2009/0013
FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region - Änderung des Gesellschaftsvertrags unter § 28 Abs. (1) Kündigung
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2009/0013
2707 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.01.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Rechtsamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0013 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region - Änderung des Gesellschaftsvertrags unter § 28 Abs. (1) Kündigung Vorlage vom: 22.12.2008 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags zu. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: § 28 Kündigung / Sonderkündigungsrecht des Gesellschaftsvertrags der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region besagt bisher: „(1) Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter durch einen eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten mit Wirkung auf den Ablauf des 31. Dezember 2009 und danach nur mit Wirkung auf den Ablauf von jeweils zwei (2) weiteren Kalenderjahren (also auf den 31. Dezember 2011, 2013 usw.) gekündigt werden.“ Auf Vorschlag der Stadt Frankfurt am Main strebt die Gesellschaft an, den Absatz wie folgt zu ändern: „(1) Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter durch einen eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft unter Einhaltung einer Frist von zwölf (12) Monaten mit Wirkung auf das Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.“ Die Absätze (2) bis (4) des § 28 des Gesellschaftsvertrags bleiben unverändert. Die Änderung bedeutet eine Flexibilisierung im Umgang mit der betreffenden Gesellschaftsbeteiligung. Eine Aufhebung der Gesellschafterrolle der Stadt (die derzeit in keiner Weise angedacht ist) wäre gegebenenfalls schneller zu realisieren. Die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist deshalb im Sinne der Stadt. Der Beschlussvorschlag wurde der Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2008 vorgelegt. Unter dem Vorbehalt der Gremienbeschlüsse wurde einstimmig zugestimmt. Die Gesellschafter führen diese Gremienbeschlüsse nun sofern notwendig parallel zu dieser Beschlussvorlage herbei. Darmstadt, den 22.12.2008 Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister Dez. I Dez. II
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0013
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.12.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00