2691/2025
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2024
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Anlage 2 GuV BHK 2024
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Beihilfekasse der Stadt Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2024 Anhang Aufwendungen Erträge Euro Euro Euro 1. Umlagen und sonstige Erträge a) Umlagen für Versorgungsempfänger [16] 35.545.500,00 b) Umlagen für aktive Beamte und Beschäftigte [17] 19.455.107,07 c) Erstattung Beihilfen [18] 250.561,66 d) Kostenerstattungen [19] 1.649.014,43 e) Sonstige betriebliche Erträge [20] 156.883,22 f) Abwicklung für fremde Rechnung [21] 18.832.797,34 75.889.863,72 2. Aufwendungen für Beihilfefälle a) Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger [22] 33.079.457,74 b) Beihilfezahlungen an aktive Beamte und Beschäftigte [23] 18.477.809,86 c) Abwicklung für fremde Rechnung [24] 18.832.797,34 70.390.064,94 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter [25] 2.203.004,16 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung [26] 992.457,38 c) Sonstiger Personalaufwand [27] 1.615,68 3.197.077,22 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [28] 21.336,46 b) Sonstige Abschreibungen [29] 18.879,02 40.215,48 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Aufwand für EDV [30] 304.145,40 b) Vergütung für bezogene Dienstleistungen [31] 70.527,66 c) Telefon, Postgebühren, Datenanbindung [32] 134.072,08 d) Bürobedarf [33] 29.650,04 e) Sonstige Aufwendungen [34] 241.273,99 779.669,17 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [35] 76.143,11 76.143,11 74.407.026,81 75.966.006,83 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.558.980,02 8. Erträge aus Verlustübernahme [36] 0,00 9. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.558.980,02 Anlage 2
Anlage 3 Anhang BHK 2024
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Beihilfekasse der Stadt Köln Anhang zum Jahresabschluss 2024 I. Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlusses Für die Beihilfekasse der Stadt Köln wird seit ihrer Gründung als rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Köln zum 01.01.1998 gemäß der Satzung in ihrer jeweils gelten- den Fassung, derzeit in ihrer Fassung vom 27.11.2015, ein Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der je- weils geltenden Fassung erstellt. Der Aufbau und die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen Posten mit Verweisziffern auf die Erläuterungen im Anhang versehen sind. II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Die Bewertung der Softwarelizenzen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wurden je nach Anschaffungsdatum in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften zeitanteilige Abschreibungen vorgenommen. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter der Anschaffungsjahre 2020 bis 2024 wurden jeweils in einen Pool gebucht. Dieser wird jeweils über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewer- tet. Schadensersatzforderungen, die sich über 2 Jahre nicht einbringen lassen, werden wert- berichtigt und abgeschrieben. Sofern noch weitere Beihilfen gewährt werden oder Geldein- gänge zu erwarten sind, werden auch ältere Forderungen in das nächste Wirtschaftsjahr über- tragen. Die nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind mit Nennbeträgen angesetzt. Die Rückstellung für künftige Kassenleistungen beinhaltet Beihilfeaufwendungen aus Beihilfe- anträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren, die in 2024 eingegangen beziehungsweise an- hängig waren, jedoch bis 31.12.2024 nicht abschließend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Die Sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Anlage 3 2 III. Angaben zur Bilanz Aktiva [1] Softwarelizenzen Die käuflich erworbenen Softwareprodukte (immaterielle Vermögensgegenstände) für die bei der Beihilfekasse eingesetzten Arbeitsplatzrechner sind vollständig abgeschrieben. [2] Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Position hat sich im Wirtschaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand Inventar 19.759,48 Euro Zugänge 0,00 Euro Planmäßige Abschreibungen / Abgänge -4.554,75 Euro Endbestand Inventar 15.204,73 Euro Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) Anschaffungsjahr 2020 (Anfangsbestand) 1.804,01 Euro Abschreibung auf GwG 2020 -1.804,01 Euro Endbestand GwG 2020 0,00 Euro Anschaffungsjahr 2021 (Anfangsbestand) 17.586,99 Euro Abschreibung auf GwG 2021 -8.793,49 Euro Endbestand GwG 2021 8.793,50 Euro Anschaffungsjahr 2022 (Anfangsbestand) 14.720,96 Euro Abschreibung auf GwG 2022 -4.906,99 Euro Endbestand GwG 2022 9.813,97 Euro Anschaffungsjahr 2023 (Anfangsbestand) 1.078,01 Euro Abschreibung auf GwG 2023 -269,50 Euro Endbestand GwG 2023 808,51 Euro Anschaffungsjahr 2024 (Anfangsbestand) 0,00 Euro Zugänge 2024 5.038,58 Euro Abschreibung auf GwG 2024 -1.007,72 Euro Endbestand GwG 2024 4.030,86 Euro Endbestand Betriebs- und Geschäftsausstattung 38.651,57 Euro Anlage 3 3 [3] Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Schadensersatzforderungen 61.461,08 Euro Zinsforderungen 7.808,21 Euro Forderung an das Land NRW 255.047,01 Euro Forderungen Fallkostenerstattung selbstzahlender Einrichtungen 2.322,00 Euro Forderungen Fallkostenerstattung Gemeinde Nettersheim 1.196,00 Euro Forderungen Gebietszentrum 436.238,43 Euro Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt 641,71 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Lehrer*innen 2.272,89 Euro Forderungen Rückzahlungen Beihilfe Nettersheim 8.880,92 Euro 775.868,25 Euro Die Erstattung der Lehrerbeihilfen durch das Land NRW erfolgt durch Abschlagszahlungen in angemessener Höhe getrennt nach Beihilfen in Krankheitsfällen, Beihilfen zu Pflegekosten und Rentenversicherungsbeträgen für Pflegepersonen. Nach Ablauf des Jahres wurde eine Spitzabrechnung der gezahlten Beihilfen und der erfolgten Erstattungen für jeden Bereich er- stellt. Diese Abrechnung schließt zum 31.12.2024 mit einer Forderung gegenüber dem Land NRW ab. Dabei handelt es sich um Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen für De- zember 2024 und die Fallkostenerstattungen für das IV. Quartal 2024. Die Abrechnung der Fallkostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfesachbearbeitung erfolgt gegenüber den selbstzahlenden Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigengesell- schaften jeweils nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Dadurch ergeben sich Forderungen gegenüber diesen Selbstzahlern aus der Abrechnung für das IV. Quartal 2024, die bis zum 31.12.2024 noch nicht kassenwirksam waren. Die Abrechnung der Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum erfolgt erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes (01.01. – 31.12.). Dadurch ergibt sich eine For- derung, die zum 31.12.2024 noch nicht kassenwirksam war. Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen Stadt ergeben sich, wenn eine Neuberechnung einer Beihilfefestsetzung erfolgt ist und die hieraus resultierende Beihilfeüberzahlung zum 31.12. des Wirtschaftsjahres noch nicht zurückgezahlt wurde. Als Schadensersatzforderungen werden Forderungen gegenüber den Verursachern von un- fallbedingten Beihilfeaufwendungen erfasst, die durch das Personal- und Verwaltungsma- nagement der Stadt Köln bearbeitet und im Erfolgsfalle an die Beihilfekasse erstattet werden. [4] Girokonto Es handelt sich um den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn am Bilanzstichtag. Anlage 3 4 [5] Anlagen mit kurzer Laufzeit Die monatlichen Umlagezahlungen und sonstigen Zahlungseingänge könnten bis zu ihrer Ver- wendung festverzinslich angelegt werden. Es bestanden keine derartigen Anlagen, da auf- grund der Höhe des Guthabens und zur Liquiditätserhaltung der Beihilfekasse keine Anlagen möglich waren. Ab Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Guthabenzinsen (2,00 bis 3,00 % in 2024) tagesgenau auf das Guthaben des Girokontos gezahlt. [6] Rechnungsabgrenzungsposten Bei den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um die Besoldung sowie die Beihilfeumlage für die Beamt*innen der Beihilfekasse für Januar 2025 in Höhe von 95.635,29 Euro. Diese waren bereits Ende Dezember 2024 fällig und sind dem Girokonto der Beihilfekasse belastet worden. Passiva [8] Gewinn/Verlust des Vorjahres Im Vorjahr ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von 2.522.623,37 Euro. Dieser Fehlbetrag wurde durch eine Sonderzahlung im Juli 2024 in Höhe von 1,5 Mio Euro zur Vermeidung ei- nes Liquiditätsengpasses und einer Schlusszahlung in Höhe von 1.022.623,37 Euro im Okto- ber 2024 ausgeglichen. [9] Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Für das Wirtschaftsjahr 2024 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro. Die- ser wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens mit der Kernverwaltung verrechnet. [10] Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital Es ergibt sich für 2024 kein Fehlbetrag. [11] Rückstellung für künftige Kassenleistungen Unter dieser Position ist die Summe der zum Jahresende 2024 noch nicht festgesetzten Bei- hilfeaufwendungen aus Beihilfeanträgen, Widerspruchs- und Klageverfahren in Höhe von 2.357.800,25 Euro erfasst, die in 2024 anhängig waren, jedoch bis 31.12.2024 nicht abschlie- ßend bearbeitet und ausgezahlt werden konnten. Für Beihilfeanträge, bei denen die Höhe des Anspruches noch nicht festgestellt werden konnte, wurde auf der Basis vorliegender Erfah- rungswerte ein Pauschalbetrag von 619,92 Euro je Fall angenommen. Die noch offenen Wi- derspruchs- und Klageverfahren wurden mit ihrem jeweiligen Streitwert berücksichtigt. [12] Sonstige Rückstellungen Rückstellung für Prüfkosten Jahresabschluss 10.000,00 Euro Rückstellung für Urlaubsansprüche 237.412,61 Euro 247.412,61 Euro Anlage 3 5 [13] Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger 26.590,48 Euro Verbindlichkeiten Land NRW 3.801,49 Euro Verbindlichkeiten Selbstzahler 658,85 Euro Verbindlichkeiten gegen Kernverwaltung 308,66 Euro 31.359,48 Euro Bei den Verbindlichkeiten Land NRW handelt es sich um noch ausstehende Rückzahlungen aus Überzahlungen von Beihilfen für Lehrende sowie eines bestehenden Guthabens aus Ab- schlägen für Beihilfe und Pflegeleistungen an Lehrende. Bei den Verbindlichkeiten Rentenversicherungsträger handelt es sich um die Ren tenversiche- rungsbeiträge für Pflegepersonen für den Monat Dezember 2024, die jedoch erst im Folgemo- nat festgesetzt und ausgezahlt werden konnten. Bei den Verbindlichkeiten an Selbstzahlende handelt es sich um die von ZESAR für diesen Bereich überwiesenen Medikamentenrabatte, die hier eingegangen sind, jedoch erst im Folgejahr an die selbstzahlenden Stellen ausgezahlt werden konnten. Die Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung resultiert aus einer Überzahlung unfallbedingter Beihilfekosten. Die Rückerstattung konnte erst im Folgejahr vorgenommen werden. [14] Sonstige Verbindlichkeiten Es handelt sich um kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für das Jahr 2024. Die Höhe resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung der Zuführungsaufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen 2024 in Höhe von 610.484,19 Euro, die erst in 2025 in Rechnung gestellt wurde. [15] Rechnungsabgrenzungsposten Die Beihilfeumlagen für Beamt*innen werden zusammen mit der Auszahlung der jeweiligen Bezüge von der Stadt Köln an die Beihilfekasse abgeführt. Da die Bezüge stets am Ende des Vormonats ausgezahlt werden, hat dies zur Folge, dass die Umlagen für den Januar des fol- genden Wirtschaftsjahres bereits Ende Dezember des ablaufenden Wirtschaftsjahres auf dem Girokonto der Beihilfekasse eingehen. Diese Zahlungseingänge sind daher zum Bilanzstich- tag 31.12.2024 als passive Rechnungsabgrenzungsposten zu verbuchen. Gleiches gilt für die monatliche Abschlagszahlung der Gemeinde Nettersheim in Höhe von 5.000,00 Euro, die je- weils am Ende des Vormonats für den Folgemonat erfolgt. Anlage 3 6 IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung [16] Umlagen für Versorgungsempfänger*innen (VE) Beihilfeumlagen VE Beamt*innen 26.755.100,00 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversich. VE Beamt*innen 5.889.900,00 Euro Beihilfeumlagen VE Beschäftigte 2.900.500,00 Euro 35.545.500,00 Euro [17] Umlagen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfeumlagen Beamt*innen 18.915.384,29 Euro Beihilfeumlagen Pflegeversicherung Beamt*innen 317.146,02 Euro Beihilfeumlagen Beschäftigte 222.576,76 Euro 19.455.107,07 Euro [18] Erstattung Beihilfen Hierbei handelt es sich um Schadensersatzansprüche gegen Dritte bei Unfällen und Erstat- tungen von Medikamentenrabatte durch ZESAR. Erstattete Medikamentenrabatte 221.581,38 Euro Schadensersatzleistungen 28.980,28 Euro 250.561,66 Euro [19] Kostenerstattungen Die Beihilfekasse erhebt für die Beihilfeabwicklung für Eigenbetriebe / Sondervermögen / Ei- gengesellschaften eine Fallkostenpauschale von 27,00 Euro. Für die Bearbeitung der Leh- rerbeihilfen wird eine Pauschale von 29,00 Euro pro Bearbeitungsfall berechnet. Für die Unterstützungsleistungen der Beihilfekasse als Gebietszentrum wird von den ange- schlossenen Beihilfekassen eine Kostenerstattung gefordert. Diese Erträge wurden anhand der zum Stichtag 31.12.2024 ermittelten jeweiligen Anzahl der Beihilfeberechtigten anteilig für die Zeit der Betreuung kostendeckend berechnet. [20] Sonstige betriebliche Erträge Diese Position beinhaltet die Erstattung unfallbedingter Beihilfekosten und den Schadenser- satz aus unerlaubter Handlung sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. [21] Abwicklung für fremde Rechnung Dieser Posten enthält die Erstattung zu den Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrper- sonal der Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen in Höhe von insgesamt 18.703.347,19 Euro durch das Land NRW. In dem Betrag enthalten sind auch zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen. Bei den Selbstzahlern (Eigenbetriebe/Sondervermögen/Eigenge- sellschaften) sind keine Rückforderungen erfolgt. Seit dem 01.05.2009 führt die Beihilfekasse aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 24.03.2009 die Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten für die Gemeinde Nettersheim durch. Beihilfen wurden in Höhe von 129.450,15 Euro erstattet. Anlage 3 7 [22] Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger*innen Beihilfen VE Beamt*innen 24.580.415,26 Euro Beihilfen Pflegeversicherung VE Beamt*innen 5.986.593,31 Euro Beihilfen VE Beschäftigte 2.512.449,17 Euro 33.079.457,74 Euro Die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen für diesen Personenkreis in Höhe von insge- samt 45.001,07 Euro wurden bei den Beihilfezahlungen aufwandsmindernd berücksichtigt. [23] Beihilfezahlungen an aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte Beihilfen für Beamt*innen 18.009.074,29 Euro Beihilfen Pflegeversicherung Beamt*innen 350.855,52 Euro Beihilfen für Beschäftigte 117.880,05 Euro 18.477.809,86 Euro Auch hier sind die Rückforderungen von überzahlten Beihilfen aufwandsmindernd berücksich- tigt. Sie betrugen bei den Beihilfen für aktive Beamt*innen sowie Beschäftigte im Jahr 2024 insgesamt 8.454,74 Euro. [24] Abwicklung für fremde Rechnung Für die Lehrer*innen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen der Stadt Köln werden die Beihilfen als Auftragsangelegenheit durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und ausgezahlt. Im Wirtschaftsjahr 2024 erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 18.703.347,19 Euro. Außerdem beinhaltet der Posten die Rückführung der Gelder, die von Lehrer*innen in Höhe von 12.559,53 Euro aus Beihilfeüberzahlungen zurückgefordert wurden. Für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Nettersheim werden die Beihilfen aufgrund einer öf- fentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Beihilfekasse der Stadt Köln berechnet und aus- gezahlt. Sie betrugen im Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 129.450,15 Euro. [25] Löhne und Gehälter Besoldung an Beamt*innen 1.215.594,58 Euro Vergütung an Beschäftigte 987.409,58 Euro 2.203.004,16 Euro Hierbei berücksichtigt sind anteilige Personalkosten für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Anlage 3 8 [26] Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beihilfen Beamt*innen der Beihilfekasse 83.712,15 Euro Versorgungsbezüge an Beamt*innen der Beihilfekasse 472.124,75 Euro Beihilfen Versorgungsempfänger*innen der Beihilfekasse 138.359,44 Euro Gesetzliche soziale Aufwendungen 211.293,65 Euro ZVK-Umlage 86.694,80 Euro Beihilfen Beschäftigte der Beihilfekasse 272,59 Euro 992.457,38 Euro Auch hier sind anteilige Aufwendungen für Beamt*innen sowie Beschäftigte im zentralen Be- reich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe berücksichtigt, die Serviceleistungen für die Beihilfekasse erbringen. Die Posten Beihilfen für Versorgungsempfänger*innen sowie Versorgungsbezüge an Be- amt*innen beinhalten eine Rückstellung für die Zuführungsaufwendungen für das Jahr 2024 zu den Personalrückstellungen gemäß der zwischen dem Personal- und Verwaltungsmanage- ment der Stadt Köln und der Beihilfekasse abgeschlossenen Vereinbarung (siehe auch Ver- weisziffer [14]). [27] Sonstiger Personalaufwand Im Abrechnungsjahr sind Kosten in Höhe von 1.615,68 Euro entstanden. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse an Beschäftigte für das Deutschlandticket und um die Erstattung von Parkgebühren an die ZVK für Stellplätze von Mitarbeitenden mit Schwerbehindertenausweis. [28] Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es handelt sich um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 21.336,46 Euro. [29] Sonstige Abschreibungen Der Posten beinhaltet die Niederschlagung von Forderungen aus Beihilfeüberzahlungen, zu denen nach derzeitigem Kenntnisstand in absehbarer Zeit keine Zahlungen erfolgen werden. Daneben sind hier Beträge für Beihilfen enthalten, die aufgrund von Unfällen aufgewendet werden mussten und aus unterschiedlichen Gründen nicht von den Unfallverursachern erstat- tet worden sind. [30] Aufwand für EDV Die Position beinhaltet die Kosten für die Leistungen des Amtes für Informationsverarbeitung, die Lizenzkosten einschließlich Pflege und Wartung des Beihilfe-EDV-Systems sowie Aufwen- dungen für Kleinteile beziehungsweise Reparaturen des allgemeinen EDV-Systems von ins- gesamt 115.431,90 Euro. Weiterhin sind im Jahr 2024 Kosten für das Scanverfahren zu BeihilfeNRWplus in Höhe von 188.713,50 Euro entstanden. Anlage 3 9 [31] Vergütung für bezogene Dienstleistungen Verwaltungs-/Betriebskostenerstattungen für Leistungen von 11, GPR, 30, Arbeitssicherheit etc. 59.704,89 Euro Fortbildungskosten 7.831,00 Euro Gebühren ZESAR 2.991,77 Euro 70.527,66 Euro [32] Telefon. Postgebühren, Datenanbindung Portokosten 68.633,62 Euro Fernmeldegebühren 26.293,64 Euro CAN IT-Arbeitsplätze (IVBK) 30.466,24 Euro CAN Betreuung mobile Geräte 1.011,75 Euro CAN Betreuung Programme/Datensicherung 5.432,57 Euro DMS/ Optisches Archiv 303,60 Euro Wissensdatenbank 1.930,66 Euro 134.072,08 Euro [33] Bürobedarf Sonstiger Bürobedarf 8.470,49 Euro Bücher, Zeitschriften, Drucksachen, Medien 21.179,55 Euro 29.650,04 Euro [34] Sonstige Aufwendungen Kopiergeräte 3.517,22 Euro Mietzahlungen 218.164,24 Euro Entsorgungen 137,33 Euro Mitgliedsbeiträge 79,28 Euro Dienstreisen 576,40 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand – z.B. Rechtsstreitigkeiten, Ve rsicherungen, Erstattung dienstlicher Auslagen 2.936,93 Euro Kontoführungsgebühren 4.200,00 Euro Prüfkosten 10.000,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 1.662,59 Euro 241.273,99 Euro [35] Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Auf das Guthaben des Girokontos wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 76.143,11 Euro ge- zahlt. [ 36] Erträge aus Verlustübernahme Im Wirtschaftsjahr 2024 fand keine Verlustübernahme durch die Stadt Köln statt. Anlage 3 10 V. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Beihilfekasse der Stadt Köln oblag im Berichtszeitraum: Philipp Kellersmann Geschäftsführer Daniel Esch Stellvertretender Geschäftsführer Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen 130.333,31 Euro. Da der Geschäftsführer die Geschäftsführung von Beihilfekasse und Zusatzversorgungskasse wahrnimmt, werden die Personalkosten des Geschäftsführers von jeder Kasse anteilig getra- gen. Personal Die Anzahl der Beamt*innen sowie der Beschäftigten (ohne Auszubildende), die bei der Bei- hilfekasse der Stadt Köln tätig waren, betrug einschließlich der Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe, die Serviceleistungen für die Beihilfe- kasse erbringen: Am 31.12.2024 Am 31.12.2023 Beamt*innen 26 27 Beschäftigte 23 23 49 50 Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zentra- len Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf Voll- zeitstellen folgender Beschäftigtenstand (ohne Auszubildende): Am 31.12.2024 Am 31.12.2023 Beamt*innen 22,07 22,36 Beschäftigte 18,70 18,78 40,77 41,14 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen wurden nicht getätigt. Abschlussprüferhonorar Für die Prüfung des Abschlusses 2024 durch das Rechnungsprüfungsamt wurde in Anleh- nung an die Kosten für 2023 eine Rückstellung in Höhe von 10.000,00 Euro gebildet. Köln, den 28.04.2025 Philipp Kellersmann Geschäftsführer Anlage 3
Anlage 4 Inventar BHK 2024
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Inventar Beihilfekasse Stand: 31.12.2024 Übersicht Gruppe Gruppenbezeichnung Ansch.-Wert Zugänge Abgänge Ansch.-Wert Restwert Zugänge Abgänge Abschr. Restwert 01.01.2024 2024 2024 31.12.2024 01.01.2024 2024 2024 2024 31.12.2024 1. Schränke/Regale 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2. Schreibtische/Tische 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3. Stühle 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4. Sonst. Einrichtungsgegenstände 22.284,06 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 22.284,06 Euro 16.009,13 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.228,40 Euro 13.780,73 Euro 5. Rechen-/Schreibmaschinen 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 6. ADV-Geräte 62.836,08 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 62.836,08 Euro 3.750,35 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.326,35 Euro 1.424,00 Euro 7. Sonstige technische Geräte 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 2.369,85 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8. Sonstiges Inventar 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 184,34 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Summe 1 - 8 87.674,33 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 87.674,33 Euro 19.759,48 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.554,75 Euro 15.204,73 Euro 9. GWG Anschaffungsjahr 2009 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.877,98 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 10. GWG Anschaffungsjahr 2010 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 375,59 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 11. GWG Anschaffungsjahr 2011 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.755,97 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 12. GWG Anschaffungsjahr 2012 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.092,76 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 13. GWG Anschaffungsjahr 2013 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 14. GWG Anschaffungsjahr 2014 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 334,75 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 15. GWG Anschaffungsjahr 2015 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 487,55 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 16. GWG Anschaffungsjahr 2016 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.541,18 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 17. GWG Anschaffungsjahr 2017 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 278,72 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 18. GWG Anschaffungsjahr 2018 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 284,41 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 19. GWG Anschaffungsjahr 2019 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 3.182,70 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 20. GWG Anschaffungsjahr 2020 4.149,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.149,94 Euro 1.804,01 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.804,01 Euro 0,00 Euro 21. GWG Anschaffungsjahr 2021 43.967,46 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 43.967,46 Euro 17.586,99 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 8.793,49 Euro 8.793,50 Euro 22. GWG Anschaffungsjahr 2022 24.534,94 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 24.534,94 Euro 14.720,96 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 4.906,99 Euro 9.813,97 Euro 23. GWG Anschaffungsjahr 2023 1.347,51 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 1.347,51 Euro 1.078,01 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 269,50 Euro 808,51 Euro 24. GWG Anschaffungsjahr 2024 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 1.007,72 Euro 4.030,86 Euro Summe 9 - 21 89.211,46 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 94.250,04 Euro 35.189,97 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 16.781,71 Euro 23.446,84 Euro Summe Geschäftsausstattung 176.885,79 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 181.924,37 Euro 54.949,45 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 21.336,46 Euro 38.651,57 Euro 0. Software 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Immat. Vermögensgegenstände 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro Gesamtsummen 176.885,79 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 181.924,37 Euro 54.949,45 Euro 5.038,58 Euro 0,00 Euro 21.336,46 Euro 38.651,57 Euro Anschaffungswerte Buchwerte Anlage 4
Anlage 7 Vollständigkeitserklärung BHK 2024
726 Zeichen
1100 28.04.2025 1100/1 Frau Bode 23371 Vollständigkeitserklärung Ich, der Unterzeichnende Philipp Kellersmann als Geschäftsführer erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2024 • al le Geschäftsvorfälle, die für das abgelaufene Geschäftsjahr buchungspflichtig geworden sind, ordnungsgemäß in der Buchführung erfasst worden sind, • di e dieses Geschäftsjahr betreffenden Bücher, Konten, Belege und sonstigen Schriften vollzählig zur Verfügung gestellt wurden, • Vo rgänge von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, berücksichtigt wurden. Köln, den 28.04.2025 ___________________ Philipp Kellersmann Anlage 7
Beschlussvorlage Rat
4098 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 2691/2025 Freigabedatum 24.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln 2024 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Beihilfekasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2024 fest und entlastet die Kassenleitung. Der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 1.558.980,02 Euro wird an die Stadt Köln abgeführt. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 08.12.2025 Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.558.980 € 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln vom 27.11.2015 gelten für die Wirt- schaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht, welcher zusätzlich einen Überblick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse gibt, aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Ver- lustrechnung und dem Anhang. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde dem Rechnungsprüfungsamt satzungsgemäß vorgelegt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Rat der Stadt Köln zusammen mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der Rat stellt den geprüften Jahresab- schluss und den Lagebericht nach § 15 Absatz 3 Satz 4 der Satzung der Beihilfekasse fest und beschließt über die Entlastung der Kassenleiterin/des Kassenleiters. Das Prüfergebnis inklusive Jahresabschluss und Lagebericht liegt der Vorlage als Anlage bei. 3 Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirt- schaftsjahr 2024 der Beihilfekasse der Stadt Köln enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrech- nung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der Beihilfekasse für das Geschäfts- jahr 01.01. bis 31.12.2024 geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerkes in Frage stellen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung der Kassenleitung der Beihilfekasse wird empfohlen.“ Die vorgelegte Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahres- überschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro aus. Zu weiteren Details wird auf die Anlagen verwiesen. Anlagen
Anlage 5 Lagebericht BHK 2024_3
12624 Zeichen
1
Beihilfekasse der Stadt Köln
Lagebericht
für das
Wirtschaftsjahr 2024
1. Allgemeines
Geschäftsgrundlage der Beihilfekasse der Stadt Köln ist die Satzung in der jeweils aktuellen
Fassung. Im Berichtsjahr war dies die Fassung vom 27.11.2015.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Kasse sind monatliche Umlagezahlungen, de-
ren Höhe jährlich gleichzeitig mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan der Beihilfekasse durch
Ratsbeschluss festgesetzt wird.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 erfolgte ein entsprechender Beschluss mit folgenden Umlage-
sätzen:
– 7,73 % für Beihilfen Beamt*innen
– 0,13 % für Pflegeversicherung Beamt*innen
– 0,03 % für Beihilfen Beschäftigte.
Die Umlagesätze werden von den jeweiligen Dienstbezügen (ohne Mehrarbeits-/ Überstun-
denvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung) berechnet.
Gleichzeitig wurde für die Finanzierung von Beihilfen an Versorgungsempfänger*innen ein
Gesamtbetrag von 35.541.644,00 Euro beschlossen.
Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Beihilfekasse erfolgen gemäß
§ 15 Absatz 2 der oben genannten Satzung entsprechend den Vorschriften der Eigenbe-
triebsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
2. Geschäftsverlauf
Der für das Wirtschaftsjahr 2024 aufgestellte Jahresabschluss schließt in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.558.980,02 Euro ab.
Von August 2022 bis April 2023 erhob die Sparkasse KölnBonn keine Sollzinsen auf das
Guthaben der Beihilfekasse auf dem Girokonto. Seit Mai 2023 werden Guthabenzinsen
(2 - 3%) gezahlt. Diese betrugen für 2024 insgesamt 76.143,11 Euro.
Zum Jahresende wurden alle Forderungen bis auf die noch nicht kassenwirksamen (Fallkos-
tenerstattung für das IV. Quartal 2024, Rentenbeiträge für Pflegepersonen für Dezember
2024) beim Land NRW kassenwirksam abgerufen. Für die Beihilfefestsetzungen war ein ge-
ringes Guthaben verblieben, welches in 2025 übertragen und dann mit den laufenden Zah-
lungen verbraucht wurde. Der Fehlbetrag bei den RV Beiträgen wurde im Folgejahr 2025
beim Land NRW eingezogen.
Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages aus 2023 erfolgt per Überweisung durch die Kern-
verwaltung der Stadt Köln zum 12.07.2024 (Abschlagszahlung 1,5 Mio.) und 17.10.2024
(Restforderungsbetrag).
Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Abweichungen gegenüber dem Erfolgsplan 2024
erkennbar.
Anlage 5
2
Erträge Ergebnis 2024
Euro
Erfolgsplan 2024
Euro
Abweichung
Euro
Umlagen 55.000.607,07 54.600.762,00 399.845,07
Andere satzungsmäßige und
sonstige betriebliche Erträge 2.056.459,31 1.803.843,00 252.616,31
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
76.143,11 60.000,00 16.143,11
57.133.209,49 56.464.605,00 668.604,49
Aufwendungen Ergebnis 2024
Euro
Erfolgsplan 2024
Euro
Abweichung
Euro
Beihilfeaufwendungen 51.557.267,60 52.496.735,00 -939.467,40
Personalaufwand 3.197.077,22 3.142.670,00 54.407,22
Abschreibungen 40.215,48 26.000,00 14.215,48
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
779.669,17 799.200,00 -19.530,83
55.574.229,47 56.464.605,00 -890.375,53
Jahresüberschuss(+)/-fehlbetrag(-) 1.558.980,02
Die Beihilfekasse berechnet neben den Beihilfen für städtische Bedienstete auch die Beihil-
fen für Lehrer*innen sowie für Bedienstete von Eigenbetrieben, Sondervermögen und Eigen-
gesellschaften. Die Beihilfezahlungen an Lehrer*innen werden von der Beihilfekasse ausge-
zahlt und vollständig vom Land NRW erstattet. Die Rückzahlungen überzahlter Beihilfen von
Lehrer*innen werden hierbei verrechnet. Zurückgezahlte überzahlte Beihilfen von Beihilfebe-
rechtigten selbstzahlender Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften werden
an die auszahlenden Stellen zurückgeführt. Diese Abwicklung für fremde Rechnung ist daher
als durchlaufender Posten nicht in der Übersicht enthalten.
Die tatsächlich entstandenen Beihilfeaufwendungen sind insgesamt um 939.467,40 Euro
(= 1,79 %) geringer als der im Erfolgsplan kalkulierte Gesamtansatz.
E
rgebnis 2024
Euro
Erfolgsplan 2024
Euro
Ergebnis 2023
Euro
Beihilfeaufwendungen
Versorgungsempfänger*innen 33.079.457,74 34.172.055,00 30.627.755,78
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 18.477.809,86 18.324.679,00 17.197.902,33
51.557.267,60 52.496.734,00 47.825.658,11
Umlagen
Versorgungsempfänger*innen 35.545.500,00 35.541.644,00 28.786.500,00
Aktive Beamt*innen u. Beschäftigte 19.455.107,07 19.059.118,00 18.182.213,14
55.000.607,07 54.600.762,00 46.968.713,14
Die Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen waren um 1.092.597,26 Euro
geringer als kalkuliert und die Aufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte
um 153.130,86 Euro höher.
Anlage 5
3
Die Entwicklung von Beihilfeaufwendungen ist aus der Natur der Sache heraus nur bis zu ei-
nem bestimmten Grad vorab kalkulierbar, da das entstehende Kostenvolumen letztlich durch
den Eintritt beziehungsweise den Verlauf von Krankheitsfällen bedingt wird. Im Wirtschafts-
plan wurde eine moderate Kostensteigerung einkalkuliert, die die durchschnittliche Steige-
rung der Beihilfeaufwendungen aus den vergangenen Jahren berücksichtigt.
Für Beihilfen, die im Jahr 2024 beantragt, jedoch erst im Folgejahr berechnet und ausgezahlt
werden konnten, wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.357.800,25 Euro gebildet.
Die Höhe des Beihilfeumlagesatzes für die aktiven Beamt*innen wurde für 2024 auf 7,73 %
erhöht, der Umlagesatz für die Pflegeversicherung Beamt*innen auf 0,13 % gesenkt. Bei den
Beihilfen für Beschäftigte konnte der Satz auf 0,03 % gehalten werden.
Die anderen satzungsmäßigen und sonstigen betrieblichen Erträge (u. a. Erstattungen aus
Medikamentenrabatten und Schadensersatz, Kostenerstattungen aus den Fallkosten selbst-
zahlender Dienststellen und des Gebietszentrums) betrugen 2.056.459,31 Euro und sind ins-
gesamt um 252.616,31 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt.
Die Einnahmen im Bereich der Medikamentenrabatte wurden in Höhe von 205.000,00 Euro
kalkuliert. Erstattet wurden 221.581,38 Euro durch die Zentrale Stelle zur Abrechnung von
Arzneimittelrabatten (ZESAR). Erstattungen aus Schadenersatzforderungen erfolgten in
Höhe von 28.980,28 Euro (Erfolgsplan 45.000,00 Euro).
Die Kostenerstattungen aus Medikamentenrabatten und Schadensersatzforderungen waren
um 561,66 Euro höher als im Erfolgsplan veranschlagt. Der veranschlagte Betrag war ein
Mittelwert von Hochrechnung 2024 und Abschluss 2023. In der Vergangenheit waren Nach-
berechnungen aus Rückständen und anhängigen Verfahren enthalten. Auch hier ist die Ent-
wicklung aus der Sache heraus nur bedingt kalkulierbar.
Die Kostenerstattung aus Fallkosten für selbstzahlende Dienststellen betrug
1.212.776,00 Euro (Erfolgsplan 1.135.950,00 Euro), für das Gebietszentrum
436.238,43 Euro (Erfolgsplan 413.393,00 Euro). Die Einnahmen waren somit um
99.671,00 Euro höher als im Erfolgsplan 2024 kalkuliert. Die Kostenerstattungen werden an-
hand der Vorjahre kalkuliert, jedoch aufgrund der tatsächlich bearbeiteten Anträge bei der
Fallkostenerstattung und der tatsächlichen Personenzahl in den angeschlossenen Kommu-
nen abgerechnet.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe
von 114.057,60 Euro und Erstattung von Schadenersatz aus Unfällen der Vorjahre in Höhe
von 42.825,59 Euro, die aufgrund von nicht mehr erwarteten Zahlungseingängen bereits ab-
geschrieben waren sowie einem sonstigen Ertrag von 0,03 Euro. Die Erträge waren um
152.383,22 Euro höher als veranschlagt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 779.669,17 Euro (Erfolgsplan
799.200,00 Euro). Sie beinhalten neben den Aufwendungen für Bürobedarf
(29.650,04 Euro), Dienstleistungen (70.527,66 Euro), Telefon, Postgebühren und Datenabin-
dung (134.072,08 Euro) auch die Aufwendungen für EDV (115.431,90 Euro) sowie die Kos-
ten für die Scanstelle des Landes NRW in Detmold (188.713,50 Euro). Hinzu kommen sons-
tige Aufwendungen in Höhe von 241.273,99 Euro, die u. a. Mietkosten (218.164,24 Euro),
den sonstigen Verwaltungsaufwand (2.936,93 Euro) und Kosten für Kopiergeräte
(3.517,22 Euro) enthalten. Die gesamten betrieblichen Aufwendungen waren 19.530,83 Euro
geringer als kalkuliert.
3. Personalaufwand
Zum Stand 31.12.2024 waren bei der Beihilfekasse (1100/3) insgesamt 40 Mitarbeiter*innen
tätig, davon 14 in Teilzeit.Im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgu
ng und Bei-
hilfe nehmen zum Bilanzstichtag darüber hinaus 9 Mitarbeiter*innen neben Aufgaben für die
Zusatzversorgungskasse auch solche für die Beihilfekasse wahr. Der aus diesem Bereich
auf die Beihilfekasse entfallende Beschäftigtenstand beträgt umgerechnet auf Vollzeitstellen
zum Stichtag 3,90.
Anlage 5
4
Unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigungen und der Beschäftigungsanteile im zent-
ralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und Beihilfe ergibt sich umgerechnet auf
Vollzeitstellen zum 31.12.2024 ein Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte,
ohne Auszubildende) von 40,77 und somit eine geringfügige Senkung gegenüber dem Vor-
jahr (41,14).
Die Personalaufwendungen werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement der
Stadt Köln ausgezahlt. Die Beihilfekasse erstattet dieser Stelle die Aufwendungen in entspre-
chender Höhe.
Die folgende Tabelle vergleicht das Ergebnis 2024 mit dem Erfolgsplan 2024 und dem Er-
gebnis aus dem Jahr 2023:
Ergebnis 2024
Euro
Erfolgsplan
2024
Euro
Ergebnis
2023
Euro
Löhne und Gehälter 2.203.004,16 2.208.207,90 1.944.746,45
Soziale Aufwendungen 381.973,19 381.962,20 348.498,97
Altersversorgung und Unterstützung 610.484,19 550.000,00 455.000,00
Sonstige Personalnebenkosten 1.615,68 2.500,00 2.145,93
3.197.077,22 3.142.670,10 2.750.391,35
Der Gesamtaufwand für die Personalkosten liegt mit 54.407,12 Euro über dem Betrag, der
im Erfolgsplan kalkuliert wurde.
4. Entwicklung im Jahr 2024 und Ausblick
Für das Jahr 2024 ist zu verschiedenen Entwicklungen in der Beihilfekasse zu berichten.
Die Beihilfeverordnung wurde an die aktualisierten Regelungen der Psychotherapierichtlinie
angepasst, so dass eine Gleichbehandlung der Beihilfeberechtigten mit den gesetzlich Kran-
kenversicherten weiter gewährleistet ist.
Zur Vorbereitung einer weitergehenden Digitalisierung wurde in diversen Paragrafen auf das
Schriftformerfordernis verzichtet.
Der jährliche Antragseingang ist stärker als erwartet auf 131.441 Stück gestiegen. Aufgrund
des in der Vergangenheit beobachteten Trends und in Anbetracht der absehbaren demogra-
phischen Entwicklung im Bestand der beihilfeberechtigten Personen ist auch in Zukunft eine
stark steigende Anzahl von Beihilfeanträgen und ein weiter wachsendes Volumen der Beihil-
fezahlungen zu erwarten.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Herausforderungen mit einem wachsenden Arbeits-
volumen auf der einen Seite und personellen Engpässen auf der anderen Seite wurden ope-
rative Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet, welche in der Zusetzung von insgesamt 11
Vollzeitstellen zum 01.01.2025 in den unterschiedlichen Bereichen der Beihilfekasse resul-
tierten. Die Besetzung der Stellen erfolgt nach personeller Verfügbarkeit.
Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von Überstunden konnte im Jahr 2024 verzichtet
werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 19 Kalendertage.
Die geplante Einführung des Beihilfenabrechnungsverfahren „IBSY NRW“ bei der städti-
schen Beihilfekasse zum Ausbau der technischen Unterstützung und Digitalisierung wurde
auch im Jahr 2024 nicht realisiert, da sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW
Anlage 5
5
verzögert. Nach aktuellen Informationen aus der Projektgruppe „Zukunftsfähige Beihilfebear-
beitung“ ist mit dem Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen nicht vor der zweiten
Jahreshälfte 2026 zu rechnen. Aktuell findet die Einführung in der ersten Landesbehörde,
dem Landesamt für Besoldung und Versorgung, statt.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete Gebietszentrum wirkt
sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist erwartbar, dass das Gebietszentrum
auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens IBSY.NRW weiterhin benötigt wird.
Den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten Verdachtsfällen wird nachgegangen.
Im Jahr 2025 ist bis zur Erstellung dieses Lageberichtes nach einem moderaten Beginn der
bereits prognostizierte hohe Antragseingang festzustellen, der sich demzufolge auch in er-
höhten Kosten widerspiegelt.
Köln, den 28.04.2025
Philipp Kellersmann
Geschäftsführer
Anlage 5
Anlage 6 Prüfbericht BHK 2024
26674 Zeichen
Rechnungsprüfungsamt
Prüfbericht
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des
Lageberichtes der Beihilfekasse der
Stadt Köln zum 31.12.2024
Anlage 6
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024
Rechnungsprüfungsamt Seite 2 von 15
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
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Anlage 6
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024
Rechnungsprüfungsamt Seite 3 von 15
Inhaltsverzeichnis
0 Prüfungsauftrag ................................................................................................ 4
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen .................................................... 4
2 Prüfungsdurchführung ..................................................................................... 5
3 Prüfungsergebnisse .......................................................................................... 5
3.1 Rechnungswesen ......................................................................................... 5
3.2 Jahresabschluss........................................................................................... 6
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich ................................ 7
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich ............................. 9
3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich ................................................................... 11
3.3 Lagebericht ................................................................................................ 13
4 Schlussbemerkung ......................................................................................... 13
5 Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 14
Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 .... 16
Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024 ............. 39
Anlage 3: Vollständigkeitserklärung ..................................................................... 44
Anlage 6
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0 Prüfungsauftrag
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde
die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Teilen geändert. Am 01.01.2019 trat das
Zweite und am 31.12.2023 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land
Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG NRW bzw. 3. NKFWG NRW) in Kraft.
Gemäß Paragraph 102 Absatz 10 GO NRW hat 14 Rechnungsprüfungsamt der Stadt
Köln (Rechnungsprüfungsamt) per Gesetz den Auftrag zur Jahresabschlussprüfung
der in Paragraph 97 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 GO NRW benannten
Sondervermögen und somit auch der Beihilfekasse der Stadt Köln (Beihilfekasse).
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dahingehend zu prüfen, ob sie – unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) – ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage vermitteln sowie die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit der
Beihilfekasse angemessen darstellen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung
beachtet worden sind.
1 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Die Beihilfekasse wird seit dem 01.01.1998 als rechtlich unselbstständiges
Sondervermögen gemäß Paragraph 97 Absatz 1 Nummer 4 GO NRW geführt. Seit
dem 01.01.1999 wird sie auf der Basis einer Satzung, in sinngemäßer Anwendung
der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW), verwaltet. Die
Satzung der Beihilfekasse wurde zuletzt 2015 überarbeitet, am 12.11.2015 durch
den Rat der Stadt Köln beschlossen und ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt
der Stadt Köln am 10.12.2015 in Kraft getreten.
Das Wirtschaftsjahr der Beihilfekasse entspricht dem Kalenderjahr; der
Jahresabschluss wird daher zum 31.12. eines jeden Jahres aufgestellt.
Insgesamt waren zum 31.12.2024 bei der Beihilfekasse 40 Mitarbeiter*innen tätig,
davon 14 in Teilzeit. Zusätzlich zu den 40 Mitarbeiter*innen waren weitere neun
Mitarbeiter*innen im zentralen Bereich der Dienststelle Zusatzversorgung und
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Beihilfe sowohl mit Aufgaben für die Beihilfekasse als auch mit solchen für die
Zusatzversorgungskasse (ZVK) betraut. Die Geschäftsführung für die Beihilfekasse
und die ZVK wurde auch 2024 in Personalunion wahrgenommen. Der
Beschäftigtenstand der Vollzeitstellen zum 31.12.2024 beträgt 40,77 und ist somit
leicht gegenüber dem Vorjahr (41,14) gesunken.
Die Rechnungslegung erfolgt nach den Bestimmungen der EigVO NRW in
Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Buchführung
und die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie die Erstellung des Lageberichtes
liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Beihilfekasse.
2 Prüfungsdurchführung
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der
Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 2024 unter Einbeziehung der Buchführung
geprüft. Prüfungsgrundlagen waren:
_ der Jahresabschluss mit Anhang,
_ der Lagebericht,
_ das Anlagenverzeichnis,
_ die Sachkonten,
_ die Debitoren- und Kreditorenkonten,
_ das Belegwesen,
_ sonstige Unterlagen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.
Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise wurden erteilt. Die Vollständigkeit der
Buchführung und des Jahresabschlusses wurden von der Geschäftsführung der
Beihilfekasse bestätigt.
3 Prüfungsergebnisse
3.1 Rechnungswesen
Die Bücher der Beihilfekasse sind entsprechend den GoB gemäß Paragraph 238 ff.
HGB ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Belegablage erfolgt
numerisch nach Buchungsnummern in den Räumlichkeiten der Verwaltung der
Beihilfekasse im Dienstgebäude am Parkgürtel und ist vorbildlich. Für das
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Wirtschaftsjahr 2024 wurden sämtliche Papierbelege eingescannt und digital
abgelegt.
Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung wurden die Kontoauszüge und die Unterlagen zur
Kontenabstimmung der Beihilfekasse einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen.
Innerhalb der Konten wurden diverse Geschäftsvorfälle anhand verschiedener
Kriterien (Buchungstext, -höhe und -datum) ausgewählt und mit Hilfe der
entsprechenden Belege nachvollzogen und verifiziert. Die Unterlagen wurden dem
Rechnungsprüfungsamt vollständig digital zur Verfügung gestellt, konnten jedoch
auch jederzeit in Papierform von der Beihilfekasse vorgelegt werden.
Die Beihilfekasse nutzt die Buchhaltungssoftware „GDI FiBu“, die laut
Herstellerangaben nach IDW PS 880 zertifiziert ist und den Grundsätzen zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entspricht. Die
Buchführung mit den zugehörigen Unterlagen genügt somit den gesetzlichen
Anforderungen.
3.2 Jahresabschluss
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2024 (Anlage 1) wurde
ordnungsgemäß aus den Büchern und sonstigen Aufzeichnungen der Beihilfekasse
entwickelt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sind nach den einschlägigen
Vorschriften des HGB und der EigVO NRW aufgestellt. Der Aufbau der Bilanz sowie
der GuV erfolgt mit kassenspezifischen Postenanpassungen, wobei die einzelnen
Posten im Anhang erläutert werden. Bestandsgefährdende Entwicklungen sind nicht
zu erwarten.
Der Lagebericht (Anlage 2) entspricht den gesetzlichen Vorschriften und steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen. Er vermittelt eine korrekte Vorstellung von der Lage der Beihilfekasse
und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
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Nachfolgend werden die Entwicklungen der Positionen der GuV im Jahresvergleich
und im Plan-Ist-Vergleich sowie der Bilanzpositionen im Jahresvergleich dargestellt
und erläutert.
3.2.1 Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresvergleich
GuV 2024/2023 2024 2023 Ergebnisveränderung
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 35.545.500,00 € 28.786.500,00 € 6.759.000,00 € 23,48 %
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 19.455.107,07 € 18.182.213,14 € 1.272.893,93 € 7,00 %
Abwicklung für fremde Rechnung 18.832.797,34 € 16.975.871,39 € 1.856.925,95 € 10,94 %
Erstattung von Beihilfen 250.561,66 € 308.679,73 € -58.118,07 € -18,83 %
Kostenerstattung f. d. Abwicklung d. Beihilfe 1.649.014,43 € 1.493.095,60 € 155.918,83 € 10,44 %
Sonstige betriebliche Erträge 156.883,22 € 13.654,30 € 143.228,92 € 1048,97 %
Zinsen und ähnliche Erträge 76.143,11 € 52.124,33 € 24.018,78 € 46,08 %
Summe 75.966.006,83 € 65.812.138,49 € 10.153.868,34 € 15,43 %
Aufwendungen
Beihilfeaufwand an Versorgungsempfänger 33.079.457,74 € 30.627.755,78 € 2.451.701,96 € 8,00 %
Beihilfeaufwand an aktive Beamte u.
Beschäftigte 18.477.809,86 € 17.197.902,33 € 1.279.907,53 € 7,44 %
Abwicklung für fremde Rechnung 18.832.797,34 € 16.975.871,39 € 1.856.925,95 € 10,94 %
Personalaufwand 3.197.077,22 € 2.750.391,35 € 446.685,87 € 16,24 %
Abschreibungen 40.215,48 € 25.173,16 € 15.042,32 € 59,76 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen 779.669,17 € 757.667,85 € 22.001,32 € 2,90 %
Summe 74.407.026,81 € 68.334.761,86 € 6.072.264,95 € 8,89 %
Ergebnis d. gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 1.558.980,02 € -2.522.623,37 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.558.980,02 € -2.522.623,37 €
Die vorgelegte GuV weist für das Wirtschaftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss in
Höhe von 1.558.980,02 Euro auf (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 2.522.623,37 Euro). Der
Jahresüberschuss ist darauf zurückzuführen, dass das Antragsvolumen nicht so
stark gestiegen ist wie erwartet. Weiterhin ist ein Beihilfesachverhalt entfallen, der in
der Vergangenheit Kosten in Höhe von rund 1,0 Millionen Euro pro Jahr verursacht
hat.
Die Umlagen für Versorgungsempfänger*innen sind um rund 6,8 Millionen Euro im
Jahresvergleich gestiegen, während die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen
lediglich um rund 2,5 Millionen Euro zugenommen haben. Demgegenüber haben die
Umlagen für aktive Beamt*innen und Beschäftigte um rund 1,3 Millionen Euro und
die dazugehörigen Beihilfeaufwendungen ebenfalls um rund 1,3 Millionen Euro
zugenommen.
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Die Position Abwicklung für fremde Rechnung ist naturgemäß in Ertrag und Aufwand
identisch und bleibt somit erfolgsneutral. Die Position hat um rund 1,8 Millionen Euro
gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Darin enthalten sind die Erstattungen zu den
Aufwendungen für die Beihilfen an das Lehrpersonal der Kölner Grund-, Haupt- und
Förderschulen in Höhe von insgesamt rund 18,7 Millionen Euro durch das Land
NRW. Darüber hinaus sind in dem Betrag zurückgezahlte Beihilfen der Lehrpersonen
und erstattete Beihilfen der Gemeinde Nettersheim enthalten.
In der Position Erstattung von Beihilfen werden Schadensersatzansprüche
gegenüber Dritten, zum Beispiel im Fall fremdverschuldeter Unfälle von
Beihilfeberechtigten, und die Erstattung von Medikamentenrabatten abgebildet. Hier
ist insgesamt eine Abnahme von rund 58.000 Euro festzustellen.
_ Die Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten haben um rund 15.000 Euro
(34,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) abgenommen.
_ Die erstatteten Medikamentenrabatte haben um rund 43.000 Euro (16,2
Prozent zum Vorjahr) abgenommen.
Die Kostenerstattungen für die Abwicklung der Beihilfe sind 2024 um 10,44 Prozent
gestiegen. Die Beihilfekasse erhob im Jahr 2024 für die Beihilfeabwicklung für
Eigenbetriebe, Sondervermögen und Eigengesellschaften eine Fallkostenpauschale
von 27,00 Euro und für die Bearbeitung der Lehrerbeihilfe eine Pauschale von
29,00 Euro pro Bearbeitungsfall. Den Unterlagen zur Ermittlung der
Fallkostenpauschale und deren Entwicklung über die letzten Jahre ist zu entnehmen,
dass die Zahl der Bearbeitungsfälle seit 2019 kontinuierlich ansteigt und sich dieser
Trend auch im Berichtsjahr fortsetzt. Damit einher geht eine Zunahme der Personal-
und Verwaltungskosten bei der Beihilfekasse.
Seit Mai 2023 werden seitens der Sparkasse KölnBonn Guthabenzinsen auf das
Girokonto gezahlt. Im Geschäftsjahr 2024 konnten Zinsen in Höhe von 76.143,11
Euro verbucht werden.
Sonstige betriebliche Erträge ergaben sich aus Erstattungen unfallbedingter
Beihilfekosten und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Höhe von
insgesamt rund 157.000 Euro, dies entspricht einer Steigerung von 1.049 Prozent
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zum Vorjahr. Die Steigerung resultiert aus der Auflösung von Rückstellungen und der
Erstattung von Schadensersatzleistungen von Unfällen aus Vorjahren.
Wie im Vorjahreszeitraum sind die Personalaufwendungen weiter gestiegen und
haben sich 2024 um rund 447.000 Euro erhöht. Die Gründe hierfür liegen vor allem
in der Inflationsausgleichszahlung an die Beamt*innen und deren Tariferhöhung.
Die Abschreibungen in Höhe von rund 40.000 Euro beinhalten rund 21.000 Euro
planmäßige Abschreibungsaufwendungen auf das Inventar der Beihilfekasse. In den
Sonstigen Abschreibungen in Höhe von rund 19.000 Euro werden Forderungen, die
seit Jahren nicht realisiert werden konnten, niedergeschlagen. Diese betreffen
Beihilfeüberzahlungen und Beiträge für Beihilfen, die aus unterschiedlichen Gründen
nicht von den Unfallverursachern erstattet worden sind.
3.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung im Plan-Ist-Vergleich
2024 GuV Plan-Ist-Vergleich Ist Plan Abweichung
Erträge
Umlagen für Versorgungsempfänger 35.545.500,00 € 35.541.644,00 € 3.856,00 € 0,01 %
Umlagen für aktive Beamte u. Beschäftigte 19.455.107,07 € 19.059.118,00 € 395.989,07 € 2,08 %
Andere satzungsmäßige und sonstige
betriebliche Erträge 2.056.459,31 € 1.803.843,00 € 252.616,31 € 14,00 %
Zinsen und ähnliche Erträge 76.143,11 € 60.000,00 € 16.143,11 € 26,91 %
Summe 57.133.209,49 € 56.464.605,00 € 668.604,49 € 1,18 %
Aufwendungen
Beihilfeaufwand für Versorgungsempfänger 33.079.457,74 € 34.172.055,00 € -1.092.597,26 € -3,20 %
Beihilfeaufwand für aktive Beamte u.
Beschäftigte 18.477.809,86 € 18.324.680,00 € 153.129,86 € 0,84 %
Personalaufwand 3.197.077,22 € 3.142.670,00 € 54.407,22 € 1,73 %
Abschreibungen 40.215,48 € 26.000,00 € 14.215,48 € 54,67 %
Sonstige betriebliche Aufwendungen 779.669,17 € 799.200,00 € -19.530,83 € -2,44 %
Summe 55.574.229,47 € 56.464.605,00 € -890.375,53 € -1,58 %
Ergebnis d. gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.558.980,02 €
Aufwendungen f. Verlustausgleich des Vorjahres 0,00 €
Ertrag aus Verlustübernahme 0,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.558.980,02 €
Der Rat der Stadt Köln hat den Wirtschaftsplan der Beihilfekasse für das
Wirtschaftsjahr 2024 am 07.12.2023 beschlossen.
Zur Finanzierung der Aufwendungen wurden für das Wirtschaftsjahr 2024 folgende
Umlagesätze, jeweils bezogen auf die Dienstbezüge, beschlossen (ohne
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Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherungsbeiträge
und Sonderzuwendungen):
ð 7,73 Prozent für Beihilfen Beamt*innen (2023: 7,30 Prozent),
ð 0,13 Prozent für Pflegeversicherung Beamt*innen (2023: 0,16 Prozent),
ð 0,03 Prozent für Beihilfen Beschäftigte (2023: 0,03 Prozent).
Die Kalkulation der Planansätze ist plausibel und nachvollziehbar. In den
Berechnungen wurden sowohl Erfahrungswerte der letzten Jahre, als auch
angepasste Kostensteigerungen und -reduzierungen berücksichtigt. Da die
tatsächliche Anzahl von Beihilfeanträgen und die zu zahlenden Leistungen nicht
exakt vorhersehbar sind, ergeben sich hieraus Abweichungen.
Die Beihilfeaufwendungen für die aktiven Beamt*innen und Beschäftigte waren um
rund 153.000 Euro und damit 0,8 Prozent höher als kalkuliert. Dahingegen waren die
Beihilfeaufwendungen für die Versorgungsempfänger*innen um rund 1,1 Millionen
Euro und damit um 3,2 Prozent geringer als kalkuliert.
Die Entwicklung der Beihilfeaufwendungen ist naturgemäß schwer voraussehbar und
kann auf Basis von Erfahrungswerten nur näherungsweise geschätzt werden. Das
entstehende Kostenvolumen wird letztlich durch den Eintritt und den Verlauf von
Krankheitsfällen bedingt. So wurde im Wirtschaftsplan bereits eine moderate
Kostensteigerung berücksichtigt, die sich an der durchschnittlichen Steigerung der
Beihilfeaufwendungen aus den Vorjahren orientiert.
Die Berechnung der Umlagen basiert auf den Jahresbruttobezügen der Beamt*innen
und Beschäftigten und unter Berücksichtigung angenommener Gehaltssteigerungen
im Jahr 2024.
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3.2.3 Bilanz im Jahresvergleich
Bilanz im Jahresvergleich 2024 2023 Veränderung
Aktiva
Anlagevermögen:
- Sachanlagen 38.651,57 € 54.949,45 € -16.297,88 € -29,66 %
Umlaufvermögen:
- Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände 775.868,25 € 792.059,30 € -16.191,05 € -2,04 %
- Liquide Mittel 5.803.581,19 € 2.101.602,06 € 3.701.979,13 € 176,15 %
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 95.635,29 € 89.707,31 € 5.927,98 € 6,61 %
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 2.522.623,37 € -2.522.623,37 €
Summe 6.713.736,30 € 5.560.941,49 € 1.152.794,81 € 20,73 %
Passiva
Eigenkapital 1.558.980,02 € 0,00 € 1.558.980,02 €
Rückstellungen 2.605.212,86 € 2.730.896,06 € -125.683,20 € -4,60 %
Verbindlichkeiten 829.401,08 € 1.317.491,70 € -488.090,62 € -37,05 %
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.720.142,34 € 1.512.553,73 € 207.588,61 € 13,72 %
Summe 6.713.736,30 € 5.560.941,49 € 1.152.794,81 € 20,73 %
Auf der Aktivseite der Bilanz hat sich das Sachanlagevermögen um rund
16.000 Euro gegenüber dem Vorjahr verringert. Im Jahr 2024 sind Zugänge im
Sachanlagevermögen von rund 5.000 Euro erfolgt, demgegenüber stehen
Abschreibungen in Höhe von rund 21.000 Euro.
Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2024 rund 5,8 Millionen Euro. Damit ist hier
eine Zunahme um rund 3,7 Millionen Euro beziehungsweise 176,2 Prozent
gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um
den Guthabenbestand des Girokontos bei der Sparkasse KölnBonn zum
Bilanzstichtag. Dieser wurde via Saldenbestätigung und den Kontoauszügen der
Sparkasse KölnBonn nachgewiesen. Zudem überprüft die Beihilfekasse monatlich,
ob die liquiden Mittel verzinslich anzulegen sind. Hierfür wurde ein nachvollziehbares
Konzept entwickelt. Demnach war für den Jahresabschluss 2024 keine Geldanlage
vorzunehmen. Der Bestand zum 31.12.2024 ist als ausreichend zu betrachten, um
den anfallenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können.
Im Rahmen der Prüfung wurde eine Abweichung in Höhe von 7.808,21 Euro
zwischen den Kontoauszügen und dem im Kassenbuch ausgewiesenen Endbestand
des Girokontos zum 31.12.2024 festgestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um
Zinsen für das Girokonto für Dezember 2024. Die Wertstellung erfolgte ausweislich
der Kontoauszüge zum 01.01.2025. Entgegen dieser Darstellung wurde das
Anlage 6
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024
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Girokonto der Beihilfekasse jedoch nicht zum 01.01.2025, sondern bereits zum
30.12.2024 mit diesem Betrag belastet. Der Abweichungsbetrag wurde richtigerweise
als Forderung zum 31.12.2024 bilanziert und zum 01.01.2025 wieder aufgelöst. Dies
erklärt die vorhandene Differenz zum Jahreswechsel.
Bei den Kontoführungsgebühren in Höhe von 350,00 Euro für den Monat Dezember
2024 erfolgte, abweichend zu den unterjährigen Kontoführungsgebühren, die
Wertstellung nicht zum Monatsultimo, sondern zum 01.01.2025. Für diesen
Sachverhalt hätte zum 31.12.2024 eine Verbindlichkeit bilanziert werden müssen.
Das Eigenkapital in Höhe von 1.558.980,02 Euro ist lediglich in Form des
ausgewiesenen Jahresüberschusses vorhanden, da es sich bei der Beihilfekasse
nicht um eine klassische Gesellschaft mit Eigenmitteln handelt. Der
Jahresüberschuss ist nach erfolgter Feststellung durch den Rat an die Stadt Köln
abzuführen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Verrechnung mit künftigen
Umlagezahlungen (vgl. Paragraph 14 Absatz 1 der Satzung der Beihilfekasse).
Die Verbindlichkeiten unterlagen in den letzten Jahren erheblichen Schwankungen.
Sie betrugen zum 31.12.2024 rund 830.000 Euro. Dies stellt eine Verringerung zum
Vorjahr um rund 488.000 Euro und somit 37,1 Prozent dar. Der Betrag in Höhe von
rund 830.000 Euro setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus dem
Kassengeschäft und Sonstigen Verbindlichkeiten. Der Rückgang der
Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft gegenüber dem Vorjahr basiert im
Wesentlichen darauf, dass 2023 kein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde und
somit keine Verbindlichkeit gegenüber der Kernverwaltung bilanziert werden musste.
Der Überschuss aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 366.346,79 Euro wurde
zum 01.01.2023 mit der Eröffnungsbilanz in das Jahr 2023 übertragen. Der Betrag
wurde zunächst als Verbindlichkeit gegen die Kernverwaltung gebucht und im Jahr
2024 an 11 Personal- und Verwaltungsmanagement erstattet. Ein entsprechender
Nachweis liegt vor. Paragraph 14 Absatz 1 der Satzung der Beihilfekasse sieht
jedoch vor, dass die Zahlungsabwicklung im Fall eines Überschusses durch
Verrechnung mit künftigen Umlagezahlungen erfolgt. Das beschriebene Vorgehen
entspricht somit nicht der Satzung. In Zukunft sollte eine satzungsgemäße
Verwendung des Jahresüberschusses erfolgen.
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3.3 Lagebericht
Die Zahl der Beihilfeanträge betrug im Berichtsjahr 131.441 Stück und ist damit
weiter gestiegen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages liegt wie im
Vorjahr bei 19 Kalendertagen. Auf Wochenendarbeit und die Anordnung von
Überstunden konnte im Jahr 2024 verzichtet werden. Die in den Vorjahren
ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Zusetzung neuer Stellen im operativen
Bereich der Beihilfebearbeitung, scheinen die gewünschte Wirkung erzielt zu haben.
Die bereits seit mehreren Jahren geplante Einführung des
Beihilfenabrechnungsverfahrens „IBSY NRW“ zum Ausbau der technischen
Unterstützung und Digitalisierung wurde jedoch auch im Jahr 2024 nicht realisiert, da
sich die Entwicklung des Verfahrens beim Land NRW verzögert. Mit dem
Rolloutbeginn für die kommunalen Beihilfestellen ist nicht vor der zweiten
Jahreshälfte 2026 zu rechnen. Aktuell findet die Einführung in der ersten
Landesbehörde statt.
Das auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 eingerichtete
Gebietszentrum wirkt sich weiter finanziell und funktional positiv aus. Es ist
absehbar, dass das Gebietszentrum auch bei Einführung des neuen DV-Verfahrens
IBSY.NRW weiterhin benötigt wird.
Das Risikomanagement ist zu einem festen Bestandteil der Beihilfekasse geworden.
Laut Lagebericht wird den im Rahmen des Risikomanagements identifizierten
Verdachtsfällen nachgegangen. Im Rahmen der Prüfung konnten die im Lagebericht
dargestellten Sachverhalte anhand der vorgelegten Belege nachvollzogen werden.
4 Schlussbemerkung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 erfolgte im Juli 2025, zum Teil in den
Räumlichkeiten der Beihilfekasse. Dabei wurde durch die verantwortlichen
Mitarbeiter*innen der Beihilfekasse jederzeit umfassend Auskunft erteilt. Der Zugriff
des Rechnungsprüfungsamts auf alle prüfungsrelevanten Unterlagen war stets
gewährleistet.
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5 Bestätigungsvermerk
Entsprechend dem Prüfungsergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt dem
Jahresabschluss der Beihilfekasse zum 31.12.2024 und dem Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2024 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Lagebericht) unter Einbeziehung der Buchführung der
Beihilfekasse für das Geschäftsjahr 01.01. bis 31.12.2024 geprüft. Die Prüfung
erfolgte auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften der EigVO NRW und der
entsprechenden handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung führte zu keinen
Beanstandungen, die die Erteilung des Bestätigungsvermerks in Frage stellen. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Beihilfekasse und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamts vermittelt der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Beihilfekasse der Stadt Köln. Die Entlastung des Kassenleiters der
Beihilfekasse wird empfohlen.
Köln, den
Ralf Jülich
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
19.08.2025
Anlage 6
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Beihilfekasse der Stadt Köln zum 31.12.2024
Rechnungsprüfungsamt Seite 15 von 15
Anlage 1: Jahresabschluss der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024
Anlage 2: Lagebericht der Beihilfekasse für das Wirtschaftsjahr 2024
Anlage 3: Vollständigkeitserklärung
Anlage 6
Anlage 1 Bilanz BHK 2024
1629 Zeichen
Beihilfekasse der Stadt Köln Bilanz zum 31. Dezember 2024 Aktiva Anhang 31.12.2023 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Softwarelizenzen [1] 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung [2] 38.651,57 54.949,45 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige [3] 775.868,25 Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 775.868,25 792.059,30 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1. Girokonto [4] 5.803.581,19 2. Anlagen mit kurzer Laufzeit [5] 0,00 5.803.581,19 2.101.602,06 C. Rechnungsabgrenzungsposten [6] 95.635,29 89.707,31 D. Bilanzverlust I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag [7] 0,00 2.522.623,37 6.713.736,30 5.560.941,49 Passiva Anhang 31.12.2023 Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Gewinn/Verlust des Vorjahres [8] -2.522.623,37 366.346,79 Verwendung für: Abführung an den Haushalt der Stadt Köln 0,00 -366.346,79 Ausgleich durch: Sonderzahlung der Stadt Köln 2.522.623,37 0,00 Verbleibender Gewinn/Verlust des Vorjahres 0,00 0,00 II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag [9] 1.558.980,02 -2.522.623,37 III. Nicht gedeckter Fehlbetrag/Eigenkapital [10] 0,00 2.522.623,37 1.558.980,02 0,00 B. Rückstellungen I. Rückstellung für künftige Kassenleistungen [11] 2.357.800,25 2.089.003,43 II. Sonstige Rückstellungen [12] 247.412,61 641.892,63 2.605.212,86 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem Kassengeschäft [13] 31.359,48 700.466,10 II. Sonstige Verbindlichkeiten [14] 798.041,60 617.025,60 829.401,08 D. Rechnungsabgrenzungsposten [15] 1.720.142,34 1.512.553,73 6.713.736,30 5.560.941,49 31.12.2024 31.12.2024 Anlage 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2691/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 28.08.2025 10:00