1588/2022
Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2365 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69 Vorlagen-Nummer 12.05.2022 1588/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 17.05.2022 Gesamtinstandsetzung Mülheimer Brücke – Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates hier: Zusatzfrage des SE Fahlenbock aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.03.2022 SE Fahlenbock hat in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.03.2022 an eine Zusage des da- maligen Amtsleiters erinnert, barrierefreie Rampen vom Rheinufer auf die Mülheimer Brücke zu er- richten und erkundigte sich nach dem Sachstand. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: In der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 28.06.2021 zum Baubeschluss Mülheimer Brücke 1105/2016 wurde aufgrund eines Änderungsantrags (AN/1253/2016) unter dem Beschlusspunkt 3 folgendes beschlossen: „3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Planungen für zusätzliche direkte Rampenbauwerke für Radfahrende und zu Fuß Gehende vorzulegen. Zumindest die Rampen zum nördlichen Fuß- und Radweg der Brücke sind behindertengerecht anzulegen.“ Diese Untersuchung wurde nach dem Ratsbeschluss in einer fachamtsinternen Machbarkeitsstudie angestoßen. Seitens der Verwaltung wurden grundsätzliche, technisch umsetzbare Möglichkeiten zum Herstellen barrierefreier Rampen im Linksrheinischen ermittelt. Die Prüfung möglicher Rampen ist kein Bestandteil der Ausschreibung zur Gesamtinstandsetzung und dementsprechend auch nicht Teil der sich unmittelbar nach Beschlussfassung anschließenden Vergabe des Bauauftrags und des Dringlichkeitsbeschlusses von September 2016 (2041/2017). Die zur Diskussion stehenden Rampen im Linksrheinischen liegen u.a. im Baustellenbereich der ak- tuell laufenden Maßnahme und könnten erst nach Fertigstellung umgesetzt werden. Aktuell laufen die Planungen zur Radschnellwegeplanung Niehler Gürtel, diese sind in weiteren Überlegungen zu be- rücksichtigen. Für dieses Projekt wäre ein gesonderter Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zu fassen. Derzeit erfolgt die Prüfung, welche Belange des Landschafts-, Hochwasser- und Denkmal- schutzes Rampen berücksichtigt werden müssen und ob es andere bauliche Lösungsmöglichkeit gibt, die einen Verzicht auf die Rampen möglich machen könnten. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1588/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.05.2022
- Erstellt
- 09.05.2022 22:45