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3307/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation und Gefahrenlage an der Grundschule in der Oranjehof-Siedlung (Köln-Seeberg), Aktenzeichen 35/25

Mitteilung BV 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.12.2025, TOP 10.2.6

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

3046 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 35/25 30.10.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssituation und Gefahrenlage an der 
Grundschule in der Oranjehof-Siedlung (Köln-Seeberg)“, Aktenzeichen 35/25 
Sehr geehrte Frau      , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.03.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Amt für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. Aus der nun vorliegenden Stellung-
nahme geht Folgendes hervor: 
„Die geforderte Verlegung des Haupteinganges der Sankt-Martin-Grundschule vom 
Balsaminenweg auf den Geranienweg aufgrund der geschilderten Verkehrssituation 
wurde geprüft.  
Auf Nachfrage teilte das Amt für Schulentwicklung mit, dass beide Zuwege zur Schule 
vor Ort überprüft wurden. Eine Verlegung des Haltepunktes für die Schulbusse kann 
nicht erfolgen, da es verkehrstechnisch nicht realisierbar ist. Der Wendehammer am 
Ende des Geranienweges ist für große Busse zu klein. Außerdem befinden sich hier 
mehrere Parktaschen und die Busse können den Wendekreis aufgrund der Enge nicht 
nutzen. 
Dagegen können große Busse den Balsaminenweg ohne Probleme befahren und den 
Wendehammer, in dem keine Parktaschen sind, nutzen.  
Derzeit erarbeitet die Verwaltung im Rahmen des Beschlusses des Rates vom 
21.03.2024 (Vorlagen-Nr. AN/0366/2024) ein Gesamtkonzept zur Einrichtung weiterer 
Schulstraßen. Dabei werden Grund- und Förderschulen prioritär geprüft. Die Prüfung 
der verkehrlichen Rahmenbedingungen am Schulstandort Balsaminenweg hat erge-
ben, dass die Einrichtung einer Schulstraße grundsätzlich möglich ist. Es steht noch 
eine Detailprüfung aus.“

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau   , unter der Telefonnummer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorwei-
ler zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

2030 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 24. März 2025 13:45 
An: Zöllner,  
Betreff: Bürgerantrag zur Überprüfung der Verkehrssituation und Gefahrenlage an der Grundschule 
in der Oranjehof-Siedlung (Köln-Seeberg) 
 
Sehr geehrter Herr Zöllner, 
wir, diverse Anwohner der Oranjehof-Siedlung in Köln-Seeberg, möchten mit diesem Antrag 
auf eine seit Langem bestehende, kritische Verkehrssituation rund um die ansässige 
Grundschule aufmerksam machen. 
Der aktuelle Hauptzufahrtsweg zur Schule erfolgt über den Asternweg, den Alpenrosenweg 
und den Balsaminenweg, was insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten der Kinder zu 
erheblichen Verkehrsproblemen führt. Folgende Gefahren und Probleme bestehen: 
• Eltern fahren oft mit unangepasster Geschwindigkeit, was die Sicherheit der Kinder und 
Anwohner gefährdet. 
• Busse müssen vier enge Kurven durchfahren und schneiden dabei regelmäßig anderen 
Verkehrsteilnehmern den Weg ab, was zu gefährlichen Situationen führt. 
• Der Verkehr staut sich regelmäßig in durch parkenende Autos entstehenden einspurigen 
Straßen, wodurch es für Anwohner zu Einschränkungen kommt. 
• Rettungsdienste können potentielle nicht einfahren 
Nach unseren Informationen befand sich in der Vergangenheit der Haupt-Schuleingang auf 
der Seite des Geranienwegs. Eine Zufahrt über diesen Weg wäre aus verkehrstechnischer 
Sicht wesentlich vorteilhafter, da: 
• Die Strecke kürzer ist. 
• Weniger enge Kurven die Zufahrt für Busse erleichtern würden. 
• Die Verkehrsbelastung im Alpenrosenweg und Balsaminenweg reduziert würde. 
Wir bitten daher um eine offizielle Überprüfung der Verkehrssituation an der Grundschule 
sowie eine Prüfung der Möglichkeit, den Schuleingang auf die Seite des Geranienwegs zu 
verlegen. 
Zur Lösung der bestehenden Probleme schlagen wir vor: 
• Eine verkehrstechnische Machbarkeitsprüfung für eine Zufahrt über den Geranienweg 
inklusive Geschwindigkeitskontrollen. 
Wir bitten Sie um eine zeitnahe Prüfung unseres Anliegens und stehen für Gespräche oder 
Ortsbegehungen gerne zur Verfügung.

Mitteilung BV

941 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3307/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verkehrssituation und Gefahrenlage 
an der Grundschule in der Oranjehof-Siedlung (Köln-Seeberg), Aktenzeichen 35/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Chorweiler hier-
mit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

11.12.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3307/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.11.2025
Erstellt
20.11.2025 11:55