2744/2020
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 2744/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 23.11.2020 Entscheidung Rat 03.12.2020 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Am 2. Dezember 2020 findet die konstituierende Verbandsversammlung des KDN – Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister mit den Wahlen zu den Verbandsämtern und den Vertretungen in den interkommunalen Gremien statt. Um eine Kandidatur von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert für das Amt der Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes zu ermöglichen, ist aus Satzungsgründen ihre Entsendung als Vertreterin der Stadt in die Verbandsversammlung vor dem Tag der Sitzung zwingend erforderlich. Beschluss: I. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert als Vertreterin der Stadt Köln und Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe, Geschäfts- führung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbei- tung, als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. III. Der Hauptausschuss weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate 2 Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenhei- ten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er berät bei der Auswahl von Hard- und Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistun- gen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikations- technik. Der Zweckverband nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Der Verband hat derzeit 29 Mitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verbandsausschuss. Nach § 8 der KDN-Satzung, zuletzt geändert am 24.07.2019, besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Für den Fall der Verhin- derung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt jeweils nur eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied an der Verbandsversammlung teil. Die Verwaltung schlägt vor, für den aus seinem Amt bei der Stadt Köln am 01.11.2020 ausgeschie- denen Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als Vertreterin Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Di- emert in die Verbandsversammlung zu entsenden. Als seine Stellvertreter werden Herr Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbeitung, sowie Herr Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe und Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse, vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Anlage 1, Vorabauszug TOP 5.1
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 26.11.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2020 öffentlich 5.1 Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Ver- bandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) 2744/2020 Beschluss: I. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert als Vertreterin der Stadt Köln und Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihil- fe, Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Infor- mationsverarbeitung, als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT- Dienstleister. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mit- gliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein- haltung hinzuwirken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2744/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 31.08.2020 15:13