Mandari Insight

2484/2017

Beantwortung der Anfrage AN/0937/2017 aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 27.06.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 09.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 4.3

Anlage_2_ibs-handreichung_keine-raeume_fuer_nazis

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Ansehen

Anlage_1_2017-0937-AN_Piraten

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Anlage_2_ibs-handreichung_keine-raeume_fuer_nazis

41628 Zeichen

Was können 
Vermieter/innen tun? 
Ratgeber zum Umgang 
mit Anmietungen durch 
extrem rechte Gruppen

Inhalt 
Einleitung ........................................................................................................Seite 4 
Welche Funktion erfüllen extrem rechte Veranstaltungen? ....................................Seite 6 
Wie gehen extrem rechte Gruppen bei Anmietungen vor? ...................................Seite 7 
Was kann ich tun, wenn meine Gastfreundschaft missbraucht wurde? ..................Seite 9 
Die richtige Vertragsgestaltung hilft ..................................................................Seite 11 
Positionieren Sie sich ......................................................................................Seite 13 
Überlassung an Dritte ausschließen .................................................................Seite 14 
Zweck und Charakter der Veranstaltung festhalten ............................................Seite 15 
Zugang zur Veranstaltung sicherstellen .............................................................Seite 17 
Vertragsstrafe .................................................................................................Seite 18 
Haftungsübernahme und Sicherheitsleistung .....................................................Seite 19 
Kündigungsklausel ..........................................................................................Seite 20 
Was sollte ich tun, wenn…? ............................................................................Seite 22 
Wie kann ich extrem Rechte erkennen? ............................................................Seite 26 
Symbole ........................................................................................................Seite 27 
Codes ...........................................................................................................Seite 31 
Kleidungsmarken ............................................................................................Seite 32 
Wichtige Daten und Termine der extremen Rechten ...........................................Seite 35

Was können 
Vermieter/innen tun? 
Ratgeber zum Umgang mit Anmietungen 
durch extrem rechte Gruppen 
Eine Handreichung von

E
xtrem rechte Politik braucht 
Räume - im übertragenen, aber 
auch im wortwörtlichen Sinne: 
Neonazi-Gruppen oder Parteien wie 
NPD und Pro NRW müssen Mit glie -
der  versammlungen und „Stamm -
tische“ abhalten. Sie wollen Jugend -
liche und Sym pathi sant /innen mit 
Rock konzerten oder Auftritten von 
Liedermachern an sich binden. Vor -
tragsveranstaltungen dienen der 
Weiter gabe und Verfestigung ihrer 
Ideologie. 
Extrem rechte Organisationen verfü -
gen allerdings nur in den wenigsten 
Fällen über für diese Zwecke geeig -
nete Räumlichkeiten. Folglich sind 
sie auf Anmietungen angewiesen. 
Besonderes Interesse besteht an 
Räumlichkeiten, in denen sie unge -
stört ihren Aktivitäten nachgehen 
können. Das sind zum Beispiel 
Hinterzimmer von Gaststätten, 
Seminar  räume in Hotels, Ver an stal -
tungs  säle in Bürger zentren oder 
Vereinsheime von Sport-, Schützen- 
oder Kleingarten vereinen. Auch 
Räumlichkeiten in kirchlichen Ein -
richtungen sowie in Messe- und 
Kongresszentren können betroffen 
sein. 
Den Vermieter/innen dieser Räum -
lichkeiten fällt nun (unfreiwillig) eine 
große Verantwortung zu: Sie können 
entscheiden, wem sie ihre Räume zur 
Nutzung überlassen und wem nicht. 
So laufen sie Gefahr, diese Gruppen 
indirekt in ihrem Treiben zu unterstüt -
zen. Allerdings haben sie auch die 
Chance, die Bedingungen für rassi -
stische und extrem rechte Politik zu 
erschweren, indem sie nicht an 
extrem rechte Gruppen vermieten. 
Dazu müssen extrem rechte 
Anmietungsversuche allerdings 
erkannt werden und es muss das 
Einleitung 
[Seite 4]

Wissen vorhanden sein, wie man 
gegen diese Anmietungen erfolg -
reich vorgehen kann. 
Wir - die Mobile Beratung gegen 
Rechtsextremismus im Re gie rungs -
 bezirk Köln und die Mobile Beratung 
gegen Rechtsextremismus Berlin - 
möchten Vermieter/innen in ihrem 
Handeln unterstützen. Deshalb 
haben wir in dieser Broschüre hilfrei -
che Tipps zusammengestellt, welche 
die Hand lungssicherheit von Ver -
mieter/innen und deren Angestellten 
erhöhen. Im Mittel punkt stehen 
Strategien und Empfehlungen für pri -
vatrechtliche Räume wie Gaststätten 
und Vereinslokalitäten. 
Beispiele aus der Praxis zeigen: Es ist 
Vermieter/innen möglich, einen 
demo kratischen Standpunkt zu 
beziehen und extrem rechte Ver -
sammlungen in ihren Räumen zu 
unter binden. 
Sie haben es in der Hand: Nutzen
Sie Ihre Möglichkeiten und verweisen
Sie extrem rechte Gruppen aus Ihren
Räumen!
[Seite 5]

V
eranstaltungen erfüllen verschie -
dene Funktionen. Extrem rechte 
Gruppen sind auf ungestörte 
Veranstaltungen angewiesen, um 
ihre Mitglieder einzubinden, 
Aktivitäten zu planen und Gelder zu 
akquirieren. 
> Parteitage und Mitglieder -
versammlungen dienen der 
Organisation der politischen 
Arbeit. 
> Stammtische und Gesprächs -
kreise sollen Sympathisant/innen 
die Kontaktaufnahme ermög -
lichen. 
> Mobilisierungsveranstaltungen 
motivieren zur Teilnahme an 
extrem rechten Demonstrationen. 
> Schulungs- und Vortrags -
veranstaltungen sollen die 
Mitglieder ideologisch festigen. 
> Liedermacherabende, Kultur- 
und Sportveranstaltungen schaf -
fen ein Gemeinschaftsgefühl. 
> Rechtsrock-Konzerte bieten 
besonders Jugendlichen und jun -
gen Erwachsenen attraktive 
Erlebniswelten, die den Einstieg 
in die Szene erleichtern. 
> Feiern und Konzerte sollen 
Gelder akquirieren, die in die 
politische Arbeit fließen. 
Welche Funktion erfüllen 
extrem rechte Veranstaltungen? 
[Seite 6]

E
xtrem rechte Veranstalter/innen 
wissen, dass die meisten 
Vermieter/innen ihre Räume nicht für 
rassistische Hetzveranstaltungen oder 
Konzerte von Neonazi-Bands herge -
ben würden. Deshalb werden die 
Vermieter/innen über den Hinter -
grund der Anmietung oftmals 
bewusst im Unklaren gelassen oder 
sogar wissentlich getäuscht. 
Wer sich als Vermieter oder Ver -
mieterin nicht nach dem Zweck und 
Charakter der Veranstaltung erkun -
digt, stattdessen die Räume beden -
kenlos zur Verfügung stellt, erlebt 
später vielleicht eine böse Überra -
schung. Manche extrem rechten 
Organisationen wie der „Aka de mie -
kreis“, die „Gesellschaft für freie 
Publizistik“ oder die „Deutsche 
Akademie“ verfügen zudem über 
unverfängliche Namen, die nur 
Fachleuten ein Begriff sind. Eine ein -
fache Internetrecherche liefert aller -
dings ausreichend Ergebnisse, um 
diese Gruppierungen einordnen zu 
können. 
Wie gehen extrem rechte Gruppen bei 
Anmietungen vor? 
Erftstadt 
2008 erschlich sich die NPD die Räume eines Sportlerheims in Erftstadt. 
Gegenüber dem Verein hatte sich die NPD als Reservistenkameradschaft der 
Bundeswehr ausgegeben. Der Vermieter schöpfte bei der Anmietung keinen 
Verdacht. Auf der Veranstaltung trat dann der NPD-Bundesvorsitzende Udo 
Voigt auf. 
[Seite 7]

Oftmals werden Vermieter/innen 
aber auch schamlos belogen. 
Parteiversammlungen und 
Schulungsveranstaltungen werden 
bei ihnen als „ Weihnachtsfeier“ oder 
„privates Fest“ angemeldet, kom -
merzielle Rechtsrock-Konzerte als 
„private Geburtstagsfeier mit 
Liveband“ deklariert. Sollen Vor -
tragsveranstaltungen stattfinden, stel -
len sich extrem rechte Mieter/innen 
als Vertreter von „Heimatvereinen“, 
„Kultur ver einigungen“ oder eines 
„geschichtlichen Arbeitskreises“ vor. 
Meist werden irgendwelche 
Vereinsnamen erfunden. 
[Seite 8]
Was kann ich tun? 
Wer ist der Veranstalter? Fragen Sie nach und lassen Sie sich den 
Namen der Mietperson und der veranstaltenden Organisation geben! 
Recherchieren Sie im Internet nach der Gruppierung. 
Alle eingetragenen Vereine sind zudem im örtlichen Amtsgericht aufge -
führt. Das Vereinsregister kann größtenteils online abgerufen werden. 
In Verdachtsfällen: Wenden Sie sich an Institutionen, die sich gegen 
Rechtsextremismus engagieren, z.B. die Mobile Beratung oder örtliche 
Initiativen. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.mbr-koeln.de

G
enerell gilt: Wenn eine An -
mietung unter falschen An -
gaben vorgenommen und der Ver -
mieter/die Vermieterin bewusst 
getäuscht wurde, ist jeder – auch 
mündliche – Miet vertrag hinfällig. 
Wenn anstelle des angeblichen 
Heimatvereins am Veranstaltungstag 
die NPD oder die lokale Neonazi- 
Kameradschaft auftaucht, kann und 
sollte der Vermieter/die Vermieterin 
den Mietvertrag sofort auflösen. Die 
unerwünschten Gäste können dann 
des Hauses verwiesen werden. 
Kommen diese der Aufforderung 
nicht nach, kann die Polizei die 
Räumung durchführen, weil der 
Straftatbestand § 123 StGB 
„Hausfriedensbruch“ gegeben ist. 
Größere Rechtssicherheit bietet ein 
angepasster schriftlicher Nutzungs -
vertrag, in dem genau festgelegt ist, 
wer zu welchem Zwecke die 
Räumlichkeiten anmietet und in dem 
Veranstaltungen mit rechtsextremen, 
rassistischen, antisemitischen und 
antidemokratischen Inhalten unter -
sagt sind. Wie Sie einen solchen 
Vertrag gestalten können, erfahren 
Sie auf den folgenden Seiten. 
Natürlich ist jeder Gastronomie- und 
jeder Hotelbetrieb auf Einnahmen 
angewiesen. Mit einer abgesagten 
Veranstaltung kommt kein Geld in 
die Kasse. Trotzdem ist es die richti -
ge Entscheidung, extrem rechte 
Gruppen nicht zu unterstützen und 
ihnen kein Podium zu bieten. Der 
mögliche Schaden einer stattgefun -
denen extrem rechten Veranstaltung 
ist für den Vermieter/die Vermieterin 
meist größer als die Einnahmen. 
Schließlich wird der Ruf des Unter -
nehmens geschädigt und Stamm -
gäste reagieren vielleicht irritiert und 
ablehnend. 
Was kann ich tun, wenn meine 
Gastfreundschaft missbraucht wurde? 
[Seite 9]

Was kann ich tun? 
Haben sich extrem rechte Gruppen Ihre Räumlichkeiten unter einem 
Vorwand erschlichen, dann lösen Sie umgehend den Mietvertrag auf. 
Setzten Sie die unliebsamen Gäste vor die Tür. Fordern Sie dafür ggf. 
die Unterstützung der Polizei an. 
Schließen Sie keine mündlichen Nutzungsverträge. Nutzen Sie stattdes -
sen einen schriftlichen Mietvertrag, der Ihnen Handlungsmöglichkeiten 
eröffnet und Sie vor extrem rechten Organisationen schützt. 
Euskirchen 
2011 wollte sich der „Akademiekreis“ – ein extrem rechter Diskussionszirkel, an dem NPD-Mitglieder und 
Geschichtsrevisionist/innen teilnehmen – in Euskirchen treffen. Nachdem der Gastwirt über den Charakter der 
Veranstaltung informiert worden war, kündigte er schriftlich den Mietvertrag. Der „Akademiekreis“ hatte ihn über die 
wahren Hintergründe der Veranstaltung getäuscht. Eine extrem rechte Propagandaveranstaltung wollte er nicht in sei -
ner Gaststätte dulden. Die Veranstaltung konnte in der Gaststätte nicht stattfinden.

K
ein Vermieter und keine Ver -
mieterin ist verpflichtet, an 
extrem rechte Organisationen zu 
vermieten. Im privatrechtlichen 
Bereich existiert Vertragsfreiheit, das 
heißt, Sie können sich aussuchen, an 
wen Sie unter welchen Bedingungen 
vermieten. Sie haben also einen gro -
ßen Handlungsspielraum bei der 
Festlegung der vertraglichen 
Regelungen. 
Für das Mietrecht gelten die Para -
graphen 535 bis 580a BGB 
(Allgemeine Vorschriften für Miet -
verhältnisse). Der §535 BGB regelt 
Inhalt und Hauptpflichten eines 
Mietvertrags. Unter Punkt 2 heißt es 
unter anderem: 
Zum Abschluss eines Miet -
vertrages müssen sich die 
Parteien über Mietgegenstand, 
Ge brauchszweck und Ent -
geltlichkeit einigen. Im Übrigen 
können die Ver trags parteien 
von den gesetzlichen 
Mietbestimmungen abweichen 
und den Mietvertrag im 
Rahmen der Vertragsfreiheit 
ihren Bedürfnissen anpassen. 
So können sie nähere Bestim -
mungen treffen etwa zur Art 
der Nutzung, zu den Vor raus -
setzungen einer Kündigung 
oder zum Ersatz von Ver wen -
dungen des Mieters in der 
Mietsache. 
Ein richtig gestalteter Mietvertrag 
bietet Ihnen große Rechtssicherheit. 
So können Sie bestimmte 
Veranstaltungen in Ihren 
Räumlichkeiten untersagen sowie 
Vertragsstrafen und Kündigungs -
klauseln aufführen. 
Die richtige Vertragsgestaltung hilft 
[Seite 11 ]

Die Umsetzung der folgenden 
Vorschläge benötigt vielleicht etwas 
Zeit. Allerdings muss die Vertrags -
gestaltung nur ein Mal vorgenom -
men werden, danach lässt sich der 
individuell angepasste Mietvertrag 
immer wieder benutzen. Mit der Zeit 
werden Sie eine Routine entwickeln. 
[Seite 12 ]

W
ir empfehlen Ihnen, schon in 
der Präambel des Nutzungs -
vertrages deutlich zu machen, dass 
Ver anstaltungen in Ihren Räum -
lichkeiten keine extrem rechten, ras -
sistischen und antisemitischen Inhalte 
haben dürfen und dass Angriffe auf 
die Menschenwürde nicht geduldet 
werden. Mit einer solchen Präambel 
positionieren Sie sich deutlich und 
zeigen potenziellen extrem rechten 
Mieter/innen, dass sie Ihre Räume 
und ihre Gast freund schaft nicht für 
ihre Zwecke missbrauchen können. 
Formulierungsvorschlag 
Der Mieter ist nicht berechtigt, 
die Mieträume zur Durch -
führung von Veranstaltungen 
zu nutzen, auf denen rechtsex -
tremes, rassistisches, antisemi -
tisches oder antidemokrati -
sches Gedankengut dargestellt 
und/oder verbreitet wird, sei es 
vom Mieter selbst oder von 
Besuchern der Veranstaltung. 
Der Mieter bekennt mit der 
Unterschrift, dass die Ver -
anstaltung keine rechtsextre -
men, rassistischen, antisemiti -
schen und antidemokratischen 
Inhalte haben wird. D.h., dass 
insbesondere weder in Wort 
noch Schrift Freiheit und 
Würde des Menschen verächt -
lich gemacht oder Symbole, 
die im Geist verfassungsfeind -
licher bzw. verfassungswidriger 
Organisationen stehen oder 
diese repräsentieren, verwen -
det werden dürfen. 
Sollte durch Teilnehmende der 
Veranstaltung gegen vorge -
nannte Bestimmungen versto -
ßen werden, hat der Mieter für 
die Unterbindung der 
Handlung Sorge zu tragen, 
ggf. unter Anwendung des 
Hausrechts. 
Positionieren Sie sich 
[Seite 13 ]

V
erlangen Sie im Mietvertrag die 
genaue Angabe zur Person und 
Organisation Ihres Vertragspartners. 
Um die Anmietung durch „Stroh -
männer“ bzw. „Strohfrauen“ zu ver -
hindern, sollte der Mietvertrag eine 
Klausel enthalten, welche die Über -
lassung der Mietsache an Dritte ver -
traglich untersagt. 
Formulierungsvorschlag 
Der im Vertrag angegebene 
Mieter ist für die in den gemie -
teten Räumen durchzuführende 
Veranstaltung gleichzeitig Ver -
anstalter. Es wird versichert, 
dass der Mieter nicht im Auf -
trag eines anderen Ver an stal -
ters handelt. Der Mieter ist 
ohne Erlaubnis des Vermieters 
nicht berechtigt, den Gebrach 
der Mietsache einem Dritten zu 
überlassen, insbesondere sie 
zu vermieten. 
Überlassung an Dritte ausschließen 
Mettmann 
Ihr Dart-Verein wolle ein Fußball turnier 
abhalten und dazu einen städtischen 
Sportplatz in Mettmann mieten, erklärte 
eine junge Frau bei der Anmietung. Im 
Sommer 2011 trafen sich dann 14 Mann -
schaften zum „Nationalen Fußballturnier“. 
Der Dart-Verein war nur ein Vor wand, er 
existierte nicht. Die Mie te rin handelte im 
Auftrag der NPD Düs seldorf/Mettmann, die 
zusammen mit den Freien Nationalisten 
Leverkusen für das Fußballturnier verant -
wortlich war. 150 Neonazis aus NRW trafen 
sich ungestört mitten in Mettmann. 
[Seite 14 ]

L
assen Sie sich bei Vertrags ab -
schluss Auskunft über den Cha -
rakter der Veranstaltung geben. 
Fragen Sie das genaue Motto der 
Ver anstaltung ab. Eine nachträgliche 
Änderung des Veranstaltungszwecks 
– sei es ausdrücklich oder implizit – 
kann als Vertragsverletzung angese -
hen werden. 
Sollte seitens der extrem rechten 
Szene mit einem deutlich anderen 
Motto geworben werden, besteht 
möglicherweise eine Vertrags -
verletzung. Wenn zum Beispiel im 
Vertrag eine „Geburtstagsfeier“ ver -
ein bart wird, die Veranstalter dafür 
aber mit der Ankündigung eines 
„Rechtsrock-Konzertes“ werben, 
besteht eine Veränderung des Ver -
anstaltungszwecks – in diesem Fall: 
Konzert statt Geburtstagsfeier – und 
damit ggf. ein nicht unerheblicher 
Vertragsverstoß. 
Ähnliches gilt auch, wenn andere 
extrem rechte Gruppierungen mit 
einem veränderten Motto für eine 
Veranstaltung werben. In diesem Fall 
können die Veranstalter/innen 
aufgefordert werden, sich davon zu 
distanzieren. Tun Sie dies nicht, kann 
ihnen das veränderte Motto zu ge -
rechnet werden – was ggf. wiederum 
eine Kündigung des Vertrages 
möglich macht. 
Oft ist es möglich, bereits im Vorfeld 
Informationen über die Art der 
Mobilisierung für eine extrem rechte 
Veranstaltung zu erhalten. Holen Sie 
sich dazu Unterstützung bei der 
Mobilen Beratung gegen Rechts -
extremismus. Kann ein veränderter 
Veranstaltungszweck nachgewiesen 
werden, ist evtl. eine fristlose 
Kündigung des Vertrages möglich. 
Zweck und Charakter 
der Veranstaltung festhalten 
[Seite 15 ]

Formulierungsvorschlag 
§ Die Vermietung erfolgt zum Zwecke/aus Anlass der im Folgenden 
genau aufgeführten Veranstaltung (genauer und vollständiger 
Veranstaltungstitel): 
§ Charakter der Veranstaltung 
Der Mieter erklärt durch Ankreuzen, dass die Veranstaltung den folgen -
den Charakter hat: 
o parteipolitische Veranstaltung 
o überparteiliche, politische Veranstaltung 
o kulturelle Veranstaltung 
o Party 
o Konzert 
o privater Charakter 
o kommerzieller Charakter 
Tipp: Erfolgt die Kündigung erst 
unmittelbar vor der geplanten 
Veranstaltung, wird die Vorbereitung 
von Ersatzveranstaltungen zusätzlich 
erschwert. 
[Seite 16 ]

D
urch eine Klausel im Nutzungs -
vertrag können Sie sicherstellen, 
dass Sie jederzeit Zugang zu Ihren 
Räumlichkeiten erhalten, um sich 
von der vertragsgemäßen Nutzung 
des Mietobjekts zu überzeugen. 
Formulierungsvorschlag 
Der Vermieter und Beauftragte 
des Vermieters sind jederzeit 
berechtigt, das überlassene 
Vertragsobjekt zu betreten und 
zu besichtigen, um sich von 
der vertragsgemäßen Nutzung 
zu überzeugen und bei Ver -
stößen gegen diesen Vertrag 
oder Strafgesetze die Ver -
anstaltung zu beenden. 
Straftaten, die in Zusammenhang mit 
extrem rechten Veranstaltungen häu -
fig vorkommen, sind vor allem 
Verstöße gegen §§86 und 86a StGB 
(„ Verbreitung von Propagandamitteln 
verfassungswidriger Organisa tio -
nen“, „ Verwenden von Kennzeichen 
verfassungswidriger Organisa tio -
nen“). Diese Straftatbestände werden 
beispielsweise dann erfüllt, wenn 
eine der folgenden verbotenen 
Parolen und Grußformen benutzt 
wird: „Sieg Heil“, „Heil Hitler“, 
„Deutscher Gruß“, „Hitlergruß“, 
„Meine/Unsere Ehre heißt Treue“, 
„Blut und Ehre“, „Deutschland 
erwache“, „Ein Volk, ein Reich, ein 
Führer“ und „Rotfront verrecke“. 
Verfassungswidrige Kennzeichen sind 
das Hakenkreuz (auch seitenverkehrt 
und im Negativ), Doppel-Sigrune 
(das Symbol der SS) und Sigrune. 
Neben diesen verbotenen Symbolen 
existieren eine Reihe strafrechtlich 
nicht relevanter Erkennungszeichen 
der extrem rechten Szene, von denen 
Zugang zur Veranstaltung sicherstellen 
[Seite 17 ]

[Seite 18 ]
M
it einer Vertragsstrafe soll eine 
genau bestimmte rechtswidrige 
Handlung zusätzlich sanktioniert wer -
den. Eine im Nutzungsvertrag festge -
schriebene Vertragsstrafe soll einer -
seits abschreckend auf extrem rechte 
Gruppen wirken und andererseits 
den Druck zur Vermeidung rechts -
widrigen Handelns verstärken. 
Formulierungsvorschlag 
Kommt es im Rahmen der 
Veranstaltung zu strafbaren 
Handlungen im Sinne §§ 84, 
85, 86, 86a, 125, 127, 130 
StGB, zu denen der Mieter 
nach Art, Inhalt oder Ge stal -
tung der Nutzung schuldhaft 
beigetragen hat oder zumut -
bare Schutzmaßnahmen 
schuld haft unterlassen hat, 
obwohl er dies vorhersehen 
konnte, verpflichtet sich der 
Mieter eine Vertragsstrafe von 
… Euro zu zahlen. Durch die 
Vertragsstrafe ist die Geltend -
machung weiterer Schadens -
ersatzansprüche nicht aus -
geschlossen. 
Vertragsstrafe 
wir eine Auswahl ab Seite 27 doku -
mentiert haben. 
Außerdem können Reden, die auf 
extrem rechten Veranstaltungen ge -
halten werden, ggf. den Straf tat be -
stand der „ Volks ver het zung“(§ 130 
StGB) erfüllen. Sollten Sie Straftaten 
im Rahmen einer Veranstaltung be -
merken, informieren Sie umgehend 
die Polizei, damit diese die Straf -
verfolgung aufnehmen kann. Be -
gangene Straftaten können auch als 
Kündigungsgrund angeführt werden.

anstaltungstermin vorzulegen 
ist. Kommt der Mieter dieser 
Nachweispflicht nicht nach, 
entspricht dies einer nicht uner -
heblichen Vertragsverletzung. 
Haftungsübernahme 
und Sicherheitsleistung 
Formulierungsvorschlag 
Der Mieter erklärt hiermit die 
Haftungsübernahme für die 
während der Veranstaltung und 
im Zusammenhang mit dieser 
an der Mietsache/Einrichtung 
oder ihrem Inventar verursach -
ten Schäden in Höhe von … 
Euro. Der Mieter sichert diese 
Haftungsübernahme durch 
Zahlung einer Bar -
kaution/Nachweis einer Ver si -
che rung/Bankbürgschaft ab, 
die dem Vermieter bis … 
Werktage vor dem Ver -

[Seite 20 ]
Formulierungsvorschlag 
Kündigung/Rücktritt 
(1) Der Vermieter ist berechtigt, 
den Nutzungsvertrag fristlos zu 
kündigen, wenn ein wichtiger 
Grund vorliegt. Ein wichtiger 
Grund liegt vor, wenn Tat -
sachen bekannt werden, wel -
che befürchten lassen, dass 
eine ordnungsgemäße und stö -
rungsfreie Nutzung der über -
lassenen Räume nicht gewähr -
leitstet werden kann, wenn der 
Nutzer seine vertraglichen 
Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
vertraglichen Vereinbarungen kann 
als Anlass für eine Kündigung des 
Vertrags aus wichtigem Grund ge -
nom men werden. Die Kündigung ist 
an den Vertragspartner/die Vertrags -
partnerin bzw. die vertraglich verein -
barte Ansprechperson zu richten. Es 
empfiehlt sich, eine schriftliche Form 
zu wählen (ein entsprechendes For -
mular kann vorbereitet werden und 
handschriftlich ergänzt werden), ein 
Duplikat der Kündigung zu behalten 
sowie Zeitpunkt und Zeugen der 
Übergabe zu notieren. Um möglichst 
wenig Interpretationsspielraum offen 
zu lassen, wird in vielen Verträgen 
noch einmal zusätzlich präzisiert, 
was der Grund für eine außerordent -
liche fristlose Kündigung sein kann. 
Teil der Kündigung ist die Forderung, 
„unverzüglich“ die Räume geräumt 
zu übergeben. Damit sind faktisch 
eine (Rück-)Übertragung des Haus -
rechts auf den Vermietenden sowie 
ein Veranstaltungsabbruch (zumin -
dest in den gemieteten Räum lich -
keiten) verbunden. Eine Weigerung 
zur Räumung ist eine Straftat (§ 123 
StGB „Hausfriedensbruch“)! 
Kündigungsklausel

Verpflichtungen insbesondere 
aus § 1 und § 4 nicht unerheb -
lich verletzt oder wenn andere 
als die vereinbarte Ver an stal -
tungs art durchgeführt wird 
oder dies zu befürchten ist. Im 
Falle der fristlosen Kündigung 
verzichtet der Mieter hiermit 
unwiderruflich auf die Geltend -
machung ihm hierdurch ggf. 
erwachsener Ansprüche. 
(2) Der Ausfall der Ver an -
staltung ist dem Vermieter bis 
72 Stunden vor Beginn der 
Veranstaltung mitzuteilen. Bei 
Absage nach Ablauf der ge -
nannten Frist sind 50 % des 
Mietzinses als Ausfallkosten 
fällig. Diese können mit einer 
ggf. vereinnahmten Kaution 
verrechnet werden. 
(3) Der Mieter hat dem Ver -
mieter alle Schäden zu erset -
zen, die dem Vermieter durch 
die außerordentliche Kün di -
gung entstehen. 
[Seite 21 ]

… ich meinen 
Umsatz einbüße? 
Eine abgesagte Veranstaltung be -
deutet unter Umständen fehlende 
Einnahmen. Die finanziellen Ein -
bußen stehen aber in keinem Ver -
hältnis zu den Folgen, die eine nicht 
abgesagte extrem rechte Ver an stal -
tung für die Vermietenden hat. 
Erfahrungsgemäß ist ein schlechter 
Ruf wesentlich geschäfts schä di gen -
der. Kein Vermieter und keine Ver -
mieterin will über sich sagen lassen, 
man habe extrem rechte Veran -
staltungen wider besseres Wissen 
unterstützt. Keine Gaststätte möchte 
ein Image als „Treffpunkt der 
Neonazis“ bekommen. 
… mir vorgeworfen wird, 
die Meinungsfreiheit einzu -
schränken? 
Sie sind nicht verpflichtet, jede 
Meinung zu tolerieren - erst recht 
nicht, wenn es sich dabei um men -
schenverachtende, rassistische oder 
antisemitische Hetze handelt. Sie 
schränken nicht die Meinungsfreiheit 
ein, wenn Sie bestimmte Positionen 
und Gruppierungen nicht dulden. 
Sie können Ihrerseits von der 
Vertragsfreiheit Gebrauch machen, 
das heißt, Sie entscheiden, mit wem 
Sie Geschäfte machen wollen und 
wen Sie unterstützen. Niemand hat 
einen grundsätzlichen Anspruch 
darauf, Ihre Räume nutzen zu dür -
fen. 
Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit 
beziehen sich zudem zuallererst auf 
den Staat. Dieser soll die Meinungs -
freiheit seiner Bürger/innen 
garantieren, weshalb beispielsweise 
staatliche Zensur verboten ist. Auch 
hat die Meinungsfreiheit selbst 
Was sollte ich tun, wenn…? 
[Seite 22 ]

… die Polizei mir rät, die 
Veranstaltung laufen zu las -
sen? 
Es ist schon vorgekommen, dass die 
Polizei dazu geraten hat, bekannt 
gewordene extrem rechte Ver -
anstaltungen „laufen zu lassen“. Die 
Polizei könnte dies mit einem 
Hinweis auf mögliche Probleme für 
die öffentliche Ordnung begründen, 
die von den extrem rechten 
Veranstaltungsteilnehmer/innen auf 
der Straße verursacht werden kön -
nten. Sie sollten allerdings auf Ihrem 
Hausrecht bestehen und die Polizei 
auffordern, die Räumung zu unter -
extrem Rechte an Vermieter/innen für 
eine abgesagte Veranstaltung 
gerächt hätten. Schließlich sind sie 
darauf angewiesen, dass sie auch in 
Zukunft noch Räumlichkeiten anmie -
ten können. Ihr Ziel ist es, ungestört 
und ohne viel Aufsehen zu erregen 
ihre Veranstaltungen durchzuführen. 
Außerdem gehen sie davon aus, 
dass Vermieter/innen nicht aus 
eigenem Willen entscheiden, son -
dern von außen (Stadtverwaltung, 
Polizei…) unter Druck gesetzt wer -
den. 
Grenzen, nämlich diejenigen der 
Strafgesetze. Beleidigung, Volks -
verhetzung oder der Aufruf zu Straf -
taten sind nicht durch die Mei nungs -
freiheit gedeckt, sondern können als 
Straftaten verfolgt werden. 
… ich Angst habe, die 
Rechten könnten sich an mir 
rächen? 
Gewalttätiges Handeln und Droh -
kulissen gegen politische Geg -
ner/innen werden oftmals zu Recht 
mit extrem rechten Gruppen in Ver -
bindung gebracht. Allerdings sind 
keine Fälle bekannt, in denen sich 
[Seite 23 ]

Was kann ich tun? 
Zeigen Sie Courage und 
verweisen Sie extrem Rechte des Hauses! 
Kennen Sie Ihre Rechte und 
nutzen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten! 
Holen Sie sich Unterstützung! 
stützen bzw. umzusetzen. Die Polizei 
ist für solche Situationen ausgebildet 
und zuständig. Wenn sie nicht genü -
gend Einsatzkräfte vor Ort hat, sollte 
sie weitere Einheiten anfordern. 
[Seite 24 ]

Bergisch-Gladbach 
Als der Wirt einer Gaststätte heraus -
fand, dass sich in seinem Lokal seit 
einiger Zeit der Kreisverband der 
selbsternannten „Bürgerbewegung 
pro NRW“ traf, fällte er eine klare 
Entscheidung. „Ab heute wird es kei -
nen Stammtisch der Rechten in mei -
nem Haus mehr geben. Sie erhalten 
hier keine Plattform mehr und wer -
den von mir auch nicht geduldet“, 
stellte er gegenüber der Lokalzeitung 
klar. Dass statt eines privaten 
Stamm tisches Mitglieder ver -
sammlungen der Rechtsaußen-Partei 
stattfanden, war ihm zuvor nicht 
bekannt gewesen. 
Köln 
2010 versammelten sich über 50 Neonazis in einer Kölner Gaststätte. Die 
Räumlichkeiten waren telefonisch für eine Jahresabschlussversammlung mit 
einigen Reden reserviert worden. Später erschien ein freundlicher, „normal“ 
gekleideter Mann, um die Details abzusprechen. Der Wirt schöpfte keinen 
Verdacht, er fragte aber auch nicht danach, welche Organisation die Ver -
samm lung abhalten wollte oder ließ sich zumindest den Namen seines Mie -
ters geben. Am Abend dann trafen sich Neonazi-Kameradschaften und 
NPD-Mitglieder, hielten rassistische Reden und riefen „Sieg Heil“. Die Ver -
anstaltung war ein überregionales Szenetreffen und stand unter dem Motto 
„Der nationale Sozialismus marschiert“. 
Nachdem NS-Parolen gebrüllt wurden, erkannte der Wirt, wen er sich in 
seine Gaststätte geholt hatte. Doch anstatt die Neonazis des Hauses zu ver -
weisen, ließ er die Rollläden herunter, damit man draußen auf der Straße 
nichts von der Veranstaltung mitbekam. Die von Anwohner/innen gerufene 
Polizei überprüfte lediglich, dass es zu keinen Ruhestörungen kam. Sie hätte 
die Versammlung unterbinden können, wenn sich der Wirt zur Durchsetzung 
seines Hausrechts gegen die Neonazis entschieden hätte. Wegen seiner 
Dul dung der Neonazi-Veranstaltung stand er deshalb in der öffentlichen Kri -
tik – obwohl er sich im Nachhinein deutlich vom Neonazismus distanzierte. 
[Seite 25 ]

Symbole, Codes und Marken 
Bomberjacke, Springerstiefel, Glatze 
– das ist ein Klischeebild, dem nicht 
einmal mehr jugendliche Neonazis 
entsprechen. Kleidungsstil und 
Erscheinungsbild der Szene haben 
sich gewandelt. Es herrscht vielmehr 
eine gewisse Vielfalt an Aus drucks -
formen vor, von denen sich manche 
auf den ersten Blick nicht von an de -
ren Jugendkulturen unterscheiden 
lassen. Auch sind englische Parolen 
und Aufdrucke längst nicht mehr ver -
pönt. 
Zudem ist Rechtsextremismus kein 
Jugendproblem. Viele Mitglieder von 
extrem rechten Parteien haben das 
Jugendalter weit hinter sich gelassen 
und sehen „ganz normal“ aus. Auch 
Neonazis kommen nicht unbedingt 
im Braunhemd zur Partei ver -
anstaltung. 
Gerade deswegen ist es für Ver -
mieter/innen wichtig, zumindest über 
einige Symbole, Codes und Klei -
dungs marken Bescheid zu wissen, 
mit denen sich die Träger/innen als 
Mitglieder der extremen Rechten zu 
erkennen geben. Die folgende 
Darstellung ist exemplarisch, es kön -
nen längst nicht alle Symboliken be -
rücksichtigt werden. Auch exis tie ren 
von vielen der beschriebenen Erken -
nungszeichen Ab wandlungen. 
Wie kann ich extrem Rechte erkennen? 
[Seite 26 ]

Reichsadler 
Ein stilisierter Adler, wie er im 
Nationalsozialismus unter anderem 
als Abzeichen diente, wird in vielen 
Varianten genutzt. In seinen Klauen 
hält er einen Eichenkranz, in dem 
sich im historischen National -
sozialismus ein Hakenkreuz befand. 
Dieses Hakenkreuz wird heutzutage 
oft durch andere Symbole oder 
Kürzel ersetzt. 
Schwarz-Weiß-Rot 
Schwarz-Weiß-Rot waren die Farben 
des Deutschen Reiches. Nach dem 
ersten Weltkrieg wurden sie als 
Nationalfarben durch Schwarz-Rot- 
Gold ersetzt. Schwarz-Weiß-Rot blie -
ben die Farben der nationalistischen 
Rechten, die sich gegen Demokratie 
und Republik richtete. Hitler führte 
die alten Farben 1933 wieder ein, 
die neben der Hakenkreuzfahne die 
Nationalflagge bildeten. Heute wer -
den die Farben Schwarz-Weiß-Rot 
deshalb in verschiedensten 
Symbole 
[Seite 27 ]

Variationen von extrem rechten 
Gruppen genutzt. Sie tauchen auf 
Plakaten, T-Shirts und Aufnähern auf 
und finden sich in den Logos und 
Fahnen von Organisationen wie der 
NPD. 
Wehrmacht 
Wehrmacht und Waffen-SS stehen 
bei Neonazis hoch im Kurs. Es exi -
stiert eine Vielzahl an Kleidungs -
stücken, die Soldaten („Landser“) 
abbilden. Vor allem T-Shirts mit Auf -
drucken wie „Opa war in Ordnung“ 
oder „Die besten Soldaten der Welt“ 
sind beliebt. 
Hammer und Schwert 
Das Symbol des gekreuzten Hammer 
und Schwertes hat seinen Ursprung 
in der NS-Bewegung. Es war unter 
anderem ein Zeichen der 
Hitlerjugend. Es soll die „ Volks -
gemein schaft“, verstanden als 
Einheit von Arbeitern und Soldaten, 
verkörpern. Neonazistische Gruppen 
wie die „Freien Kräfte Köln“ nutzen 
es als Logo, auf Transparenten oder 
als Anstecknadel. 
[Seite 28 ]

Schwarze Sonne 
Die Schwarze Sonne ist ein zwölfar -
miges Hakenkreuz und wurde als 
Kunstsymbol von der Schutzstaffel 
(SS) entworfen. Es erfreut sich unter 
Neonazis sehr großer Beliebtheit, da 
es sowohl als Bekenntnis zum 
Nationalsozialismus gewertet als 
auch als heidnisch-germanisches 
Symbol gedeutet wird. Die Schwarze 
Sonne findet sich z.B. auf T-Shirts 
oder als Tätowierung. 
Anti-Antifa 
Als „Antifa“ bezeichnen extrem rech -
te Gruppen alle ihre politischen 
Gegner/innen. Anti-Antifa wird des -
halb gerne als Selbstbezeichnung 
benutzt. Oft werden T-Shirts mit 
Aufdrucken getragen, die zur Gewalt 
gegen Antifaschist/innen aufrufen. 
Keltenkreuz/White Power 
Das Keltenkreuz soll die „ Vor -
machtstellung der weißen Rasse“ 
(„ White Power“) symbolisieren. 
Häufig wird der Buchstabe „O“ 
durch das Einfügen des Kelten kreu -
zes ersetzt. In ähnlichen Zu sam men -
hän gen findet auch eine stilisierte 
weiße Faust Verwendung. Der Bun -
des gerichtshof hat im Oktober 2008 
die Verwendung des stilisierten Kel -
ten kreuzes in der Öffentlichkeit ge -
ne rell, also auch ohne Bezug auf 
eine verbotene Organisation, für 
straf bar erklärt. 
[Seite 29 ]

[Seite 30 ]
Kategorie C 
Kategorie C ist eine polizeiliche 
Kategorie für gewalttätige Fuß ball -
fans. Von Hooligans wird der Begriff 
gerne als Selbst be zeichnung benutzt. 
Kategorie C (auch: KC – die Band) 
ist zudem eine auch in der extrem 
rechten Szene beliebte Rock band. 
Germania 
Der Rückgriff auf „Germanen“ oder 
„ Wikinger“ spielt für viele Neonazis 
eine große Rolle. Begriffe und Na -
men aus der nordischen Mythologie 
werden häufig verwendet, ebenso 
Abbildungen von „ Wikingern“. 
Allerdings ist ein Bezug auf nordisch- 
heidnische Symbolik kein ausschließ -
liches Merkmal der extrem rechten 
Szene. Vor allem die Metal- 
Musikkulturen nutzen ebenfalls diese 
Symbolwelten. 
Thorshammer 
Ein ebenfalls uneindeutiges 
Erkennungszeichen ist der so ge -
nannte Thorshammer (Mjölnir), der 
vor allem als Schmuck-Anhänger 
verbreitet ist. Das mythologische 
Symbol bezieht sich auf den Kriegs -
hammer des germanischen Gottes 
Thor. Der Thorshammer findet weite 
Verbreitung unter Neonazis, wird 
aber ebenso von nicht-rechten 
Metalfans und in der heidnischen 
Szene getragen. 
Die folgenden Symboliken sind 
nicht eindeutig als extrem rechts zu 
be zeichnen, finden aber auch in 
der Szene Verbreitung.

[Seite 31 ]
Um politische Aussagen zu ver -
schlüs seln, bedienen sich Neonazis 
oftmals eines Codes, bei dem Zah -
len anstelle von Buchstaben verwen -
det werden. Die verwendete Zahl re -
präsentiert die Stellung des Buch sta -
bens im deutschen Alphabet. 
88 
Zweimal der achte Buchstabe des 
Alphabets: „HH“. Dient als Ab -
kürzung für den Gruß „Heil Hitler“. 
28 
Das Kürzel „BH“ bezeichnet die in 
Deutschland seit 2000 verbotene 
internationale Neonazi-Organisation 
„Blood & Honour“. 
Combat 18/C18 
Combat 18 galt als bewaffneter Arm 
von „Blood & Honour“, der in Eng -
land für eine Reihe von terroristis -
chen Gewaltakten verantwortlich 
war. Der Name bedeutet so viel wie 
„Kampfgruppe Adolf Hitler“. 
14 Words 
Die 14 Words sind ein in der Szene 
sehr beliebtes „Glau bens  bekenntnis“ 
eines US-ame ri kanischen Rassisten: 
„ We must secure the existence of our 
people and a future for white chil -
dren“ („ Wir müssen die Existenz 
unseres Volkes und die Zukunft der 
weißen Kinder sichern“). 
Codes

CONSDAPLE 
Der Name der rechten Modemarke 
ist ein Kunstwort. Er könnte als 
Ableitung des englischen Wortes 
Constable („Schutzmann“) gedeutet 
werden. Neonazis mögen die 
Marke, weil sich im Namen die 
Buchstabenfolge NSDAP (National -
sozialistische Deutsche Arbeiter -
partei) verbirgt. Bevor CONSDAPLE 
auf dem Markt war, wurde die nicht- 
rechte Marke LONSDALE aus 
England getragen, weil sie eine ähn -
liche Buchstabenfolge aufweist. 
Masterrace Europe 
Übersetzt bedeutet der Markenname 
„Herrenrasse Europa“. Kleidungs -
stücke der Marke sind in der Szene 
beliebt. 
Thor Steinar 
Thor Steinar ist eine in der extremen 
Rechten populäre Modemarke, die 
sich in Namen, Logos und Motiven 
auf Symboliken der germanischen 
und nordischen Mythologie bezieht. 
Außerdem finden sich einige Motive, 
die sich unkritisch auf die deutsche 
Kleidungsmarken 
[Seite 32 ]

anderes T-Shirt ist mit dem Aufdruck 
„gegen Engeland“ und einer 
Fliegermütze der NS-Luftwaffe verse -
hen. Slogans wie „völkischer 
Sozialist“ oder „ Volksgemeinschaft 
statt New World Order“ setzen poli -
tisch eindeutige Statements. 
Hermannsland 
Diese neue Modemarke wurde nach 
Firmenangaben vom Sänger der 
Neonazi-Band „Landser“ während 
dessen Haftzeit entworfen. Als Motiv 
wird vor allem ein stilisiertes 
Wikingerschiff verwendet. 
Motive von Erik & Sons beziehen 
sich vor allem auf die nordisch-heid -
nische und germanische Mythologie. 
Das Logo der Marke stellt eine Rune 
dar. Aufdrucke wie „My favourite 
colour is white“ oder einem NS- 
Reichsadler mit dem Slogan „the 
early bird“ spielen mit rassistischen 
und neonazistischen Assoziationen. 
Ansgar Aryan 
Ansgar ist der Name eines Helden 
der nordischen Mythologie, Aryan ist 
das englische Wort für „arisch“ bzw. 
„Arier“. Die Modemarke Ansgar 
Aryan verwendet Motive mit Bezügen 
sowohl auf die nordisch-germani -
sche Mythologie als auch auf den 
Nationalsozialismus und die Wehr -
macht. So sind T-Shirt-Motive erhält -
lich, die bekannte Wehrmachts -
waffen wie die MP 40 abbilden. Ein 
Kolonial- sowie Militärgeschichte 
beziehen. Das Logo von Thor Steinar 
setzt sich aus zwei Runen zusammen 
und ähnelt Symbolen von verbote -
nen Organisationen des National -
sozialismus. Das Tragen der den 
Untertitel „Nordic Company“ führen -
den Marke ist in einigen Fußball -
stadien per Stadionordnung unter -
sagt. In einem Urteil des Bundes -
gerichts hofes von 2010 zur Aus -
einander setzung rund um die 
Ladengeschäfte der Marke heißt es: 
„Diese Marke wird in der Öffentlich -
keit in einen ausschließlichen Bezug 
zur rechtsradikalen Szene gesetzt“. 
Erik & Sons 
Erik & Sons („ Viking Brand“) ist eine 
neuere Modemarke im Stil von Thor 
Steinar und ebenfalls in der extre -
men Rechten sehr beliebt. Auch die 
[Seite 33 ]

Was kann ich tun? 
Schauen Sie genau hin! Können Sie extrem rechte Symbole und 
Marken erkennen? 
Lesen Sie sich Sprüche auf T-Shirts durch und informieren Sie sich ggf. 
durch Informationsmaterial und Publikationen. Handelt es sich hier um 
extrem rechte Inhalte? 
Sie sind sich über die Bedeutung der Symboliken nicht sicher? 
Recherchieren Sie im Internet unter www.dasversteckspiel.de oder fra -
gen Sie bei der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus nach. 
[Seite 34 ]

Januar 
18. Januar (1871) . . Gründung des Deutschen Reiches 
30. Januar (1933) . . Machtübertragung an die NSDAP 
Februar 
13. Februar (1945). . Bombardierung Dresdens durch 
die Alliierten 
23. Februar (1930). . Todestag des SA-Mannes Horst 
Wessel 
25. Februar (1933). . Todestag der SA-Männer Walter 
Spangenberg und Winand 
Winterberg 
Wichtige Daten und Termine 
der extremen Rechten 
März 
Fünfter Sonntag 
vor Ostern . . . . . . . . So genannter Heldengedenktag 
April 
20. April (1889) . . . Geburtstag von Adolf Hitler 
Mai 
1. Mai . . . . . . . . . . . „Nationaler Feiertag des 
deutschen Volkes“ 
8. Mai (1945) . . . . . Tag der Befreiung vom Faschis -
mus, Kapitulation des Deutschen 
Reiches. Neonazis nennen den 8. 
Mai auch „Tag der Ehre“ und 
gedenken hier an die gefallenen 
Nazis. 
[Seite 35 ]

26. Mai (1923). . . . . Todestag des Freikorpsmitgliedes 
und Nationalsozialisten Albert Leo 
Schlageter 
Juni 
20. Juni auf 
den 21. Juni. . . . . . . Sommersonnenwende 
August 
17. August (1987) . . Todestag des Hitler-Stellvertreters 
Rudolf Heß 
September 
1. September 
(1939) . . . . . . . . . . . Deutscher Überfall auf Polen, 
Beginn des Zweiten Weltkrieges 
15. September 
(1935) . . . . . . . . . . . Verkündung der „Nürnberger 
Rassegesetze“ 
24. September 
(1993) . . . . . . . . . . . Todestag von Ian Stuart 
Donaldson, Sänger der 
Rechtsrockband „Skrewdriver“ 
Oktober 
Jährliche Saalveranstaltung der 
Neonazi-Szene im Rheinland 
November 
9. November (1923). Gescheiterter Hitler-Ludendorff- 
Putsch in München, „Gedenktag 
für die Gefallenen der Bewegung“ 
9. November (1938). Reichspogromnacht, massive 
Gewalt der Nazis gegen die jüdis -
che Bevölkerung in Deutschland 
Zwei Sonntage vor
dem Ersten Advent . . Volkstrauertag 
Dezember 
20. Dezember 
auf 21. Dezember. . . Wintersonnenwende 
[Seite 36 ]

[Seite 37 ]
(Jährliche) Aufmärsche, in deren Vorfeld ver -
stärkt extrem rechte Veranstaltungen stattfin -
den: 
Mitte Februar . . . . . . Neonaziaufmarsch in Dresden 
Anfang April . . . . . . . Neonaziaufmarsch in Stolberg 
(Rheinland) 
Anfang September. . . Neonaziaufmarsch in Dortmund 
Mitte November . . . . Neonaziaufmarsch in Remagen

Impressum 
Urheberrechtliche Hinweise
Die vorliegende Broschüre wurde vom Projekt „Mobile Beratung gegen Rechts -
extremismus im RB Köln“ unter der Trägerschaft des NS-Doku men ta tions zentrums der 
Stadt Köln  zusammengestellt. Die Empfehlungen und Formulierungs vorschläge für die 
Mietverträge basieren ganz wesentlich auf der Veröffentlichung „Handlungs-Räume. 
Umgang mit rechtsextremen Anmietungsversuchen von öffentlich-rechtlichen 
Veranstaltungsräumen“, herausgegeben von der MBR Berlin und dem Verein für 
Demokratische Kultur in Berlin e.V . (VDK). Für die Bereitstellung des verwendeten 
Materials möchten wir uns an dieser Stelle freundlich bedanken. 
Förderung
Gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ 
STÄRKEN“. 
Zudem wurde diese Veröffentlichung durch Mittel der DGB-Region Köln-Bonn, der 
NGG Region Aachen, der NGG Region Köln und des ver.di Bezirks Köln gefördert. 
Herausgeber
Mobile Beratung gegen 
Rechtsextremismus im Regierungsbezirk 
Köln und Mobile Beratung gegen 
Rechtsextremismus Berlin (MBR) 
www.mbr-koeln.de | www.mbr-berlin.de 
ibs@stadt-koeln.de 
Kooperationspartner 
DEHOGA Nordrhein, DGB-Region Köln- 
Bonn, NGG Region Aachen, NGG 
Region Köln, ver.di Bezirk Köln 
V.i.S.d.P.
Hendrik Puls, Mobile Beratung gegen 
Rechtsextremismus, NS-DOK der Stadt 
Köln, Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln 
Fotonachweis
LOTTA (S. 27, 29, 32) 
ibs Köln (S. 27, 29, 30) 
Karin Richert (S. 28) 
Roland Geisheimer/Attenzione 
Photographers (S. 30, 31)

Region Aachen 
und Region Köln 
Region Köln-Bonn

Anlage_1_2017-0937-AN_Piraten

2159 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst 
und Kultur  
Frau Dr. Eva Bürgermeister  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 20.06.2017 
 
AN/0937/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 
 
„Keine Räume für Nazis„ – Wie wird das in den Kölner Kultureinrichtungen 
umgesetzt? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister,  
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschu s-
ses Kunst und Kultur aufzunehmen:  
 
Die Stadt Köln bietet in ihren Kultureinrichtungen ein vielfältiges und sehr gutes Angebot von 
Vorträgen. Bei der Vielzahl von Vorschlägen ist es selbstverständlich schwierig, den Übe r-
blick über die Referenten zu behalten.  
Ende März 2017 ließ das Ra utenstrauch-Joest-Museum einen Lehrer des sogenannten „D i-
amantwegsbuddhismus“ gleich mit zwei Veranstaltungen auftreten. 1 Dies wurde auch mit 
einem Flyer beworben. Zentrale Figur des „Diamantwegsbuddhismus“ in Deutschland ist der 
umstrittene Lama Ole Nydah l. Nydahl hatte im Oktober 2015 auch im Kölner Gürzenich vo r-
getragen und ist für extrem antimuslimische Äußerungen bekannt.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Werden die Vorschläge aus der Broschüre der Mobilen Beratung gegen Rechts extre-
mismus „Keine Räume für Nazis“ für städtische Einrichtungen berücksichtigt, und wenn 
ja: wie?  
 
                                                 
1  http://www.museenkoeln.de/Downloads/rautenstrauch/Thementag_Asien_Flyer.pdf

- 2 - 
 
2. Wie wird dafür Sorge getragen, dass bei Veranstaltungen der Kölner Kultureinrichtungen 
rechtem Gedankengut keine Plattform geboten wird? 
 
3. Wie wird sicherge stellt, dass in städtischen Räumen durch die Vortragenden keine 
rechtsextremen Inhalte verbreitet werden? 
 
 
gez. Thomas hegenbarth   gez. Lisa Hanna Gerlach

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2941 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer  04.09.2018 
 2484/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.04.2018 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 
Beantwortung der Anfrage AN/0937/2017 aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur 
am 27.06.2017 
Die Gruppe der Piraten hatte im Ausschuss Kunst und Kultur die schriftliche Anfrage mit dem Titel 
„„Keine Räume für Nazis„ – Wie wird das in den Kölner Kultureinrichtungen umgesetzt?!“ gestellt (vgl. 
Session-Nr. AN/0937/2017): 
1. Werden die Vorschläge aus der Broschüre der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus 
„Keine Räume für Nazis“ für städtische Einrichtungen berücksichtigt, und wenn ja: wie? 
2. Wie wird dafür Sorge getragen, dass bei Veranstaltungen der Kölner Kultureinrichtungen rechtem 
Gedankengut keine Plattform geboten wird? 
3. Wie wird sichergestellt, dass in städtischen Räumen durch die Vortragenden keine rechtsextre-
men Inhalte verbreitet werden? 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, sind 
aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz gehalten, Kriterien für die Vergabe der Räume 
zu entwickeln. Solche Kriterien können z. B. vorsehen, dass Räume nicht an Veranstalter überlassen 
werden, die rassistische, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten. 
 
Der Hauptpart der Broschüre behandelt die korrekte Vertragsgestaltung. Die Stadt Köln stellt mit dem 
Rechts- und Versicherungsamt eine interne Rechtsberatung zur Verfügung, die explizit das Thema 
„Vertragsgestaltung und Abwicklung“ als eigenes Rechtsgebiet unterhält. 
 
Das Rechts- und Versicherungsamt greift die Hinweise aus der Handreichung „Keine Räume für Na-
zis“ der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der Stadt 
Köln auf und berücksichtigt diese bei der Vertragsgestaltung. Die vielfältigen Konstellationen der Nut-
zungsüberlassungen der Stadt Köln können aber nicht in einem einzigen Mustervertrag berücksichtigt 
werden. Alle (Kultur-) Einrichtungen können jedoch die auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitte-
nen Vertragsmuster dem Rechts- und Versicherungsamt zur Prüfung vorlegen. 
 
Durch die vorgenannten Maßnahmen schöpft die Stadt Köln unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit 
alle Möglichkeiten zur Verhinderung rechtsextremer Inhalte in städtischen Räumen aus. Weiterge-
hende Restriktionen sind nur bei Vorliegen strafrechtlicher Verstößen möglich.  
 
Aus Sicht der Verwaltung sind die vorstehenden rechtlichen Aspekte und Teile der Fragestellungen 
nicht kulturspezifisch. Die Verwaltung gibt daher die Beantwortung dem Ausschuss Allgemeine Ver-
waltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zur Kenntnis. 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (2)

12.09.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2484/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
09.04.2018
Erstellt
10.08.2017 13:05