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2691/2025

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2024

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.11.2025

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Anlage 2 GuV BHK 2024

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Ansehen

Anlage 3 Anhang BHK 2024

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Anlage 4 Inventar BHK 2024

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Ansehen

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 Lagebericht BHK 2024_3

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Anlage 6 Prüfbericht BHK 2024

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Anlage 1 Bilanz BHK 2024

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Ansehen

Anlage 2 GuV BHK 2024

1647 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang Aufwendungen Erträge
Euro Euro Euro
1. Umlagen und sonstige Erträge
a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 35.545.500,00
b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 19.455.107,07
c) Erstattung Beihilfen [18] 250.561,66
d) Kostenerstattungen [19] 1.649.014,43
e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 156.883,22
f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 18.832.797,34
75.889.863,72
2. Aufwendungen für Beihilfefälle
a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 33.079.457,74
b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte
und Beschäftigte [23] 18.477.809,86
c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 18.832.797,34
70.390.064,94
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter [25] 2.203.004,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung [26] 992.457,38
c) Sonstiger Personalaufwand [27] 1.615,68
3.197.077,22
4. Abschreibungen 
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen [28] 21.336,46
b) Sonstige Abschreibungen [29] 18.879,02
40.215,48
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Aufwand für EDV [30] 304.145,40
b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 70.527,66
c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 134.072,08
d) Bürobedarf [33] 29.650,04
e) Sonstige Aufwendungen [34] 241.273,99
779.669,17
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 76.143,11 76.143,11
74.407.026,81 75.966.006,83
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.558.980,02
8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00
9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.558.980,02
Anlage 2

Anlage 3 Anhang BHK 2024

20180 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Anhang 
zum 
Jahresabschluss 2024 
 
 
 
 
 
I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses 
Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges 
Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten-
den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je-
weils geltenden Fassung erstellt. 
Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit 
kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf 
die Erläuterungen im Anhang versehen sind. 
 
II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden 
Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu 
Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. 
Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in 
Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge-
ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2020 bis 2024 wurden jeweils in einen 
Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer-
tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert-
berichtigt und abgeschrieben. Sofern noch weitere Beihilfen gewährt werden oder Geldein-
gänge zu erwarten sind, werden auch ältere Forderungen in das nächste Wirtschaftsjahr über-
tragen.  
Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. 
Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe-
anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2024 eingegangen beziehungsweise an-
hängig waren, jedoch bis 31.12.2024 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden 
konnten. 
Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. 
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 
  
Anlage 3

2 
III. Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
 
[1] Softwarelizenzen 
Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei 
der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. 
 
[2] Betriebs- und Geschäftsausstattung   
Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand Inventar  19.759,48  Euro 
Zugänge 0,00 Euro 
Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -4.554,75  Euro 
Endbestand Inventar 15.204,73 Euro 
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)   
Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 1.804,01 Euro 
Abschreibung auf GwG 2020 -1.804,01 Euro 
Endbestand GwG 2020    0,00 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 17.586,99 Euro 
Abschreibung auf GwG 2021 -8.793,49 Euro 
Endbestand GwG 2021 8.793,50 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 14.720,96 Euro 
Abschreibung auf GwG 2022 -4.906,99 Euro 
Endbestand GwG 2022 9.813,97 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2023 (Anfangsbestand) 1.078,01 Euro 
Abschreibung auf GwG 2023 -269,50 Euro 
Endbestand GwG 2023  808,51 Euro 
   
Anschaffungsjahr 2024 (Anfangsbestand) 0,00 Euro 
Zugänge 2024 5.038,58 Euro 
Abschreibung auf GwG 2024 -1.007,72 Euro 
Endbestand GwG 2024 4.030,86 Euro 
   
Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.651,57 Euro 
 
  
Anlage 3

3 
[3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Schadensersatzforderungen 61.461,08 Euro 
Zinsforderungen 7.808,21 Euro 
Forderung an das Land NRW 255.047,01 Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 2.322,00  Euro 
Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.196,00 Euro 
Forderungen Gebietszentrum 436.238,43 Euro 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 641,71 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 2.272,89 Euro 
Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 8.880,92 Euro 
 775.868,25 Euro 
 
Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in 
angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten 
und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine 
Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er-
stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2024 mit einer Forderung gegenüber dem Land 
NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De-
zember 2024 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2024. 
Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung 
erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell-
schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen 
gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2024, die bis zum 
31.12.2024 noch nicht kassenwirksam waren. 
Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt 
erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For-
derung, die zum 31.12.2024 noch nicht kassenwirksam war. 
Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer 
Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. 
des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. 
Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un-
fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma-
nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. 
 
[4] Girokonto 
Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am 
Bilanzstichtag. 
  
Anlage 3

4 
[5] Anlagen mit kurzer Laufzeit 
Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver-
wendung festverzinslich angelegt werden. Es bestanden keine derartigen Anlagen, da auf-
grund der Höhe des Guthabens und zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse keine Anlagen 
möglich waren. Ab Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Guthabenzinsen (2,00 
bis 3,00 % in 2024) tagesgenau auf das Guthaben des Girokontos gezahlt. 
 
[6] Rechnungsabgrenzungsposten 
Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die 
Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2025 in Höhe von 
95.635,29 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2024 fällig und sind dem Girokonto der 
Beihilfekasse belastet worden.  
 
Passiva 
[8] Gewinn/Verlust des Vorjahres 
Im Vorjahr ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. Dieser Fehlbetrag 
wurde durch eine Sonderzahlung im Juli 2024 in Höhe von 1,5 Mio Euro zur Vermeidung ei-
nes Liquiditätsengpasses und einer Schlusszahlung in Höhe von 1.022.623,37 Euro im Okto-
ber 2024 ausgeglichen. 
[9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
Für das Wirtschaftsjahr 2024 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro. Die-
ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit der Kernverwaltung verrechnet. 
 
[10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital 
Es ergibt sich für 2024 kein Fehlbetrag. 
 
[11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen 
Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2024 noch nicht festgesetzten Bei-
hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 
2.357.800,25 Euro erfasst, die in 2024 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2024 nicht abschlie-
ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des 
Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah-
rungswerte ein Pauschalbetrag von 619,92 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi-
derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. 
 
[12] Sonstige Rückstellungen 
Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00
 Euro 
Rückstellung für Urlaubsansprüche 237.412,61 Euro 
 247.412,61 Euro 
 
  
Anlage 3

5 
 
[13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft 
Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger 26.590,48 Euro 
Verbindlichkeiten Land NRW 3.801,49 Euro 
Verbindlichkeiten Selbstzahler 658,85 Euro 
Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung 308,66 Euro 
 31.359,48 Euro 
 
Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen 
aus Überzahlungen von Beihilfen für Lehrende sowie eines bestehenden Guthabens aus Ab-
schlägen für Beihilfe und Pflegeleistungen an Lehrende. 
Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche-
rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2024, die jedoch erst im Folgemo-
nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. 
Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen 
Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im 
Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. 
Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung resultiert aus einer Überzahlung unfallbedingter 
Beihilfekosten. Die Rückerstattung konnte erst im Folgejahr vorgenommen werden. 
 
[14] Sonstige Verbindlichkeiten 
Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 
2024. Die Höhe resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung der Zuführungsaufwendungen für 
Pensions- und Beihilferückstellungen 2024 in Höhe von 610.484,19 Euro, die erst in 2025 in 
Rechnung gestellt wurde. 
 
[15] Rechnungsabgrenzungsposten 
Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen 
Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des 
Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol-
genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem 
Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich-
tag 31.12.2024 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Gleiches gilt für die 
monatliche Abschlagszahlung der Gemeinde Nettersheim in Höhe von 5.000,00 Euro, die je-
weils am Ende des Vormonats für den Folgemonat erfolgt. 
  
Anlage 3

6 
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
[16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) 
Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 26.755.100,00
 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 5.889.900,00 Euro 
Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.900.500,00 Euro 
 35.545.500,00 Euro 
 
[17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfeumlagen Beamt*innen 18.915.384,29 Euro 
Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 317.146,02 Euro 
Beihilfeumlagen Beschäftigte 222.576,76 Euro 
 19.455.107,07 Euro 
 
[18] Erstattung Beihilfen 
Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat-
tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. 
Erstattete Medikamentenrabatte 221.581,38
 Euro 
Schadensersatzleistungen 28.980,28 Euro 
 250.561,66 Euro 
 
[19] Kostenerstattungen 
Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei-
gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh-
rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. 
Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange-
schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand 
der zum Stichtag 31.12.2024 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für 
die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. 
 
[20] Sonstige betriebliche Erträge 
Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser-
satz aus unerlaubter Handlung sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 
 
[21] Abwicklung für fremde Rechnung 
Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper-
sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 
18.703.347,19 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte 
Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge-
sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. 
Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung 
vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim 
durch. Beihilfen wurden in Höhe von 129.450,15 Euro erstattet.  
  
Anlage 3

7 
[22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen 
Beihilfen VE Beamt*innen 24.580.415,26 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 5.986.593,31 Euro 
Beihilfen VE Beschäftigte 2.512.449,17 Euro 
 33.079.457,74 Euro 
 
Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge-
samt 45.001,07 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. 
 
[23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte 
Beihilfen für Beamt*innen 18.009.074,29 Euro 
Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 350.855,52 Euro 
Beihilfen für Beschäftigte 117.880,05 Euro 
 18.477.809,86 Euro 
 
Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich-
tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2024 
insgesamt 8.454,74 Euro.  
 
[24] Abwicklung für fremde Rechnung  
Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die 
Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und 
ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2024 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 
18.703.347,19 Euro.  
Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe 
von 12.559,53 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. 
Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf-
fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus-
gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 129.450,15 Euro. 
 
[25] Löhne und Gehälter 
Besoldung an Beamt*innen 1.215.594,58
 Euro 
Vergütung an Beschäftigte 987.409,58 Euro 
 2.203.004,16 Euro 
 
Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im 
zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
  
Anlage 3

8 
[26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 
Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 83.712,15 Euro 
Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 472.124,75 Euro 
Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 138.359,44  Euro 
Gesetzliche soziale Aufwendungen 211.293,65 Euro 
ZVK-Umlage 86.694,80 Euro 
Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 272,59 Euro 
 992.457,38 Euro 
 
Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be-
reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für 
die Beihilfekasse erbringen. 
Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be-
amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2024 
zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage-
ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver-
weisziffer [14]). 
 
[27] Sonstiger Personalaufwand  
Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 1.615,68 Euro entstanden. Hierbei handelt es 
sich um Zuschüsse an Beschäftigte für das Deutschlandticket und um die Erstattung von 
Parkgebühren an die ZVK für Stellplätze von Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis. 
 
[28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von 21.336,46 Euro. 
 
[29] Sonstige Abschreibungen 
Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu 
denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. 
Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet 
werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat-
tet worden sind. 
 
[30] Aufwand für EDV 
Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, 
die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen-
dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins-
gesamt 115.431,90 Euro. 
Weiterhin sind im Jahr 2024 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 
188.713,50 Euro entstanden. 
  
Anlage 3

9 
[31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen  
Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 
11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 59.704,89 Euro 
Fortbildungskosten 7.831,00 Euro 
Gebühren ZESAR 2.991,77 Euro 
 70.527,66 Euro 
 
[32] Telefon. Postgebühren, Datenanbindung 
Portokosten 68.633,62 Euro 
Fernmeldegebühren 26.293,64 Euro 
CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 30.466,24 Euro 
CAN Betreuung mobile Geräte 1.011,75 Euro 
CAN Betreuung Programme/Datensicherung 5.432,57 Euro 
DMS/ Optisches Archiv 303,60 Euro 
Wissensdatenbank 1.930,66 Euro 
 134.072,08 Euro 
 
[33] Bürobedarf 
Sonstiger Bürobedarf 8.470,49 Euro 
Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 21.179,55 Euro 
 29.650,04 Euro 
 
[34] Sonstige Aufwendungen 
Kopiergeräte 3.517,22
 Euro 
Mietzahlungen 218.164,24 Euro 
Entsorgungen 137,33 Euro 
Mitgliedsbeiträge 79,28 Euro 
Dienstreisen 576,40 Euro 
Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, 
Ve
rsicherungen, Erstattung dienstlicher Auslagen 2.936,93 Euro 
Kontoführungsgebühren 4.200,00 Euro 
Prüfkosten 10.000,00 Euro 
Periodenfremde Aufwendungen 1.662,59 Euro 
 241.273,99 Euro 
 
[35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 76.143,11 Euro ge-
zahlt.  
 
 [
36] Erträge aus Verlustübernahme 
Im Wirtschaftsjahr 2024 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. 
  
Anlage 3

10 
 
V. Ergänzende Angaben  
Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: 
Philipp Kellersmann       Geschäftsführer  
Daniel Esch                    Stellvertretender Geschäftsführer 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 130.333,31 Euro. 
Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse 
wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra-
gen. 
Personal 
Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei-
hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen 
Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe-
kasse erbringen: 
 Am 31.12.2024  Am 31.12.2023  
Beamt*innen 26  27 
Beschäftigte 23 
 
 23 
 49  50 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra-
len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll-
zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): 
 Am 31.12.2024  Am 31.12.2023  
Beamt*innen 22,07  22,36 
Beschäftigte 18,70  18,78 
 40,77  41,14 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen 
wurden nicht getätigt. 
Abschlussprüferhonorar 
Für die Prüfung des Abschlusses 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh-
nung an die Kosten für 2023 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. 
 
Köln, den 28.04.2025 
 
 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Anlage 3

Anlage 4 Inventar BHK 2024

4072 Zeichen

Inventar Beihilfekasse
Stand: 31.12.2024
Übersicht
Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert
01.01.2024 2024 2024 31.12.2024 01.01.2024 2024 2024 2024 31.12.2024
1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 16.009,13 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 13.780,73 Euro
5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
6. ADV-Geräte 62.836,08 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 62.836,08 Euro 3.750,35 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.326,35 Euro 1.424,00 Euro
7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Summe 1 - 8 87.674,33 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 87.674,33 Euro 19.759,48 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.554,75 Euro 15.204,73 Euro
9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 1.804,01 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.804,01 Euro 0,00 Euro
21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 17.586,99 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 8.793,50 Euro
22. GWG Anschaffungsjahr 2022 24.534,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 14.720,96 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.906,99 Euro 9.813,97 Euro
23. GWG Anschaffungsjahr 2023 1.347,51 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 1.078,01 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 269,50 Euro 808,51 Euro
24. GWG Anschaffungsjahr 2024 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 1.007,72 Euro 4.030,86 Euro
Summe 9 - 21 89.211,46 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 94.250,04 Euro 35.189,97 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 16.781,71 Euro 23.446,84 Euro
Summe Geschäftsausstattung 176.885,79 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 181.924,37 Euro 54.949,45 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 21.336,46 Euro 38.651,57 Euro
0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
Gesamtsummen 176.885,79 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 181.924,37 Euro 54.949,45 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 21.336,46 Euro 38.651,57 Euro
Anschaffungswerte Buchwerte
Anlage 4

Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2024

726 Zeichen

1100 28.04.2025 
1100/1 Frau Bode 
 23371 
 
 
Vollständigkeitserklärung 
 
 
Ich, der Unterzeichnende 
 
Philipp Kellersmann 
als Geschäftsführer 
 
erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2024 
• al
 le Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig 
geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, 
• di e dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen 
Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, 
• Vo rgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem 
Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. 
Köln, den 28.04.2025  
 
 
___________________  
Philipp Kellersmann  
Anlage 7

Beschlussvorlage Rat

4098 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2691/2025 
Freigabedatum 
 24.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt 
Köln 2024  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für 
das Wirtschaftsjahr 2024 fest und entlastet die Kassenleitung. 
 
Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1.558.980,02 Euro wird an die Stadt Köln abgeführt. 
 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.558.980 
€  0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt-
schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den 
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen 
Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der 
Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver-
lustrechnung und dem Anhang. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde dem 
Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 
sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des 
auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab-
schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest 
und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters.  
Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei.

3 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt-
schaftsjahr 2024 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: 
„Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts-
jahr 01.01. bis 31.12.2024 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen 
Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die 
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in 
Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der 
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt 
Köln. Die Entlastung der Kassenleitung der Beihilfekasse wird empfohlen.“ 
Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahres-
überschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro aus. 
Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. 
 
 
Anlagen

Anlage 5 Lagebericht BHK 2024_3

12624 Zeichen

1 
Beihilfekasse der Stadt Köln 
 
Lagebericht 
für das 
Wirtschaftsjahr 2024 
 
 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen 
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015. 
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch 
Ratsbeschluss festgesetzt wird. 
Für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen: 
– 7,73 % für Beihilfen Beamt*innen 
– 0,13 % für Pflegeversicherung Beamt*innen 
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte. 
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet. 
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein 
Gesamtbetrag von 35.541.644,00 Euro beschlossen. 
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß 
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. 
 
2. Geschäftsverlauf 
Der für das Wirtschaftsjahr 2024 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und 
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro ab.  
Von August 2022 bis April 2023 erhob die Sparkasse KölnBonn keine Sollzinsen auf das 
Guthaben der Beihilfekasse auf dem Girokonto. Seit Mai 2023 werden Guthabenzinsen 
(2 - 3%) gezahlt. Diese betrugen für 2024 insgesamt 76.143,11 Euro. 
Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die noch nicht kassenwirksamen (Fallkos-
tenerstattung für das IV. Quartal 2024, Rentenbeiträge für Pflegepersonen für Dezember 
2024) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen. Für die Beihilfefestsetzungen war ein ge-
ringes Guthaben verblieben, welches in 2025 übertragen und dann mit den laufenden Zah-
lungen verbraucht wurde. Der Fehlbetrag bei den RV Beiträgen wurde im Folgejahr 2025 
beim Land NRW eingezogen. 
Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages aus 2023 erfolgt per Überweisung durch die Kern-
verwaltung der Stadt Köln zum 12.07.2024 (Abschlagszahlung 1,5 Mio.) und 17.10.2024 
(Restforderungsbetrag). 
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2024 
erkennbar. 
  
Anlage 5

2 
Erträge Ergebnis 2024 
Euro 
Erfolgsplan 2024 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Umlagen 55.000.607,07 54.600.762,00 399.845,07 
Andere satzungsmäßige und  
sonstige betriebliche Erträge 2.056.459,31 1.803.843,00 252.616,31 
Sonstige Zinsen und ähnliche  
Erträge 
76.143,11 60.000,00 16.143,11 
 57.133.209,49 56.464.605,00 668.604,49 
 
Aufwendungen Ergebnis 2024 
Euro 
Erfolgsplan 2024 
Euro 
Abweichung 
Euro 
Beihilfeaufwendungen 51.557.267,60 52.496.735,00 -939.467,40 
Personalaufwand 3.197.077,22 3.142.670,00 54.407,22 
Abschreibungen 40.215,48 26.000,00 14.215,48 
Sonstige betriebliche 
Aufwendungen 
779.669,17 799.200,00 -19.530,83 
 55.574.229,47 56.464.605,00 -890.375,53 
    
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 1.558.980,02   
 
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von 
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden 
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher 
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten. 
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 939.467,40 Euro 
(= 1,79 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz. 
 
 E
rgebnis 2024 
Euro 
Erfolgsplan 2024 
Euro 
Ergebnis 2023 
Euro 
Beihilfeaufwendungen    
Versorgungsempfänger*innen 33.079.457,74 34.172.055,00 30.627.755,78 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18.477.809,86 18.324.679,00 17.197.902,33 
 51.557.267,60 52.496.734,00 47.825.658,11 
Umlagen    
Versorgungsempfänger*innen 35.545.500,00 35.541.644,00 28.786.500,00 
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 19.455.107,07 19.059.118,00 18.182.213,14 
 55.000.607,07 54.600.762,00 46.968.713,14 
 
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen waren um 1.092.597,26 Euro 
geringer als kalkuliert und die Aufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte 
um 153.130,86 Euro höher. 
Anlage 5

3 
Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu ei-
nem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch 
den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschafts-
plan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steige-
rung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt. 
Für Beihilfen, die im Jahr 2024 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt 
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.357.800,25 Euro gebildet. 
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2024 auf 7,73 % 
erhöht, der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Beamt*innen auf 0,13 % gesenkt. Bei den 
Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03 % gehalten werden. 
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus 
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 2.056.459,31 Euro und sind ins-
gesamt um 252.616,31 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. 
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 205.000,00 Euro 
kalkuliert. Erstattet wurden 221.581,38 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von 
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in 
Höhe von 28.980,28 Euro (Erfolgsplan 45.000,00 Euro). 
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren 
um 561,66 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war ein 
Mittelwert von Hochrechnung 2024 und Abschluss 2023. In der Vergangenheit waren Nach-
berechnungen aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Ent-
wicklung aus der Sache heraus nur bedingt kalkulierbar. 
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug 
1.212.776,00 Euro (Erfolgsplan 1.135.950,00 Euro), für das Gebietszentrum 
436.238,43 Euro (Erfolgsplan 413.393,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um 
99.671,00 Euro höher als im Erfolgsplan 2024 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden an-
hand der Vorjahre kalkuliert, jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der 
Fallkostenerstattung und der tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommu-
nen abgerechnet.  
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe 
von 114.057,60 Euro und Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe 
von 42.825,59 Euro, die aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits ab-
geschrieben waren sowie einem sonstigen Ertrag von 0,03 Euro. Die Erträge waren um 
152.383,22 Euro höher als veranschlagt. 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 779.669,17 Euro (Erfolgsplan 
799.200,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf 
(29.650,04 Euro), Dienstleistungen (70.527,66 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (134.072,08 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (115.431,90 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (188.713,50 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 241.273,99 Euro, die u. a. Mietkosten (218.164,24 Euro), 
den sonstigen Verwaltungsaufwand (2.936,93 Euro) und Kosten für Kopiergeräte 
(3.517,22 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren 19.530,83 Euro 
geringer als kalkuliert. 
 
3. Personalaufwand 
Zum Stand 31.12.2024 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 40 Mitarbeiter*innen 
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgu
 ng und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 9 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die 
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich 
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen 
zum Stichtag 3,90. 
Anlage 5

4 
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf 
Vollzeitstellen zum 31.12.2024 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, 
ohne Auszubildende) von 40,77 und somit eine geringfügige Senkung gegenüber dem Vor-
jahr (41,14). 
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der 
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe. 
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2024 mit dem Erfolgsplan 2024 und dem Er-
gebnis aus dem Jahr 2023: 
 
 Ergebnis 2024
 
Euro 
Erfolgsplan 
2024 
Euro 
Ergebnis 
2023 
Euro 
Löhne und Gehälter 2.203.004,16 2.208.207,90 1.944.746,45 
Soziale Aufwendungen 381.973,19 381.962,20 348.498,97 
Altersversorgung und Unterstützung 610.484,19  550.000,00 455.000,00 
Sonstige Personalnebenkosten 1.615,68 2.500,00 2.145,93 
 3.197.077,22 3.142.670,10 2.750.391,35 
 
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt mit 54.407,12 Euro über dem Betrag, der 
im Erfolgsplan kalkuliert wurde.  
 
4. Entwicklung im Jahr 2024 und Ausblick 
Für das Jahr 2024 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.  
 
Die Beihilfeverordnung wurde an die aktualisierten Regelungen der Psychotherapierichtlinie 
angepasst, so dass eine Gleichbehandlung der Beihilfeberechtigten mit den gesetzlich Kran-
kenversicherten weiter gewährleistet ist. 
Zur Vorbereitung einer weitergehenden Digitalisierung wurde in diversen Paragrafen auf das 
Schriftformerfordernis verzichtet. 
 
Der jährliche Antragseingang ist stärker als erwartet auf 131.441 Stück gestiegen. Aufgrund 
des in der Vergangenheit beobachteten Trends und in Anbetracht der absehbaren demogra-
phischen Entwicklung im Bestand der beihilfeberechtigten Personen ist auch in Zukunft eine 
stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes Volumen der Beihil-
fezahlungen zu erwarten. 
 
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ope-
rative Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, welche in der Zusetzung von insgesamt 11 
Vollzeitstellen zum 01.01.2025 in den unterschiedlichen Bereichen der Beihilfekasse resul-
tierten. Die Besetzung der Stellen erfolgt nach personeller Verfügbarkeit. 
Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von Überstunden konnte im Jahr 2024 verzichtet 
werden. 
 
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 19 Kalendertage.  
 
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde 
auch im Jahr 2024 nicht realisiert, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW 
Anlage 5

5 
verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihilfebear-
beitung“ ist mit dem Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nicht vor der zweiten 
Jahreshälfte 2026 zu rechnen. Aktuell findet die Einführung in der ersten Landesbehörde, 
dem Landesamt für Besoldung und Versorgung, statt. 
 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt 
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist erwartbar, dass das Gebietszentrum 
auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin benötigt wird.  
 
Den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Verdachtsfällen wird nachgegangen. 
 
Im Jahr 2025 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes nach einem moderaten Beginn der 
bereits prognostizierte hohe Antragseingang festzustellen, der sich demzufolge auch in er-
höhten Kosten widerspiegelt. 
 
 
Köln, den 28.04.2025 
 
 
 
Philipp Kellersmann 
Geschäftsführer 
Anlage 5

Anlage 6 Prüfbericht BHK 2024

26674 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt
Prüfbericht
Bericht über die Prüfung des 
Jahresabschlusses und des 
Lageberichtes der Beihilfekasse der 
Stadt Köln zum 31.12.2024
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 2 von 15 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel.: 0221/ 221 - 25015 
E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de 
  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 3 von 15 
Inhaltsverzeichnis 
0 Prüfungsauftrag ................................................................................................ 4  
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .................................................... 4 
2 Prüfungsdurchführung ..................................................................................... 5 
3 Prüfungsergebnisse .......................................................................................... 5 
3.1 Rechnungswesen ......................................................................................... 5 
3.2 Jahresabschluss........................................................................................... 6  
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich ................................ 7 
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich ............................. 9 
3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich ................................................................... 11 
3.3 Lagebericht ................................................................................................ 13  
4 Schlussbemerkung ......................................................................................... 13 
5 Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 14 
Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 .... 16 
Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 ............. 39 
Anlage 3: Vollständigkeitserklärung ..................................................................... 44 
 
  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 4 von 15 
0 Prüfungsauftrag 
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde 
die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das 
Zweite und am 31.12.2023 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land 
Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW bzw. 3. NKFWG NRW) in Kraft. 
Gemäß Paragraph 102 Absatz 10 GO NRW hat 14 Rechnungsprüfungsamt der Stadt 
Köln (Rechnungsprüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung 
der in Paragraph 97 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 GO NRW benannten 
Sondervermögen und somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln (Beihilfekasse). 
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie – unter 
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage vermitteln sowie die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit der 
Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die 
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung 
beachtet worden sind. 
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbstständiges 
Sondervermögen gemäß Paragraph 97 Absatz 1 Nummer 4 GO NRW geführt. Seit 
dem 01.01.1999 wird sie auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung 
der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), verwaltet. Die 
Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt 
der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten. 
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der 
Jahresabschluss wird daher zum 31.12. eines jeden Jahres aufgestellt. 
Insgesamt waren zum 31.12.2024 bei der Beihilfekasse 40 Mitarbeiter*innen tätig, 
davon 14 in Teilzeit. Zusätzlich zu den 40 Mitarbeiter*innen waren weitere neun 
Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 5 von 15 
Beihilfe sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die 
Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihilfekasse 
und die ZVK wurde auch 2024 in Personalunion wahrgenommen. Der 
Beschäftigtenstand der Vollzeitstellen zum 31.12.2024 beträgt 40,77 und ist somit 
leicht gegenüber dem Vorjahr (41,14) gesunken. 
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in 
Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung 
und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes 
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Beihilfekasse. 
2 Prüfungsdurchführung 
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der 
Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 2024 unter Einbeziehung der Buchführung 
geprüft. Prüfungsgrundlagen waren: 
_ der Jahresabschluss mit Anhang, 
_ der Lagebericht, 
_ das Anlagenverzeichnis, 
_ die Sachkonten, 
_ die Debitoren- und Kreditorenkonten, 
_ das Belegwesen, 
_ sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit. 
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der 
Buchführung und des Jahresabschlusses wurden von der Geschäftsführung der 
Beihilfekasse bestätigt. 
3 Prüfungsergebnisse 
3.1 Rechnungswesen 
Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß Paragraph 238 ff. 
HGB ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt 
numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der 
Beihilfekasse im Dienstgebäude am Parkgürtel und ist vorbildlich. Für das 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 6 von 15 
Wirtschaftsjahr 2024 wurden sämtliche Papierbelege eingescannt und digital 
abgelegt. 
Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung wurden die Kontoauszüge und die Unterlagen zur 
Kontenabstimmung der Beihilfekasse einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen. 
Innerhalb der Konten wurden diverse Geschäftsvorfälle anhand verschiedener 
Kriterien (Buchungstext, -höhe und -datum) ausgewählt und mit Hilfe der 
entsprechenden Belege nachvollzogen und verifiziert. Die Unterlagen wurden dem 
Rechnungsprüfungsamt vollständig digital zur Verfügung gestellt, konnten jedoch 
auch jederzeit in Papierform von der Beihilfekasse vorgelegt werden. 
Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI FiBu“, die laut 
Herstellerangaben nach IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur 
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und 
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht. Die 
Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den gesetzlichen 
Anforderungen. 
3.2 Jahresabschluss 
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 (Anlage 1) wurde 
ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse 
entwickelt. 
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen 
Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie 
der GuV erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen 
Posten im Anhang erläutert werden. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht 
zu erwarten. 
Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im 
Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse 
und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 
zutreffend dar. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 7 von 15 
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Positionen der GuV im Jahresvergleich 
und im Plan-Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt 
und erläutert. 
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich 
GuV 2024/2023 2024 2023 Ergebnisveränderung 
Erträge        
Umlagen für Versorgungsempfänger 35.545.500,00 € 28.786.500,00 € 6.759.000,00 € 23,48 % 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 19.455.107,07 € 18.182.213,14 € 1.272.893,93 € 7,00 % 
Abwicklung für fremde Rechnung 18.832.797,34 € 16.975.871,39 € 1.856.925,95 € 10,94 % 
Erstattung von Beihilfen 250.561,66 € 308.679,73 € -58.118,07 € -18,83 % 
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.649.014,43 € 1.493.095,60 € 155.918,83 € 10,44 % 
Sonstige betriebliche Erträge 156.883,22 € 13.654,30 € 143.228,92 € 1048,97 % 
Zinsen und ähnliche Erträge 76.143,11 € 52.124,33 € 24.018,78 € 46,08 % 
Summe 75.966.006,83 € 65.812.138,49 € 10.153.868,34 € 15,43 % 
Aufwendungen        
Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 33.079.457,74 € 30.627.755,78 € 2.451.701,96 € 8,00 % 
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u. 
Beschäftigte 18.477.809,86 € 17.197.902,33 € 1.279.907,53 € 7,44 % 
Abwicklung für fremde Rechnung 18.832.797,34 € 16.975.871,39 € 1.856.925,95 € 10,94 % 
Personalaufwand 3.197.077,22 € 2.750.391,35 € 446.685,87 € 16,24 % 
Abschreibungen 40.215,48 € 25.173,16 € 15.042,32 € 59,76 % 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 779.669,17 € 757.667,85 € 22.001,32 € 2,90 % 
Summe 74.407.026,81 € 68.334.761,86 € 6.072.264,95 € 8,89 % 
Ergebnis d. gewöhnlichen 
Geschäftstätigkeit 1.558.980,02 € -2.522.623,37 €     
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.558.980,02 € -2.522.623,37 €    
          
Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in 
Höhe von 1.558.980,02 Euro auf (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 2.522.623,37 Euro). Der 
Jahresüberschuss ist darauf zurückzuführen, dass das Antragsvolumen nicht so 
stark gestiegen ist wie erwartet. Weiterhin ist ein Beihilfesachverhalt entfallen, der in 
der Vergangenheit Kosten in Höhe von rund 1,0 Millionen Euro pro Jahr verursacht 
hat. 
Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rund 6,8 Millionen Euro im 
Jahresvergleich gestiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen 
lediglich um rund 2,5 Millionen Euro zugenommen haben. Demgegenüber haben die 
Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um rund 1,3 Millionen Euro und 
die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen ebenfalls um rund 1,3 Millionen Euro 
zugenommen. 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 8 von 15 
Die Position Abwicklung für fremde Rechnung ist naturgemäß in Ertrag und Aufwand 
identisch und bleibt somit erfolgsneutral. Die Position hat um rund 1,8 Millionen Euro 
gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Darin enthalten sind die Erstattungen zu den 
Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrpersonal der Kölner Grund-, Haupt- und 
Förderschulen in Höhe von insgesamt rund 18,7 Millionen Euro durch das Land 
NRW. Darüber hinaus sind in dem Betrag zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen 
und erstattete Beihilfen der Gemeinde Nettersheim enthalten. 
In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche 
gegenüber Dritten, zum Beispiel im Fall fremdverschuldeter Unfälle von 
Beihilfeberechtigten, und die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier 
ist insgesamt eine Abnahme von rund 58.000 Euro festzustellen. 
_ Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben um rund 15.000 Euro 
(34,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) abgenommen. 
_ Die erstatteten Medikamentenrabatte haben um rund 43.000 Euro (16,2 
Prozent zum Vorjahr) abgenommen. 
Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2024 um 10,44 Prozent 
gestiegen. Die Beihilfekasse erhob im Jahr 2024 für die Beihilfeabwicklung für 
Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale 
von 27,00 Euro und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von 
29,00 Euro pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung der 
Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen, 
dass die Zahl der Bearbeitungsfälle seit 2019 kontinuierlich ansteigt und sich dieser 
Trend auch im Berichtsjahr fortsetzt. Damit einher geht eine Zunahme der Personal- 
und Verwaltungskosten bei der Beihilfekasse. 
Seit Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Guthabenzinsen auf das 
Girokonto gezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 konnten Zinsen in Höhe von 76.143,11 
Euro verbucht werden. 
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus Erstattungen unfallbedingter 
Beihilfekosten und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Höhe von 
insgesamt rund 157.000 Euro, dies entspricht einer Steigerung von 1.049 Prozent 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 9 von 15 
zum Vorjahr. Die Steigerung resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen und der 
Erstattung von Schadensersatzleistungen von Unfällen aus Vorjahren. 
Wie im Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen weiter gestiegen und 
haben sich 2024 um rund 447.000 Euro erhöht. Die Gründe hierfür liegen vor allem 
in der Inflationsausgleichszahlung an die Beamt*innen und deren Tariferhöhung. 
Die Abschreibungen in Höhe von rund 40.000 Euro beinhalten rund 21.000 Euro 
planmäßige Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. In den 
Sonstigen Abschreibungen in Höhe von rund 19.000 Euro werden Forderungen, die 
seit Jahren nicht realisiert werden konnten, niedergeschlagen. Diese betreffen 
Beihilfeüberzahlungen und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen Gründen 
nicht von den Unfallverursachern erstattet worden sind. 
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich 
2024 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Abweichung 
Erträge        
Umlagen für Versorgungsempfänger 35.545.500,00 € 35.541.644,00 € 3.856,00 € 0,01 % 
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 19.455.107,07 € 19.059.118,00 € 395.989,07 € 2,08 % 
Andere satzungsmäßige und sonstige 
betriebliche Erträge 2.056.459,31 € 1.803.843,00 € 252.616,31 € 14,00 % 
Zinsen und ähnliche Erträge 76.143,11 € 60.000,00 € 16.143,11 € 26,91 % 
Summe 57.133.209,49 € 56.464.605,00 € 668.604,49 € 1,18 % 
Aufwendungen         
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 33.079.457,74 € 34.172.055,00 € -1.092.597,26 € -3,20 % 
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u. 
Beschäftigte 18.477.809,86 € 18.324.680,00 € 153.129,86 € 0,84 % 
Personalaufwand 3.197.077,22 € 3.142.670,00 € 54.407,22 € 1,73 % 
Abschreibungen 40.215,48 € 26.000,00 € 14.215,48 € 54,67 % 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 779.669,17 € 799.200,00 € -19.530,83 € -2,44 % 
Summe 55.574.229,47 € 56.464.605,00 € -890.375,53 € -1,58 % 
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.558.980,02 €       
Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 €      
Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 €      
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.558.980,02 €      
          
Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das 
Wirtschaftsjahr 2024 am 07.12.2023 beschlossen. 
Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2024 folgende 
Umlagesätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 10 von 15 
Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge 
und Sonderzuwendungen): 
ð 7,73 Prozent für Beihilfen Beamt*innen (2023: 7,30 Prozent), 
ð 0,13 Prozent für Pflegeversicherung Beamt*innen (2023: 0,16 Prozent), 
ð 0,03 Prozent für Beihilfen Beschäftigte (2023: 0,03 Prozent). 
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den 
Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch 
angepasste Kostensteigerungen und -reduzierungen berücksichtigt. Da die 
tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht 
exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen. 
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um 
rund 153.000 Euro und damit 0,8 Prozent höher als kalkuliert. Dahingegen waren die 
Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen um rund 1,1 Millionen 
Euro und damit um 3,2 Prozent geringer als kalkuliert. 
Die Entwicklung der Beihilfeaufwendungen ist naturgemäß schwer voraussehbar und 
kann auf Basis von Erfahrungswerten nur näherungsweise geschätzt werden. Das 
entstehende Kostenvolumen wird letztlich durch den Eintritt und den Verlauf von 
Krankheitsfällen bedingt. So wurde im Wirtschaftsplan bereits eine moderate 
Kostensteigerung berücksichtigt, die sich an der durchschnittlichen Steigerung der 
Beihilfeaufwendungen aus den Vorjahren orientiert. 
Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen 
und Beschäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen 
im Jahr 2024.  
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 11 von 15 
3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich 
Bilanz im Jahresvergleich 2024 2023 Veränderung 
Aktiva         
Anlagevermögen:         
- Sachanlagen 38.651,57 € 54.949,45 € -16.297,88 € -29,66 % 
Umlaufvermögen:         
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 775.868,25 € 792.059,30 € -16.191,05 € -2,04 % 
- Liquide Mittel 5.803.581,19 € 2.101.602,06 € 3.701.979,13 € 176,15 % 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 95.635,29 € 89.707,31 € 5.927,98 € 6,61 % 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 2.522.623,37 € -2.522.623,37 €   
Summe 6.713.736,30 € 5.560.941,49 € 1.152.794,81 € 20,73 % 
          
Passiva         
Eigenkapital 1.558.980,02 € 0,00 € 1.558.980,02 €   
Rückstellungen 2.605.212,86 € 2.730.896,06 € -125.683,20 € -4,60 % 
Verbindlichkeiten 829.401,08 € 1.317.491,70 € -488.090,62 € -37,05 % 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.720.142,34 € 1.512.553,73 € 207.588,61 € 13,72 % 
Summe 6.713.736,30 € 5.560.941,49 € 1.152.794,81 € 20,73 % 
          
Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich das Sachanlagevermögen um rund 
16.000 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert. Im Jahr 2024 sind Zugänge im 
Sachanlagevermögen von rund 5.000 Euro erfolgt, demgegenüber stehen 
Abschreibungen in Höhe von rund 21.000 Euro. 
Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2024 rund 5,8 Millionen Euro. Damit ist hier 
eine Zunahme um rund 3,7 Millionen Euro beziehungsweise 176,2 Prozent 
gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um 
den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum 
Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestätigung und den Kontoauszügen der 
Sparkasse KölnBonn nachgewiesen. Zudem überprüft die Beihilfekasse monatlich, 
ob die liquiden Mittel verzinslich anzulegen sind. Hierfür wurde ein nachvollziehbares 
Konzept entwickelt. Demnach war für den Jahresabschluss 2024 keine Geldanlage 
vorzunehmen. Der Bestand zum 31.12.2024 ist als ausreichend zu betrachten, um 
den anfallenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. 
Im Rahmen der Prüfung wurde eine Abweichung in Höhe von 7.808,21 Euro 
zwischen den Kontoauszügen und dem im Kassenbuch ausgewiesenen Endbestand 
des Girokontos zum 31.12.2024 festgestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um 
Zinsen für das Girokonto für Dezember 2024. Die Wertstellung erfolgte ausweislich 
der Kontoauszüge zum 01.01.2025. Entgegen dieser Darstellung wurde das 
Anlage 6

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024 
 
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Girokonto der Beihilfekasse jedoch nicht zum 01.01.2025, sondern bereits zum 
30.12.2024 mit diesem Betrag belastet. Der Abweichungsbetrag wurde richtigerweise 
als Forderung zum 31.12.2024 bilanziert und zum 01.01.2025 wieder aufgelöst. Dies 
erklärt die vorhandene Differenz zum Jahreswechsel. 
Bei den Kontoführungsgebühren in Höhe von 350,00 Euro für den Monat Dezember 
2024 erfolgte, abweichend zu den unterjährigen Kontoführungsgebühren, die 
Wertstellung nicht zum Monatsultimo, sondern zum 01.01.2025. Für diesen 
Sachverhalt hätte zum 31.12.2024 eine Verbindlichkeit bilanziert werden müssen. 
Das Eigenkapital in Höhe von 1.558.980,02 Euro ist lediglich in Form des 
ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, da es sich bei der Beihilfekasse 
nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der 
Jahresüberschuss ist nach erfolgter Feststellung durch den Rat an die Stadt Köln 
abzuführen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Verrechnung mit künftigen 
Umlagezahlungen (vgl. Paragraph 14 Absatz 1 der Satzung der Beihilfekasse). 
Die Verbindlichkeiten unterlagen in den letzten Jahren erheblichen Schwankungen. 
Sie betrugen zum 31.12.2024 rund 830.000 Euro. Dies stellt eine Verringerung zum 
Vorjahr um rund 488.000 Euro und somit 37,1 Prozent dar. Der Betrag in Höhe von 
rund 830.000 Euro setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem 
Kassengeschäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Der Rückgang der 
Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft gegenüber dem Vorjahr basiert im 
Wesentlichen darauf, dass 2023 kein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde und 
somit keine Verbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung bilanziert werden musste. 
Der Überschuss aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 366.346,79 Euro wurde 
zum 01.01.2023 mit der Eröffnungsbilanz in das Jahr 2023 übertragen. Der Betrag 
wurde zunächst als Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung gebucht und im Jahr 
2024 an 11 Personal- und Verwaltungsmanagement erstattet. Ein entsprechender 
Nachweis liegt vor. Paragraph 14 Absatz 1 der Satzung der Beihilfekasse sieht 
jedoch vor, dass die Zahlungsabwicklung im Fall eines Überschusses durch 
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen erfolgt. Das beschriebene Vorgehen 
entspricht somit nicht der Satzung. In Zukunft sollte eine satzungsgemäße 
Verwendung des Jahresüberschusses erfolgen. 
Anlage 6

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3.3 Lagebericht 
Die Zahl der Beihilfeanträge betrug im Berichtsjahr 131.441 Stück und ist damit 
weiter gestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages liegt wie im 
Vorjahr bei 19 Kalendertagen. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von 
Überstunden konnte im Jahr 2024 verzichtet werden. Die in den Vorjahren 
ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Zusetzung neuer Stellen im operativen 
Bereich der Beihilfebearbeitung, scheinen die gewünschte Wirkung erzielt zu haben. 
Die bereits seit mehreren Jahren geplante Einführung des 
Beihilfenabrechnungsverfahrens „IBSY NRW“ zum Ausbau der technischen 
Unterstützung und Digitalisierung wurde jedoch auch im Jahr 2024 nicht realisiert, da 
sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW verzögert. Mit dem 
Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen ist nicht vor der zweiten 
Jahreshälfte 2026 zu rechnen. Aktuell findet die Einführung in der ersten 
Landesbehörde statt. 
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete 
Gebietszentrum wirkt sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist 
absehbar, dass das Gebietszentrum auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens 
IBSY.NRW weiterhin benötigt wird. 
Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden. 
Laut Lagebericht wird den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten 
Verdachtsfällen nachgegangen. Im Rahmen der Prüfung konnten die im Lagebericht 
dargestellten Sachverhalte anhand der vorgelegten Belege nachvollzogen werden. 
4 Schlussbemerkung 
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgte im Juli 2025, zum Teil in den 
Räumlichkeiten der Beihilfekasse. Dabei wurde durch die verantwortlichen 
Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff 
des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets 
gewährleistet. 
Anlage 6

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5 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem 
Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2024 und dem Lagebericht für das 
Geschäftsjahr 2024 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und 
Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der 
Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2024 geprüft. Die Prüfung 
erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der 
entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen 
Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage stellen. Der 
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der 
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss 
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der 
Beihilfekasse wird empfohlen.
Köln, den
Ralf Jülich
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
19.08.2025
Anlage 6

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Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 
Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 
Anlage 3: Vollständigkeitserklärung 
Anlage 6

Anlage 1 Bilanz BHK 2024

1629 Zeichen

Beihilfekasse der Stadt Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2024
Aktiva Anhang 31.12.2023
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 38.651,57 54.949,45
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige [3] 775.868,25
Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr 0,00
775.868,25 792.059,30
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Girokonto [4] 5.803.581,19
2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00
5.803.581,19 2.101.602,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 95.635,29 89.707,31
D. Bilanzverlust
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 2.522.623,37
6.713.736,30 5.560.941,49
Passiva Anhang 31.12.2023
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] -2.522.623,37 366.346,79
Verwendung für:
Abführung an den Haushalt der Stadt Köln 0,00 -366.346,79
Ausgleich durch:
Sonderzahlung der Stadt Köln 2.522.623,37 0,00
Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 1.558.980,02 -2.522.623,37
III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 2.522.623,37
1.558.980,02 0,00
B. Rückstellungen
I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.357.800,25 2.089.003,43
II. Sonstige Rückstellungen [12] 247.412,61 641.892,63
2.605.212,86
C. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 31.359,48 700.466,10
II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 798.041,60 617.025,60
829.401,08
D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.720.142,34 1.512.553,73
6.713.736,30 5.560.941,49
31.12.2024
31.12.2024
Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2691/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.11.2025
Erstellt
28.08.2025 10:00