0754/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Ratsgruppe vom 11.02.2026 betreffend „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele“
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 19.03.2026 0754/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Ratsgruppe vom 11.02.2026 betreffend „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele„ Zur Anfrage der BSW-Ratsgruppe AN/0267/2026 „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Vorbemerkung Die Bewerbung KölnRheinRuhr befindet sich weiterhin in einer frühen nationalen Phase. Kon- krete Verträge mit dem IOC bestehen nicht; etwaige rechtlich verbindliche Vereinbarungen zu Haftung, Bürgschaften oder Defizitgarantien liegen der Stadt Köln derzeit nicht vor. Grundlage der aktuellen Betrachtungen sind die Finanzmodelle und Kosten-/Einnahmenprognosen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), teilweise auf Basis vergangener Spiele, sowie die Hintergrundinformationen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu Frage 1: Geht die Stadt Köln im Rahmen der Verträge über die Ausrichtung der Olympischen Spiele eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewer- bungsgesellschaft ein, oder schließt die Stadt aus, für in anderen Kommunen entstehende Olympia-Schulden zu haften? Es gibt in der aktuellen Bewerbungsphase keine Vereinbarung, nach der eine gesamtschuld- nerische Haftung der beteiligten Kommunen für das Organisationsbudget der Spiele begrün- det würde. Sollte es im weiteren Verlauf des nationalen oder internationalen Bewerbungsverfahrens zu vertraglichen Regelungen kommen, die Haftungsfragen betreffen, wären diese gesondert zu verhandeln und politisch zu beschließen; eine automatische Haftungsübernahme für in ande- ren Kommunen entstehende Verbindlichkeiten ist damit nicht verbunden. Zu Frage 2: Ist eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auffassung der Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 75 GO NRW ff.) vereinbar, die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts fordert? Eine Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung wäre mit den kommunalen Haushaltsgrundsätzen 2 nur vereinbar, wenn sie rechtlich zulässig, in ihrem Umfang begrenzt, risikoadäquat und von der Stadt dauerhaft leistbar wäre. Eine konkrete Bürgschafts- oder Haftungsverpflichtung ist in der aktuellen Bewerbungsphase nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Falls die Verwaltung plant, eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung einzugehen, liegt hierzu eine Genehmigung der Bezirksregierung als zuständige Rechtsauf- sicht vor? Entsprechende Planungen bestehen derzeit nicht. Zu Frage 4: Falls mit der Bewerbung eine unbegrenzte Defizitgarantie verbunden ist, wird die Verwaltung im Rahmen der Informationskampagne zum Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und pro- minent auf die geplante Übernahme aller Verluste durch Steuergeld hinweisen? Die Verwaltung kommuniziert im Rahmen der Information zum Ratsbürgerentscheid sachlich, vollständig und nachvollziehbar über den Stand der Planungen, die zugrunde liegenden Kos- tenannahmen, Finanzierungsmodelle und Risiken. Weitere Informationen sind hier abzurufen: Olympia und Paralympics KölnRheinRuhr - Stadt Köln Eine „unbegrenzte Defizitgarantie“ ist mit der Bewerbung nicht verbunden. Zu Frage 5: Wie viel Personalkapazität (Vollzeitäquivalente) stellt die Stadtverwaltung voraussichtlich für die Planung und Durchführung der Olympischen Spiele ab? Für die aktuelle Bewerbungsphase arbeitet die Stadt mit einer Projektgruppe Olympiabewer- bung sowie mit bestehenden Strukturen der Verwaltung; diese Aufgaben werden im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wahrgenommen. Konkrete Aussagen dazu, wie viele Vollzeitäquivalente die Stadtverwaltung im Falle einer tat- sächlichen Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele in mehr als zehn bis zwanzig Jahren dauerhaft für Planung, Vorbereitung und Durchführung bereitstellen müsste, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar möglich. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0754/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 17:27