V/0088/2013
Zeitlich befristete Übergangslösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung neuer Einrichtungen in Roxel und Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0088/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Zeitlich befristete Übergangslösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zur Fertigstellung neuer Einrichtungen in Roxel und Wolbeck Beratungsfolge 09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 09.04.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.04.2013 Integrationsrat Vorberatung 09.04.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 09.04.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.04.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 10.04.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 16.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.04.2013 Hauptausschuss Vorberatung 17.04.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bis zur Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof, und Wo l- beck, Tönskamp, werden die vorhandenen Flüchtlingseinrichtunge n Im Sundern 61 und Nor d- kirchenweg 48/50 um jeweils 50 Plätze in Container - bzw. Raumelementbauweise erweitert. Auf dem Areal der Flüchtlingseinrichtung Hoppengarten 24/32 werden zusätzlich 25 Plätze in Container- bzw. Raumelementbauweise geschaffen. 2. Die Maßnahmen zu Punkt 1 werden entsprechend dem Bedarf umgesetzt. Sie werden unmi t- telbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Wolbeck (Vorlage V/0973/2012) wieder zurückgebaut. 3. Die Erweiterungsbauten werden durch die Wohn - und Stadtbau GmbH bzw. durch e inen von ihr beauftragten Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Sie werden durch die Stadt Münster angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den e rforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Vorlagen-Nr.: V/0088/2013 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0088/2013 4. Für eine adäquate, an den Standards der bisher realisierten Einrichtungen orientierte persönl i- che Betreuung werden ab sofort 0,60 Stelle EGr. S 12 für eine/ -n Sozialarbeiter/-in bzw. Sozi- alpädagogen/-in und 0,60 Stelle EGr. 4 für eine/ -n Hauswart/-in im Teilergebnisplan 0503 ein- gerichtet. Die Stellen werden bei sinkenden Flüchtlingszahlen wieder eingespart. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die zusätzlichen Personalressourcen en t- sprechend dem Ratsbeschluss vom 06.02.2013 (Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster“) bereits befristet eingesetzt sind. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Berechnung der finanziellen Auswirkungen liegt die Annahme zugrunde, dass die Einrichtu n- gen in Container- bzw. Raumelementbauweise etwa Mai/Juni 2013 in Betrieb genommen werden können und die neuen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Roxel und Wolbeck Ende des Jahres 2014 bezugsfertig sind. Alle Ressourcen zur laufenden Betreuung der Einrichtungen und für Integration shilfen in Koopera- tion mit freien Trägern werden in die neuen Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Wolbeck übe r- nommen. Die Aufwendungen hierfür werden daher als laufende Kosten fortgeschrieben. Die Mie t- konditionen der durch Investoren errichteten neuen Einrichtungen in Roxel und Wolbeck werden in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Für die Ausstattung mit notwendigem Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtung s- gegenständen werden einmalig investive Mittel in Höhe von 97.880 € benötigt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 49.230 2014 ff. 59.080 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2013 10.830 2014 ff. 13.000 Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 4.200 Integrations- hilfen 2014 ff. 5.000 Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2013 400.000 Gebäudemiete 2014 600.000 Insgesamt: 2014 677.080 2013: 464.260 € 2015 ff.: 77.080 € - 3 - V/0088/2013 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2013 97.880 Summe aller Auszahlungen/Saldo 97.880 Zu den konkreten Maßnahmen können weder Bundes - noch Landesmittel beantragt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden für die Aufgabe „Aufnahme und Unterbringung“ des in § 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz beschriebenen Personenkreises der ausländischen Flüch t- linge jährliche pauschale Landeszuweisungen. Die Finanzzuweisung im Jahr 2012 betrug für Münster 924.932 €. Es wird angestrebt, die in 2013 zu diesem Zweck anfallenden zusätzlichen Aufwendungen und investiven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen . Der Rat stimmt den hierzu ggf. erfo r- derlich werdenden Umschichtungen über das Instrument der überplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NW zu. Sollte sich eine derartige Deckungsmöglichkeit nicht ergeben, muss eine Nachtragssatzung erlassen werden. Begründung: 1. Ausgangslage Der Rat hat am 06.02.2013 beschlossen, auf den dafür vorgesehenen Flächen in Roxel, Zum Schultenhof, und Wolbeck, Tönskamp, nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unte r- bringung von Flüchtlingen je eine Einrichtung für m aximal jeweils 50 Flüchtlinge zu errichten (vgl. Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster“) . Dies wurde wegen der zuletzt deutlich ansteigenden Zahl zuziehender Flüchtlinge erforderlich, zu deren Unterbringung und Betreuung die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Nach wie vor ist nicht davon auszugehen, dass es in den nächsten Monaten zu einer merklichen, dauerhaften Abnahme des Bedarfs kommen wird. Aktuell reichen die Kapazitäten der Stadt Mün s- ter für die Unterbringung der zuziehenden Flüchtlinge nicht aus. Temporäre Ausweichquartiere mit Belegungsmöglichkeiten zwischen 5 und 20 Plätzen konnten in Einzelfällen gewonnen werden. Sie sind inzwischen aber ebenfalls ausgelastet und können von ihrer Kapazität her keine grundsätzl i- che Entspannung bringen. Vermehrt müssen Flüchtlinge mangels Alternativen in Obdachlosenei n- richtungen, in Einzelfällen auch in Hotels untergebracht werden. Insgesamt leben in der Stadt zu r- zeit etwa 900 Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberlei stungsgesetz. Fast 430 Menschen wurden allein im Jahr 2012 in Münster neu aufgenommen. Bereits jetzt und um die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Wolbeck zu überbrücken, sind daher Lösungen erforderlich, um bei dem bes tehenden Unterbrin- gungsdruck für die Stadt substanziell Entlastung zu schaffen. Dies kann nur dadurch geschehen, dass kurzfristig in größerem Umfang Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bzw. geschaffen we r- - 4 - V/0088/2013 den. Seit etwa einem Jahr arbeitet die Verwaltung an entsprechenden Lösungen, bis auf die g e- nannten kleineren t emporären Ausweichquartiere jedoch ohne Erfolg. Die außerordentlich ang e- spannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Münster sowie konkurrierende Bedarfslagen, wie etwa die der Studentinnen und Stu denten vor allem mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang, ließen die Suche nach entsprechenden Alternativen bislang scheitern. Kurzfristig realisierbare L ö- sungen über neue Plätze in Container- bzw. Raumelementbauweise sind daher notwendig. 2. Vorgeschlagene Maßnahmen Die Verwaltung schlägt vor, Gebäude in Container - bzw. Raumelementbauweise aufzustellen und an bestehende Flüchtlingseinrichtungen anzubinden. Neben organisatorischen Vorteilen für die Betreuung der Einrichtungen und der darin lebenden Menschen sprechen vor allem wirtschaftliche Aspekte für diese Lösung. Es handelt sich um städtische Flächen bzw. um Flächen des städt i- schen Wohnungsunternehmens Wohn + Stadtbau. Weiterer Grunderwerb ist daher nicht erforde r- lich. Zudem kann auf die Herstellung b estimmter Räume verzichtet werden. So können beispiel s- weise die vorhandenen Räumlichkeiten für Betreuer und Hausmeister, Gruppen - und Aufenthalts- räume der an den Standorten vorhandenen Einrichtungen genutzt werden. Dies führt zu einer nicht unerheblichen Kostenersparnis. Die vorgesehenen Standorte weisen ausreichend große Flächen aus, um die Übergangslösungen dort unterzubringen. Die Gebäude in Container- bzw. Raumelementbauweise sollen den fachlichen Standards entspr e- chen, die an eine angemessene Unterbri ngung der Menschen zu stellen sind. Neben ausreiche n- den Flächen für Wohnen und Schlafen werden angemessene Räumlichkeiten für Sanitäranlagen, Gemeinschaftsküchen sowie z. B. die Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern eingeplant. Ferner werden die Ge bäude den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die üblichen ba u- ökologischen Kriterien und die Gebäudeleitlinien zur energetischen Ausrichtung werden jedoch nur bedingt zu erfüllen sein, was mit Blick auf die sehr begrenzte Nutzungszeit an den Standorten aber als vertretbar angesehen wird. Ebenso werden die Belange von Menschen mit Behinderungen nur im dem Rahmen zu berücksichtigen sein, wie dies die eingesetzte Bauweise zulässt. Bei der B e- treuung der Einrichtungen wird hierauf bei Bedarf durch organisat orische Maßnahme reagiert, i n- dem vorhandene barrierefreie bzw. barrierearme Einrichtungen vorrangig für Flüchtlinge mit B e- hinderungen genutzt werden. Wegen der geschilderten Rahmenbedingungen wird zu den Ma ß- nahmen auch keine sogenannte Reduktionsvariante (20 % Kostenreduzierung) angeboten. In einer ersten groben Schätzung kann bei der Anmietung eines Gebäudes in Container - bzw. Raumelementbauweise mit einer Größe, die für die angemessene Unterbringung von bis zu 50 Menschen geeignet ist, von jährlichen Aufwendungen von ca. 240.000 € ausgegangen werden. Da landes- und bundesweit zurzeit eine sehr große Nachfrage nach dieser Gebäudeart besteht (Flüchtlingsunterbringung, Kindertagesbetreuung im u3-Bereich), sind noch höhere Aufwendungen nicht auszuschließen. Zur Orientierung: Müsste eine entsprechend große Gruppe von Menschen in Hotels untergebracht werden, würde die vergleichbare Summe - je nach Struktur der Gruppe als Einzelpersonen oder Familien - zwischen 360.000 € und 600.000 € liegen. 3. Betreuung der Übergangseinrichtungen Zwingend verknüpft mit der räumlichen Unterbringung der zugezogenen Menschen ist eine ang e- messene personelle Betreuung durch Sozialdienst und Hausmeister vor Ort. Dies wird für die zwei geplanten Übergangseinrichtungen in Roxel und Wolb eck in einem Umfang von jeweils 0,3 Vol l- zeitäquivalenten Sozialdienst und Hausmeisterdienst je Einrichtung berücksichtigt. Der Betre u- ungsumfang orientiert sich an den Standards der vorhandenen städtischen Übergangseinrichtu n- gen für Flüchtlinge. Daher sollen mit der Schaffung der zwei neuen Einrichtungen auch grundsät z- lich die erforderlichen personellen Ressourcen im Umfang von insgesamt 0,6 Vollzeitäquivalenten Sozialdienst sowie 0,6 Vollzeitäquivalenten Hausmeisterdienst bereitgestellt werden. - 5 - V/0088/2013 Um die angemessene Betreuung der dort lebenden Menschen sicherzustellen, sollen diese Perso- nalressourcen bereits in der Übergangszeit für die Gebäude in Container - bzw. Raumelementbau- weise eingesetzt werden. Die Stellen werden mit Fertigstellung der dauerhaften Einri chtungen in Wolbeck und Roxel - ebenso wie die zugezogenen Menschen - dorthin übernommen. Vor dem Hintergrund der akuten Notsituation bei der Unterbringung einer hohen Zahl von Flüch t- lingen ist es aus Sicht der Verwaltung allerdings bereits jetzt dringend erforderlich, diese Personal- ressourcen bereitzustellen. Die Betreuungsarbeit bei den aktuell genutzten dezentralen Standorten ist besonders zeit- und personalaufwendig. Die Synergieeffekte einer Sammelunterkunft entfallen, die Unterbringung in Ausweichquartieren ist mit mehr sowie anderen Absprachen und Regelungen verbunden, als in den regulären Einrichtungen. Auf eine angemessene personelle Ausstattung kann daher schon jetzt nicht verzichtet werden. Am 06.02.2013 hat der Rat die kurzfristige Personalbereitstellung zur sozialen sowie hausmeisteri- schen Betreuung der unterzubringenden Menschen aufgrund des Änderungsantrages der CDU - Fraktion zur Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster“ beschlo s- sen. Diesen Beschluss setzt die Verw altung bereits um, mit dem Beschluss über diese Vorlage wird die Fortsetzung der Betreuungsarbeit für die Gebäude in Container - bzw. Raumelementbau- weise abgesichert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorlage auch die Mittel a uf- gestockt werden, um die in und im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in Zusammenarbeit mit freien Trägern oder Ehrenamtlichen organisierten Integrationshilfen in den Übergangslösungen anbieten und entwickeln zu können. 4. Ausblick / Weiteres Verfahren Der Entscheidung zum Bau der neuen Einrichtungen in Roxel und Wolbeck lag die Prognose aus dem Dezember 2012 zugrunde, dass der Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten Ende 2013 bei mi n- destens 120 Plätzen liegt. An dieser Einschätzung hat sich bislang nichts geä ndert. Zwar sind die Asylantragszahlen bundesweit wieder zurück gegangen, nachdem im Oktober 2012 ein extremer Spitzenwert zu verzeichnen war. Sie liegen aber weiterhin über den Werten des Vo rjahres. Die Januarzahlen belegen nun wieder einen erheblichen Anstieg (ca. 50 % gegenüber dem Vormonat). In Münster wurden in den Monaten Oktober bis Dezember etwa viermal so viele Menschen aufg e- nommen wie im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres. Die Prognose zur Bedarfsentwicklung für zusätzliche Kapazitäten in Flüc htlingseinrichtungen wird daher weiterhin als realistisch eing e- schätzt. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur zeitlich begrenzten Erweiterung der vorhandenen Flüchtlingseinrichtungen Im Sundern 61 und Nordkirchenweg 48/50 um jeweils 50 Plätze sowie Hoppengarten 24/32 um 25 Plätze in Container - bzw. Raumelementbauweise, insgesamt also um 125 Plätze, wird der prognostizierten Entwicklung ebenso Rechnung getragen, wie der aktuell pr e- kären Unterbringungssituation für Flüchtlinge. Ungeeignete bestehende Lösunge n, insbesondere Hotelunterbringungen, können abgelöst werden. Andererseits ist die Nutzung einiger der tempor ä- ren Ausweichquartiere zeitlich nicht eng begrenzt, so dass sie in einer Übergangszeit genutzt we r- den können, um kleinere Abweichungen von der Prognose aufzufangen. Unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Einrichtungen in Roxel und Wolbeck werden die hier vorgeschlagenen befristeten Übergangslösungen wieder zurückgebaut. Auf diese Weise soll jetzt schon sichergestellt sein, dass sich Provisorien n icht verfestigen. Sollte dann entgegen derzeitiger Prognosen ein weiterer Bedarf für befristete Übergangslösungen bestehen, wird dieser an anderer Stelle im Stadtgebiet realisiert. - 6 - V/0088/2013 Die Verwaltung beobachtet laufend und sorgfältig die Entwicklung der Zuzüge. Wenn sich danach ein längerfristiger zusätzlicher Bedarf abzeichnen sollte, wird die Verwaltung den Bau einer weit e- ren neuen Einrichtung nach dem bestehenden Konzept zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen zur Beschlussfassung vorlegen. Nach ausführlicher differenzierter Erörterung wurde in dem Mediationsprozess am 27.11.2012 entschieden, nach den Standorten Roxel und Wolbeck bei Bedarf den Standort Nienberge, Waltruper Weg/Käthe -Ernst-Weg, für den Bau einer solchen Einrichtung zu aktivieren. Damit würde die Verwaltung dem Anliegen des Rates aus der Sitzung am 06.02.2013 entsprechen, der sich auf der Basis eines Änderungsa ntrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüch tlinge in Münster“ dafür ausgesprochen hat, eine vorsichtige Prognose hinsichtlich der Notwendi gkeit einer dritten neuen Einrichtung aufzustellen. Mit der Vorlage V/0973/2012 „Unterbringungskonzept für Flüchtlinge in Münster“ wurde zu den finanziellen Auswirkungen u. a. ausgeführt, dass die Miet - und Betriebskosten der neuen Einric h- tungen Gegenstand der einzelnen Beschlüsse sind, die in der Folge von den zu beteiligenden Gremien zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Einrichtungen nicht selbst zu e rrichten, sondern errichten zu lassen und anschließend anzumieten. Die Finanzierung der später entst e- henden Miet - und Betriebskosten soll in einer gesonderten Vorlage darg estellt werden. In dem Zusammenhang und auf der dann vorliegenden Datenbasis kann den Gremien auch eine Kosten- Nutzen-Einschätzung für eventuelle weitere neue Flüchtlingseinrichtungen vorgelegt werden. Anmerkung: Der Standort Nordkirchenweg 48/50 liegt im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, jedoch in unmittelbarer Nähe der Grenze zum Stadtbezirk Münster-Mitte. I. V. gez. Thomas Paal
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Tönskamp
- Nordkirchenweg 48
- Waltruper Weg
- Zum Schultenhof
- Käthe-Ernst-Weg
- Hoppengarten 24
- Im Sundern 61
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0088/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37