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3466/2017

Ergänzung von Gesellschaftsverträgen städtischer Beteiligungsunternehmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.48

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2966 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201 
 
Vorlagen-Nummer 
 3466/2017 
Freigabedatum 
07.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ergänzung von Gesellschaftsverträgen städtischer Beteiligungsunternehmen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung städtischer Beteili-
gungsgesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass in den 
jeweiligen Gesellschaftsverträgen an geeigneter Stelle folgende Regelung aufgenommen wird: 
 
„Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter der Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln ist berechtigt, an den 
Sitzungen des Aufsichtsrates als Gast teilzunehmen.“ 
 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
beschlossen. Damit hat sich die Stadt öffentlichkeitswirksam zu ihrer Verantwortung bekannt, eine 
gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle in ihren Beteiligungsunternehmen 
zu sichern.  
 
Eines der wesentlichen Ziele des Kodex ist es, die Zusammenarbeit aller Unternehmensorgane im 
Sinne einer gemeinwohlorientierten Steuerung der Gesellschaften zu verbessern. Aufgabe der Betei-
ligungsverwaltung ist es in diesem Zusammenhang, den städtischen Mandatsträgern die notwendige 
und leistbare Unterstützung und Beratung zur effektiven und effizienten zur Wahrnehmung ihrer ver-
antwortungsvollen Tätigkeit bereitzustellen. Dies setzt eine breite Kenntnis der unternehmensinternen 
Vorgänge, der Diskussionen und Vereinbarungen zwischen den Unternehmensorganen, insbesonde-
re aber auch der konkreten Anforderungen der Mandatsträger hinsichtlich Form und Inhalt der erfor-
derlichen Steuerungsunterstützung voraus. Außerdem dient es einer wirkungsvollen, auf die städti-
schen Zielsetzungen ausgerichteten Unternehmenssteuerung, wenn ein umfassender Informations-
fluss zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung über die Beteiligungsverwaltung sicher-
gestellt ist. 
 
Bereits heute nimmt die Gesellschaftervertreterin/der Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in diesem 
Zusammenhang an Sitzungen der Aufsichtsräte teil. In Anbetracht der Vielzahl von Unternehmen und 
der Komplexität sowohl der unternehmensspezifischen als auch der rechtlichen Anforderungen er-
scheint es im Sinne einer qualitativ hochwertigen Serviceleistung jedoch grundsätzlich notwendig, für 
alle Aufsichtsratssitzungen ein Gastrecht für Mitarbeiter/innen der Beteiligungsverwaltung vorzuse-
hen.  
 
Um die Bedeutung des dadurch erzielbaren Informationsflusses und die enge Zusammenarbeit aller 
Unternehmensorgane zu verdeutlichen, sollte dieses Gastrecht auch im Unternehmensstatut veran-
kert werden. Rechtlich zulässig ist dies jedoch nur bei Gesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten.

Beratungsverlauf (2)

18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.48 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3466/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.2017 06:34