3921/2024
Beschluss über die Ablehnung eines Antrags auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel: Ludwigstraße / Weißer Hauptstraße - Einzelhandel und Wohnen - in Köln-Weiß
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Anlage 3 - Ausschnitt des Flächennutzungsplans
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W 1:5.000 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan 0 100 20050 Meter Stand: 06.12.2024 Ludwigstraße/ Weißer Hauptstr.
Anlage 1 - Geltungsbereich des Vorhabens
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ludwigstraße/ Weißer Hauptstr.in Köln - Weiß 010050200300 Meter
Anlage 2 - Lage im Bereich der Deichschutzzonen 1 und 2
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Lagerplatz Ludwigstraße S F F F F F F F F I I I I I I I I F F F F F F F F F I I I I I I I I I P P I I S P I I S I F F S S S S I S I I I F S S I F P S S S S S I S S F S F S S F S F II II II II II II II II II II II II II II II II II II II 4 4 2 3 6 8 6 2 8 12 12 10 116 116 114 116 b 248 658 338 254 253 247 929 589 239 251389 390 998 710 629 372 339 250 272 252 709 446 246 240 273 664 1194 1185 1193 1191 1219 1192 1140 1209 1186 1138 1218 1184 1188 1187 1139 1189 1117 1106 1141 1190 1137 2302 2301 2300 1:750Maßstab: Bearbeiter: Datum: ¥ Schutzzone 1 Schutzzone 2 0 8 16 24 324 Meter 12.08.2024 Knippenberg
Anlage 4 - Präsentation des Vorhabenträgers Schoofs
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WILLKOMMEN BEI DER SCHOOFS GRUPPE Märkte entwickeln. Lebensräume schaffen. 19 | 07 | 2024 2 UNSERE VISION. UNSERE MISSION. UNSER VERSPRECHEN. Lust auf Zukunft? Wir bauen Märkte als Lebensmittelpunkte. Mit Zukunft und Qualität. #unserVERSPRECHEN 3 MEHR ALS 350 REALISIERTE OBJEKTE FÜR DIE FÜHRENDEN EINZELHANDELS- FILIALISTEN. Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Projektportfolio. Nahversorgung zukunftsfähig zu stärken und Aufenthaltsqualität für Menschen zu schaffen. › Lebensmittelmärkte › Wohn- und Geschäftshäuser › Fachmarktzentren › Baumärkte #unserANSPRUCH 4 DREI JAHRZEHNTE, EIN WESENTLICHES ZIEL: IHRE ZUFRIEDENHEIT. Kevelaer. Köln. Frankfurt. 360° Kompetenz an 3 Standorten. Über 30 Jahre Expertise. Familiengeführt. Vom kleinen Ingenieurbüro zum Mittelstand. Vertrauen und fachliche Qualität. Über 300 Märkte. Wir entwickeln, errichten und verwalten. Funktional. Profitabel. Zukunftsorientiert. 5 Kompetenzen 360 Grad ALLES AUS EINER HAND 6 › Lebensmitteldiscounter › Lebensmittelvollsortimenter › Fachmärkte › Baumärkte › Fachmarktzentren › Nahversorgungszentren › Mixed-Use-Konzepte › Quartiersentwicklungen Mehr als 600.000 qm ÜBER 420 REALISIERTE PROJEKTE 7 UNSERE VERTRAGSPARTNER Ein Überblick. WOHN- UND GESCHÄFTSHAUS WEIßER HAUPTSTRAßE KÖLN-WEIß Märkte entwickeln. Lebensräume schaffen. 9 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Luftbild mit Lagemarkierung 10 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Flurkarte mit Vorhabenbereich 11 FNP Regionalplan Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Ausschnitte FNP und Regionalplan 12 Fakten Grundstücksgröße: ca. 5.200 m² VKF Vollsortiment/Café: ca. 1.100 m² Wohnflächen barrierefrei ca. 1.500 m² Anzahl Wohnungen: ca. 25 Stück Stellplätze: ca. 84 Stück Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Lageplan Vorhaben 13 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Vogelperspektive 14 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Perspektive 15 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Perspektive 16 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Perspektive 17 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Perspektive 18 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Perspektive 19 Wohn- und Geschäftshaus Weißer Haupstraße Köln-Weiß Ansicht Ludwigstraße 20 Ihre Ansprechpartner KONTAKTIEREN SIE UNS Dipl. Ing. Josef Schoofs Geschäftsführung josef.schoofs@schoofs-gruppe.de Julia Heuvens, M. A. Geschäftsführung julia.heuvens@schoofs-gruppe.de Nikolaus von Geyso Projektentwicklung nikolaus.von.geyso@schoofs- gruppe.de Hauptniederlassung: Egmontstraße 2b 47623 Kevelaer T +49 2832 9721-0 F +49 2832 70989 Zweigniederlassung: Sürther Hauptstraße 190e 50999 Köln T +49 2236 30921-50 F +49 2236 30921-79 info@schoofs-gruppe.de www.schoofs-gruppe.de
Anlage 5- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.01.
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.01.2025 öffentlich 9.2.6 Beschluss über die Ablehnung eines Antrags auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel: Ludwigstraße / Weißer Hauptstraße - Einzelhandel und Wohnen - in Köln-Weiß 3921/2024 Der Inverstor hat seinen Antrag zurückgezogen. Die Fachverwaltung hat die Vorlage zurückgezogen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 Vorlagen-Nummer 3921/2024 Freigabedatum 13.01.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Ablehnung eines Antrags auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel: Ludwigstraße / Weißer Hauptstraße - Einzelhandel und Wohnen - in Köln-Weiß Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für eine circa 5.200 m² große Fläche im Bereich der Ludwig- straße Ecke Weißer Hauptstraße in Köln-Weiß zur Nutzung für einen Einzelhandelsbetrieb so- wie circa 25 Wohneinheiten ab. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB für die circa 5.200 m² große Fläche im Bereich der Ludwigstraße Ecke Weißer Haupt- straße in Köln-Weiß - Arbeitstitel: Ludwigstraße / Weißer Hauptstraße - Einzelhandel und Wohnen - in Köln-Weiß - mit dem Ziel, einen Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrele- vanten Sortimenten bis zu einer Verkaufsfläche von 1.100 m² sowie einer ergänzenden Wohn- nutzung mit einem Anteil von mindestens 30 % geförderter Wohnungen zuzulassen. Hierzu ist ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens fünf Planungsbüros durchzuführen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Projektentwickler Schoofs Immobilien hat mit einem Schreiben der Kanzlei Lenz & Johlen vom 24.07.2024 um die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens in Köln-Weiß gebeten. Das Projekt umfasst ein Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Ludwig- straße / Weißer Hauptstraße. Insgesamt soll das Projekt auf einer Grundstücksfläche von circa 5.200 m² entstehen. Vorgesehen ist ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von circa 1.100 m² in Verbindung mit circa 25 Wohnungen aufgeteilt auf eine Gesamtwohnflä- che von circa 1.500 m². Für die Erschließung des Projekts sind circa 84 Stellplätze geplant. Wie im Folgenden erläutert wird, empfiehlt die Verwaltung das Vorhaben abzulehnen. Problemstellungen des geplanten Vorhabens Bei der vorgeschlagenen Entwicklung des Projekts werden verschiedene rechtliche Voraus- setzungen bzw. städtebauliche Qualitätsanforderungen nicht beachtet. Lage im Außenbereich: Die vorgesehene Fläche liegt am Rand des Stadtteils Köln-Weiß und weist derzeit eine land- wirtschaftliche Nutzung auf. Diese Lage erfordert eine Verträglichkeit des geplanten Projekts im bestehenden Siedlungskontext, da das Projekt in unmittelbarer Nähe zum Übergang zu dauerhaft landwirtschaftlich genutzten Flächen angesiedelt werden soll. Die geplante bauliche Gestaltung unterscheidet sich von der bestehenden Struktur des Stadtteils Köln-Weiß, die vor allem von Einfamilienhäusern und aufgelockerter Bebauung geprägt ist. Insbesondere die vor- gelagerte Parkplatzfläche stellt sich städtebaulich als nicht integriert dar. Lage im Bereich der Schutzzonen 1 und 2 nach Deichschutzverordnung (DSchVO): Das Grundstück befindet sich im Bereich der Deichschutzzonen 1 und 2 (siehe Anlage 3). Das bringt besondere Anforderungen an die bauliche Entwicklung und Nutzung mit sich, denen das Konzept derzeit nicht gerecht wird. In der Schutzzone I ist unter anderem die Errichtung von baulichen Anlagen verboten. In der Schutzzone II bedarf es unter anderem für die Errich- tung von baulichen Anlagen einer Genehmigung. Über Ausnahmen von den Verboten und eine Genehmigung entscheidet die Bezirksregierung Köln im Rahmen eines Deichaufsichtli- chen Verfahrens. Die Hochwasserproblematik erfordert dazu die Notwendigkeit klimaanpas- sungsgerechter Maßnahmen zur Sicherung vor Überflutungen. Der hohe Versiegelungsgrad, den das derzeitige Konzept vorsieht, steht im Widerspruch zu den Anforderungen einer nach- haltigen und klimagerechten Planung. Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Her- ausforderungen ist ein flächensparender Ansatz unabdingbar, den die Planung nicht erfüllt. Nutzungen und Erschließung: Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) der Stadt Köln empfiehlt für den Stadtteil Köln-Weiß eine Verbesserung der Versorgungssituation durch Ansiedlung eines Lebensmittel- 3 marktes. Somit könnte durch die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs mit einer Verkaufs- fläche von bis zu 1.100 m² die Versorgung des Stadtteils gestärkt werden. Dies jedoch mit der Voraussetzung der städtebaulichen Integration sowie der Öffnung in Richtung der umliegen- den Wohngebiete. Das Erschließungskonzept des Plangebiets, vor allem die Anzahl und An- ordnung der Stellplätze deutet jedoch stark auf die Ausrichtung auf den PKW-Verkehr hin. Dies steht im Widerspruch dazu, dass die Nahversorgung in erster Linie der umliegenden Wohnbevölkerung dienen soll und damit die Ziele einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung verfolgt, die den Umweltverbund – bestehend aus öffentlichem Nahverkehr, Fuß- und Radver- kehr – stärken. Zudem werden die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells nicht be- rücksichtigt. 25 Wohneinheiten sind unterhalb einer Schwelle, für die sich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens lohnt. Regional- und Flächennutzungsplan: Der rechtswirksame Regionalplan stellt für diesen Bereich einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Die Freiraumfestlegung wird überlagert mit den Darstellungen regionaler Grünzug, Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Grund- wasser- und Gewässerschutz, sowie Überschwemmungsbereich. Somit steht das Vorhaben dem im Regionalplan dargestellten Freiraum und den hier vorgesehenen Funktionen entge- gen. Der Entwurf des Regionalplanes sieht für den betreffenden Bereich keine Änderungen vor. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Bereich als Grünfläche dar. Grünflächen dienen insbeson- dere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes. Um dem Entwick- lungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flä- chennutzungsplanes zu entwickeln sind, zu entsprechen, müsste daher der Flächennutzungs- plan geändert werden. Aus Sicht der Verwaltung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB keine Anwendung finden, so dass eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes nicht möglich ist. Der Landschaftsplan weis den Bereich wiederum als Landschaftsschutzgebiet aus. Zudem ist der Standort des Projekts derzeit dem sogenannten Außenbereich zuzuordnen. Im Außenbe- reich sind jedoch nur privilegierte Vorhaben (z.B. landwirtschaftliche Betriebe) zulässig. Das geplante Vorhaben ist somit auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht zulässig. Alternative Sollte der Beschlussempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt werden, gäbe es folgende Alter- native: Die Zielsetzung wäre, das geplante Vorhaben gezielt zu optimieren und an die städtebauli- chen, sozialen und ökologischen Anforderungen anzupassen. Es bedarf einer verbindlichen Sicherstellung der geplanten Nutzungen. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Nahversorgung im Stadtteil Köln-Weiß. Darüber hinaus wird ein besonderer Wert auf die sozi- ale Durchmischung des Projekts gelegt, indem mindestens 30 % der entstehenden Wohnun- gen als geförderter Wohnraum realisiert werden sollen. Dies dient dazu dem wachsenden Be- darf an bezahlbarem Wohnraum in Köln gerecht zu werden und eine breite Zugänglichkeit des Wohnraums sicherzustellen. Das Vorhaben sollte eine städtebauliche Neuordnung vorsehen, bei der die Parkplatzfläche nicht prominent an der Straße liegt, sondern dezentraler integriert wird. Darüber hinaus müs- sen die Belange des Hochwasserschutzes konsequent berücksichtigt werden, insbesondere durch Maßnahmen wie eine angepasste Bauweise, die Minimierung von Versiegelung und die Schaffung von Retentionsflächen, um den Standort sicher und zukunftsfähig zu gestalten. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Planung wäre die Ausrichtung auf eine klimagerechte und nachhaltige Entwicklung. Klimaanpassungsmaßnahmen wie die Integration von Grünflächen und die Nutzung erneuerbarer Energien sollen sicherstellen, dass das Projekt zukunftsfähig gestaltet wird. Zudem wäre ein Mobilitätskonzept erforderlich, das umweltfreundliche und zu- kunftsfähige Erschließungsoptionen integriert. 4 Um eine hohe Planungsqualität zu gewährleisten, soll ein Qualifizierungsverfahren mit min- destens fünf Planungsbüros durchgeführt werden. Dadurch können differenzierte Lösungen entwickelt werden, die auf die spezifischen Anforderungen des Quartiers abgestimmt sind. Er- gänzend wird ein hohes Maß an Transparenz durch die Einbindung der Öffentlichkeit ange- strebt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll deshalb nach Modell 2 in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden. Eine Abendveranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in den Planungsprozess einzu- bringen, ihre Anliegen zu äußern und die Projektentwicklung mitzugestalten. Unabhängig von der Beschlussfassung ist eine Einordnung in das bestehende Arbeitspro- gramm zu Bebauungsplanverfahren des Stadtplanungsamtes erforderlich. Angesichts vieler bereits beantragter Verfahren und enger personeller Ressourcen wäre nur eine mittel – lang- fristiger Start möglich. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau- ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben fin- det eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Vorhabens Anlage 2 Lage im Bereich der Deichschutzzonen 1 und 2 Anlage 3 Ausschnitt des Flächennutzungsplans Anlage 4 Präsentation des Vorhabenträgers Schoofs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3921/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 09.12.2024 09:59