V/0277/2025
Hiltruper Straße – Innere und äußere Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach (Satzung der Stadt Münster gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0277/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0215/2023 wurde die „Satzung der Stadt Münster gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich ‚Angelmodde – Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach‘“ beschlossen, die die Errichtung von ca. 20 Wohneinheiten ermöglicht. Diese werden über die vorliegende Vorlage an das bestehende Straßennetz angeschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2027 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.230.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Hier treffen nur die Themen Inklusion und Klimaschutz zu.
Anlage 1 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0277/2025 Aufgestellt am: 29.04.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 651.000 52,93 2. Beiträge 300.000 24,39 3. Eigenanteil Stadt Münster 279.000 22,68 Gesamt-Kapitalbedarf 1.230.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.230.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.230.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 12.300 26,04 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 12.300 26,04 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 30.750 65,09 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 4.190 8,87 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.190 € p.a. + Tilgung 8.370 € p.a. = Schuldendienst 12.560 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 47.240 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 23.780 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 23.780 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 23.460 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,91 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Hiltruper Straße – Innere & äußere Erschließung BG Hiltruper Straße / Am Sandbach Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0277/2025
V/0277/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Hiltruper Straße – Innere und äußere Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am
Sandbach (Satzung der Stadt Münster gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Planung zur inneren und äußeren Erschließung des Baugebiets Hiltruper Straße / Westlich Am
Sandbach wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 2) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 180.000€ für die
innere Erschließung und ca. 1.050.000€ für die äußere Erschließung entstehen. Dem gegenüber ste-
hen Einnahmen in Höhe von ca. 951.000€.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnahme 4271 Hiltruper Str., südl. Wolbeck BG
Auszahlungen 2027 180.000 Innere Erschlie-
ßung
Investitionsmaßnahme 0004 Erschließungsbeiträge nach
BauGB
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schilder
Telefon: 492-6597
Schilder@stadt-muenster.de
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V/0277/2025
Einzahlungen 2028 300.000 Städtebaulicher
Vertrag, BauGB
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2027 1.050.000 Äußere Erschlie-
ßung
Einzahlungen 2027 651.000 Zuwendungen
vom Land
Saldo 279.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilwei-
se bei den o. g. Investitionsmaßnahmen veranschlagt. Der Mehrbedarf bei der Investitionsmaßnahme
4271 „Hiltruper Str., südlich Wolbeck BG“ wird in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufgenommen
und innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 23.780 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff. 12.300 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 30.750 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 4.190 Folgeaufwand
Summe der Folgelasten p.a. 23.460
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Mit der Vorlage V/0215/2023 wurde die „Satzung der Stadt Münster gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich ‚ Angelmodde – Hiltruper Straße / Westlich Am Sand-
bach‘“ beschlossen, die die Errichtung von ca. 20 Wohneinheiten ermöglicht. Diese werden über die
vorliegende Vorlage an das bestehende Straßennetz angeschlossen. In diesem Zusammenhang bie-
ten sich in der Hiltruper Straße die Möglichkeiten, die provisorischen Haltestellen endauszubauen, die
Radwegebenutzungspflicht aufzuheben und in der Nähe des westlich gelegenen Kreisverkehrs eine
Ladebucht für die E-Busse einzurichten.
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2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Planung gliedert sich in drei Teilbereiche, die nachfolgend beschrieben werden.
Innere Erschließung
Bei der inneren Erschließung handelt es sich wie von der Satzung vorgegeben um einen 6,50m brei-
ten verkehrsberuhigten Bereich, an dessen Ende sich ein Wendehammer anschließt, um auch größe-
ren Fahrzeugen das Wenden zu ermöglichen. Innerhalb der Straßenfläche bleibt aufgrund der vo-
raussichtlichen Leitungsanzahl kein Spielraum, um Baumscheiben zu ermöglichen. Stattdessen wird
eine Verkehrsberuhigung über zwei Kfz-Parkstände erreicht, die auf gegenüberliegenden Seiten plat-
ziert sind. Ein nördlicher Anschluss an die Hiltruper Straße wird wie von der Satzung vorgegeben
über einen gemeinsamen Geh/-Radweg ermöglicht.
Äußere Erschließung
Für die äußere Erschließung sorgt vor allem ein südlicher Gehweg entlang der Hiltruper Straße, der in
den kleinen Stich der Hiltruper Straße bis zur Baugebietszufahrt fortgeführt wird. Dort ist dann über
einen weiteren Gehweg auf der östlichen Seite der (kleinen) Hiltruper Straße der Anschluss an den
bereits vorhandenen Gehweg in der Straße Am Sandbach gegeben. Die vormals provisorisch herge-
stellte Busbucht entfällt zugunsten einer barrierefrei ausgebauten Fahrbahnrandhaltestelle, die den
Bussen ein schnelleres Einfädeln in den Verkehr ermöglicht. Über den bereits genannten Gehweg ist
diese Haltestelle nun auch erstmalig zu Fuß zu erreichen. Westlich der Einmündung Hiltruper Straße,
Brandhoveweg bietet eine neue Mittelinsel eine geeignete Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr
zu den Bu shaltestellen und zu den Sportflächen am Ende des Brandhovewegs. Aufgrund von not-
wendigen Abständen zwischen den Bushaltestellen, der Mittelinsel und der Einmündung ist eine östli-
chere Positionierung der Mittelinsel nicht möglich.
Auf der nördlichen Straßenseite der Hiltruper Straße wird ab der Einmündung Brandhoveweg in östli-
cher Richtung die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Um Radfahrenden weiterhin die Möglich-
keit zu gewähren, den vormals gemeinsamen Geh-/Radweg zu nutzen, der durch die Entfernung der
Radwegebenutzungspflicht ein Gehweg wird, wird über Piktogramme eine Freigabe für den Radver-
kehr erteilt.
Die nördliche, vormals ebenfalls provisorische Haltestelle wird nach Osten verlegt, um die durch die
Bushaltestelle notwendige Verschwenkung des Geh weges möglichst aus dem Kronenbereich der
Bäume zu halten und diese dadurch erhalten zu können. Auch diese Haltestelle wird barrierefrei aus-
gebaut.
Aufgrund mehrerer Bürgeranfragen wird im weiteren Verlauf der Hiltruper Straße östlich der Einmün-
dung mit de r (kleinen) Hiltruper Straße ebenfalls ein Gehweg hergestellt. Im Bestand befindet sich
dort eine Grünfläche, die aufgrund der häufigen Nutzung bereits einen mittigen Trampelpfad besitzt.
Der genaue Ausbaustandard wird erst mit Fortführung der Planung in e nger Abstimmung mit dem
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit festgelegt, um den vollständigen Erhalt sämtlicher
Bäume in diesem Bereich sicherzustellen.
Haltestelle zum Aufladen von E-Bussen
Im westlichen Verlauf der Hiltruper Straße vor dem Kreisverkehr wird auf der südlichen Straßenseite
eine Bucht zum Halten und Aufladen von E -Bussen erstellt. Dadurch können die in Wolbeck enden-
den Buslinien künftig ebenfalls elektrisch bedient werden. Die weiteren Planungen werden durch die
Stadtwerke Münster durchgeführt und d ie weiteren Kosten in Höhe von ca. 41.000€ werden gänzlich
durch die Stadtwerke Münster getragen und sind daher nicht in die oben genannten Kosten integriert.
Hierdurch kann ein früherer Baubeginn ermöglicht werden.
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V/0277/2025
3. Ausschreibung und Bau
Der Start der Bauphase (abzüglich der Haltestelle zum Aufladen von E -Bussen) ist frühestens für
Anfang 2027 vorgesehen.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt.
Aus Sicht der Kanalplanung sind für die Erschließung Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle so-
wie ein Pumpwerk notwendig, die an bereits vorhandene Kanäle angeschlossen werden.
4. Beträge Dritter/Zuschüsse
Die Herstellung der Erschließungsanlagen ist in einem städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB ge-
regelt und dadurch vollständig refinanzierbar. Dies betrifft die gesamte innere Erschließung und Teil-
bereiche der äußeren Erschließung. Die übrigen Teilbereiche der äußeren Erschließung werden mit
einem Fördersatz von 70% der zuwendungsfähigen Kosten nach den Förd errichtlinien kommunaler
Straßenbau gefördert.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohnerinnen/Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Lageplan
Anlage 2 Lageplan
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W W W FHGGGFHFHGFHGG WW W K 37 Hiltruper Straße Hiltruper Straße Am Sandbach Brandhoveweg Bermestraße Hiltruper Straße Hiltruper Straße 996 10251024 1124 1125 1142 260 235325 17 153 1168 1163 155 157 651 648649650 652 6471141 39 40 41 35 38 42 (2) (1) I 31 I20 (1)(1) I67 I78 a I 7 a (1) I 25 (1)IF I11 (1)(2) P4P1 (1)(1)9 aI I9(1) I78 (1)I 16 (5)(6) (1) (4)(3) (2) I 77 (2) I 75 I 29 I18S 1079 1972 1091 1092 1080 10811094 1095 1096 1084 1082 1085 1525 1526 15231524 20962097 1385 1370 1384 1093 13721083 (1)(1) (2)I2 (1) I12 I4 6 (1)I8 I10 (2) P2 I 19 I 17 I21I23(1)(1)I25I27 I15 I11 I9 I7 2560 2488 2490 2508 2492 (2)FI 27SI (1)F 23952396 2397 2398 2399 Tankstelle /Bau- undGartenmarktFDBH max.6,50 m LärmschutzwandBH= 2,50 m StStStStSt St 53,35P1 P2 FSt Tankstelle /Bau- undGartenmarktFDBH max.6,50 m LärmschutzwandBH= 2,50 m StStStStSt St 53,35P1 P2 FStGFLAEDH D E Hiltruper Straße 5,00 2,00 2,00 3,00 2,50 2,50 5,00 18,00 2,504,00 3,253,25 3,00 VZ 274.2versetzenVZ 274.1versetzen VZ 274.2VZ 274.1 ZZ 1000-32VZ 205 VZ 240ZZ 1000-31 Provisorische HaltestellezurückbauenBushaltestelle nachQZ Handbuch Detail IV 1.2 VZ 437 3,00 2,53 1,00 6,50 2,16 21,87 4,31 2,50 1371 18,00 Trafo BUS-Ladestation VZ 306versetzen VZ 138-10versetzen VZ 224versetzen VZ 306 Dialogdisplay VZ 437versetzen VZ 240ZZ 1000-31entfernenVZ 237ZZ 1012-31ZZ 1000-20entfernen VZ 325.1 VZ 325.2 Bushaltestelle nachQZ Handbuch Detail IV 1.8 mitWartehalle mit verkürzterSeitenscheibe und zwei Anlehnbügeln Provisorische Haltestellezurückbauen Haltestelle ausschließlich für Ladevorgängeohne Passagierwechsel. Fußweg zur Tankstelleaufgrund Mitbenutzung Toilettenanlagen. Mittelinsel nach QZHandbuch Detail IV 2.16 VZ 138-10aufstellen Gehweg in Abstimmung mit dem Amtfür Grünflächen, Umwelt undNachhaltigkeit in der weiterführendenAusführungsplanung so planen, dassalle Bäume erhalten bleiben VZ 437 gepl. Verrohrung vorgeschlagenerBaumstandort ZZ 1000-32VZ 205 4,52 4,572,00 ZZ 1022-10aufstellen ZZ 1022-10aufstellen Leuchte versetzenVZ 306 entfernenWegweiserVZ 224entfernen VZ 437VZ 240entfernen 6,30 VZ 224aufstellen Leuchteversetzen 3,15 Piktogrammaufbringen Piktogrammaufbringen Festsetzungen aus Lageplan zur Satzunggemäß § 34 BauGB für den Bereich„Angelmodde - Hiltruper Straße / WestlichAm Sandbach" [Wohnbebauung] der VorlageV/0215/2023 nachrichtlich übernommen Festsetzungen aus Lageplan zumVorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 588:Angelmodde – Hiltruper Straße / östlichOrtsumgehung Wolbeck der VorlageV/1004/2019 nachrichtlich übernommen Plot 29.04.2025 Blatt-Nr.: Bezirk/ Stadtteil: Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) Verkehrstechnischer Entwurf 1 : _1111Planunterlagen:Vermessung und Luftbild Amt 62und Ergänzungssatzung Amt 61500-- 25.04.2025Schilder25.04.2025Schilder Ergänzungssatzung Angelmoddesüdlich Hiltruper Straße,westlich Am SandbachAnlage 2 zur V/0277/2025Innere und Äußere Erschließung Baugebietmit Mittelinsel, Fahrgast- und Lade-Haltestellen;inkl. angrenzendem B-Plan 588Wolbeck DatumName Nr.Art der Änderung01Legende eingefügt11.04.2023Schilder 02Bushaltestellenpositionen zum Erhalt der Bäume getauscht02.04.2025Schilder 03Geh-/Radweg in Gehweg umgewandelt, Piktogramme ergänzt, östlichen Gehweg ergänzt25.04.2025Schilder Baumaufmaß#BaumST-øST-UKR-øGrundstückStatus 01Birke0,35m1,10m8,00mstädtischkein Eingriff02Birke0,40m1,26m10,00mstädtischkein Eingriff03Eiche0,50m1,57m12,00mstädtischkein Eingriff04Birke0,45m1,41m9,00mstädtischkein Eingriff05Birke0,40m1,26m9,00mstädtischkein Eingriff06Birke0,40m1,26m9,00mstädtischkein Eingriff07Eiche0,55m1,73m11,00mstädtischkein Eingriff08Nadelbaum0,45m1,41m8,00mstädtischgeringer Eingriff09Eiche0,50m1,57m16,00mstädtischkein Eingriff10Eiche0,60m1,89m16,00mstädtischkein Eingriff11Eiche0,50m1,57m12,00mstädtischkein Eingriff12Eiche0,65m2,04m14,00mstädtischAbstim. beim Bau13Eiche0,50m1,57m14,00mprivatAbstim. beim Bau14Eiche0,50m1,57m14,00mprivatAbstim. beim Bau15Eiche0,50m1,57m14,00mprivatkein Eingriff16Eiche0,50m1,57m14,00mprivatkein Eingriff17Birke0,50m1,57m10,00mstädtischentfällt 18Neupflanzung---städtischneu 01 02 03 0405060708091011 121314 1516 17 LEGENDEParkstandFahrbahnGemeinsamer Geh- und RadwegGehwegGrünflächeNegativflächeFahrradfurtFahrradstellplatz "Anlehnbügel"WartehalleVerkehrszeichen VZ und Zusatzzeichen ZZ mit AnweisungenBaum Planungsgrenzen und Markierungen VZ xy+ZZ xyVZ xy+ZZ xyVZ xy+ZZ xy PlanungErhaltEntfall 18
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hiltruper Straße 996
- Brandhoveweg
- Trampelpfad
- Am Sandbach
- Bermestraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0277/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 10:51