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0754/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Ratsgruppe vom 11.02.2026 betreffend „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele“

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 19.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4355 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2026 
 0754/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.03.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Ratsgruppe vom 11.02.2026 
betreffend „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und Vereinbarkeit mit dem 
Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen 
Spiele„ 
Zur Anfrage der BSW-Ratsgruppe AN/0267/2026 „Finanzielle Risiken, Haftungsumfang und 
Vereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen und 
Paralympischen Spiele“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Vorbemerkung 
Die Bewerbung KölnRheinRuhr befindet sich weiterhin in einer frühen nationalen Phase. Kon-
krete Verträge mit dem IOC bestehen nicht; etwaige rechtlich verbindliche Vereinbarungen zu 
Haftung, Bürgschaften oder Defizitgarantien liegen der Stadt Köln derzeit nicht vor. Grundlage 
der aktuellen Betrachtungen sind die Finanzmodelle und Kosten-/Einnahmenprognosen des 
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), teilweise auf Basis vergangener Spiele, sowie 
die Hintergrundinformationen des Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
 
Zu Frage 1: 
Geht die Stadt Köln im Rahmen der Verträge über die Ausrichtung der Olympischen Spiele 
eine gesamtschuldnerische Haftung mit den anderen beteiligten Kommunen oder der Bewer-
bungsgesellschaft ein, oder schließt die Stadt aus, für in anderen Kommunen entstehende 
Olympia-Schulden zu haften? 
 
Es gibt in der aktuellen Bewerbungsphase keine Vereinbarung, nach der eine gesamtschuld-
nerische Haftung der beteiligten Kommunen für das Organisationsbudget der Spiele begrün-
det würde. 
Sollte es im weiteren Verlauf des nationalen oder internationalen Bewerbungsverfahrens zu 
vertraglichen Regelungen kommen, die Haftungsfragen betreffen, wären diese gesondert zu 
verhandeln und politisch zu beschließen; eine automatische Haftungsübernahme für in ande-
ren Kommunen entstehende Verbindlichkeiten ist damit nicht verbunden. 
 
 
Zu Frage 2: 
Ist eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung nach Auffassung der 
Verwaltung mit den Grundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 75 GO NRW ff.) vereinbar, 
die der Kommune spekulative Finanzgeschäfte untersagt und die dauernde Leistungsfähigkeit 
des Haushalts fordert? 
 
Eine Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung wäre mit den kommunalen Haushaltsgrundsätzen

2 
 
nur vereinbar, wenn sie rechtlich zulässig, in ihrem Umfang begrenzt, risikoadäquat und von 
der Stadt dauerhaft leistbar wäre. Eine konkrete Bürgschafts- oder Haftungsverpflichtung ist in 
der aktuellen Bewerbungsphase nicht vorgesehen. 
 
 
Zu Frage 3: 
Falls die Verwaltung plant, eine potenziell unbegrenzte Bürgschaft oder Haftungsverpflichtung 
einzugehen, liegt hierzu eine Genehmigung der Bezirksregierung als zuständige Rechtsauf-
sicht vor? 
 
Entsprechende Planungen bestehen derzeit nicht. 
 
Zu Frage 4: 
Falls mit der Bewerbung eine unbegrenzte Defizitgarantie verbunden ist, wird die Verwaltung 
im Rahmen der Informationskampagne zum Ratsbürgerentscheid die Bürger explizit und pro-
minent auf die geplante Übernahme aller Verluste durch Steuergeld hinweisen? 
 
Die Verwaltung kommuniziert im Rahmen der Information zum Ratsbürgerentscheid sachlich, 
vollständig und nachvollziehbar über den Stand der Planungen, die zugrunde liegenden Kos-
tenannahmen, Finanzierungsmodelle und Risiken. 
Weitere Informationen sind hier abzurufen: 
Olympia und Paralympics KölnRheinRuhr - Stadt Köln 
Eine „unbegrenzte Defizitgarantie“ ist mit der Bewerbung nicht verbunden. 
 
Zu Frage 5: 
Wie viel Personalkapazität (Vollzeitäquivalente) stellt die Stadtverwaltung voraussichtlich für 
die Planung und Durchführung der Olympischen Spiele ab? 
 
Für die aktuelle Bewerbungsphase arbeitet die Stadt mit einer Projektgruppe Olympiabewer-
bung sowie mit bestehenden Strukturen der Verwaltung; diese Aufgaben werden im Rahmen 
der vorhandenen Ressourcen wahrgenommen. 
 
Konkrete Aussagen dazu, wie viele Vollzeitäquivalente die Stadtverwaltung im Falle einer tat-
sächlichen Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele in mehr als zehn bis 
zwanzig Jahren dauerhaft für Planung, Vorbereitung und Durchführung bereitstellen müsste, 
sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar möglich.  
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0754/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
19.03.2026
Erstellt
12.03.2026 17:27