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1404/2018

Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.06.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2027 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1404/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 
 
Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln 
Herr Ilg (Freie Wähler) stellt in der Sitzung der BV 2 vom 23.04.2018 zu TOP 7.2.2 folgende Nachfra-
gen: 
 
1. Warum hat die Stadt Köln die beiden Gebäude (Pingsdorfer -, und Eckdorfer Straße) käuflich 
erworben, ob wohl laut Bundestagsbeschluss vom Nov. 2014, sowie laut Angaben der Bu n-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bund den Kommunen solche Immobilien mie t-
zinsfrei (kostenlos) überlassen kann, wenn dies der Unterbringung von Flüchtlingen und Asy l-
bewerbern dient ? 
 
2. Zu welchem Preis wurden die Häuser erworben? 
 
3. Wer trägt die Kosten für einen denkmalgerechten Umbau-, und die Sanierung der Häuser? 
 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1.: Die mietfreie Überlassung von Bundesimmobilien stellt eine A usnahme von den allgemeinen 
Bewirtschaftungsgrundsätzen des Bundes dar und erklärt sich aus der Ausnahmesituation der 
letzten Jahre. Mit dem Ende der Ausnahmesituation wird der Bund zu den etablierten und b e-
währten Grundsätzen zurückkehren, d.h. Immobilen nur gegen ein marktgerechtes Entgelt 
überlassen. Dies war absehbar, weshalb im Interesse einer nachhaltigen und langfristigen L ö-
sung ein Ankauf als die wirtschaftlichere Variante identifiziert wurde. 
 
Zu 2.: Die Häuser wurden zum durch die Abteilung für Gr undstückswertermittlung überprüften Ve r-
kehrswert übernommen. Die genauen Beträge sind in der nicht -öffentlichen Beschlussvorlage 
für den Liegenschaftsausschuss und den Rat (2824/2017) aufgeführt.  
 
Zu 3.: Ein denkmalgerechter Umbau bzw. eine Sanierung der Häuser ist nicht erforderlich. Die G e-
bäude müssen lediglich innen renoviert werden. Die Kosten der Herrichtung sowie der Unte r-
haltung trägt die Stadt Köln als neuer Eigentümer.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Eckdorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
1404/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.05.2018
Erstellt
27.04.2018 07:29