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0851/2018

AchtBrücken GmbH - Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsjahre 2019-2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0851/2018 
Freigabedatum 
03.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
AchtBrücken GmbH 
hier: Betriebskostenzuschuss für die Geschäftsjahre 2019-2021 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, der AchtBrücken GmbH zur Durchführung des Musikfestivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in den Jahren 2019-2021 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe 
von 450.000 Euro p.a. zu gewähren. 
 
Finanzausschuss 30.04.2018 
Rat 03.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  450.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist an der AchtBrücken GmbH zu 51% beteiligt. Mitgesellschafter ist mit 49% die 
KölnMusik GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die jährliche Durchführung des Musikfestivals 
„ACHTBRÜCKEN Musik für Köln“ in der Kölner Philharmonie.  
Zur Durchführung des Festivals wurde der AchtBrücken GmbH bisher alljährlich ein Betriebskosten-
zuschuss der Stadt Köln gewährt.  
 
Jahr BKZ 
2013    628.800,00 €  
2014    500.000,00 €  
2015    500.000,00 €  
2016    420.450,00 €  
2017    420.450,00 €  
2018    450.000,00 €  
 
Für das Jahr 2013 belief sich der städtische Betriebskostenzuschuss auf 628,8 Tsd. €, für die Jahre 
2014 und 2015 wurde dieser aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Köln auf 500,0 
Tsd. € reduziert. Dieser Betrag wurde aus finanzwirtschaftlicher Sicht als absolute Obergrenze ange-
sehen (siehe Vorlagen-Nr. 1989/2012). Für die Folgejahre waren zunächst keine weiteren Zuschüsse 
vorgesehen. 
Anlässlich einer Zuschussüberzahlung an die KölnMusik GmbH für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe 
von rd. 840,9 Tsd. € hat der Rat am 01.10.2013 entschieden, dass dieser Betrag bei der KölnMusik 
GmbH verbleiben und zur Finanzierung des Festivals ACHTBRÜCKEN in den Jahren 2016 und 2017

3 
verwendet werden soll (siehe Vorlagen-Nr. 2608/2013). Für die beiden Festivals standen demnach 
durchschnittlich jeweils rd. 420,45 Tsd. € zur Verfügung. 
Mit Beschluss vom 30.06.2016 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 zuletzt 
festgelegt, dass die AchtBrücken GmbH für das Geschäftsjahr 2018 einen Betriebskostenzuschuss - 
finanziert aus der Kulturförderabgabe - in Höhe von 450 Tsd. € erhält. Dabei stand die Mittelfreigabe 
unter dem Vorbehalt eines weiteren Beschlusses des Finanzausschusses auf der Basis des Wirt-
schaftsplans 2018. In der Wirtschaftsplanung sollte die Gesellschaft von einer Fortschreibung des 
Betriebskostenzuschusses in Höhe von 450 Tsd. € ausgehen. Dementsprechend hat die Verwaltung 
bis einschließlich 2021 entsprechende Mittel veranschlagt. 
Die AchtBrücken GmbH hat ihren vom Aufsichtsrat empfohlenen bzw. von der Gesellschafterver-
sammlung genehmigten Wirtschaftsplan 2018 inkl. der Mittelfristplanung bis zum Jahr 2021 auf eine 
Zuschusshöhe von 450 Tsd. € p.a. angepasst. Auf dieser Basis erfolgte die Freigabe der Mittel mit 
Beschluss des Finanzausschusses vom 25.09.2017. 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten zur vertraglichen Verpflichtung von Künstlern und Ensembles, 
empfiehlt es sich, bereits zu diesem Zeitpunkt die Betriebskostenzuschüsse für die Jahre 2019-2021 
festzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, den Betriebskostenzuschuss für die Jahre 2019-2021 auf 
450 Tsd. € p.a. festzulegen. Die Mittel stehen unter Teilplan 0416 Kulturförderung bereit.

Beratungsverlauf (2)

30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 12.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0851/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.04.2018
Erstellt
15.03.2018 16:29