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V/0007/2023

Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewegungskindergärten weiter ausbauen

Vorlagen 11.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 09.02.2023, TOP 9

2_RatsantragCDU_Bewegungskindergärten_ausbauen

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Anlage A

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3_Liste_Bewegungskindergärten_Münster

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Beschlussvorlage

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Ansehen

2_RatsantragCDU_Bewegungskindergärten_ausbauen

2760 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2022 
 
 
 Münster, 10. Mai 2022 
RATSANTRAG 
 
 
Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, 
Bewegungskindergärten weiter ausbauen 
 
 
1. Die Verwaltung verstärkt die Kooperation mit der Sportjungend des Stadtsportbundes 
und dem Landesportbund, um möglichst viele Kindergärten in Münster zu 
Anerkannten Bewegungskindergärten qualifizieren zu lassen. 
 
2. Eine Bedarfsabfrage erfolgt bis Ende 4. Quartal 2022. 
 
3. Den zuständigen Ausschüssen wird das Ergebnis des Zertifizierungsprozesses zur 
Kenntnis gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
Vielseitige Bewegungs-, Spiel- und Sporterfahrungen sind besonders für Kinder unter sieben 
Jahren (U7) elementar, denn sie fördern die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung, 
erhöhen nachweislich die Lern- und Bildungschancen und stärken die - auch seelische - 
Gesundheit. Um die Notwendigkeit der Bewegungsförderung im U7-Bereich noch stärker in 
den Fokus zu rücken, unterstützt der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) seit 
1999 Kitas dabei, Bewegung in den Mittelpunkt ihres Kita-Alltags zu stellen. Das Gütesiegel 
„Anerkannter Bewegungskindergarten“ ist zum Markenzeichen für Kitas mit einem klaren 
Bewegungsprofil geworden. Es zeigt: Bildung, Gesundheit und Bewegung gehören 
zusammen. 
 
Anerkannte Bewegungskindergärten haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich 
der Bewegungsförderung speziell geschult, die Bewegungsförderung als pädagogischen 
Schwerpunkt verankert und kooperieren mit einem Sportverein um so für die Kinder der 
Einrichtung optimale Bewegungsanreize und –möglichkeiten zu bieten. Bewegungsförderung 
lässt sich leicht auch in ein bestehendes Konzept integrieren. Als Anerkennung für die 
Unterstützung der Bewegungskindergärten bekommen die Kooperationsvereine die 
Auszeichnung "kinderfreundlicher Sportverein" vom Landessportbund überreicht.  
 
In Münster sind es sieben anerkannte Bewegungskindergärten, die mit der Sportjungend des 
SSB zusammenarbeiten.  
 
Aktuell beabsichtigen die Landesregierung und der Landessportbund über die aktuelle 
Legislaturperiode hinaus mehr Bewegungszeiten im U7-Bereich strukturell zu verankern, um 
die Notwendigkeit der Bewegungsförderung noch stärker in den Fokus zu rücken. Ziel ist es, 
den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder in die frühkindliche Bildung als 
Selbstverständlichkeit zu integrieren.

Spätestens die Corona-Begleiterscheinungen haben nochmals verdeutlicht, dass Bewegung, 
Spiel und Sport – und zwar täglich – als unverzichtbarer Bestandteil auch der vorschulischen 
Bildung gelten. Deshalb sollen die Sportvereine altersgerechte Angebote absichern und 
möglichst alle Kindergärten in Münster zu Bewegungskindergärten werden können. 
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Anlage A

4570 Zeichen

Anlage A zur V/0007/2023 
Kurzüberblick 
Der hohe Wert von Bewegungsförderung in der frühkindlichen Bildung ist unstrittig und Bewegung 
ist der erste von zehn Bildungsbereichen, die für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen verbind-
lich sind. Die Verwaltung kann unter Berücksichtigung der Trägerautonomie den Trägern aller-
dings nicht vorgeben, den Schwerpunkt ihrer pädagogischen Arbeit auf Bewegung zu setzen. Es 
ist geplant, die Sportjugend in die AG 5 nach § 78 SGB VIII einzuladen, um durch eine mögliche 
intensivere Zusammenarbeit der Träger mit der Sportjugend des Sportbundes der Stadt Münster 
einen Beitrag dazu zu leisten, das Bewusstsein und die Haltung in den Kitateams, dass Bewe-
gung integraler Bestandteil des Kita-Alltags sein muss, zu stärken. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in  
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen  
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. Ab 2026 besteht auch ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
 
Indem die Träger im Rahmen ihrer Trägerautonomie in ihren Kindertageseinrichtungen verschie-
dene pädagogische Schwerpunkte setzen können, wird außerdem das Amtsziel verfolgt: 
„Bildung ermöglichen – Leben lernen“ (Durch Erziehung, Bildung und Betreuung fördern wir Kin-
der, Jugendliche und Familien. Wir begleiten sie frühzeitig und kontinuierlich in ihren Bildungsbio-
grafien – in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule sowie in Ausbildung und Be-
ruf. Durch vielseitige Angebote wie Eltern-, Familien- und Jugendbildung sichern wir gleiche Bil-
dungschancen von Geburt an.). 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0601 Kindertagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw.

Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei-
gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder 
eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Kitaplätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. 
Den Familien sollen Kitas mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten zur Verfügung ste-
hen. 
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

3_Liste_Bewegungskindergärten_Münster

783 Zeichen

Liste der Bewegungskitas in Münster 1 
 
Kita Villa Kunterbunt     seit 2009 
Dorbaumstraße 300 
48157 Münster 
 
Familienzentrum St. Margareta    seit 2014 
Peter-Rosegger-Weg 57 
48155 Münster 
 
Kita Johannes-Busch-Haus    seit 2015 
Merschkamp 25 
48155 Münster 
 
Kita Die Wersepiraten    seit 2015 
Gildenstraße 2 p 
48157 Münster 
 
Familienzentrum Hand in Hand   seit 2017 
Roxeler Straße 372 
48161 Münster 
 
Kita Die Krokodile      seit 2019 
Carl-Neuendorff-Weg 17 
48161 Münster 
 
Kita Wielerort     seit 2020 
Schlagholz 58 und 
Kardinalstraße 15 
48165 Münster 
                                                
1 Vgl. https://www.sportjugend-ms.de/sportjugend-ms/projekte/bewegungskitas-in-muenster/ueber- 
blick-ueber-die-muensteraner-bewegungskitas.php (11.01.2023)

Beschlussvorlage

16117 Zeichen

V/0007/2023 
V/0007/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewegungskindergärten weiter ausbauen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Antwort der Verwaltung zum 
Ausbau der Bewegungskitas in Münster zur Kenntnis. 
2. Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0024/2022 ist mit dieser Vorlage formal erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung ist durch den Antrag der CDU -Fraktion dazu aufgefordert, die Kooperation mit der 
Sportjugend des Stadtsportbundes Münster und mit dem Landessportbund zu intensivieren, um mög-
lichst viele Kindertageseinrichtungen in Münster zu Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen. 
Der Bedarf sollte bis Ende 2022 erhoben werden und die zuständigen Ausschüsse sollen über das 
Ergebnis des Zertifizierungsprozesses informiert werden. 
 
1. Wert von Bewegungsförderung im Kindesalter 
Bewegungsförderung im Kindesalter wird allgemein als besonders wichtig anerkannt. Ein Mangel an 
Bewegung kann sich negativ auf die physische und psychische Entwicklung von Kindern auswirken. 
Übergewicht, Haltungsschäden, motorische Einschränkungen und psychosoziale Auffälligkeiten kön-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Hüw eler 
Telefon: 492-5133 
Huew elerSelma@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0007/2023 
nen die Folge sein1. Dies zeigt sich auch als eine der vielfältigen Folgen der Corona-Pandemie, wäh-
rend der flächendeckend Kindern der Zugang zu Bildungsinstitutionen sowie Sport- und Bewegungs-
angeboten über längere Zeiträume hinweg verwehrt war2.  
In den Bildungsgrundsätzen NRW, die für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) verbindlich sind, wird 
Bewegung als erster Bildungsbereich ausgeführt. Bewegung ist mit allen anderen Bildungsbereichen 
verbunden, da Bewegung alle Lebensbereiche durchzieht 3. Bewegung stellt ein Grundbedürfnis der 
Kinder dar, die sich bewegend die Welt erfassen und vielfältige Erfahrungen machen, die ihre körper-
liche und geistige Entwicklung fördern. Diesem Bedürfnis der Kinder ausreichend Raum zu geben, ist 
daher gleichbedeutend mit der Förderung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Die Basis-
sinne des Menschen werden durch Bewegung stimuliert und weiterentwickelt. Ebenso trägt Bewe-
gung zu synaptischen Verknüpfungen bei und die Raum -Lage-Wahrnehmung als Basis für ein ma-
thematisches Grundverständnis wird geschult. Weiterhin werden in Bewegung physikalische Phäno-
mene nebenbei beobachtet, die Auge-Hand-Koordination wird geschult und in Bewegung und Rhyth-
mik wird die sprachliche Entwicklung besonders gefördert. Auch für die Persönlichkeitsentwicklung ist 
Bewegung hilfreich, da die Kinder ihre körperlichen Fähigkeiten und Grenzen kennenlernen und zu-
dem die Erfahrung machen können, Grenzen zu erweitern. So entwickeln sie Selbstbewusstsein und 
Selbstvertrauen. Soziales Lernen erfolgt im Kindergartenalter ebenfalls insbesondere in Bewegung 
und in diesem Alter wird die Basis für die Entwicklung eines gesunden Bewegungsapparates des 
Körpers gelegt.4 
Auch ist im „Zukunftsvertrag für NRW – Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und Grünen 2022 – 
2027“ verankert, dass die Bewegungsförderung in allen Kitas weiter unterstützt werden soll. Daneben 
sollen die Einrichtungen eigene Schwerpunkte setzen können. 
 
 
2. Bewegung in der Kita 
Der wichtige Bildungsbereich Bewegung wird neben anderen entsprechend den Bildungsgrundsätzen 
NRW in Kindertageseinrichtungen bereits berücksichtigt. Möglichkeiten der Bewegung im Alltag und 
bewegungspädagogische Angebote sind bereits an der Tagesordnung. Räume und Funktionsberei-
che werden dafür passend zur geplanten Nutz ung mit unterschiedlichen Materialien gestaltet. 
Dadurch ist es den Kindern möglich, sich im Alltag adäquat sowie abwechslungsreich zu bewegen 
und auszuprobieren. Üblich sind zudem regelmäßige Bewegungs- und Rhythmikangebote sowie Be-
wegungsmöglichkeiten auf dem kitaeigenen Außengelände mit verschiedenen Spiel-, Fahr- und Klet-
tergeräten, unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten, Kriechtunneln etc. Auch finden Ausflüge in die 
Natur statt5. 
 
 
                                                 
1 Vgl. 
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 6 
2 Vgl. 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/Corona/
Abschlussbericht_Corona-KiTa-Studie_DJI -RKI_2022.pdf S. 63, 100  
3 Vgl. https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 – 
83 und 
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 12 
4 Vgl. https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 – 
83 und 
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 10 - 12 
5 Vgl. https://www.ki ta.nrw.de/system/files/media/document/file/Bildungsgrundsaetze_Stand_2018.pdf S. 78 - 83

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V/0007/2023 
3. Bewegungskindergärten 
In Abgrenzung zu anderen Kitas stellen Bewegungskindergärten die alltagsintegrierte Bewegungsför-
derung in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit6. Sie durchlaufen einen Zertifizierungsprozess, 
während dessen sie die geforderten Qualitätskriterien für Bewegungskitas erreichen. 
 
3.1 Qualitätskriterien einer anerkannten Bewegungskita 7 
1. Konzept 
Der Schwerpunkt Bewegungsförderung wird im pädagogischen Konzept der Kita verankert.  
2. Qualifizierung 
Die Mitarbeitenden werden verbindlich kontinuierlich im Bereich Bewegungsförderung weiter-
gebildet. 
3. Bewegungszeiten 
Es müssen im Umfang von mindestens 180 Minuten täglich offene und angeleitete Bewe-
gungsangebote und -gelegenheiten im Kita-Alltag geschaffen werden. Es ist auf den Wechsel 
von angeleiteten und freien Sequenzen zu achten. 
4. Raum und Material 
Die Räume und das Außengelände sind bewegungsfreundlich und multifunktional zu gestal-
ten. Es ist zu reflektieren, ob die räumlichen Bedingungen hinderlich sind und ggf. vorhandene 
Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeiten sind abzubauen. Auch die Materialauswahl 
muss unter der Prämisse der Bewegungsförderung erfolgen. Räume und Materialien sollen 
gezielt Bewegungsimpulse geben. Ebenso müssen Ruhebereiche geschaffen werden. 
5. Sportverein 
Die Kita geht eine Kooperation mit einem ortsansässigen Sportverein ein; auch die Kooperati-
on mit mehreren Vereinen ist möglich. 
Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert und es 
werden feste Ansprechpersonen benannt.  
Der Sportverein muss mindestens eine im Bereich Bewegungsförderung qualifizierte An-
sprechperson vorweisen und erhält mit der Zertifizierung der Kita als Bewegungskindergarten 
die Auszeichnung „Kinderfreundlicher Sportverein“. 
6. Elternmitarbeit 
Die Kita führt „bewegte“ Elternveranstaltungen, beispielsweise Ausflüge und Spielenachmitta-
ge durch. Die Eltern werden für die Relevanz von Bewegung für die Entwicklung ihrer Kinder 
sensibilisiert. 
7. Öffentlichkeitsarbeit 
Die Kita stellt ihr besonderes Merkmal öffentlich heraus und informiert über die Umsetzung 
des Schwerpunkts Bewegung im Kitaalltag. 
8. Qualitätssicherung:  
Die Qualität wird dadurch gesichert, dass nach der Auszeichnung zur Bewegungskita einmal 
jährlich die Arbeit dokumentiert und bezogen auf die Kriterien des Gütesiegels überprüft wird. 
Die Beratenden der Sportbünde stehen dabei im Kontakt zu den Kitas. Außerdem nehmen 
Vertretungen der Kitas an dem Qualitätszirkel teil, der einmal jährlich durch die Koordinie-
rungs- und Beratungsstelle des jeweiligen Sportbundes angeboten wird. Hier findet Austausch 
                                                 
6 Vgl. https://www.sportjugend.nrw/unsere-themen/bewegungskindergarten -1 
7 Vgl. 
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Beweg ungskiga_2020.p
df S. 7 und https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/5751_Heft_ABK_2020_Ansicht.pdf 
S. 3 - 11

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V/0007/2023 
über Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen statt und es ist Raum für Vernetzung und fachli-
chen Diskurs. 
Geeignete Fortbildungen für die Mitarbeitenden werden alle vier Jahre nachgewiesen. 
 
3.2 Zertifizierungsverfahren einer Kita zur anerkannten Bewegungskita des L andessportbun-
des NRW e. V.8 
Träger und Kitateam entscheiden darüber, dass die Einrichtung zur Bewegungskita entwickelt werden 
soll. Die Trägervertretung wendet sich zur Beratung an den jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund. In 
Münster ist der Stadtsportbund Münster zuständig.  
Es folgt eine individuelle Beratung, die an die Bedarfe und Bedingungen vor Ort angepasst ist. So 
werden der Ist-Stand und der Entwicklungsbedarf bezogen auf Räume und Material ermittelt, Qualifi-
zierungsangebote für die Mitarbeitenden werden vorgestellt und es wird ein geeigneter Sportverein 
als Kooperationspartner vermittelt. Weiterhin wird die Kita dabei unterstützt, im Konzept die Bewe-
gungsförderung als Schwerpunkt anzulegen. Erst dann beantragt die Kita / der Träger das Gütesiegel 
bei der Sportjugend NRW. Es folgen die Besichtigung der Einrichtung sowie die Prüfung der bewe-
gungspädagogischen Konzeption, der Kooperationsvereinbarung mit einem Sportverein und der Qua-
lifikationsnachweise der Mitarbeitenden. Genügen alle Aspekte den Kri terien, wird das Gütesiegel 
„Anerkannter Bewegungskindergarten des Landessportbundes NRW e.V.“ verliehen. Dieser Prozess 
ist sehr individuell, es besteht keine zeitliche Vorgabe. Durchschnittlich benötigt eine Kita 18 Monate 
von der Erstberatung bis zur Erteilung des Gütesiegels9. 
 
 
4. Einflussmöglichkeiten der Verwaltung 
Die Initiative, Einrichtungen als Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen, muss dem Zertifizie-
rungsverfahren entsprechend von den Trägern der Kindertageseinrichtungen selbst ausgehen und 
kann nicht durch die Verwaltung übernommen werden.  
Es wurde im  Gespräch mit der Sportjugend Münster geprüft, ob es nötig und nützlich sein kann, die 
Träger durch die Zusammenarbeit von Verwaltung und Stadtsportbund dabei zu unterstützen, koope-
rierende Sportvereine zu finden. Diese Prüfung hat ergeben, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. 
Wenn ein Träger eine Kita in Münster zum Bewegungskindergarten zertifizieren lassen möchte, ge-
lingt es bisher problemlos, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Sportverein zu schließen. Eine 
verstärkte Zusammenarbeit von Verwaltung und Sportjugend des Stadtsportbundes erscheint daher 
nicht notwendig. 
Der mögliche Bedarf, mehr Kitas als Bewegungskindergärten zertifizieren zu lassen, wurde auch in 
der AG 5 „Tagesbetreuung für Kinder“ nach § 78 SGB VIII erörtert. Hier wurde die Bedeu tung von 
Bewegung und der hohe Wert einer solchen Zertifizierung durchweg anerkannt. Zugleich wurde hier 
und im Gespräch mit der Sportjugend Münster deutlich gemacht, dass der finanzielle und zeitliche 
Aufwand für Schulung der Mitarbeitenden und mögliche r äumliche Umgestaltungen für die Kita und 
den Träger immens ist. Dieser Schritt muss vom Gesamtteam getragen und umgesetzt werden. Er 
gelingt wegen der hohen Anforderungen nur, wenn das Kitateam dazu fest entschlossen ist. Zudem 
stellt diese Zertifizierung trotz ihres hohen Wertes aus pädagogischer Sicht keinen unmittelbaren 
Wettbewerbsvorteil beim Anwerben von Kindern bzw. Familien dar. Somit kommt es gerade in Zeiten 
besonders großer Personalengpässe weniger in Frage, sich um dieses Gütesiegel zu bemühen. 
                                                 
8 Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) ist der Dachverband des gemeinnützigen Sports 
in Nordrhein-Westfalen. Die Sportjugend NRW (SJ NRW) ist seine Jugendorganisation.  
 
9 Vgl. 
https://www.sportjugend.nrw/fileadmin/sportjugend/media/ABK/Leitfaden_Anerkannter_Bewegungskiga_2020.p
df S. 9

- 5 - 
V/0007/2023 
Stattdessen wird der individuelle Weg der Umsetzung von bewegungspädagogischen Angeboten 
präferiert. Diese sind, wie bereits ausgeführt, selbstverständlicher Bestandteil des Alltags in den Kin-
dertageseinrichtungen und dafür bedarf es keines besonderen Siegels. 
Allerdings signalisieren die Teilnehmenden der AG 5 nach § 78 SGB VIII durchaus Interesse daran, 
den Austausch mit der Sportjugend des Stadtsportbundes Münster zu intensivieren und die Sportju-
gend in die AG einzuladen, um mögliche Formen der Zusammena rbeit zu erörtern. Die Sportjugend 
Münster ist ebenfalls bereit, gemeinsam mit den Trägern zu überlegen, wie die Zusammenarbeit ge-
staltet werden kann und wie das Bewusstsein und die Haltung in den Kitateams, dass Bewegung in-
tegraler Bestandteil des Kita-Alltags sein muss, noch gestärkt werden können. Der Stadtsportbund / 
die Sportjugend Münster kann jederzeit von Kitaträgern angefragt werden, um zu Themen der Bewe-
gungsförderung zum Beispiel im Rahmen von Teamtagen zu schulen und fortzubilden. Bereits jetzt 
bietet der Stadtsportbund jährlich mehrere Tagesfortbildungen an und einzelne Träger nutzen ihn für 
die interne Schulung ihrer Kitateams. 
 
 
5. Fazit und Ausblick 
Auch wenn der hohe Wert von Bewegungsförderung in der frühkindlichen Bildung unstrittig ist, ist es 
nicht möglich, dass die Verwaltung Trägern von Kitas vorgibt, ihre Kindertageseinrichtungen zu Be-
wegungskindergärten zertifizieren zu lassen. Die Trägerautonomie ist gesetzlich in § 4 Abs. 1 SGB 
VIII (Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit d er freien Jugendhilfe) verankert und in ihrer 
Anerkennung wesentlich für die gelingende Zusammenarbeit zwischen kommunaler und freier Ju-
gendhilfe. Im Rahmen der Trägerautonomie entscheiden die Träger unter anderem, welche Schwer-
punkte unter Berücksichtigung der Bildungsgrundsätze des Landes NRW in den Kitas gesetzt wer-
den. Dieser Umstand wird auch im Koalitionsvertrag der die Landesregierung NRW tragenden Partei-
en beachtet. 
 
In Münster sind bisher sieben Kitas (von insgesamt 203 Einrichtungen) in den Stadtt eilen Gieven-
beck, Nienberge, Mauritz-Ost, Handorf und Hiltrup als Bewegungskitas zertifiziert worden. In allen 
Fällen haben die Träger sich selbstständig in die Zertifizierungsphase begeben. Lediglich in einem 
Fall wird demnächst bereits bei der Ausschreib ung der Trägerschaft für eine neue Kita vorgegeben, 
dass der konzeptionelle Schwerpunkt auf Bewegung und Sport zu legen ist. Dies geschieht, wenn die 
Trägerschaft für die geplante Kita in der Südostecke des städtischen Stadions an der Hammer Straße 
ausgeschrieben wird (vgl. V/0275/2022). Diese Kita wird räumlich so eng mit dem SC Preußen und 
den umliegenden Vereinen verbunden sein, dass es folgerichtig ist, in diesem Fall die Vergabe der 
Trägerschaft an die Bereitschaft zu knüpfen, einen entsprechenden bewe gungspädagogischen 
Schwerpunkt zu setzen. 
 
Möglicherweise kann die in der Koalitionsvereinbarung angekündigte Unterstützung der Bewegungs-
förderung als Alternative zur flächendeckenden, aufwendigen Zertifizierung als Bewegungskita, dazu 
beitragen, die entsprechenden Angebote in den Kindertageseinrichtungen weiter zu etablieren und zu 
optimieren. In Münster wird das Thema zudem durch den geplanten Austausch der AG 5 nach § 78 
SGB VIII mit der Sportjugend Münster stärker in den Blick genommen. Die mögliche int ensivere Zu-
sammenarbeit der Träger mit der Sportjugend des Sportbundes der Stadt Münster kann einen wert-
vollen Beitrag dazu leisten, Kinder in den Kitas in ihren grobmotorischen Fähigkeiten und ihrer Ge-
samtentwicklung zu fördern.

- 6 - 
V/0007/2023 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
2. Ratsantrag der CDU Rats-Fraktion: Frühkindliche Bildung und Bewegung fördern, Bewe-
gungskindergärten weiter ausbauen 
3. Liste der Bewegungskindergärten in Münster

Beratungsverlauf (1)

09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Hammer Straße
  • Dorbaumstraße 300
  • Gildenstraße 2p
  • Roxeler Straße 372
  • Kardinalstraße 15
  • Peter-Rosegger-Weg 57
  • Merschkamp 25
  • Carl-Neuendorff-Weg 17
  • Wielerort
  • Schlagholz 58

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0007/2023
Typ
Vorlagen
Datum
11.01.2023
Erstellt
04.01.2023 12:31