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2051/2022

Einwohnerfrage Umgestaltung des Gehwegs bzw. Gehwegparken Jesuitengasse

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 14.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

2872 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2051/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Einwohnerfrage Umgestaltung des Gehwegs bzw. Gehwegparken Jesuitengasse 
 
Die Verwaltung erreichte folgende Einwohnerfrage: 
 
 
1. „Handelt es sich auf dem Abschnitt zwischen Kapuzinerstraße und Am Tetzerkamp um ange-
ordnetes Gehwegparken oder um rechtswidrig geduldetes Gehwegparken? (Im Falle des an-
geordneten Gehwegparkens bitte ich um Erläuterung der Anordnung) 
2. Handelt es sich auf dem Abschnitt Jesuitengasse 80 bis Jesuitengasse 86 um angeordnetes 
Gehwegparken oder um rechtswidrig geduldetes Gehwegparken? (Falls es sich um angeord-
netes Gehwegparken handelt, bitte ich die Anordnung und deren Einklang mit den VwV-StVO 
(Pflicht den Bordstein abzuschrägen) und den RASt (Freihalten von Sichtdreiecken) zu erläu-
tern.“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 + 2: 
Es handelt sich hier nicht um ein angeordnetes Gehwegparken. Die Fläche wurde lediglich zur 
Abwehr baulicher Schäden mit einem anderen Material ausgeführt. 
 
 
3. „Warum war eine Umgestaltung notwendig?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In dem Bereich der der Jesuitengasse 80 bis 86 sind umfangreiche Leitungsverlegungen im 
Bereich des Gehweges durch die RheinEnergie AG erforderlich gewesen. Wie oben beschrie-
ben wird in diesem Bereich der sehr breite Gehweg zum Parken genutzt. Dadurch sind in der 
Vergangenheit durch die ein- und ausparkenden Autos die Gehwegplatten zerstört worden. 
Die dadurch auftretenden Schäden mussten mit einem großen Aufwand ständig beseitigt wer-
den. 
Daher wurde die von der RheinEnergie AG durchgeführte Leitungsverlegung von Seiten der 
Stadt zu einer gemeinsamen Instandsetzung der gesamten Fläche genutzt. 
 
 
4. „Warum erfolgte die Umgestaltung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bezirksvertre-
tung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da es sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme und somit um ein Geschäft der laufen-
den Verwaltung handelt wurde die Bezirksvertretung nicht beteiligt. 
 
5. „Warum hat die Stadt durch die Stellung des Materials die Kosten der Wiederherstellung des 
Gehwegs getragen? Hierzu wäre eigentlich die Rheinenergie verpflichtet gewesen.“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie oben beschrieben wurde die Maßnahme im Vorfeld zwischen der Stadt Köln und der 
Rheinenergie koordiniert. Dieses Verfahren wird grundsätzlich angewendet um die Anwohner 
nicht übermäßig zu beeinträchtigen. In diesem Fall hat die Stadt Köln das Pflastermaterial zur 
Verfügung gestellt und die Arbeiten wurden durch die RheinEnergie AG umgesetzt. 
Im Rahmen von Straßenaufgrabungen ist das Stellen von Ersatzmaterial seitens des Stra-
ßenbaulastträgers gem. der technischen Richtlinien gang und gäbe.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2051/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
14.07.2022
Erstellt
22.06.2022 16:56