3545/2024
Anfrage aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 12.09.2024 - Schulungsstatus der Mitarbeitenden des Standesamtes in Bezug auf das Selbsbestimmungsgesetz
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2796 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/34/344 Vorlagen-Nummer 21.11.2024 3545/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 26.11.2024 Anfrage aus der 15. Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik vom 12.09.2024 - Schulungsstatus der Mitarbeitenden des Standesamtes in Bezug auf das Selbsbestimmungsgesetz Alf Spröde fragt an, inwieweit die Mitarbeitenden des Standesamtes Köln im Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz geschult wurden und ob diese Schulungen verpflichtend seien. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Das Standesamt Köln hat bereits zum Zeitpunkt der Gesetzeseinbringung bzw. der Vorlage des Gesetzesentwurfs vor über einem Jahr, damit begonnen, die Mitarbeitenden über die an- stehenden Neuerung in Teambesprechungen zu informieren. Als Mitglieder in Fachverbänden nehmen die Kölner Standesbeamt*innen an regelmäßigen Schulungen des Fachverbandes der Standesbeamten sowie an Seminaren der Akademie für Personenstandswesen teil. So findet zweimal jährlich eine Schulung des Fachverbandes der Standesbeamten NRW statt, in denen den Standesbeamt*innen aktuelle Gesetzesänderungen oder, wie im Fall des SBGG, auch neue Gesetze umfänglich aufbereitet präsentiert und Handlungsempfehlungen der Ministerien weitergegeben werden. In diesen Präsenzveranstaltungen wird im Dialog mit Standesbeamt*innen die neue Aufgabe priorisiert behandelt und diskutiert, so auch die Einführung des SBGG. Im Nachgang zu den Schulungen wurden in Köln, gemeinsam mit der für Köln zuständigen Standesamtsaufsicht, die vorhandenen Informationen aufbereitet und für die Praxis weiterent- wickelt. Das bedeutet, dass die Kolleg*innen, die*/der mit der Aufgabe der Umsetzung des SBGG be- traut wurden, Inhouseschulungen erhalten haben, die sowohl die Fachlichkeit, als auch die weitere Sensibilisierung für den Kontakt mit den Kund*innen beinhaltete. Im Standesamt ist der Umgang mit Menschen, die sich in lebensverändernden Situationen wiederfinden, Teil der ureigenen Aufgabe. Neben Geburt, Adoption, Tod, Eheschließungen und Trennungen, zählten dazu bisher bereits Menschen, die nach dem durch das SBGG abgelöste Transgendergesetz sowohl gegenüber Vertreter*innen von Behörden als auch ihre individuelle Situation im Standesamt geschildert haben. Im Standesamt Köln wurde und wird Wert darauf gelegt, allen Menschen mit Professionalität, Freundlichkeit, Zugewandtheit und Verständnis für die individuelle Lebenslage zu begegnen. Dieses Credo war und ist daher auch fester Bestandteil in den Schulungen zum SBGG. Für die mit der Aufgabenwahrnehmung „Umsetzung des SBGG“ betrauten Kolleg*innen wa- ren die beschriebenen Schulungen verpflichtend. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3545/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 07.11.2024 15:05