0241/2017
Offene Ganztagsschule im Primarbereich - bedarfsgerechter Ausbau auf 29.700 Plätze
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 - Verteilung der OGS-Plätze
15167 Zeichen
Anlage 2 Bezirk 1 gesamt 3.617 3.122 3.252 130 90% Bezirk 2 gesamt 3.342 2.641 2.826 185 85% Bezirk 3 gesamt 4.984 3.864 4.296 432 86% Bezirk 4 gesamt 3.554 2.928 3.150 222 89% Bezirk 5 gesamt 3.865 3.084 3.302 218 85% Bezirk 6 gesamt 3.368 2.151 2.335 184 69% Bezirk 7 gesamt 4.408 2.900 2.988 88 68% Bezirk 8 gesamt 4.797 3.067 3.213 146 67% Bezirk 9 gesamt 5.922 4.139 4.336 197 73% Gesamt 37.857 27.896 29.698 1.802 78% voraussichtliche Versorgungs- quote Bezirk gesamt belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 Stadt- bezirk aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung GGS Dagobertstr. 79 Altstadt-Nord 134 125 139 14 100% Altstadt-Nord 134 125 139 14 100% GGS Zwirnerstr. 15-17 Altstadt-Süd 183 164 178 14 97% KGS Trierer Str. 8 Altstadt-Süd 201 182 200 18 100% FS Marienplatz 2 Altstadt-Süd 173 112 112 0 65% Altstadt-Süd 557 458 490 32 88% FS Alter Mühlenweg 2 Deutz 224 120 120 0 54% GGS Gotenring 5 Deutz 211 151 150 -1 71% KGS Gotenring 5 Deutz 209 150 150 0 72% Deutz 644 421 420 -1 65% GGS Antwerpener Str. 19-29 Neustadt-Nord 194 195 218 23 10 0% GGS Balthasarstr. 87 Neustadt-Nord 301 310 318 8 100% GGS Gilbachstr. 20 Neustadt-Nord 402 313 332 19 83% KGS Bernhard-Letterhaus-Str. 17 Neustadt-Nord 180 175 18 5 10 100% FE Blumenthalstr. 10-12 Neustadt-Nord 51 22 24 2 47% Neustadt-Nord 1.128 1.015 1.077 62 95% GGS Loreleystr. 3-5 Neustadt-Süd 159 147 181 34 100% GGS Pfälzer Str. 30-34 Neustadt-Süd 191 175 175 0 92% GGS Lochnerstr. 13-15 Neustadt-Süd 209 197 200 3 96% KGS Mainzer Str. 30-34 Neustadt-Süd 380 381 380 -1 100% KGS Zugweg 42-44 Neustadt-Süd 215 203 190 -13 88% Neustadt-Süd 1.154 1.103 1.126 23 98% Bezirk 1 gesamt 3.617 3.122 3.252 130 90% Stadtbezirk 1 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt GGS Cäsarstr. 21 Bayenthal 287 185 185 0 64% KGS Cäsarstr. 21 Bayenthal 143 74 74 0 52% Bayenthal 430 259 259 0 60% GGS Godorfer Hauptstr. 73 Godorf 96 75 88 13 92% Godorf 96 75 88 13 92% GGS Adlerstr. 13 Hochkirchen 320 290 300 10 94% Hochkirchen 320 290 300 10 94% GGS Ketteler Str. 14 Meschenich 394 242 255 13 65% Meschenich 394 242 255 13 65% GGS Annastr. 63 Raderberg 290 258 275 17 95% Raderberg 290 258 275 17 95% EGS Mainstr. 75 Rodenkirchen 275 251 275 24 100% KGS Mainstr. 75 Rodenkirchen 325 270 300 30 92% Rodenkirchen 600 521 575 54 96% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 2 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 GGS Sürther Hauptstr. 149 Sürth 373 252 300 48 80% Sürth 373 252 300 48 80% GGS Zum Hedelsberg 13 Weiß 306 263 277 14 91% Weiß 306 263 277 14 91% GGS Rosenzweigweg 3 Zollstock 163 156 156 0 96% GGS Bernkasteler Str. 9 Zollstock 370 325 341 16 92% Zollstock 533 481 497 16 93% Bezirk 2 gesamt 3.342 2.641 2.826 185 85% GGS Geilenkircher Str. 52 Braunsfeld 399 342 361 19 90% Braunsfeld 399 342 361 19 90% GGS Kirchweg 138 Junkersdorf 500 337 370 33 74% Junkersdorf 500 337 370 33 74% GGS Stenzelbergstr. 3-7 Klettenberg 295 257 266 9 90% KGS Lohrbergstr. 46 Klettenberg 219 209 209 0 95% Klettenberg 514 466 475 9 92% GGS Bachemer Str. 69 Lindenthal 173 167 182 15 100% GGS Freiligrathstr. 60 Lindenthal 319 315 330 15 100% KGS Freiligrathstr. 60 Lindenthal 195 0 0 0 0% KGS Lindenburger Allee 38 Lindenthal 190 136 145 9 76% Lindenthal 877 618 657 39 75% GGS Kölner Str. 37 Lövenich 411 231 231 0 56% Lövenich 411 231 231 0 56% GGS Wendelinstr. 64 Müngersdorf 209 164 190 26 91% Müngersdorf 209 164 190 26 91% GGS Berrenrather Str. 352 Sülz 324 269 286 17 88% KGS Berrenrather Str. 179 Sülz 205 185 195 10 95% GGS Mommsenstr. 5-11 Sülz 188 173 200 27 100% GGS Kaisersescher Str. 5 Sülz 100 100 200 100 100% FE Zülpicher Str. 194 Sülz 43 20 20 0 47% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 3 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 Sülz 860 747 901 154 100% GGS Breslauer Str. 11 Weiden 298 265 300 35 100% GGS Schulstr. 2 Weiden 206 175 185 10 90% Weiden 504 440 485 45 96% KGS Im Kamp 14 Widdersdorf 236 139 196 57 83% GGS Neue Sandkaul 23 Widdersdorf 474 380 430 50 91% Widdersdorf 710 519 626 107 88% Bezirk 3 gesamt 4.984 3.864 4.296 432 86% GGS Erlenweg 16 Bickendorf 130 125 145 20 100% KGS Erlenweg 16 Bickendorf 293 175 225 50 77% FE Rochusstr. 80* Bickendorf 0 Bickendorf 423 300 370 70 87% GGS Görlinger Zentrum 45 Bocklem./Meng. 245 133 160 27 65% KGS Mengenicher Str. 28 Bocklem./Meng. 195 155 155 0 79% Bocklemünd/ 440 288 315 27 72% Mengenich GGS Borsigstr. 13 Ehrenfeld 168 152 160 8 95% GGS Lindenbornstr. 15-19 Ehrenfeld 200 186 190 4 95% KGS Everhardstr. 60 Ehrenfeld 196 171 171 0 87% KGS Lindenbornstr. 15-19 Ehrenfeld 161 132 132 0 82% KGS Platenstr. 7-9 Ehrenfeld 194 202 211 9 100% FL Leyendecker Str. 20-22 Ehrenfeld 89 42 39 -3 44% Ehrenfeld 1.008 885 903 18 90% GGS Nußbaumer Str. 254-256 Neuehrenfeld 301 235 256 21 85% KGS Baadenberger Str. 111 Neuehrenfeld 243 197 225 28 93% GGS Ottostr. 76 Neuehrenfeld 209 215 230 15 100% Neu-Ehrenfeld 753 647 711 64 94% GGS Am Pistorhof 11 Ossendorf 403 371 391 20 97% KGS Wilhelm-Schreiber-Str. 56 Ossendorf 215 197 200 3 93% Ossendorf 618 568 591 23 96% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 4 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 KGS Vogelsanger Str. 453 Vogelsang 312 240 260 20 83% Vogelsang 312 240 260 20 83% Bezirk 4 gesamt 3.554 2.928 3.150 222 89% * gebundene Ganztagsschule GGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 182 126 125 -1 69% KGS Alzeyer Str. 12 Bilderstöckchen 207 148 150 2 72% KGS Osterather Str. 13 Bilderstöckchen 216 145 150 5 69% Bilderstöckchen 605 419 425 6 70% GGS Altonaer Str. 32 Longerich 194 131 150 19 77% KGS Altonaer Str. 32 Longerich 214 144 144 0 67% KGS Longericher Haupstr. 83-85 Longerich 205 158 157 -1 77 % Longerich 613 433 451 18 74% GGS Nibelungenstr. 50a Mauenheim 310 250 250 0 81% Mauenheim 310 250 250 0 81% GGS Halfengasse 25 Niehl 176 100 100 0 57% GGS Nesselrodestr. 15 Niehl 260 201 200 -1 77% Niehl 436 301 300 -1 69% GGS Gellertstr. 4-6 Nippes 293 272 280 8 96% GGS Steinbergerstr. 40 Nippes 411 396 400 4 97% KGS Bülowstr. 90 Nippes 260 220 250 30 96% GGS Kretzerstr. 5-7 Nippes 90 89 200 111 100% FE Auguststr. 1 Nippes 38 29 30 1 79% Nippes 1.092 1006 1.160 154 100% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 5 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 FS Brehmstr. 2 Riehl 121 100 120 20 99% GGS Garthestr. 20-24 Riehl 229 213 220 7 96% KGS Garthestr. 20-24 Riehl 204 181 195 14 96% Riehl 554 494 535 41 97% GGS Neusser Str. 605 Weidenpesch 255 181 181 0 71% Weidenpesch 255 181 181 0 71% Bezirk 5 gesamt 3.865 3.084 3.302 218 85% GGS Ernstbergstr. 2 Blumenberg 327 190 200 10 61% Blumenberg 327 190 200 10 61% GGS Merianstr. 7-9 Chorweiler 411 250 255 5 62% Chorweiler 411 250 255 5 62% GGS Martinusstr. 28 Esch 291 195 200 5 69% Esch 291 195 200 5 69% GGS Lebensbaumweg 51 Heimersdorf 193 110 115 5 60% KGS Lebensbaumweg 51 Heimersdorf 356 197 210 13 59% Heimersdorf 549 307 325 18 59% GGS Soldiner Str. 68 Lindweiler 109 75 100 25 92% FL Soldiner Str. 68 Lindweiler 85 34 36 2 42% Lindweiler 194 109 136 27 70% GGS Spoerkelhof 7 Merkenich 181 114 125 11 69% Merkenich 181 114 125 11 69% GGS Schulstr. 16 Pesch 257 194 235 41 91% Pesch 257 194 235 41 91% KGS Gutnickstr. 37 Roggendorf/ Thenhoven 151 117 126 9 83% Roggendorf/ Thenhoven 151 117 126 9 83% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 6 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 GGS Riphahnstr. 40a Seeberg 349 203 225 22 64% KGS Balsaminenweg 52 Seeberg 278 198 200 2 72% Seeberg 627 401 425 24 68% GGS An den Kaulen 62-64 Worringen 201 152 166 14 83% KGS An den Kaulen 62-64 Worringen 179 122 142 20 79% Worringen 380 274 308 34 81% Bezirk 6 gesamt 3.368 2.151 2.335 184 69% GGS Schulstr. 23 Eil 223 146 180 34 81% Eil 223 146 180 34 81% GGS Hohe Str. 77-79 Ensen 410 250 250 0 61% Ensen 410 250 250 0 61% GGS Konrad-Adenauer-Str. 20 Finkenberg 257 150 150 0 58% Finkenberg 257 150 150 0 58% GGS Breitenbachstr. 2 Gremberghoven 196 174 200 26 100% Gremberghoven 196 174 200 26 100% GGS Friedensstr. 41-45 Grengel 260 150 150 0 58% FE Mörikeweg 2-6 Grengel 90 43 43 0 48% Grengel 350 193 193 0 55% KGS Hinter der Kirche 3-7 Langel 165 78 85 7 52% Langel 165 78 85 7 52% GGS Poller Hauptstr. 61-65 Poll 208 180 210 30 100% KGS Am Altenberger Kreuz 14 Poll 193 125 125 0 65% Poll 401 305 335 30 84% GGS Hauptstr. 432 Porz 221 184 175 -9 79% GGS Humboldtstr. 81 Porz 406 166 166 0 41% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 7 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS-Plätze im Schuljahr 2016/2017 Porz 627 350 341 -9 54% KGS Kupfergasse 31 Urbach 487 330 340 10 70% Urbach 487 330 340 10 70% GGS Adolph-Kolping-Str. 41 Wahn 430 304 310 6 72% Wahn 430 304 310 6 72% GGS Neue Heide 25-27 Wahnheide 269 174 184 10 68% Wahnheide 269 174 184 10 68% FL Berliner Str. 36 * Westhoven 44 34 0 -34 0% Westhoven 44 34 0 -34 0% GGS Irisweg 2 Zündorf 266 222 225 3 85% GGS Schmittgasse 66 Zündorf 283 190 195 5 69% Zündorf 549 412 420 8 77% Bezirk 7 gesamt 4.408 2.900 2.988 88 68% * ab dem Schuljahr 2017/2018 Teilstandort der FL Thymianweg im gebundenen Ganztag GGS Diesterwegstr. 69 Brück 245 126 126 0 51% KGS Olpener Str. 930 Brück 217 129 129 0 59% Brück 462 255 255 0 55% GGS Weimarer Str. 28 Höhenberg 282 225 240 15 85% Höhenberg 282 225 240 15 85% FL Hachenburger Str. 11 Humboldt/Gremberg 131 87 89 2 68% GGS Lohmarer Str. 11 Humboldt/Gremberg 191 136 150 14 79% GGS Westerwaldstr. 90 Humboldt/Gremberg 393 288 300 12 76% Humboldt/Gremberg 715 511 539 28 75% GGS Kapitelstr. 24-26 Kalk 305 151 150 -1 49% KGS Kapitelstr. 24-26 Kalk 318 150 150 0 47% Kalk 623 301 300 -1 48% KGS Fußfallstr. 55 Merheim 414 225 250 25 60% Merheim 414 225 250 25 60% GGS Europaring 51-53 Neu-Brück 200 107 110 3 55% KGS Andreas-Hermes-Str. 2-4 Neu-Brück 231 203 217 14 94% Neu-Brück 431 310 327 17 76% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 8 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 GGS Zehnthofstr. 22-24 Ostheim 239 168 192 24 80% KGS Zehnthofstr. 22-24 Ostheim 340 160 160 0 47% Ostheim 579 328 352 24 61% KGS Forststr. 20 Rath 183 102 102 0 56% GGS Volberger Weg 17 Rath 262 207 225 18 86% Rath 445 309 327 18 73% GGS Lustheider Str. 43 Vingst 385 268 290 22 75% GGS Heßhofstr. 45 Vingst 204 166 164 -2 80% KGS Heßhofstr. 45 Vingst 257 169 169 0 66% Vingst 846 603 623 20 74% Bezirk 8 gesamt 4.797 3.067 3.213 146 67% GGS Kopernikusstr. 40-42 Buchforst 286 182 200 18 70% Buchforst 286 182 200 18 70% GGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 Buchheim 202 149 150 1 7 4% GGS An St. Theresia 1 Buchheim 210 130 130 0 62% KGS Alte Wipperfürther Str. 49-51 Buchheim 202 153 152 -1 75% Buchheim 614 432 432 0 70% GGS Dellbr. Hauptstr. 16 Dellbrück 360 261 275 14 76% KGS Thurner Str. 23 Dellbrück 370 299 300 1 81% Dellbrück 730 560 575 15 79% GGS Leuchterstr. 25 Dünnwald 257 115 115 0 45% KGS Am Portzenacker 1b Dünnwald 177 126 126 0 71% FE Berliner Str. 975 Dünnwald 87 43 46 3 53% Dünnwald 521 284 287 3 55% GGS Am Feldrain 10 Flittard 220 146 148 2 67% Flittard 220 146 148 2 67% GGS Am Rosenmaar 3 Höhenhaus 417 410 433 23 104% GGS Honschaftsstr. 312 Höhenhaus 336 240 240 0 71% GGS von-Bodelschwingh-Str. 24 Höhenhaus 84 72 80 8 95% FL Thymianweg 1a* Höhenhaus 0 Höhenhaus 837 722 753 31 90% aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Stadtbezirk 9 Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 aktualisierter Bedarf Schuljahr 2017/2018 Veränderung voraussichtliche Versorgungsquote je Schule / gesamt Schule Stadtteil Schüler/innen Stand: Schuljahr 2016/2017 belegte OGS- Plätze im Schuljahr 2016/2017 GGS Buschfeldstr. 46 Holweide 209 142 150 8 72% KGS Friedlandstr. 5 Holweide 196 142 150 8 77% KGS Neufelder Str. 2-4 Holweide 375 225 225 0 60% Holweide 780 509 525 16 67% GGS Ferdinandstr. 43 Mülheim 383 337 375 38 98% GGS Mülheimer Freiheit 99 Mülheim 391 323 342 19 87% KGS Horststr. 1 Mülheim 365 182 208 26 57% KGS Langemaß 21 Mülheim 278 146 164 18 59% Mülheim 1.417 988 1.089 101 77% GGS Ricarda-Huch-Str. 60 Stammheim 321 167 167 0 52% KGS Diependahlstr. 12 Stammheim 196 149 160 11 82% Stammheim 517 316 327 11 63% Bezirk 9 gesamt 5.922 4.139 4.336 197 73% * gebundene Ganztagsschule
Anlage 1 - Finanzbedarf Haushaltsjahr 2018
2746 Zeichen
Finanzbedarf Basis 29.700 Plätze ab dem Schuljahr 2017/18, Haushaltsjahr 2018 Anlage 1 SJ 17/18 SJ 18/19 Plätze Land Stadt Gesamt Land Stadt Land Stadt bei Kapitalisierung des Lehrerstellenanteils: Grundschulen: 1.024 € 886 € 1.055 € 899 € 26.163 1.910 € 1.954 € 27.196. 439 € 23.350.478 € 50.546.916 € Förderschulen: 2.064 € 1.336 € 2.126 € 1.349 € 700 3.400 € 3.475 € 1.466. 500 € 939.750 € 2.406.250 € bei Inanspruchnahme des Lehrerstellenanteils: Grundschulen: 766 € 916 € 789 € 929 € 325 1.682 € 1.718 € 252.688 € 299.8 13 € 552.500 € Förderschulen: 1.529 € 1.396 € 1.575 € 1.409 € 12 2.925 € 2.984 € 18.624 € 16.830 € 35.454 € 28.934.250 € 24.606.870 € 53.541.120 € bei Kapitalisierung des Lehrerstellenanteils: Land Stadt Land Stadt 1.880 Plätze GL; 500 Plätze Flüchtlingskinder 2.064 € 771 € 2.126 € 784 € 2.380 2.835 € 2.910 € 4.986.100 € 1.8 50.450 € 6.836.550 € bei Inanspruchnahme des Lehrerstellenanteils: 120 Plätze GL 1.529 € 831 € 1.575 € 844 € 120 2.360 € 2.419 € 186.240 € 1 00.500 € 286.740 € 29.700 Zusatzförderung für Schüler/innen mit sonderpädagog ischem Unterstützungsbedarf: Stadt 5.300 € für 1.930 Plätze 1.930 10.229.000 € 10.229.000 € Stadt 4.460 € für 70 Plätze (GGS Am Rosenmaar) 70 312.200 € 312.200 € 5.172.340 € 12.492.150 € 17.664.490 € Schulen in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfe bedarf 49 Grundschulen + 6 Förderschulen, insgesamt 400 Gr uppen 400 1.024.000 € 1.024.000 € Flexibilisierung der Betreuungszeit/ Angebote mit qualitativem Bildungscharakter Kurzbetreuung bis 13 Uhr / Silentien in Grundschulen Kurzbetreuung bis 13 Uhr 25 100.000 € Silentien in Grundschulen 120 90.000 € 151 Offene Ganztagsschulen + 13 Nebenstellen 164 1.115.200 € Betreuungspauschale des Landes je Schule bzw. Stand ort 150 7.500 € für Grund- und 8.500 € für Förderschulen + Nebenstellen 14 Zwischensumme 1.244.000 € 61.200 € 1.305.200 € 35.350.590 € 38.184.220 € 73.534.810 € Elternbeiträge 29.700 Plätze x 45,24 Euro x 12 Monate abzgl. 6% Forderungsverluste 15.156.124 € (Refinanzierung des städt. Pflichtanteils von anteilig 448 € (01.01.-31.07.) bzw. 461 € (01.08.-31.12.) je Platz x 29.700 = 13.466.475 € sowie Anteil zur Qualitätsverbesserung in Höhe von 1.689.649 €) freiwilliger städtischer Anteil 23.028.096 € Gesamtfördermittel je Platz / Gruppe Haushaltsjahr 2018 5.300 € 4.460 € 2.560 € 4.000 € 8.500 € 6.800 € 750 € 7.500 € Flexibilisierung der Betreuungszeit / Angebote mit qualitativem Bildungscharakter für SJ 17/18 SJ 18/19 Förderung Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie Schüler/innen aus Flüchtlingsfamilien in Grundschulen Förderung Schüler/innen an Förderschulen sowie Schü ler/innen ohne sonderpäda- gogischen Unterstützungsbedarf an Grundschulen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
1250 Zeichen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Um den Schulen, Trägern und den betroffenen, überwiegend berufstätigen Eltern an den Standorten, bei denen die aktuelle Erhebung einen höheren als bisher angenommenen Bedarf ergab, Planungssicherheit für das kommende Schuljahr geben zu können, ist es unbedingt erforderlich, eine Entscheidung über die neue Festlegung der Platzzahlen herbeizuführen. Nur so ist die Ausdehnung von Kapazitäten und somit die Aufnahme weiterer Kinder zum 01.08.2017 möglich. Ein Votum des Rates in der Sitzung am 18.05.2017 ist für die Beantragung der Landesmittel (hier: Betriebsmittel) für das Schuljahr 2017/2018 notwendig und schnellstmöglich der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Von dieser Entscheidung sind viele Kölner Familien betroffen. Sofern ein Ausbau des offenen Ganztags abgelehnt wird, müssen Eltern ihre Arbeitsverhältnisse einschränken oder sogar auflösen, um selbst die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen zu können. Der erhöhte verwaltungsinterne Abstimmungsbedarf sowie die Berücksichtigung der Ergebnisse zur Abfrage der Platzzahlen für die Beantragung der Landesmittel bei der Bezirksregierung Köln zum Stichtag 31.03.2017 führen zur Einbringung der Beschlussvorlage zu diesem Zeitpunkt.
Beschlussvorlage Rat
23892 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/40/400/1
Vorlagen-Nummer
0241/2017
Freigabedatum
09.05.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Offene Ganztagsschule im Primarbereich - bedarfsgerechter Ausbau auf 29.700 Plätze
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den insgesamt 800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschu-
len im Primarbereich zur Kenntnis und
2. beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der
Landeszuschüsse auf insgesamt 29.700 zu erhöhen.
3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2018 die notwendigen zusätzlichen 0,37 Stel-
len der EGr. E5, FGr. 2 TVöD in den Schulsekretariaten sowie 0,64 Stellen mit der BGr. A7 LBesG
NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum In-
krafttreten des Stellenplanes 2018 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung
zu stellen.
Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmä-
ßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalauf-
wendungen in Höhe von 15.787 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen
(Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe
von insgesamt 21.120 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im
Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen (Schülerbetreuungsmaßnahmen).
Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11
– Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7.338 Euro wird durch Wenigerauf-
wendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert.
Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind jährlich Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung,
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 37.888 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige
ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan
0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 17.612 Euro zu
veranschlagen.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.05.2017
Jugendhilfeausschuss 09.05.2017
Finanzausschuss 15.05.2017
Rat 18.05.2017
2
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendungen
an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel - insbe-
sondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune - für die
Zukunft herbeizuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die Haushaltsaufstellung 2019 ff. zu
unterbreiten.
In 2017 erfolgt die Finanzierung aus bereits veranschlagten Mitteln. Die im Haushaltsjahr 2018 zu-
sätzlich benötigten Mittel für den weiteren Ausbau in Höhe von 4.082.096 Euro sind im Rahmen der
Haushaltsplanveranschlagung 2018 ff. berücksichtigt.
In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schul-
jährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv
steigende Pflichtanteil der Kommune als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssiche-
rung an die Träger ausgezahlt. Dies macht im Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe
von 579.150 Euro erforderlich. Diese Summe ist in den o.g. zusätzlich benötigten Mitteln für das
Haushaltsjahr 2018 bereits enthalten. Die Höhe der Gesamtaufwendungen, die an die Trägervereine
zur Durchführung der OGS-Angebote auszuzahlen sind, beträgt somit 73.534.810 Euro (davon
23.028.096 Euro als freiwilliger städtischer Anteil).
5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmate-
rialien i.H.v. 352.000 Euro (160.000 Euro für zusätzliches Material; 192.000 Euro für ergänzende
Ausstattung) erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus bereits veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan
0301 - Schulträgeraufgaben, Zeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermö-
gen.
6. Der Rat nimmt den derzeitigen perspektivischen Bedarf in Höhe von 31.464 OGS-Plätzen (83 %)
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und
den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.
Alternative:
Der Rat nimmt den Mehrbedarf in Höhe von 800 OGS-Plätzen zur Kenntnis und beschließt, den offe-
nen Ganztag im Primarbereich nicht bedarfsgerecht auszubauen und keine zusätzlichen Plätze einzu-
richten.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen können dem nachstehenden Begründungstext entnommen
werden.
Begründung
Gewährleistungsverpflichtung der Kommune
Nach § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe, betitelt mit „An-
spruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ Abs. 4 ist für Kinder im schul-
pflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Nach
dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann die Verpflichtung nach § 24 SGB VIII,
für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten, auch durch
entsprechende Angebote in Schulen erfüllt werden. Die offene Ganztagsschule gilt nach Nr. 9.1 des
Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
(MSW) vom 23.12.2010 als schulische Veranstaltung, bei der im Sinne von § 9 Abs. 3 Schulgesetz
(SchulG) der Schulträger sowie die Schulen mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Einrich-
tungen, die Bildung und Erziehung fördern, zusammenarbeiten, um außerunterrichtliche Angebote
vorzuhalten. Durch die Einrichtung eines - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht -
bedarfsgerechten Angebotes in Form des offenen Ganztags wird der Pflichtaufgabe nach § 24 SGB
VIII Rechnung getragen.
Der Runderlass des MSW NRW vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ be-
gründet die Einstufung der kommunalen Leistungen zur Einrichtung bzw. zum Betrieb von offenen
Ganztagsschulen als pflichtige Leistung. Dabei obliegt die Beurteilung der Ausgestaltung des Ange-
botes der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung.
Die aus § 24 Abs. 4 SGB VIII folgende objektiv-rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines be-
darfsgerechten Angebotes verpflichtet die Kommune rechtlich nicht zu einer einhundertprozentigen
Bedarfsdeckung.
Auftrag
Der Rat der Stadt Köln hat am 10.05.2016 eine Steigerung des Platzkontingentes an den offenen
Ganztagsschulen in Köln um 1.000 Plätze zum Schuljahr 2016/2017 beschlossen. Außerdem wurde
die Verwaltung damit beauftragt, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor
Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.
Ergebnis der Bedarfsanalyse für das Schuljahr 2017/2018
Im laufenden Schuljahr 2016/2017 stehen insgesamt 28.900 Plätze an den 152 offenen Ganztags-
schulen zur Verfügung. Im Anschluss an die Anmeldung der neuen Erstklässler für das Schuljahr
2017/2018 wurden die Schulen im Dezember 2016 um die Übermittlung von Daten und darüber hin-
ausgehenden Informationen gebeten. Als Grundlage für die anschließenden Planungen wurden u.a.
die Altersstruktur der OGS, der bei der Schulanmeldung vor Ort erhobene Ganztagsbedarf der neuen
Erstklässler sowie die Anzahl der Kinder auf der Warteliste abgefragt. Da die Erweiterung des Kontin-
gentes grundsätzlich im vorhandenen Raumbestand vorgenommen werden muss, sind zudem das
Raumkonzept und die Verpflegungssituation an den einzelnen Standorten in die Planungen einzube-
ziehen.
Die Auswertung dieser Daten sowie der Informationen aus den mit vielen Schulleitungen im Zusam-
menhang mit der Bedarfsabfrage geführten Beratungsgesprächen hat ergeben, dass die Nachfrage
über die Gesamtkapazität von 28.900 Plätzen hinausgeht. Es ergibt sich demnach ein stadtweiter
Mehrbedarf von 1.802 Plätzen. Ausgehend von den im laufenden Schuljahr 2016/2017 belegten
27.896 Plätzen bedeutet dies eine erforderliche Erhöhung des städtischen Kontingentes auf 29.698
Plätze.
Damit ergibt sich eine einzurichtende Gesamtzahl i. H. v. 29.700 OGS-Plätzen.
Die Versorgungsquote beträgt damit 78 %. Die Bezugsgröße ist hierbei die Vorstatistik (Stand März
4
2016 bezogen auf das Schuljahr 2016/2017).
Hinweis:
In den vergangenen Jahren wurde als Bezugsgröße stets die zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegende
Oktoberstatistik verwendet, was bezogen auf diese Beschlussvorlage die Oktoberstatistik 2015 für
das Schuljahr 2015/2016 wäre. Die Oktoberstatistik bezogen auf das aktuelle Schuljahr 2016/2017
liegt ebenso wie die Vorstatistik für das Schuljahr 2017/2018 noch nicht vor. Ab diesem Jahr wird da-
her die (noch vorläufige) Vorstatistik für das Schuljahr 2016/2017 (Stand: März 2016) als Bezugsgrö-
ße verwendet, da diese aktueller ist als die Oktoberstatistik 2015. Damit ist die erhebliche Steigerung
der Schülerzahlen zum Schuljahr 2016/2017 in diese Berechnung bereits eingearbeitet, was die Ver-
sorgungsquote trotz Steigerung der OGS-Platzzahlen um 1 % sinken lässt. Durch den geringeren
zeitlichen Abstand der Bezugsdaten lässt sich hiermit nun jedoch ein realistischeres Bild wiederge-
ben.
Das Ergebnis der Bedarfsanalyse bezogen auf die Kölner Stadtbezirke stellt sich wie folgt dar:
Stadt-
bezirk
Schüler/innen
Stand:
Schuljahr
2016/2017
belegte
OGS-Plätze
im Schuljahr
2016/2017
aktualisierter
Bedarf
Schuljahr
2017/2018 Veränderung
voraussichtliche
Versorgungs-
quote
Bezirk gesamt
Innenstadt 3.617 3.122 3.252 130 90%
Rodenkirchen 3.342 2.641 2.826 185 85%
Lindenthal 4.984 3.864 4.296 432 86%
Ehrenfeld 3.554 2.928 3.150 222 89%
Nippes 3.865 3.084 3.302 218 85%
Chorweiler 3.368 2.151 2.335 184 69%
Porz 4.408 2.900 2.988 88 68%
Kalk 4.797 3.067 3.213 146 67%
Mülheim 5.922 4.139 4.336 197 73%
Gesamt 37.857 27.896 29.698 1.802 78%
29.700 78%
Die schulscharfe Darstellung kann der Anlage 2 entnommen werden.
Auch wenn in allen Stadtbezirken ein weiterer Ausbau der OGS-Platzzahlen möglich ist, wird erneut
die bereits in den vergangenen Jahren wahrgenommene Tendenz deutlich, dass insbesondere in
Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf die Steigerung der Platzzahlen nicht in ähnlich
hoher Weise erfolgt wie in anderen Stadtteilen.
Verstärkt wird nun der Ansatz verfolgt, Schulen in Bezug auf die Umsetzung konzeptioneller Lösun-
gen zu unterstützen. Hierzu werden gemeinsam mit dem Schulträger die pädagogischen Ganztags-
konzepte überprüft und konzeptionelle Anpassungen erarbeitet, welche einen Ausbau der Platzzahlen
im Raumbestand ermöglichen. Dieser Prozess ist weiterhin im Gange, sodass die genannten Platz-
zahlen an einigen Standorten lediglich einen Zwischenstand wiedergeben können.
Wo konzeptionelle Verbesserungen jedoch nicht (mehr) möglich oder bereits umgesetzt sind, wird die
Verwaltung prüfen, ob und in welcher Weise insbesondere in Wohnbereichen mit besonderem Ju-
gendhilfebedarf zusätzlicher Raum geschaffen werden kann.
Ergänzend zu den dargelegten OGS-Platzzahlen werden 25 Gruppen im Rahmen der Maßnahme
„Kurzbetreuung bis 13 Uhr“ fortgeführt. Zudem werden 125 Silentien für Schülerinnen und Schüler,
die nicht am Ganztag teilnehmen, gefördert.
Raumprogramm, Einrichtung und Investitionsmittel
Die Erhöhung des Platzkontingentes erfolgt grundsätzlich in dem vorhandenen Raumbestand der
Schulen, der in den vergangenen Schuljahren auf der Grundlage des städtischen Raumprogramms
5
für den offenen Ganztag unter Verwendung der IZBB-Mittel (mittlerweile ausgelaufenes Bundespro-
gramm „Zukunft Bildung und Betreuung“) sowie kommunaler Mittel ergänzt wurde. Durch die Bildung
von Ganztagsklassen können die Schülerinnen und Schüler zudem nicht nur ganzheitlich besser ge-
fördert werden, sondern es ergeben sich positive Effekte hinsichtlich der Nutzung schulischer Raum-
ressourcen. Dabei sind alle Klassenräume multifunktional einzubeziehen.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus um 800 Plätze wird die Beschaffung ergänzender Einrichtungsge-
genstände sowie Beschäftigungsmaterialien erforderlich. Geringfügige Ausdehnungen sind im Rah-
men der vorhandenen Ausstattung möglich, umfangreichere bedürfen der Ergänzung von Einrichtung
und Material. Der für ergänzende Beschaffungen aufzuwendende Betrag ist zum jetzigen Zeitpunkt
für jeden einzelnen Schulstandort noch nicht exakt kalkulierbar. Diesbezüglich sind weitergehende,
auf dieser Ratsvorlage basierende Absprachen mit den Schulleitungen notwendig.
Es wird mit Kosten in Höhe von 160.000 Euro für zusätzliches Material zuzüglich 192.000 Euro für die
ergänzende Ausstattung im Zuge der Ganztagsklassenbildung gerechnet.
Mittel für die Finanzierung stehen im Teilfinanzplan 0301 Schulträgeraufgaben bei Zeile 9 „Auszah-
lungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“ im Haushaltsjahr 2017 bereit.
Finanzierung
Der Anlage 1 ist eine detaillierte Darstellung des Budgets zu entnehmen, das ab dem Haushaltsjahr
2018 für die Bereitstellung von 29.700 Plätzen benötigt wird.
Gemäß dem Zuwendungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW steigen die von
Landesseite zur Verfügung stehenden Fördersätze jeweils zu Beginn eines Schuljahres um 3%.
Gleichzeitig erhöht sich der kommunale Pflichtanteil der Stadt Köln schuljährlich um die gleiche Dy-
namisierungsquote. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 10.05.2016 berücksichtigt die in der An-
lage 1 dargestellte Berechnung sowohl die Weiterleitung der erhöhten Fördersätze des Landes als
auch die Erhöhung des kommunalen Pflichtanteils an die Ganztagsträger. Der zusätzliche Finanzie-
rungsbedarf hierfür beläuft sich auf 579.150 Euro.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 beschlossen, zusätzliche Mittel zur quali-
tativen Stärkung der Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule in Höhe von 1.600.000 € ab
dem Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen. Aufbauend auf diesem Beschluss haben der Jugendhil-
feausschuss am 15.11.2016 und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.11.2016 die
Entscheidung getroffen, diese Mittel zur Erhöhung der Förderung von 55 Euro je OGS-Platz einzuset-
zen.
Insgesamt steigt der Fördersatz für die Betreuung und Förderung eines Kindes im offenen Ganztag
einer Grundschule ab 01.08.2017 um 98 Euro. Für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungs-
bedarf beläuft sich die Steigerung auf 129 Euro.
Die Berechnung des Elternbeitrags, welcher für die Teilnahme eines Kindes an den außerunterrichtli-
chen Ganztagsangeboten erhoben wird, richtet sich nach der städtischen „Satzung über die Erhe-
bung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtli-
chen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ in der derzeit gültigen Fassung. Der sich auf dieser
Basis im Monat Dezember 2016 ergebende durchschnittliche Elternbeitrag in Höhe von monatlich
45,24 Euro wurde der Kalkulation zugrunde gelegt. Der Höchstbeitrag beläuft sich auf monatlich 180
Euro. Die zu vereinnahmenden Elternbeiträge dienen der Refinanzierung des Pflichtanteils der Kom-
mune gemäß dem Landeserlass. Der darüber hinausgehende Betrag wird gemäß dem Ratsbeschluss
vom 19.06.2007 für Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingesetzt.
Mit Runderlass vom 25.01.2017 wurde zudem der Landeserlass „Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ geändert und die Betreu-
ungspauschale je Standort befristet auf zunächst drei Schuljahre um 2.000 Euro angehoben. Dieser
Erhöhungsbetrag wird ab dem Schuljahr 2017/2018 zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten haus-
haltsneutral an die Träger weitergeleitet, so dass sich für diesen Zweck eine Gesamtförderung in Hö-
he von 6.800 Euro je Schulstandort ergibt. Mit dieser Summe ist es den Trägern möglich, zumindest
6
einen Teil der für die aufgrund der im Laufe der Jahre stark gestiegenen Nachfrage nach verlängerten
Öffnungszeiten zusätzlich eingerichteten Früh - oder Spätbetreuungsstunden anfallenden Personal-
kosten zu decken.
Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2017:
Ausgehend von dem im Haushaltsplan für 2017 ausgewiesenen freiwilligen kommunalen Anteil in
Höhe von 19.451.674 Euro werden die mit dem Ausbau des Platzkontingentes verbundenen Mehr-
kosten aufgrund der durch eine geringere Platzbelegung im Schuljahr 2016/2017 und der verminder-
ten GL-Quote entstandenen geringeren Ausgaben finanziert.
Haushaltsjahr 2018 ff.:
Die detaillierte Darstellung des Finanzbedarfs ab dem Haushaltsjahr 2018 kann der Anlage 1 ent-
nommen werden. Es ist die Bereitstellung eines freiwilligen kommunalen Anteils in Höhe von
23.028.096 Euro erforderlich, welcher dazu beiträgt, die Qualität der offenen Ganztagsschule zu er-
halten bzw. zu verbessern.
Zuwendungen an die Träger:
Für die Einrichtung von 29.700 Plätzen ab dem Schuljahr 2017/2018 ist ab dem Haushaltsjahr 2018
die Bereitstellung eines freiwilligen kommunalen Anteils notwendig in Höhe von (vgl. Anlage 1)
23.028.096 Euro.
Abzüglich des im Hpl. 2016/2017 einschl. Finanzplanung bis 2020 für das Hj. 2018 geplanten
Betrages von
18.946.600 Euro
ergibt sich für 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von
4.082.096 Euro
Zu beachten ist hierbei, dass der im Hpl. 2016/2017 einschl. Finanzplanung bis 2020 veranschlagte
Mittelbedarf lediglich einen Ausbau der OGS-Betreuung auf 27.900 Plätze (vgl Ratsbeschluss vom
12.05.2015) vorsieht. Die Finanzierung des Ausbaus der OGS-Betreuung auf 28.900 Plätze ab dem
Schuljahr 2016/2017 wurde in 2016 und 2017 unterjährig in Rahmen der Bewirtschaftung vorgenom-
men. Daher resultiert der vergleichsweise hohe Mehrbedarf.
Zusätzliche Personal- und Sachkosten:
A) für den Einzug der Elternbeiträge
50.688 Euro
B) für die Schulsekretariate
17.612 Euro
Gesamtmehrbedarf:
Der Gesamtmehrbedarf beläuft sich im Haushaltsjahr 2018 auf
4.150.396 Euro.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat den Kommunen signalisiert, dass in begrenztem
Rahmen zusätzliche Betriebsmittel für die Erhöhung des Platzkontingentes von Landesseite zur Ver-
fügung gestellt werden. Eine rechtsverbindliche Zusage, ob die 800 Mehrplätze für Köln gefördert und
eingerichtet werden können, ist jedoch erst nach der Prüfung der Anträge aller Kommunen zu erwar-
ten. Die Zuschüsse des Landes werden vorbehaltlich des Ratsvotums fristgerecht zum 31.03.2017
beantragt.
7
Die Gesamtfinanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich gemäß der Anlage 1 stellt sich
zusammenfassend ab dem Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Auszahlungen an die Träger 73.534.810 €
davon:
Fördermittel des Landes 35.350.590 €
Elternbeiträge (davon 13.466.475 € zur
Refinanzierung des städt. Pflichtanteils so-
wie ein Anteil in Höhe von 1.689.649 € zur
Qualitätsverbesserung)
15.156.124 €
Freiwilliger städtischer Anteil 23.028.096 €
Zusätzliche Personal- und Sachkosten (anhand der durchschnittlichen Personalkosten 2017):
Für die Erhebung der Elternbeiträge werden mit dem Ausbau des offenen Ganztags um 800 Plätze
weitere Personalressourcen benötigt.
Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Messzahl von 1.249 Fällen je Sachbearbeitung ergibt sich
ab dem 01.08.2017 ein Stellenmehrbedarf im Umfang von 0,64 Stellen StOS BGr. A7 LBesG NRW.
Die durchschnittlichen Personalkosten betragen hierfür 37.888 Euro. Hinzu kommen die Kosten für
einen Büroarbeitsplatz in Höhe von 12.800 Euro. Für 2017 ergeben sich somit zusätzliche Personal-
und Sachkosten im Umfang von 21.120 Euro (5/12 von 50.688 Euro) und ab dem Haushaltsjahr 2018
in Höhe von jährlich 50.688 Euro.
Darüber hinaus werden in den Schulsekretariaten weitere Personalressourcen benötigt. Ab dem
01.08.2017 ergibt sich ein Stellenmehrbedarf im Umfang von insgesamt 0,37 Stellen Verwaltungsbe-
schäftigte/r EGr. E5, FGr. 2 TVöD, welche auf die betroffenen Sekretariate zu verteilen sind. Die
durchschnittlichen Personalkosten hierfür betragen 17.612 Euro. Für 2017 werden zusätzliche Mittel
in Höhe von 7.338 Euro (5/12 von 17.612 Euro) benötigt und ab dem Haushaltsjahr 2018 der volle
Betrag in Höhe von jährlich 17.612 Euro.
Ausblick (inkl. rechnerischer Bedarfe)
Die aktuelle Bedarfsanalyse ergibt bereits einen rechnerischen OGS-Platzbedarf für das kommende
Schuljahr 2017/2018 in Höhe von 30.789. Damit kann bereits jetzt einem Platzbedarf in Höhe von
1.091 Plätzen nicht entsprochen werden, da die räumliche Situation dies an verschiedenen Standor-
ten nicht zulässt.
Bei Hochrechnung des Ganztagsbedarfs der neuen Erstklässler auf alle vier Grundschuljahrgänge
liegt dieser perspektivisch sogar bei 31.464, was einer Versorgungsquote von 83% entsprechen wür-
de. Aufgrund eines im Raumbestand umsetzbaren (perspektivischen) Platzbedarfs von 30.422 Plät-
zen würden somit 1.042 Plätze fehlen.
Trotz stetig steigendem Bedarf wird der weitere Ausbau des offenen Ganztags im Primarbereich wie
bereits in den vergangenen Jahren somit auch zukünftig nur noch in kleineren Schritten erfolgen kön-
nen. Dabei wird die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage insgesamt steigen. Ursache hierfür
sind die begrenzten räumlichen Ressourcen, die Mehrklassenbildung aufgrund der stadtweit steigen-
den Schülerzahlen sowie die Einrichtung von zusätzlichen Seiteneinsteigerklassen im vorhandenen
Raumbestand. Diese bedingen eine multifunktionale Nutzung von Räumlichkeiten.
Insbesondere die für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehenden Flä-
chen setzen dem weiteren Ausbau des offenen Ganztags zudem Grenzen. An vielen Standorten kann
die Küchenkapazität nicht mehr gesteigert werden. Das Potential zur Optimierung der Produktionsab-
läufe ist vielerorts ausgeschöpft. Überwiegend ist aber auch eine Ausweitung der in die Einnahme der
Mahlzeiten einbezogenen Flächen nicht mehr möglich. Das ursprünglich auf die Einrichtung einer
Versorgungsquote von 50% ausgelegte Raumprogramm für die offene Ganztagsschule im Primarbe-
reich sah nicht den Bau separater Mensen vor. In das Verpflegungskonzept werden daher Betreu-
ungs- und Klassenräume einbezogen, die täglich gereinigt werden.
8
Durch die fehlende Personalisierung von Baumaßnahmen bei der Gebäudewirtschaft kommt es zu-
dem zu Verzögerungen bei baulichen Veränderungen im Raumbestand der Grundschulen, die auch
den offenen Ganztag betreffen.
Dringlichkeit
Um den Schulen, Trägern und den betroffenen, überwiegend berufstätigen Eltern an den Standorten,
bei denen die aktuelle Erhebung einen höheren als bisher angenommenen Bedarf ergab, Planungssi-
cherheit für das kommende Schuljahr geben zu können, ist es unbedingt erforderlich, eine Entschei-
dung über die neue Festlegung der Platzzahlen herbeizuführen. Nur so ist die Ausdehnung von Ka-
pazitäten und somit die Aufnahme weiterer Kinder zum 01.08.2017 möglich. Ein Votum des Rates
zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Beantragung der Landesmittel (hier: Betriebsmittel) für das Schuljahr
2017/2018 notwendig und schnellstmöglich der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
Von dieser Entscheidung sind viele Kölner Familien betroffen. Sofern ein Ausbau des offenen Ganz-
tags abgelehnt wird, müssen Eltern ihre Arbeitsverhältnisse einschränken oder sogar auflösen, um
selbst die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen zu können.
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (146)
- Dagobertstraße 79
- Zwirnerstraße 15
- Trierer Straße 8
- Antwerpener Straße 19
- Balthasarstraße 87
- Gilbachstraße 20
- Bernhard-Letterhaus-Straße 17
- Blumenthalstraße 10
- Loreleystraße 3
- Pfälzer Straße 30
- Lochnerstraße 13
- Mainzer Straße 30
- Cäsarstraße 21
- Godorfer Hauptstraße 73
- Adlerstraße 13
- Annastraße 63
- Mainstraße 75
- Sürther Hauptstraße 149
- Bernkasteler Straße 9
- Geilenkircher Straße 52
- Stenzelbergstraße 3
- Lohrbergstraße 46
- Bachemer Straße 69
- Freiligrathstraße 60
- Kölner Straße 37
- Wendelinstraße 64
- Berrenrather Straße 352
- Mommsenstraße 5
- Kaisersescher Straße 5
- Zülpicher Straße 194
- Breslauer Straße 11
- Schulstraße 2
- Rochusstraße 80
- Mengenicher Straße 28
- Borsigstraße 13
- Lindenbornstraße 15
- Everhardstraße 60
- Platenstraße 7
- Baadenberger Straße 111
- Ottostraße 76
- Wilhelm-Schreiber-Straße 56
- Vogelsanger Straße 453
- Alzeyer Straße 12
- Osterather Straße 13
- Altonaer Straße 32
- Nibelungenstraße 50a
- Halfengasse 25
- Nesselrodestraße 15
- Gellertstraße 4
- Steinbergerstraße 40
- Bülowstraße 90
- Kretzerstraße 5
- Auguststraße 1
- Brehmstraße 2
- Garthestraße 20
- Neusser Straße 605
- Ernstbergstraße 2
- Merianstraße 7
- Martinusstraße 28
- Soldiner Straße 68
- Gutnickstraße 37
- Riphahnstraße 40a
- Hohe Straße 77
- Konrad-Adenauer-Straße 20
- Breitenbachstraße 2
- Friedensstraße 41
- Poller Hauptstraße 61
- Hauptstraße 432
- Humboldtstraße 81
- Kupfergasse 31
- Adolph-Kolping-Straße 41
- Berliner Straße 36
- Schmittgasse 66
- Diesterwegstraße 69
- Olpener Straße 930
- Weimarer Straße 28
- Hachenburger Straße 11
- Lohmarer Straße 11
- Westerwaldstraße 90
- Kapitelstraße 24
- Fußfallstraße 55
- Andreas-Hermes-Straße 2
- Zehnthofstraße 22
- Forststraße 20
- Lustheider Straße 43
- Heßhofstraße 45
- Kopernikusstraße 40
- Alte Wipperfürther Straße 49
- Thurner Straße 23
- Leuchterstraße 25
- Honschaftsstraße 312
- Buschfeldstraße 46
- Friedlandstraße 5
- Neufelder Straße 2
- Ferdinandstraße 43
- Horststraße 1
- Ricarda-Huch-Straße 60
- Diependahlstraße 12
- Marienplatz 2
- Alter Mühlenweg 2
- Gotenring 5
- Rosenzweigweg 3
- Kirchweg 138
- Erlenweg 16
- Lebensbaumweg 51
- Balsaminenweg 52
- Mörikeweg 2
- Irisweg 2
- Thymianweg 1a
- Europaring 51
- Volberger Weg 17
- Am Rosenmaar 3h
- Zum Hedelsberg 13
- Am Pistorhof 11
- Am Altenberger Kreuz 14
- Am Portzenacker 1b
- Am Feldrain 10
- Von-Bodelschwingh-Straße 24h
- Mülheimer Freiheit 99m
- Görlinger-Zentrum 45
- Hinter der Kirche 3
- An St. Theresia 1
- An den Kaulen 62
- Neue Sandkaul 23
- Spoerkelhof 7
- Straße 19 29
- Straße 17
- Straße 14
- Straße 11
- Straße 28
- Straße 20 22
- Straße 12
- Straße 13
- Neue Heide 25
- Straße 24
- Langemaß 21m
- Straße 8
- Straße 3
- Zugweg 42
- Straße 9
- Straße 5
- Straße 6
- Im Kamp 14
- Straße 2 4
- Straße 4
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0241/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27