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3987/2017

Zuschüsse zur Förderung von Kleinfestivals

Beschlussvorlage Ausschuss 09.01.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.02.2018, TOP 12.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3987/2017 
Freigabedatum 09.01.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschüsse zur Förderung von Kleinfestivals 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen, die Zuschüsse zur Förderung von Kleinfestivals von 25.000 
Euro auf 65.000 Euro zu erhöhen und nach folgenden Kriterien zu vergeben. 
 
 
Gefördert werden sollen Festivals und Veranstaltungen, die in experimentellen Ansätzen, die 
Grenzen zu anderen Gesellschaftsbereichen wie Jugendkultur, Sport, Medien, Stadtentwick-
lung sowie den angewandten Künsten (Design, Architektur) überschreiten. Gefördert werden 
sollen hierbei insbesondere junge oder neu gegründete Initiativen. 
 
Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten: 
- Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung 
- Innovation und Originalität in Veranstaltungsformat und Programmangebot 
- Erschließung neuer Zielgruppen 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  65.000     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit dem Gemeinsamen Änderungsantrag zum HPL-Entwurf „Verwendung der Kulturförder-
abgabe“ wurden für das Haushaltsjahr 2018 einmalig „Zuschüsse zur Förderung von Klein-
festivals“ in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß Ratsbeschluss zum Haus-
halt 2018 vom 07.11.2017 wurde die Verwaltung gebeten, die Mittelfreigabe dem Fach- und 
Finanzausschuss vorzulegen.  
 
Die Förderung von innovativen Kleinfestivals ist seit dem Doppelhaushalt 2016/2107 bereits 
als Förderinstrument etabliert. Mit den für den Haushalt 2018 zusätzlich zur Verfügung ge-
stellten Mitteln können weitere Kleinfestivals gefördert werden beziehungsweise ist eine er-
höhte Förderung möglich. Das Budget für das Förderinstrument beträgt nur für das Haus-
haltsjahr 65.000 Euro. 
 
Die Ziele der Förderung sollen wie bisher sein: 
- Erhalt und Verbesserung des kulturellen Angebots und seiner Vielfalt: Präsentation 
herausragender Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffender der lokalen sowie 
regionalen Szene Kölns 
- Vermittlung und Kommunikation: Stärkung der vermittelnden Arbeit in den Bereichen 
Diskurs, Theorie sowie Kontextualisierung 
- Vernetzung und Kooperation: Förderung inhaltlicher, publikumswirksamer und ökono-
mischer Synergieeffekte durch lokale, regionale und internationale Kooperation von 
Institutionen, Szenen, Spielstätten, Veranstaltern etc.

3 
- Verbesserung der Produktionsbedingungen: Verbesserung der allgemeinen Arbeits-
bedingungen der in Köln lebenden Kulturschaffenden zur Stabilisierung, Belebung und 
Aufwertung der freien Kulturszene. 
 
Aufgrund der zusätzlichen Mittel kann die bisher festgelegte Obergrenze von 5.000 Euro auf 
bis zu 10.000 Euro erhöht werden. Die Anträge können unterjährig bis spätestens 
30.09.2018 für das Haushaltsjahr 2018 gestellt werden.

Beratungsverlauf (2)

23.01.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3987/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.01.2018
Erstellt
19.12.2017 10:27