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3065/2017

Parkraumkonzept Ehrenfeld

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.12.2017, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5333 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
661/11 
Vorlagen-Nummer 
 3065/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
 
Parkraumkonzept Ehrenfeld 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 
09.10.17, TOP 7.2 
Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
Frage 1: 
„In der Vorlage wird erläutert, dass „in ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt 
Verkehrszählungen der abgestellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Bewohnerparkregelung 
durchgeführt wurden.“ 
Welches sind die genannten Gebiete und wie war die dortige Ausgangslage?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In zehn Bewohnerparkgebieten wurde eine Zählung vor und nach Errichtung der Parkraumbewirt-
schaftung durchgeführt (Agnesviertel, Kunibertsviertel, Gereonsviertel, Belgisches Viertel, City Mar-
tinsviertel, Rathenauviertel, Severinsviertel, Panthaleonsviertel, Südliche Neustadt I und II). 
In den Gebieten herrschte vor Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung eine hohe Aus- bzw. Über-
lastung der Stellflächen von bis zu teilweise 124 % am Tag und in der Nacht. Nach Einführung der 
Bewirtschaftung verringerte sich der Parkdruck am Tag durchschnittlich um 34 % und in der Nacht 
durchschnittlich um 25 %. 
 
 
Frage 2:  
„Im Parkraumkonzept werden ca. 3.000 öffentliche Parkplätze genannt. Wie groß ist die Zahl der im 
selben Gebiet angemeldeten Kraftfahrzeuge (private PKW, gewerbliche PKW, LKW/Omnibusse und 
Krafträder [analog zu den Angaben in den Stadtteilinformationen])?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In den vier geplanten Bewohnerparkgebieten sind aktuell etwa 7.250 Kraftfahrzeuge zugelassen, da-
von 6.200 Pkw, 410 LKW/Sonderfahrzeuge/Arbeitsgeräte und 640 Krafträder. 
 
Um detailliert beurteilen zu können, ob die Anzahl der Stellflächen angemessen ist, ist es darüber 
hinaus wichtig zu wissen, wie viele Fahrzeuge gleichzeitig im Gebiet abgestellt sind. Während der 
Zählungen im Oktober 2015 befanden sich etwa 40 % der zugelassenen Pkw im öffentlichen Straßen-
land. 
 
10 Uhr: 2.915 Pkw (40 % der zugelassenen Pkw) 
16 Uhr: 2.956 Pkw  (41 % der zugelassenen Pkw) 
22 Uhr: 3.002 Pkw  (41 % der zugelassenen Pkw)

2 
 
Darüber hinaus ist zur Beurteilung von Bedeutung, wie viel private Stellplätze im Gebiet vorhanden 
sind. Dazu gibt es leider keine Statistik.  
 
 
Frage 3: 
„Zwischen 2005 und 2016 ist die Zahl der Einwohner*innen in ganz Ehrenfeld um ca. 2.000, die der 
PKW um 1.400 gewachsen. Lässt sich ermitteln, wie viele Stellplätze durch Neubauvorhaben hinzu-
gekommen sind? Analog dazu wie viele PKWs dort angemeldet sind?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die bedarfsgerechte Anzahl von Stellplätzen auf privaten 
Grundstücken sichergestellt. Seitens der Stadt Köln wurden keine neuen Stellplätze im öffentlichen 
Straßenland für Kraftfahrzeuge in Ehrenfeld geschaffen, da dies aus Mangel an freien Flächen nicht 
möglich ist. 
 
 
Frage 4: 
„Welche Möglichkeiten und Beschränkungen gibt es eine stärkere Bevorzugung der Bewohner*innen 
der Parkgebiete herbeizuführen, beispielsweise im Sinne des Trennprinzips durch die ausschließliche 
Nutzung von Parkständen in der Zeit von 18:00h bis 06:00h?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im geplanten Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld sind die Laufzeiten der Parkscheinautomaten derzeit bis 
21 Uhr vorgesehen, um den hohen Parkdruck durch Bewohner, verstärkt durch Fremdparker, die die 
Freizeitangebote in Ehrenfeld wahrnehmen, zu verringern. Die Laufzeiten könnten jedoch, wenn der 
Bedarf festgestellt wurde, auf Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf eine spätere Uhrzeit 
ausgeweitet werden, um den Parkdruck in den Abendstunden, insbesondere durch Fremdparker zu 
verringern. So könnte für die Bewohner/innen die Chance erhöht werden, einen wohnortnahen Ab-
stellplatz zu finden. 
 
 
Frage 5: 
„Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Reduzierung der Gebühren für eine Bewoh-
ner*innenparkerlaubnis um 5 € pro Jahr, gegebenenfalls auch in Kombination, eine Erlaubnis für zwei 
Jahre beantragen zu können?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für den Vorteil durch die Einrichtung des Bewohnerparkens und die damit verbundene Verwaltungs-
handlung, das heißt das Ausstellen des Bewohnerparkausweises, werden 30,00 EURO gemäß § 6a 
des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 11 Nr. 2 der Gebührenordnung für 
Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nach der Gebührennummer 265 erhoben. Es besteht die 
Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 12, 18 oder 24 Monaten zu beantragen. 
Bei begünstigenden Amtshandlungen ist daneben auch der wirtschaftliche Wert oder der sonstige 
Nutzen für den Antragsteller angemessen zu berücksichtigen. Durch die Ausstellung eines Bewoh-
nerparkausweises wird der Ausweisinhaber im Bewohnerparkgebiet von der Zahlung der Parkgebüh-
ren befreit. Mit der unterschiedlichen Gebührenerhebung wird dieser wirtschaftliche Wert und sonsti-
ge Nutzung des Ausweisinhabers angemessen berücksichtigt. Die Gebühr deckt nur die Selbstkosten 
der Stadt und muss daher verlangt werden, um sich nicht dem Vorwurf der unerlaubten Subventionie-
rung auszusetzen.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3065/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2017
Erstellt
04.10.2017 14:21