V/0159/2014
Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Betreuungsvereine Münster
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Beschlussvorlage
2921 Zeichen
V/0159/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Betreuungsvereine Münster Beratungsfolge 11.03.2014 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen m. Behinderungen Anhörung 26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die zusätzlichen für die Sachverhaltsermittlung gem. § 8 Betreuungsbehördengesetz ab 2014 im Haushalt vorgesehenen Fördermittel an die Betreuungsvereine Münster werden freigegeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozi a- ler Bedarfe 2014 ff. 168.660 darin enthalten 55.000 €: Frei- gabe durch ge- sonderten Be- schluss (ASGAf) Zeile 15 Transferaufwendungen Begründung: Zwischen der Stadt Münster und den fünf anerkannten Betreuungsvereinen bestand eine vertrag- liche Vereinbarung über die Zusammenarbeit, die wegen der mit dem Beschluss über das Han d- lungsprogramm 2012 bis 2017 erfolgten Kürzung der Haushaltsmittel auf 113.660 € zum 31.12.2013 gekündigt worden war. In der Folge wurde insbesondere in Zweifel gezogen, ob im Rahmen dieser Mittel eine Einbindung der Betreuungsvereine in die Sachverhaltsermittlung gem. § 8 Betreuungsbehördengesetz noch leistbar ist. Um dies sicherzustellen, hat der Rat mit Be- schluss vom 11.12.2013 für die Delegation der Aufgabe der Sachverhaltsermittlung an die aner- kannten Betreuungsvereine weitere 55.000 € zur Verfügung gestellt , dies allerdings vom A b- Vorlagen-Nr.: V/0159/2014 Auskunft erteilt: Herr Espei Ruf: 492-5937 E-Mail: EspeiJ@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0159/2014 schluss einer dieses berücksichtigenden Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und den Betreuungsvereinen abhängig gemacht. Diese Leistungsvereinbarung ist inzwischen einver- nehmlich verhandelt worden und liegt unterschriftsreif vor. Diese Leistungsvereinbarung sieht insbesondere vor, dass die Betreuungsvereine ehrenamtliche, gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und deren Arbeit honori eren, ein Informations- und Beratungsangebot zu Betreuungsverfügungen und Vollmachten durchführen und Sachverhaltsermittlungen nach § 8 Betreuungsbehördengesetz durchführen. Um Erfahrungen mit dieser Leistungsvereinbarung zu gewinnen und um auf rechtliche Verände- rungen in diesem Bereich reagieren zu können, wird diese Leistungsvereinbarung zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und endet somit am 31.12.2015. Alle Vertragspartner haben ihre Bereitschaft erklärt, das Vertragsverhältnis mit Wir kung zum 1.1.2016 zu erneuern. Verhandlungen über einen Folgevertrag werden in 2015 aufgenommen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0159/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37