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0501/2020

Baumfällungen an der Eygelshovener Straße zur Erweiterung der dortigen Gesamtschule - Beantwortung der Anfrage AN/0739/2017 der Fraktion Die Grünen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4094 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0501/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
 
Baumfällungen an der Eygelshovener Straße zur Erweiterung der dortigen Gesamtschule - 
Beantwortung der Anfrage AN/0739/2017 der Fraktion Die Grünen 
Text der Anfrage: 
 
Um der Gesamtschule in Michaelshoven den dringend benötigten weiteren Raum zu geben, wurden 
dort nach einer ornithologischen Untersuchung eine Reihe von Bäumen gefällt.  
In diesem Zusammenhang stellen sich uns die folgenden Fragen: 
 
1. Wieso erfolgte die Fällaktion so kurzfristig (Bekanntmachung offiziell noch nicht erfolgt)?  
Warum wurden die umliegenden Nachbarn nicht vorab informiert? 
2. Wo, wie und wann erfolgt ein ökologischer Ausgleich der Maßnahme? 
3. Wieso kennt die BV2 die dortigen Erweiterungspläne nicht? Werden diese der BV2 noch  
vorgestellt? 
4. Wie wurde bei der Planung ein Lärmschutz (insbes. bzgl. der zukünftig noch häufiger  
befahrenen Eygelshovener Straße) berücksichtigt? 
5. Wie wurde bei der Planung der Sichtschutz (insbes. zum Bürgersteig „Eygelshovener Straße“ 
und – gegenseitig – zum benachbarten Flüchtlingsquartier hin) berücksichtigt? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1:  
Bei der Maßnahme „Interimscontainer als Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen“ handelte es 
sich um eine Baumaßnahme im „ Aktionsbündnis Schulen“ mit dem Ziel der Fertigstellung zum Schul-
jahr 2017/2018. Aus diesem Grunde musste die Maßnahme schnellstmöglich durchgeführt werden. 
Der Antrag zur Genehmigung der Fällung der betroffenen Bäume wurde beim Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt am 23. Februar 2017 eingereicht. 
Nach einer durchgeführten Artenschutzprüfung (ASP) durch einen Sachverständigen wurde die  
Genehmigung zur Fällung am 25. April 2017 mit folgenden Auflagen erteilt und durchgeführt: 
Die Fällung hat zeitnah unter ökologischer Baubegleitung zu erfolgen. Die geplante Wegefläche als 
Verbindung vom Erweiterungsbau zur bestehen Schule sollte möglichst am Rande der verbleibenden 
Brachfläche, das heißt entlang des Zaunes zur bestehenden Flüchtlingsunterkunft, verlegt werden.  
Die Fällung der Bäume erfolgte dann vom 27. bis zum 28. April 2017. 
Eine Verpflichtung zur Unterrichtung der Nachbarn über die geplanten Maßnahmen besteht grund-
sätzlich nicht und wurde von dem mit den Arbeiten betrauten Unternehmen nicht durchgeführt. 
 
Zu 2:  
Die verbleibende Brachfläche zwischen dem Erweiterungsbau und dem bestehendem Schulgebäude 
wurde, wie gefordert, durch die Einfriedung mit einem Zaun gegen das Betreten geschützt. Hierdurch 
bleibt der lokale Lebensraum bestehen und die entfallenden Nahrungshabitate werden kompensiert.

2 
 
 
Zu 3: 
Die vorberatende Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für Schulbauten ist in § 2 Absatz 1 Nr. 4 der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln geregelt. Die Bezirksvertretung ist zuständig für Schulbauten 
mit ausschließlich bezirklicher Bedeutung. Zu diesen werden Grundschulen, Realschulen und Haupt-
schulen gezählt. Gesamtschulen haben grundsätzlich überörtliche Bedeutung.  
Die Bezirksvertretungen sind auch an Schulen mit überörtlicher Bedeutung vorberatend zu beteiligen, 
sofern dabei der Schulhof betroffen ist oder Ersatzpflanzungen für gegebenenfalls zu fällende Bäume 
genehmigt werden müssen. 
 
Zu 4:  
Es handelt sich bei der Fläche um eine ausgewiesene Fläche für die Schulbebauung  
beziehungsweise für die Bebauung mit einer Kita. Zudem besteht noch eine größere Freifläche  
zwischen dem Schulgelände und der benachbarten Wohnbebauung.  
Es waren somit keine zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich. 
 
Zu 5:  
Ein Sichtschutz am Zaun zum benachbarten Flüchtlingsquartier wurde bei der Errichtung  
berücksichtigt. 
Mittlerweile werden die Flüchtlingsunterkünfte nicht mehr benötigt und sie werden derzeit wieder  
abgebaut. 
An der Begrenzung vom Schulgelände des Erweiterungsbaus zur Eygelshovener Straße besteht kein 
Sichtschutz. Dieser ist auch nicht erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0501/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.03.2020
Erstellt
13.02.2020 09:01