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0480/2017

1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017, TOP 6.3.1

Anlage 02 Antrag Nippes 06.03.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 01 Änderungsverordnung

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Anlage 02 Antrag Nippes 06.03.2017

1971 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Gerd Düren Vizepräsident & Geschäftsführer der NB 
<Geschaeftsfuehrer@nippeser-buergerwehr.de> 
Gesendet:
Montag, 6. März 2017 08:21 
An: Brandt, Peter 
Cc: Mayer, Ralf 
Betreff: Terminverlegung verkaufsoffenen Sonntag am 28.05.2017 
Wichtigkeit: Hoch 
Sehr geehrter Herr Brand, 
 
nach Rücksprache mit dem Verein „Wir für Nippes“ und der Antragstellerin Frau Otten von der 
Kaufhof-Zweigstelle Nippes, möchte die Nippeser Bürgerwehr eine Verlegung des 
verkaufsoffenen Sonntages vom 28.05.2017 auf den 11.06.2017 beantragen. An dem 
Wochene nde vom 10.06. bis 11.06.2017 findet zum 22. Mal das traditionelle Bürgerfest der 
Nippeser Bürgerwehr auf der Neusser Straße statt. Es ist auch eine Tradition, dass an diesem 
Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet.   
 
Die Nippeser Bürgerwehr und der Verein „Wir für Nippes“ hoffen auf eine positive Nachricht. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gerd Düren 
Geschäftsführer der KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. 
geschaeftsfuehrer@nippeser-buergerwehr.de  
Mobil    0171 21 74 92 7 
Telefon 0221 72 39 18 
 
Telefax 0221 72 39 23 
 
 
Kölner Karnevalsgesellschaft NIPPESER BÜRGERWEHR 1903 e.V. • Traditionscorps im Kölner Karneval 
Präsident: Artur Tybussek • Geschäftsführer: A. Gerhard Düren • Schatzmeister:Theo Naring 
Sitz: Köln • Registergericht Köln Reg.-Nr.: 4763 • Steuernummer: 217 / 5958 / 0211                    
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn • IBAN DE51 3705 0198 0011 0220 92 • BIC COLSDE33XXX     
Postanschrift: Postfach 60 04 29 • 50684 Köln • E-Mail: info@nippeser-buergerwehr.de  
Geschäftsstelle: Neusser Straße 526 • 50737 Köln • Telefon: 0221 72 39 18 • Telefax: 0221 72 39 23 
Web: www.nippeser-buergerwehr.de  • Mitglied im Festkomitee Kölner Karneval u. Bund Deutscher Karneval   
Stammquartier und Wachlokal: Früh-Brauhaus „Em Golde Kappes“ • Neusser Straße 295 • 50733 Köln 
 
Privat:  Eisenach Straße 30 I  50733 Köln  I  gerd.dueren@koeln.de  I  Telefon 0221 730158

Beschlussvorlage Rat

2430 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer 
 0480/2017 
Freigabedatum 
13.04.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von 
Verkaufsstellen im Jahr 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver-
ordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 
Jahr 2017. 
 
 
Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 
Rat 18.05.2017

2 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über 
das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagen-
nummer 2297/2016). Darin wurden der 28.05.2017 als verkaufsoffener Sonntag für den Stadtteil Nip-
pes freigegeben. 
Am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss mit Dringlichkeitsentscheidung die 1. Ordnungsbehördliche 
Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen 
aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen genehmigt (Vorlagennummer 0597/2017). Diese hat der Rat in sei-
ner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt. 
Die Nippes e.V. hat am 06.03.2017 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 
28.05.2017 nicht realisiert werden kann, weil das zugrunde liegende Fest aus bestimmten Gründen 
(Anlass i. S. d. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten LÖG NRW) erst am 
11.06.2017 stattfinden kann. 
Bei dem Sonntag, dem 11.06.2017 handelt es sich um einen ebenfalls vom Rat für Sonntagsöffnun-
gen freigegebenen Termin. Der Anlass ist identisch. 
Die Sonntagsöffnung für den Bereich Nippes ist daher vom 28.05.2017 auf den 11.06.2017 zu ver-
schieben. 
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver-
ordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 
Jahr 2017.

Anlage 01 Änderungsverordnung

1193 Zeichen

Anlage 1 
 
1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das 
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen 
für 2017 
 vom       
Der Rat hat in seiner Sitzung am       aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur 
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), 
geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai 
2013, für die Stadt Köln verordnet: 
 
§ 1 
Die 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen 
Neustadt-Süd; Deutz, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.), Nippes, Chorweiler, Kalk und 
Rath/Heumar wird wie folgt geändert: 
 
Die in § 2 Abs. 4 der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in 
verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil 
Nippes am Sonntag, dem 28.05.2017 findet nicht statt und wird daher aufgehoben. 
Die Verkaufsstellenöffnung wird auf Antrag auf Sonntag, den 11.06.2017 verlegt und 
genehmigt. 
§ 2 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2017. 
 
 
        Stadt Köln 
        als örtliche Ordnungsbehörde

Beratungsverlauf (4)

27.04.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2017 Rat
TOP 6.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0480/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27