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Flächennutzungsplan Johannes-Giesberts-Park
Mitteilung BV 0277/2024 vom 17.01.2024
Stand: Am 02.05.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0277/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Flächennutzungsplan Johannes-Giesberts-Park - Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 25.01.2024 - Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: „Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wie werden die geplanten Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park begründet im Hinblick auf: • die Erhaltung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes nach Bundesnaturschutz- gesetz (in diesem Fall dominiert von einer schon lange existenten weitflächigen, freien, weitgehend unverbauten, unversiegelten, lärmfreien, zentralen Wiesenfläche, aktuell aus- gewiesen als Hundefreilauffläche) • benannte pauschale Entsiegelungen, die nicht näher spezifiziert wurden sowie auf durch die Eingriffe bedingte Versiegelungen, die auch nicht näher spezifiziert wurden • die Gesamtsicht; also das Ergebnis von detaillierter Versiegelung (Beispiele: Wege, Befestigungen, Spiel- und Sportgeräteflächen, Verankerungen von Ge- räten etc.) minus Entsiegelung = detaillierte Gesamt-Netto-Versiegelung • die Vergrößerung bereits bestehender Sportflächen, die schon bisher sehr wenig genutzt werden (fehlende Bedarfsanalyse; Bolzplatzgröße in Richtung Fußballplatz-Niveau über- haupt erforderlich?) • Folgemaßnahmen, die sich aus der Errichtung geplanter Spiel- und Sportstätten ergeben oder dann aus gesetzlichen Gründen ergeben müssen (bspw. Beleuchtung, Befestigun- gen, Versiegelungen unter Parkbänken, Wartungskosten insgesamt) und deren Einfluss auf Pflanzen- und Tierwelt • die Begründung nach § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 67489/03 für die Bebauung des Clouth-Geländes, in dem der Johannes-Giesberts-Park wegen seiner kleinklimatischen Bedeutung als Ausgleichsfläche für die hohe Wohndichte der Clouth-Bebauung verankert wurde; sowie auf dessen Beitrag zum Hochwasserschutz des Clouth-Geländes und der nun geplanten Änderungen dieser baurechtlichen Voraus- setzungen durch Eingriffe im nachhinein Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus - mit freundlichen Grüßen“
Beratungsverlauf
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