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Zukunft für raum13

SPD Anfrage nach § 4 AN/0188/2021 vom 21.01.2021

Stand: Am 26.01.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2021 AN/0188/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 Zukunft für raum13 Sehr geehrter Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Mülheimer Süden soll im sogenannten Otto-und-Langen-Quartier ein einzigar- tiges neues Veedel mit Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung und Kultur entste- hen. Bereits vor drei Jahren hatte die SPD-Fraktion dementsprechend eine Initia- tive in die politischen Gremien eingebracht, mit den Besitzern des Areals in Ver- handlungen über einen möglichen Kauf einzugehen, was jedoch von Stadtspitze und Ratsmehrheit abgelehnt wurde. Ein solcher Kauf hätte insbesondere auch die Möglichkeit geschaffen, die Initiative raum13 als einzigartigen Kulturort und Re- allabor für Quartiersentwicklung an dieser Stelle zu erhalten. Die Ablehnung der damaligen Gelegenheit haben mittlerweile zu verhärteten Fronten zwischen dem Besitzer des Grundstücks und der Stadt geführt. Dies gip- felte in einer Räumungsklage gegenüber raum13, der das Landgericht Köln am 20. Januar 2021 stattgab. raum13 wird das Gebäude bis Ende Februar verlassen müssen. Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um folgende Informationen: 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung retrospektiv das Versäumnis, frühzeitig Kaufverhandlungen mit den Besitzern eingegangen zu sein? 2. Sieht die Stadtverwaltung weitere Schritte, die raum13 doch noch einen Verbleib am Ort ermöglichen könnten und, wenn ja, welche sind das? 3. Kann sich die Stadtverwaltung alternative Räumlichkeiten für raum13 vor- stellen und, wenn ja, welche? 4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Wirksamkeit des vom Stadtrat be- schlossenen Vorkaufsrechts nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 20.01.2021 ein? - 2 - 5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Landgerichts Köln nach Ansicht der Stadtverwaltung auf einen möglichen Erwerb der sich im Besitz von NRW.Urban befindlichen Flächen im Mülheimer Süden? Wir bitten, die Antworten auf die Fragen auch dem Stadtentwicklungs- und dem Liegenschaftsausschuss mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2021

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 11.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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