LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1620/2017 vom 06.06.2017
Stand: Am 08.06.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1620/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.06.2017 LKW-Ruheplätze im Stadtbezirk Chorweiler hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90'/ Die Grünen der Bezirksvertretung Chorweiler aus der Sitzung vom 09.03.2017, TOP 7.2.3 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um Beantwortung fol- gender Fragen: Fragen: 1.) „Wo befinden sich LKW-Standplätze im Stadtbezirk Chorweiler, die offiziell von der Stadt Köln ausgewiesen wurden? a) In welchem Rhythmus werden diese Plätze gereinigt? b) Gibt es Plätze mit Toiletten, Müllsammelbehälter und Waschgelegenheiten? 2.) Wie erfahren Speditionen und Fahrer von diesen Plätzen? a) Gibt es eine gut sichtbare Beschilderung für LKW-Standplätze? b) Wie lange dürfen LKW dort stehen? 3.) Was wird von Seiten der Verwaltung unternommen um das widerrechtliche LKW-Parken in Wohn- und Naherholungsgebieten zu verhindern?“ Antwort der Verwaltung: Zu den Fragen 1 und 2: Es sind keine ausgewiesenen Lkw-Ruheplätze in Chorweiler vorhanden. Die angesprochenen Stand- plätze mit Toiletten und Waschgelegenheiten befinden sich ausschließlich an Autobahnen. Informati- onen dazu erhalten die Speditionen und Fahrer über das Internet. Zu Frage 3: Nach den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung § 12 Abs. 3a ist das regelmäßige Parken von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t innerhalb geschlossener Ortschaften in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Zur Durchsetzung der Regelung wäre eine regelmäßige Überwachung erforderlich.
Beratungsverlauf
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08.06.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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