2049/2021
Jugendarbeit in Post-Corona-Zeiten
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2866 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 AN/0946/2021 Vorlagen-Nummer 31.05.2021 2049/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Jugendarbeit in Post-Corona-Zeiten Mit Blick auf die Corona-Krise steht die Stadt Köln und die Jugendarbeit in dieser Stadt vor großen Herausforderungen. Insbesondere in der Post-Corona-Zeit müssen die Kräfte gebündelt und neue Kräfte freigesetzt werden, um unseren Jugendlichen eine ausreichend große Anzahl an (nieder- schwelligen) Angeboten zu machen, ihre Erlebnisse, Sorgen und Nöte aufzuarbeiten. Daher bitten die Fraktionen von Grünen, CDU und Volt die Verwaltung um die Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Wie sehen die Planungen der Verwaltung für die Post-Corona-Zeit mit Blick auf die Jugendarbeit in der Stadt Köln aus? 2. Wie sieht der zur Zeit vorhandene finanzielle Rahmen für diese Angebote aus? Ist dieser Rahmen ausreichend oder müsste er aus Sicht der Jugendverwaltung erhöht werden? Die Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Es ist der Jugendverwaltung ein dringendes Anliegen, die reguläre Arbeit der Jugendarbeit so schnell wie möglich wieder aufzunehmen, sobald es die Erlasslage von Seiten der Landesregierung zulässt. Die Finanzierung von Angeboten und Einrichtungen in der Jugendarbeit wird fortlaufend seit Beginn der Pandemie im März 2020 sichergestellt, so dass die bekannte und vorhandene Infrastruktur mit dem Raum- und Personalangebot im Verlauf der Pandemie aufrechterhalten werden kann. Die Fachkräfte in der Jugendarbeit haben im Rahmen ihrer im Lockdown erlaubten Möglichkeiten über digitale Tools, im Einzelgespräch oder in Kleingruppen den Kontakt zu ihren Zielgruppen auf- recht erhalten und darüber hinaus eine neue digitale Infrastruktur aufgebaut. Die Planungen für neue Maßnahmen, Projekte und Angebote haben auch im Lockdown fortlaufend stattgefunden, so dass diese umgehend umgesetzt werden können, sobald die Erlasslage von Seiten des Landes NRW es wieder zulässt. Diese Maßnahmen ermöglichen es, dass die reguläre und bekannte Jugendarbeit mit ihren Angebo- ten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ihren kultur- und medienpädagogischen Einrichtungen, Jugendberatung und Jugendverbandsarbeit in Köln nach Abklingen der Pandemie-Situation umge- hend wieder stattfinden kann. Darüber hinaus soll auch die neu geschaffene digitale und virtuelle Inf- rastruktur weiter genutzt werden. 2 Zu 2. Die Finanzierung der Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit in der Stadt Köln wurde während des Pandemie-bedingten Lockdowns sowohl in 2020 als auch in 2021 sichergestellt. Für 2022 ist ebenfalls eine umfassende Umsetzung vorgesehen. Diese Planung steht aber bis auf weiteres unter dem Haushaltsvorbehalt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2049/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 15:11