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3545/2024

Anfrage aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 12.09.2024 - Schulungsstatus der Mitarbeitenden des Standesamtes in Bezug auf das Selbsbestimmungsgesetz

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 21.11.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 26.11.2024, TOP 2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2796 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/344 
 
Vorlagen-Nummer 21.11.2024 
 3545/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 26.11.2024 
Anfrage aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 12.09.2024 
- Schulungsstatus der Mitarbeitenden des Standesamtes in Bezug auf das 
Selbsbestimmungsgesetz 
Alf Spröde fragt an, inwieweit die Mitarbeitenden des Standesamtes Köln im Hinblick auf das 
Selbstbestimmungsgesetz geschult wurden und ob diese Schulungen verpflichtend seien. 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Das Standesamt Köln hat bereits zum Zeitpunkt der Gesetzeseinbringung bzw. der Vorlage 
des Gesetzesentwurfs vor über einem Jahr, damit begonnen, die Mitarbeitenden über die an-
stehenden Neuerung in Teambesprechungen zu informieren. 
 
Als Mitglieder in Fachverbänden nehmen die Kölner Standesbeamt*innen an regelmäßigen 
Schulungen des Fachverbandes der Standesbeamten sowie an Seminaren der Akademie für 
Personenstandswesen teil. 
So findet zweimal jährlich eine Schulung des Fachverbandes der Standesbeamten NRW statt, 
in denen den Standesbeamt*innen aktuelle Gesetzesänderungen oder, wie im Fall des 
SBGG, auch neue Gesetze umfänglich aufbereitet präsentiert und Handlungsempfehlungen 
der Ministerien weitergegeben werden. 
In diesen Präsenzveranstaltungen wird im Dialog mit Standesbeamt*innen die neue Aufgabe 
priorisiert behandelt und diskutiert, so auch die Einführung des SBGG. 
Im Nachgang zu den Schulungen wurden in Köln, gemeinsam mit der für Köln zuständigen 
Standesamtsaufsicht, die vorhandenen Informationen aufbereitet und für die Praxis weiterent-
wickelt. 
Das bedeutet, dass die Kolleg*innen, die*/der mit der Aufgabe der Umsetzung des SBGG be-
traut wurden, Inhouseschulungen erhalten haben, die sowohl die Fachlichkeit, als auch die 
weitere Sensibilisierung für den Kontakt mit den Kund*innen beinhaltete. 
Im Standesamt ist der Umgang mit Menschen, die sich in lebensverändernden Situationen 
wiederfinden, Teil der ureigenen Aufgabe. 
Neben Geburt, Adoption, Tod, Eheschließungen und Trennungen, zählten dazu bisher bereits 
Menschen, die nach dem durch das SBGG abgelöste Transgendergesetz sowohl gegenüber 
Vertreter*innen von Behörden als auch ihre individuelle Situation im Standesamt geschildert 
haben. 
Im Standesamt Köln wurde und wird Wert darauf gelegt, allen Menschen mit Professionalität, 
Freundlichkeit, Zugewandtheit und Verständnis für die individuelle Lebenslage zu begegnen. 
Dieses Credo war und ist daher auch fester Bestandteil in den Schulungen zum SBGG. 
 
Für die mit der Aufgabenwahrnehmung „Umsetzung des SBGG“ betrauten Kolleg*innen wa-
ren die beschriebenen Schulungen verpflichtend. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

26.11.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3545/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
21.11.2024
Erstellt
07.11.2024 15:05