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0519/2020

Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen Az. 02-1600-228/19

Mitteilung BV 26.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 0519/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 
 
Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen Az. 02-1600-228/19 
hier: Beschluss aus der Sitzung Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2020, TOP 2.2 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei dem Petenten für seine Eingabe und lehnt den Einsatz 
von weiteren Sperrpfosten zur Verkehrsberuhigung ab. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob an geeigneter Stelle 
 
· ein Schild mit einem Text zur gegenseitigen Rücksichtnahme von Fahrradfahrern und Fuß-
gängern aufgestellt werden kann, 
 
· ein Spiegel angebracht werden kann, um die gegenseitige Sicht auf die Fahrradfahrer und 
Fußgänger zu verbessern.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Nach § 39 Aba. 1 StVO obliegt es den Verkehrsteilnehmenden, die allgemeinen und besonderen 
Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten. Zusätzliche Erläuterungen zu Ver-
kehrszeichen sind in der StVO nicht vorgesehen. Dem Wunsch nach einem Zusatzschild mit einem 
Text zur gegenseitigen Rücksichtnahme am Beginn eines gemeinsamen Geh-und Radweges kann 
daher nicht entsprochen werden. 
 
Die Installation von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenland wird von der Stadt Köln generell 
nicht mehr durchgeführt bzw. genehmigt. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die 
spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens von Verkehrsteilnehmenden vielfach falsch 
gedeutet wurde. Insbesondere wurde häufig die Geschwindigkeit heran nahender Fahrzeuge nicht 
richtig eingeschätzt, wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen 
ergab sich noch eine Verschärfung dieser Situation. Der Bitte nach Installation eines Verkehrsspie-
gels kann daher nicht nachgekommen werden.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0519/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.02.2020
Erstellt
14.02.2020 08:10