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AnS/0003/2021

Beschilderung des Geh- und Radweges entlang des Angelmodder Weges von der Wersebrücke bis Altehof

Anregung in der BV Südost 03.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2023, TOP 7.2

StellungnahmeAmt32vom08.12.22 - nicht barrierefrei

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Originalanregung der CDU-Fraktion

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StellungnahmeAmt32vom08.12.22 - nicht barrierefrei

12111 Zeichen

32

.12.0010 08.12.2022

Frau Kopp 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Südost

über
Herrn Stadtrat Heuer

über

wi
|

j 2 i Dez. 2022

Eing. 19, DEZ. 2022

33.26

Beschilderung des Geh- und Radweges entlang des Angelmodder Weges

Gemeinsamer Antrag Ifd. Nr. AnS/0003/2021 der CDU-Fraktion und der FDP-
Fraktion vom 17.01.2021 und 20.01.2021: }

Radwegebenutzungspflicht und Veloroute in Angelmodde

Antrag Ifd. Nr. AFS/0002/2019 der CDU-Fraktion vom 12.03.2019

Schutzstreifen für Radfahrer/-innen / Tempo 30 Zone in Angelmodde
Antrag lfd. Nr. AnS/0007/2021 der CDU-Fraktion vom 17.01.2021

Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost bitten die
Verwaltung um Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation
für Radfahrende. Dabei soll die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht geprüft werden und

es

soll Auskunft über eine mögliche Veloroutenplanung gegeben werden. Weiterhin soll

geprüft werden, ob Hinweiszeichen auf Radfahrende auf der Fahrbahn aufgestellt werden
können, Tempo 30 angeordnet werden kann und ein Schutzstreifen angelegt werden kann.
Wegen des örtlichen Zusammenhanges erfolgt eine zusammenfassende Beantwortung mit
diesem Bericht.

1.

Grundsätzliches zur Radwegebenutzungspflicht

Die StVO sieht in der Regel das Radfahren in der Fahrbahn vor. Die Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht stellt somit einen Sonderfall dar. Ein Verbot der Nutzung der
Fahrbahn kommt einer Nutzungseinschränkung für Radfahrende gleich.

Eine Radwegebenutzungspflicht darf außerhalb der Regel nur noch dann angeordnet
werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse beim Radfahren in der
Fahrbahn eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der
in 8 45 Abs. 1-8 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Die Beurteilung dieser
Gefahrenlage ist im Wesentlichen abhängig von der Fahrzeugmenge, dem Anteil des LKW-
Verkehrs, den Fahrgeschwindigkeiten und der Ausgestaltung der verfügbaren
Verkehrsflächen. Hierzu wird auch auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
Ausgabe 2010, Punkt 2.3) zur Wahl der Radverkehrsanlagen an Straßen verwiesen, die
der Bezirksvertretung auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden kann.

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Raisservice
Bezirksverwaitung Südost

1.1 Kann die Radwegebenutzungspflicht auf dem Angelmodder Weg zwischen der
Wersebrücke und der Einmündung Altehof wieder angeordnet werden?

Das Teilstück des Angelmodder Weges zwischen der Straße Altehof und der
Wersebrücke liegt außerorts. Die Straße hat eine regionale Verbindungsfunktion. Der nur
einseitig vorhandene Gehweg ist ca. 2,50 m breit. Die -Beleuchtungstechnik auf dem
Gehweg entspricht dem aktuellen Stand der:Technik. Die Fahrbahn ist aufgrund der
Außerörtlichkeit nicht beleuchtet. Es ist jeweils eine Fahrspur pro Richtung vorhanden.
Die , Gesamtfahrbahnbreite beträgt ca. 5,50 m. Es gilt eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 4.000
Kraftfahrzeugen täglich. Aktuell weist die Fahrbahn keine Schäden auf, da diese erst
kürzlich saniert wurde.

Rechtliche Bewertung ö
Die Radwegebenutzungspflicht wurde aufgrund einer gesetzlichen Änderung der StVO im

Sommer 2018 aufgehoben. Grundsätzlich ist nach den ERA das Radfahren bei einer
Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h bei einer Verkehrsmenge von hier ca. 4.000 Kfz pro Tag
gefahrlos möglich. Die ERA empfiehlt bei einer Führung des Radverkehrs im
Mischverkehr auf der Fahrbahn die fahrbahnbegleitenden Wege für den Radverkehr
freizugeben. Dies ist hier der Fall. Der Radverkehr hat durch die Freigabe des Gehwegs
eine Wahlmöglichkeit. Radfahrende können situationsangepasst selbst entscheiden,
welcher Weg der sichere Weg ist.

Eine signifikante Unfalllage ist in dem betreffenden Bereich polizeilich nicht registriert,
auch nicht nach der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Im Bereich der
Agathastraße sind aber zwei Verkehrsunfälle registriert (2019 u. 2020, einmal mit
Kinderroller, einmal mit Radfahrenden). Beide Unfälle sind darauf zurückzuführen, dass
aus der Agathastraße kommende Kraftfahrende die von rechts kommenden radfahrenden
Personen (mit Gegenrichtungsfreigabe), nicht wahrgenommen haben.

Um die hier einseitig vorhandene Nebenanlage in FR Wolbeck nutzen zu können, muss
der stadtauswärts fahrende Radverkehr die Fahrbahn im Bereich der Einmündungen
Amselweg und Homannstraße überqueren. Generell ist bekannt, dass die Unfallgefahr bei
Zwei-Richtungs-Radwegen höher ist, da Fahrzeuge, die aus Einmündungen
herausfahren, nicht mit: Radfahrenden von rechts rechnen (trotz entsprechender
Hinweisbeschilderung). Aus dieser Unfalllage kann jedoch kein Erfordernis abgeleitet
werden, die Benutzungspflicht wieder anzuordnen. Sie spricht dafür, die derzeitige
Regelung des Benutzungsrechts aufrecht zu erhalten und damit die Möglichkeit zu
schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren.

Die fehlende Fahrbahnbeleuchtung rechtfertigt nicht ‘die Anordnung einer
Radwegebenutzungspflicht, da der Radfahrende wegen seiner Wahlmöglichkeit den
Gehweg nutzen kann, der über eine entsprechende Beleuchtung verfügt.

Ergebnis

Die Polizei, die Verkehrsplanung des Amtes für Mobilität und Tiefbau, das Fahrradbüro
sowie die Straßenverkehrsbehörde sehen weder eine Notwendigkeit noch eine rechtliche
Zulässigkeit, die Radwegebenutzungspflicht auf dem Angelmodder Weg zwischen der
Wersebrücke und dem Amselweg wieder anzuordnen.

1.2Kann die Radwegebenutzungspflicht in der engen Ortsdurchfahrt in
Angelmodde-Dorf wieder angeordnet werden?

Im Bereich Angelmodde-Dorf sind auf beiden Seiten Nebenanlagen vorhanden. Auch
hier wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Es gab vor der Aufhebung dort
getrennte Geh- und Radwege. Die Radwege wiesen teilweise eine Breite von 1,60 m
bis 1,00 m auf. Radwege von nur 1 m Breite entsprechen nicht mehr dem heutigen
Standard. Im Radverkehrskonzept 2025 ist standardmäßig eine Radwegbreite von
2,00 m mit einer Rotfärbung des Pflasters oder dem Asphalt vorgesehen, um den
Radfahrenden ein komfortables Fortkommen zu ermöglichen und gleichzeitig der
gestiegenen Anzahl von Radfahrenden gerecht zu werden. Auf dem hier vorhandenen
Radweg kam es wegen der fehlenden Breite zu einer Beeinträchtigung beim
Radfahren, wenn gleichzeitig zu Fuß Gehende in hoher Anzahl auftraten (z. B. im
morgendlichen Schulwegverkehr). Zu Fuß Gehende wurden wiederum durch
Radfahrende, die nicht exakt auf ihrem schmalen Radweg fuhren, behindert. Ein
erhöhtes Aufkommen von Unfällen nach der Aufhebung der Radwege-
benutzungspflicht ist nicht bekannt.

Ergebnis

Radfahrende können nach den heutigen Erkenntnissen sicher innerhalb der Fahrbahn
geführt werden. Gründe für eine Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht
bestehen hier nicht. Eine Radwegebenutzungspflicht kann weiterhin nicht angeordnet
werden.

2. Ist vorgesehen, in Angelmodde-Dorf eine Veloroute zu integrieren?

Zukünftig wird es Radfahrerinnen und Radfahrern möglich sein, auf schnelle und
komfortable Weise ihre täglichen Wege zwischen Everswinkel, Alverskirchen,
Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf sowie dem Münsteraner Stadtzentrum
Zurückzulegen. Über den Alten Postweg und den Angelmodder Weg führt die Route
Richtung Gremmendorf. Es ist geplant, den Gehweg des Angelmodder Wegs zukünftig
zu einer Veloroute auszubauen. Ein Planungsbüro arbeitet derzeit an der
Entwurfsplanung. Diese wird voraussichtlich bis Sommer 2023 der Politik mit einem
Beschlussvorschlag vorgelegt. Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite:
https://www.veloregion.de nachlesbar. 3

3. Können in Angelmodde-Dorf Hinweiszeichen aufgestellt werden, die darauf
hinweisen, dass Radfahrende auch die Fahrbahn benutzen dürfen?

Ja, entsprechende gelbe Hinweiszeichen wurden im Verlauf des Angelmodder Wegs
und der Angelstraße aufgestellt. Sie weisen Kraftfahrzeugfahrende auf das Recht der
Radfahrenden hin, die Fahrbahn benutzen zu dürfen. Diese Hinweistafeln haben sich
bereits an anderen Straßen als ein Zugewinn für die Verkehrssicherheit erwiesen. Die
anfängliche Beschwerdelage von Radfahrenden, die die Fahrbahn nutzten, hat sich
erheblich reduziert.

4. Kann für den Bereich zwischen Alter Postweg und der Wersebrücke Tempo 30
angeordnet werden?

Nach der zurzeit geltenden Fassung der StVO können Geschwindigkeitsreduzierungen
aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden, wenn dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere muss auf
Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das

allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter von Anderen erheblich
übersteigt. Wenn vor Ort eine schützenswerte Einrichtung wie beispielsweise eine
Schule oder ein Kindergarten einen direkten Zugang zu dieser Straße hat, kann
ebenfalls eine Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgen.

Um festzustellen, ob auf dem Angelmodder Weg im Bereich Wersebrücke bis Alter
Postweg eine besondere Gefahrenlage vorhanden ist, wurden Verkehrszählungen des
Kraftfahrzeugverkehrs durchgeführt. Die Zählung ergab, dass 85 % aller
Verkehrsteilnehmenden mit einer Geschwindigkeit von bis zu 58 km/h den Bereich
befuhren. Dies ist ein zu hoher Wert. Daher wurde die Bußgeldstelle gebeten, zu
prüfen, ob hier eine Geschwindigkeitsmessstelle eingerichtet werden kann.

Zur Gefahreneinschätzung wurde die Verkehrsunfallstatistik der letzten 3 Jahre
ausgewertet. Es ist festzustellen, dass hier keine signifikante Unfalllage aufgetreten ist.

Ergebnis

Nach erfolgtem gemeinsamen Ortstermin mit der Verkehrsplanung, dem Fahrradbüro,
der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei erfolgte eine gemeinsame
Gefahreneinschätzung. Die Verkehirssituation rechtfertigt derzeit keine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. j

Hinweis

Anordnungen für Tempo 30 dürfen derzeit nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen
der StVO erfüllt sind. Dies könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung hat in ihrem
Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Straßenverkehrsordnung anpassen zu wollen,
sodass die Länder und die Kommunen mehr Entscheidungsspielräume haben. Im Falle
einer Änderung der bundesgesetzlichen Kriterien der StVO zur zulässigen
Höchstgeschwindigkeit bestünde die Chance, den Antrag auf Tempo 30 km/h erneut
aufzugreifen.

. Ist die Einrichtung eines Schutzstreifens in Angelmodde-Dorf möglich?

Es wurde die Einrichtung von Schutzstreifen für die Ortsdurchfahrt Angelmodde-Dorf
beantragt. Laut den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist ein
Schutzstreifen in der Regel 1,50 m breit und Teil der Fahrbahn. Bei angrenzenden
Parkstreifen ist zusätzlich ein Sicherheitsabstand von 0,25 m zu berücksichtigen, um
möglichen sog. Dooring-Unfällen vorzubeugen.

Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll
mindestens 4,50 m, bei hohen Verkehrsstärken besser 5,00 m betragen. Damit ist ein
Begegnen von Pkw, ohne das Befahren des Schutzstreifens, möglich. Schutzstreifen
dürfen von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnung mit Lastkraftwagen)
befahren werden. Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von
mindestens 7,50 m.

In der Ortsdurchfahrt beträgt die Fahrbahnbreite ca. 6,50 m. Circa 50 cm entfallen auf
beiden Seiten auf einen historisch wertvollen Wasserrinnenstreifen, bestehend aus
kleinen Kopfsteinpflastersteinen, der für das Radfahren unkomfortabel und ungeeignet
ist. Dies schränkt die Fahrbahnbreite zusätzlich ein. Auf Grund der vorhandenen, zu
schmalen Fahrbahnbreiten in den o.g. Straßenabschnitten dürfen nach den ERA keine
Schutzstreifen eingerichtet werden.

Ergebnis
Eine besondere Gefahrenlage ist nicht vorhanden, sodass nach gemeinsamer
Einschätzung des Amtes für Mobilität und Tiefbau, des Fahrradbüros, der

Verkehrsplanung, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde das Radfahren auf der
Fahrbahn auch ohne Schutzstreifen unter normalen Umständen als sicher eingestuft
werden kann. Zudem besteht ein Benutzungsrecht des Gehweges zum Radfahren.
Verkehrsunsichere Verkehrsteilnehmende können weiterhin den Gehweg benutzen.

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orbert Vechtel
Amtsleiter

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Originalanregung der CDU-Fraktion

1442 Zeichen

CDU‐Fraktion in der BV Südost 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost  
Münsterstraße 7 
 
48167 Münster 
 
Münster, den 17. Januar 2021 
 
 
Beschilderung des Geh‐ und Radweges entlang des Angelmodder Weges 
 von der Wersebrücke bis Altehof 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Auf oben genanntem Teilstück ist die Radwegbenutzungspflicht für Radfahrer dahingehend aufgehoben 
worden, dass die Beschilderung geändert worden ist in Fußweg mit der Fahrradfahrer frei. Dies führt dazu, 
dass Radfahrer nicht mehr gleichberechtigt mit Fußgängern auf diesem Teilstück verkehren können. Die 
Beschilderung soll wieder auf kombinierten Fuß‐ und Radweg geändert werden. 
 
 
Begründ
ung : 
 
Die Benutzung der Pkw Fahrbahn für Fahrradfahrer ist in diesem Teilstück extrem gefährlich. Es handelt 
sich um einen Straßenabschnitt der ähnlich einer Straße außerorts angelegt ist. Der Fahrbahnzustand der 
Fahrbahn ist extrem desolat. Weiterhin ist das Teilstück nicht beleuchtet, so dass eine extreme Gefährdung 
für die Radfahrer besteht. 
 
 
Für die CDU‐Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost 
Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster 
post@cdu-muenster.de Tel. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de  
AnS/0003/2021

Beratungsverlauf (1)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Agathastraße
  • Angelstraße
  • Münsterstraße 7
  • Mauritzstraße 4
  • Angelmodder Weg
  • Amselweg
  • Alter Postweg
  • Kissenkötterweg 18
  • Homannstraße
  • Altehof 32

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0003/2021
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
03.02.2021
Erstellt
01.02.2021 13:19