Mandari Insight

V/0277/2025

Hiltruper Straße – Innere und äußere Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach (Satzung der Stadt Münster gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)

Vorlagen 29.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.25

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

1847 Zeichen

Anlage A zur V/0277/2025 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage V/0215/2023 wurde die „Satzung der Stadt Münster gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 
3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich ‚Angelmodde – Hiltruper Straße / Westlich Am 
Sandbach‘“ beschlossen, die die Errichtung von ca. 20 Wohneinheiten ermöglicht. Diese werden 
über die vorliegende Vorlage an das bestehende Straßennetz angeschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.230.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Hier treffen nur die Themen Inklusion und Klimaschutz zu.

Anlage 1 Folgelastenberechnung

2397 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0277/2025 Aufgestellt am: 29.04.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 651.000 52,93
2. Beiträge 300.000 24,39
3. Eigenanteil Stadt Münster 279.000 22,68
Gesamt-Kapitalbedarf 1.230.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.230.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.230.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 12.300 26,04
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 12.300 26,04
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 30.750 65,09
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 4.190 8,87
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.190 € p.a.
+ Tilgung 8.370 € p.a.
= Schuldendienst 12.560 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 47.240 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 23.780 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 23.780 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 23.460
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,91
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Hiltruper Straße – Innere & äußere Erschließung BG Hiltruper Straße / Am Sandbach 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

8469 Zeichen

V/0277/2025 
V/0277/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hiltruper Straße – Innere und äußere Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am 
Sandbach (Satzung der Stadt Münster gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) 
 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zur inneren und äußeren Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am 
Sandbach wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 2) zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 180.000€ für die 
innere Erschließung und ca. 1.050.000€ für die äußere Erschließung entstehen. Dem gegenüber ste-
hen Einnahmen in Höhe von ca. 951.000€.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4271 Hiltruper Str., südl. Wolbeck BG     
Auszahlungen   2027 180.000 Innere Erschlie-
ßung 
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach 
BauGB 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schilder 
Telefon: 492-6597 
Schilder@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0277/2025 
Einzahlungen   2028 300.000 Städtebaulicher 
Vertrag, BauGB 
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2027 1.050.000 Äußere Erschlie-
ßung 
Einzahlungen   2027 651.000 Zuwendungen 
vom Land  
Saldo  279.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilwei-
se bei den o. g. Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Der Mehrbedarf bei der Investitionsmaßnahme 
4271 „Hiltruper Str., südlich Wolbeck BG“ wird in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufgenommen 
und innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 23.780 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 12.300 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 30.750 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2028 ff. 4.190 Folgeaufwand 
Summe der Folgelasten p.a.  23.460  
 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Mit der Vorlage V/0215/2023 wurde die „Satzung der Stadt Münster gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 
BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich ‚ Angelmodde – Hiltruper Straße / Westlich Am Sand-
bach‘“ beschlossen, die die Errichtung von ca. 20 Wohneinheiten ermöglicht. Diese werden über die 
vorliegende Vorlage an das bestehende Straßennetz angeschlossen. In diesem Zusammenhang bie-
ten sich in der Hiltruper Straße die Möglichkeiten, die provisorischen Haltestellen endauszubauen, die 
Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und in der Nähe des westlich gelegenen Kreisverkehrs eine 
Ladebucht für die E-Busse einzurichten.

- 3 - 
V/0277/2025 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Die Planung gliedert sich in drei Teilbereiche, die nachfolgend beschrieben werden. 
 
Innere Erschließung 
Bei der inneren Erschließung handelt es sich wie von der Satzung vorgegeben um einen 6,50m brei-
ten verkehrsberuhigten Bereich, an dessen Ende sich ein Wendehammer anschließt, um auch größe-
ren Fahrzeugen das Wenden zu ermöglichen. Innerhalb der Straßenfläche bleibt aufgrund der vo-
raussichtlichen Leitungsanzahl kein Spielraum, um Baumscheiben zu ermöglichen. Stattdessen wird 
eine Verkehrsberuhigung über zwei Kfz-Parkstände erreicht, die auf gegenüberliegenden Seiten plat-
ziert sind. Ein nördlicher Anschluss an die Hiltruper Straße wird wie von der Satzung vorgegeben 
über einen gemeinsamen Geh/-Radweg ermöglicht. 
 
Äußere Erschließung 
Für die äußere Erschließung sorgt vor allem ein südlicher Gehweg entlang der Hiltruper Straße, der in 
den kleinen Stich der Hiltruper Straße bis zur Baugebietszufahrt fortgeführt wird. Dort ist dann über 
einen weiteren Gehweg auf der östlichen Seite der (kleinen) Hiltruper Straße der Anschluss an den 
bereits vorhandenen Gehweg in der Straße Am Sandbach gegeben. Die vormals provisorisch herge-
stellte Busbucht entfällt zugunsten einer barrierefrei ausgebauten Fahrbahnrandhaltestelle, die den 
Bussen ein schnelleres Einfädeln in den Verkehr ermöglicht. Über den bereits genannten Gehweg ist 
diese Haltestelle nun auch erstmalig zu Fuß zu erreichen. Westlich der Einmündung Hiltruper Straße, 
Brandhoveweg bietet eine neue Mittelinsel eine geeignete Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr 
zu den Bu shaltestellen und zu den Sportflächen am Ende des Brandhovewegs. Aufgrund von not-
wendigen Abständen zwischen den Bushaltestellen, der Mittelinsel und der Einmündung ist eine östli-
chere Positionierung der Mittelinsel nicht möglich. 
Auf der nördlichen Straßenseite der Hiltruper Straße wird ab der Einmündung Brandhoveweg in östli-
cher Richtung die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Um Radfahrenden weiterhin die Möglich-
keit zu gewähren, den vormals gemeinsamen Geh-/Radweg zu nutzen, der durch die Entfernung der 
Radwegebenutzungspflicht ein Gehweg wird, wird über Piktogramme eine Freigabe für den Radver-
kehr erteilt. 
Die nördliche, vormals ebenfalls provisorische Haltestelle wird nach Osten verlegt, um die durch die 
Bushaltestelle notwendige Verschwenkung des Geh weges möglichst aus dem Kronenbereich der 
Bäume zu halten und diese dadurch erhalten zu können. Auch diese Haltestelle wird barrierefrei aus-
gebaut. 
Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen wird im weiteren Verlauf der Hiltruper Straße östlich der Einmün-
dung mit de r (kleinen) Hiltruper Straße ebenfalls ein Gehweg hergestellt. Im Bestand befindet sich 
dort eine Grünfläche, die aufgrund der häufigen Nutzung bereits einen mittigen Trampelpfad besitzt. 
Der genaue Ausbaustandard wird erst mit Fortführung der Planung in e nger Abstimmung mit dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit festgelegt, um den vollständigen Erhalt sämtlicher 
Bäume in diesem Bereich sicherzustellen.  
 
Haltestelle zum Aufladen von E-Bussen 
Im westlichen Verlauf der Hiltruper Straße vor dem Kreisverkehr wird auf der südlichen Straßenseite 
eine Bucht zum Halten und Aufladen von E -Bussen erstellt. Dadurch können die in Wolbeck enden-
den Buslinien künftig ebenfalls elektrisch bedient werden. Die weiteren Planungen werden durch die 
Stadtwerke Münster durchgeführt und d ie weiteren Kosten in Höhe von ca. 41.000€ werden gänzlich 
durch die Stadtwerke Münster getragen und sind daher nicht in die oben genannten Kosten integriert. 
Hierdurch kann ein früherer Baubeginn ermöglicht werden.

- 4 - 
V/0277/2025 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Start der Bauphase (abzüglich der Haltestelle zum Aufladen von E -Bussen) ist frühestens für 
Anfang 2027 vorgesehen. 
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
Aus Sicht der Kanalplanung sind für die Erschließung Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle so-
wie ein Pumpwerk notwendig, die an bereits vorhandene Kanäle angeschlossen werden.  
 
 
 
4. Beträge Dritter/Zuschüsse  
 
Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist in einem städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB ge-
regelt und dadurch vollständig refinanzierbar. Dies betrifft die gesamte innere Erschließung und Teil-
bereiche der äußeren Erschließung. Die übrigen Teilbereiche der äußeren Erschließung werden mit 
einem Fördersatz von 70% der zuwendungsfähigen Kosten nach den Förd errichtlinien kommunaler 
Straßenbau gefördert. 
 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
 
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2 Lageplan

4528 Zeichen

W
W
W
FHGGGFHFHGFHGG
WW
W
K 37
Hiltruper Straße
Hiltruper Straße
Am Sandbach
Brandhoveweg
Bermestraße
Hiltruper Straße
Hiltruper Straße
996
10251024
1124
1125
1142
260
235325
17
153
1168
1163
155
157
651
648649650
652
6471141
39
40
41 35
38
42
(2) (1)
I 31
I20 (1)(1)
I67 I78 a
I 7 a
(1)
I 25
(1)IF I11
(1)(2)
P4P1
(1)(1)9 aI
I9(1)
I78
(1)I
16
(5)(6)
(1)
(4)(3) (2)
I 77
(2) I 75
I 29
I18S
1079
1972
1091
1092 1080
10811094
1095
1096 1084
1082
1085
1525
1526
15231524
20962097
1385
1370
1384
1093
13721083
(1)(1)
(2)I2
(1)
I12
I4 6
(1)I8 I10
(2)
P2
I 19
I 17 I21I23(1)(1)I25I27
I15
I11 I9
I7
2560
2488
2490
2508
2492
(2)FI
27SI
(1)F
23952396
2397
2398
2399
Tankstelle /Bau- undGartenmarktFDBH max.6,50 m
LärmschutzwandBH= 2,50 m
StStStStSt
St
53,35P1
P2
FSt Tankstelle /Bau- undGartenmarktFDBH max.6,50 m
LärmschutzwandBH= 2,50 m
StStStStSt
St
53,35P1
P2
FStGFLAEDH
D
E
Hiltruper Straße
5,00
2,00
2,00
3,00
2,50
2,50
5,00
18,00
2,504,00
3,253,25
3,00
VZ 274.2versetzenVZ 274.1versetzen
VZ 274.2VZ 274.1
ZZ 1000-32VZ 205
VZ 240ZZ 1000-31
Provisorische HaltestellezurückbauenBushaltestelle nachQZ Handbuch Detail IV 1.2
VZ 437
3,00
2,53
1,00
6,50
2,16
21,87
4,31
2,50
1371
18,00
Trafo BUS-Ladestation
VZ 306versetzen
VZ 138-10versetzen
VZ 224versetzen
VZ 306
Dialogdisplay
VZ 437versetzen
VZ 240ZZ 1000-31entfernenVZ 237ZZ 1012-31ZZ 1000-20entfernen
VZ 325.1
VZ 325.2
Bushaltestelle nachQZ Handbuch Detail IV 1.8 mitWartehalle mit verkürzterSeitenscheibe und zwei Anlehnbügeln
Provisorische Haltestellezurückbauen
Haltestelle ausschließlich für Ladevorgängeohne Passagierwechsel. Fußweg zur Tankstelleaufgrund Mitbenutzung Toilettenanlagen.
Mittelinsel nach QZHandbuch Detail IV 2.16
VZ 138-10aufstellen
Gehweg in Abstimmung mit dem Amtfür Grünflächen, Umwelt undNachhaltigkeit in der weiterführendenAusführungsplanung so planen, dassalle Bäume erhalten bleiben
VZ 437
gepl. Verrohrung
vorgeschlagenerBaumstandort
ZZ 1000-32VZ 205
4,52
4,572,00
ZZ 1022-10aufstellen
ZZ 1022-10aufstellen
Leuchte versetzenVZ 306 entfernenWegweiserVZ 224entfernen
VZ 437VZ 240entfernen
6,30
VZ 224aufstellen
Leuchteversetzen
3,15
Piktogrammaufbringen
Piktogrammaufbringen
Festsetzungen aus Lageplan zur Satzunggemäß § 34 BauGB für den Bereich„Angelmodde - Hiltruper Straße / WestlichAm Sandbach" [Wohnbebauung] der VorlageV/0215/2023 nachrichtlich übernommen
Festsetzungen aus Lageplan zumVorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588:Angelmodde – Hiltruper Straße / östlichOrtsumgehung Wolbeck der VorlageV/1004/2019 nachrichtlich übernommen
Plot 29.04.2025
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
Verkehrstechnischer Entwurf
1 : 
_1111Planunterlagen:Vermessung und Luftbild Amt 62und Ergänzungssatzung Amt 61500-- 25.04.2025Schilder25.04.2025Schilder
Ergänzungssatzung Angelmoddesüdlich Hiltruper Straße,westlich Am SandbachAnlage 2 zur V/0277/2025Innere und Äußere Erschließung Baugebietmit Mittelinsel, Fahrgast- und Lade-Haltestellen;inkl. angrenzendem B-Plan 588Wolbeck
DatumName Nr.Art der Änderung01Legende eingefügt11.04.2023Schilder 02Bushaltestellenpositionen zum Erhalt der Bäume getauscht02.04.2025Schilder 03Geh-/Radweg in Gehweg umgewandelt, Piktogramme ergänzt, östlichen Gehweg ergänzt25.04.2025Schilder
Baumaufmaß#BaumST-øST-UKR-øGrundstückStatus 01Birke0,35m1,10m8,00mstädtischkein Eingriff02Birke0,40m1,26m10,00mstädtischkein Eingriff03Eiche0,50m1,57m12,00mstädtischkein Eingriff04Birke0,45m1,41m9,00mstädtischkein Eingriff05Birke0,40m1,26m9,00mstädtischkein Eingriff06Birke0,40m1,26m9,00mstädtischkein Eingriff07Eiche0,55m1,73m11,00mstädtischkein Eingriff08Nadelbaum0,45m1,41m8,00mstädtischgeringer Eingriff09Eiche0,50m1,57m16,00mstädtischkein Eingriff10Eiche0,60m1,89m16,00mstädtischkein Eingriff11Eiche0,50m1,57m12,00mstädtischkein Eingriff12Eiche0,65m2,04m14,00mstädtischAbstim. beim Bau13Eiche0,50m1,57m14,00mprivatAbstim. beim Bau14Eiche0,50m1,57m14,00mprivatAbstim. beim Bau15Eiche0,50m1,57m14,00mprivatkein Eingriff16Eiche0,50m1,57m14,00mprivatkein Eingriff17Birke0,50m1,57m10,00mstädtischentfällt 18Neupflanzung---städtischneu
01
02
03
0405060708091011
121314
1516
17
LEGENDEParkstandFahrbahnGemeinsamer Geh- und RadwegGehwegGrünflächeNegativflächeFahrradfurtFahrradstellplatz "Anlehnbügel"WartehalleVerkehrszeichen VZ und Zusatzzeichen ZZ mit AnweisungenBaum
Planungsgrenzen und Markierungen
VZ xy+ZZ xyVZ xy+ZZ xyVZ xy+ZZ xy
PlanungErhaltEntfall
18

Beratungsverlauf (2)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.18 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hiltruper Straße 996
  • Brandhoveweg
  • Trampelpfad
  • Am Sandbach
  • Bermestraße

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Details

Aktenzeichen
V/0277/2025
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.04.2025 10:51