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0277/2024

Flächennutzungsplan Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 17.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.05.2024, TOP 1.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2176 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0277/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Flächennutzungsplan Johannes-Giesberts-Park 
- Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 25.01.2024 - 
 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
„Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 
 
wie werden die geplanten Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park 
begründet im Hinblick auf: 
 
• die Erhaltung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes nach Bundesnaturschutz-
gesetz (in diesem Fall dominiert von einer schon lange existenten weitflächigen, freien, 
weitgehend unverbauten, unversiegelten, lärmfreien, zentralen Wiesenfläche, aktuell aus-
gewiesen als Hundefreilauffläche) 
• benannte pauschale Entsiegelungen, die nicht näher spezifiziert wurden sowie auf durch 
die Eingriffe bedingte Versiegelungen, die auch nicht näher spezifiziert wurden 
• die Gesamtsicht; also das Ergebnis von detaillierter Versiegelung 
(Beispiele: Wege, Befestigungen, Spiel- und Sportgeräteflächen, Verankerungen von Ge-
räten etc.) minus Entsiegelung = detaillierte Gesamt-Netto-Versiegelung 
• die Vergrößerung bereits bestehender Sportflächen, die schon bisher sehr wenig genutzt 
werden (fehlende Bedarfsanalyse; Bolzplatzgröße in Richtung Fußballplatz-Niveau über-
haupt erforderlich?) 
• Folgemaßnahmen, die sich aus der Errichtung geplanter Spiel- und Sportstätten ergeben 
oder dann aus gesetzlichen Gründen ergeben müssen (bspw. Beleuchtung, Befestigun-
gen, Versiegelungen unter Parkbänken, Wartungskosten insgesamt) und deren Einfluss 
auf Pflanzen- und Tierwelt 
• die Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 
67489/03 für die Bebauung des Clouth-Geländes, in dem der Johannes-Giesberts-Park 
wegen seiner kleinklimatischen Bedeutung als Ausgleichsfläche für die hohe Wohndichte 
der Clouth-Bebauung verankert wurde; sowie auf dessen Beitrag zum Hochwasserschutz 
des Clouth-Geländes und der nun geplanten Änderungen dieser baurechtlichen Voraus-
setzungen durch Eingriffe im nachhinein 
  
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus - mit freundlichen Grüßen“

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0277/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.01.2024
Erstellt
18.01.2024 12:51