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2133/2018

Flächenmanagement in Köln, Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.06.2018, AN/0857/2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

6662 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummern 03.07.2018 
 2133/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.07.2018 
 
Flächenmanagement in Köln, Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.06.2018, AN/0857/2018 
Anfrage: 
 
Im Jahr 2016 hat die SPD-Fraktion die Einführung eines strategischen Flächenmanagements für Köln 
beantragt. Der Antrag wurde nach dem Hinweis des damaligen Stadtentwicklungsdezernenten, Herrn 
Höing, man „werde(…) noch in diesem Jahr den Rohling eines Konzeptes auf den Tisch legen“, von 
der Ratsmehrheit abgelehnt.  
 
Die Stadtverwaltung befindet sich seit 2017 im Prozess zur Erarbeitung des strategischen Stadtent-
wicklungskonzeptes „Kölner Perspektiven 2030“, die dem Rat im Jahr 2019 zur Beschlussfassung 
vorgelegt werden sollen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion teilte die Verwaltung in der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 06.07.2017 mit, dass das strategische Flächenmanagement Teil 
des strategischen Stadtentwicklungskonzepts sein soll.  
 
Angesichts der wachsenden Stadt treten aber zunehmend Flächenkonkurrenzen zwischen den ein-
zelnen Bedarfen auf, v.a. wenn es um Flächeninanspruchnahme für Wohnungsbau, Gewerbe, Schu-
len, Kitas und Sportflächen geht. Ein Flächenmanagement wäre bereits jetzt dringend geboten.  
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:  
 
1. Lassen sich aufgrund der besonderen aktuellen Bedeutung Teile des Flächenmanagements bereits 
vorziehen? Wie geht die Verwaltung aktuell mit Flächenkonkurrenzen um?  
2. Welche Instrumente des Flächenmanagements sind vorgesehen?  
 
3. a) Wie wird künftig erhoben, welche unterschiedlichen Bedarfe für die Nutzung von Flächen akut 
und langfristig vorhanden sind?  
 
b) Welche Mechanismen sollen künftig bei Flächenkonkurrenzen greifen, um Fehlplanungen zu ver-
meiden?  
 
4. Wie werden aktuelle Fachplanungen (z.B. Wohnen, Schule, Kita, Sport-entwicklung, Flüchtlingsun-
terkünfte), die Flächenbedarfe auslösen, in die strategische Stadtentwicklungsplanung integriert?  
 
5. Mehrfachnutzungen von Flächen werden aus Gründen der Flächenknappheit und der Ressourcen-
schonung immer wichtiger. In der Ratssitzung am 20.03.2018 hat der Rat daher auf Initiative der 
SPD-Fraktion einen Prüfauftrag zur Überdachung von Parkplätzen und Supermärkten mit Wohnraum 
beschlossen.  
 
Welches Konzept verfolgt die Verwaltung grundsätzlich bzgl. der Mehrfachnutzung von Grundstü-
cken, insbesondere in den Bereichen Schule, Sport sowie Jugend- und Kindertageseinrichtungen?

2 
 
 
Antwort: 
 
Zu 1 und 2: 
 
Das idealtypische Modell des Strategischen Flächenmanagements nach Dr. Dransfeld vom Institut für 
Bodenmanagement (IBoMa) verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz von der Zielebene über die infor-
melle und formelle Planungsebene bis hin zur konkreten Flächenbereitstellung mit Sicherstellung der 
erforderlichen Infrastrukturen. Flankiert werden soll es durch eine Liegenschaftspolitik, die sich als 
Instrument der Stadtentwicklung versteht, sowie ein umfassendes Flächeninformationssystem, das 
die digitale Basis für Flächenplanungen liefert. Das Strategische Flächenmanagement beschreibt 
somit eine Vorgehensweise, um in einem transparenten Verfahren mit Planungssicherheit für alle 
Beteiligten zu verbindlichen Festlegungen und Flächenentwicklungen zu kommen. 
 
Zentraler Baustein eines Strategischen Flächenmanagements ist die Optimierung des Planungssys-
tems. Nach dem Modellansatz von IBoMa sollten die Ziel- und Nutzungskonflikte der flächenrelevan-
ten Planungen auf der informellen Planungsebene der sektoralen und räumlichen Stadtentwicklungs-
konzepte ausgetragen und gelöst werden. Die weitere planerische Konkretisierung würde dann über 
den FNP und die verbindliche Bauleitplanung erfolgen mit anschließender Umsetzung. Bezogen auf 
die flächenintensiven Nutzungen wie z.B. Wohnen, Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen, Freiräu-
me/Grün würde das bedeuten, dass die Bedarfe in regelmäßigen Abständen aufeinander abgestimmt, 
in Masterplänen dargestellt und in einem räumlichen Leitbild als Teil der Strategischen Stadtentwick-
lung zusammengeführt werden. Flächenkonkurrenzen würden dann frühzeitig sichtbar und müssten 
politisch entschieden werden. Außerdem könnten in einem räumlichen Leitbild Vorrangräume für die 
Entwicklung bzw. den Bestandsschutz bestimmter Flächennutzungen (z.B. Gewerbe, Grün) definiert 
werden.  
 
Zur Umsetzung dieser theoretischen Überlegungen empfiehlt IBoMa eine strategische Planung „aus 
einer Hand heraus“.  
 
Unabhängig von diesen grundsätzlichen Überlegungen sind wesentliche Elemente eines Strategi-
schen Flächenmanagements bereits heute vorhanden und werden erfolgreich in der Verwaltungspra-
xis eingesetzt. Neben den täglich verwendeten Flächeninformationssystemen gibt es Stadtentwick-
lungskonzepte und Handlungsprogramme z.B. für den Wohnungsbau sowie die langfristig angelegte 
Bodenvorratspolitik sowie handlungsorientierte Ansätze in laufenden Planverfahren zum Umgang mit 
aktuellen Flächenkonkurrenzen.  
 
Zu 3a: 
 
Für Wohnen und Gewerbe erfolgt die Bedarfsermittlung über sektorale Stadtentwicklungskonzepte. 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) liegt seit 2014 vor, das Stadtentwicklungs-
konzept Wirtschaft (STEK Wirtschaft) ist zurzeit in Bearbeitung. Die Aktualisierungen erfolgen im 
Rahmen der verfügbaren Ressourcen anlassbezogen, wenn sich die Beurteilungsgrundlagen verän-
dert haben und eine Neubewertung erforderlich ist. Diese Aussage gilt grundsätzlich für alle flächen-
relevanten Planungen. 
 
Zu 3b: 
 
Wie oben dargelegt, sollten nach dem Modell IBoMa Flächenkonkurrenzen frühzeitig auf der informel-
len Planungsebene erkannt und entschieden werden.  
 
Zu 4: 
 
Hierzu wird auf die Beantwortung zu Fragen 1 und 2 verwiesen. Das Strategische Flächenmanage-
ment soll in den Prozess zur strategischen Stadtentwicklung, der mit den „Kölner Perspektiven 2030“ 
angelaufen ist, eingebunden werden.

3 
 
 
Zu 5: 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Fragestellung keine temporären sondern dauerhafte 
Mehrfachnutzungen gemeint sind. Diesbezüglich kann mitgeteilt werden, dass die Kombination 
Kita/Wohnen bereits seit längerem gängige Praxis ist. Schulen sind bisher nicht mit anderen Nutzun-
gen wie Wohnen oder Gewerbe kombiniert worden. Für den Bereich Mülheim-Süd soll ein solches 
Modell geprüft werden. 
 
Jugendeinrichtungen sind bisher nicht mit anderen Nutzungen wie Wohnen und Gewerbe verbunden 
worden. Insbesondere die Lärmproblematik dürfte einer gemeinsamen Gebäudenutzung entgegen-
stehen.  
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2133/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.07.2018
Erstellt
21.06.2018 09:35