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0772/2023

Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im „Snake“-Gebäude, Am Wassermann 40, 50829 Köln-Vogelsang zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

18547 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0772/2023 
Freigabedatum 
10.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im „Snake„-Gebäude, Am Wassermann 
40, 50829 Köln-Vogelsang zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz 
Nordrhein-Westfalen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamt-
schule am Standort „Snake“-Gebäude, Am Wassermann 40, 50829 Köln-Vogelsang 
zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die 
Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 
Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, 
damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung 
mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsame Lernen einrichten kann. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung der Schule zu stellen.  
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli-
che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule am Standort 
„Snake“-Gebäude, Am Wassermann 40, 50829 Köln-Vogelsang ab dem Schuljahr 
2024/25 bereitzustellen.  
 
6. Die sofortige Vollziehung des Beschluss unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ver-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  15.520  € + 
39.079 € VB + 30.708 € SMH = 85.307  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    93.790  € VB 
+ 73.700 € SHM = 167.490 € 
b) Sachaufwendungen etc.    15.520  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gesamtschulen bis 2030/31 
Die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Vorlage 0418/2020, Anlage 1) 
beschreibt auf den Seiten 26 ff., dass die Gesamtschullandschaft in Köln gewaltigen Heraus-
forderungen gegenübersteht. Die Nachfrage von Eltern und ihren Kindern nach Gesamtschul-
plätzen in Köln ist in der Vergangenheit rasant gestiegen und übersteigt dabei die Größenord-
nungen, die im Rahmen der Kölner Elternbefragung 2012 ermittelt worden waren. Lag die 
Zahl der Anmeldungen an Gesamtschulen in Köln bis zum Schuljahr 201 3/14 noch in einem 
Korridor von 2.000 bis 2.300, stieg sie zunächst auf 2.500 und mehr und lag in den beiden 
Schuljahren 2018/19 bis 2021/22 bei rund 3.000 -3.200. Im Schuljahr 2022/23 gingen 4.100 
Anmeldungen ein, wovon 900 Mehrfachanmeldungen waren. Zum Schuljahr 2023/24 lag die 
Zahl der Anmeldungen erneut bei rd. 3.000.  
Dem gegenüber stehen insgesamt 42 Gesamtschulzüge, die in den letzten 12 Jahren stadt-
weit bereits neu realisiert werden konnten. 42 Züge entsprechen rechnerisch einer Kapazität

4 
von 42 x 27, also rund 1.100 neuen Schülerplätzen in den Eingangsklassen der Gesamtschu-
len in Köln. 
 
 
 
Der Sprung in den Gesamtschulanmeldungen in den letzten Schuljahren hatte zur Folge, dass 
die Zahl der Ablehnungen, trotz der Ausweitung der Platzkapazitäten, nicht substanziell redu-
ziert werden konnte. 
Im letzten Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 führte das dazu, dass 705 Kinder, die 
nach ihrem Wunsch und dem Wunsch der Eltern gerne Aufnahme an einer Gesamtschule 
gefunden hätten, nicht an einer solchen aufgenommen werden konnten und im weiteren An-
meldeverfahren auf andere Schulformen ausweichen mussten, in erster Linie auf Hauptschu-
len und Realschulen in Köln. 
 
(1) Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbe-
darfe an Kölner Gesamtschulen 
 
Nach der Schulentwicklungsplanung 2018 wurde ein Bedarf an insgesamt 13 neuen Gesamt-
schulen in Köln erkannt, den auch die Schulentwicklungsplanung 2020 ausdrücklich bestäti-
gen konnte. Zwei dieser Gesamtschulen sind im Schuljahr 2018/19 schon im Interim a n den 
Start gegangen:  
1. Gesamtschule Helios  
2. Gesamtschule Wasseramselweg. 
Sie werden hinsichtlich der Fertigstellung der endgültigen Schulgebäude in der Schulbau-
maßnahmenliste unter den Auftragsnummern 28 bzw. 57 bei Priorität „0“ geführt. 
Die weiteren, in der Schulentwicklungsplanung 2020 angeführten Baumaßnahmen von neuen 
Schulgebäuden für neue Gesamtschulen müssen zum einen mit Blick auf die hohen Abwei-
sungszahlen, zum anderen mit Blick auf die weiter stark steigenden Schülerzahlen in Köln

5 
schnellstmöglich folgen. Alle diese Maßnahmen sind in der Fortschreibung der Schulbaumaß-
nahmenliste enthalten. Es handelt sich im Einzelnen um Maßnahmen in  
3. Ossendorf (Fitzmauricestraße, Auftragsnummer 98, Priorität „0“),  
4. Weidenpesch (Schmiedegasse, 122, Priorität „A“) mit angestrebtem Interim in 
Bilderstöckchen, 
5. Deutz (Im Hasental, 237, Priorität „0“), 
6. Kalk (Grundstückssuche, 107, Priorität „0“),  
7. Zündorf-Süd (130, Priorität „B“),  
8. Mülheim-Süd (136, Priorität „0“),  
9. Chorweiler oder Worringen (Netzestraße oder Holzheimer  Weg, 137, Priorität 
„A“), 
10. Nippes (Grundstückssuche, 495, Priorität „A“),  
11. Parkstadt-Süd (140, Priorität „A“),  
12. Höhenberg (Frankfurter Straße, Betriebshof, 195, Priorität „A“) 
13. Kreuzfeld (135, Priorität „A“). 
 
(2) Überblick Stärkungspaket Gesamtschulen 
 
Die Verwaltung sieht vor, im Rahmen von sogenannten „Stärkungspaketen für Gymnasien 
und Gesamtschulen“ u. a. eine Reihe von Gesamtschulen beschleunigt an den (Interims -) 
Start zu bringen. Dabei sollen für insgesamt sechs Gesamtschulen bis 2027/28 die räumlichen 
Voraussetzungen für einen Start der Schulen geschaffen werden. Eine weitere Gesamtschule 
im Stadtbezirk Nippes befindet sich in Planung, ein voraussichtliches Startdatum kann für die-
se im aktuellen Planungsstadium noch nicht genannt werden. Der erforderlich e Suchauftrag 
für den Schulstandort für die weitere geplante Gesamtschule in Nippes liegt unter der Vorla-
gennummer 0604/2023 zum Beschluss vor. 
Darüber hinaus werden für drei Gesamtschulen in Köln mithilfe von Baumaßnahmen im Rah-
men des 2. GU/TU-Schulbaupaketes die Voraussetzungen geschaffen, um sie in ihrer Zügig-
keit zu erweitern. 
Alle im Stärkungspaket enthaltenen Gesamtschulen werden Gemeinsames Lernen anbieten 
und als gebundene Ganztagsschulen geführt werden bzw. werden bereits als solche Schulen 
geführt.  
Durch das Stärkungspaket Gesamtschulen mit insgesamt sieben neuen städtischen Schulen 
entstehen insgesamt noch einmal 38 zusätzliche Züge mit 1.026 Plätzen (Ø 27), davon 912 
Regelplätze und 114 Plätze im Gemeinsamen Lernen. Zusätzlich wird zum Schuljahr 2024/25 
die Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk ihren Betrieb aufnehmen. 
Durch diese zusätzlich geschaffenen Gesamtschulplätze wird nach Realisierung aller im Stär-
kungspaket enthaltenen Maßnahmen bei unveränderten Anmeldeverhalten eine Auskömm-
lichkeit an Gesamtschulplätzen im Kölner Stadtgebiet erreicht. 
 
Einen chronologischen Überblick über die Maßnahmen des Stärkungspakets Gesamtschulen 
gibt folgende Tabelle, der auch die zusätzlichen Schulplätze mit dem Jahr ihrer vorgesehenen 
Verfügbarkeit zu entnehmen sind:

6 
 
Nr. Liste unter 
(1) 
Arbeitstitel der 
Maßnahme 
Start im Schul-
jahr 
Zügigkeit 
zusätzliche 
Schulplätze in 
den Eingangs-
klassen (∅ 27 
SuS) 
zusätzliche 
Schulplätze in 
der Sek I insge-
samt (nach 6 
Jahren) 
zusätzliche 
Schulplätze für 
das GL in der 
Sek I (je Klasse 
3 SuS) 
4. Gesamtschule Nippes -
Weidenpesch (Interim 
Bürgerpark) 
2024/25 
 
4/4 108 648 72 
- Gesamtschule Vogel-
sang “Snake” 
4/4 108 648 72 
3. Gesamtschule Ossen-
dorf (Interim “Snake”) 
 
6/5 162 972 108 
in Summe 378 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. 24/25  
 
5. Gesamtschule Deutz  
 
2027/28 4/4 108 648 72 
 Erweiterung der Carl - 
v.-Ossietzky -
Gesamtschule  
 
+2/1 54 324 36 
 Erweiterung der Max -
Ernst-Gesamtschule 
 
+1/1 27 162 18 
 Erweiterung der Euro-
paschule - Gesamt-
schule Zollstock 
 
+2/1 54 324 36 
in Summe 243 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen im Sj. 27/28  
 
10. Gesamtschule für den 
Stadtbezirk Nippes 
 
noch 
ohne 
Jahr 
min. 
7/6 
oder 
2x 
4/4 
189 1134 126 
6. Gesamtschule Kalk 1 
 
 4/4 108 648 72 
6. Gesamtschule Kalk 2  
  
4/4 108 648 72 
in Summe 405 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. n.n.  
in Summe 1026 neue Schulplätze in den Eingangsklassen dank des Stärkungspakets Ge-
samtschulen 
 
Ergänzt wird das zukünftige Angebot an Gesamtschulen durch die neue Gesamtschule des 
Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk, die zum Schuljahr 2024/25 mit 4 Zügen in der Se-
kundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II aufbauend starten wird. Unter Berück-

7 
sichtigung der 108 Plätze an dieser Schule entstehen in der Summe bis 1.134 zusätzliche 
Plätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I an Gesamtschulen. 
 
Die in der Schulentwicklungsplanung 2020 benannten neuen Gesamtschulen 
7. Zündorf-Süd (130, Priorität „B“),  
8. Mülheim-Süd (136, Priorität „0“),  
9. Chorweiler oder Worringen (Netzestraße oder Holzheimer Weg, 137, Priorität 
„A“),  
11. Parkstadt-Süd (140, Priorität „A“),  
12. Höhenberg (Frankfurter Straße, Betriebshof, 195, Priorität „A“), 
13. Kreuzfeld (135, Priorität „A“) 
sind nicht Teil des Stärkungspakets Gesamtschulen, liefern aber dennoch weitere Gesamt-
schulplätze nach ihrer Fertigstellung für die Kölner Schullandschaft. Diese werden teils im 
Zusammenhang mit Neubaugebieten realisiert. 
 
(3) Gesamtschule Vogelsang „Snake“ 
 
Mit dieser Vorlage erfolgt die schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule Vogelsang im 
„Snake-Gebäude“. 
Die sich am Standort im Kölner Stadtteil Vogelsang befindenden, angemieteten Räumlichkei-
ten können eine Gesamtschule in Mindestgröße mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier 
Zügen in der Sekundarstufe II aufnehmen. Die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule 
erfolgt dementsprechend aufbauend für vier Züge in der Sekundarstufe I und vier Züge in der 
Sekundarstufe II. Das Raumprogramm wird Gan ztagesbedarfe ebenso abbilden wie die Be-
darfe für das Gemeinsame Lernen. 
 
(3.1) Standort „Snake-Gebäude“ 
 
Der Standort „Snake -Gebäude“, ursprünglich ein Bürogebäude, ist in der Vergangenheit be-
reits für den interimistischen Start der Gesamtschule Wasserams elweg sowie der Helios -
Gesamtschule genutzt und baulich angepasst worden. Mit dem voraussichtlichen Auszug der 
Gesamtschule Wasseramselweg ab dem Schuljahr 2024/25 und dem Auszug der Helios -
Gesamtschule zum IV. Quartal 2024 stehen die freiwerdenden Räumlichkeiten für eine weite-
re schulische Nutzung zur Verfügung. 
 
Parallel zum Start der dauerhaft im „Snake -Gebäude“ verbleibenden Gesamtschule Vogel-
sang „Snake“ wird zum Schuljahr 2024/25 die Gesamtschule Fitzmauricestraße im „Snake -
Gebäude“ starten. Mit der F ertigstellung des Schulneubaus an der Fitzmauricestraße in 
Ossendorf im III. Quartal 2026 erfolgt zeitnah der Umzug der Gesamtschule Fitzmauricestra-
ße in das für sie langfristig vorgesehene Schulgebäude in Ossendorf. Dann stehen alle Räum-
lichkeiten des „Sn ake-Gebäudes“ der aufwachsenden Gesamtschule Vogelsang zur Verfü-
gung. Die Anmietverlängerung des Gebäudes ist bereits bis zum 31.07.2029 erfolgt. Ein Opti-
onsrecht zur weiteren Anmietung wurde vertraglich vereinbart. 
Sollte die Fläche des Snake-Gebäudes für die jährlich anwachsende Gesamtschule nicht aus-
reichend den Bedarf abdecken, können die Räumlichkeiten der Zwitschermaschine hinzuge-
mietet werden, die zur Zeit noch als Interim von der Gesamtschule Helios genutzt werden.  
Bis zum Ende des Schuljahres 2025/ 2026 können die Sporthallen der Gesamtschule Was-
seramselweg für den Sportunterricht mitgenutzt werden. Spätestens zu Beginn des Schuljah-
res 2026/2027 müssen Alternativen angeboten werden. 
 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung u nd Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die

8 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(3.2) Personalkosten  
 
Im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb der Gesamtschule Vogelsang „Snake“ fallen Perso-
nalkosten für das Schulsekretariat und Schulhausmeister*in an.  
 
Schulsekretariat 
Es ist die Zurverfügungstellung von Stellen für Verwaltungsbeschäftigte im Schulsekretariat 
und von Stellen in der Schulhausmeisterschaft notwendig. Die daraus resultierenden Perso-
nalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen 
u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen 
sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung.  
Die neue Gesamtschule Vogelsang „Snake“ beginnt aufbauend mit der Jahrgangsstufe fünf im 
Schuljahr 2024/25 und wächst pro Schuljahr nach oben. Da die Schule Gemeinsames Lernen 
anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg der Schüler*innenzahl in der Sekundarstufe I um 
108 zu rechnen. Im Vollausbau stehen an diesem Schulstandort insgesamt rund 648 zusätzli-
che Plätze in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen Kölns zur Verfügung. Hiervon entfallen 
nach derzeitiger Erlasslage bis zu 72 Plätze auf Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen. 
In der Sekundarstufe II befinden sich nach Vollausbau 234 Schüler*innen, so dass sich eine 
Gesamtzahl von 882 Schüler*innen in allen Jahrgängen ergibt. 
 
Die Errichtung der Gesamtschule löst ab dem Schuljahr 2024/25 über die Jahre aufbauend 
insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,6 Stellen Verw altungsbeschäftige EG 7 
TVöD aus und entspricht somit insgesamt jährlichen Personalkosten in Höhe von 93.790 €. 
Die Finanzierung für die aufbauenden Mehrbedarfe für die Schulsekretariate der Gesamtschu-
le Vogelsang „Snake“ ist im Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
Büroarbeitsplatz 
Ebenso sind für die neue Gesamtschule 9.700 € als Kosten je eines Büroarbeitsplatzes zu 
berücksichtigen. Bei 1,6 Stellenanteilen Verwaltungsbeschäftige ergeben sich Büroarbeits-
platzkosten in Höhe von 15.520 €. Die Finanzierung  der Büroarbeitsplatzkosten von jährlich 
15.520 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten bzw. 
für die Haushaltsjahre 2025 ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Pro duktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplan -
aufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Hausmeisterstelle 
Mit dem Auszug der Gesamtschule Wasseramselweg von ihrem Interimsstandort ab voraus-
sichtlich dem Schuljahr 2024/25 ergibt sich in der Folgenutzung dieses Schulstandortes durch 
die neue Gesamtschule Snake sowie vorübergehend auch durch die neue Gesamtschule 
Fitzmauricestr. ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeisterstelle in der EG 7 TVöD. 
Diese zusätzliche Schulhausmeisterstelle löst somit Personalkosten in Höhe von 73.700 € 
aus. Die Finanzierung ist im Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
 
(4) Beteiligungsverfahren  
 
Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in 
enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein  regional ausgewogenes 
schulisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen 
zu informieren und sie anzuhören. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verste-
hen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger 
von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz

9 
NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen ge-
genseitig über ihre Planungen. 
Die Verwaltung h at die im Kölner Norden / Nordwesten angrenzenden Nachbarkommunen 
und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet über die Planungsabsichten informiert 
und ist somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz 
NRW nachgekommen.  
 
(5) Anordnung zur sofortigen Vollziehung  
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrechtliche 
Errichtung der neuen Gesamtsch ule „Snake“ am Standort „Snake“ -Gebäude, Am Wasser-
mann 40, 50829 Köln-Vogelsang, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfahrens gezwun-
gen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 
2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an Gesamtschulen zu haben. Daher 
ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung 
gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) 
anzuordnen.

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Fitzmauricestraße
  • Schmiedegasse
  • Netzestraße
  • Frankfurter Straße
  • Holzheimer Weg
  • Am Wassermann 40
  • Wasseramselweg
  • Im Hasental

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Details

Aktenzeichen
0772/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
28.02.2023 16:17