V/0007/2023
Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewegungskindergärten weiter ausbauen
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2_RatsantragCDU_Bewegungskindergärten_ausbauen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2022 Münster, 10. Mai 2022 RATSANTRAG Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewegungskindergärten weiter ausbauen 1. Die Verwaltung verstärkt die Kooperation mit der Sportjungend des Stadtsportbundes und dem Landesportbund, um möglichst viele Kindergärten in Münster zu Anerkannten Bewegungskindergärten qualifizieren zu lassen. 2. Eine Bedarfsabfrage erfolgt bis Ende 4. Quartal 2022. 3. Den zuständigen Ausschüssen wird das Ergebnis des Zertifizierungsprozesses zur Kenntnis gegeben. Begründung: Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind besonders für Kinder unter sieben Jahren (U7) elementar, denn sie fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung, erhöhen nachweislich die Lern- und Bildungschancen und stärken die - auch seelische - Gesundheit. Um die Notwendigkeit der Bewegungsförderung im U7-Bereich noch stärker in den Fokus zu rücken, unterstützt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) seit 1999 Kitas dabei, Bewegung in den Mittelpunkt ihres Kita-Alltags zu stellen. Das Gütesiegel „Anerkannter Bewegungskindergarten“ ist zum Markenzeichen für Kitas mit einem klaren Bewegungsprofil geworden. Es zeigt: Bildung, Gesundheit und Bewegung gehören zusammen. Anerkannte Bewegungskindergärten haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Bewegungsförderung speziell geschult, die Bewegungsförderung als pädagogischen Schwerpunkt verankert und kooperieren mit einem Sportverein um so für die Kinder der Einrichtung optimale Bewegungsanreize und –möglichkeiten zu bieten. Bewegungsförderung lässt sich leicht auch in ein bestehendes Konzept integrieren. Als Anerkennung für die Unterstützung der Bewegungskindergärten bekommen die Kooperationsvereine die Auszeichnung "kinderfreundlicher Sportverein" vom Landessportbund überreicht. In Münster sind es sieben anerkannte Bewegungskindergärten, die mit der Sportjungend des SSB zusammenarbeiten. Aktuell beabsichtigen die Landesregierung und der Landessportbund über die aktuelle Legislaturperiode hinaus mehr Bewegungszeiten im U7-Bereich strukturell zu verankern, um die Notwendigkeit der Bewegungsförderung noch stärker in den Fokus zu rücken. Ziel ist es, den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder in die frühkindliche Bildung als Selbstverständlichkeit zu integrieren. Spätestens die Corona-Begleiterscheinungen haben nochmals verdeutlicht, dass Bewegung, Spiel und Sport – und zwar täglich – als unverzichtbarer Bestandteil auch der vorschulischen Bildung gelten. Deshalb sollen die Sportvereine altersgerechte Angebote absichern und möglichst alle Kindergärten in Münster zu Bewegungskindergärten werden können. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage A
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Anlage A zur V/0007/2023 Kurzüberblick Der hohe Wert von Bewegungsförderung in der frühkindlichen Bildung ist unstrittig und Bewegung ist der erste von zehn Bildungsbereichen, die für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen verbind- lich sind. Die Verwaltung kann unter Berücksichtigung der Trägerautonomie den Trägern aller- dings nicht vorgeben, den Schwerpunkt ihrer pädagogischen Arbeit auf Bewegung zu setzen. Es ist geplant, die Sportjugend in die AG 5 nach § 78 SGB VIII einzuladen, um durch eine mögliche intensivere Zusammenarbeit der Träger mit der Sportjugend des Sportbundes der Stadt Münster einen Beitrag dazu zu leisten, das Bewusstsein und die Haltung in den Kitateams, dass Bewe- gung integraler Bestandteil des Kita-Alltags sein muss, zu stärken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Indem die Träger im Rahmen ihrer Trägerautonomie in ihren Kindertageseinrichtungen verschie- dene pädagogische Schwerpunkte setzen können, wird außerdem das Amtsziel verfolgt: „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ (Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kin- der, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbio- grafien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Be- ruf. Durch vielseitige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bil- dungschancen von Geburt an.). Finanzierung Produktgruppe: PG 0601 Kindertagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei- gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Kitaplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Den Familien sollen Kitas mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten zur Verfügung ste- hen. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
3_Liste_Bewegungskindergärten_Münster
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Liste der Bewegungskitas in Münster 1
Kita Villa Kunterbunt seit 2009
Dorbaumstraße 300
48157 Münster
Familienzentrum St. Margareta seit 2014
Peter-Rosegger-Weg 57
48155 Münster
Kita Johannes-Busch-Haus seit 2015
Merschkamp 25
48155 Münster
Kita Die Wersepiraten seit 2015
Gildenstraße 2 p
48157 Münster
Familienzentrum Hand in Hand seit 2017
Roxeler Straße 372
48161 Münster
Kita Die Krokodile seit 2019
Carl-Neuendorff-Weg 17
48161 Münster
Kita Wielerort seit 2020
Schlagholz 58 und
Kardinalstraße 15
48165 Münster
1 Vgl. https://www.sportjugend-ms.de/sportjugend-ms/projekte/bewegungskitas-in-muenster/ueber-
blick-ueber-die-muensteraner-bewegungskitas.php (11.01.2023)
Beschlussvorlage
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V/0007/2023
V/0007/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewegungskindergärten weiter ausbauen
Beratungsfolge
09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Antwort der Verwaltung zum
Ausbau der Bewegungskitas in Münster zur Kenntnis.
2. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0024/2022 ist mit dieser Vorlage formal erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung:
Die Verwaltung ist durch den Antrag der CDU -Fraktion dazu aufgefordert, die Kooperation mit der
Sportjugend des Stadtsportbundes Münster und mit dem Landessportbund zu intensivieren, um mög-
lichst viele Kindertageseinrichtungen in Münster zu Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen.
Der Bedarf sollte bis Ende 2022 erhoben werden und die zuständigen Ausschüsse sollen über das
Ergebnis des Zertifizierungsprozesses informiert werden.
1. Wert von Bewegungsförderung im Kindesalter
Bewegungsförderung im Kindesalter wird allgemein als besonders wichtig anerkannt. Ein Mangel an
Bewegung kann sich negativ auf die physische und psychische Entwicklung von Kindern auswirken.
Übergewicht, Haltungsschäden, motorische Einschränkungen und psychosoziale Auffälligkeiten kön-
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
24.01.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Hüw eler
Telefon: 492-5133
Huew elerSelma@stadt-
muenster.de
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nen die Folge sein1. Dies zeigt sich auch als eine der vielfältigen Folgen der Corona-Pandemie, wäh-
rend der flächendeckend Kindern der Zugang zu Bildungsinstitutionen sowie Sport- und Bewegungs-
angeboten über längere Zeiträume hinweg verwehrt war2.
In den Bildungsgrundsätzen NRW, die für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) verbindlich sind, wird
Bewegung als erster Bildungsbereich ausgeführt. Bewegung ist mit allen anderen Bildungsbereichen
verbunden, da Bewegung alle Lebensbereiche durchzieht 3. Bewegung stellt ein Grundbedürfnis der
Kinder dar, die sich bewegend die Welt erfassen und vielfältige Erfahrungen machen, die ihre körper-
liche und geistige Entwicklung fördern. Diesem Bedürfnis der Kinder ausreichend Raum zu geben, ist
daher gleichbedeutend mit der Förderung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Die Basis-
sinne des Menschen werden durch Bewegung stimuliert und weiterentwickelt. Ebenso trägt Bewe-
gung zu synaptischen Verknüpfungen bei und die Raum -Lage-Wahrnehmung als Basis für ein ma-
thematisches Grundverständnis wird geschult. Weiterhin werden in Bewegung physikalische Phäno-
mene nebenbei beobachtet, die Auge-Hand-Koordination wird geschult und in Bewegung und Rhyth-
mik wird die sprachliche Entwicklung besonders gefördert. Auch für die Persönlichkeitsentwicklung ist
Bewegung hilfreich, da die Kinder ihre körperlichen Fähigkeiten und Grenzen kennenlernen und zu-
dem die Erfahrung machen können, Grenzen zu erweitern. So entwickeln sie Selbstbewusstsein und
Selbstvertrauen. Soziales Lernen erfolgt im Kindergartenalter ebenfalls insbesondere in Bewegung
und in diesem Alter wird die Basis für die Entwicklung eines gesunden Bewegungsapparates des
Körpers gelegt.4
Auch ist im „Zukunftsvertrag für NRW – Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und Grünen 2022 –
2027“ verankert, dass die Bewegungsförderung in allen Kitas weiter unterstützt werden soll. Daneben
sollen die Einrichtungen eigene Schwerpunkte setzen können.
2. Bewegung in der Kita
Der wichtige Bildungsbereich Bewegung wird neben anderen entsprechend den Bildungsgrundsätzen
NRW in Kindertageseinrichtungen bereits berücksichtigt. Möglichkeiten der Bewegung im Alltag und
bewegungspädagogische Angebote sind bereits an der Tagesordnung. Räume und Funktionsberei-
che werden dafür passend zur geplanten Nutz ung mit unterschiedlichen Materialien gestaltet.
Dadurch ist es den Kindern möglich, sich im Alltag adäquat sowie abwechslungsreich zu bewegen
und auszuprobieren. Üblich sind zudem regelmäßige Bewegungs- und Rhythmikangebote sowie Be-
wegungsmöglichkeiten auf dem kitaeigenen Außengelände mit verschiedenen Spiel-, Fahr- und Klet-
tergeräten, unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten, Kriechtunneln etc. Auch finden Ausflüge in die
Natur statt5.
1 Vgl.
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 6
2 Vgl.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Corona/
Abschlussbericht_Corona-KiTa-Studie_DJI -RKI_2022.pdf S. 63, 100
3 Vgl. https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 –
83 und
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 12
4 Vgl. https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 –
83 und
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 10 - 12
5 Vgl. https://www.ki ta.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 - 83
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3. Bewegungskindergärten
In Abgrenzung zu anderen Kitas stellen Bewegungskindergärten die alltagsintegrierte Bewegungsför-
derung in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit6. Sie durchlaufen einen Zertifizierungsprozess,
während dessen sie die geforderten Qualitätskriterien für Bewegungskitas erreichen.
3.1 Qualitätskriterien einer anerkannten Bewegungskita 7
1. Konzept
Der Schwerpunkt Bewegungsförderung wird im pädagogischen Konzept der Kita verankert.
2. Qualifizierung
Die Mitarbeitenden werden verbindlich kontinuierlich im Bereich Bewegungsförderung weiter-
gebildet.
3. Bewegungszeiten
Es müssen im Umfang von mindestens 180 Minuten täglich offene und angeleitete Bewe-
gungsangebote und -gelegenheiten im Kita-Alltag geschaffen werden. Es ist auf den Wechsel
von angeleiteten und freien Sequenzen zu achten.
4. Raum und Material
Die Räume und das Außengelände sind bewegungsfreundlich und multifunktional zu gestal-
ten. Es ist zu reflektieren, ob die räumlichen Bedingungen hinderlich sind und ggf. vorhandene
Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeiten sind abzubauen. Auch die Materialauswahl
muss unter der Prämisse der Bewegungsförderung erfolgen. Räume und Materialien sollen
gezielt Bewegungsimpulse geben. Ebenso müssen Ruhebereiche geschaffen werden.
5. Sportverein
Die Kita geht eine Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein ein; auch die Kooperati-
on mit mehreren Vereinen ist möglich.
Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert und es
werden feste Ansprechpersonen benannt.
Der Sportverein muss mindestens eine im Bereich Bewegungsförderung qualifizierte An-
sprechperson vorweisen und erhält mit der Zertifizierung der Kita als Bewegungskindergarten
die Auszeichnung „Kinderfreundlicher Sportverein“.
6. Elternmitarbeit
Die Kita führt „bewegte“ Elternveranstaltungen, beispielsweise Ausflüge und Spielenachmitta-
ge durch. Die Eltern werden für die Relevanz von Bewegung für die Entwicklung ihrer Kinder
sensibilisiert.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Die Kita stellt ihr besonderes Merkmal öffentlich heraus und informiert über die Umsetzung
des Schwerpunkts Bewegung im Kitaalltag.
8. Qualitätssicherung:
Die Qualität wird dadurch gesichert, dass nach der Auszeichnung zur Bewegungskita einmal
jährlich die Arbeit dokumentiert und bezogen auf die Kriterien des Gütesiegels überprüft wird.
Die Beratenden der Sportbünde stehen dabei im Kontakt zu den Kitas. Außerdem nehmen
Vertretungen der Kitas an dem Qualitätszirkel teil, der einmal jährlich durch die Koordinie-
rungs- und Beratungsstelle des jeweiligen Sportbundes angeboten wird. Hier findet Austausch
6 Vgl. https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/bewegungskindergarten -1
7 Vgl.
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Beweg ungskiga_2020.p
df S. 7 und https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/5751_Heft_ABK_2020_Ansicht.pdf
S. 3 - 11
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über Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen statt und es ist Raum für Vernetzung und fachli-
chen Diskurs.
Geeignete Fortbildungen für die Mitarbeitenden werden alle vier Jahre nachgewiesen.
3.2 Zertifizierungsverfahren einer Kita zur anerkannten Bewegungskita des L andessportbun-
des NRW e. V.8
Träger und Kitateam entscheiden darüber, dass die Einrichtung zur Bewegungskita entwickelt werden
soll. Die Trägervertretung wendet sich zur Beratung an den jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund. In
Münster ist der Stadtsportbund Münster zuständig.
Es folgt eine individuelle Beratung, die an die Bedarfe und Bedingungen vor Ort angepasst ist. So
werden der Ist-Stand und der Entwicklungsbedarf bezogen auf Räume und Material ermittelt, Qualifi-
zierungsangebote für die Mitarbeitenden werden vorgestellt und es wird ein geeigneter Sportverein
als Kooperationspartner vermittelt. Weiterhin wird die Kita dabei unterstützt, im Konzept die Bewe-
gungsförderung als Schwerpunkt anzulegen. Erst dann beantragt die Kita / der Träger das Gütesiegel
bei der Sportjugend NRW. Es folgen die Besichtigung der Einrichtung sowie die Prüfung der bewe-
gungspädagogischen Konzeption, der Kooperationsvereinbarung mit einem Sportverein und der Qua-
lifikationsnachweise der Mitarbeitenden. Genügen alle Aspekte den Kri terien, wird das Gütesiegel
„Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW e.V.“ verliehen. Dieser Prozess
ist sehr individuell, es besteht keine zeitliche Vorgabe. Durchschnittlich benötigt eine Kita 18 Monate
von der Erstberatung bis zur Erteilung des Gütesiegels9.
4. Einflussmöglichkeiten der Verwaltung
Die Initiative, Einrichtungen als Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen, muss dem Zertifizie-
rungsverfahren entsprechend von den Trägern der Kindertageseinrichtungen selbst ausgehen und
kann nicht durch die Verwaltung übernommen werden.
Es wurde im Gespräch mit der Sportjugend Münster geprüft, ob es nötig und nützlich sein kann, die
Träger durch die Zusammenarbeit von Verwaltung und Stadtsportbund dabei zu unterstützen, koope-
rierende Sportvereine zu finden. Diese Prüfung hat ergeben, dass hier kein Handlungsbedarf besteht.
Wenn ein Träger eine Kita in Münster zum Bewegungskindergarten zertifizieren lassen möchte, ge-
lingt es bisher problemlos, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Sportverein zu schließen. Eine
verstärkte Zusammenarbeit von Verwaltung und Sportjugend des Stadtsportbundes erscheint daher
nicht notwendig.
Der mögliche Bedarf, mehr Kitas als Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen, wurde auch in
der AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ nach § 78 SGB VIII erörtert. Hier wurde die Bedeu tung von
Bewegung und der hohe Wert einer solchen Zertifizierung durchweg anerkannt. Zugleich wurde hier
und im Gespräch mit der Sportjugend Münster deutlich gemacht, dass der finanzielle und zeitliche
Aufwand für Schulung der Mitarbeitenden und mögliche r äumliche Umgestaltungen für die Kita und
den Träger immens ist. Dieser Schritt muss vom Gesamtteam getragen und umgesetzt werden. Er
gelingt wegen der hohen Anforderungen nur, wenn das Kitateam dazu fest entschlossen ist. Zudem
stellt diese Zertifizierung trotz ihres hohen Wertes aus pädagogischer Sicht keinen unmittelbaren
Wettbewerbsvorteil beim Anwerben von Kindern bzw. Familien dar. Somit kommt es gerade in Zeiten
besonders großer Personalengpässe weniger in Frage, sich um dieses Gütesiegel zu bemühen.
8 Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) ist der Dachverband des gemeinnützigen Sports
in Nordrhein-Westfalen. Die Sportjugend NRW (SJ NRW) ist seine Jugendorganisation.
9 Vgl.
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 9
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Stattdessen wird der individuelle Weg der Umsetzung von bewegungspädagogischen Angeboten
präferiert. Diese sind, wie bereits ausgeführt, selbstverständlicher Bestandteil des Alltags in den Kin-
dertageseinrichtungen und dafür bedarf es keines besonderen Siegels.
Allerdings signalisieren die Teilnehmenden der AG 5 nach § 78 SGB VIII durchaus Interesse daran,
den Austausch mit der Sportjugend des Stadtsportbundes Münster zu intensivieren und die Sportju-
gend in die AG einzuladen, um mögliche Formen der Zusammena rbeit zu erörtern. Die Sportjugend
Münster ist ebenfalls bereit, gemeinsam mit den Trägern zu überlegen, wie die Zusammenarbeit ge-
staltet werden kann und wie das Bewusstsein und die Haltung in den Kitateams, dass Bewegung in-
tegraler Bestandteil des Kita-Alltags sein muss, noch gestärkt werden können. Der Stadtsportbund /
die Sportjugend Münster kann jederzeit von Kitaträgern angefragt werden, um zu Themen der Bewe-
gungsförderung zum Beispiel im Rahmen von Teamtagen zu schulen und fortzubilden. Bereits jetzt
bietet der Stadtsportbund jährlich mehrere Tagesfortbildungen an und einzelne Träger nutzen ihn für
die interne Schulung ihrer Kitateams.
5. Fazit und Ausblick
Auch wenn der hohe Wert von Bewegungsförderung in der frühkindlichen Bildung unstrittig ist, ist es
nicht möglich, dass die Verwaltung Trägern von Kitas vorgibt, ihre Kindertageseinrichtungen zu Be-
wegungskindergärten zertifizieren zu lassen. Die Trägerautonomie ist gesetzlich in § 4 Abs. 1 SGB
VIII (Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit d er freien Jugendhilfe) verankert und in ihrer
Anerkennung wesentlich für die gelingende Zusammenarbeit zwischen kommunaler und freier Ju-
gendhilfe. Im Rahmen der Trägerautonomie entscheiden die Träger unter anderem, welche Schwer-
punkte unter Berücksichtigung der Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kitas gesetzt wer-
den. Dieser Umstand wird auch im Koalitionsvertrag der die Landesregierung NRW tragenden Partei-
en beachtet.
In Münster sind bisher sieben Kitas (von insgesamt 203 Einrichtungen) in den Stadtt eilen Gieven-
beck, Nienberge, Mauritz-Ost, Handorf und Hiltrup als Bewegungskitas zertifiziert worden. In allen
Fällen haben die Träger sich selbstständig in die Zertifizierungsphase begeben. Lediglich in einem
Fall wird demnächst bereits bei der Ausschreib ung der Trägerschaft für eine neue Kita vorgegeben,
dass der konzeptionelle Schwerpunkt auf Bewegung und Sport zu legen ist. Dies geschieht, wenn die
Trägerschaft für die geplante Kita in der Südostecke des städtischen Stadions an der Hammer Straße
ausgeschrieben wird (vgl. V/0275/2022). Diese Kita wird räumlich so eng mit dem SC Preußen und
den umliegenden Vereinen verbunden sein, dass es folgerichtig ist, in diesem Fall die Vergabe der
Trägerschaft an die Bereitschaft zu knüpfen, einen entsprechenden bewe gungspädagogischen
Schwerpunkt zu setzen.
Möglicherweise kann die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Unterstützung der Bewegungs-
förderung als Alternative zur flächendeckenden, aufwendigen Zertifizierung als Bewegungskita, dazu
beitragen, die entsprechenden Angebote in den Kindertageseinrichtungen weiter zu etablieren und zu
optimieren. In Münster wird das Thema zudem durch den geplanten Austausch der AG 5 nach § 78
SGB VIII mit der Sportjugend Münster stärker in den Blick genommen. Die mögliche int ensivere Zu-
sammenarbeit der Träger mit der Sportjugend des Sportbundes der Stadt Münster kann einen wert-
vollen Beitrag dazu leisten, Kinder in den Kitas in ihren grobmotorischen Fähigkeiten und ihrer Ge-
samtentwicklung zu fördern.
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V/0007/2023
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Anlage A
2. Ratsantrag der CDU Rats-Fraktion: Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewe-
gungskindergärten weiter ausbauen
3. Liste der Bewegungskindergärten in Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Hammer Straße
- Dorbaumstraße 300
- Gildenstraße 2p
- Roxeler Straße 372
- Kardinalstraße 15
- Peter-Rosegger-Weg 57
- Merschkamp 25
- Carl-Neuendorff-Weg 17
- Wielerort
- Schlagholz 58
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0007/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2023
- Erstellt
- 04.01.2023 12:31