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2744/2020

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)

Eilentscheidung Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 4.2

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1, Vorabauszug TOP 5.1

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

5692 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 2744/2020 
Freigabedatum 
19.11.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des 
Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 23.11.2020 Entscheidung 
Rat 03.12.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Am 2. Dezember 2020 findet die konstituierende Verbandsversammlung des KDN – Dachverbandes 
kommunaler IT-Dienstleister mit den Wahlen zu den Verbandsämtern und den Vertretungen in den 
interkommunalen Gremien statt. Um eine Kandidatur von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
für das Amt der Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes zu ermöglichen, ist aus Satzungsgründen 
ihre Entsendung als Vertreterin der Stadt in die Verbandsversammlung vor dem Tag der Sitzung 
zwingend erforderlich. 
 
 
Beschluss: 
I. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet  
 
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
 
als Vertreterin der Stadt Köln  
 
und  
 
Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihilfe, Geschäfts-
führung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie  
 
Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Informationsverarbei-
tung,   
 
als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln  
 
in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu 
der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt werden. Sie endet in jedem 
Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor 
Ablauf der Wahlzeit des Rates. 
 
III. Der Hauptausschuss weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten 
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate

2 
 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der „KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister“ ist ein Zweckverband, der 2004 mit dem Ziel 
gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür 
einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen.  
 
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenhei-
ten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt 
der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er berät 
bei der Auswahl von Hard- und Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner 
Komponenten durch die Mitglieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistun-
gen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikations-
technik. Der Zweckverband nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber 
staatlichen und kommunalen Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister. Der 
Verband hat derzeit 29 Mitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, 
der Verbandsvorsteher und der Verbandsausschuss. 
 
Nach § 8 der KDN-Satzung, zuletzt geändert am 24.07.2019, besteht die Verbandsversammlung aus 
je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung sind für den 
Fall der Verhinderung zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Für den Fall der Verhin-
derung der Vertreterin bzw. des Vertreters nimmt jeweils nur eine gewählte Stellvertreterin bzw. ein 
gewählter Stellvertreter als stimmberechtigtes Mitglied an der Verbandsversammlung teil. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, für den aus seinem Amt bei der Stadt Köln am 01.11.2020 ausgeschie-
denen Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als Vertreterin Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Di-
emert in die Verbandsversammlung zu entsenden. 
 
Als seine Stellvertreter werden Herr Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für 
Informationsverarbeitung, sowie Herr Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung 
und Beihilfe und Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse, vorgeschlagen.  
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Anlage 1, Vorabauszug TOP 5.1

1582 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 26.11.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 23.11.2020  
öffentlich 
5.1 Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Ver-
bandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister 
(KDN) 
2744/2020 
 
Beschluss: 
I. Der Hauptausschuss der Stadt Köln entsendet  
 
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
 
als Vertreterin der Stadt Köln  
 
und  
 
Herrn Thomas Blaeser, Dienststellenleitung der Zusatzversorgung und Beihil-
fe, Geschäftsführung Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse sowie  
 
Herrn Frank Bücher, stellvertretende Dienststellenleitung des Amts für Infor-
mationsverarbeitung,   
 
als stellvertretende Vertreter der Stadt Köln  
 
in die Verbandsversammlung des KDN-Dachverbandes kommunaler IT-
Dienstleister. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich 
jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder gewählt 
werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mit-
gliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates.

III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten 
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public 
Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Ein-
haltung hinzuwirken. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

23.11.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2020 Rat
TOP 4.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2744/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
31.08.2020 15:13