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4360/2016

Sanierung der Sportanlage Wuppertaler Straße, LSG 26, Bezirk 9, Köln- Buchheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.02.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 20.02.2017, TOP 3.3

Anlage 4 - Kompensation

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Anlage 1 - Ausschnitt aus dem LP

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Anlage 2 - Lageplan Bestand

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Lageplan Planung

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Anlage 4 - Kompensation

48 Zeichen

Kompensation
Kompensation - 1 -
--99 m:
1 : 5119

Anlage 1 - Ausschnitt aus dem LP

442 Zeichen

E 32361791
N 5647848
E 32360941N 5646648
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Entwicklungsziele, EZ6, Schutzgebiete u.a.
Maßstab 1:5000   Datum: 28.12.2016
KölnGIS
100 m

Anlage 2 - Lageplan Bestand

227 Zeichen

32361300 32361300
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6578 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4360/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung der Sportanlage Wuppertaler Straße, LSG 26 "Merheimer Heide und ehemaliger 
Festungsgürtel Ostheim bis Mülheim", Bezirk 9 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
gemäß § 67 BNatSchG 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit dem Um- und Ausbau der Sportanlage Wup-
pertaler Straße in Köln- Buchheim einverstanden.  
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 20.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Das Sportamt der Stadt Köln beabsichtigt den Umbau der Sportanlage Wuppertaler Straße in 
Köln- Buchheim. Der Anlass des Umbaus ist ein erhöhter Nutzungsdruck, der aus der Zu-
sammenlegung der Vereine FC Germania Mülheim und des DJK Viktoria Buchheim entsteht. 
Statt wie bisher 170 Mitglieder werden dann ca. 370 Aktive den Platz nutzen.  
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird eine Baugenehmigung beantragt. Die entspre-
chenden Unterlagen wurden vom Sportamt voraussichtlich im Februar beim Bauaufsichtsamt 
eingereicht.  
 
Die Um- und Ausbaubaumaßnahmen umfassen: 
 Die Umwandlung des bestehenden Spielfeldes von Tenne zu Kunstrasen. Die 
Funktionserfüllung des bestehenden Tennenplatzes ist bereits stark einge-
schränkt.  
 Ergänzung des Spielfeldes mit 4-6 m hohen Ballfangzäunen an den Stirnseiten 
und einem 1,10 m hohen Stabgitterzaun an den Längsseiten. 
 Anlage eines umlaufenden Pflasterweges um das Spielfeld. 
 Neuanlage von fünf 100-Meter Sprintlaufbahnen. 
 Neuanlage einer Weitsprunggrube. 
 Neuanlage einer Kugelstoßanlage. 
 Errichtung eines zweiten Vereinsheims mit einer Nutzfläche von 273  m²  
 Anlage einer Rigole im Süd-Westen des Spielfeldes. 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Durch die Änderung des Belages von Tenne zu Kunstrasen, die Anlage des Pflasterweges, 
der Sprunggrube und des Kugelstoßfeldes sowie die Neuerrichtung des zweiten Vereinshei-
mes werden  2.063m² Boden neu versiegelt. Es werden vor allem Rasenflächen ca. 1.400m²) 
und heimische Gebüschflächen (ca. 630m²) in Anspruch genommen. Außerdem müssen 
maximal sechs Bäume gefällt werden (Birke, Kirsche, Götterbaum, Linde und 2xAhorn). Bei 
drei weiteren Bäumen (2xAhorn, Linde) steht noch nicht fest, ob sie erhalten werden können. 
Dies muss im Bauverlauf bei der Ausschachtung anhand der tatsächlichen Wurzelverteilung 
entschieden werden.  Sollten weitere Bäume gefällt werden, ist dies nachträglich auf die 
Kompensation anzurechnen. 
 
Die Arbeiten im Kronentraufbereich der Bäume bzw. an Wurzeln und Kronen sind durch ei-
nen zertifizierten Fachbetrieb zu begleiten bzw. auszuführen. Das Unternehmen ist der Unte-
ren Naturschutzbehörde im Vorfeld zu benennen. Das Unternehmen setzt Maßnahmen fest, 
die geeignet sind, den Erhalt der Bäume langfristig zu sichern und überwacht deren Ausfüh-
rung. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und gegenüber der UNB zu berichten. 
 
Die verbleibenden Gehölze  werden während der Baumaßnahme durch geeignete Maßnah-
men vor Beeinträchtigungen geschützt und können erhalten werden. 
Die Baueinrichtungsflächen werden auf bereits versiegelten Flächen angelegt.  
 
Laut Planung soll die das Spielfeld umgebende Rasenfläche mit einer geraden Kante ab-
schließen. Der umgebende Gehölzstreifen wird demnach nach Abschluss der Bautätigkeit im

3 
Nordwesten und Süden kleinflächig durch heimische Gebüschpflanzungen ergänzt.  
 
Das verbleibende Defizit in der Eingriffsbilanzierung  wird durch eine Umwandlung von Acker 
in Grünland auf einer 2.029 m² großen Teilfläche des Flurstücks 346 in der Gemarkung 
Dünnwald, Flur 62 ausgeglichen. Die Maßnahme wird vom Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen im räumlichen Zusammenhang mit weiteren Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt 
und liegt im Landschaftsschutzgebiet L 29 südlich des Golfplatzes in Flittard. (s. Anlage 4 – 
Kompensation) 
 
Artenschutz: 
 
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vorgelegt. Um den Eintritt der Verbots-
tatbestände eindeutig auszuschließen sind folgende Vermeidungsmaßnahmen bezüglich der 
Artengruppen Fledermäuse und Vögel einzuhalten: 
 
Gehölzentfernungen sind bevorzugt während der Vegetationsruhe durchzuführen. Können 
Gebüsche/Sträucher nicht in diesem Zeitfenster entfernt werden, ist dies dennoch möglich, 
sofern zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Verbotstatbe-
stände nicht eintreten können (keine Brutansiedlung und keine nicht flüggen Jungvögel in-
nerhalb des betroffenen Gehölzbestandes). Im Falle von aktuell besetzten Nestern ist die 
Baufeldräumung auszusetzen und die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Die UNB 
behält sich für diesen Fall die weitere Anordnung von Maßnahmen vor. 
 
Baumhöhlen sind vor Fällung der Bäume auf Quartiereignung und den Besatz mit Fleder-
mäusen zu prüfen. Sollten geeignete/ genutzte Baumhöhlen nachgewiesen werden, sind die 
verloren gehenden Quartiere in geeigneter Art im direkten Umfeld zu ersetzen. Bei aktuell 
besetzten Baumhöhlen ist das Ausfliegen der Tiere abzuwarten. Nicht besetzte Höhlungen 
sind entweder sofort zu verschließen oder der Baum ist in direktem Anschluss an die Kontrol-
le zu fällen. 
 
Die Schaffung der Ersatzquartiere wird als Nebenbestimmung im Baugenehmigungsverfah-
ren festgelegt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Für die Instandsetzung und der Ausbau der Sportanlage Wuppertaler Straße besteht ein öf-
fentliches Interesse. 
Das öffentliche Interesse überwiegt gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Ei-
ne Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu be-
fürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist nicht gefährdet.  
 
Somit kann eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Anlagen Anlage 1 Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:5.000) 
Anlage 2 Lageplan Bestand (M im Original 1:250, hier unmaßstäblich) 
Anlage 3 Lageplan Planung (M im Original 1:250 hier unmaßstäblich) 
Anlage 4 Kompensation (o.M.)

Anlage 3 - Lageplan Planung

227 Zeichen

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32361325 32361325
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32361425 32361425
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Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wuppertaler Straße
  • Merheimer Heide

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Details

Vorlagen-Nr.
4360/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27