3065/2017
Parkraumkonzept Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5333 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/11 Vorlagen-Nummer 3065/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Parkraumkonzept Ehrenfeld hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 09.10.17, TOP 7.2 Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: Frage 1: „In der Vorlage wird erläutert, dass „in ausgewählten Bewohnerparkgebieten der Kölner Innenstadt Verkehrszählungen der abgestellten Fahrzeuge vor und nach Umsetzung der Bewohnerparkregelung durchgeführt wurden.“ Welches sind die genannten Gebiete und wie war die dortige Ausgangslage?“ Antwort der Verwaltung: In zehn Bewohnerparkgebieten wurde eine Zählung vor und nach Errichtung der Parkraumbewirt- schaftung durchgeführt (Agnesviertel, Kunibertsviertel, Gereonsviertel, Belgisches Viertel, City Mar- tinsviertel, Rathenauviertel, Severinsviertel, Panthaleonsviertel, Südliche Neustadt I und II). In den Gebieten herrschte vor Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung eine hohe Aus- bzw. Über- lastung der Stellflächen von bis zu teilweise 124 % am Tag und in der Nacht. Nach Einführung der Bewirtschaftung verringerte sich der Parkdruck am Tag durchschnittlich um 34 % und in der Nacht durchschnittlich um 25 %. Frage 2: „Im Parkraumkonzept werden ca. 3.000 öffentliche Parkplätze genannt. Wie groß ist die Zahl der im selben Gebiet angemeldeten Kraftfahrzeuge (private PKW, gewerbliche PKW, LKW/Omnibusse und Krafträder [analog zu den Angaben in den Stadtteilinformationen])?“ Antwort der Verwaltung: In den vier geplanten Bewohnerparkgebieten sind aktuell etwa 7.250 Kraftfahrzeuge zugelassen, da- von 6.200 Pkw, 410 LKW/Sonderfahrzeuge/Arbeitsgeräte und 640 Krafträder. Um detailliert beurteilen zu können, ob die Anzahl der Stellflächen angemessen ist, ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, wie viele Fahrzeuge gleichzeitig im Gebiet abgestellt sind. Während der Zählungen im Oktober 2015 befanden sich etwa 40 % der zugelassenen Pkw im öffentlichen Straßen- land. 10 Uhr: 2.915 Pkw (40 % der zugelassenen Pkw) 16 Uhr: 2.956 Pkw (41 % der zugelassenen Pkw) 22 Uhr: 3.002 Pkw (41 % der zugelassenen Pkw) 2 Darüber hinaus ist zur Beurteilung von Bedeutung, wie viel private Stellplätze im Gebiet vorhanden sind. Dazu gibt es leider keine Statistik. Frage 3: „Zwischen 2005 und 2016 ist die Zahl der Einwohner*innen in ganz Ehrenfeld um ca. 2.000, die der PKW um 1.400 gewachsen. Lässt sich ermitteln, wie viele Stellplätze durch Neubauvorhaben hinzu- gekommen sind? Analog dazu wie viele PKWs dort angemeldet sind?“ Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wird die bedarfsgerechte Anzahl von Stellplätzen auf privaten Grundstücken sichergestellt. Seitens der Stadt Köln wurden keine neuen Stellplätze im öffentlichen Straßenland für Kraftfahrzeuge in Ehrenfeld geschaffen, da dies aus Mangel an freien Flächen nicht möglich ist. Frage 4: „Welche Möglichkeiten und Beschränkungen gibt es eine stärkere Bevorzugung der Bewohner*innen der Parkgebiete herbeizuführen, beispielsweise im Sinne des Trennprinzips durch die ausschließliche Nutzung von Parkständen in der Zeit von 18:00h bis 06:00h?“ Antwort der Verwaltung: Im geplanten Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld sind die Laufzeiten der Parkscheinautomaten derzeit bis 21 Uhr vorgesehen, um den hohen Parkdruck durch Bewohner, verstärkt durch Fremdparker, die die Freizeitangebote in Ehrenfeld wahrnehmen, zu verringern. Die Laufzeiten könnten jedoch, wenn der Bedarf festgestellt wurde, auf Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf eine spätere Uhrzeit ausgeweitet werden, um den Parkdruck in den Abendstunden, insbesondere durch Fremdparker zu verringern. So könnte für die Bewohner/innen die Chance erhöht werden, einen wohnortnahen Ab- stellplatz zu finden. Frage 5: „Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Reduzierung der Gebühren für eine Bewoh- ner*innenparkerlaubnis um 5 € pro Jahr, gegebenenfalls auch in Kombination, eine Erlaubnis für zwei Jahre beantragen zu können?“ Antwort der Verwaltung: Für den Vorteil durch die Einrichtung des Bewohnerparkens und die damit verbundene Verwaltungs- handlung, das heißt das Ausstellen des Bewohnerparkausweises, werden 30,00 EURO gemäß § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 11 Nr. 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nach der Gebührennummer 265 erhoben. Es besteht die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis für die Dauer von 12, 18 oder 24 Monaten zu beantragen. Bei begünstigenden Amtshandlungen ist daneben auch der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Antragsteller angemessen zu berücksichtigen. Durch die Ausstellung eines Bewoh- nerparkausweises wird der Ausweisinhaber im Bewohnerparkgebiet von der Zahlung der Parkgebüh- ren befreit. Mit der unterschiedlichen Gebührenerhebung wird dieser wirtschaftliche Wert und sonsti- ge Nutzung des Ausweisinhabers angemessen berücksichtigt. Die Gebühr deckt nur die Selbstkosten der Stadt und muss daher verlangt werden, um sich nicht dem Vorwurf der unerlaubten Subventionie- rung auszusetzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3065/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2017
- Erstellt
- 04.10.2017 14:21