsgeber Anlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel) Anlage 1: Leistungsbeschreibung zum Zuwendungsvertrag zwischen der Gebietskörperschaft . Und dem Träger vom .. Anlage 2: Kalkulationsblatt zum Zuwendungsvertrag zwischen der Gebietskörperschaft . Und dem Träger vom .. PAGE PAGE 6 PAGE 1 c¡ûýÿFGUVW¦§¨¹ºÈÉÊÂãLM[\]op~ËÌÚÛÜòóùñùéùâùâÛùéùùÐùÂÐùÐù´ÐùÐù¦ÐùéùÐùÐùÐùÐùÐù|ÐùÐùj²CJOJQJUj(CJOJQJUjCJOJQJUjCJOJQJUjCJOJQJUjCJOJQJUjCJOJQJUCJOJQJCJOJQJ5CJOJQJ5CJOJQJCJOJQJ0cdest±ÚÛÜ+f ¡úôïúúúúæÝÝúúÔÔÝÝúúúúúúÒú$Ä^Äa$$Ä`Äa$$^a$$a$^$a$1G1ýýüýþÿ*F¹ N l m Á æ ç <¿úúúúøúúóøîèßßÙÙÙÙÑÈúÑÈÈ$h`ha$$ &Fa$L^L$L^La$h`h &F$a$$a$¿ÀÁÂãäLoËòCmÄÅlmnoúúúøúóêêêúáØØØÒúúúøúÐúúúÄ^Ä$L^La$$Ä^Äa$$Á^Áa$ &F$a$'()CDRSTmn|}~ÄÅloËÏ]op°±`µggh;<bñæßæßÑæßæßÃæßæßµæßßߦßߦßßßßßß~ßCJ6B*CJOJQJph B*ph6CJOJQJB*CJOJQJphCJ OJQJ5CJOJQJjÜCJOJQJUjPCJOJQJUjÆCJOJQJUCJOJQJjCJOJQJUj<CJOJQJU.o ËÌÍÎÏ>\]^«ÛÜýøøøëýëááááÓÍÃÃÃÍëµáý h5$7$8$9DH$^h Æ h^hh^h h5$7$8$9DH$`h 5$7$8$9DH$ &F5$7$8$9DH$$a$dpq°±_`µgghiòL¢¯°ÕýððæÞØÐËËÉËÉËýýËËËËËËÀ$h^ha$$a$$ &Fa$^$ &Fa$ 5$7$8$9DH$ &F5$7$8$9DH$Õ9:êßà/÷ôõP8 îîéàéÛÕÓËàààéééééé麺$ &F ÆhÐÐ^Ða$$ &Fa$h^h &F$h^ha$$a$$ &F ÆhÐÐ^Ða$bc5"b"&3&º(ß(¢*È*,,1-2-00111111111111"1#1$1&1'1-1.1/1011191:1@1A1B1C1H1÷ðèðèðèðèð÷ð÷ðåðåààààÙÖÙÖÙÖÙÎÙÖÙÖÙÎÙ0JmHnHu0J j0JU jUCJ5CJOJQJCJOJQJCJNHOJQJ,8 ²!³!"5"6"7"8"b"c"Ç" #Ï#Ð#,$%%&&&&2&3&îéééäâäâÝâ×ÑâÝÑÑÑââââéh^hh`h &F$a$$a$$ &F ÆhÐÐ^Ða$3&·&¸&((º(»(¼(½(¾(¿(À(à(á())q)))×)Ø)* *¡*¢*îéîçîçççççççéßéßÖÖßéßééé$h^ha$$ &Fa$$a$$ &F ÆÐhh^ha$¢*È*É*',(,,Ú,Û,Q-R-S-¸-Ö-×-Ø-A.j.k.l.m.n.ú.g/h/i/Ã/Ä/Å/ýøóýóëøóøøøøøøøøøøøøøøøøøøø$ &Fa$ &F$a$Å/Ï/ï/000000000111111 1 111 1111111úúøøøøúúúúúúúúøøøøøøøøøøøøøø$a$11111$1%1&111417181D1E1F1G1H1ýýýýôòýôòòýòòýýýüÿ&`#$+ 0PP&P °. °ÈA!°n"°n#$n%°+ 0PP&P °. °ÈA!°n"°n#$n%°+ 0PP&P °. °ÈA!°n"°n#$n%°DÿÿÿÿeKontrollkästchen1DÿÿÿÿeKontrollkästchen2DÿÿÿÿeKontrollkästchen4DÿÿÿÿeKontrollkästchen5DÿÿÿÿeKontrollkästchen6DÿÿÿÿeKontrollkästchen7DÿÿÿÿeKontrollkästchen8DÿÿÿÿeKontrollkästchen9DÿÿÿÿeKontrollkästchen10DÿÿÿÿeKontrollkästchen11 iD@ñÿDStandard5$7$8$9DH$_HmHsHtHH@H Überschrift 1$Ä@&^`ÄCJJJ Überschrift 2$$@&a$5CJOJQJBA@òÿ¡BAbsatz-Standardschriftart2@ò2 Kopfzeile Ƹp#$)@¢$ Seitenzahl\Q\Textkörper 3$5$7$8$9DH$a$B*CJOJQJaJph,",Fußnotentext2&@¢12FußnotenzeichenH*0 B0Fußzeile Ƹp#:B@R: Textkörper$a$CJOJQJ8P@b8Textkörper 2CJOJQJPC@rPTextkörper-Einzug$h^ha$CJOJQJ,,H-Tÿÿÿÿ-TÿÿÿÿZTÿÿÿÿcdest±ÚÛÜ+f ¡üýþÿ*F¹ N l m Á æ ç < ¿ À Á  ã ä LoËòCmÄÅl m n o ËÌÍÎÏ>\]^«ÛÜdpq°±_`µgghiòL¢¯°Õ9:êßà/÷ôõP8²³5678bcÇ ÏÐ, !!""""2"3"·"¸"$$º$»$¼$½$¾$¿$À$à$á$%%q%%%×%Ø%& &¡&¢&È&É&'((((Ú(Û(Q)R)S)¸)Ö)×)Ø)A*j*k*l*m*n*ú*g+h+i+Ã+Ä+Å+Ï+ï+,,,,,,,,,------ - --- ---&-1-4-7-8-D-E-I-ttttttttttttttttttttttttt tt0t0t0tttt ttt tttttttt t0t0ttt0t0t0t0t0tttttttttttttt tt ttttttttttt ttttt t tt tt tttttttttttttttt t tttt ttt ttttttttttt t t tttttttt ttttt ttttttttt tt tt ttttttttt tt ttt tt tttttt tt t tt t0@@0@@@@0@ )))77777777777777:bH1 $¿oÕ8 3&¢*Å/1H1!"#%&'()G1FV§¹ÉL\oËÛò(CSm}H-G G G G G G G G G G *13:!!4ÿ!ÿð8ð@ñÿÿÿ÷ððð0ð( ð ððB ðSð¿Ëÿ ?ðÿÿ Kontrollkästchen1Kontrollkästchen2Kontrollkästchen4Kontrollkästchen5Kontrollkästchen6Kontrollkästchen7Kontrollkästchen8Kontrollkästchen9Kontrollkästchen10Kontrollkästchen11GºMpÌóDnI- W¨Ê]Ü)T~I-'<¥µÙßÝá------------F-I-------------F-I-ÿÿ SpeckhardtE\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\SPECKHAR\MusterV_Komm_Frühförderung.doc SpeckhardtfC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von MusterV_Komm_Frühförderung.asd SpeckhardtfC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von MusterV_Komm_Frühförderung.asd SpeckhardtE\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\SPECKHAR\MusterV_Komm_Frühförderung.doc SpeckhardtfC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von MusterV_Komm_Frühförderung.asd SpeckhardtE\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\SPECKHAR\MusterV_Komm_Frühförderung.doc SpeckhardtE\\S_SOZ1\DATA\WINDAT\SOZ_LEIT\SPECKHAR\MusterV_Komm_Frühförderung.doc SpeckhardtfC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von MusterV_Komm_Frühförderung.asd SpeckhardtfC:\DOKUME~1\SOZIAL~1\LOKALE~1\Temp\AutoWiederherstellen-Speicherung von MusterV_Komm_Frühförderung.asdGoebelKAU:\Anfragen_Magvorlagen\Magistratsvorlagen\Zuwendungsvertrag Caritas Frühförderung 18.9.08\Zuwendungsvertrag_Caritasverband.doc·2Ðÿÿÿÿÿÿÿÿÿ$#Õ¦®ÿN,264ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ#úyÿÿÿÿÿÿÿÿÿj®ºr8ÿÿÿÿÿÿÿÿÿݯøß,Dÿÿÿÿÿÿÿÿÿ=c ¦®ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ,°(&5hÿÿÿÿÿÿÿÿÿI .ªÄÒJÿÿÿÿÿÿÿÿÿÇvÙ.264ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÁ^I5ö^ZÒÿÿÿÿÿÿÿÿÿ(E6HÐàæÿÿÿÿÿÿÿÿÿ[$A=&5hÿÿÿÿÿÿÿÿÿu1M?264ÿÿÿÿÿÿÿÿÿp¶?üjÿÿÿÿÿÿÿÿÿ»@iT@ÿÿÿÿÿÿÿÿÿNBÿÿÿÿÿÿÿÿÿlR LÖ/|ÿÿÿÿÿÿÿÿÿG£TEÿyº]º§ÿÿÿÿÿÿÿÿÿ[>ïe264ÿÿÿÿÿÿÿÿÿõ&½f´ùàÿÿÿÿÿÿÿÿÿ|tk*°Ôoÿÿÿÿÿÿÿÿÿø µplHâÿÿÿÿÿÿÿÿÿFLtæwn>ÿ¤÷~264ÿÿÿÿÿÿÿÿÿhþÆh^h`þ()ÿèüÆ^`èüo( - ÈþÆÈ^È`þo(.b.ÀxýÆÀ^À`xýo(.c.¸èüƸ^¸`èüo(.d. ° XüÆ^° `Xüo(...... ¨ÈûÆà^¨`Èûo(....... 8ûÆH^ `8ûo(........ à`úÆ^à``úo(.........hþÆh^h`þOJQJo(-hþÆh^h`þo(()ÿèüÆ^`èüo( - ÈþÆÈ^È`þo(.b.ÀxýÆÀ^À`xýo(.c.¸èüƸ^¸`èüo(.d. ° XüÆ^° `Xüo(...... ¨ÈûÆà^¨`Èûo(....... 8ûÆH^ `8ûo(........ à`úÆ^à``úo(.........)þÆ)^)`þo() ùþÆù^ù`þhH. 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1286 Zeichen
Kalkulationsblatt für das Jahr 2006 Name : Caritasverband Darmstadt e. V. - Frühberatung - Anschrift : Heinrichstraße 32a, 64283 Darmstadt Rechtsform : eingetragener Verein I. Ausgaben 1. Personal Stellen [11 Höhe[21 Pädagogische Arbeit 2,91 165.201,89 € Therapeutische Arbeit 3 132.408,12 € Leitung 0,85 47.728,98 € Verwaltung 0,5 20.097,48 € Reinigung und technische Dienste GfB 9.723,53 € Honorarmitarbeiter Sonstige Personalausgaben SUMME 375.160,00 € 2. Sachkosten Höhe Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und Nebenkosten 10.170,00€ Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, 6.530,00 €Neuanschaffungen Supervision / Fortbildunq[31 2.050,00 € Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 17.350,00 € Abschreibungen, Zinsen SUMME 36.100,00 € SUMME Ausgaben 411.260,00 € 11.Einnahmen Arten Höhe Fremdmittel Stadt Darmstadt 60.404,50 € Landkreis Da-DielWest 51.768,51 € Förderung LWV 27.781,99€ Landesmitteln Hessen 98.375,00 € Krankenkassenleistu ngen 80.000,00 € Eigenmittel 92.930,00 € Mitgliedsbeiträge Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc. andere SUMME Einnahmen 411.260,00 € [1J in Vollzeitäquivalenten zu 38.5 Std./ Woche [2) Bruttolohnkosten + Arbeitqeberanteil SV [31 incl. Fahrtkosten zu Fortbildunq etc. Sozial- und Jugendhilfeplanung 10/06 Herr Emanuel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Heinrichstraße 32a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0426
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00