2051/2022
Einwohnerfrage Umgestaltung des Gehwegs bzw. Gehwegparken Jesuitengasse
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
2872 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/665/1 Vorlagen-Nummer 2051/2022 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Einwohnerfrage Umgestaltung des Gehwegs bzw. Gehwegparken Jesuitengasse Die Verwaltung erreichte folgende Einwohnerfrage: 1. „Handelt es sich auf dem Abschnitt zwischen Kapuzinerstraße und Am Tetzerkamp um ange- ordnetes Gehwegparken oder um rechtswidrig geduldetes Gehwegparken? (Im Falle des an- geordneten Gehwegparkens bitte ich um Erläuterung der Anordnung) 2. Handelt es sich auf dem Abschnitt Jesuitengasse 80 bis Jesuitengasse 86 um angeordnetes Gehwegparken oder um rechtswidrig geduldetes Gehwegparken? (Falls es sich um angeord- netes Gehwegparken handelt, bitte ich die Anordnung und deren Einklang mit den VwV-StVO (Pflicht den Bordstein abzuschrägen) und den RASt (Freihalten von Sichtdreiecken) zu erläu- tern.“ Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 + 2: Es handelt sich hier nicht um ein angeordnetes Gehwegparken. Die Fläche wurde lediglich zur Abwehr baulicher Schäden mit einem anderen Material ausgeführt. 3. „Warum war eine Umgestaltung notwendig?“ Antwort der Verwaltung: In dem Bereich der der Jesuitengasse 80 bis 86 sind umfangreiche Leitungsverlegungen im Bereich des Gehweges durch die RheinEnergie AG erforderlich gewesen. Wie oben beschrie- ben wird in diesem Bereich der sehr breite Gehweg zum Parken genutzt. Dadurch sind in der Vergangenheit durch die ein- und ausparkenden Autos die Gehwegplatten zerstört worden. Die dadurch auftretenden Schäden mussten mit einem großen Aufwand ständig beseitigt wer- den. Daher wurde die von der RheinEnergie AG durchgeführte Leitungsverlegung von Seiten der Stadt zu einer gemeinsamen Instandsetzung der gesamten Fläche genutzt. 4. „Warum erfolgte die Umgestaltung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bezirksvertre- tung?“ Antwort der Verwaltung: Da es sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme und somit um ein Geschäft der laufen- den Verwaltung handelt wurde die Bezirksvertretung nicht beteiligt. 5. „Warum hat die Stadt durch die Stellung des Materials die Kosten der Wiederherstellung des Gehwegs getragen? Hierzu wäre eigentlich die Rheinenergie verpflichtet gewesen.“ 2 Antwort der Verwaltung: Wie oben beschrieben wurde die Maßnahme im Vorfeld zwischen der Stadt Köln und der Rheinenergie koordiniert. Dieses Verfahren wird grundsätzlich angewendet um die Anwohner nicht übermäßig zu beeinträchtigen. In diesem Fall hat die Stadt Köln das Pflastermaterial zur Verfügung gestellt und die Arbeiten wurden durch die RheinEnergie AG umgesetzt. Im Rahmen von Straßenaufgrabungen ist das Stellen von Ersatzmaterial seitens des Stra- ßenbaulastträgers gem. der technischen Richtlinien gang und gäbe.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2051/2022
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 14.07.2022
- Erstellt
- 22.06.2022 16:56