3466/2017
Ergänzung von Gesellschaftsverträgen städtischer Beteiligungsunternehmen
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Beschlussvorlage Rat
2966 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201 Vorlagen-Nummer 3466/2017 Freigabedatum 07.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ergänzung von Gesellschaftsverträgen städtischer Beteiligungsunternehmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung städtischer Beteili- gungsgesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen an geeigneter Stelle folgende Regelung aufgenommen wird: „Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter der Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln ist berechtigt, an den Sitzungen des Aufsichtsrates als Gast teilzunehmen.“ Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln beschlossen. Damit hat sich die Stadt öffentlichkeitswirksam zu ihrer Verantwortung bekannt, eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle in ihren Beteiligungsunternehmen zu sichern. Eines der wesentlichen Ziele des Kodex ist es, die Zusammenarbeit aller Unternehmensorgane im Sinne einer gemeinwohlorientierten Steuerung der Gesellschaften zu verbessern. Aufgabe der Betei- ligungsverwaltung ist es in diesem Zusammenhang, den städtischen Mandatsträgern die notwendige und leistbare Unterstützung und Beratung zur effektiven und effizienten zur Wahrnehmung ihrer ver- antwortungsvollen Tätigkeit bereitzustellen. Dies setzt eine breite Kenntnis der unternehmensinternen Vorgänge, der Diskussionen und Vereinbarungen zwischen den Unternehmensorganen, insbesonde- re aber auch der konkreten Anforderungen der Mandatsträger hinsichtlich Form und Inhalt der erfor- derlichen Steuerungsunterstützung voraus. Außerdem dient es einer wirkungsvollen, auf die städti- schen Zielsetzungen ausgerichteten Unternehmenssteuerung, wenn ein umfassender Informations- fluss zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung über die Beteiligungsverwaltung sicher- gestellt ist. Bereits heute nimmt die Gesellschaftervertreterin/der Gesellschaftervertreter der Stadt Köln in diesem Zusammenhang an Sitzungen der Aufsichtsräte teil. In Anbetracht der Vielzahl von Unternehmen und der Komplexität sowohl der unternehmensspezifischen als auch der rechtlichen Anforderungen er- scheint es im Sinne einer qualitativ hochwertigen Serviceleistung jedoch grundsätzlich notwendig, für alle Aufsichtsratssitzungen ein Gastrecht für Mitarbeiter/innen der Beteiligungsverwaltung vorzuse- hen. Um die Bedeutung des dadurch erzielbaren Informationsflusses und die enge Zusammenarbeit aller Unternehmensorgane zu verdeutlichen, sollte dieses Gastrecht auch im Unternehmensstatut veran- kert werden. Rechtlich zulässig ist dies jedoch nur bei Gesellschaften mit fakultativen Aufsichtsräten.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3466/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.12.2017
- Erstellt
- 10.11.2017 06:34