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AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsjahre 2019-2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0851/2018 vom 03.04.2018

Stand: Am 03.05.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0851/2018 Freigabedatum 03.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff AchtBrücken GmbH hier: Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsjahre 2019-2021 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in den Jahren 2019-2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 Euro p.a. zu gewähren. Finanzausschuss 30.04.2018 Rat 03.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 450.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% die KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Musikfestivals „ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie. Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebskosten- zuschuss der Stadt Köln gewährt. Jahr BKZ 2013 628.800,00 € 2014 500.000,00 € 2015 500.000,00 € 2016 420.450,00 € 2017 420.450,00 € 2018 450.000,00 € Für das Jahr 2013 belief sich der städtische Betriebskostenzuschuss auf 628,8 Tsd. €, für die Jahre 2014 und 2015 wurde dieser aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Köln auf 500,0 Tsd. € reduziert. Dieser Betrag wurde aus finanzwirtschaftlicher Sicht als absolute Obergrenze ange- sehen (siehe Vorlagen-Nr. 1989/2012). Für die Folgejahre waren zunächst keine weiteren Zuschüsse vorgesehen. Anlässlich einer Zuschussüberzahlung an die KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von rd. 840,9 Tsd. € hat der Rat am 01.10.2013 entschieden, dass dieser Betrag bei der KölnMusik GmbH verbleiben und zur Finanzierung des Festivals ACHTBRÜCKEN in den Jahren 2016 und 2017 3 verwendet werden soll (siehe Vorlagen-Nr. 2608/2013). Für die beiden Festivals standen demnach durchschnittlich jeweils rd. 420,45 Tsd. € zur Verfügung. Mit Beschluss vom 30.06.2016 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 zuletzt festgelegt, dass die AchtBrücken GmbH für das Geschäftsjahr 2018 einen Betriebskostenzuschuss - finanziert aus der Kulturförderabgabe - in Höhe von 450 Tsd. € erhält. Dabei stand die Mittelfreigabe unter dem Vorbehalt eines weiteren Beschlusses des Finanzausschusses auf der Basis des Wirt- schaftsplans 2018. In der Wirtschaftsplanung sollte die Gesellschaft von einer Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450 Tsd. € ausgehen. Dementsprechend hat die Verwaltung bis einschließlich 2021 entsprechende Mittel veranschlagt. Die AchtBrücken GmbH hat ihren vom Aufsichtsrat empfohlenen bzw. von der Gesellschafterver- sammlung genehmigten Wirtschaftsplan 2018 inkl. der Mittelfristplanung bis zum Jahr 2021 auf eine Zuschusshöhe von 450 Tsd. € p.a. angepasst. Auf dieser Basis erfolgte die Freigabe der Mittel mit Beschluss des Finanzausschusses vom 25.09.2017. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensembles, empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt die Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2019-2021 festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2019-2021 auf 450 Tsd. € p.a. festzulegen. Die Mittel stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung bereit.

Beratungsverlauf

  1. 30.04.2018

    Finanzausschuss

    TOP 12.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 03.05.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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