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3454/2021

Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4

Beschlussvorlage Ausschuss 12.11.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.01.2022, TOP 3.5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug BV Lindenthal 06.12.2021

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme zu den geänderten BV-Beschlüssen

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Ansehen

Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug BV Ehrenfeld 13.12.2021

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

4060 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3454/2021
Stand: 18.12.2025 
Sachstandsbericht  
Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer 
Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahn-
strecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Er-
läuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu 
verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli-
nie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-
Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung 
der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – voraus-
gesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die 
Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Be-
schluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vor-
lage beschriebenen Vorgehens durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und 
Pulheim. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für 
die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung 
mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstu-
die bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ab-
deckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie 
vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. 
5. Die Machbarkeitsstudie wird begrüßt. 
Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln 
(S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west-
lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge-
rung der Unterführung) abgelehnt. 
Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimers-
dorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-
Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“ 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Bearbeitungsstand 14.02.2023: 
Aufgrund von personellen Engpässen mussten die konzeptionellen ÖPNV-Projekte priorisiert

2 
 
werden. Im Resultat musste dann die Vorbereitung der Machbarkeitsstudie (MBS) zur Verlän-
gerung der Linie 4 zugunsten des Projektes „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17)“ 
zurückgestellt werden. 
Im 2. Halbjahr 2023 soll die Vorbereitung der MBS in Abhängigkeit der Personalverfügbarkeit 
aber wieder aufgenommen werden. 
Aktueller Bearbeitungsstand 18.12.2025: 
Im Oktober 2023 konnten die Arbeiten am Projekt zur Verlängerung der Linie 4 wiederaufge-
nommen werden (vgl. Vorlagen-Nr. 3704/2023). In Folge von unvorhergesehenen Prüfpunk-
ten in Bezug auf die Abbildung der voraussichtlich entstehenden Projektkosten im städtischen 
Haushalt und deren abschließende Prüfung verzögerte sich der Projektablauf (vgl. Vorlagen-
Nr. 1737/2024 und 3209/2024). 
Mit dem Bedarfsfeststellungsbeschluss hat der Verkehrsausschuss zum einen die Mitfinanzie-
rung und zum anderen auch den Wechsel der Federführung beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. 
1083/2025). In gleicher Beschlussvorlage hat der Verkehrsausschuss auch die Informationen 
zur Projektkoordination, zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Verwaltungsvereinbarung (Be-
schlusspunkte 2 bis 4) zur Kenntnis genommen. 
Der Beschlusspunkt 5 ist und wird im Leistungsverzeichnis berücksichtigt. 
Dieser Beschluss ist aus Sicht der Verwaltung somit erledigt. Die weitere Berichterstattung er-
folgt im Rahmen der Vorlage 1083/2025. 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für:

Beschlussvorlage Ausschuss

23822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3454/2021 
Freigabedatum 12.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer 
Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadtbahnstre-
cke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 
 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten Erläute-
rungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig weiter zu verfolgen 
und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – aus-
gehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzube-
reiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbar-
keitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass kei-
ne förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Vo-
raussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des 
Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens 
durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für die 
Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 
 
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung mit 
dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Machbarkeitsstudie bis 
zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abdeckt, und der 
Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die 
Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge-
schränkt zustimmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
Verkehrsausschuss 18.01.2022

2 
Alternative: 
Keine

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund 
Der Verkehrsausschuss der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 23.01.2018 damit 
beauftragt, die bisherigen Untersuchungen zur Trassenführung der Anbindung von Köln-Widdersdorf 
an das Stadtbahnnetz soweit erforderlich zu aktualisieren und die beiden Varianten zur Verlängerung 
der Linie 1 von der Haltestelle „Weiden West“ oder der Linie 4 von der Haltestelle „Bocklemünd“ zu 
bewerten (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0044/2018). Zuvor hatten sowohl die Bezirksvertretung Lindenthal zur 
Verlängerung der Linie 1 am 02.02.2015 (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0145/2015) als auch die Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld zur Verlängerung der Linie 4 am 30.01.2017 (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0119/2017) ent-
sprechende Beschlüsse gefasst. 
 
Der Rhein-Erft-Kreis trat im Frühjahr 2018 mit dem Wunsch an die Stadt Köln heran, die Trassen-
überlegungen auf Kölner Stadtgebiet mit den Möglichkeiten einer Trassierung für eine Stadtbahnver-
längerung in die Stadtgebiete Pulheim und Bergheim hinein zu verknüpfen. Bevor jedoch eine ge-
meinsame Machbarkeitsstudie beauftragt werden kann, in der der gesamte Bereich eines möglichen 
Streckenneubaus vertieft untersucht werden soll, sollte unter Federführung des Rhein-Erft-Kreises in 
Abstimmung mit den Städten Köln, Pulheim und Bergheim – nachfolgend Projektpartner genannt – 
eine gemeinsame Vorstudie beauftragt werden. Bei der Erstellung der Vorstudie wurden die Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB), die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) sowie die Nahverkehr 
Rheinland GmbH (NVR) mit ihrer jeweiligen Expertise beteiligt. 
 
Die Erarbeitung der Vorstudie wurde im Frühjahr 2019 begonnen und dann nach rund zweijähriger 
Bearbeitungszeit im Frühjahr 2021 abgeschlossen.  
 
 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
Am 17.02.2021 haben die Projektpartner die Ergebnisse der Vorstudie zum Stadtbahnvorhaben Köln 
- Niederaußem in einer gemeinsamen, digitalen Informationsveranstaltung ihren politischen Gremien 
vorgestellt. Seitdem steht die Vorstudie auch der Öffentlichkeit in der Lang- und Kurzfassung auf den 
Projektwebsites unter www.rhein-erft-kreis.de/stadtbahnvorhaben und unter www.stadt-
koeln.de/stadtbahn-niederaußem zur Ansicht und zum Herunterladen bereit. Weitere Angebote zur 
Beteiligung der Bürger*innen sowie weitere Projektinformationen wurden seither sukzessive hinzuge-
fügt. 
 
In einer insgesamt sechs Wochen andauernden „Blitz-Befragung“ hatten die Bürger*innen der Städte 
Bergheim, Pulheim und Köln – hier vor allem im Stadtteil Widdersdorf – vom 11.06. bis zum 
25.07.2021 die Möglichkeit, Impulse und Anregungen zum Stadtbahnvorhaben zu geben. Insgesamt 
beteiligten sich rund 4.500 Bürger*innen. Davon gaben zur Frage 8: „Welche Ideen und Wünsche 
haben Sie für die Machbarkeitsstudie zum Stadtbahnvorhaben Köln – Niederaußem? Was möchten 
Sie der Politik mit auf den Weg geben?“ 2.116 Bürger*innen eine Anregung ab. Diese Ideen haben 
die Projektpartner jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich geprüft und bewertet.  
Die zusammengefassten Ergebnisse der Blitz-Befragung sind der entsprechenden Präsentation (vgl.

4 
Download „Präsentation der Ergebnisse der Blitz-Befragung am 14.09.2021“, S. 16 – 23) auf den zu-
vor genannten Projektwebsites zu entnehmen. Auf den Seiten 31 und 32 der Präsentation ist das 
methodische Vorgehen bei der Bearbeitung der Anregungen erläutert. 
 
Am 14.09.2021 haben die Projektpartner die Bürger*innen zu einer digitalen, konsultativen Informati-
onsveranstaltung eingeladen. Hierbei wurden die Ergebnisse der Vorstudie und der Blitzbefragung 
vorgestellt. Insgesamt haben mehr als 600 Zuschauende die Veranstaltung verfolgt und hierbei rund 
150 Eingaben (Fragen, Anregungen, Kommentare) formuliert.  
Die Fragen und Anregungen wurden im Nachgang an die Veranstaltung durch die zuständigen Pro-
jektpartner beantwortet und ebenfalls auf den Projektwebsites online gestellt. 
 
 
Ergebnisse der Vorstudie 
Ziel der Vorstudie war es, auf Basis einer vorläufigen Nutzen-Kosten-Abschätzung zwei mögliche 
Trassenführungen und Betriebskonzepte mit einem positiven Nutzen-Kosten-Indikator (Wert größer 
als 1,0) abzuleiten, ohne dabei in Konkurrenz zu geplanten Schienenprojekten wie der „S-Bahn 6 
Köln – Pulheim – Mönchengladbach“ zu treten. Als Ausgangspunkte der Vorstudie dienten die mögli-
chen Verlängerungen der Linie 4 von der Haltestelle „Bocklemünd“ sowie der Linie 1 von „Weiden 
West“ jeweils bis nach Widdersdorf. Eingegrenzt wurde der Untersuchungsbereich zudem von den 
beiden Schienenstrecken von Köln über Pulheim nach Grevenbroich sowie von Köln nach Horrem 
bzw. Düren. Westlich endete der Untersuchungsraum an den Stadtgrenzen von Rommerskirchen, 
Bedburg sowie Elsdorf. Somit erstreckte sich der Untersuchungsbereich auf die Städte Köln, Pulheim 
und Bergheim. 
 
Auf dieser Grundlage wurden in der Vorstudie folgende sechs Planfälle ausgehend von den Stadt-
bahnhaltestellen „Bocklemünd“ bzw. „Weiden West“ über Brauweiler, Dansweiler, Glessen, Oberau-
ßem und Niederaußem identifiziert und untersucht. Die Planfälle A1 (bis Widdersdorf), A2 (bis Gles-
sen) und A3 (bis Niederaußem) stellen die möglichen Verlängerungen der Stadtbahnlinie 4 dar. 
 
 
Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 4, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner

5 
 
Die Planfälle B1 (bis Widdersdorf), B2 (bis Widdersdorf bzw. Glessen) und B3 (bis Widdersdorf bzw. 
Niederaußem) stellen die möglichen Verlängerungen der Stadtbahnlinie 1 mit einer Splittung der Linie 
westlich von Köln dar. 
 
Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 4, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner  
 
Bei den Fahrten zwischen Köln-Widdersdorf und der Kölner Innenstadt wird gemäß dem 3. Nahver-
kehrsplan der Stadt Köln ein 10-Minuten-Takt zugrunde gelegt. Dagegen bildet für die Fahrten von 
Bergheim-Niederaußem bzw. Pulheim-Brauweiler in Richtung Köln ein 20-Minuten-Takt die Grundla-
ge. Für die Splittung der Linie 1 in den Varianten B2 und B3 stehen gemäß Fahrplan somit nicht ge-
nügend Fahrten ab der Haltestelle „Weiden West“ zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Verstärker-
fahrten, die an der Haltestelle „Junkersdorf“ enden, künftig bis „Weiden West“ und in der Folge bis 
Pulheim-Brauweiler oder Bergheim-Niederaußem verlängert werden müssen. 
 
Daher ergeben sich folgende Leistungsdaten: 
 
Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 3, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner  
Für die möglichen Trassen bis Widdersdorf werden in der Vorstudie jeweils rund 132 Millionen Euro 
im Planfall A1 bzw. rund 73 Millionen Euro im Planfall B1 ermittelt. Dies liegt vor allem daran, dass die 
notwendigen unterirdischen Bauwerke zur Querung der Schienenstrecken von Köln über Pulheim 
nach Grevenbroich oder von Köln nach Horrem bzw. Düren sowie der Autobahn A 1 auf dem Kölner 
Stadtgebiet errichtet werden müssen. Für die Planfälle bis Niederaußem ergeben sich aufgrund der

6 
geplanten Stadtbahnstrecke je nach Planfall A2 oder A3 Kosten von bis zu 330 Millionen Euro und 
von bis zu 286 Millionen Euro für die Planfälle B2 oder B3. 
 
Quelle: Kurzfassung der Vorstudie, S. 7, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner  
Darüber hinaus werden in der Vorstudie Verkehrsverlagerungseffekte ermittelt. Beispielsweise wer-
den für den Planfall A1 bis Widdersdorf rund 8.500 km pro Tag als eingesparte Betriebsleistungen im 
motorisierten Individualverkehr ermittelt. Für den Planfall A3 resultieren hieraus rund 42.500 km. Die-
se Effekte werden vergleichbar auch für die Planfälle B1 bis B3 erreicht. 
Die Vorstudie legt nach Abstimmung mit den Kommunen zugrunde, dass entlang der möglichen 
Stadtbahnstrecke folgende Wohnbauflächen künftig planungsrechtlich gesichert und folglich auch 
realisiert werden. Für die Planfälle A1 und B1 werden hiernach rund 170 Wohneinheiten (Fläche 1) 
entwickelt. Für die Planfälle A2 und B2 werden rund 1.140 Wohneinheiten (Flächen 1 - 4) und für die 
Planfälle A3 und B3 rund 2.060 Wohneinheiten (Flächen 1 - 6) als Zielgröße ermittelt. 
 
Quelle: Langfassung der Vorstudie, S. 55, abrufbar auf den o. g. Websites der Projektpartner

7 
Bei der Zusammenstellung der Nutzen und Kosten für die jeweiligen Planfälle ergeben sich unter Be-
achtung der Wohnbaupotentiale und unter Voraussetzung einer 30 %-igen Baukostensteigerung für 
das Stadtbahnvorhaben folgende vorläufige Nutzen-Kosten-Indikatoren: 
Planfälle zur Linie 4 Planfälle zur Linie 1 
A1 A2 A3 B1 B2 B3 
0,1 0,7 1,1 -0,4 0,2 0,6 
 
Demnach erreicht nur der Planfall A3 (Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 bis Niederaußem) im Ge-
gensatz zu den übrigen Planfällen einen vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikator von über 1. Sie wäre 
damit als einzige Variante zuschussfähig und damit realistisch realisierbar. 
 
 
Fazit der Vorstudie 
Gemäß der vorliegenden Vorstudie ist eine Stadtbahn von Köln in Richtung Niederaußem verkehrlich 
und siedlungsstrukturell grundsätzlich sinnvoll und machbar. Die Vorstudie legt hier zugrunde, dass in 
den drei Städten Köln, Pulheim und Bergheim zukünftig Baugebiete in räumlicher Nähe zur möglichen 
Stadtbahntrasse ausgewiesen werden. Diese Flächen sind teilweise bereits im Regionalplankonzept 
enthalten oder sollen in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des weiteren Regio-
nalplanverfahrens nachgemeldet werden. So könnten die Städte der Nachfrage nach zusätzlicher 
Siedlungsfläche gerecht werden und mit insgesamt rund 2.060 Wohneinheiten auch für zusätzliche 
Nachfragepotenziale der Stadtbahn sorgen, wie es der Gutachter in der Vorstudie darstellt.  
Die zusätzlichen Aufsiedlungen entlang der möglichen Stadtbahnstrecke sind eine notwendige 
Grundvoraussetzung für die Stadtbahnerweiterung und müssen zwingend parallel umgesetzt werden. 
 
Aus der Nachfrageabschätzung der Vorstudie ergeben sich darüber hinaus große, positive Verkehrs-
verlagerungseffekte für die Planfälle, die bis Niederaußem untersucht wurden. 
Die Vorstudie stellt auch dar, dass die kostenintensiven Bauwerke auf dem Gebiet der Stadt Köln 
errichtet werden müssen. Daher werden für die Planfälle, die bis Widdersdorf identifiziert wurden, 
sehr geringe vorläufige Nutzen-Kosten-Indikatoren ermittelt. 
Die Empfehlung der Vorstudie lautet daher, dass eine möglichst weitlaufende Stadtbahnverbindung 
im Siedlungskorridor Niederaußem, Oberaußem, Glessen, Dansweiler, Brauweiler und Widdersdorf 
weiterhin untersuchungswürdig ist.  
 
Die Vorstudie zeigt zudem, dass eine Verlängerung der Linie 4 gegenüber der Linie 1 einen signifi-
kant größeren Mehrwert erzeugen könnte, wie es durch die deutliche Differenz bei den vorläufigen 
Nutzen-Kosten-Indikatoren der jeweiligen Gesamtstrecke der Planfälle A3 und B3 sichtbar wird. Die 
Linie 1 stellt daher aufgrund der deutlich unter 1,0 liegenden vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikatoren 
keine weiterzuverfolgende Alternative dar. 
Die Verwaltungen der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises gehen auf dieser Grundlage davon aus, 
dass für eine Verlängerung der Linie 1 keine Fördermittel durch Land und Bund akquiriert werden 
können. Folglich würde eine parallele Untersuchung der Verlängerung der Linie 1 absehbar finanziel-
le Nachteile für die Stadt Köln und den Rhein-Erft-Kreis als den zuständigen Aufgabenträgern bedeu-
ten. 
 
Die Vorstudie stellt jedoch noch keine abschließende Untersuchung dar. Sie liefert vielmehr wichtige 
Hinweise und Grundlagen dafür, welche Bereiche in einer größeren und deutlich aufwändigeren 
Machbarkeitsstudie detaillierter untersucht werden sollten. 
 
Aus Sicht der Verwaltungen sprechen neben den skizzierten Untersuchungsergebnissen der Vorstu-
die folgende weitere Gründe für eine Anbindung an die Linie 4: 
 Kürzere Fahrzeit zum Kölner Neumarkt (als Referenzhaltestelle). 
 Künftiger Verknüpfungsbahnhof Bocklemünd mit der S 6 (Köln – Pulheim - Greven-
broich – Mönchengladbach): Dadurch zahlreiche neue Zielpunkte im ÖPNV mit attrak-
tiven Reisezeiten. 
 Keine Splittung der Linie 4 wie bei der Linie 1 notwendig, dadurch: 
o Geringerer Betriebsaufwand, 
o Einfachere Taktung.

8 
Im Bereich von Bergheim-Glessen konnte im Rahmen der Vorstudie noch keine finale Trassenfüh-
rung identifiziert werden. Diese soll im Rahmen der Machbarkeitsstudie gefunden werden. 
 
Auch wird die vorgeschlagene Trassenführung in Pulheim-Brauweiler von einem Teil der Bür-
ger*innen kritisiert, sodass die Machbarkeitsstudie hier Alternativvarianten miteinbeziehen soll. 
 
 
Ausblick auf die Inhalte der Machbarkeitsstudie 
In der Machbarkeitsstudie soll der mit dem besten vorläufigen Nutzen-Kosten-Indikator aus der Vor-
studie hervorgegangene Planfall A3 zur Verlängerung der Linie 4 durch vertiefende Trassenstudien in 
Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI; Leistungsphasen 1 und 2) 
untersucht werden. Die Planfälle A1 und A2 werden als Realisierungsstufen des Planfalles A3 be-
trachtet. Neben den Varianten sollen im Bereich von Bergheim-Glessen auch alternative Linienfüh-
rungen geprüft werden, die im Rahmen der Blitz-Befragung eingebracht wurden. 
Diese lauten wie folgt: 
 Auf dem Gebiet der Stadt Bergheim: 
a. Führung der Stadtbahn durch Glessen unter Beachtung der Lärmauswirkungen statt 
um Glessen, 
b. Stadtbahnanbindung der Stadtteile Büsdorf und Fliesteden sowie 
c. Prüfung eines optimalen Endpunktes in Niederaußem, auch im Hinblick auf eine späte-
re Ausbauplanung. 
 
 Auf dem Gebiet der Stadt Pulheim: 
a. Alternative Führungen in Brauweiler (nicht über die Helmholtzstraße), 
b. Führung der Stadtbahn durch die Ortsmitte von Brauweiler, 
c. Bessere Anbindung von Dansweiler durch die Stadtbahn, 
d. Bessere Anbindung von Sinthern durch die Stadtbahn sowie 
e. Prüfung einer Endstelle am Schulzentrum Brauweiler. 
 
 Auf dem Gebiet der Stadt Köln: 
a. Bessere Einbindung der WDR-Studios an die Stadtbahn, 
b. Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf 
oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf sowie 
c. Prüfung einer Haltestelle im Bereich der Einmündung Freimersdorfer 
Weg/Hauptstraße/Unter Linden zur besseren Erschließung des Nordens von Widders-
dorf. 
 
Aus dieser Vielzahl von alternativen Linienführungen wird im Rahmen einer Bewertungsmatrix die 
sinnvollste Variante für die einzelnen Abschnitte im Hinblick auf Nachfrage, Umwelteingriffe, Kosten 
und andere Indikatoren gewählt. Aus den Ergebnissen der Blitz-Befragung haben sich weitere Anre-
gungen ergeben (vgl. Folie 32 der o. g. Präsentation: „Anregungen, die als Prüfpunkte in die Mach-
barkeitsstudie aufgenommen werden“). Diese spiegeln sich in den derzeit vorgesehenen, nachfol-
gend beispielhaft aufgeführten Arbeitsschritten der Machbarkeitsstudie wider: 
 Betriebskonzept mit Fahrplanraster und Anzahl der Fahrzeuge, 
 Festlegung der Haltestellen, 
 Ökologische Bewertung der Trassenführung anhand der Standards gemäß Umweltver-
träglichkeitsprüfung, 
 Trassenstudie und Kostenschätzung, 
 Betriebskosten, 
 Anpassungsbedarf der Buslinien, 
 Nutzen-Kosten-Bewertung, 
 Stufenkonzept mit möglichen Realisierungszeiträumen und Entwicklungsmöglichkeiten, 
 Auswirkungen von Lärm und Erschütterungen infolge Stadtbahnbetrieb auf Anwohnende 
und Umwelt,  
 Identifikation von weiteren, möglichen Siedlungserweiterungen sowie 
 Identifikation von begleitenden Untersuchungen wie Radwegekonzepte.

9 
Die Projektpartner stimmen darin überein, dass zur Koordination der Arbeiten zur Machbarkeitsstudie 
und deren Begleitung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung externe Beratungsleistung hinzuge-
zogen werden muss. Diese kann gegebenenfalls im Rahmen der Machbarkeitsstudie ebenfalls geför-
dert werden. 
 
Die Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung wird derzeit überarbeitet. Mit der Vorlage zur 
Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie kann hierzu der aktuelle Sachstand gegeben werden. 
 
 
Ausblick auf den Zeitplan zur Machbarkeitsstudie 
Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des 
Rhein-Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die 
politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 
 
Nach Entscheidung zur vertieften Untersuchung der Linie 4 werden unter anderem die Leistungsbe-
schreibung der Machbarkeitsstudie, die Verwaltungsvereinbarung und das Organisationsmodell vor-
bereitet und mit der Vorlage zur Bedarfsfeststellung zur Machbarkeitsstudie voraussichtlich im 1. 
Halbjahr 2022 den politischen Gremien der Stadt Köln und des Rhein-Erft-Kreises als den beiden 
zuständigen Aufgabenträgern parallel zur Abstimmung vorgelegt. 
 
Nach dem jeweiligen Beschluss dieser politischen Gremien wird die Verwaltung der Stadt Köln in Ab-
stimmung mit den Projektpartnern die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie durchführen, sofern 
keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen. Die Machbarkeitsstudie soll hierbei zu-
nächst ausgeschrieben und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2022 beauftragt werden. 
Die Verwaltungen gehen davon aus, dass der Bearbeitungszeitraum der Machbarkeitsstudie ca. 2 
Jahre umfassen und die Machbarkeitsstudie somit voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 fertiggestellt 
wird.  
 
In dieser Zeit ist auch eine umfassende Beteiligung der Bürger*innen in den jeweiligen Kommunen 
eingeplant. Die sogenannten Bürgermessen der Deutschen Bahn zum Ausbau der Erftbahn zur 
S-Bahn im Jahr 2019 oder die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie 
zur Ost-West-Achse in Köln haben gezeigt, wie groß das Interesse der Öffentlichkeit ist, von Beginn 
der Planungen an eingebunden und gehört zu werden. Hierzu soll ein Konzept zur „Öffentlichkeitsbe-
teiligung während der Machbarkeitsstudie“ erarbeitet werden. 
 
 
Verwaltungsvereinbarung 
Entsprechend der geschätzten Baukosten werden die Kosten der Machbarkeitsstudie bis zur Fertig-
stellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Verhältnis von 60 % für den 
Rhein-Erft-Kreis und 40 % für die Stadt Köln aufgeteilt. Die Verwaltungen der beiden Aufgabenträger 
– Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis - werden hierzu eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten und 
der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie zur Beschlussfassung 
vorlegen. 
 
 
Fördermittel 
Im Rahmen des Sofortprogramms Plus der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hatte der 
Rhein-Erft-Kreis am 20.03.2020 einen Förderantrag auf Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz über 
500.000 EUR eingereicht. Auf Nachfrage des NVR im Auftrag des Landes nach dem prognostischen 
Mittelbedarf für das Projekt „Machbarkeitsstudie für eine Stadtverbindung Niederaußem-Brauweiler-
Widdersdorf mit Anschluss an die vorhandene Stadtbahn in Köln“ des Programms „Sofortprogramm-
PLUS Land“ übermittelte der Rhein-Erft-Kreis dem NVR am 25.08.2021 einen zusätzlichen Mittelbe-
darf von 250.000 EUR. Diese Mittel sind für eine externe Projektleitung sowie Kommunikationsmaß-
nahmen (Öffentlichkeitsbeteiligung) erforderlich. Der Antrag und das Vorgehen waren zwischen den 
Projektpartner abgestimmt. Im weiteren Ablauf des ZRR-Verfahrens wurden dem Rhein-Erft-Kreis 
sowohl der erste als auch der zweite Stern zugesprochen. Der für eine Förderung erforderliche dritte

10 
Stern hängt nun von der Konkretisierung eines Förderzuganges ab. Ein Termin für eine abschließen-
de Förderzusage der ZRR ist derzeit nicht absehbar. Möglicherweise kann hier in den Gremiensit-
zungen ein aktueller Sachstand berichtet werden. 
 
Die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen 
sieht vor, dass Zuwendungen regelmäßig bis zu 90 % der anerkannten, zuwendungsfähigen, projekt-
bezogenen Ausgaben betragen. Für den Rhein-Erft-Kreis als eine im Rheinischen Revier liegende 
Gebietskörperschaft ist auch eine Vollfinanzierung möglich. 
 
Die Verwaltungen stehen in engem Austausch NVR, um prüfen zu lassen, inwieweit über die Förde-
rung der ZRR ebenfalls Fördermittel für Kosten auf Kölner Stadtgebiet generiert werden können, da 
die Stadt Köln kein Teil des Rheinischen Reviers ist. Sollte eine Förderung durch die ZRR nicht mög-
lich sein, wird die Verwaltung der Stadt Köln in Abstimmung mit dem NVR versuchen, ggf. anderwei-
tig eine Förderung für den Streckenabschnitt auf Kölner Stadtgebiet zu erhalten. Ohne Fördermittel 
müssten die im Rahmen der Machbarkeitsstudie entstehenden, anteiligen Kosten aus Eigenmitteln 
finanziert werden. 
 
Die Verwaltungen werden die voraussichtlichen Kosten der Machbarkeitsstudie in die Vorlage zur 
Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie einfließen lassen und, wie bereits beschrieben, voraus-
sichtlich im 1. Halbjahr 2022 in die jeweiligen politischen Gremien einbringen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellte Maßnahme stärkt alternative Verkehrsangebote und bietet den Bürger*innen – vor 
allem auch dem täglichen Pendelverkehr zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Köln – eine 
adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer 
möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maß-
nahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1861 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 1 - „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
x Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
Die Durchführung der gemeinsamen 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den 
Ergebnissen der Vorstudie, auf denen 
diese Beschlussvorlage aufbaut, wird in 
der Begründung der Vorlage ausführlich 
beschrieben. 
In Kürze: 
17.02.2021 Beteiligung der Politik 
11.06.-25.07.2021 Blitz-Befragung 
14.09.2021 Beteiligung der Bürgerschaft 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3 - Auszug BV Lindenthal 06.12.2021

3659 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal am 06.12.2021          
 
9.2.4 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung 
einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4  
3454/2021  
Geänderter Beschluss:  
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur Stadt-
bahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem.  
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten 
Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig wei-ter zu 
verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der 
Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem 
Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur 
Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des 
Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschluss-gründe 
entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung 
ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie eine 
Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die po-litischen Gremien 
der Städte Bergheim und Pulheim.  
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vorschlag für 
die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten.  
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostentei-lung 
mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Mach-
barkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der 
Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung 
genannten Prozentsätze.  
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen unein-
geschränkt zustimmen.  
Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler –
Niederaußem wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der 
Linie 1 von Köln Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen.  
Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich 
Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren 
Grüngürtels / Landschaftspark Belvedere ab.  
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich beschlossen  
Drei Nein Stimmen (CDU)

2 
 
Eine Enthaltung (CDU)  
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD) 
- 2 – 
 
 
9.2.4.1 Ergänzungsantrag zu 9.2.4  
AN/2645/2021  
Beschluss:  
Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler –Niederaußem 
wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der Linie 1 von Köln 
Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen.  
Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich 
Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab.  
Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren Grüngürtels / 
Landschaftspark Belvedere ab.  
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich beschlossen  
Drei Nein Stimmen (CDU)  
Zwei Enthaltungen (CDU, Linke)  
Nicht anwesend: Führer (CDU), Hilgers, Fiedler (SPD), Kaspar (FDP), Finsterle (AFD)

Anlage 5 - Stellungnahme zu den geänderten BV-Beschlüssen

8346 Zeichen

1 
 
 Anlage 5 
 
Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung einer 
Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 
Vorlagen-Nr.: 3454/2021 
 
Hier: Stellungnahmen zu den geänderten Beschlüssen des Verkehrsausschusses  
(1. Durchgang) und der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss des Verkehrsausschusses 
vom 23.11.2021 (Anlage 2) 
 
Der geänderte Beschluss lautet: 
„[…]  
5. Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten 
wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer 
durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis westlich von Widdersdorf oder alternativ 
Trogstrecke in Widdersdorf“ (d. h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der KVB: 
Zu 5.: 
Im Rahmen der Vorstudie wurde im Abschnitt zwischen der Haltestelle „Bocklemünd“ und 
westlich von Widdersdorf zunächst nur eine mögliche Linienführung exemplarisch dargestellt 
und grob untersucht. In der Machbarkeitsstudie sollen nun verschiedene Linienführungen in 
diesem Abschnitt identifiziert und tiefergehend untersucht werden. Beispielsweise ist für die 
Machbarkeitsstudie vorgesehen, alternative Linienführungen im Bereich der Militärringstraße, 
der Venloer Straße und der DB-Strecke inklusive der Verknüpfung mit dem SPNV-
Haltepunkt „Köln-Bocklemünd“ sowie im Bereich des Golfplatzes am Freimersdorfer Weg 
untersuchen zu lassen, um hier möglicherweise mittels einer Stadtbahnhaltestelle die 
Erschließung von Widdersdorf-Nord ebenfalls zu verbessern.  
Darüber hinaus haben Verwaltung und KVB die Anregung aus der Blitz-Befragung als 
Vorschlag für die weitere Untersuchung in die Beschlussvorlage aufgenommen, wonach eine 
durchgehende U-Bahn von der Haltestelle „Bocklemünd“ bis westlich von Widdersdorf oder 
eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf untersucht werden sollen. Verwaltung und KVB 
sind sich bewusst, dass diese Führungsformen gegenüber einer oberirdischen Führung 
aufgrund der Bauwerkskosten unwirtschaftlicher sein würden. Im Sinne eines 
Variantenvergleichs wären diese aus der Sicht von Verwaltung und KVB dennoch mögliche 
Prüfpunkte für die anstehende Machbarkeitsstudie. 
Ein Verzicht auf diese Alternativen ist aus fachlicher Sicht aber unschädlich.

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 06.12.2021 (Anlage 3) 
 
Der geänderte Beschluss lautet: 
„[…]  
5. Auch die Variante B3 von Köln-Weiden-West nach Widdersdorf / Brauweiler – 
Niederaußem wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen. Die Taktverdichtung der Linie 1 
von Köln Junkersdorf nach Weiden-West wird als Tatsache übernommen.  
6. Der Kapazitätsfaktor auf der Linie 4 und der Linie 1 wird mitbetrachtet.  
7. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt in der Variante A3 eine U-Bahn bis westlich 
Widdersdorf oder eine alternative Trogstrecke in Widdersdorf ab.  
8. Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt Baumfällungen im Bereich des Äußeren 
Grüngürtels / Landschaftspark Belvedere ab.“ 
 
Hinweis: Die Nummerierung 5 – 8 wurde im Sinne der Übersichtlichkeit durch die Verwaltung 
eingefügt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit der KVB: 
Zu 5.: 
Aus der Sicht von Verwaltung und KVB resultiert aus den Ergebnissen der Vorstudie zum 
Stadtbahnvorhaben Köln – Niederaußem, hier insbesondere der Nutzen-Kosten-
Abschätzung, dass lediglich die Verlängerung der Linie 4 eine Aussicht auf Förderung durch 
Land und Bund hat. Die Aufnahme einer fördertechnisch aussichtlosen Variante in die 
Machbarkeitsstudie wurde daher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verworfen. Verwaltung 
und KVB sind weiterhin der Auffassung, dass nur eine Verlängerung der Linie 4 planerisch 
weiterverfolgt werden sollte. 
Die Taktverdichtung auf der Linie 1 bis Weiden West kann auch unabhängig von der 
Verlängerung der Stadtbahnstrecke erfolgen. Dies geschieht z.B. im Rahmen der aktuell 
laufenden Planung zur Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse. 
Für die gleichzeitige Stadtbahnverlängerung nach Widdersdorf und Brauweiler dagegen ist 
die Taktverdichtung bis Weiden West grundlegende Voraussetzung, um den notwendigen 
10-Minuten-Takt in Widdersdorf zusätzlich zur Stadtbahnbedienung von Brauweiler anbieten 
zu können. Insofern ist dessen Berücksichtigung bei der Beurteilung der Varianten 
methodisch korrekt. 
 
Zu 6.: 
Unabhängig von den im weiteren Prozess zu vergleichenden Varianten wird die Auslastung 
der Bestandslinien und –strecken selbstverständlich in die Abwägung aufgenommen und 
nimmt entsprechend Einfluss auf die Entscheidung für eine Vorzugsvariante.

3 
 
Zu 7.: 
Verwaltung und KVB weisen im Hinblick auf die Ablehnung der durchgehenden U-Bahn bzw. 
Trogstrecke in Widdersdorf auf ihre Stellungnahme zum geänderten Beschluss des 
Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 hin (siehe Seite 2). 
 
Zu 8.: 
Im Falle der generellen Ablehnung von Baumfällungen im Landschaftspark Belvedere durch 
den Verkehrsausschuss kann dies dazu führen, dass in einem frühen Stadium der 
Machbarkeitsstudie weitere Varianten zur Verlängerung der Linie 4 aus dem Verfahren 
ausgeschlossen werden müssten.  
Verwaltung und KVB werden bei der Machbarkeitsuntersuchung und später bei der 
konkreten Planung den Fokus darauf legen, dass lediglich der geringste, notwendige Eingriff 
in den Landschaftspark Belvedere in Betracht gezogen wird. Naturschutzrechtliche Eingriffe 
sollen vermieden oder ansonsten minimiert werden. Unvermeidbare Eingriffe werden 
dagegen ausgeglichen. 
Beispielsweise ist es denkbar, dass eine Variante von der Stadtbahnhaltestelle 
„Bocklemünd“ unterirdisch bis westlich des Baumbestandes des Landschaftsparks Belvedere 
geführt und erst dann an die Oberfläche geführt wird, um die notwendigen, 
naturschutzrechtlichen Eingriffe zu minimieren.  
Alle in der Machbarkeitsstudie identifizierten Varianten unterliegen im Anschluss der 
Grundlagenermittlung und den Planungsphasen zudem auch dem Abwägungsprozess im 
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. 
Aus den genannten Gründen sollte dieser Beschlusspunkt der Bezirksvertretung Lindenthal 
bezüglich der Ablehnung von Baumfällungen nicht in die Entscheidung des 
Verkehrsausschusses einfließen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 13.12.2021 (Anlage 4) 
 
Der geänderte Beschluss lautet: 
„[…]  
5. Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prüfenden Varianten wird 
bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer 
durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd 2 bis westlich von Widdersdorf oder alternativ 
Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. Der neue 
Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimersdorfer Weges unter 
die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah 
an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“

4 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung in Abstimmung mit KVB und NVR: 
Zu 5.: 
Verwaltung und KVB weisen im Hinblick auf die Ablehnung der durchgehenden U-Bahn bzw. 
Trogstrecke in Widdersdorf auf ihre Stellungnahme zum geänderten Beschluss des 
Verkehrsausschusses vom 23.11.2021 hin (siehe Seite 2). 
Auf Basis der Ergebnisse der Vorstudie soll eine mögliche Unterführung der Straße 
„Freimersdorfer Weg“ unter die DB-Strecke im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht 
werden, da hierin auch eine mögliche Verlegung der Straße „Freimersdorfer Weg“ und somit 
eine mögliche Beseitigung des Bahnübergangs thematisiert werden soll. Aus Sicht der 
Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) wäre die Beseitigung des Bahnübergangs zudem 
vorteilhaft, da sich mit der Einführung des S-Bahn-Betriebes die Zahl der Züge und somit 
auch die damit verbunden Schrankenschließzeiten deutlich erhöhen werden. Gleichzeitig 
könnte sich somit die Möglichkeit ergeben, dass der zukünftige SPNV-Haltepunkt, wie von 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld gewünscht, möglichst nah an den Ort Bocklemünd 
heranrücken könnte.  
Bei der Vorbereitung der Machbarkeitsstudie werden daher sowohl der NVR als auch die für 
den Ausbau zuständige DB Netz AG eng einbezogen mit dem Ziel, die weiteren Planungen 
aufeinander abzustimmen.

Anlage 2 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021

3490 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 03.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.11.2021  
öffentlich 
3.8 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vor-
bereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli-
nie 4 
3454/2021 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt 
vom 22.11.2021 
AN/2504/2021 
 
Auf Nachfrage des RM Lorenz stellt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen 
und Verkehrsentwicklung, klar, dass der vorliegende Änderungsantrag offensichtlich 
aus einer Anregung aus der Blitzumfrage entstanden und hier die Verlängerung der 
Unterführung gemeint sei. 
 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt, AN/2504/2021): 
 
Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. 
Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln 
(S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west-
lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge-
rung der Unterführung) abgelehnt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

2 
 
2. Beschluss (so geänderter Verwaltungsvorschlag):  
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie 
zur Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 
 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dar-
gelegten Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niede-
raußem zügig weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie 
zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle 
„Bocklemünd“ – in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die 
Verwaltung soll anschließend eine Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Mach-
barkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens soll – vo-
rausgesetzt, dass keine förderschädlichen Ausschlussgründe entgegenstehen 
– durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für die weitere Umsetzung ist 
ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises sowie 
eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens durch die 
politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen 
Vorschlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 
 
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur 
Kostenteilung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab 
Beginn der Machbarkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im 
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der 
Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Auf-
teilung erfolgt gemäß der in der Begründung genannten Prozentsätze. 
 
5. Der Verkehrsausschuss begrüßt die Machbarkeitsstudie. Bei den zu prü-
fenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln (S 
8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd 
bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widders-
dorf“ (d.h. die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen 
uneingeschränkt zustimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Auszug BV Ehrenfeld 13.12.2021

4171 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 14.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld, vom 13.12.2021  
öffentlich 
10.1 Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vor-
bereitung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnli-
nie 4 
3454/2021 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Verkehrsausschuss begrüßt die neuen Erkenntnisse aus der Vorstudie zur 
Stadtbahnstrecke Widdersdorf - Brauweiler - Niederaußem. 
2. Der Verkehrsausschuss beauftragt im Hinblick auf die in der Begründung dargelegten 
Erläuterungen die Verwaltung, das Stadtbahnvorhaben Köln - Niederaußem zügig 
weiter zu verfolgen und die Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung 
der Stadtbahnlinie 4 – ausgehend von der Haltestelle „Bocklemünd“ – in Abstim-
mung mit dem Rhein-Erft-Kreis vorzubereiten. Die Verwaltung soll anschließend eine 
Vorlage zur Bedarfsfeststellung der Machbarkeitsstudie vorlegen. Die Durchführung 
des Vergabeverfahrens soll – vorausgesetzt, dass keine förderschädlichen Aus-
schlussgründe entgegenstehen – durch die Stadt Köln erfolgen. Voraussetzung für 
die weitere Umsetzung ist ein gleichlautender Beschluss des Kreistages des Rhein-
Erft-Kreises sowie eine Bekräftigung des in dieser Vorlage beschriebenen Vorgehens 
durch die politischen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Vor-
schlag für die Struktur einer Projektkoordination auszuarbeiten. 
4. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostentei-
lung mit dem Rhein-Erft-Kreis auszuarbeiten, die den Zeitraum ab Beginn der Mach-
barkeitsstudie bis zur Fertigstellung und Präsentation im Rahmen der Öffentlichkeits-
beteiligung abdeckt, und der Politik im Zuge der Vorlage zur Bedarfsfeststellung der 
Machbarkeitsstudie vorzulegen. Die Aufteilung erfolgt gemäß der in der Begründung 
genannten Prozentsätze. 
5. Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. 
Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt 
Köln (S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd

2 
 
bis westlich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. 
die Verlängerung der Unterführung) abgelehnt. 
Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des 
Freimersdorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der 
zukünftige S-Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut 
werden kann.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-
Fratkion).

3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 14.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld, vom 13.12.2021  
öffentlich 
10.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.1, betr.: Stadtbahnvor-
haben Köln - Niederaußem: Grundsatzbeschluss zur Vorbereitung ei-
ner Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 
3454/2021 
AN/2660/2021 
 
Beschluss 
 
Die BV Ehrenfeld begrüßt die Machbarkeitsstudie. 
 
Bei den zu prüfenden Varianten wird bei der Prüfung auf dem Gebiet der Stadt Köln  
(S 8) der Punkt b. „Prüfung einer durchgehenden U-Bahn von Bocklemünd bis west-
lich von Widdersdorf oder alternativ Trogstrecke in Widdersdorf“ (d.h. die Verlänge-
rung der Unterführung) abgelehnt. 
 
Der neue Punkt b. soll lauten: „Es ist zu prüfen, ob eine Unterführung des Freimers-
dorfer Weges unter die DB Strecke die Möglichkeit eröffnet, dass der zukünftige S-
Bahnhaltesteig möglichst nah an den Ort Bocklemünd gebaut werden kann.“ 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-
Fraktion)

Beratungsverlauf (4)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3454/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.11.2021
Erstellt
29.09.2021 11:00