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AN/0188/2021

Zukunft für raum13

SPD Anfrage nach § 4 21.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 26.01.2021, TOP 11.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2538 Zeichen

An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur 
Elfi Scho-Antwerpes 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2021 
 
AN/0188/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.01.2021 
 
Zukunft für raum13 
Sehr geehrter Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Mülheimer Süden soll im sogenannten Otto-und-Langen-Quartier ein einzigar-
tiges neues Veedel mit Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Bildung und Kultur entste-
hen. Bereits vor drei Jahren hatte die SPD-Fraktion dementsprechend eine Initia-
tive in die politischen Gremien eingebracht, mit den Besitzern des Areals in Ver-
handlungen über einen möglichen Kauf einzugehen, was jedoch von Stadtspitze 
und Ratsmehrheit abgelehnt wurde. Ein solcher Kauf hätte insbesondere auch die 
Möglichkeit geschaffen, die Initiative raum13 als einzigartigen Kulturort und Re-
allabor für Quartiersentwicklung an dieser Stelle zu erhalten. 
Die Ablehnung der damaligen Gelegenheit haben mittlerweile zu verhärteten 
Fronten zwischen dem Besitzer des Grundstücks und der Stadt geführt. Dies gip-
felte in einer Räumungsklage gegenüber raum13, der das Landgericht Köln am 
20. Januar 2021 stattgab. raum13 wird das Gebäude bis Ende Februar verlassen 
müssen. 
 
Die SPD-Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um folgende Informationen: 
1. Wie bewertet die Stadtverwaltung retrospektiv das Versäumnis, frühzeitig 
Kaufverhandlungen mit den Besitzern eingegangen zu sein? 
2. Sieht die Stadtverwaltung weitere Schritte, die raum13 doch noch einen 
Verbleib am Ort ermöglichen könnten und, wenn ja, welche sind das? 
3. Kann sich die Stadtverwaltung alternative Räumlichkeiten für raum13 vor-
stellen und, wenn ja, welche? 
4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Wirksamkeit des vom Stadtrat be-
schlossenen Vorkaufsrechts nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 
20.01.2021 ein?

- 2 - 
 
5. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Landgerichts Köln nach Ansicht 
der Stadtverwaltung auf einen möglichen Erwerb der sich im Besitz von 
NRW.Urban befindlichen Flächen im Mülheimer Süden? 
Wir bitten, die Antworten auf die Fragen auch dem Stadtentwicklungs- und dem 
Liegenschaftsausschuss mitzuteilen. 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0188/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
21.01.2021
Erstellt
21.01.2021 10:47