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3395/2024

Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.06.2025

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Anlage 1 Anhang 2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer

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Ansehen

Anlage 3 Bilanz 2023

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Ansehen

Anlage 5 Lagebericht 2023

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Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2023

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Ansehen

Anlage 2 Anlagenspiegel 2023

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Ansehen

Anlage 1 Anhang 2023

32462 Zeichen

21 
 
 
Anhang zum Jahresabschluss 2023 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlu sses 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- 
betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für 
große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- 
nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- 
sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- 
gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. 
Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den 
Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 
2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethod en 
Die Investmentanteile wurden gemäß § 341b (2) HGB dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewid- 
met. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Die Zeitwerte wurden auf 
Basis des von der jeweiligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 
29. Dezember 2023 ermittelt. 
Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu 
dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden 
gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern 
es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- 
fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- 
schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- 
ten. 
Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- 
bungen erfolgt gemäß § 341c (3) HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die 
Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der 
Effektivzinsmethode amortisiert. 
Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. 
Agiobeträge wurden aktivisch gemäß § 341c (2) HGB abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. 
Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die sonstigen Forderungen sowie Rech- 
nungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, gegebenenfalls unter Berücksichti- 
gung von Wertberichtigungen, angesetzt. 
Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- 
dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls 
außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden einheitlich über 
einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. 
Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für 
Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch die Verantwortliche Aktuarin beziehungs- 
weise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem zugehörigen und geneh- 
migten Technischen Geschäftsplan. 
Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und ihrer Kooperationspartner abgeleitet. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- 
nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- 
ten berechnet.

22 
 
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden mit der Teilwertmethode gemäß § 6a EStG 
berechnet. Als Rechnungszins werden 5,0 % gemäß § 36 Gemeindehaushaltsverordnung ver- 
wendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck-
Richttafeln-GmbH. 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- 
pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrages gemäß § 253 (1) HGB angesetzt worden. 
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

23 
 
3 Angaben zur Bilanz 
Aktiva 
B.  Kapitalanlagen 
B.I. Sonstige Kapitalanlagen  
B.I.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht f estverzinsliche Wertpapiere 
Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds  
KÖZU FundMaster 
174.770.242,18 Euro  
Immobilienfonds 375.067.420,17 Euro  
Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds 176.710.896, 40 Euro  
Private Debt Fonds 95.849.964, 41 Euro  
Summe 822.398.523,16 Euro  
 
B.II.2.  Inhaberschuldverschreibungen und andere fe stverzinsliche Wertpapiere 
Inhaberschuldverschreibungen 358.133.364,13 Euro 
Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschusses vom 
18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend 
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. 
B.II.3. Sonstige Ausleihungen 
B.II.3.a  Namensschuldverschreibungen  
Namensschuldverschreibungen  159.235.632,20
 Euro  
Öffentliche Namenspfandbriefe 57.500.000,00  Euro  
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00  Euro  
Hypothekennamenspfandbriefe 120.500.000,00  Euro  
ABS-Namensschuldverschreibungen 8.765.632,00  Euro  
Summe 346.001.264,20  Euro  
B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen 
Schuldscheinforderungen 75.114.657,81  Euro  
Darlehen an Mitglieder   
- Darlehen an die RheinEnergie  16.370.000,00  Euro  
Summe 91.484.657,81  Euro  
B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten 
Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- 
geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung in Höhe von ins- 
gesamt 18.500.000,00 €.

24 
 
Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen 
 
Kapitalanlagen 2023 Buchwert 
Euro 
Zeitwert 
Euro 
Bewertungs re- 
serve 
Euro 
II. Sonstige Kapitalanlagen    
1. Aktien, Investmentanteile und 
andere nicht festverzinsliche 
Wertpapiere  
   
a) KÖZU-FundMaster 174.770.242,18  184.842.455,20 10.072.213,02  
b) Immobilienspezialfonds 375.067.420,17  
 
396.807.920,64  
 
21.740.500,47  
c) Infrastrukturbeteiligungen 176.710.896,40  205.340.141,88  28.629.245,48  
d) Private Debt 95.849.964,41  98.533.775,86  2.683.811,45  
2. Inhaberschuldverschreibun- 
gen und andere festverzinsli- 
che Wertpapiere  
358.133.364,13  284.502.216,40 -73.631.147,73  
3. Sonstige Ausleihungen    
a) Namensschuldverschrei- 
bungen    
aa) Namensschuldverschrei- 
bungen 159.235.632,20 122.009.824,74  -37.225.807,46  
ab) Öffentliche Namens- 
pfandbriefe 57.500.000,00  47.969.659,00 -9.530.341,00  
ad) Hypothekennamens- 
pfandbriefe 120.500.000,00  90.739.686,00  -29.760.314,00  
ae) ABS-Namensschuldver-
schreibungen 8.765.632,00  27.650.845,50 18.885.213,50  
b) Schuldscheinforderungen 
und Darlehen    
ba) Schuldscheindarlehen 75.114.657,81  62.626.735,00  -12.487.922,81  
bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00  16.370.000,00  0,00  
4. Einlagen bei Kreditinstituten 18.500.000,00  18.500.00,00  0,00  
Summe 1.636.517.809,30  1.555.893.260,22 -80.624.549,08 
 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der 
Pflichtversicherung auf 1.548.603.317,60 Euro, die der Zeitwerte auf 
1.472.278.031,77 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 
76.325.285,83 Euro. 
Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Frei- 
willigen Versicherung auf 87.914.491,70°Euro, die der Zeitwerte auf 
83.615.228,45 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 
4.299.263,25 Euro.

25 
 
 
 
 
C. Forderungen 
C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver sicherungsgeschäft an: 
C.I.1. Versicherte  
Hier sind Forderungen in Höhe von 37.500,85 Euro aus überzahlten Rentenleistungen 
der Pflichtversicherung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher- 
ten für das Jahr 2023 in Höhe von 250,00 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen 
sind. 
C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2023 sowie 
sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 49.429,50 Euro, die am Bi- 
lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Die Forderungen werden im Jahr 2024 ge- 
tilgt.

26 
 
C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen 
der Pflichtversicherung in Höhe von 833.643,95 Euro. Sie wurden im Januar 2024 be- 
glichen. 
C.II. Sonstige Forderungen 
Hier sind Forderungen aus Erträgen verschiedener Fonds enthalten, die erst im Folge- 
jahr eingegangen sind.  
Außerdem beinhaltet dieser Posten Forderungen, die im Zusammenhang mit einem 
Dienstunfall entstanden sind. Diese Kosten werden vom Unfallgegner erstattet. 
 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
D.I. Sachanlagen und Vorräte  
Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- 
schaftsjahr wie folgt entwickelt: 
Anfangsbestand 91.208,19 
 Euro  
Zugang 16.803,20  Euro  
Abgang 0 Euro  
Planmäßige Abschreibungen 28.641,76  Euro  
Summe 79.369,63  Euro  
 
D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schec ks und Kassenbestand 
Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- 
wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesen. 
D.III. Andere Vermögensgegenstände 
Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 
2024, die bereits im Dezember 2023 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen 
und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
E.I. Abgegrenzte Zinsen 
Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.196.325,91 
 Euro 
 
E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.798,42  Euro 
 
F.  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  
Zum 31.12.2023 wurde die Deckungsrückstellung der Freiwilligen Versicherung (FV 
bzw. AV III) mit neuen Annahmen bewertet und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr 
deutlich erhöht (+19 Mio. °Euro). Die Erhöhung der Deckungsrückstellung führt zu ei- 
nem Defizit und kann nur teilweise aus der bestehenden Verlustrücklage kompensiert 
werden.  
Es verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 11.782.471, 88 Euro

27 
 
Passiva 
A. Eigenkapital 
A.I. Jahresüberschuss 
Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- 
rungstechnischen Rückstellungen gebucht, siehe hierzu vorstehenden Kommentar 
zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. 
A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen 
In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der 
ZVK Satzung ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung wurde die Verlustrücklage aufgelöst. Diese betrug 
3.525.104,92 Euro. Die Entnahme für das Jahr 2023 wurde durch die Verantwortliche 
Aktuarin errechnet, siehe hierzu vorstehenden Kommentar zum nicht durch Eigenkapi- 
tal gedeckten Fehlbetrag. 
 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
B.I. Deckungsrückstellung 
Pflichtversicherung 
- Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absa tz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft 
den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- 
hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan 
nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 
820.176.614,07 Euro. Für das Jahr 2023 wurden nach der Berechnung der Verant- 
wortlichen Aktuarin 30.123.447,21 Euro zugeführt. 
 
- Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58  Absatz 1 der ZVK-Satzung 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß 
§ 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- 
gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- 
währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- 
schuss beschlossen. 
Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. 
- Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz  2 der ZVK-Satzung 
Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- 
wiesen. Das Vermögen beträgt 800.212.878,53 Euro.  
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen. 
Freiwillige Versicherung 
- Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK- Satzung 
Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt 
Köln für die Freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem Technischen Ge- 
schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- 
nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- 
lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- 
gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- 
sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- 
mittelt.

28 
 
Die Deckungsrückstellung beträgt 104.724.029,62 Euro. Die Zuführung für das Jahr 
2023 in Höhe von 19.548.736,35 Euro wurde durch die Verantwortliche Aktuarin er- 
rechnet. 
Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstellung 
eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. 
In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen 
im Lagebericht verwiesen. 
B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Vers icherungsfälle 
Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- 
trag in Höhe von 197.887,12 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
40.341,45 Euro ausgewiesen. 
 
Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individu- 
ell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht 
an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschadenrückstellung pauschal ge- 
bildet. 
B.III. Rückstellung für Überschussbeteiligung 
Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Freiwilligen Versicherung bleibt un- 
verändert und beträgt 5.000,00 Euro. 
 
C. Andere Rückstellungen 
C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen 
Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- 
genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt 
Köln in Höhe von 6.866.517,00 Euro (Vorjahr 7.117.082,00 Euro). Die Dotierung der 
Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen 
Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs- 
grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß 
§ 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be- 
amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine 
Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur 
den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 01.01.1998.

29 
 
C.II. Sonstige Rückstellungen 
Bezeichnung Stand 
01.01.2023 
Inanspruch- 
nahme 
Auflösung Zuführung Endstand 
31.12.2023 
 Euro Euro Euro Euro Euro 
Urlaubsansprü- 
che der Mitarbei- 
ter*innen 
168.198,66 
 0,00  168.198,66  151.418,24  151.418,24  
Beihilferückstel- 
lung 
967.862,00 
 0,00  0,00  526.312,00  1.494.174,00  
Rückstellung für 
Altersteilzeit 
59.309,00 
 0,00  18.620,00  0,00  40.689,00  
Aufbewahrung 
Geschäftsunterla- 
8.190,00 
 1.440,00  0,00  1.500,00  8.250,00  
Kosten Versiche- 
rungsmathema- 
tik/Aktuarin  
22.610,00  0,00  0,00  22.610,00  45.220,00  
Interne Jahresab- 
schlusskosten 
28.433,56 
 28.433,56  0,00  32.363,26 32.363,26 
Ext. Jahresab- 
schluss- und 
Prüfkosten  
44.863,00 22.431,50 0,00  22.431,50  44.863,00  
Druck des  
Geschäftsberich- 
tes  
4.600,00  2.100,00  0,00  2.500,00  5.000,00  
Sonstiges  118.952,40  0,00  0,00  18.980,50 137.932,90 
Summe 1.423.018,62  54.405,066 186.818,66  778.115,50 1.959.910,40  
 
Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein 
entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für 
die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten fortgeführt.  
 
D. Andere Verbindlichkeiten 
D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossen en Versicherungsgeschäft ge- 
genüber 
D.I.1. Versicherte 
Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von 
Versicherten nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Erstattungen 
von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. 
D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 
Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver- 
bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 
D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen 
Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- 
tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. 
Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2024 erfüllt.

30 
 
D.II. Sonstige Verbindlichkeiten 
Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu 
kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen 
Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- 
tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden im Jahr 2024 ausgeglichen. 
 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Disagien und Zinsabgrenzungen auf Di- 
rektanlagen sowie Termingelder.

31 
 
4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 
I. Versicherungstechnische Rechnung 
I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 
Pflichtversicherung 
Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 111.460.085,00 Euro sind gegenüber dem Vor- 
jahr um 2.219.147,93 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des 
jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. 
Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- 
gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2023 
61.436.695,59 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.243.716,38 Euro gestie- 
gen. 
 
In 2023 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- 
chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 4.030.884,47 Euro für 
421 (Vorjahr 300) Fälle an die ZVK übergeleitet. 
Freiwillige Versicherung 
Hier sind die für das Jahr 2023 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung 
in Höhe von 4.176.961,66 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine 
Verminderung um 178.204,92 Euro (-4,09 %). 
In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2023 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- 
tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- 
gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (167.740,30 Euro). Diese werden wie 
die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der 
Punktetabelle bewertet.

32 
 
I.2. Erträge aus Kapitalanlagen 
I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen 
Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: 
Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 
 Euro  
Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00  Euro  
Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 11.000.000,00  Euro  
Immobilienfonds 12.671.186,21 Euro  
Infrastrukturbeteiligungen 5.135.294,63  Euro  
Private Debt 5.302.449,34  Euro  
Namensschuldverschreibungen 3.851.035,61  Euro  
Öffentliche Namenspfandbriefe 1.111.630,00  Euro  
Schuldscheindarlehen 2.553.281,11  Euro  
Inhaberschuldverschreibungen 7.053.877,90  Euro  
Hypothekennamenspfandbriefe 2.085.122,22  Euro  
Termin- und Festgeldzinsen 473.465,55  Euro  
ABS-Namensschuldverschreibungen 689.456,03  Euro  
Auflösung Agien -835.528,13  Euro  
Reduzierung Disagio 479.381,82 Euro  
Summe 52.405.522,29  Euro  
 
I.2.c Erträge aus Zuschreibungen 
Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr in Höhe von 
601.650,00°Euro. Sie entfallen auf die Inhaberschuldverschreibung Terna Rete 
 Elett- 
rica.  
I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 
Es handelt sich um Kursgewinne in Höhe von 8.829.744,35 Euro, die im Zusammen- 
hang mit der Rückgabe von Anteilen verschiedener Fonds und Namensschuldver- 
schreibungen erzielt wurden.  
I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle 
Pflichtversicherung  
Die Anzahl der Betriebsrentenempfänger*innen ist von 22.205 auf 22.738 gestiegen. 
Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 107.983.854,78 Euro und sind 
gegenüber dem Vorjahr um 2,66 % (Steigerung Vorjahr 2,37 %) gestiegen. 
In 44 Fällen (Vorjahr 61) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK-
Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 138.193,70 Euro 
(169.235,85 Euro). 
In 50 Fällen (Vorjahr 24) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- 
ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet 9.911,52 Euro 
(5.172,94 Euro). 
In 721 Fällen (Vorjahr 1.055) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an ver- 
schiedene Rentenversicherungsträger überwiesen 579.678,99 Euro (899.578,84 Euro).  
In 544 Fällen (Vorjahr 372) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit 
denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- 
wertausgleich durchgeführt 6.923.145,43 Euro (4.514.065,93 Euro).

33 
 
Freiwillige Versicherung 
Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2023 eingetretenen Versicherungsfälle in 
der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.950.352,97 Euro (Vorjahr 1.702.471,85 Euro). 
In 19 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- 
samt 185.077,64 Euro aufgewendet. 
Es wurden 53.494,56 Euro für Beitragsabfindungen an 10 (Vorjahr 6) Versicherte nach 
Vertragskündigung gezahlt. In 2023 erfolgten außerdem 1 Abgabe von Altersvorsorge- 
vermögen an andere Anbieter (328,97 Euro). 
In 5 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im 
Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (2.151,83 Euro). Rückzahlungen von 
Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Renten- 
versicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 19.702,52 Euro. 
I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht a bgewickelte Versicherungsfälle 
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden von der 
Verantwortlichen Aktuarin nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. 
I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnisch en Netto-Rückstellungen 
Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls 
nach Erstellung des Jahresabschlusses durch die Verantwortliche Aktuarin berechnet. 
Sie entfallen mit 99.612.080,58 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 
19.548.736,35 Euro auf die Freiwillige Versicherung.  
I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsvert räge  
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 202. 078,84 
 Euro  
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 430.871,62 
 Euro  
Vergütung an Beschäftigte 968.610,91 Euro  
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 273.604,58  Euro  
Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro  
Aufwand für EDV 349.035,65  Euro  
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 26.263,40  Euro  
Telefon- und Postgebühren 26.307,88  Euro  
Bürobedarf 11.069,86 Euro  
Sonstige Abschreibungen 19.977,63  Euro  
Sonstiger Verwaltungsaufwand 226.207,96  Euro  
Sonstige Aufwendungen 14.485,18  Euro  
Summe  2.548.513,51  Euro  
- Personalkosten 
In den Beträgen der Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2023 nicht 
in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen be- 
rücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen wer- 
den von der Kasse an die Stadt Köln erstattet.

34 
 
- Aufwand für EDV  
Der Posten beinhaltet mit 296.994,78 Euro  die Kosten der Zusatzversorgungskasse 
der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- 
zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, 
Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der 
vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. 
- Vergütung für bezogene Dienstleistungen 
Dieser Posten enthält den anteiligen Betrag an Verwaltungskosten, Betriebskosten und 
Fallkostenerstattungen. 
- Sonstige Abschreibungen 
Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- 
ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. 
- Sonstiger Verwaltungsaufwand 
Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- 
toführungsgebühren, Druckaufträge etc. 
- Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und 
kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband 
Nordrhein-Westfalen (KAV). 
I.5.b Sonstige Aufwendungen 
Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die 
nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- 
wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. 
Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- 
läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 31.5 67,86 Euro  
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 67.308,84
 Euro  
Vergütung an Beschäftigte 151.312,06  Euro  
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 42.741,28  Euro  
Sonstiger Personalaufwand 0,00  Euro  
Aufwand für EDV 10.818,53  Euro  
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.459,78  Euro  
Telefon- und Postgebühren 5.469,02  Euro  
Bürobedarf 2.301,26  Euro  
Sonstige Abschreibungen 4.153,06  Euro  
Sonstiger Verwaltungsaufwand 47.025,31  Euro  
Sonstige Aufwendungen 3.011,26  Euro  
Summe  371.168,26  Euro

35 
 
I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalan lagen, Zinsaufwendungen und 
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 
Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- 
lagen aufgeteilt: 
 
Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 57.7 27,49 
 Euro  
Beihilfen an Beamt*innen und  
Versorgungsempfänger*innen 123.086,31 
 Euro  
Vergütung an Beschäftigte 276.701,29  Euro  
Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung 
und Unterstützung 78.160,12 Euro  
Aufwand für EDV 11.751,17  Euro  
Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.930,45  Euro  
Telefon- und Postgebühren 5.940,49  Euro  
Bürobedarf 2.449,66  Euro  
Sonstige Abschreibungen 4.511,08  Euro  
Sonstiger Verwaltungsaufwand 51.079,23  Euro  
Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen 406.368,67 Euro  
Sonstige Aufwendungen 3.270,85  Euro  
Summe  1.027.026,81  Euro  
 
Der Betrag in Höhe von 406.368,67 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen 
enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten 
(89.925,33 Euro) sowie die Kosten für die Verwaltung der Direktanlagen in Höhe 
von 299.418,02 Euro in der Pflichtversicherung und 16.942,02 Euro in der Freiwilli- 
gen Versicherung. 
I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen 
Im Jahr 2023 ist eine Abschreibung in Höhe von 1.544.012,90 Euro des Fonds Savills 
European Retail Fund, eine Abschreibung in Höhe von 2.440.898,80 Euro des PGIM 
Euro Core Fund, eine Abschreibung in Höhe von 4.069.554,57 Euro des AEW Euro 
Core Fund, eine Abschreibung in Höhe von 3.387.978,40 Euro des KOOP Fund und 
eine Abschreibung in Höhe von 6.139.129,02 Euro des Values Berlin Jobcenter Fund.  
 
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 
Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Verlust in Höhe von 
15.488.302,31 Euro aus.

36 
 
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 
II.1. Sonstige Erträge 
Zinsen aus Girokonten 670.812,65 
 Euro  
Verwaltungskostenerstattung 558,37  Euro  
Zinsen aus Umlagen 5.247,72  Euro  
Zinsen aus Zusatzbeiträgen 2.895,29  Euro  
Periodenfremde Erträge 23,89  Euro  
Sonstige betriebliche Erträge 5.100,00  Euro  
Summe 684.637,92 
 
Euro  
 
II.2. 
 Sonstige Aufwendungen  
Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 355.854,10  Euro  
Zinsaufwand Altersteilzeit 2.965,45  Euro  
Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 48.393,10  Euro  
Gutachter – und Beratungskosten allgemein 22.610,00  Euro  
Kosten Jahresabschluss 54.794,76  Euro  
Kosten AKA-Tagung 50,00  Euro  
Periodenfremde Aufwendungen 19.245,00  Euro  
Kosten Kassenausschuss 0,00  Euro  
Summe 503.912,41  Euro  
 
II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Verlust in Höhe von 
15.307.576,80 Euro aus. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (Jahresfehlbetrag 
in Höhe von 501.966,50 Euro) lässt sich im Wesentlichen durch die deutlich erhöhte 
Zuführung zur Deckungsrückstellung in der Freiwilligen Versicherung erklären.  
II.6.  Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 
Der Jahresfehlbetrag beträgt 15.307.576,80 Euro. 
II.8. Entnahme aus der Verlustrücklage 
Die Entnahme aus der Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 
3.525.104,92 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung der Verantwortlichen Aktua- 
rin. 
II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 
Durch die Buchung in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag wird kein Bi- 
lanzverlust ausgewiesen.

37 
 
5 Mitglieder der Organe der ZVK 
I. Kassenausschuss  
Mitglieder des Kassenausschusses 
Stadtdirektorin Andrea Blome 
Leiter in  der Kasse und Vorsi tzende  des  
Kassenausschusses  
  
Frank Spölgen 
Sparkasse KölnBonn 
Stellvertretender Leiter der Kasse  
und Stellvertretender Vorsitzender des  
Kassenausschusses  
  
Mitgliedervertretung  Stellvertretung  
Dr. Monique Offelder 
Stadt Köln  
Bernd Rosenberger 
Hannes Ganze 
Stadt Köln 
  
Frank Spölgen 
Sparkasse KölnBonn 
Thomas Blaeser  
Stadt Köln 
  
Markus Sterzl 
Stadtwerke 
Karl-Heinz Böhle 
RheinEnergie AG 
  
Norbert Florin  
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Dr. Bernhard Steinmetz 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
  
  
Versichertenvertretung  Stellvertretung  
Jörg Dicken 
Vorsitzender Gesamtpersonalrat  
der Stadt Köln 
Gabriele Tilk 
Gesamtpersonalrätin der Stadt Köln 
  
Marco Steinborn 
Betriebsrat 
Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG 
Petra Brunsch  
Personalratsvorsitzende Sparkasse KölnBonn 
  
Valentin Pilz 
Betriebsrat 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH 
Klaus Keller  
Betriebsrat 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
  
Sven Hepek  
Betriebsrat 
RheinEnergie AG  
Gaetano Magliarisi  
Betriebsratsvorsitzender 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
 
  
Gastsitze   
Stefan Siewert 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG  
 
Iris Domernicht 
SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH 
 
Peter Rothhaar 
Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH

38 
 
II. Geschäftsführung 
Philipp Kellersmann Geschäftsführer der ZVK  
Bettina Hoenigmann  Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 
  
6  Ergänzende Angaben 
Pe
rsonal 
Der Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) 
betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihilfekasse am Jah-
resende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 
 2023 2022 
Beamt*innen  9,96 11,13 
Beschäftigte 22,70 19,40 
Summe 32,66 30,53 
 
Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 
49.900,41 Euro. 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen 
Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per-
sonen wurden nicht getätigt. 
Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen 
Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2023 noch Verpflichtungen in Höhe von 
24,64 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 47,32 Mio. Euro, aus Private 
Equitiy Fonds 73,62 Mio. Euro und aus Private Debt Fonds 37,30 Mio. Euro. 
Abschlussprüferhonorar 
Die im Geschäftsjahr 2023 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü-
fung 2022 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des 
Jahresabschlusses 2023 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. 
 
Köln, den 20.12.2024 
 
 
 
 
Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin

Beschlussvorlage Rat

1850 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3395/2024 
Freigabedatum 
 27.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2023  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der 
Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 fest. 
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 09.05.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gel-
ten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebs-
verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die 
Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 
EigVO einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ge-
winn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Über-
blick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. 
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätes-
tens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. 
Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde durch die 
dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft mit Testat vom 05.05.2025 geprüft.  
 
Der Bericht der Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge-
sellschaft ist in der Anlage beigefügt. 
 
Anlagen

Anlage 6 Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer

12019 Zeichen

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht forvs Ss

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars

B.  WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß Anlage 2 haben wir wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in
Köln — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Ge-
sellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan-
cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß $ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

130273 | 2

Forvis Mazars GmbH & Co. KG f
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or VW Ss

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht mn a zars

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor-
tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä-
tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage-
bericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der
den deutschen für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen-
dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen
der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtli-
che Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage-
berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht
erbringen zu können.

130273 | 3

Forvis Mazars GmbH & Co. KG f
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or WW Ss
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange-
sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah-
resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla-
nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei-
ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maß-
nahmen abzugeben.

130273 | 4

Forvis Mazars GmbH & Co. KG f
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or W Ss
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver-
tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent-
liche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zudem Schluss kommen, dass eine wesentliche
Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort-
führen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält-
nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-
zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-
nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu
den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver-
meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga-
ben abweichen.

130273 |5

Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht forvs Ss

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ar Ss

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer
Prüfung feststellen.“

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Zu-
satzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht
beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellung-
nahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen
wird; auf $ 328 HGB wird hingewiesen.

130273 | 6

Anlage 3 Bilanz 2023

3426 Zeichen

Anlage 3 
2023 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. 
I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 
B. 
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten  
einschließlich der Bauten auf  fremden Grundstücken 0,00 0,00 
II. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen 
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 822.398.523,19 788.151.030,99 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 358.133.364,13 354.434.4 97,85 
3. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 346.001.264,20 347.762 .965,34 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 91.484.657,8 1 93.512.636,18 
4. Einlagen bei Kreditinstituten 18.500.000,00 1.636.5 17.809,33 1.218,85 
C. Forderungen 
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen 
Versicherungsgeschäft an: 
1. Versicherungsnehmer 37.750,85 38.770,02 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 49.429,50 126.799, 32 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 833.643,95 680.013,6 2 
II. Sonstige Forderungen 1.576.172,32 2.496.996,62 488.369,12 
D. Sonstige Vermögensgegenstände 
I. Sachanlagen und Vorräte 79.369,63 91.208,19 
II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, 
Schecks und Kassenbestand 71.248.118,69 20.736.740,86 
III. Andere Vermögensgegenstände 8.293.463,61 79.620.951,9 3 8.093.402,03 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.196.325,91 9.112.5 81,58 
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 2.798,42 9.199 .124,33 4.310,51 
F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.782.471,88 
Summe der Aktiva 1.739.617.354,09 1.623.234.544,46 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln 
Jahresbilanz zum 31.12.2023 
Aktiva 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
Kapitalanlagen

Anlage 3 
2023 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
A. Eigenkapital 
I. Jahresüberschuss 
1. Verlustvortrag 0,00 0,00 
2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 
II. Verlustrücklagen 
Satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0,00 3.525.104,92 
B. Versicherungstechnische Rückstellungen 
I. Deckungsrückstellung 1.726.154.016,79 1.606.992.998,12 
II. Rückstellung für noch nicht  abgewickelte 
 Versicherungsfälle 238.228,57 205.383,05 
III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 5.000,00 1.726 .397.245,36 5.000,00 
C. Andere Rückstellungen 
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.866.517,00 7.117.082,00 
II. Sonstige Rückstellungen 1.959.910,40 8.826.427,40 1.423.018,62 
D. Andere Verbindlichkeiten 
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen  
Versicherungsgeschäft gegenüber 
1. Versicherungsnehmern 2.142,66 4.753,12 
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 58.580,07 37.652,4 3 
3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.559.923,24 1.077.4 15,27 
II. Sonstige Verbindlichkeiten 544.633,29 2.165.279,26 280.078,69 
davon: 
aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.228.402,07 2.228.402,07 2.566.058,24 
Summe der Passiva 1.739.617.354,09 1.623.234.544,46 
0,00 0,00 
Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten 
Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. 
Susanne Rosenbusch 
Verantwortliche Aktuarin 
Jahresbilanz zum 31.12.2023 
Passiva 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz: Köln

Anlage 5 Lagebericht 2023

33949 Zeichen

6 
 
Lagebericht 2023 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
 
1. Allgemeines 
Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2023 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt 
Köln (ZVK), zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung vom 12.05.2023. Auf dieser Grund- 
lage gewährt die ZVK den Beschäftigten ihrer Mitglieder Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinter- 
bliebenenversorgung sowohl als Pflichtversicherung, als auch als freiwillige Versicherung. 
Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrech- 
nungsverband I) der Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- 
aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die 
Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr 3,2 % des jeweiligen zusatzversorgungspflich- 
tigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der vorgenannten Umlage beträgt 0,3 % der zusatz- 
versorgungspflichtigen Entgelte. Die vorgenannten Sätze hat der Kassenausschuss ZVK zuletzt 
in seiner Sitzung am 16.11.2021 auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen und 
damit die Hebesätze in unveränderter Höhe beibehalten. 
Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung sind die für die jeweilige Tarifgene- 
ration geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).  
Für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind dies die AVB zum Tarif 2002 (TG 2002) in der 
jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt 
der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 
im geschlossenen Bestand fortgeführt.  
Für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 
30.06.2012 sind dies die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der jeweils gültigen Fas- 
sung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss 
ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zuge- 
stimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. 
Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- 
cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das 
damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den 
Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 
2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für 
Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen.  
Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt 
Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) 
mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be- 
schlossen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Kasse, damals des Ministeriums für Hei- 
mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der 
neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. 
In der Sitzung vom 17. Mai 2023 hat der Kassenausschuss der ZVK beschlossen ab dem 
01.01.2024 den Zusatzbeitrag in der Pflichtversicherung um 0,1 % Punkte auf 3,1 % der zusatz- 
versorgungspflichtigen Entgelte abzusenken und gleichzeitig von den Mitgliedern einen zusätzli- 
chen Betrag in Höhe von ebenfalls 0,1 % Punkten der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte zu- 
gunsten der Freiwilligen Versicherung zu erheben.

7 
 
Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- 
ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen 
(RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 
 
2. Geschäftsverlauf 
In der Pflichtversicherung sind - trotz der „Nullrunde“ im öffentlichen Dienst - die Beiträge aus 
Umlagen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von 109.240.937,07 Euro um 2,03°% auf 
111.460.085,00 Euro gestiegen. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2023 in Höhe von 
61.436.695,59°Euro (Vorjahr 60.192.979,21 Euro) eingegangen. 
Ferner sind bei der Pflichtversicherung Überleitungen in Höhe von 4.030.884,47 Euro (Vorjahr 
2.605.627,96 Euro) verbucht worden. 
Im Jahr 2023 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.009.221,36 Euro (Vor- 
jahr 4.157.073,70 Euro) an Beiträgen sowie 167.740,30 Euro (Vorjahr 198.092,88 Euro) an sons- 
tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. 
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versi- 
cherung sind 2023 um 5.269.702,07 Euro (4,69 %) auf insgesamt 117.740.544,73 Euro (Vorjahr 
112.470.842,66 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- 
währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die 
Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2023 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei- 
gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 3.156.144,84 Euro 
(2,95 %). Die Anzahl der Rentner*innen ist auch im Jahr 2023 gestiegen. 
 
3. Kapitalanlage 
Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- 
ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat 
sich im Berichtsjahr 2023 auf 43.228.284,37 Euro gegenüber 37.344.032,78 Euro im Jahr 2022 
erhöht. Im Jahr 2023 wurden Abschreibungen in Höhe von 17.581.573,69 Euro vorgenommen. 
An den Kapitalmärkten war das Jahr 2023 stark geprägt von weiteren Zinserhöhungen der Zent- 
ralbanken und zurückhaltender Investitionstätigkeit. Insbesondere litt der Immobilienmarkt unter 
den Folgen der weiteren Erhöhung des Zinsniveaus auf bis zu 4,5% gemessen am Hauptrefinan- 
zierungssatz der Europäischen Zentralbank und verzeichnete Bewertungsrückgänge, stagnie- 
rende Projektentwicklungen und auch Insolvenzen einer Reihe von Marktteilnehmern.  
Im Jahr 2023 erfolgte die Investitionstätigkeit der Kasse weiterhin gemäß der im Jahr 2020 ange- 
passten strategischen Anlageallokation. Die wesentlichen strukturellen Elemente der Kapitalanla- 
gen der ZVK sind die Rentendirektanlage, die jeweils indirekt vorgenommen illiquiden (Private 
Markets) und börsennotierten (Public Markets) Anlagen und die im Folgenden eingegangen wird. 
Direktanlage  
Grundsätzlich verfolgt die Direktanlage, für die ein externes Verwaltungsmandat besteht, einen 
sicherheitsorientierten Investmentansatz im Investment Grade Bereich (AAA bis BBB) unter An- 
wendung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie für die Vermögensanlage.  
Das 2020 berechnete Zielportfolio sah eine Erhöhung der Direktanlagequote von zuvor 35 % auf 
51 % des Gesamtportfolios vor, welche hauptsächlich in 2020 und 2021 umgesetzt wurde. Im 
Zuge dessen wurden in beiden Jahren vermehrt Anleihen langer Laufzeiten und Papiere mit Kün- 
digungsrechten erworben. Insbesondere diese Papiere haben aufgrund des folgenden Zinsan- 
stieges stille Lasten aufgebaut. Neuanlagen, die ab 2022 zu bereits höheren Erwerbsrenditen ge- 
tätigt wurden, wirkten sich positiv auf die durchschnittliche Verzinsung des Portfolios aus. Mit 
dem Einpreisen von Desinflationserwartungen an den Märkten und damit sinkenden Zinsen bei

8 
 
langlaufenden Anleihen im vierten Quartal 2023 erholten sich die Bewertungen im Bestand und 
es kam zur Verringerung der stillen Lasten im Vergleich zum Vorjahr. 
Insgesamt beliefen sich die stillen Lasten in der Direktanlage zum Stichtag 31.12.2023 vor Ab- 
schreibungen auf 165.749.705,07 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und auf 
8.997.373,91°Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung. 
Im Jahr 2023 konnte die Kasse trotz erschwerter Bedingungen die Tilgungen und Rückzahlungen 
im Direktanlagebestand wieder investieren. Insbesondere konnten Bestände der e-netz Südhes- 
sen mit einer Rendite von 4,63 % weiter aufgebaut werden. 
Abzüglich der Kündigungen und Tilgungen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 725.299 
Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und eine Reduzierung durch Tilgungen in 
Höhe von -1.000.484 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung im Segment 
der Direktanlage getätigt. Insgesamt erhielt die Kasse im Abrechnungsverband der Pflichtversi- 
cherung Zinserträge in Höhe von 8.605.882,23°Euro sowie Zahlungen aus Tilgungen und Endfäl- 
ligkeiten in Höhe von 9.847.701,14°Euro, im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung 
lagen Zinserträge bei 500.024,93°Euro und Tilgungen und Endfälligkeiten bei 1.000.000,00°Euro. 
Private Markets  
Gemäß der Zielallokation wurde der Aufbau des Private Markets Portfolios in den Anlageklassen 
Infrastruktur, Private Equity und Private Debt im Jahr 2023 weiter fortgesetzt. Aufgrund des allge- 
meinen Marktumfeldes haben Kapitalabrufe der gezeichneten Fonds allerdings in einem etwas 
geringeren Volumen als prognostiziert stattgefunden. Die Investitionen in diesem Segment belie- 
fen sich entsprechend auf insgesamt rund 35 Millionen Euro in beiden Abrechnungsverbänden. 
Im Jahr 2023 wurden keine neuen Produkte im Bereich der Private Markets gezeichnet. Geprüft 
und vorbereitet wurden allerdings zwei Infrastrukturfondszeichnungen, welche im Jahr 2024 um- 
gesetzt wurden.  
Bei den Anlageklassen Infrastruktur und Private Equity waren trotz der erwähnten Herausforde- 
rungen auch im Jahr 2023 weitere Steigerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustel- 
len. Die Verkaufsaktivitäten bzw. tatsächlich getätigte Beteiligungsveräußerungen der einzelnen 
Fondsmanager blieben jedoch hinter den Erwartungen. Die Anlageklasse Private Debt zeigte 
sich heterogen wobei sie in der Breite von den deutlich erhöhten kurzfristigen Zinsen profitierte, 
demgegenüber aber in Teilsegmenten Bonitätsverschlechterungen entgegenstanden. 
Die Anlageklasse Immobilien war im Jahr 2023 weiterhin deutlich geprägt durch die Auswirkun- 
gen der Zinswende in deren Folge die Bewertungen allgemein unter Druck gerieten und zum Teil 
nach unten korrigierten. Innerhalb des in Europa gelegenen und über die verschiedenen Nut- 
zungsarten diversifizierten Portfolios der Kasse wurden dieser Entwicklung entsprechend bei ins- 
gesamt fünf Immobilienfonds Abschreibungen mit einem Volumen von rund 17,5 Millionen Euro 
vorgenommen. Kapitalabrufe haben in Höhe knapp 28 Millionen Euro stattgefunden.  
Public Markets 
Seit der Umstellung im ersten Quartal 2021 erfolgt im Masterfonds das Management der Ak- 
tienallokation im Rahmen eines passiven Mandats, welches strikt an den Kriterien der Nachhal- 
tigkeitsrichtlinie der ZVK ausgerichtet ist und eine globale Aktienallokation umsetzt.  
In 2023 flossen der Kasse per 8. Dezember aus Ausschüttungen des Masterfonds Erträge in 
Höhe von 11,0 Millionen Euro zu.  
Liquidität 
Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet

9 
 
Gesamtportfolio 
Das Gesamtvermögen der ZVK wuchs im Berichtsjahr um 104.600.136,01 Euro (6,44 %) auf 
1.727.834.680,47 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2023 
betrugen 71.248.118,69 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 
52.655.460,12 Euro auf 1.636.517.809,33 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 3,32%. 
Folgende Zugänge wurden im Jahr 2023 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: 
Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versic herung 
 
Direktanlagen 29.073.000,00  Euro 0,00  Euro 
Immobilien Spezialfonds 26.278.481,37  Euro 1.530.879,04  Euro 
Infrastruktur- und Private Equity Fonds 28.281.780, 00  Euro 1.805.220,00  Euro 
ABS -Namensschuldverschreibungen 0,00  Euro 0,00  Euro 
Private Debt Fonds 4.826.232,20  Euro 306.643,80  Euro 
KÖZU-FundMaster 0,00  Euro 0,00  Euro 
Tages- und Termingelder 0,00  Euro 0,00  Euro 
 88.459.493,57  Euro 3.642.742,84  Euro 
 
Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen sowie Zugänge bei 
Disagien der Namenschuldverschreibungen.  
Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- 
ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 37.568.914,63 Euro und bei der Freiwilligen 
Versicherung 2.976.233,16 Euro. 
Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des 
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2023 insgesamt 
3,24 % (Vorjahr 2,21 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so- 
wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 2,68 % (Vorjahr 1,95 %). 
 
Im Bereich der Direktanlagen bestehen Stille Lasten in Höhe von 163.729.007,33 € Euro. Grund 
hierfür sind die zuvor ausgeführten Zinssteigerungen und damit einhergehenden Bewertungs- 
rückgänge. 
Im Bereich der Aktien, Investmentanteile und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere ergeben 
sich weiterhin in der Summe Bewertungsreserven. Diese beträgt für den KÖZU-FundMaster 
10.072.213,02 Euro (Vorjahr 4.866.259,67 Euro), für die Immobilienfonds 21.740.500,47 Euro 
(Vorjahr 37.310.006,04 Euro), für die Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds (incl. 
ABS- Namensschuldverschreibungen) 28.629.245,48 Euro (Vorjahr 25.937.223,56 Euro) sowie 
für die Private Debt Fonds 2.683.811,45 Euro (Vorjahr 4.955.247,31 Euro).

10 
 
4. Finanz- und Ertragslage 
Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2023 und 2022 folgt eine zusammengefasste Be- 
trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: 
 
 Ergebnis 2023 Ergebnis 2022  
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung  181.104.626,72  Euro  176.394.710,82  Euro  
Erträge aus Kapitalanlagen 61.836.916,64  Euro  35.226.394,29  Euro  
Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- 
sive Abschreibungen, Personalkosten und 
Abschreibungen auf Sachkostenanteile) 
18.608.600,50  Euro  5.775.142,38  Euro  
Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- 
klusive Rückstellung für noch nicht  
abgewickelte Versicherungsfälle) 
117.740.544,73 
 Euro  112.470.842,66  Euro  
Aufwendungen für den Versicherungsbe- 
trieb (ohne Personal- und Sachkosten des 
Kapitalanlagebereichs)  
2.919.681,77  Euro  3.277.058,95  Euro  
Ergebnis der nichtversicherungstechni- 
schen Rechnung 180.725,51 
 Euro  -524.796,13  Euro  
Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- 
cherungstechnischen Rückstellungen und 
der Verlustrücklage 
103.853.441,87 
 Euro  89.573.264,99  Euro

11 
 
5. Bestandsentwicklung 
Pflichtversicherung 
In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 22.205 um 533 (Vorjahr 364) 
auf 22.738 Fälle gestiegen. 
 
Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 204 auf 43.133 erhöht. Die Zahl 
der beitragsfrei Versicherten stieg um 2.014 auf 48.963. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi- 
chertenbestand von 92.096. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 114.834 
Personen. 
 
Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 53,97 (Vorjahr 51,72) Betriebsrentner*innen. Die Aus- 
wirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht we- 
sentlich verstärkt.

12 
 
 
Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm. 
 
  
Stadt Köln; 17.532; 
41% 
Kliniken; 4.449; 10% KVB; 4.058; 9% 
RheinEnergie; 2.575; 
6% 
SKB; 2.914; 7% 
AWB; 1.983; 5% 
Flughafen; 1.873; 4% 
SBK; 1.651; 4% 
NetCologne; 975; 2% 
KölnKitas; 826; 2% 
übrige; 4.297; 10% 
Summe aller Pflichtversicherten 2023: 43.133

13 
 
Freiwillige Versicherung: 
Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.293 (Vorjahr 3.340) 
Verträge. Hierin sind 768 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. 
 
Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: 
 
Zum Jahresende 2023 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 1.140 (Vorjahr 1.027) Renten- 
berechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt.

14 
 
 
 
6. Personalentwicklung und Personalaufwand  
 Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 
31.12.2023 32,66 2.703.771,19  Euro 
31.12.2022 30,70 2.614.831,29  Euro 
Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf- 
tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die 
Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der 
Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf- 
tigtenstand ist im Jahr 2023 aufgrund der teilweise Besetzung von Vakanzen im Leistungsbereich 
gestiegen. Zudem wurde unter anderem die Stelle im Kapitalanlagecontrolling besetzt. Die Per- 
sonalkosten sind aufgrund geringerer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen niedriger als im 
Vorjahr. 
 
  
8 56 
44 
1.032 
Bestand Rentner*innen nach Rentenarten 
Freiwillige Versicherung zum 31.12.2023 
Waisenrente Hinterbliebenenrenten Erwerbsminderungsrenten Altersrenten

15 
 
7. Risikobericht 
Organisation des Risikomanagements 
Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2023 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des 
§ 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- 
dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie 
für die Vermögensanlage der ZVK in der Fassung vom 22.11.2016 und der Neufassung vom 
20.05.2021 durchgeführt.   
Das Kapitalanlagenrisiko wird im Prozess der Kapitalanlage geprüft und innerhalb der in der 
Richtlinie zur Vermögensanlage und den regulatorischen Vorgaben definierten Grenzen entspre- 
chend limitiert umgesetzt. Bei neuartigen Produkten wird ein Prüfprozess durchgeführt. 
 
Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch Begleitung der Kapitalanlagen durch 
einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Gesamtrisikomanagement wird stetig 
und auch aufgrund der wachsenden Bedeutung der Kapitalanlagerisiken fortwährend weiterent- 
wickelt. Kapitalanlagemanagement und Kapitalanlagecontrolling sind organisatorisch voneinan- 
der getrennt. 
Die Risikotragfähigkeit der Kasse wird für den jeweiligen Abrechnungsverband ermittelt. Der Kas- 
senausschuss genehmigt für die Abrechnungsverbände Risikobudgets in diesem Rahmen und 
konform zur verfolgten Anlagestrategie.  
Berichte des Verantwortlichen Aktuars 
Der Aktuarsbericht vom 15.11.2024 zum Stichtag 31.12.2023 zeigt, dass sich die Kasse in finan- 
ziell geordneten Verhältnissen befindet. Alle Verpflichtungen im Abrechnungsverband der Pflicht- 
versicherung können mit dem derzeitigen Finanzierungssystem dauerhaft finanziert werden.  
Der Kapitalisierungsgrad und damit die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflicht- 
versicherung hat sich weiter positiv entwickelt und ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Eine Ab- 
senkung des Rechnungszinses in der Pflichtversicherung von 3,25 % auf 2,75 % wird empfohlen.  
Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern soll der 
Kapitalisierungsgrad weiter erhöht werden. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu erwar- 
tende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Gra- 
phik). 
In der Freiwilligen Versicherung wurden die Verpflichtungen aus dem Tarif 2002 zum 31.12.2023 
neu und deutlich vorsichtiger bewertet. Hierbei wurden die biometrischen Annahmen und der 
Rechnungszins deutlich angepasst und es ist von einer dauerhaften Anwendung dieser Annah- 
men an zukünftigen Bewertungsstichtagen auszugehen. Für die Anlagezinsziele der Freiwilligen 
Versicherung wird empfohlen diese Ziele nicht am durchschnittlich gewichteten Rechnungszins 
der Tarife auszurichten, sondern ein höheres Ziel anzustreben.

16 
 
 
Da der Rechnungszins der Pflichtversicherung in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu 
hoch angesetzt galt, wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 
2012 die Deckungsrückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung 
in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2023 nicht zur Verfügung.  
Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung galt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 
2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen 
Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 
gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung 
auf 1,75 %.  
Um die Sicherheit zu erhöhen hat die Verantwortliche Aktuarin für den Tarif 2002 eine Absen- 
kung des Rechnungszinssatzes auf 2,75 % und Umstellung der Biometrie auf vorsichtigere An- 
nahmen vorgenommen. Für die Finanzierung des hierdurch entstehenden Fehlbetrages wird ab 
Januar 2024 ein zusätzlicher Betrag erhoben.  
Versicherungstechnische Risiken 
Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse entstehen dadurch, dass 
langfristige Leistungszusagen gegeben werden, deren endgültige Höhe einer Vielzahl von Unsi- 
cherheiten unterliegt. Diese Unsicherheiten sind z. B. das Renteneintrittsalter, die Sterblichkeit, 
eventuelle Hinterbliebenen oder auch Erwerbsminderung während des Arbeitslebens. Viele die- 
ser Unsicherheiten werden durch das Gesetz der großen Zahl weitgehend eliminiert und sind da- 
mit für die Zusatzversorgungskasse mit über 100.000 Versicherten gut kalkulierbar. 
Die Rechnungsgrundlagen werden durch den Verantwortlichen Aktuar regelmäßig überprüft und 
so werden Anpassungsbedarfe in Verbindung mit den festgelegten Sterbe- bzw. Rententafeln er- 
kannt.  
Die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln um- 
gestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine hö- 
here Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den 
RTZV-P wird ein ausreichender Sicherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestan- 
des gebildet. Nach dem jetzigen Stand sind die biometrischen Rechnungsgrundlagen ausrei- 
chend. 
Männer 
Frauen 
0
200 
400 
600 
800 
1000 
1200 
1400 
1600 
69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 1 9 17 
Anzahl 
insgesamt 
Alter in Jahren 
Altersgliederung aller Pflichtversicherten 
am 31.12.2023

17 
 
Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 
2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- 
gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- 
chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 war eine entsprechende Umstellung erforderlich, die 
zum Stichtag 31.12.2023 dann auch durchgeführt wurde.  
Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der 
Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um 
spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- 
bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2023 bei 
50,2 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit setzt sich die positive Entwicklung des Kapitalisierungs- 
grades, trotz der schwierigen Kapitalmarktumgebung, weiter fort. 
Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- 
dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich besondere Risiken aus: 
• der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst bzw. bei den Mitgliedern der ZVK, 
• den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen. 
Ansonsten ergeben sich vor allem folgende versicherungstechnische Risiken sowohl für die 
Pflichtversicherung als auch für die von Anfang an als kapitalgedeckte Versicherung konzipierte 
Freiwillige: 
• die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Gesch äftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, 
Invalidisierungs- und Hinterbliebenenversorgungsannahmen mit den tatsächlichen Verhält- 
nissen sowie 
• die Ausübung von Wahlrechten und Optionen, wie zum  Beispiel dem Renteneintrittszeitpunkt. 
Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Die Auswirkungen der 
stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen ab- 
schlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich weiterhin schwer beziffern. Es war jedoch auch in 
2023 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Das Durch- 
schnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,42 Jahren. Die Höhe der durchschnittlich ausge- 
zahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 436,23 Euro 
auf 435,86 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert.  
Es bleibt abzuwarten welche weiteren Änderungen durch den Gesetzgeber im Rentenrecht in Zu- 
kunft vorgenommen werden und inwieweit sich diese auf die tarifvertragliche geregelte Zusatz- 
versorgung auswirken werden. 
Beitragsentwicklung 
Umlagen und Zusatzbeiträge steigen kontinuierlich weiter.  
Für das Jahr 2023 ergaben sich keine besonderen Entwicklungen. Die bereits bekannte Be- 
standsreduktion einzelner Mitglieder wurde in 2023 weitergeführt. Insgesamt übersteigt der Zu- 
wachs den Personalabbau geringfügig. 
Personalgestellungen, welchen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, 
haben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. 
Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf- 
ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt.  
Nachdem 2020 ein Korrekturjahr eingeschoben wurde um die vereinbarten Mindestwerte zu er- 
reichen, konnte in 2021 der zweite vierjährige Turnus begonnen werden. 
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- 
vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die 
eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat

18 
 
die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung er- 
arbeitet, welche in 2023 durch die Gremien verabschiedet wurde. 
Kapitalanlagerisiken 
Für die Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalanlagebereich von 
zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen 
• das Risiko zu niedriger Zinsen bzw. das Risiko der  Wiederanlage, 
• das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwick lungen, 
• das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und 
• das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschütt ungsbestandteile, 
• das Risiko von außerordentlichen Abschreibungen od er Verlustrealisierungen, 
• das Risiko von negativen Währungsschwankungen, 
• das Risiko von Illiquidität. 
Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßi- 
gen ALM-Studien richtet die Kasse ihre Strategie auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus. Im 
Rahmen der strategischen Asset Allokation wird eine breite Diversifikation über verschiedene An- 
lageklassen verfolgt, welche die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren sucht 
und gleichzeitig die Verzinsungsziele zu erreichen oder übertreffen sucht. Dabei nutzt die Kasse 
wirtschaftliche und juristische externe Expertise und berät und trifft alle richtungsweisenden Ent- 
scheidungen im Kassenausschuss. 
In der Direktanlage verfolgt die Kasse einen sicherheitsorientierten Ansatz durch Anlagen im In- 
vestment Grade Bereich (AAA bis BBB-), welche im Anlagevermögen bilanziert und nach einem 
Buy-and-Hold Ansatz möglichst bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Für die Direktanlage be- 
steht ein Vermögensverwaltungsmandat mit der LBBW. 
Die Kasse investiert zudem in illiquide Anlageklassen mit höheren Risiken und höherer Rendi- 
teerwartung. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in 
diese Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. Ebenfalls hat die Kasse Struktu- 
ren in Form von SICAV-RAIF S.C.A. Strukturen nach luxemburgischem Recht geschaffen, in de- 
nen einzelne Fondsinvestments zusammengefasst bilanziert und verwaltet werden. Hierdurch 
können Abschreibungswahrscheinlichkeiten reduziert und auch operative Risiken vermieden wer- 
den. Zur Begleitung und Entscheidungsunterstützung greift die Kasse auf spezialisierte Berater 
zurück. 
Auch für liquide Anlagen, wie Aktien, existiert ein Masterfonds, so dass diese nicht direkt auf der 
Bilanz gehalten werden, mit den vorgenannten Vorteilen. Lediglich für Immobilienfonds besteht 
keine Masterfondsstruktur, weshalb es hier vermehrt zu einzelnen Abschreibungen kommt.  
Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner 
und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Risikomanagement bei der Aus- 
wahl der Kapitalanlagen limitiert und überwacht.  
Insgesamt war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben.  
Liquiditätsrisiken für die Kasse insgesamt bestanden nicht, da die Einnahmen die Ausgaben re- 
gelmäßig übersteigen und zusätzlich allzeit Liquidität für Investitionsbedarfe und Kapitalabrufe 
bereitstand. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit 
sichergestellt.

19 
 
Operationelle Risiken 
Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- 
cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die 
ZVK nutzt die umfangreichen IT Ressourcen der Stadt Köln und einer überregionalen Koopera- 
tion von Zusatzversorgungskassen.  
 
8. Prognose- und Chancenbericht 
Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von dem Einnah- 
meüberschuss im Vergleich zu den Rentenzahlungen geprägt werden. Das Ergebnis aus den Ka- 
pitalanlagen wird mit dem stetig wachsenden Kassenvermögen einen wachsenden Beitrag leis- 
ten, während die Auszahlungen für Renten stärker wachsen werden als die Umlagen. In der frei- 
willigen Versicherung ist es noch nicht zu einer Trendwende bei den Neuabschlüssen gekom- 
men, die weiter auf sehr niedrigem Niveau verharren. 
Besonders hervorzuheben ist nach der Nullrunde in 2023 die Tarifsteigerung, welche langfristig 
die Überschüsse erhöhen wird. Wir gehen davon aus, dass sich die Bestände der aktiv Versi- 
cherten der ZVK stabil entwickeln werden, da das Portfolio der Mitglieder der ZVK mit Blick auf 
die Entwicklung der Personalbestände eine ausgeglichene Struktur hat. Mit Blick auf die demo- 
graphische Entwicklung und den Versichertenbestand ist eine weiter zunehmende Zahl der Ver- 
sorgungsempfänger und eine Steigerung der Versorgungslastquote absehbar, welche aber durch 
Effekte aus inflationsbedingt hohen Tarifabschlüssen zeitweilig überlagert werden kann. 
Das Kapitalmarktumfeld mit wieder gestiegenen Zinsen bietet deutlich mehr Chancen als in den 
vergangenen Jahren. Über Emittenten mit bester Bonität konnte z.B. bereits im Verlauf des 
Folgejahres 2024 das Rentendirektbestandsportfolio attraktiv erweitert werden. Die Emittentendi- 
versifikation wurde mit Supranationalen Instituten erhöht, welche sich durch einen besonderen 
Nachhaltigkeits- und Klimafinanzierungsfokus auszeichnen und somit einen positiven Beitrag zur 
Nachhaltigkeit leisten. 
Um Risiken der riskanteren Anlagen breit zu streuen, wird das Kapitalanlageportfolio der Kasse 
weiter in allen Anlageklassen sowie über die Gesamtheit der Anlageklassen hinweg diversifiziert 
angelegt und entsprechend weiter sukzessive aufgebaut. Hierzu gehört auch der weitere Aufbau 
illiquider Anlageklassen wie z. B. Private Equity.  
Das Kapitalanlageportfolio der Kasse erwies sich auch in 2023 als resilient bei Rückschlägen. 
Grundsätzlich erwartet die Kasse, dass sich Marktwerte in liquiden und illiquiden Anlagen trotz 
zwischenzeitlicher Rückschläge langfristig und auf Gesamtportfolioebene erholen respektive po- 
sitiv entwickeln. Aufgrund von Illiquidität und Verzögerungseffekten in Bewertungsmethoden, ins- 
besondere bei Bewertungen von Immobilien im deutschen Markt, müssen wir aber mit einzelnen 
weiteren Bewertungsrückgängen rechnen, während sich andere Marktsegmente schon wieder 
erholen werden. 
Hinzu kommen geopolitische Spannungen und Unsicherheiten, die Risiken auf globaler Ebene 
bedeuten und immer wieder auch an den Kapitalmärkten zu Turbulenzen führen können.  
Die politische Situation in Europa und den USA, Spannungen in der Handelsauseinandersetzung 
der USA mit China, sowie der weitere Verlauf des Nahostkonflikts und des Ukrainekrieges wer- 
den für die Kapitalmärkte bis auf weiteres wichtige Einflussfaktoren darstellen. Hinzu kommt, 
dass die wirtschaftlichen Folgen der Unsicherheit und gestiegene Finanzierungskosten die Kon- 
junkturerholung vor allem in Deutschland weiter negativ beeinflussen und beispielsweise die Ba- 
sis für weiterhin schwaches Konsumentenvertrauen darstellen.  
In diesem Umfeld haben Zentralbanken die ersten Lockerungen signalisiert respektive in 2024 
bereits vorgenommen. Es wird beobachtet werden müssen, ob die angekündigte Zinspolitik der 
Notenbanken umgesetzt werden kann oder zu Enttäuschungspotenzial an den Märkten führt und 
damit möglicherweise in erhöhter Volatilität resultiert.

20 
 
Grundsätzlich kann die Kasse aber mit Ihrer hohen Risikotragfähigkeit und ihrem ständigen er-
heblichen Anlagebedarf sehr zuversichtlich auch die Zeiten erhöhter Volatilität steuern. Dabei 
können sich Chancen ergeben, die die Kasse auch nutzen kann. Gleichzeitig erlaubt das gestie-
gene Zinsniveau auch eine mit Blick auf die Finanzziele auskömmliche Anlage bei nur modera-
tem Risiko. 
 
 
 
Köln, den 20.12.2024 
Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann 
Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

880 Zeichen

Anlage 0 zu Vorlage 3395/2024 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Gemäß § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 
12.05.2023 beschließt der Rat den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse innerhalb eines 
Jahres nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres.  
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Wirtschaftsjahr hat am 31.12.2023 geendet, so dass 
eine Beschlussfassung des Jahresabschlusses satzungsgemäß bis spätestens 31.12.2024 
erfolgen muss. 
Im Rahmen der Erstellung und Fertigstellung des Jahresabschlusses und der dafür erforderlichen 
Dokumente bestand erhöhter Abstimmungsbedarf mit der Wirtschaftsprüfung, wodurch sich der 
Abschluss der Prüfung verzögert hat. Eine weitere Verzögerung in der Beratungsfolge ist 
angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl und vor dem Hintergrund der Satzung der 
Zusatzversorgungskasse nicht vertretbar.

Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2023

2275 Zeichen

2023 Vorjahr 
Euro Euro Euro 
I. 
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 181.104.626 ,72 181.104.626,72 176.394.710,82 
2. Erträge aus Kapitalanlagen 
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und 
    Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 52.405.522,29 3 2.718.616,68 
c) Erträge aus Zuschreibungen 601.650,00 0,00 
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 8.829.7 44,35 61.836.916,64 2.507.777,61 35.226.394,29 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 117.707.699,21 112.455.193,18 
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte 
    Versicherungsfälle 32.845,52 117.740.544,73 15.649,48 112.470.842,66 
4.  Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
 Netto-Rückstellungen 119.161.018,67 119.161.018,67 90.075.231,49 
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung 
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträg e 2.548.513,51 2.850.269,57 
b) Sonstige Aufwendungen 371.168,26 2.919.681,77 426.789,38 3.277.058,95 
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen 
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-    
    aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die 
Kapitalanlagen 1.027.026,81 1.277.968,13 
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 17.581.573,69 4. 497.174,25 
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 18 .608.600,50 0,00 5.775.142,38 
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -15.488.302,31 22.829,63 
II. 
1. Sonstige Erträge 684.637,92 30.480,87 
-524.796,13 
2. Sonstige Aufwendungen 503.912,41 555.277,00 180.725,51 
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -15.307.576,80 -501.966,50 
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -15.307.576,80 -501.966,50 89.573.264,99 
103.853.441,87 
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen 
aus satzungsgemäßen Rücklagen 3.525.104,92 501.966,50 
6. Einstellungen in Verlustrücklagen 
in satzungsgemäße Rücklagen 0,00 0,00 
7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.782.471,88 
8. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00 
Nichtversicherungstechnische Rechnung 
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Sitz:Köln 
Gewinn- und Verlustrechnung 
für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 
Versicherungstechnische Rechnung

Anlage 2 Anlagenspiegel 2023

2437 Zeichen

Anlage 2 
Anlagenspiegel zum 31.12.2023 
Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 
Vorjahr Geschäftsjahr 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
A. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g 
des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 
4. Summe A. 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 
B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.II. Kapitalanlagen in verbundenen 
Unternehmen und Beteiligungen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
3.  Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  0,00  0,00  0,00 0,00 
4. 
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
B.III. Sonstige Kapitalanlagen 
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen  
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 788.151.030,99 63.029.236,41 0,00 11.200.170,52 0,00 17.581.573,69 822.398.523,19 
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere 
festverzinsliche Wertpapiere 354.434.497,85 11.896.924,30 0,00 8.799.708,02 601.650,00 0,00 358.133.364,13 
3. Hypotheken-, Grundschuld- und  Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
4. Sonstige Ausleihungen 
a) Namensschuldverschreibungen 347.762.965,34 0,00 0,00 1.761.701,14 0,00 0,00 346.001.264,20 
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 93.512.636,18 8.325,33 0,00 2.036.303,70 0,00 0,00 91.484.657,81 
c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
5. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85 18.500.000,00 0,00 1.218,85 0,00 0,00 18.500.000,00 
6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
7. Summe BIII. 1.583.862.349,21 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.650,00 17.581.573,69 1.636.517.809,33 
1.583.862.349,21 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.650,00 17.581.573,69 1.636.517.809,33 
Insgesamt 1.583.865.875,43 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.6 50,00 17.585.099,91 1.636.517.809,33 
Zwischensumme B.I.-III.

Beratungsverlauf (3)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.51 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.60 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
3395/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.06.2025
Erstellt
29.10.2024 12:54