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Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 1404/2018 vom 08.05.2018

Stand: Am 04.06.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 1404/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.06.2018 Kauf und Nutzung einiger Immobilien in Raderthal durch die Stadt Köln Herr Ilg (Freie Wähler) stellt in der Sitzung der BV 2 vom 23.04.2018 zu TOP 7.2.2 folgende Nachfra- gen: 1. Warum hat die Stadt Köln die beiden Gebäude (Pingsdorfer -, und Eckdorfer Straße) käuflich erworben, ob wohl laut Bundestagsbeschluss vom Nov. 2014, sowie laut Angaben der Bu n- desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), der Bund den Kommunen solche Immobilien mie t- zinsfrei (kostenlos) überlassen kann, wenn dies der Unterbringung von Flüchtlingen und Asy l- bewerbern dient ? 2. Zu welchem Preis wurden die Häuser erworben? 3. Wer trägt die Kosten für einen denkmalgerechten Umbau-, und die Sanierung der Häuser? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Die mietfreie Überlassung von Bundesimmobilien stellt eine A usnahme von den allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätzen des Bundes dar und erklärt sich aus der Ausnahmesituation der letzten Jahre. Mit dem Ende der Ausnahmesituation wird der Bund zu den etablierten und b e- währten Grundsätzen zurückkehren, d.h. Immobilen nur gegen ein marktgerechtes Entgelt überlassen. Dies war absehbar, weshalb im Interesse einer nachhaltigen und langfristigen L ö- sung ein Ankauf als die wirtschaftlichere Variante identifiziert wurde. Zu 2.: Die Häuser wurden zum durch die Abteilung für Gr undstückswertermittlung überprüften Ve r- kehrswert übernommen. Die genauen Beträge sind in der nicht -öffentlichen Beschlussvorlage für den Liegenschaftsausschuss und den Rat (2824/2017) aufgeführt. Zu 3.: Ein denkmalgerechter Umbau bzw. eine Sanierung der Häuser ist nicht erforderlich. Die G e- bäude müssen lediglich innen renoviert werden. Die Kosten der Herrichtung sowie der Unte r- haltung trägt die Stadt Köln als neuer Eigentümer.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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