Mandari Insight

1588/2022

Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.05.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 6.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2365 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69 
 
Vorlagen-Nummer  12.05.2022 
 1588/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
 
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
hier: Zusatzfrage des SE Fahlenbock aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.03.2022 
 
SE Fahlenbock hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.03.2022 an eine Zusage des da-
maligen Amtsleiters erinnert, barrierefreie Rampen vom Rheinufer auf die Mülheimer Brücke zu er-
richten und erkundigte sich nach dem Sachstand.  
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
In der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 28.06.2021 zum Baubeschluss Mülheimer Brücke 
1105/2016 wurde aufgrund eines Änderungsantrags (AN/1253/2016) unter dem Beschlusspunkt 3 
folgendes beschlossen: 
 
„3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen für zusätzliche direkte Rampenbauwerke für 
Radfahrende und zu Fuß Gehende vorzulegen. Zumindest die Rampen zum nördlichen Fuß- und 
Radweg der Brücke sind behindertengerecht anzulegen.“ 
 
Diese Untersuchung wurde nach dem Ratsbeschluss in einer fachamtsinternen Machbarkeitsstudie 
angestoßen. Seitens der Verwaltung wurden grundsätzliche, technisch umsetzbare Möglichkeiten 
zum Herstellen barrierefreier Rampen im Linksrheinischen ermittelt.  
 
Die Prüfung möglicher Rampen ist kein Bestandteil der Ausschreibung zur Gesamtinstandsetzung 
und dementsprechend auch nicht Teil der sich unmittelbar nach Beschlussfassung anschließenden 
Vergabe des Bauauftrags und des Dringlichkeitsbeschlusses von September 2016 (2041/2017). 
Die zur Diskussion stehenden Rampen im Linksrheinischen liegen u.a. im Baustellenbereich der ak-
tuell laufenden Maßnahme und könnten erst nach Fertigstellung umgesetzt werden. Aktuell laufen die 
Planungen zur Radschnellwegeplanung Niehler Gürtel, diese sind in weiteren Überlegungen zu be-
rücksichtigen. Für dieses Projekt wäre ein gesonderter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 
zu fassen. Derzeit erfolgt die Prüfung, welche Belange des Landschafts-, Hochwasser- und Denkmal-
schutzes Rampen berücksichtigt werden müssen und ob es andere bauliche Lösungsmöglichkeit gibt, 
die einen Verzicht auf die Rampen möglich machen könnten. 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1588/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.05.2022
Erstellt
09.05.2022 22:45