0501/2020
Baumfällungen an der Eygelshovener Straße zur Erweiterung der dortigen Gesamtschule - Beantwortung der Anfrage AN/0739/2017 der Fraktion Die Grünen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4094 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0501/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Baumfällungen an der Eygelshovener Straße zur Erweiterung der dortigen Gesamtschule - Beantwortung der Anfrage AN/0739/2017 der Fraktion Die Grünen Text der Anfrage: Um der Gesamtschule in Michaelshoven den dringend benötigten weiteren Raum zu geben, wurden dort nach einer ornithologischen Untersuchung eine Reihe von Bäumen gefällt. In diesem Zusammenhang stellen sich uns die folgenden Fragen: 1. Wieso erfolgte die Fällaktion so kurzfristig (Bekanntmachung offiziell noch nicht erfolgt)? Warum wurden die umliegenden Nachbarn nicht vorab informiert? 2. Wo, wie und wann erfolgt ein ökologischer Ausgleich der Maßnahme? 3. Wieso kennt die BV2 die dortigen Erweiterungspläne nicht? Werden diese der BV2 noch vorgestellt? 4. Wie wurde bei der Planung ein Lärmschutz (insbes. bzgl. der zukünftig noch häufiger befahrenen Eygelshovener Straße) berücksichtigt? 5. Wie wurde bei der Planung der Sichtschutz (insbes. zum Bürgersteig „Eygelshovener Straße“ und – gegenseitig – zum benachbarten Flüchtlingsquartier hin) berücksichtigt? Antwort der Verwaltung: Zu 1: Bei der Maßnahme „Interimscontainer als Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen“ handelte es sich um eine Baumaßnahme im „ Aktionsbündnis Schulen“ mit dem Ziel der Fertigstellung zum Schul- jahr 2017/2018. Aus diesem Grunde musste die Maßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden. Der Antrag zur Genehmigung der Fällung der betroffenen Bäume wurde beim Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt am 23. Februar 2017 eingereicht. Nach einer durchgeführten Artenschutzprüfung (ASP) durch einen Sachverständigen wurde die Genehmigung zur Fällung am 25. April 2017 mit folgenden Auflagen erteilt und durchgeführt: Die Fällung hat zeitnah unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. Die geplante Wegefläche als Verbindung vom Erweiterungsbau zur bestehen Schule sollte möglichst am Rande der verbleibenden Brachfläche, das heißt entlang des Zaunes zur bestehenden Flüchtlingsunterkunft, verlegt werden. Die Fällung der Bäume erfolgte dann vom 27. bis zum 28. April 2017. Eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Nachbarn über die geplanten Maßnahmen besteht grund- sätzlich nicht und wurde von dem mit den Arbeiten betrauten Unternehmen nicht durchgeführt. Zu 2: Die verbleibende Brachfläche zwischen dem Erweiterungsbau und dem bestehendem Schulgebäude wurde, wie gefordert, durch die Einfriedung mit einem Zaun gegen das Betreten geschützt. Hierdurch bleibt der lokale Lebensraum bestehen und die entfallenden Nahrungshabitate werden kompensiert. 2 Zu 3: Die vorberatende Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für Schulbauten ist in § 2 Absatz 1 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln geregelt. Die Bezirksvertretung ist zuständig für Schulbauten mit ausschließlich bezirklicher Bedeutung. Zu diesen werden Grundschulen, Realschulen und Haupt- schulen gezählt. Gesamtschulen haben grundsätzlich überörtliche Bedeutung. Die Bezirksvertretungen sind auch an Schulen mit überörtlicher Bedeutung vorberatend zu beteiligen, sofern dabei der Schulhof betroffen ist oder Ersatzpflanzungen für gegebenenfalls zu fällende Bäume genehmigt werden müssen. Zu 4: Es handelt sich bei der Fläche um eine ausgewiesene Fläche für die Schulbebauung beziehungsweise für die Bebauung mit einer Kita. Zudem besteht noch eine größere Freifläche zwischen dem Schulgelände und der benachbarten Wohnbebauung. Es waren somit keine zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich. Zu 5: Ein Sichtschutz am Zaun zum benachbarten Flüchtlingsquartier wurde bei der Errichtung berücksichtigt. Mittlerweile werden die Flüchtlingsunterkünfte nicht mehr benötigt und sie werden derzeit wieder abgebaut. An der Begrenzung vom Schulgelände des Erweiterungsbaus zur Eygelshovener Straße besteht kein Sichtschutz. Dieser ist auch nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0501/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.03.2020
- Erstellt
- 13.02.2020 09:01