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0071/2020

"Elektrobusse" - Anfrage der AfD-Fraktion vom 27.11.2019 (AN/1658/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.01.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.01.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 21.01.2020 
 0071/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
 
"Elektrobusse" - Anfrage der AfD-Fraktion vom 27.11.2019 (AN/1658/2019) 
Nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) beantwortet die Verwaltung die Anfra-
ge der AfD-Fraktion zum Thema „Elektrobusse“ wie folgt. Die jeweiligen Einzelfragen sind dabei zur 
besseren Lesbarkeit erneut mit abgedruckt; die Antworten der Verwaltung sind jeweils im Kursivdruck 
dargestellt: 
 
 
1. Wie hoch ist die Förderung durch Land, Bund, EU pro Bus? (Bitte nach Herkunft und Höhe auf-
schlüsseln.) 
 
Die KVB nutzt aktuell folgende Förderprogramme bei der Beschaffung von E-Bussen:  
Förderung durch das Land: 60 % Förderquote auf die Mehrkosten im Vergleich zum Dieselbus; 
Förderung durch den Bund: 80 % Förderquote auf die Mehrkosten im Vergleich zum Dieselbus; 
Grundsätzlich handelt es sich dabei um zwei voneinander unabhängige Förderprogramme. Eine ku-
mulierte Förderung ist zwar nicht ausgeschlossen, jedoch nur auf der Grundlage eine Einzelfallent-
scheidung, die nicht immer positiv getroffen wird.  
  
Die KVB hat bereits beide Förderprogramme in Anspruch genommen. Die ersten 50 E-Busse werden 
mit 60 % vom Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) aus der Landesförderung bezuschusst 
und weitere 20 % werden in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel vom Bund aufgestockt. Somit erhält 
die KVB für diese Fahrzeuge eine kumulierte Förderung. Für die Beschaffung weiterer 51 E-Busse 
hat die KVB einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare 
Sicherheit  mit einer Förderquote von 80 % erhalten. Die Förderquoten beziehen sich dabei immer auf 
die Mehrkosten im Vergleich zum Dieselbus. 
 
 
2. Wie wirkt sich die geringere Verfügbarkeit (Ladezeiten) auf die Anzahl der zu beschaffenden Bus-
se aus? 
 
Die heute von der KVB bereits eingesetzten Busse, welche an den Endhaltestellen nachgeladen wer-
den, führen zu einem Fahrzeugmehrbedarf von ca. 10%. Mit fortschreitender Batterietechnik erwartet 
die KVB, dass sich die Anzahl der zusätzlich benötigten Busse deutlich verringert. 
 
 
3. Wie hoch sind die erwarteten jährlichen Wartungskosten? 
 
Aufgrund der veränderten technischen Ausstattungsbestandteile sollte der Wartungsaufwand bei den 
E-Bussen geringer sein als bei den Dieselbussen. Da einige Hersteller erst vor kurzem mit der Seri-
enproduktion der Fahrzeuge begonnen haben, gibt es zu den jährlichen Wartungskosten noch keine 
umfassenden Erfahrungswerte. Die bisherigen Erfahrungen wurden mit Prototypen gesammelt und 
sind daher nicht auf Serienfahrzeuge übertragbar.

2 
 
 
 
4. Nach wie vielen Jahren müssen die Akkumulatoren ausgetauscht werden und wie teuer ist deren 
Ersatzbeschaffung und wie werden die gebrauchten Akkumulatoren entsorgt? 
 
Eine pauschale Aussage zur Lebensdauer eines Akkumulators ist nicht möglich. Es gibt verschiedene 
Zelltechnologien, die sich in der Größe, Leistungsfähigkeit und auch in der Lebensdauer unterschei-
den. Der Hochvoltakkumulator eines E-Busses ist die kostenintensivste Komponente. Die Kosten 
werden von der Batteriechemie, der Batteriegröße und der Leistungsfähigkeit des Akkumulators be-
stimmt.  
Bei einer unterstellten Einsatzzeit von 10 Jahren können daher heute noch keine verlässlichen Aus-
sagen über den dann evtl. geltenden Kostenrahmen getätigt werden. 
 
 
5. Wie sind die technischen Daten der Elektrobusse (Bei folgender Berücksichtigung: Platzangebot 
(sitzend/ stehend), Höchstgeschwindigkeit, Verbrauch in kWh/ km bei a) Leerfahrt, b) Teilbelas-
tung c) Vollbelastung, Lärmemission bei 50 km/h, Ladezeit für die Akkumulatoren bei a) 80% La-
dung und b) 100% Ladung, Reichweite, Klimaanlage verfügbar und Heizung verfügbar und wie 
ändert sich dies in den Wintermonaten? 
 
Die technischen Daten der Elektrobusse sind in Bezug auf die Fahrgastkapazitäten vergleichbar mit 
einem Dieselbus. Die Lärmemissionen sind insgesamt deutlich geringer als beim Dieselbus, weshalb 
auch der Einbau eines „Acoustic Vehicle Alerting Systems“ erforderlich wird.  
Der elektrische Antrieb der E-Busse ist im Allgemeinen sehr effizient und durch die Bremsenergie-
rückgewinnung wird die Gesamteffizienz des Antriebssystems erhöht. Die Beladung des Fahrzeugs 
(leer bis voll) hat nur einen relativ geringen Einfluss auf den Gesamtenergieverbrauch des Fahrzeugs. 
Der energieintensivste Verbraucher der E-Busse ist die Heizung. Daher ist der Energiebedarf der 
Fahrzeuge im Winter am höchsten (Durchschnittsverbrauch anhand von Herstellerangaben für einen 
batterieelektrischen Gelenkbus mit elektrischer Heizung: Winter bei -10°C ca. 3 kWh/km; Früh-
ling/Herbst bei 20°C ca. 1,37 kWh/km; Sommer bei 30°C ca. 1,5 kWh). 
Die Ladezeit eines Akkumulators ist abhängig von der Batteriegröße und der Ladeleistung. Bis zu 
einem Ladezustand von ca. 80 % kann der Akkumulator mit einer höheren Ladeleistung geladen wer-
den. Ab einem Ladezustand von ca. 80 % muss die Ladeleistung reduziert werden. Im Ladezu-
standsbereich von ca. 10 % - 80 % kann die Energie schneller nachgeladen werden. Bei einer Batte-
riegröße von 400 kWh kann die Batterie mit einer Ladeleistung von 150 kW innerhalb von ca. 2,5 h 
vollständig aufgeladen werden (Start der Ladung bei ca. 10 % Ladezustand). Wenn die Batterietech-
nologie es zulässt, können bis ca. 80 % des Ladezustands höhere Ladeleistungen genutzt werden 
(bis ca. 450 kW). Dadurch kann die Ladezeit weiter reduziert werden. 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0071/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.01.2020
Erstellt
10.01.2020 16:35