V/0456/2024
Sachstand und priorisiertes Umsetzungskonzept zum Fahrradnetz 2.0
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Anlage A
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Anlage A zur V/0456/2024 Kurzüberblick Die Stadt Münster steht wie kaum eine andere Kommune in Deutschland für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel Nummer 1. Ein Radverkehrsanteil von 47%, der Deutsche Fahrradpreis 2023 und die Auszeichnung als Fahrradhauptstadt beim ADFC-Fahrradklimatest sind nur einige Belege dafür, welchen Weg Münster eingeschlagen hat und konsequent fortsetzen wird. Das vor- liegende priorisierte Umsetzungskonzept trägt einen entscheidenden Teil dazu bei, dass Münster noch fahrradfreundlicher wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das priorisierte Umsetzungskonzept zum Fahrradnetz 2.0 dient als Grundlage, um Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft zu fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Das priorisierte Umsetzungskonzept fürs Fahrradnetz 2.0 hat zum jetzigen Zeitpunkt keine finanzi- ellen Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in geson- derten Beschlussvorlagen mitgeteilt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch das Fahrradnetz 2.0 maßgeb- lich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klima- freundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Beschlussvorlage
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V/0456/2024 V/0456/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sachstand und priorisiertes Umsetzungskonzept zum Fahrradnetz 2.0 Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 04.09.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt die bereits laufenden Maßnahmen zur Reali- sierung des hierarchischen Fahrradnetzes 2.0 zur Kenntnis: Aegidiistraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Albersloher Weg: konzeptionelle Entwicklung Bohlweg / Ostmarkstraße (u.a. Ring-Querung): FahrradstraßePlus / Zweirichtungsradweg Bremer Straße: Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn Dieckstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Gievenbeck Ortsmitte: Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn Gremmendorfer Weg (Abschnitt WLE-Haltepunkt) Heumannsweg: Zweirichtungsradweg Horstmarer Landweg: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Hüfferstraße: Variantendiskussion Kanalstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Mecklenbecker Straße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Piusallee: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Schillerstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Schmeddingstraße und Waldeyerstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Thierstraße: Variantendiskussion Wilhelmstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Amt für Mobilität und Tiefbau 14.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6582 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0456/2024 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst das Maßnahmenprogramm der Priorität 1 (s. Anlage 1) umzusetzen und den politischen Gremien jeweils Planungs - und Baubeschlüsse vorzule- gen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass darüberhinausgehen- de Maßnahmen Einfluss auf die Umsetzungsgeschwindigkeit des Programms haben können. 3. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass Beschlussvorlagen für So- fortmaßnahmen (vgl. V/0379/2024, V/0412/2024, V/0413/2024, V/0414/2024, V/0415/2024) vorbereitet wurden. 4. Die Prüfung der im Zuge der politischen Beschlussfassung vorgeschlagenen ergänzenden vier Handlungsempfehlungen (zur Vorlage V/0493/2023) und die daraus resultierende Priorisie- rung wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen des priorisierten Umsetzungskonzepts sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend kalkulierbar. Daher werden sie projektbezogen im Zuge der Planungs- und Bau- beschlüsse vorgelegt. Begründung: Die Radverkehrsinfrastruktur in Münster wird stetig weiterentwickelt . In den letzten Jahren wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die das Radfahren in der Fahrradstadt Münster komfortabler, si- cherer und zügiger machen und der steigenden Menge an Radverkehr gerecht werden. Zu erwähnen sind Projekte wie die Velorouten, die Kanalpromenade, die Qualitätsstandards der Fahrradstraßen 2.0 (u.a. Bismarckallee, Bohlweg, Lütkenbecker Weg / Lindberghweg) oder das Leezenflow-System. Eine Gesamtübersicht über die wesentlichen eingeschlagenen Maßnahmen zur Förderung des Rad- verkehrs gibt die aktuelle Berichtsvorlage V/0459/2024. Dennoch ist eine Weiterentwicklung des Straßen - und Stadtraums nötig, um den Radverkehr auf- grund der stetig w achsenden Anzahl an Radfahrenden sowie veränderten Anforderungen des Rad- verkehrs entsprechend der Ziele des Masterplans Mobilität Münster 2035+ zu verbessern und als nachhaltiges Verkehrsmittel zu stärken. Auch Münsters positive Identität als Fahrradstadt ist zu pfle- gen. Daher wurde im Sommer 2022 mit Beschluss des Fahrradnetzes 2.0 (vgl. V/0249/2022) die konzepti- onelle Grundlage zur Weiterentwicklung des Radverkehrssystems in Münster gelegt. Erstmalig wurde für die Fahrradstadt Münster ein hierarchisches Radverkehrsnetz erarbeitet, das die strategische Ba- sis für eine qualitätsvolle Umgestaltung und einen ambitionierten Neu- und Ausbau der bestehenden Infrastruktur ermöglicht. Um das Fahrradnetz 2.0 zu konkretisieren, wurden im Anschluss 42 Handlungsempfe hlungen erar- beitet, die im Februar 2024 politisch beschlossen wurden (vgl. V/0493/2023). Da die Handlungsempfehlungen insgesamt Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von über 100 Kilometern umfassen, folgte im Anschluss ein Abgleich mit bereits laufen den Maßnahmen (vgl. Be- schlusspunkt 1), eine Indikatoren basierte Priorisierung (vgl. Beschlusspunkt 2) und die Festlegung von Sofortmaßnahmen (vgl. Beschlusspunkt 3). In der Summe ergibt sich ein zielgerichtetes Umset- zungskonzept, das durch seine Fokussier ung für signifikante Verbesserungen des Radverkehrs im Rahmen der vorhandenen Ressourcen sorgen wird. - 3 - V/0456/2024 Zu Beschlusspunkt 1) Sachstand zur Umsetzung laufender Maßnahmen (A-Z) Derzeit befinden sich folgende Projekte / Maßnahmen bereits in fortgeschrittener P lanung, Aus- schreibung oder Realisierung bzw. es bestehen bereits konkrete Gremienbeschlüsse. Diese Maß- nahmen wirken sich allesamt positiv aufs Fahrradnetz 2.0 aus und sollen losgelöst vom Indikatoren gestützten Umsetzungskonzept mit höchster Priorität fort geführt werden (Prio 1.). Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit wurden jene Maßnahmen im vorliegenden Umsetzungskon- zept als „laufende Maßnahme“ kenntlich gemacht. Insgesamt umfassen diese eine Länge von ca. 14,1 Kilometern. Aegidiistraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus In enger Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde werden derzeit die Anord- nungsvoraussetzungen für die Einrichtung als FahrradstraßePlus erarbeitet. Albersloher Weg: konzeptionelle Entwicklung Ortsmitte Gremmendorf: Im Zuge der Entwicklung des York -Quartiers wird ein Gestaltungskonzept entwickelt, das ein Zusammenwachsen des bestehenden Stadtteilzentrums (Ortsfahrbahn entlang des Albersloher Wegs, „Gremmendorfer Meile“ genannt) und dem neuen York -Quartier fördert (V/0416/2024). Die vielfältigen Ansprüche an den Raum werden berücksichtigt und auch die Velorou- te Sendenhorst – Albersloh – Münster findet ihren Platz. Bohlweg und Ostmarkstraße (u.a. Ring-Querung): FahrradstraßePlus / Zweirichtungsradweg Dieser Abschnitt befindet sich zurzeit in der Ausführungsplanung. Die Ringquerung soll für Radfah- rende optimiert werden. Ziel ist es, auf der nördlichen Seite des Ringes eine veloroutentaugliche Ver- bindung zwischen dem Bohlweg und der Dieckstraße zu erstellen. Die Umsetzung ist ab Herbst 2025 geplant. Bremer Straße: Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (V/0573/2023) Die Planung der Bremer Straße zwischen dem Hansaring und der Hamburger Straße sieht Tempo 50 mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn vor, da aufgrund der Klassifizierung keine Temporeduzierung und somit auch keine Fahrradstraße möglich sind. Eine Umwidmung zur Gemeindestraße wird ge- prüft. Dieckstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus (in der Umsetzung) Die Umgestaltung der Dieckstraße zur FahrradstraßePlus als Teil der Veloroute 12 Telgte -Münster befindet sich in der Umsetzung. Die Maßnahme wird voraussichtl ich im Spätsommer 2024 abge- schlossen. Gievenbeck Ortsmitte: Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn (V/0732/2023/1) Im Zuge der Umgestaltung der Ortsmitte Gievenbeck werden die vorhanden baulichen Radwege ent- lang der Von-Esmarch-Straße und des Enschedewe gs im Ausbaubereich der Maßnahme aufgeho- ben, zurückgebaut und Radfahrende künftig auf der Fahrbahn, teilweise mit Schutzstreifen, geführt. Details sind der Vorlage V/0732/2023/1 zu entnehmen. Gremmendorfer Weg (Abschnitt WLE-Haltepunkt) Im Zuge der WLE - Reaktivierung wird der Bahnübergang am Gremmendorfer Weg umgebaut. Die vorhandene Querungshilfe wird durch eine Lichtsignalanlage ersetzt. Radfahrende werden in die Sig- nalisierung mit aufgenommen. Der Umbau der Strecke ist ab August 2025 geplant. - 4 - V/0456/2024 Heumannsweg:_Zweirichtungsradweg (V/0402/2024) Im Abschnitt Heumannsweg wird der Radverkehr heute beidseitig im Einrichtungsverkehr auf benut- zungspflichtigen Radwegen geführt. Der weit überwiegende Teil der Radfahrenden in Richtung Gremmendorf nutzt jedoch den südlichen Radweg entgegen der Fahrtrichtung als Geisterfahrer, um die signalisierte Querung am Knotenpunkt Albersloher Weg / Heumannsweg zu umgehen und mit möglichst geringem Zeitverlust von der Fahrradstraße Plus Lindberghweg auf den Bahnseitenweg zu gelangen. Im Rahmen des fortschreitenden Ausbaus der Veloroute 11 Everswinkel -Münster soll die Radver- kehrssituation am Heumannsweg verbessert werden. Hierzu ist geplant, entlang der Südseite des Heumannsweges anstelle des bestehenden Einrichtungsr adweges einen Zweirichtungsradweg mit begleitendem Gehweg zu errichten. Dieser Planungsansatz orientiert sich an dem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis der Radfahrenden und erhöht Komfort und Sicherheit auf dem Veloroutenabschnitt deutlich. Der Zweirichtungsradweg soll am Knotenpunkt Heumannsweg / Lindberghweg als „vierter“ Knotenpunktarm (nur Radverkehr) an die FahrradstraßePlus Lindberghweg anschließen. Horstmarer Landweg: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Der Horstmarer Landweg soll zwischen Orléans -Ring und Austermannstraße als FahrradstraßePlus ausgebildet werden. Dazu werden in enger Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbe- hörde die Anordnungsvoraussetzungen erarbeitet. Im Bereich zwischen Orléans-Ring und Corrensstraße wird aufgesatteltes Kfz-Parken ermöglicht. Im weiteren Verlauf bleibt das Parken in Parkbuchten erhalten. Für den Abschnitt Orléans-Ring bis Cor- rensstraße wurde am 26.10.2023 (V/0443/2023) ein Planungs- und Baubeschluss gefasst. Die Um- setzung soll im Sommer 2025 beginnen. Hüfferstraße: Variantendiskussion Die Hüfferstraße ist Teil der Veloroute 5 von Nottuln nach Münster. Derzeit werden mehrere Füh- rungsformen des Radverkehrs auf der Hüfferstraße untersucht. Die Planung wird voraussichtlich An- fang 2025 zur Beschlussfassung vorliegen. Kanalstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Die Kanalstraße soll im Nachgang zur Kanalbaumaßnahme und dem Bau des Schneckenpumpwer- kes zur Fahrradstraße Plus umgebaut werden. Dazu werden in enger Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde die Anordnungsvoraussetzungen erarbeitet. Die Planung für den I. Bauabschnitt zwischen Lublinring und Rjasanstraße soll im IV. Quartal 2024 den politischen Gremien vorgelegt werden. Die Plan ung für den II. Bauabschnitt zwischen Rjasan- straße und Promenade wird aktuell erstellt und soll 2025 politisch beraten werden. Mecklenbecker Straße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Der verkehrstechnische Entwurf zur Umgestaltung der Mecklenbecker Straße zur FahrradstraßePlus im Abschnitt zwischen Dingbänger Weg und Bahnübergang Zur Landwehr als Teil der Veloroute 6 Senden-Münster wird derzeit überarbeitet. Es ist vorgesehen, im Frühj ahr 2025 einen gemeinsamen Planungs- und Baubeschluss für die Planung einzuholen. Piusallee: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Die Piusallee soll zwischen Niedersachsenring und Hoher Heckenweg als Fahrradstraße Plus ausge- baut werden und ist Teil der Veloroute 1 von Greven nach Münster. Eine Information der Öffentlich- keit hat dazu bereits am 11.04.2024 stattgefunden. Die Planung wird voraussichtlich in den kommen- den Sitzungen der Politik vorgelegt. Nach den derzeit no ch andauernden Baumaßnahmen wird eine - 5 - V/0456/2024 Interimslösung umgesetzt. Diese ordnet das Parken und führt den Radverkehr in der Fahrbahn. 2026 wird der endgültige Ausbau zur FahrradstraßePlus voraussichtlich beginnen. Schillerstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus (Baubeginn Herbst 2024) Mit der Vorlage V/0392/2023 wurde auf Grundlage eines Verkehrstechnischen Entwurfs der Pla- nungs- und Baubeschluss für die Umgestaltung der Schillerstraße zur FahrradstraßePlus zwischen den Knotenpunkten Bremer Platz / Schillerstraße und Hansaring / Schillerstraße als Teil der Veloroute 11 Everswinkel-Münster im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 26.10.2023 gefasst. Gegenwärtig befindet sich dieses Projekt in der Phase der Ausführungsplanung. Parallel zur Ausführungsplanung wurde mit bauvorbereitenden Arbeiten begonnen. Um die Umsetzung der Maßnahme möglichst kurz- fristig nach Fertigstellung der Ausführungsplanung realisieren zu können, wurden die auszuführenden Arbeiten bereits als Einzelauftrag aus einem Rahmenvertrag an ein Tiefbauunternehmen vergeben. Der Umbau beginnt im Herbst 2024. Schmeddingstraße und Waldeyerstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus Die Schmeddingstraße und die Waldeyerstraße sind Teil der Veloroute 5 von Nottuln nach Münster und sollen entsprechend der Fahrradstraßenstandards umgebaut werden. Hierzu wird es Ende des Jahres eine Bürgerinneninformation geben, bei der Anlieger/innen und interessierten Bürger/innen die geplante Baumaßnahme näher erläutert wird. Anschließend an die noch anstehende Kanalbaumaß- nahme kann der Umbau zur Fahrradstraße Plus sowie die Umgestaltung Sentrup Mitte voraussichtlich Mitte 2027 beginnen. Thierstraße: Variantendiskussion Für die Thierstraße (Teil der Veloroute 8 Ascheberg -Münster) sind zwei Planvarianten aktuell in der fachlichen Debatte – der ergänzende Neubau eines straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweges im südlichen Teilabschnitt zwischen Burgwall und Amelsbürener Straße oder die Einrich- tung ei ner durchgehenden Fahrradstraße Basis auf voller Länge unter Herausnahme des Kfz- Durchgangsverkehrs. Die Planungsalternativen sollen mit der Anliegerschaft und der Politik diskutiert werden. Als Vorab-Maßnahme zur kurzfristigen Verbesserung der Radverkehrssicherheit wurde im Herbst 2023 bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h gesenkt. Zur Überprüfung der Beachtung und Wirksamkeit dieser Änderung werden derzeit verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei durchgeführt. Wilhelmstraße: Umgestaltung zur FahrradstraßePlus (in der Umsetzung) Die Umgestaltung der Wilhelmstraße zur FahrradstraßePlus als Teil der Veloroute 3 Altenberge - Münster befindet sich in der Umsetzung. Voraussichtlich Ende August rückt die Baustelle zur Sanie- rung der Versorgungsleitungen in den nächsten Bauabschnitt zwischen Veghestraße und Röschweg vor. Die Asphaltarbeiten erfolgen, wenn die vorbereitenden Arbeiten an den Versorgungsleitungen in allen Bauabschnitten abgeschlossen sind. Abbildung 1: Bauabschnitt 1 der Willhelmstraße Anfang Juli 2024 (Foto: Stadt Münster) - 6 - V/0456/2024 Zu Beschlusspunkt 2) Priorisiertes Umsetzungskonzept Um künftige Maßnahmen zu priorisieren, hat das Amt für Mobilität und Tiefbau nach Rücksprache mit den bei Verkehrsfragen relevanten Fachämtern und Behörden (Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei) vorliegendes Umsetzungskonzept aufgestellt. Hierzu wurden die 42 gutachterlichen Handlungsemp- fehlungen zum Fahrradnetz 2.0 ( vgl. V/0493/2023) zunächst in 92 Teilabschnitte untergliedert und dahingehend vorsortiert, ob sich Projekte bereits in der Umsetzung befinden (siehe oben : „laufende Maßnahmen“). Maßgeblich für die darauffolgende Priorisierung der weiteren Maßnahmen sind die drei gleichrangig gewichteten Indikatoren „Netzlückenschluss erforderlich“, „dringende bauliche Aufwertung erforderlich“ und „schnelle Umsetzbarkeit“. Wenn mindestens zwei der drei genannten Indikatoren erfüllt sind, erhält die jeweilige Maßnahme die höchste Priorisierung (Prio. 1). Falls nur ein oder kein Priorisierungsindikato r zutreffend ist, wird die Maßnahme entsprechend niedriger eingestuft (Prio. 2). Im Ergebnis sind 40 der insgesamt 9 2 Teilabschnitte der Priorität 1 zugeordnet (ca. 46,3 Kilometer, davon ca. 14,1 Kilometer laufende Maßnahmen) und 52 Teilabschnitte der Priorität 2. Für alle Maßnahmen, die im Umsetzungskonzept enthalten sind, wird die Stadtverwaltung den Gre- mien entsprechend der Priorisierung eigenständige Planungs- und Baubeschlüsse nach Abwägung aller fachlichen Belange vorlegen. Ganz entscheidend für den Erfolg des vorliegenden Umsetzungskonzepts wird es sein, dass in den kommenden Jahren eine Fokussierung auf die priorisierten Maßnahmen stattfindet. Aus diesem Grund sind weitere Anregungen zu Radverkehrsmaßnahmen im Stadtgebiet zunächst zurückzustel- len, soweit diese nicht explizit durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität in die Prioritätenliste (vgl. Anlage 1) aufgenommen werden. Zu Beschlusspunkt 3) Sofortmaßnahmen Obligatorisch hat ein Abgleich mit auf die Priorisierung E influss nehmenden Faktoren stattgefunden. Hier wurde ermittelt, welche Baumaßnahmen im Stadtgebiet anstehen (Kanalbau, Sanierungsmaß- nahmen, Leitungsbau), um ggf. Synergien in der Umsetzung zu heben. Um zeitnah Streckenabschnitte der Priorität 1 realisier en zu können, soll ein besonderer Fokus auf Sofortmaßnahmen gelegt werden, die ohne großen Planungsvorlauf kurzfristig realisiert werden kön- nen. Dies ist insbesondere mit dem im Februar 2024 beschlossenen Infr astrukturelement Fahr- radstraßeBasis möglich (vgl. Vorlage V/0493/2023). An dieser Stelle sei auf die jeweiligen Planungs - und Baubeschlussvorlagen verwiesen, die ebenfalls in der aktuellen Beschlusskette beraten werden: V/0379/2024 Fahrradabstellanlage am Bahnhaltepunkt Zentrum Nord Baubeschluss (Bezirksvertretung Mitte) V/0412/2024 Ashölter Weg / Am Hangkamp Planungs- und Baubeschluss (Bezirksvertretung Nord & Ausschuss für Verkehr und Mobilität) - 7 - V/0456/2024 V/0413/2024 Kötterstraße Planungs- und Baubeschluss (Bezirksvertretung Ost & Ausschuss für Verkehr und Mobilität) V/0414/2024 Tweehues / Niederort Planungs- und Baubeschluss (Bezirksvertretung West & Ausschuss für Verkehr und Mobilität) V/0415/2024 Dingstiege Planungs- und Baubeschluss (Bezirksvertretung Ost & Ausschuss für Verkehr und Mobilität) Zu Beschlusspunkt 4) Ergänzte Handlungsempfehlungen / Vorhaben Mit Beschluss der Vorlage V/0493/2023 wurde die Verwaltung gebeten, die 42 gutachterlichen Hand- lungsempfehlungen um vier weitere Abschnitte zu ergänzen (Wilhelmstraße, Hohe Geest, Roxeler Straße, Schmittingheide). Die Indikatoren basierte Priorisierung hat ergeben, dass für diese vier Abschnitte ein nachgeordneter Umsetzungsbedarf besteht. Dementsprechend wurden die Abschnitte in das Umsetzungskonzept mit der Priorität 2 aufgenommen. Zudem wurde die Verwaltung ebenfalls mit Beschluss der Vorlage V/0493/2023 beauftragt, zu prüfen, wie der Radverkehr am Alten Mühlenweg ohne zusätzliche Flächenversiegelung sicherer und attrakti- ver geführt werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist, dass Infrastruk turelemente wie Schutzstrei- fen, Radfahrstreifen oder die Einrichtung einer Fahrradstraße aufgrund der vorhandenen Fahrbahn- breiten, Kfz-Mengen sowie straßenverkehrsrechtlicher Anordnungsvoraussetzungen nicht umgesetzt werden können. Die Verwaltung favorisiert daher alternativ beidseitig eine Piktogrammkette mit Rad- symbolen aufzubringen, die Verkehrsteilnehmende für den Radverkehr sensibilisiert und das subjekti- ve Sicherheitsgefühl der Radfahrenden erhöht. Aufgrund von im Jahr 2025 anstehenden Asphaltar- beiten nördlich der Einmündung Pleistertimpen soll die Markierung erst im Nachgang erfolgen. Als perspektivische Lösung wird weiterhin die Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs ange- strebt, sofern nicht in den kommenden Jahren zurückgehende Kfz -Verkehrsmengen und - Durchgangsverkehre die Einrichtung einer Fahrradstraße ermöglichen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Priorisiertes Umsetzungskonzept – Tabelle Anlage 2 – Priorisiertes Umsetzungskonzept – Karte
Anlage 2 - Priorisiertes Umsetzungskonzept - Karte
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Anlage 1 - Priorisiertes Umsetzungskonzept - Tabelle
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Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (48)
- Aegidiistraße
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- Mecklenbecker Straße
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- Hohe Geest
- Tweehues
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0456/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.07.2024
- Erstellt
- 23.07.2024 17:31