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Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen Az. 02-1600-228/19

Mitteilung BV 0519/2020 vom 26.02.2020

Stand: Am 12.03.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 0519/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020 Rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern, Pfosten vor Unterführungen Az. 02-1600-228/19 hier: Beschluss aus der Sitzung Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2020, TOP 2.2 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Kalk bedankt sich bei dem Petenten für seine Eingabe und lehnt den Einsatz von weiteren Sperrpfosten zur Verkehrsberuhigung ab. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob an geeigneter Stelle · ein Schild mit einem Text zur gegenseitigen Rücksichtnahme von Fahrradfahrern und Fuß- gängern aufgestellt werden kann, · ein Spiegel angebracht werden kann, um die gegenseitige Sicht auf die Fahrradfahrer und Fußgänger zu verbessern.“ Stellungnahme der Verwaltung: Nach § 39 Aba. 1 StVO obliegt es den Verkehrsteilnehmenden, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten. Zusätzliche Erläuterungen zu Ver- kehrszeichen sind in der StVO nicht vorgesehen. Dem Wunsch nach einem Zusatzschild mit einem Text zur gegenseitigen Rücksichtnahme am Beginn eines gemeinsamen Geh-und Radweges kann daher nicht entsprochen werden. Die Installation von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenland wird von der Stadt Köln generell nicht mehr durchgeführt bzw. genehmigt. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens von Verkehrsteilnehmenden vielfach falsch gedeutet wurde. Insbesondere wurde häufig die Geschwindigkeit heran nahender Fahrzeuge nicht richtig eingeschätzt, wodurch es zu Verkehrsunfällen kam. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen ergab sich noch eine Verschärfung dieser Situation. Der Bitte nach Installation eines Verkehrsspie- gels kann daher nicht nachgekommen werden.

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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