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2009/0013

FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region - Änderung des Gesellschaftsvertrags unter § 28 Abs. (1) Kündigung

Magistratsvorlage 22.12.2008

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2009/0013

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2009/0013

2707 Zeichen

Magistratsvorlage  
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.01.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I      Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0013  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region - Änderung des 
Gesellschaftsvertrags unter § 28 Abs. (1) Kündigung  
 
Vorlage vom: 22.12.2008  
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags zu. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
§ 28 Kündigung / Sonderkündigungsrecht des Gesellschaftsvertrags der FrankfurtRheinMain GmbH 
International Marketing of the Region besagt bisher: 
 
„(1)   Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter durch einen eingeschriebenen Brief an die 
Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten mit Wirkung auf den Ablauf des 31. 
Dezember 2009 und danach nur mit Wirkung auf den Ablauf von jeweils zwei (2) weiteren 
Kalenderjahren (also auf den 31. Dezember 2011, 2013 usw.) gekündigt werden.“ 
 
Auf Vorschlag der Stadt Frankfurt am Main strebt die Gesellschaft an, den Absatz wie folgt zu 
ändern: 
 
„(1)   Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter durch einen 
eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von zwölf (12) 
Monaten mit Wirkung auf das Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.“ 
 
Die Absätze (2) bis (4) des § 28 des Gesellschaftsvertrags bleiben unverändert. 
 
Die Änderung bedeutet eine Flexibilisierung im Umgang mit der betreffenden 
Gesellschaftsbeteiligung. Eine Aufhebung der Gesellschafterrolle der Stadt (die derzeit in keiner 
Weise angedacht ist) wäre gegebenenfalls schneller zu realisieren. 
Die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist deshalb im Sinne der Stadt. 
 
Der Beschlussvorschlag wurde der Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 19. Dezember 
2008 vorgelegt. Unter dem Vorbehalt der Gremienbeschlüsse wurde einstimmig 
zugestimmt. Die Gesellschafter führen diese Gremienbeschlüsse nun sofern notwendig parallel zu 
dieser Beschlussvorlage herbei. 
 
 
Darmstadt, den 22.12.2008 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann      Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister      Bürgermeister 
Dez. I        Dez. II

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0013
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.12.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00