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V/0159/2014

Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Betreuungsvereine Münster

Vorlagen 17.02.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 26.03.2014, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2921 Zeichen

V/0159/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Betreuungsvereine Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Kommission z. Förderung d. Inklusion v. Menschen m. Behinderungen Anhörung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die zusätzlichen für die Sachverhaltsermittlung gem. § 8 Betreuungsbehördengesetz ab 2014 im 
Haushalt vorgesehenen Fördermittel an die Betreuungsvereine Münster werden freigegeben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozi a-
ler Bedarfe 
2014 ff. 168.660 darin enthalten 
55.000 €: Frei-
gabe durch ge-
sonderten  Be-
schluss (ASGAf) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
 
 
Begründung: 
 
Zwischen der Stadt Münster und den fünf anerkannten Betreuungsvereinen bestand eine vertrag-
liche Vereinbarung über die Zusammenarbeit, die wegen der mit dem Beschluss über das Han d-
lungsprogramm 2012 bis 2017 erfolgten Kürzung der Haushaltsmittel auf 113.660 € zum 
31.12.2013 gekündigt worden war. In  der Folge wurde insbesondere in Zweifel gezogen, ob im 
Rahmen dieser Mittel eine Einbindung der Betreuungsvereine in die Sachverhaltsermittlung gem. 
§ 8 Betreuungsbehördengesetz noch leistbar ist. Um dies sicherzustellen, hat der Rat mit Be-
schluss vom 11.12.2013 für die Delegation der Aufgabe der Sachverhaltsermittlung an die aner-
kannten Betreuungsvereine weitere 55.000 € zur Verfügung gestellt , dies allerdings vom A b-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0159/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Espei 
Ruf: 
492-5937 
E-Mail: 
EspeiJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0159/2014 
schluss einer dieses berücksichtigenden Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und 
den Betreuungsvereinen abhängig gemacht. Diese Leistungsvereinbarung ist inzwischen einver-
nehmlich verhandelt worden und liegt unterschriftsreif vor. 
 
Diese Leistungsvereinbarung sieht insbesondere vor, dass die Betreuungsvereine ehrenamtliche, 
gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und deren Arbeit honori eren, ein 
Informations- und Beratungsangebot zu Betreuungsverfügungen und Vollmachten durchführen 
und Sachverhaltsermittlungen nach § 8 Betreuungsbehördengesetz durchführen. 
 
Um Erfahrungen mit dieser Leistungsvereinbarung zu gewinnen und um auf rechtliche  Verände-
rungen in diesem Bereich reagieren zu können, wird diese Leistungsvereinbarung zunächst für 
die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und endet somit am 31.12.2015. 
 
Alle Vertragspartner haben ihre Bereitschaft erklärt, das Vertragsverhältnis mit Wir kung zum 
1.1.2016 zu erneuern. Verhandlungen über einen Folgevertrag werden in 2015 aufgenommen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

11.03.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0159/2014
Typ
Vorlagen
Datum
17.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37