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2740/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1102/2021 der FDP-Fraktion vom 28.05.2021 betreffs "Altkleidersammlung Köln: im Regen stehen gelassen?"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 02.09.2021, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7146 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  30.08.2021 
 2740/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 02.09.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1102/2021 der FDP-Fraktion vom 28.05.2021 betreffs 
"Altkleidersammlung Köln: im Regen stehen gelassen?" 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der FDP-Fraktion wie folgt: 
 
1. Inwieweit sind die im Schreiben des Bundesumweltministeriums genannten Probleme 
auch in Köln aufgetreten, wie haben die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die AWB und die 
Partner der Stadt darauf reagiert und wie stellt sich die Situation heute dar? 
 
Das Schreiben des Bundesumweltministeriums ist nicht bekannt. Die Situation in Köln stellt sich je-
doch wie folgt dar: 
 
In Köln wurden seit 2014 540 Standorte für die Abgabe von Altkleidern eingerichtet. Um gemeinnützi-
gen Vereinen, Second-Hand-Läden und privaten Sammlern weiterhin genügend Platz einzuräumen, 
wurde die Standortanzahl seit 2017 nicht mehr erhöht. 
 
Auf den Altkleidercontainern ist genau beschriftet, welche Alttextilien eingefüllt werden dürfen und 
welche nicht. Auf Basis der Erfahrungen mit den Kölner Sammelmengen und dem Austausch mit den 
Verwertungspartnern werden i.d.R. folgende Verwertungsarten (nach der Sortierung) festgestellt: 
 
 ca. 65 % der Menge sind tragfähige Kleidung (Wiederverwendung); 
 ca. 30% der Menge werden recycelt (stoffliche Verwertung); 
 der thermisch zu verwertende Restanteil ist kleiner 5%. 
 
Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Sammelmenge kontinuierlich steigt und gleichzeitig 
die Qualität der Sammelmengen stetig schlechter wird, was zu einer Abnahme der Verwertungsmög-
lichkeiten und damit auch zu sinkenden Vermarktungserlösen führt. Dies ist jedoch kein spezifisches 
Problem in Köln, sondern bundesweit feststellbar. Ein Lösungsansatz ist bislang nicht in Sicht. 
 
 
2. Die AWB hat die Altkleidersammlung 2014 übernommen (BAA November 2013). Damals 
wurde mit einem Netto-Überschuss aus der Vermarktung von 0,37 Mio. €/Jahr gerechnet. Wie 
haben sich Einnahmen und Kosten der städtischen Altkleidersammlung in Köln seit 2014 ent-
wickelt, wie tragen Bürgerinnen und Bürger das wirtschaftliche Risiko (über die Gewinnabfüh-
rung in den städtischen Haushalt oder den Gebührenhaushalt) und welche Ziele haben Verwal-
tung und AWB? 
 
Folgende Beträge sind in die jeweiligen Abfallgebührenkalkulationen eingeflossen: 
 
Logistikkosten Altkleidersammlung   Vermarktungserlöse Altkleider 
2015    965.736,00 €   2015 1.053.150,00 €

2 
 
2016 1.014.441,12 €   2016 1.137.937,50 € 
2017 1.029.511,56 €   2017 1.241.075,50 € 
2018 1.045.875,60 €   2018 1.286.827,50 € 
2019 1.316.987,21 €   2019 1.179.114,90 € 
2020 1.353.073,26 €   2020 1.207.743,15 € 
 
Mit der kommunalen Altkleidersammlung verfolgt die Stadt Köln im Wesentlichen die folgenden Ziele: 
 
a) Mit der kommunalen Sammlung soll die stoffliche Verwertung von Altkleidern gefördert und 
somit der Anteil an Wertstoffen in der Restmüllmenge weiter erfolgreich reduziert werden. 
Die Stadt Köln setzt damit nicht nur ein Ziel des vom Rat beschlossenen Abfallwirtschafts-
konzeptes um, sondern explizit die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 
und der anstehenden Getrenntsammlungspflicht ab 2025. 
 
b) Die kommunale Sammlung von Alttextilien soll eine getrennte Erfassung auch dann garan-
tieren, wenn die Wirtschaftlichkeit aufgrund einer schlechten Marktlage nicht mehr gege-
ben ist. 
 
c) Wenn es die Vermarktungslage ermöglicht, sollen die erzielten Erlöse den Abfallgebüh-
renhaushalt entlasten. 
 
d) Gemeinnützige Altkleidersammlungen und Kleiderkammern in Köln sollen vor illegalen 
Sammlungen geschützt werden. 
 
e) Durch Abzug der illegalen Container aus dem öffentlichen Straßenland soll darüber hinaus 
ein wesentlicher Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes geleistet werden. So konnten in 
den vergangenen Jahren insgesamt 725 illegale Container abgezogen und das Stadtbild 
aufgewertet werden: 
 
Abzug illegaler Altkleidercontainer 
2014 156 
2015 400 
2016 123 
2017 27 
2018 6 
2019 7 
2020 6 
Summe 725 
 
 
3. Wo werden die von der AWB im Auftrag der Stadt gesammelten Altkleider sortiert und 
in wie weit können diese Partner der Stadt Auskunft geben über die Entwicklung der Qualität 
des Inhalts der AWB-Altkleidercontainer (Wiederverwendung im Inland, Wiederverwendung im 
Ausland, Verwendung als Lappen oder Fasern in der Industrie, thermische Verwertung, Rest-
müllgehalt). 
 
Die von der AWB in Altkleidercontainern gesammelten Mengen werden im Rahmen der Sammlung 
von Fehlwürfen entfrachtet und anschließend einem externen Verwertungspartner übergeben. Dieser 
führt die Mengen einer manuellen Sortierung zu. Der mittels Ausschreibung ermittelte Verwertungs-
partner muss Entsorgungsfachbetrieb sein und die Mengen innerhalb der EU sortieren. Die Verwer-
tung darf nur in dafür zugelassenen Anlagen erfolgen. Die Eignung zur Wiederverwendung bzw. Ver-
wertung für jedes einzelne Alttextil, welches der Sortierung zugeführt wird, ist bei der Sortierung zu

3 
 
prüfen. Hierbei ist die im KrWG genannte Abfallhierarchie zu beachten. Die Abfallvermeidung durch 
Wiederverwendung soll oberste Priorität haben. Außerdem muss eine stoffliche Verwertung der nicht 
mehr tragfähigen Bekleidung sichergestellt sein. Eine entsprechende Dokumentation über den Ver-
bleib der überlassenen Mengen ist zu führen. Der Verwertungspartner ist verpflichtet, sich an alle 
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu halten, insbesondere die Einhaltung aller geltenden 
abfallrechtlichen Bestimmungen (u.a. sind Sortierreste gemäß KrWG zu entsorgen). 
 
Der aktuelle Verwerter, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, sortiert die Kölner Mengen in 
Deutschland und Benelux. Die Vermarktung der Altkleider ist von der Nachfrage abhängig und kann 
auch außerhalb der EU erfolgen. 
 
 
4. Inwieweit liegen der Stadtverwaltung Daten zur Entwicklung der privaten Container-
standorte (gemeinnützig wie bei den Schützen Stammheim, privat wie vor St. Pius) im Stadt-
gebiet seit Einführung der Sammlung durch die AWB vor? 
 
Vor der Einführung der Altkleidercontainer durch die Stadt Köln hat es eine geringe Anzahl an Altklei-
dercontainern von gemeinnützigen Trägern gegeben. Diese waren fast ausschließlich auch legal. Das 
Problem lag bei den zahlreichen illegalen Containern. 
 
Die gemeinnützigen Altkleidercontainer wurden auch nicht abgezogen. In der Regel handelte es sich 
um sehr lokal genutzte Container. Nach der Einschätzung der Verwaltung hat es hier keine wesentli-
chen Veränderungen gegeben. Dies liegt auch daran, dass die Stadt Köln mehr Altkleidercontainer 
abgezogen hat als aufgestellt wurden. 
 
 
5. Reparatur ist ein wichtiger Teil einer Kreislaufwirtschaft. Die Reparatur von Bekleidung 
wird an den meisten Schulen nicht mehr gelehrt. Die Menschen sind auf professionelle Betrie-
be angewiesen: wie hat sich die Zahl der Schneidereien in Köln entwickelt? 
 
Hierzu konnten keine Daten ermittelt werden.  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2740/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.08.2021
Erstellt
03.08.2021 06:33