3454/2021
Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 - „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Die Durchführung der gemeinsamen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Vorstudie, auf denen diese Beschlussvorlage aufbaut, wird in der Begründung der Vorlage ausführlich beschrieben. In Kürze: 17.02.2021 Beteiligung der Politik 11.06.-25.07.2021 Blitz-Befragung 14.09.2021 Beteiligung der Bürgerschaft ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3454/2021 Freigabedatum 12.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahnstre- cke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläute- rungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – aus- gehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzube- reiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbar- keitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass kei- ne förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Vo- raussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge- schränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 23.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Verkehrsausschuss 18.01.2022 2 Alternative: Keine 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.01.2018 damit beauftragt, die bisherigen Untersuchungen zur Trassenführung der Anbindung von Köln-Widdersdorf an das Stadtbahnnetz soweit erforderlich zu aktualisieren und die beiden Varianten zur Verlängerung der Linie 1 von der Haltestelle „Weiden West“ oder der Linie 4 von der Haltestelle „Bocklemünd“ zu bewerten (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0044/2018). Zuvor hatten sowohl die Bezirksvertretung Lindenthal zur Verlängerung der Linie 1 am 02.02.2015 (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0145/2015) als auch die Bezirksvertre- tung Ehrenfeld zur Verlängerung der Linie 4 am 30.01.2017 (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0119/2017) ent- sprechende Beschlüsse gefasst. Der Rhein-Erft-Kreis trat im Frühjahr 2018 mit dem Wunsch an die Stadt Köln heran, die Trassen- überlegungen auf Kölner Stadtgebiet mit den Möglichkeiten einer Trassierung für eine Stadtbahnver- längerung in die Stadtgebiete Pulheim und Bergheim hinein zu verknüpfen. Bevor jedoch eine ge- meinsame Machbarkeitsstudie beauftragt werden kann, in der der gesamte Bereich eines möglichen Streckenneubaus vertieft untersucht werden soll, sollte unter Federführung des Rhein-Erft-Kreises in Abstimmung mit den Städten Köln, Pulheim und Bergheim – nachfolgend Projektpartner genannt – eine gemeinsame Vorstudie beauftragt werden. Bei der Erstellung der Vorstudie wurden die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) sowie die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) mit ihrer jeweiligen Expertise beteiligt. Die Erarbeitung der Vorstudie wurde im Frühjahr 2019 begonnen und dann nach rund zweijähriger Bearbeitungszeit im Frühjahr 2021 abgeschlossen. Beteiligung der Öffentlichkeit Am 17.02.2021 haben die Projektpartner die Ergebnisse der Vorstudie zum Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem in einer gemeinsamen, digitalen Informationsveranstaltung ihren politischen Gremien vorgestellt. Seitdem steht die Vorstudie auch der Öffentlichkeit in der Lang- und Kurzfassung auf den Projektwebsites unter www.rhein-erft-kreis.de/stadtbahnvorhaben und unter www.stadt- koeln.de/stadtbahn-niederaußem zur Ansicht und zum Herunterladen bereit. Weitere Angebote zur Beteiligung der Bürger*innen sowie weitere Projektinformationen wurden seither sukzessive hinzuge- fügt. In einer insgesamt sechs Wochen andauernden „Blitz-Befragung“ hatten die Bürger*innen der Städte Bergheim, Pulheim und Köln – hier vor allem im Stadtteil Widdersdorf – vom 11.06. bis zum 25.07.2021 die Möglichkeit, Impulse und Anregungen zum Stadtbahnvorhaben zu geben. Insgesamt beteiligten sich rund 4.500 Bürger*innen. Davon gaben zur Frage 8: „Welche Ideen und Wünsche haben Sie für die Machbarkeitsstudie zum Stadtbahnvorhaben Köln – Niederaußem? Was möchten Sie der Politik mit auf den Weg geben?“ 2.116 Bürger*innen eine Anregung ab. Diese Ideen haben die Projektpartner jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich geprüft und bewertet. Die zusammengefassten Ergebnisse der Blitz-Befragung sind der entsprechenden Präsentation (vgl. 4 Download „Präsentation der Ergebnisse der Blitz-Befragung am 14.09.2021“, S. 16 – 23) auf den zu- vor genannten Projektwebsites zu entnehmen. Auf den Seiten 31 und 32 der Präsentation ist das methodische Vorgehen bei der Bearbeitung der Anregungen erläutert. Am 14.09.2021 haben die Projektpartner die Bürger*innen zu einer digitalen, konsultativen Informati- onsveranstaltung eingeladen. Hierbei wurden die Ergebnisse der Vorstudie und der Blitzbefragung vorgestellt. Insgesamt haben mehr als 600 Zuschauende die Veranstaltung verfolgt und hierbei rund 150 Eingaben (Fragen, Anregungen, Kommentare) formuliert. Die Fragen und Anregungen wurden im Nachgang an die Veranstaltung durch die zuständigen Pro- jektpartner beantwortet und ebenfalls auf den Projektwebsites online gestellt. Ergebnisse der Vorstudie Ziel der Vorstudie war es, auf Basis einer vorläufigen Nutzen-Kosten-Abschätzung zwei mögliche Trassenführungen und Betriebskonzepte mit einem positiven Nutzen-Kosten-Indikator (Wert größer als 1,0) abzuleiten, ohne dabei in Konkurrenz zu geplanten Schienenprojekten wie der „S-Bahn 6 Köln – Pulheim – Mönchengladbach“ zu treten. Als Ausgangspunkte der Vorstudie dienten die mögli- chen Verlängerungen der Linie 4 von der Haltestelle „Bocklemünd“ sowie der Linie 1 von „Weiden West“ jeweils bis nach Widdersdorf. Eingegrenzt wurde der Untersuchungsbereich zudem von den beiden Schienenstrecken von Köln über Pulheim nach Grevenbroich sowie von Köln nach Horrem bzw. Düren. Westlich endete der Untersuchungsraum an den Stadtgrenzen von Rommerskirchen, Bedburg sowie Elsdorf. Somit erstreckte sich der Untersuchungsbereich auf die Städte Köln, Pulheim und Bergheim. Auf dieser Grundlage wurden in der Vorstudie folgende sechs Planfälle ausgehend von den Stadt- bahnhaltestellen „Bocklemünd“ bzw. „Weiden West“ über Brauweiler, Dansweiler, Glessen, Oberau- ßem und Niederaußem identifiziert und untersucht. Die Planfälle A1 (bis Widdersdorf), A2 (bis Gles- sen) und A3 (bis Niederaußem) stellen die möglichen Verlängerungen der Stadtbahnlinie 4 dar. Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 4, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner 5 Die Planfälle B1 (bis Widdersdorf), B2 (bis Widdersdorf bzw. Glessen) und B3 (bis Widdersdorf bzw. Niederaußem) stellen die möglichen Verlängerungen der Stadtbahnlinie 1 mit einer Splittung der Linie westlich von Köln dar. Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 4, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner Bei den Fahrten zwischen Köln-Widdersdorf und der Kölner Innenstadt wird gemäß dem 3. Nahver- kehrsplan der Stadt Köln ein 10-Minuten-Takt zugrunde gelegt. Dagegen bildet für die Fahrten von Bergheim-Niederaußem bzw. Pulheim-Brauweiler in Richtung Köln ein 20-Minuten-Takt die Grundla- ge. Für die Splittung der Linie 1 in den Varianten B2 und B3 stehen gemäß Fahrplan somit nicht ge- nügend Fahrten ab der Haltestelle „Weiden West“ zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Verstärker- fahrten, die an der Haltestelle „Junkersdorf“ enden, künftig bis „Weiden West“ und in der Folge bis Pulheim-Brauweiler oder Bergheim-Niederaußem verlängert werden müssen. Daher ergeben sich folgende Leistungsdaten: Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 3, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner Für die möglichen Trassen bis Widdersdorf werden in der Vorstudie jeweils rund 132 Millionen Euro im Planfall A1 bzw. rund 73 Millionen Euro im Planfall B1 ermittelt. Dies liegt vor allem daran, dass die notwendigen unterirdischen Bauwerke zur Querung der Schienenstrecken von Köln über Pulheim nach Grevenbroich oder von Köln nach Horrem bzw. Düren sowie der Autobahn A 1 auf dem Kölner Stadtgebiet errichtet werden müssen. Für die Planfälle bis Niederaußem ergeben sich aufgrund der 6 geplanten Stadtbahnstrecke je nach Planfall A2 oder A3 Kosten von bis zu 330 Millionen Euro und von bis zu 286 Millionen Euro für die Planfälle B2 oder B3. Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 7, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner Darüber hinaus werden in der Vorstudie Verkehrsverlagerungseffekte ermittelt. Beispielsweise wer- den für den Planfall A1 bis Widdersdorf rund 8.500 km pro Tag als eingesparte Betriebsleistungen im motorisierten Individualverkehr ermittelt. Für den Planfall A3 resultieren hieraus rund 42.500 km. Die- se Effekte werden vergleichbar auch für die Planfälle B1 bis B3 erreicht. Die Vorstudie legt nach Abstimmung mit den Kommunen zugrunde, dass entlang der möglichen Stadtbahnstrecke folgende Wohnbauflächen künftig planungsrechtlich gesichert und folglich auch realisiert werden. Für die Planfälle A1 und B1 werden hiernach rund 170 Wohneinheiten (Fläche 1) entwickelt. Für die Planfälle A2 und B2 werden rund 1.140 Wohneinheiten (Flächen 1 - 4) und für die Planfälle A3 und B3 rund 2.060 Wohneinheiten (Flächen 1 - 6) als Zielgröße ermittelt. Quelle: Langfassung der Vorstudie, S. 55, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner 7 Bei der Zusammenstellung der Nutzen und Kosten für die jeweiligen Planfälle ergeben sich unter Be- achtung der Wohnbaupotentiale und unter Voraussetzung einer 30 %-igen Baukostensteigerung für das Stadtbahnvorhaben folgende vorläufige Nutzen-Kosten-Indikatoren: Planfälle zur Linie 4 Planfälle zur Linie 1 A1 A2 A3 B1 B2 B3 0,1 0,7 1,1 -0,4 0,2 0,6 Demnach erreicht nur der Planfall A3 (Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 bis Niederaußem) im Ge- gensatz zu den übrigen Planfällen einen vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikator von über 1. Sie wäre damit als einzige Variante zuschussfähig und damit realistisch realisierbar. Fazit der Vorstudie Gemäß der vorliegenden Vorstudie ist eine Stadtbahn von Köln in Richtung Niederaußem verkehrlich und siedlungsstrukturell grundsätzlich sinnvoll und machbar. Die Vorstudie legt hier zugrunde, dass in den drei Städten Köln, Pulheim und Bergheim zukünftig Baugebiete in räumlicher Nähe zur möglichen Stadtbahntrasse ausgewiesen werden. Diese Flächen sind teilweise bereits im Regionalplankonzept enthalten oder sollen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des weiteren Regio- nalplanverfahrens nachgemeldet werden. So könnten die Städte der Nachfrage nach zusätzlicher Siedlungsfläche gerecht werden und mit insgesamt rund 2.060 Wohneinheiten auch für zusätzliche Nachfragepotenziale der Stadtbahn sorgen, wie es der Gutachter in der Vorstudie darstellt. Die zusätzlichen Aufsiedlungen entlang der möglichen Stadtbahnstrecke sind eine notwendige Grundvoraussetzung für die Stadtbahnerweiterung und müssen zwingend parallel umgesetzt werden. Aus der Nachfrageabschätzung der Vorstudie ergeben sich darüber hinaus große, positive Verkehrs- verlagerungseffekte für die Planfälle, die bis Niederaußem untersucht wurden. Die Vorstudie stellt auch dar, dass die kostenintensiven Bauwerke auf dem Gebiet der Stadt Köln errichtet werden müssen. Daher werden für die Planfälle, die bis Widdersdorf identifiziert wurden, sehr geringe vorläufige Nutzen-Kosten-Indikatoren ermittelt. Die Empfehlung der Vorstudie lautet daher, dass eine möglichst weitlaufende Stadtbahnverbindung im Siedlungskorridor Niederaußem, Oberaußem, Glessen, Dansweiler, Brauweiler und Widdersdorf weiterhin untersuchungswürdig ist. Die Vorstudie zeigt zudem, dass eine Verlängerung der Linie 4 gegenüber der Linie 1 einen signifi- kant größeren Mehrwert erzeugen könnte, wie es durch die deutliche Differenz bei den vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikatoren der jeweiligen Gesamtstrecke der Planfälle A3 und B3 sichtbar wird. Die Linie 1 stellt daher aufgrund der deutlich unter 1,0 liegenden vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikatoren keine weiterzuverfolgende Alternative dar. Die Verwaltungen der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises gehen auf dieser Grundlage davon aus, dass für eine Verlängerung der Linie 1 keine Fördermittel durch Land und Bund akquiriert werden können. Folglich würde eine parallele Untersuchung der Verlängerung der Linie 1 absehbar finanziel- le Nachteile für die Stadt Köln und den Rhein-Erft-Kreis als den zuständigen Aufgabenträgern bedeu- ten. Die Vorstudie stellt jedoch noch keine abschließende Untersuchung dar. Sie liefert vielmehr wichtige Hinweise und Grundlagen dafür, welche Bereiche in einer größeren und deutlich aufwändigeren Machbarkeitsstudie detaillierter untersucht werden sollten. Aus Sicht der Verwaltungen sprechen neben den skizzierten Untersuchungsergebnissen der Vorstu- die folgende weitere Gründe für eine Anbindung an die Linie 4: Kürzere Fahrzeit zum Kölner Neumarkt (als Referenzhaltestelle). Künftiger Verknüpfungsbahnhof Bocklemünd mit der S 6 (Köln – Pulheim - Greven- broich – Mönchengladbach): Dadurch zahlreiche neue Zielpunkte im ÖPNV mit attrak- tiven Reisezeiten. Keine Splittung der Linie 4 wie bei der Linie 1 notwendig, dadurch: o Geringerer Betriebsaufwand, o Einfachere Taktung. 8 Im Bereich von Bergheim-Glessen konnte im Rahmen der Vorstudie noch keine finale Trassenfüh- rung identifiziert werden. Diese soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie gefunden werden. Auch wird die vorgeschlagene Trassenführung in Pulheim-Brauweiler von einem Teil der Bür- ger*innen kritisiert, sodass die Machbarkeitsstudie hier Alternativvarianten miteinbeziehen soll. Ausblick auf die Inhalte der Machbarkeitsstudie In der Machbarkeitsstudie soll der mit dem besten vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikator aus der Vor- studie hervorgegangene Planfall A3 zur Verlängerung der Linie 4 durch vertiefende Trassenstudien in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI; Leistungsphasen 1 und 2) untersucht werden. Die Planfälle A1 und A2 werden als Realisierungsstufen des Planfalles A3 be- trachtet. Neben den Varianten sollen im Bereich von Bergheim-Glessen auch alternative Linienfüh- rungen geprüft werden, die im Rahmen der Blitz-Befragung eingebracht wurden. Diese lauten wie folgt: Auf dem Gebiet der Stadt Bergheim: a. Führung der Stadtbahn durch Glessen unter Beachtung der Lärmauswirkungen statt um Glessen, b. Stadtbahnanbindung der Stadtteile Büsdorf und Fliesteden sowie c. Prüfung eines optimalen Endpunktes in Niederaußem, auch im Hinblick auf eine späte- re Ausbauplanung. Auf dem Gebiet der Stadt Pulheim: a. Alternative Führungen in Brauweiler (nicht über die Helmholtzstraße), b. Führung der Stadtbahn durch die Ortsmitte von Brauweiler, c. Bessere Anbindung von Dansweiler durch die Stadtbahn, d. Bessere Anbindung von Sinthern durch die Stadtbahn sowie e. Prüfung einer Endstelle am Schulzentrum Brauweiler. Auf dem Gebiet der Stadt Köln: a. Bessere Einbindung der WDR-Studios an die Stadtbahn, b. Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf sowie c. Prüfung einer Haltestelle im Bereich der Einmündung Freimersdorfer Weg/Hauptstraße/Unter Linden zur besseren Erschließung des Nordens von Widders- dorf. Aus dieser Vielzahl von alternativen Linienführungen wird im Rahmen einer Bewertungsmatrix die sinnvollste Variante für die einzelnen Abschnitte im Hinblick auf Nachfrage, Umwelteingriffe, Kosten und andere Indikatoren gewählt. Aus den Ergebnissen der Blitz-Befragung haben sich weitere Anre- gungen ergeben (vgl. Folie 32 der o. g. Präsentation: „Anregungen, die als Prüfpunkte in die Mach- barkeitsstudie aufgenommen werden“). Diese spiegeln sich in den derzeit vorgesehenen, nachfol- gend beispielhaft aufgeführten Arbeitsschritten der Machbarkeitsstudie wider: Betriebskonzept mit Fahrplanraster und Anzahl der Fahrzeuge, Festlegung der Haltestellen, Ökologische Bewertung der Trassenführung anhand der Standards gemäß Umweltver- träglichkeitsprüfung, Trassenstudie und Kostenschätzung, Betriebskosten, Anpassungsbedarf der Buslinien, Nutzen-Kosten-Bewertung, Stufenkonzept mit möglichen Realisierungszeiträumen und Entwicklungsmöglichkeiten, Auswirkungen von Lärm und Erschütterungen infolge Stadtbahnbetrieb auf Anwohnende und Umwelt, Identifikation von weiteren, möglichen Siedlungserweiterungen sowie Identifikation von begleitenden Untersuchungen wie Radwegekonzepte. 9 Die Projektpartner stimmen darin überein, dass zur Koordination der Arbeiten zur Machbarkeitsstudie und deren Begleitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung externe Beratungsleistung hinzuge- zogen werden muss. Diese kann gegebenenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie ebenfalls geför- dert werden. Die Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung wird derzeit überarbeitet. Mit der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie kann hierzu der aktuelle Sachstand gegeben werden. Ausblick auf den Zeitplan zur Machbarkeitsstudie Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. Nach Entscheidung zur vertieften Untersuchung der Linie 4 werden unter anderem die Leistungsbe- schreibung der Machbarkeitsstudie, die Verwaltungsvereinbarung und das Organisationsmodell vor- bereitet und mit der Vorlage zur Bedarfsfeststellung zur Machbarkeitsstudie voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 den politischen Gremien der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises als den beiden zuständigen Aufgabenträgern parallel zur Abstimmung vorgelegt. Nach dem jeweiligen Beschluss dieser politischen Gremien wird die Verwaltung der Stadt Köln in Ab- stimmung mit den Projektpartnern die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie durchführen, sofern keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen. Die Machbarkeitsstudie soll hierbei zu- nächst ausgeschrieben und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2022 beauftragt werden. Die Verwaltungen gehen davon aus, dass der Bearbeitungszeitraum der Machbarkeitsstudie ca. 2 Jahre umfassen und die Machbarkeitsstudie somit voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 fertiggestellt wird. In dieser Zeit ist auch eine umfassende Beteiligung der Bürger*innen in den jeweiligen Kommunen eingeplant. Die sogenannten Bürgermessen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Erftbahn zur S-Bahn im Jahr 2019 oder die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur Ost-West-Achse in Köln haben gezeigt, wie groß das Interesse der Öffentlichkeit ist, von Beginn der Planungen an eingebunden und gehört zu werden. Hierzu soll ein Konzept zur „Öffentlichkeitsbe- teiligung während der Machbarkeitsstudie“ erarbeitet werden. Verwaltungsvereinbarung Entsprechend der geschätzten Baukosten werden die Kosten der Machbarkeitsstudie bis zur Fertig- stellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verhältnis von 60 % für den Rhein-Erft-Kreis und 40 % für die Stadt Köln aufgeteilt. Die Verwaltungen der beiden Aufgabenträger – Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis - werden hierzu eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie zur Beschlussfassung vorlegen. Fördermittel Im Rahmen des Sofortprogramms Plus der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hatte der Rhein-Erft-Kreis am 20.03.2020 einen Förderantrag auf Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz über 500.000 EUR eingereicht. Auf Nachfrage des NVR im Auftrag des Landes nach dem prognostischen Mittelbedarf für das Projekt „Machbarkeitsstudie für eine Stadtverbindung Niederaußem-Brauweiler- Widdersdorf mit Anschluss an die vorhandene Stadtbahn in Köln“ des Programms „Sofortprogramm- PLUS Land“ übermittelte der Rhein-Erft-Kreis dem NVR am 25.08.2021 einen zusätzlichen Mittelbe- darf von 250.000 EUR. Diese Mittel sind für eine externe Projektleitung sowie Kommunikationsmaß- nahmen (Öffentlichkeitsbeteiligung) erforderlich. Der Antrag und das Vorgehen waren zwischen den Projektpartner abgestimmt. Im weiteren Ablauf des ZRR-Verfahrens wurden dem Rhein-Erft-Kreis sowohl der erste als auch der zweite Stern zugesprochen. Der für eine Förderung erforderliche dritte 10 Stern hängt nun von der Konkretisierung eines Förderzuganges ab. Ein Termin für eine abschließen- de Förderzusage der ZRR ist derzeit nicht absehbar. Möglicherweise kann hier in den Gremiensit- zungen ein aktueller Sachstand berichtet werden. Die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass Zuwendungen regelmäßig bis zu 90 % der anerkannten, zuwendungsfähigen, projekt- bezogenen Ausgaben betragen. Für den Rhein-Erft-Kreis als eine im Rheinischen Revier liegende Gebietskörperschaft ist auch eine Vollfinanzierung möglich. Die Verwaltungen stehen in engem Austausch NVR, um prüfen zu lassen, inwieweit über die Förde- rung der ZRR ebenfalls Fördermittel für Kosten auf Kölner Stadtgebiet generiert werden können, da die Stadt Köln kein Teil des Rheinischen Reviers ist. Sollte eine Förderung durch die ZRR nicht mög- lich sein, wird die Verwaltung der Stadt Köln in Abstimmung mit dem NVR versuchen, ggf. anderwei- tig eine Förderung für den Streckenabschnitt auf Kölner Stadtgebiet zu erhalten. Ohne Fördermittel müssten die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entstehenden, anteiligen Kosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Verwaltungen werden die voraussichtlichen Kosten der Machbarkeitsstudie in die Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie einfließen lassen und, wie bereits beschrieben, voraus- sichtlich im 1. Halbjahr 2022 in die jeweiligen politischen Gremien einbringen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Verkehrsangebote und bietet den Bürger*innen – vor allem auch dem täglichen Pendelverkehr zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln – eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maß- nahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021
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Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 03.12.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 öffentlich 3.8 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vor- bereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli- nie 4 3454/2021 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt vom 22.11.2021 AN/2504/2021 Auf Nachfrage des RM Lorenz stellt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, klar, dass der vorliegende Änderungsantrag offensichtlich aus einer Anregung aus der Blitzumfrage entstanden und hier die Verlängerung der Unterführung gemeint sei. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt, AN/2504/2021): Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west- lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge- rung der Unterführung) abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2 2. Beschluss (so geänderter Verwaltungsvorschlag): 1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dar- gelegten Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niede- raußem zügig weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Mach- barkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vo- rausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Auf- teilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. 5. Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prü- fenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widders- dorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt zustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
3454/2021
Stand: 18.12.2025
Sachstandsbericht
Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer
Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahn-
strecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem.
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Er-
läuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu
verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli-
nie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-
Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung
der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – voraus-
gesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die
Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Be-
schluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vor-
lage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und
Pulheim.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für
die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten.
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung
mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstu-
die bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ab-
deckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie
vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze.
5. Die Machbarkeitsstudie wird begrüßt.
Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln
(S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west-
lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge-
rung der Unterführung) abgelehnt.
Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimers-
dorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-
Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“
Status in Bearbeitung
erledigt
Bearbeitungsstand 14.02.2023:
Aufgrund von personellen Engpässen mussten die konzeptionellen ÖPNV-Projekte priorisiert
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werden. Im Resultat musste dann die Vorbereitung der Machbarkeitsstudie (MBS) zur Verlän-
gerung der Linie 4 zugunsten des Projektes „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17)“
zurückgestellt werden.
Im 2. Halbjahr 2023 soll die Vorbereitung der MBS in Abhängigkeit der Personalverfügbarkeit
aber wieder aufgenommen werden.
Aktueller Bearbeitungsstand 18.12.2025:
Im Oktober 2023 konnten die Arbeiten am Projekt zur Verlängerung der Linie 4 wiederaufge-
nommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 3704/2023). In Folge von unvorhergesehenen Prüfpunk-
ten in Bezug auf die Abbildung der voraussichtlich entstehenden Projektkosten im städtischen
Haushalt und deren abschließende Prüfung verzögerte sich der Projektablauf (vgl. Vorlagen-
Nr. 1737/2024 und 3209/2024).
Mit dem Bedarfsfeststellungsbeschluss hat der Verkehrsausschuss zum einen die Mitfinanzie-
rung und zum anderen auch den Wechsel der Federführung beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr.
1083/2025). In gleicher Beschlussvorlage hat der Verkehrsausschuss auch die Informationen
zur Projektkoordination, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Verwaltungsvereinbarung (Be-
schlusspunkte 2 bis 4) zur Kenntnis genommen.
Der Beschlusspunkt 5 ist und wird im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.
Dieser Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt. Die weitere Berichterstattung er-
folgt im Rahmen der Vorlage 1083/2025.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:
Anlage 5 - Stellungnahme zu den geänderten BV-Beschlüssen
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1 Anlage 5 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 Vorlagen-Nr.: 3454/2021 Hier: Stellungnahmen zu den geänderten Beschlüssen des Verkehrsausschusses (1. Durchgang) und der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 (Anlage 2) Der geänderte Beschluss lautet: „[…] 5. Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d. h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt.“ Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der KVB: Zu 5.: Im Rahmen der Vorstudie wurde im Abschnitt zwischen der Haltestelle „Bocklemünd“ und westlich von Widdersdorf zunächst nur eine mögliche Linienführung exemplarisch dargestellt und grob untersucht. In der Machbarkeitsstudie sollen nun verschiedene Linienführungen in diesem Abschnitt identifiziert und tiefergehend untersucht werden. Beispielsweise ist für die Machbarkeitsstudie vorgesehen, alternative Linienführungen im Bereich der Militärringstraße, der Venloer Straße und der DB-Strecke inklusive der Verknüpfung mit dem SPNV- Haltepunkt „Köln-Bocklemünd“ sowie im Bereich des Golfplatzes am Freimersdorfer Weg untersuchen zu lassen, um hier möglicherweise mittels einer Stadtbahnhaltestelle die Erschließung von Widdersdorf-Nord ebenfalls zu verbessern. Darüber hinaus haben Verwaltung und KVB die Anregung aus der Blitz-Befragung als Vorschlag für die weitere Untersuchung in die Beschlussvorlage aufgenommen, wonach eine durchgehende U-Bahn von der Haltestelle „Bocklemünd“ bis westlich von Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf untersucht werden sollen. Verwaltung und KVB sind sich bewusst, dass diese Führungsformen gegenüber einer oberirdischen Führung aufgrund der Bauwerkskosten unwirtschaftlicher sein würden. Im Sinne eines Variantenvergleichs wären diese aus der Sicht von Verwaltung und KVB dennoch mögliche Prüfpunkte für die anstehende Machbarkeitsstudie. Ein Verzicht auf diese Alternativen ist aus fachlicher Sicht aber unschädlich. 2 Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 06.12.2021 (Anlage 3) Der geänderte Beschluss lautet: „[…] 5. Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler – Niederaußem wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der Linie 1 von Köln Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen. 6. Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet. 7. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab. 8. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren Grüngürtels / Landschaftspark Belvedere ab.“ Hinweis: Die Nummerierung 5 – 8 wurde im Sinne der Übersichtlichkeit durch die Verwaltung eingefügt. Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der KVB: Zu 5.: Aus der Sicht von Verwaltung und KVB resultiert aus den Ergebnissen der Vorstudie zum Stadtbahnvorhaben Köln – Niederaußem, hier insbesondere der Nutzen-Kosten- Abschätzung, dass lediglich die Verlängerung der Linie 4 eine Aussicht auf Förderung durch Land und Bund hat. Die Aufnahme einer fördertechnisch aussichtlosen Variante in die Machbarkeitsstudie wurde daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verworfen. Verwaltung und KVB sind weiterhin der Auffassung, dass nur eine Verlängerung der Linie 4 planerisch weiterverfolgt werden sollte. Die Taktverdichtung auf der Linie 1 bis Weiden West kann auch unabhängig von der Verlängerung der Stadtbahnstrecke erfolgen. Dies geschieht z.B. im Rahmen der aktuell laufenden Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. Für die gleichzeitige Stadtbahnverlängerung nach Widdersdorf und Brauweiler dagegen ist die Taktverdichtung bis Weiden West grundlegende Voraussetzung, um den notwendigen 10-Minuten-Takt in Widdersdorf zusätzlich zur Stadtbahnbedienung von Brauweiler anbieten zu können. Insofern ist dessen Berücksichtigung bei der Beurteilung der Varianten methodisch korrekt. Zu 6.: Unabhängig von den im weiteren Prozess zu vergleichenden Varianten wird die Auslastung der Bestandslinien und –strecken selbstverständlich in die Abwägung aufgenommen und nimmt entsprechend Einfluss auf die Entscheidung für eine Vorzugsvariante. 3 Zu 7.: Verwaltung und KVB weisen im Hinblick auf die Ablehnung der durchgehenden U-Bahn bzw. Trogstrecke in Widdersdorf auf ihre Stellungnahme zum geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 hin (siehe Seite 2). Zu 8.: Im Falle der generellen Ablehnung von Baumfällungen im Landschaftspark Belvedere durch den Verkehrsausschuss kann dies dazu führen, dass in einem frühen Stadium der Machbarkeitsstudie weitere Varianten zur Verlängerung der Linie 4 aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssten. Verwaltung und KVB werden bei der Machbarkeitsuntersuchung und später bei der konkreten Planung den Fokus darauf legen, dass lediglich der geringste, notwendige Eingriff in den Landschaftspark Belvedere in Betracht gezogen wird. Naturschutzrechtliche Eingriffe sollen vermieden oder ansonsten minimiert werden. Unvermeidbare Eingriffe werden dagegen ausgeglichen. Beispielsweise ist es denkbar, dass eine Variante von der Stadtbahnhaltestelle „Bocklemünd“ unterirdisch bis westlich des Baumbestandes des Landschaftsparks Belvedere geführt und erst dann an die Oberfläche geführt wird, um die notwendigen, naturschutzrechtlichen Eingriffe zu minimieren. Alle in der Machbarkeitsstudie identifizierten Varianten unterliegen im Anschluss der Grundlagenermittlung und den Planungsphasen zudem auch dem Abwägungsprozess im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Aus den genannten Gründen sollte dieser Beschlusspunkt der Bezirksvertretung Lindenthal bezüglich der Ablehnung von Baumfällungen nicht in die Entscheidung des Verkehrsausschusses einfließen. Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.12.2021 (Anlage 4) Der geänderte Beschluss lautet: „[…] 5. Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd 2 bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimersdorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“ 4 Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit KVB und NVR: Zu 5.: Verwaltung und KVB weisen im Hinblick auf die Ablehnung der durchgehenden U-Bahn bzw. Trogstrecke in Widdersdorf auf ihre Stellungnahme zum geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 hin (siehe Seite 2). Auf Basis der Ergebnisse der Vorstudie soll eine mögliche Unterführung der Straße „Freimersdorfer Weg“ unter die DB-Strecke im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht werden, da hierin auch eine mögliche Verlegung der Straße „Freimersdorfer Weg“ und somit eine mögliche Beseitigung des Bahnübergangs thematisiert werden soll. Aus Sicht der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) wäre die Beseitigung des Bahnübergangs zudem vorteilhaft, da sich mit der Einführung des S-Bahn-Betriebes die Zahl der Züge und somit auch die damit verbunden Schrankenschließzeiten deutlich erhöhen werden. Gleichzeitig könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, dass der zukünftige SPNV-Haltepunkt, wie von der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewünscht, möglichst nah an den Ort Bocklemünd heranrücken könnte. Bei der Vorbereitung der Machbarkeitsstudie werden daher sowohl der NVR als auch die für den Ausbau zuständige DB Netz AG eng einbezogen mit dem Ziel, die weiteren Planungen aufeinander abzustimmen.
Anlage 4 - Auszug BV Ehrenfeld 13.12.2021
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 14.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld, vom 13.12.2021 öffentlich 10.1 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vor- bereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli- nie 4 3454/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstim- mung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Aus- schlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein- Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vor- schlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostentei- lung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Mach- barkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeits- beteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. 5. Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd 2 bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimersdorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU- Fratkion). 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 14.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld, vom 13.12.2021 öffentlich 10.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Stadtbahnvor- haben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung ei- ner Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 3454/2021 AN/2660/2021 Beschluss Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west- lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge- rung der Unterführung) abgelehnt. Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimers- dorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S- Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU- Fraktion)
Anlage 3 - Auszug BV Lindenthal 06.12.2021
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1 Anlage 3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 06.12.2021 9.2.4 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 3454/2021 Geänderter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadt- bahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig wei-ter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschluss-gründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die po-litischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostentei-lung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Mach- barkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeits- beteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen unein- geschränkt zustimmen. Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler – Niederaußem wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der Linie 1 von Köln Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen. Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren Grüngürtels / Landschaftspark Belvedere ab. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen Drei Nein Stimmen (CDU) 2 Eine Enthaltung (CDU) Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD) - 2 – 9.2.4.1 Ergänzungsantrag zu 9.2.4 AN/2645/2021 Beschluss: Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler –Niederaußem wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der Linie 1 von Köln Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen. Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren Grüngürtels / Landschaftspark Belvedere ab. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen Drei Nein Stimmen (CDU) Zwei Enthaltungen (CDU, Linke) Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3454/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 11:00