0480/2017
1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017
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Anlage 02 Antrag Nippes 06.03.2017
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1 Brandt, Peter Von: Gerd Düren Vizepräsident & Geschäftsführer der NB <Geschaeftsfuehrer@nippeser-buergerwehr.de> Gesendet: Montag, 6. März 2017 08:21 An: Brandt, Peter Cc: Mayer, Ralf Betreff: Terminverlegung verkaufsoffenen Sonntag am 28.05.2017 Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Brand, nach Rücksprache mit dem Verein „Wir für Nippes“ und der Antragstellerin Frau Otten von der Kaufhof-Zweigstelle Nippes, möchte die Nippeser Bürgerwehr eine Verlegung des verkaufsoffenen Sonntages vom 28.05.2017 auf den 11.06.2017 beantragen. An dem Wochene nde vom 10.06. bis 11.06.2017 findet zum 22. Mal das traditionelle Bürgerfest der Nippeser Bürgerwehr auf der Neusser Straße statt. Es ist auch eine Tradition, dass an diesem Wochenende ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet. Die Nippeser Bürgerwehr und der Verein „Wir für Nippes“ hoffen auf eine positive Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Gerd Düren Geschäftsführer der KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. geschaeftsfuehrer@nippeser-buergerwehr.de Mobil 0171 21 74 92 7 Telefon 0221 72 39 18 Telefax 0221 72 39 23 Kölner Karnevalsgesellschaft NIPPESER BÜRGERWEHR 1903 e.V. • Traditionscorps im Kölner Karneval Präsident: Artur Tybussek • Geschäftsführer: A. Gerhard Düren • Schatzmeister:Theo Naring Sitz: Köln • Registergericht Köln Reg.-Nr.: 4763 • Steuernummer: 217 / 5958 / 0211 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn • IBAN DE51 3705 0198 0011 0220 92 • BIC COLSDE33XXX Postanschrift: Postfach 60 04 29 • 50684 Köln • E-Mail: info@nippeser-buergerwehr.de Geschäftsstelle: Neusser Straße 526 • 50737 Köln • Telefon: 0221 72 39 18 • Telefax: 0221 72 39 23 Web: www.nippeser-buergerwehr.de • Mitglied im Festkomitee Kölner Karneval u. Bund Deutscher Karneval Stammquartier und Wachlokal: Früh-Brauhaus „Em Golde Kappes“ • Neusser Straße 295 • 50733 Köln Privat: Eisenach Straße 30 I 50733 Köln I gerd.dueren@koeln.de I Telefon 0221 730158
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlagen-Nummer 0480/2017 Freigabedatum 13.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver- ordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017. Wirtschaftsausschuss 27.04.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen beschlossen (Vorlagen- nummer 2297/2016). Darin wurden der 28.05.2017 als verkaufsoffener Sonntag für den Stadtteil Nip- pes freigegeben. Am 13.03.2017 hat der Hauptausschuss mit Dringlichkeitsentscheidung die 1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen aufgehoben und die 1. Verordnung zur Änderung der 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen genehmigt (Vorlagennummer 0597/2017). Diese hat der Rat in sei- ner Sitzung am 04.04.2017 genehmigt. Die Nippes e.V. hat am 06.03.2017 (Anlage 02) der Verwaltung mitgeteilt, dass der Termin 28.05.2017 nicht realisiert werden kann, weil das zugrunde liegende Fest aus bestimmten Gründen (Anlass i. S. d. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten LÖG NRW) erst am 11.06.2017 stattfinden kann. Bei dem Sonntag, dem 11.06.2017 handelt es sich um einen ebenfalls vom Rat für Sonntagsöffnun- gen freigegebenen Termin. Der Anlass ist identisch. Die Sonntagsöffnung für den Bereich Nippes ist daher vom 28.05.2017 auf den 11.06.2017 zu ver- schieben. Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ver- ordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017.
Anlage 01 Änderungsverordnung
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Anlage 1
1. Verordnung zur Änderung der 1. Änderungsverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen in verschiedenen Kölner Stadtteilen
für 2017
vom
Der Rat hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516),
geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai
2013, für die Stadt Köln verordnet:
§ 1
Die 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen
Neustadt-Süd; Deutz, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.), Nippes, Chorweiler, Kalk und
Rath/Heumar wird wie folgt geändert:
Die in § 2 Abs. 4 der 1. Änderungsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in
verschieden Kölner Stadtteilen genehmigte Verkaufsstellenöffnungen für den Stadtteil
Nippes am Sonntag, dem 28.05.2017 findet nicht statt und wird daher aufgehoben.
Die Verkaufsstellenöffnung wird auf Antrag auf Sonntag, den 11.06.2017 verlegt und
genehmigt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum
31.12.2017.
Stadt Köln
als örtliche Ordnungsbehörde
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0480/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27