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A-S/0001/2019

Beleuchtung des Weges zwischen Höftestraße und Birkenheide in Angelmodde

Antrag an die BV Südost 21.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.02.2019, TOP 6.1

Originalantrag der CDU-Fraktion vom 15.01.2019

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Stellungnahme vom Amt 23 v. 13.01.2023

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Originalantrag der CDU-Fraktion vom 15.01.2019

1224 Zeichen

= CDU ....

CDU-Fraktion in der BV Südost

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Münsterstraße 7
48167 Münster
Münster, den 10. Januar 2019

Die Bezirksvertretung Münster-Südost möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der in
der Karte abgebildete Wegabschnitt zwischen den
Straßen Höftestraße (26 Kirchplatz Kirchort St.
Bernhard) und Birkenheide (Höhe Hausnummer
26) durch eine angemessene Beleuchtung sicherer
gemacht werden kann.

Begründung

Der Weg führt vom Kirchplatz der St. Bernhard Kirche zu Parkplätzen, die von älteren Gottesdienstbesuchern der Gemeinde
gern angenommen werden. Diese berichten über ein zunehmendes Gefühl der Unsicherheit besonders in den dunklen
Monaten des Jahres.

Auch handelt es sich um einen Teil des Schulweges für viele Schülerinnen und Schüler der Annette-Grundschule, der auch
hier in den noch dunklen Morgenstunden viel benutzt wird.

Für die CDU-Fraktion:

(Franz-Josef Ruwe)

Fraktionsvorsitzender

CDU-Kreisverband Münster e.V. Franz - Josef Ruwe
Mauritzstr. 4-6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost
Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Haus Angelmodde 30, 48167 Münster
post@cdu-muenster.de Privat:: 02506/2581

www.cdu-muenster.de f-ruwe@gmx.de

Stellungnahme vom Amt 23 v. 13.01.2023

4366 Zeichen

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Südost

23.23.0001
Jürgen Kemper

09.01.2023
492 2330

13, Jan. 2023

An die
Bezirksverwaltung Münster-Südost

Antrag Ifd. Nr. A-S/0001/2019 der Bezirksvertretung Münster-Südost
hier: „Beleuchtung des Weges zwischen Höftestraße und Birkenheide in Angelmodde*

Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob der in der Karte abgebildete-Wegeabschnitt (Anla-
ge) zwischen den Straßen Höftestraße und Birkenheide durch eine angemessene Beleuchtung
sicherer gemacht werden kann. Der Weg wird It. Antrag u.a. von Kirchgängern und als Schulweg

genutzt.

Bei der Prüfung des Antrages waren das Amt für Immobilienmanagemernt, das Amt für Schule und
Weiterbildung, das Amt für Mobilität und Tiefbau und das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit beteiligt. Die Prüfung erfolgte auch unter Berücksichtigung der aktuellen Umbau- und
Erweiterungsplanungen für die Schule und durch Ortsbegehungen der Fachämter zu entsprechen-

den Tageszeiten (bei Dunkelheit).

Die Prüfung der Fachämter führte zu folgenden Ergebnissen:

e Amt für Mobilität und Tiefbau (zuständig für alle Straßenbeleuchtungen im öffentli-

chen Raum):

Bei dem Weg handelt es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzung
für den Bau und Betrieb einer öffentlichen Beleuchtungsanlage durch das Amt für Mobilität
und Tiefbau ist die Widmung des Weges als öffentliche Verkehrsfläche sowie die Baulast.
Der besagte Weg erfüllt nicht die üblichen Voraussetzungen für eine öffentliche Verkehrs-
fläche sowie eine Widmung. Im Übrigen bestehen beleuchtete öffentliche Verkehrswege als

Alternative.

«e Amt für Schule und Weiterbildung / Schule:

Auch wenn davon ausgegangen wird, dass der Weg evil. von Schülern und Schülerinnen
genutzt wird, handelt es sich nicht um eine Haupterschließung z.B. zum Schulhof oder zur

Fahrradabstellanlage.

Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der Weg bereits teilweise über eine Beleuchtung
(siehe Markierung im Plan) verfügt. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen an der Annette-
schule Angelmodde werden auf der Seite des Gebäudes weitere Beleuchtungen des zwei-
ten Rettungsweges installiert (dies wird sich ggf. indirekt punktuell auf die Wegefläche aus-

wirken).

Darüber hinaus wird aus Sicht des Amtes für Schule und Weiterbildung derzeit keine Not-
wendigkeit für eine zusätzliche Beleuchtung des Weges entlang der Annetteschule Angel-
modde gesehen. Auch seitens der Schulleitung der Annetteschule Angelmodde wurde im
Rahmen der Erweiterungsplanungen kein Bedarf für eine weitere Beleuchtung in diesem

Bereich angemeldet.

e Amt für Grünflächen, Umwelt 'und Nachhaltigkeit:
Der Weg führt ausgehend von der Straße Birkenheide ca. 35 m über eine Spielplatzfläche,
die sich in Zuständigkeit des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit befindet.
Spielplatzflächen zählen zu den Grünflächen der Stadt, die als Naturräume bewusst nicht
beleuchtet werden sollen. Mit Hinweis auf diesen Grundsatz und auf die bestehende Be-
leuchtung im Nahbereich des Spielplatzes wird auch seitens des Amtes für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit keine Notwendigkeit einer weiteren Beleuchtung gesehen.

e © Amt für Immobilienmanagement:
Eine über die Rettungswege hinausgehende Beleuchtung am Objekt (siehe oben) hätte
nach Prüfung keine Auswirkung auf die beantragten Wegeflächen.

Im Ergebnis wird über die bereits vorhandene hinaus keine zusätzliche Beleuchtung des Weges
als notwendig angesehen und ist insbesondere im Wegebereich am Spielplatz auch ausdrücklich
nicht gewollt. Am Schulgebäude werden zukünftig 2 Notbeleuchtungen angebracht, die sich ggf.
indirekt in diesem Bereich auch auf die Wegefläche auswirken. Ausgehend von der Höftestraße
befindet sich der Weg hälftig im Eigentum der Kirche. Hier wäre somit die Kirche Ansprechpartner
für eine verbesserte Ausleuchtung der in diesem Bereich befindlichen Parkplätze / Wegeverbin-
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Andreas Niepfaber

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Beratungsverlauf (1)

19.02.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Höftestraße
  • Kirchplatz
  • Münsterstraße 7
  • Mauritzstraße 4
  • Haus Angelmodde 30
  • Birkenheide

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Details

Aktenzeichen
A-S/0001/2019
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
21.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37