V/0072/2006
Sportzentrum Wolbeck, Sanierung eines Rasenspielfeldes
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Beschlussvorlage
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V/0072/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportzentrum Wolbeck, Sanierung eines Rasenspielfeldes Hier: Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns Beratungsfolge 14.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.02.2006 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt VfL Wolbeck 1910 e. V. für die Sanierung des Rasenspielfeldes im Sportzentrum Wolbeck den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 2. Die Stadt Münster genehmigt VfL Wolbeck 1910 e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst, den VfL Wolbeck 1910 e. V. am 18.12.2005 beantrag- te. 2.2 VfL Wolbeck 1910 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen um die mögliche Förde- rung anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 2.3 VfL Wolbeck 1910 e. V. wird bei der sachgemäßen, fachgerechten Durchführung und Finanzierung der geplanten Sanierung einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über Ab- weichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Aus- tausch möglich ist. 3. Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den VfL Wolbeck 1910 e. V. beantragte, unbabhängig von der Entscheidung über den förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn im Rahmen der Sportförderrichtlinie entscheiden. Kosten/Folgekosten 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Beschlüsse gemäß Beschlussvorschlag Ziffer 1., 2., 3. für die Stadt Münster weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Vorlagen-Nr.: V/0072/2006 Auskunft erteilt: Frau Barbara Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 27.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0072/2006 Begründung: A. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster kann nach ihrer Sportförderrich tlinie die SSB-Mitgliedsvereine aus dem Sportetat fördern. Der Sportverein, der zu einer Baum aßnahme städtische Zuschüsse beantragt, muss mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Antrag warten. Startet er die Maßnah- me ohne ihre Erlaubnis vor der Antragsentscheidung, ist die Förderung aus dem Münsteraner Sportetat ausgeschlossen. Genehmigt der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das Verfahren zur Zuschussent- scheidung läuft. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert ohne Beeinflussung der Zuschussentscheidung die zügige Umsetzung von Vereinsbaumaßnahmen. B. Die Rasenplatzsanierung von VfL Wolbeck 1910 e. V. VfL Wolbeck 1910 e. V. nutzt im städtischen Sportzentrum Wolbeck einen Rasenplatz für seine Fuß- balljugend. Seit 2001 ist die Zahl der Mitglieder unter 18 Jahren von 280 auf 293 gestiegen. Aktuell nimmt VfL Wolbeck 1910 e. V. mit 26 Jugend- und 5 Seniorenmannschaften am Spielbetrieb teil. Ende 2005 hatte der Verein insgesamt 515 Mitglieder. Wegen der langjährigen intensiven Nutzung müssen Rasenplatz und Zaunanlage so bald als möglich grundlegend saniert werden. Eine Fachfirma schätzt den Aufwand dafür auf 27.500 €. Zu dem Aufwand beantragte VfL Wolbeck 1910 e. V. am 18.12.2005 einen Zuschuss der Stadt. Die Sanierung muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. einem städtischen Zuschuss bezahlt machen kann. VfL Wolbeck 1910 e. V. wird sich rechtzeitig mit dem Sportamt über Abweichungen von verbindlichen Standards und Vorschriften abstimmen bzw. zur Bau- ausführung beraten. Die Stadt wird bei der Zuschussentscheidung später nur den Aufwand berücksich- tigen, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. C. Baubeginn und städtische Förderung Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab Sommer 2007 über die beantragte Sportförderung entschei- den. VfL Wolbeck 1910 e. V. möchte die Sanierung sehr schnell, möglichst im Frühjahr 2006 durchfüh- ren. Grundsätzlich darf er die Sanierung erst angehen, wenn der Sportausschuss über den Zuschuss- antrag entschieden hat; es sei denn, der Sportausschuss genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Das Sportamt unterstützt den Vereinsantrag zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte es mit positivem Ergebnis, dass für die Entscheidung über eine Förderung des VfL Wolbeck 1910 e. V. grundsätzlich die Voraus- setzungen der Sportförderrichtlinie vorliegen. Der Sportausschuss entscheidet zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, danach über die beantragte Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginns führt nicht automatisch zur beant ragten Zuschussgewährung. Das städtische Zu- schussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies VfL Wolbeck 1910 e. V. bereits ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand muss nach der Ausschussentschei- dung über den Baubeginn schriftlich bestätigen, dass er dies zur Kenntnis nimmt. D. sonstige Förderung Evtl. fördern andere Einrichtungen die geplante Sanierung und entlasten die Vereinskasse, im Falle einer städtischen Förderung den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien Dritter muss VfL Wolbeck 1910 e. V. selbständig ermitteln und beachten. Das Sportamt unterstützt ihn bei Bedarf in anderen Zu- schussverfahren. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0072/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37