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KRS 4/2022

Anfrage der CDU-Fraktion ,,Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)''

Sitzungsvorlage KRS 04.03.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 04.03.2022, TOP 6.1

Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der CDU-Fraktion ,,Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)'')

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Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2022)

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Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der CDU-Fraktion ,,Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)'')

9540 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 4/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson 
Herr Martin Nuß-
baum, Frau Celina 
Kuhn 
Telefon 0221-147 3673 , 
0221-147 3421 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 01.03.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung und Struktur-
fragen 04.03.2022 6.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion ,,Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen-
richtlinie (EG-WRRL)'' 
 
Vorschlag: 
Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
I. Die Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk Köln  
1. Auf S. 2 wird ein Investitionsbedarf von 2,7 Mrd. € für den Zeitraum 2010 – 2027 aufge-
führt. Dies ist eine Gesamtzahl für NRW. Welcher Betrag entfällt dabei auf den RB Köln 
und welcher Anteil dieser auf den RB Köln entfallenden Summe ist bis heute bereits inves-
tiert?  
 
Ein fest geplantes Investitionsvolumen im Regierungsbezirk Köln für den Zeitraum 2010 – 2027 ist 
mir nicht bekannt. Über die Mittelverteilung entscheidet das MULNV. In Tabelle 1 sind die jährlich 
bewilligten Mittel für die Jahre 2010 bis 2021 der Bezirksregierung Köln dargestellt.  
 
Tabelle 1: Bewilligte Fördermittel für die Jahre 2010 bis 2021 der Bezirksregierung Köln 
 
Bewilligte Fördermittel [€] 
2010 2.168.485,00 
2011 2.802.347,62 
2012 1.213.453,24

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2022 Seite 2 von 5 
2013 3.475.514,39 
2014 14.855.725,34 
2015 10.861.518,90 
2016 6.640.905,58 
2017 3.122.349,02 
2018 5.416.481,70 
2019 335.544,00 
2020 5.663.100,03 
2021 3.010.104,29 
Summe 59.565.529,11 
 
 
 
2. Der Haushaltsansatz im HH-Planentwurf 2022 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt aus 
dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts. Die Verwaltung wird gebeten, für die 
Jahre 2017-2022 darzustellen, welcher Anteil für die Jahre 2017-2022 der jeweils im 
Haushalt NRW eingestellten Summe für den RB Köln vorbehalten worden ist (Planung) 
und verausgabt wurde (Ist)?  
 
Wie schon oben ausgeführt entscheidet über die Mittelverteilung auf die Bezirksregierungen das 
MULNV. Ein fester Anteil für die Bezirksregierung Köln ist mir nicht bekannt.  
In Tabelle 2 ist der jeweilige Haushaltsansatz für die Titelgruppe 70 für 2017 bis 2022 dargestellt. 
Insgesamt wurden der Bezirksregierung Köln in den letzten fünf Jahren 17.547.579,04 € Förder-
mittel bewilligt. Viele Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre führten 2019 zu einer erhöhten 
Vorbelastung des Haushalts. Aus diesem Grund kam es zu einer auffälligen geringen Neubewilli-
gung von Fördermittel im Jahr 2019. 
 
Tabelle 2: Haushaltsansatz NRW 10050 Titelgruppe 70 sowie bewilligte Fördermittel und zurück-
gemeldete Fördermittel der Bezirksregierung Köln (2017 – 2022) 
 
Haushaltsansatz 
NRW  
10050 TG 70 
Bewilligte Förder-
mittel BR K [€] 
Zurückgemeldete 
Fördermittel [€] 
2017 74.200.000,00 3.122.349,02 72.526,00 
2018 74.200.400,00 5.416.481,70 313.100,00

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2022 Seite 3 von 5 
2019 74.200.400,00 335.544,00 0,00 
2020 71.330.000,00 5.663.100,03 454.000,00 
2021 61.330.000,00 3.010.104,29 0,00 
2022 64.330.000,00 offen offen 
Summen  17.547.579,04                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               839.626,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
 3.  Wieviel Geld ging an den Landeshaushalt nach Düsseldorf zurück resp. wurde an an-
dere RB gegeben?  
 
Nicht benötigte Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen werden jeweils im Oktober eines 
Jahres an das MULNV zurückgemeldet. Gründe für eine Rückmeldung sind bspw. reduzierte Kos-
ten oder verschobene bzw. zurückgezogene Maßnahmen. Ob und in welcher Höhe diese zurück-
gemeldeten Mittel und Verpflichtungsermächtigungen anderen Bezirksregierungen zugewiesen 
wurden, ist mir nicht bekannt. Wie in Tabelle 2 dargestellt, wurden in den Jahren 2017 bis 2022 
insgesamt 839.626,00 € Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen zurückgemeldet.  
 
 4.  Wie hoch ist der Anteil der Gewässerstrecken im RB Köln, die das Ziel verfehlen?  
 
Im Regierungsbezirk Köln liegen 376 Oberflächenwasserkörper mit einer Gesamtlänge von ca. 
2826 km. Davon sind derzeit 303 Oberflächenwasserkörper, mit einer Gewässerstrecke von ca. 
2369 km, in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Insgesamt verfehlen etwa 83% der Gewäs-
serstrecken das Ziel.  
 
 5. Wie viele Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG wurden im RB Köln durch die 
Verwaltung in den Jahren 2014-2021 mit dem Ziel der Umsetzung der EG-WRRL eingelei-
tet? 
 
Für den Zeitraum von 2014 bis 2021 wurden insgesamt sechs Bodenordnungsverfahren nach dem 
FlurbG im RB Köln durchgeführt, zwei auf Anregung der Bezirksregierung Köln, drei auf Anregung 
des WVER und eins auf Anregung des Erftverband.

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2022 Seite 4 von 5 
6. Wie viele auf Ihr Betreiben / Unterstützung der Verwaltung hin?  
 
Siehe Frage 5. Ein weiteres Verfahren auf Anregung der Bezirksregierung Köln ist derzeit in Pla-
nung.  
 
II. Das Fördergeschehen zur WRRL in 2021  
 
1. Wann wurde der Bedarf gemeldet und was war der Grund für die Kürzung der Bedarfs-
liste?  
 
Die Meldung für den aktuellen Mittelbedarf 2021 an das MULNV erfolgte am 20.01.2021 und am 
23.09.2021. Die im Jahr 2021 vorgelegte Liste „RR-Priorisierung 2021“ enthielt die Maßnahme „Vey-
bachausbau“, welcher nach Herstellung des Benehmens mit dem Regionalrat als Maßnahme des 
Hochwasserschutzes eingestuft wurde und daher nicht mehr in der Mittelanmeldung der TG 70 ent-
halten war. Stattdessen wurde diese Maßnahme für die TG 66 gemeldet.  
 
2. Welches war die Begründung für die Kürzung durch das MULNV?  
 
Nach Aussage des MULNV standen nur Mittel in dem zugewiesenen Umfang zur Verfügung.  
 
3. Wann wurden die Mittel der BR Köln zugewiesen? 
 
Die Mittel wurden durch das MULNV mit Erlassen vom 09.06.2021, 08.11.2021 und 29.11.2021 
zugewiesen. 
 
4. Wie viele der in 2021 geförderten Maßnahmen wurden in 2021 erstmals gefordert und 
mit welcher Gesamtsumme an Förderung? 
 
Im Jahr 2021 wurden elf neue Maßnahmen mit einer Gesamtsumme i.H.v 2.835.408,00 € 
gefördert. Diese Summe beinhaltet neben den ausgezahlten Kassenmittel auch die Ver-
pflichtungsermächtigungen der nachfolgenden Jahre. 
 
III. Vorausschau auf zentrale Fördermaßnahmen zur Umsetzung der WRRL am Beispiel SU 8 
– Merken-Huchem-Stammeln und TP.1010-MR1-Rur-SU11- Durchgängigkeit Lendersdorfer 
Rurwehr

Sitzungsvorlage KRS KRS 4/2022 Seite 5 von 5 
Wie in der Sitzungsvorlage für die Regionalratssitzung am 11.02.2022 erläutert, wurden am 
10.11.2021 alle dem Fachdezernat bekannten, potentiellen Zuwendungsempfänger im Regie-
rungsbezirk angeschrieben und um Meldung ihres Mittelbedarfs für das Haushaltsjahr 2022 gebe-
ten. Die Rückmeldungen wurden anhand eines sechspunktigen Kriterienkatalogs priorisiert. Hierfür 
muss sowohl die wasserrechtliche Zulassung, als auch ein vollständig geprüfter Förderantrag der 
gemeldeten Maßnahme vorliegen. Die dem Regionalrat Anfang des Jahres vorgelegte Priorisie-
rungsliste enthält demnach nur die zu diesem Zeitpunkt beantragten und geprüften Maßnahmen. 
Wie in den vergangenen Jahren werden im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen in die Priorisie-
rungsliste aufgenommen, die die Voraussetzungen erfüllen.  
 
1. Warum findet sich die Maßnahme „SU 8 – Merken-Huchem-Stammeln, eine u. a. wegen 
des Rückbaus eines Querbauwerks für die Wiederansiedlung des Lachses so wichtige 
Maßnahme, nicht in der Priorisierung 2022?  
 
Mit E-Mail vom 01.12.2021 wurden mir die für das Jahr 2022 geplanten Maßnahmen des WVER 
mitgeteilt. Darin enthalten die Maßnahme „SU 8 – Merken-Huchem-Stammeln“. Laut Mitteilung 
wurde die wasserrechtliche Zulassung dieser Maßnahme am 03.09.2020 erteilt. Ein Förderantrag 
ist am 23.12.2021 bei mir eingegangen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Priorisierungsliste 
konnte der Förderantrag noch nicht geprüft werden. Somit waren die o.g. Voraussetzungen zur 
Aufnahme in die Priorisierungsliste zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt. Der Antrag wird zurzeit 
geprüft und wird dann in die Priorisierungsliste und Mittelanmeldung aufgenommen.  
 
2. Warum findet sich das Projekt TP.1010-MR1-Rur-SU11-Durchgängigkeit Lendersdorfer 
Rurwehr nicht in der Priorisierungsliste 2022?  
Was muss aus Ihrer Sicht der Verwaltung getan werden, damit dieses Projekt in der der 
Priorisierungsliste 2022 bzw. in den Nachmeldungen 2022 enthalten sein kann? Wann ist 
aus Ihrer Sicht mit einer Förderung dieser Maßnahme zu rechnen?  
 
In den vom WVER am 01.12.2021 mitgeteilten geplanten Maßnahmen ist ebenfalls die Maßnahme 
„Durchgängigkeit Lendersdorfer Rurwehr“ aufgeführt. Da das wasserrechtliche Zulassungsverfah-
ren zurzeit noch nicht abgeschlossen ist und auch noch kein Förderantrag gestellt wurde, wurde 
die Maßnahme noch nicht in die Priorisierungsliste aufgenommen. Sobald die Voraussetzungen 
erfüllt sind wird selbstverständlich auch diese Maßnahme in die Priorisierungsliste mit aufgenom-
men. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der  CDU-Fraktion vom 14.02.2022

Sitzungsvorlage KRS (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.02.2022)

3265 Zeichen

An den Vorsitzenden 
der Kommission für  
Regionalplanung und Strukturfragen 
 
 
 
 
 
 
 
04. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen am 04. März 2022 
 
 
Sehr geehrter Herr Windhuis, 
 
wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung de r 
Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen aufzunehmen: 
 
Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 
 
Zur Drucksache  Nr. RR 5/2022 „Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen 
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)“ zur Sitzung des Regionalrates Köln am 14. Februar 
2022 in Verbindung mit der Drucksache. Nr. RR 113/2021 ergeben sich für uns folgende 
Fragen:  
 
 
I. Die Umsetzung der WRRL im Regierungsbezirk Köln 
 
1. Auf S. 2 wird ein Investitionsbedarf von  2,7 Mrd. € für den Zeitraum 2010 – 2027 
aufgeführt. Dies ist eine Gesamtzahl für NRW. Welcher Betrag entfällt dabei auf den 
RB Köln und welcher Anteil dieser auf den RB Köln entfallenden Summe ist bis heute 
bereits investiert? 
2. Der Haushaltsansatz im HH-Planentwurf 2022 beträgt 64,3 Mio. €, bereitgestellt aus 
dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts. Die Verwaltung wird gebeten, für die 
Jahre 2017-2022 darzustellen, welcher Anteil für die Jahre 2017-2022 der jeweils im 
Haushalt NRW eingestellten Summe für den RB Köln vorbe halten worden ist 
(Planung) und verausgabt wurde (Ist)?  
3. Wieviel Geld ging an den Landeshaushalt nach Düsseldorf zurück resp. wurde an 
andere RB gegeben? 
4. Wie hoch ist der Anteil der Gewässerstrecken im RB Köln, die das Ziel verfehlen? 
5. Wie viele Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG wurden im RB Köln durch die 
Verwaltung in den Jahren 2014-2021 mit dem Ziel der Umsetzung der EG -WRRL 
eingeleitet?  
6. Wie viele auf Ihr Betreiben / Unterstützung der Verwaltung hin? 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
 
 
Köln, 14. Februar 2022

2 
 
II. Das Fördergeschehen zur WRRL in 2021 
1. Wann wurde der Bedarf gemeldet und was war der Grund für die Kürzung der 
Bedarfsliste? 
2. Welches war die Begründung für die Kürzung durch das MULNV?  
3. Wann wurden die Mittel der  BR Köln zugewiesen? 
4. Wie viele der in 2021 geförderten Maßnahmen wurden in 2021 erstmals gefordert und 
mit welcher Gesamtsumme an Förderung? 
 
III. Vorausschau auf zentrale Fördermaßnahmen zur Umsetzung der WRRL am 
Beispiel SU 8 – Merken-Huchem-Stammeln und TP.1010-MR1-Rur-SU11-
Durchgängigkeit Lendersdorfer Rurwehr 
 
1. Warum findet sich die Ma ßnahme „SU 8 – Merken-Huchem-Stammeln, eine u. a. 
wegen des Rückbaus eines Querbauwerks für die Wiederansiedlung des Lachses so 
wichtige Maßnahme, nicht in der Priorisierung 2022? 
2. Warum findet sich das Projekt TP.1010 -MR1-Rur-SU11-Durchgängigkeit 
Lendersdorfer Rurwehr nicht in der Priorisierungsliste 2022?  
Was muss aus Ihrer Sicht der Verwaltung getan werden, damit dieses Projekt in der 
der Priorisierungsliste 2022 bzw. in den Nachmeldungen 2022 enthalten sein kann? 
Wann ist aus Ihrer Sicht mit einer Förderung dieser Maßnahme zu rechnen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
   
 
 
Stefan Götz          Dr. Ralf Nolten (MdL) 
(Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

04.03.2022 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 6.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRS 4/2022
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
04.03.2022
Erstellt
18.02.2022 08:35