3395/2024
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2023
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Anlage 1 Anhang 2023
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21 Anhang zum Jahresabschluss 2023 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1 Darstellungsform und Gliederung des Jahresabschlu sses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 21 ff. Eigen- betriebsverordnung NRW in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils aktuellen Fassung und den Vorschriften der Verord- nung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) unter Berück- sichtigung kassenspezifischer Besonderheiten entsprechend § 38 des Versicherungsaufsichts- gesetzes (VAG) in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht grundsätzlich den Formblättern der RechVersV mit kassenspezifischen Anpassungen. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethod en Die Investmentanteile wurden gemäß § 341b (2) HGB dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewid- met. Die Bewertung erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Die Zeitwerte wurden auf Basis des von der jeweiligen Gesellschaft festgestellten anteiligen Nettoinventarwertes per 29. Dezember 2023 ermittelt. Inhaberschuldverschreibungen, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341 b Absatz 2 HGB nach dem für das Anlagevermögen geltenden gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen werden nur vorgenommen, sofern es sich um voraussichtlich dauernde Wertminderungen handelt. Zuschreibungen erfolgen, so- fern bereits früher Abschreibungen vorgenommen wurden und die Gründe für die früheren Ab- schreibungen nicht mehr bestehen, maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskos- ten. Der Bilanzansatz für Schuldscheinforderungen und -darlehen sowie Inhaberschuldverschrei- bungen erfolgt gemäß § 341c (3) HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten. Dabei werden die Differenzen zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Die Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c HGB mit dem Nennwert bilanziert. Agiobeträge wurden aktivisch gemäß § 341c (2) HGB abgegrenzt und auf die Laufzeiten verteilt. Die Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft, die sonstigen Forderungen sowie Rech- nungsabgrenzungsposten sind mit den Nominalbeträgen, gegebenenfalls unter Berücksichti- gung von Wertberichtigungen, angesetzt. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermin- dert um in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften planmäßige lineare und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Geringwertige Anlagegegenstände werden einheitlich über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sowie der Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit erfolgt durch die Verantwortliche Aktuarin beziehungs- weise nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß dem zugehörigen und geneh- migten Technischen Geschäftsplan. Die biometrischen Grundlagen wurden auf Basis des Bestandes der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und ihrer Kooperationspartner abgeleitet. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Deckungsrückstellung mit dem Barwert der erworbe- nen Anwartschaften und laufenden Renten einschließlich rechnungsmäßiger Verwaltungskos- ten berechnet. 22 Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden mit der Teilwertmethode gemäß § 6a EStG berechnet. Als Rechnungszins werden 5,0 % gemäß § 36 Gemeindehaushaltsverordnung ver- wendet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen dienten die Richttafeln 2018 G der Heubeck- Richttafeln-GmbH. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver- pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 (1) HGB angesetzt worden. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. 23 3 Angaben zur Bilanz Aktiva B. Kapitalanlagen B.I. Sonstige Kapitalanlagen B.I.1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht f estverzinsliche Wertpapiere Zusammenfassung der Buchwerte der Fonds KÖZU FundMaster 174.770.242,18 Euro Immobilienfonds 375.067.420,17 Euro Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds 176.710.896, 40 Euro Private Debt Fonds 95.849.964, 41 Euro Summe 822.398.523,16 Euro B.II.2. Inhaberschuldverschreibungen und andere fe stverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen 358.133.364,13 Euro Die Inhaberschuldverschreibungen sind dem Beschluss des Kassenausschusses vom 18.11.2008 folgend dauerhaft dem Geschäftsbetrieb gewidmet und dementsprechend nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. B.II.3. Sonstige Ausleihungen B.II.3.a Namensschuldverschreibungen Namensschuldverschreibungen 159.235.632,20 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 57.500.000,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 120.500.000,00 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 8.765.632,00 Euro Summe 346.001.264,20 Euro B.II.3.b Schuldscheinforderungen und Darlehen Schuldscheinforderungen 75.114.657,81 Euro Darlehen an Mitglieder - Darlehen an die RheinEnergie 16.370.000,00 Euro Summe 91.484.657,81 Euro B.II.4. Einlagen bei Kreditinstituten Berücksichtigt sind die am Bilanzstichtag vorhandenen Termin-, Tagesgeld- und Fest- geldanlagen der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung in Höhe von ins- gesamt 18.500.000,00 €. 24 Zusammenfassende Angaben zum Buchwert der Kapitalanlagen Kapitalanlagen 2023 Buchwert Euro Zeitwert Euro Bewertungs re- serve Euro II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere a) KÖZU-FundMaster 174.770.242,18 184.842.455,20 10.072.213,02 b) Immobilienspezialfonds 375.067.420,17 396.807.920,64 21.740.500,47 c) Infrastrukturbeteiligungen 176.710.896,40 205.340.141,88 28.629.245,48 d) Private Debt 95.849.964,41 98.533.775,86 2.683.811,45 2. Inhaberschuldverschreibun- gen und andere festverzinsli- che Wertpapiere 358.133.364,13 284.502.216,40 -73.631.147,73 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschrei- bungen aa) Namensschuldverschrei- bungen 159.235.632,20 122.009.824,74 -37.225.807,46 ab) Öffentliche Namens- pfandbriefe 57.500.000,00 47.969.659,00 -9.530.341,00 ad) Hypothekennamens- pfandbriefe 120.500.000,00 90.739.686,00 -29.760.314,00 ae) ABS-Namensschuldver- schreibungen 8.765.632,00 27.650.845,50 18.885.213,50 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen ba) Schuldscheindarlehen 75.114.657,81 62.626.735,00 -12.487.922,81 bb) Darlehen an Mitglieder 16.370.000,00 16.370.000,00 0,00 4. Einlagen bei Kreditinstituten 18.500.000,00 18.500.00,00 0,00 Summe 1.636.517.809,30 1.555.893.260,22 -80.624.549,08 Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung auf 1.548.603.317,60 Euro, die der Zeitwerte auf 1.472.278.031,77 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 76.325.285,83 Euro. Die Gesamtsummen der Buchwerte belaufen sich für den Abrechnungsverband der Frei- willigen Versicherung auf 87.914.491,70°Euro, die der Zeitwerte auf 83.615.228,45 Euro. Der sich daraus ergebende Saldo der Stillen Lasten beträgt 4.299.263,25 Euro. 25 C. Forderungen C.I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Ver sicherungsgeschäft an: C.I.1. Versicherte Hier sind Forderungen in Höhe von 37.500,85 Euro aus überzahlten Rentenleistungen der Pflichtversicherung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung handelt es sich um Beitragszahlungen der Versicher- ten für das Jahr 2023 in Höhe von 250,00 Euro, die erst im Folgejahr eingegangen sind. C.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Diese Forderungen enthalten Umlagen und Zusatzbeiträge für das Jahr 2023 sowie sonstige Forderungen an Mitglieder in Höhe von insgesamt 49.429,50 Euro, die am Bi- lanzstichtag noch nicht eingegangen waren. Die Forderungen werden im Jahr 2024 ge- tilgt. 26 C.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Forderungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung in Höhe von 833.643,95 Euro. Sie wurden im Januar 2024 be- glichen. C.II. Sonstige Forderungen Hier sind Forderungen aus Erträgen verschiedener Fonds enthalten, die erst im Folge- jahr eingegangen sind. Außerdem beinhaltet dieser Posten Forderungen, die im Zusammenhang mit einem Dienstunfall entstanden sind. Diese Kosten werden vom Unfallgegner erstattet. D. Sonstige Vermögensgegenstände D.I. Sachanlagen und Vorräte Der Posten beinhaltet die Betriebs- und Geschäftsausstattung und hat sich im Wirt- schaftsjahr wie folgt entwickelt: Anfangsbestand 91.208,19 Euro Zugang 16.803,20 Euro Abgang 0 Euro Planmäßige Abschreibungen 28.641,76 Euro Summe 79.369,63 Euro D.II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schec ks und Kassenbestand Hier wird der Guthabenbestand der Girokonten bei der Sparkasse KölnBonn (SKB) so- wie den Bargeldbestand der Kasse am Bilanzstichtag 31.12.2023 ausgewiesen. D.III. Andere Vermögensgegenstände Es handelt sich um die Rentenzahlungen und Personalkosten für den Monat Januar 2024, die bereits im Dezember 2023 fällig waren und an die Rentenempfänger*innen und die Mitarbeiter*innen ausgezahlt wurden. E. Rechnungsabgrenzungsposten E.I. Abgegrenzte Zinsen Abgegrenzte Zinsen aus Direktanlagen und Tagesgeld 9.196.325,91 Euro E.II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.798,42 Euro F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Zum 31.12.2023 wurde die Deckungsrückstellung der Freiwilligen Versicherung (FV bzw. AV III) mit neuen Annahmen bewertet und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (+19 Mio. °Euro). Die Erhöhung der Deckungsrückstellung führt zu ei- nem Defizit und kann nur teilweise aus der bestehenden Verlustrücklage kompensiert werden. Es verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 11.782.471, 88 Euro 27 Passiva A. Eigenkapital A.I. Jahresüberschuss Es wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. Er wurde in voller Höhe in die versiche- rungstechnischen Rückstellungen gebucht, siehe hierzu vorstehenden Kommentar zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. A.II. Gewinnrücklagen / Verlustrücklagen In diesem Posten ist der Betrag zum Aufbau einer Verlustrücklage gemäß § 57 der ZVK Satzung ausgewiesen. In der Freiwilligen Versicherung wurde die Verlustrücklage aufgelöst. Diese betrug 3.525.104,92 Euro. Die Entnahme für das Jahr 2023 wurde durch die Verantwortliche Aktuarin errechnet, siehe hierzu vorstehenden Kommentar zum nicht durch Eigenkapi- tal gedeckten Fehlbetrag. B. Versicherungstechnische Rückstellungen B.I. Deckungsrückstellung Pflichtversicherung - Rückstellung für das Teilvermögen gemäß § 56 Absa tz 2 Satz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Teilvermögen gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 der Satzung betrifft den umlagefinanzierten Teil der Pflichtversicherung auf Basis der Grund- bezie- hungsweise der Zusatzbeiträge und wird gemäß dem technischen Geschäftsplan nach dem sogenannten Bilanzausgleichsverfahren gebildet. Sie beträgt 820.176.614,07 Euro. Für das Jahr 2023 wurden nach der Berechnung der Verant- wortlichen Aktuarin 30.123.447,21 Euro zugeführt. - Rückstellung für Überschussbeteiligung gemäß § 58 Absatz 1 der ZVK-Satzung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Pflichtversicherung gemäß § 58 Absatz 1 der Satzung wird grundsätzlich für Leistungserhöhungen von kapital- gedeckten Ansprüchen in der Pflichtversicherung gebildet, und zwar durch die Ge- währung von Bonuspunkten. Die Überschussverteilung wird durch den Kassenaus- schuss beschlossen. Der Rückstellungsbetrag besteht unverändert in Höhe von 1.040.292,83 Euro. - Teildeckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 2 Satz 2 der ZVK-Satzung Hier ist das zum Übergang in eine Kapitaldeckung angesparte Vermögen ausge- wiesen. Das Vermögen beträgt 800.212.878,53 Euro. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Freiwillige Versicherung - Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der ZVK- Satzung Die Deckungsrückstellung gemäß § 56 Absatz 3 der Satzung der ZVK der Stadt Köln für die Freiwilligen Zusatzversicherungen wird gemäß dem Technischen Ge- schäftsplan und den Bestimmungen der Satzung gebildet. Beiträge werden tech- nisch als Einmalbeiträge zum Erwerb von Versorgungspunkten verwendet. Maßgeb- lich für die Umrechnung von Beiträgen in Versorgungspunkte ist eine altersabhän- gige Versorgungspunktetabelle. Die Rückstellungen werden als Barwert der auf Ba- sis der Rechnungsgrundlagen errechneten zu erwartenden künftigen Leistungen er- mittelt. 28 Die Deckungsrückstellung beträgt 104.724.029,62 Euro. Die Zuführung für das Jahr 2023 in Höhe von 19.548.736,35 Euro wurde durch die Verantwortliche Aktuarin er- rechnet. Für beitragsfreie Jahre und Versicherungen berücksichtigt die Deckungsrückstellung eine Verwaltungskostenrückstellung gemäß §25 Abs. 3 RechVersV. In Bezug auf die angewendeten Rechnungsgrundlagen wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. B.II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Vers icherungsfälle Für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird in der Pflichtversicherung ein Be- trag in Höhe von 197.887,12 Euro, in der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 40.341,45 Euro ausgewiesen. Für bis zum Bilanzstichtag bekannte Versicherungsfälle wird die Rückstellung individu- ell bewertet. Für die Berücksichtigung jener Fälle, welche eingetreten, aber noch nicht an die Kasse gemeldet worden sind, wird eine Spätschadenrückstellung pauschal ge- bildet. B.III. Rückstellung für Überschussbeteiligung Die Rückstellung für Überschussbeteiligung in der Freiwilligen Versicherung bleibt un- verändert und beträgt 5.000,00 Euro. C. Andere Rückstellungen C.I. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpfl ichtungen Hierbei handelt es sich um die Rückstellung für anteilige Pensionsverpflichtungen ge- genüber den bei der ZVK aktiv Beschäftigten und ehemaligen Beamt*innen der Stadt Köln in Höhe von 6.866.517,00 Euro (Vorjahr 7.117.082,00 Euro). Die Dotierung der Rückstellung erfolgte nach den Berechnungen eines versicherungsmathematischen Gutachtens und entspricht grundsätzlich dem Teilwertverfahren. Als Rechnungs- grundlagen dienten die Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck. Gemäß § 36 GemHVO NRW wurde ein Rechnungszins von 5,0 % zugrunde gelegt. Für Be- amt*innen mit einem Einstellungsdatum vor 1998 werden für Zeiten vor 1998 keine Rückstellungen gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen bedecken nur den Beschäftigungszeitraum bei der ZVK Köln ab dem 01.01.1998. 29 C.II. Sonstige Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2023 Inanspruch- nahme Auflösung Zuführung Endstand 31.12.2023 Euro Euro Euro Euro Euro Urlaubsansprü- che der Mitarbei- ter*innen 168.198,66 0,00 168.198,66 151.418,24 151.418,24 Beihilferückstel- lung 967.862,00 0,00 0,00 526.312,00 1.494.174,00 Rückstellung für Altersteilzeit 59.309,00 0,00 18.620,00 0,00 40.689,00 Aufbewahrung Geschäftsunterla- 8.190,00 1.440,00 0,00 1.500,00 8.250,00 Kosten Versiche- rungsmathema- tik/Aktuarin 22.610,00 0,00 0,00 22.610,00 45.220,00 Interne Jahresab- schlusskosten 28.433,56 28.433,56 0,00 32.363,26 32.363,26 Ext. Jahresab- schluss- und Prüfkosten 44.863,00 22.431,50 0,00 22.431,50 44.863,00 Druck des Geschäftsberich- tes 4.600,00 2.100,00 0,00 2.500,00 5.000,00 Sonstiges 118.952,40 0,00 0,00 18.980,50 137.932,90 Summe 1.423.018,62 54.405,066 186.818,66 778.115,50 1.959.910,40 Die Berechnung der Rückstellungen für Beihilfen und Altersteilzeit erfolgte durch ein entsprechendes versicherungsmathematisches Gutachten. Bei den Rückstellungen für die externen Jahresabschlusskosten wurden die Vorjahreskosten fortgeführt. D. Andere Verbindlichkeiten D.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossen en Versicherungsgeschäft ge- genüber D.I.1. Versicherte Hier handelt es sich um Rentenbeträge, die aufgrund unstimmiger Kontoangaben von Versicherten nicht an diese ausgezahlt werden konnten. Daneben sind Erstattungen von zu viel gezahlten Beiträgen enthalten. D.I.2. Mitglieds- und Trägerunternehmen Es werden die Rückzahlungsansprüche der Mitglieder ausgewiesen. Sämtliche Ver- bindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. D.I.3. Zusatzversorgungseinrichtungen Es handelt sich um Verbindlichkeiten gegenüber anderen Zusatzversorgungseinrich- tungen aus Überleitungen von Versicherungsverhältnissen der Pflichtversicherung. Diese Verbindlichkeiten wurden im Januar 2024 erfüllt. 30 D.II. Sonstige Verbindlichkeiten Hier werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Hinzu kommen für die Freiwillige Versicherung Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen aus der Rückforderung von Zulagen nach dem Al- tersvermögensgesetz. Alle Verbindlichkeiten wurden im Jahr 2024 ausgeglichen. E. Rechnungsabgrenzungsposten Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Disagien und Zinsabgrenzungen auf Di- rektanlagen sowie Termingelder. 31 4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung I.1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung Pflichtversicherung Die Beiträge aus Umlagen in Höhe von 111.460.085,00 Euro sind gegenüber dem Vor- jahr um 2.219.147,93 Euro gestiegen. Der Umlagesatz betrug unverändert 5,8 % des jeweiligen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Zusatzbeiträge, die zum Aufbau einer Kapitaldecke in Höhe von 3,2 % des jeweili- gen zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes erhoben werden, betrugen im Jahr 2023 61.436.695,59 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 1.243.716,38 Euro gestie- gen. In 2023 wurden von anderen Zusatzversorgungskassen, mit denen eine entspre- chende Überleitungsvereinbarung besteht, Beiträge in Höhe von 4.030.884,47 Euro für 421 (Vorjahr 300) Fälle an die ZVK übergeleitet. Freiwillige Versicherung Hier sind die für das Jahr 2023 eingegangenen Beiträge zur Freiwilligen Versicherung in Höhe von 4.176.961,66 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verminderung um 178.204,92 Euro (-4,09 %). In diesem Posten sind zudem die im Jahr 2023 durch die Zentrale Zulagenstelle für Al- tersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) überwiesenen Zula- gen nach der „Riester“-Förderung ausgewiesen (167.740,30 Euro). Diese werden wie die Beiträge dem jeweiligen Versicherungskonto gutgeschrieben und entsprechend der Punktetabelle bewertet. 32 I.2. Erträge aus Kapitalanlagen I.2.b Erträge aus anderen Kapitalanlagen Zinsen und ähnliche Erträge aus Vermögensanlagen der ZVK: Darlehen RheinEnergie Entalo 834.870,00 Euro Namensschuldverschreibungen von Mitgliedern 0,00 Euro Ertragsausschüttungen KÖZU-FundMaster 11.000.000,00 Euro Immobilienfonds 12.671.186,21 Euro Infrastrukturbeteiligungen 5.135.294,63 Euro Private Debt 5.302.449,34 Euro Namensschuldverschreibungen 3.851.035,61 Euro Öffentliche Namenspfandbriefe 1.111.630,00 Euro Schuldscheindarlehen 2.553.281,11 Euro Inhaberschuldverschreibungen 7.053.877,90 Euro Hypothekennamenspfandbriefe 2.085.122,22 Euro Termin- und Festgeldzinsen 473.465,55 Euro ABS-Namensschuldverschreibungen 689.456,03 Euro Auflösung Agien -835.528,13 Euro Reduzierung Disagio 479.381,82 Euro Summe 52.405.522,29 Euro I.2.c Erträge aus Zuschreibungen Erträge aus Zuschreibungen entstanden im abgelaufenen Jahr in Höhe von 601.650,00°Euro. Sie entfallen auf die Inhaberschuldverschreibung Terna Rete Elett- rica. I.2.d Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen Es handelt sich um Kursgewinne in Höhe von 8.829.744,35 Euro, die im Zusammen- hang mit der Rückgabe von Anteilen verschiedener Fonds und Namensschuldver- schreibungen erzielt wurden. I.3. Aufwendungen für Versicherungsfälle I.3.a Zahlungen für Versicherungsfälle Pflichtversicherung Die Anzahl der Betriebsrentenempfänger*innen ist von 22.205 auf 22.738 gestiegen. Die laufenden Rentenleistungen betrugen insgesamt 107.983.854,78 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr um 2,66 % (Steigerung Vorjahr 2,37 %) gestiegen. In 44 Fällen (Vorjahr 61) wurden Renten aus der Pflichtversicherung nach der ZVK- Satzung abgefunden. Es entstanden Aufwendungen in Höhe von 138.193,70 Euro (169.235,85 Euro). In 50 Fällen (Vorjahr 24) wurden beitragsfrei Versicherten die gezahlten Beiträge be- ziehungsweise die Eigenbeteiligung an der Umlage erstattet 9.911,52 Euro (5.172,94 Euro). In 721 Fällen (Vorjahr 1.055) wurde eine Erstattung gemäß § 225.I SGB VI an ver- schiedene Rentenversicherungsträger überwiesen 579.678,99 Euro (899.578,84 Euro). In 544 Fällen (Vorjahr 372) wurden Beiträge an andere Zusatzversorgungskassen, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, übergeleitet beziehungsweise ein Bar- wertausgleich durchgeführt 6.923.145,43 Euro (4.514.065,93 Euro). 33 Freiwillige Versicherung Die Rentenleistungen für die bis zum 31.12.2023 eingetretenen Versicherungsfälle in der Freiwilligen Versicherung betrugen 1.950.352,97 Euro (Vorjahr 1.702.471,85 Euro). In 19 Fällen wurde die Rente abgefunden. Für diese Kapitalisierungen wurden insge- samt 185.077,64 Euro aufgewendet. Es wurden 53.494,56 Euro für Beitragsabfindungen an 10 (Vorjahr 6) Versicherte nach Vertragskündigung gezahlt. In 2023 erfolgten außerdem 1 Abgabe von Altersvorsorge- vermögen an andere Anbieter (328,97 Euro). In 5 Fällen wurden Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleiches geleistet (2.151,83 Euro). Rückzahlungen von Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Renten- versicherung Bund (ZfA) erfolgten in Höhe von 19.702,52 Euro. I.3.b Veränderung der Rückstellung für noch nicht a bgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden von der Verantwortlichen Aktuarin nach Erstellung des Jahresabschlusses berechnet. I.4. Veränderung der übrigen versicherungstechnisch en Netto-Rückstellungen Die Veränderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen wurden ebenfalls nach Erstellung des Jahresabschlusses durch die Verantwortliche Aktuarin berechnet. Sie entfallen mit 99.612.080,58 Euro auf die Pflichtversicherung und mit 19.548.736,35 Euro auf die Freiwillige Versicherung. I.5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung I.5.a Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsvert räge Der Posten setzt sich wie folgt zusammen: Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 202. 078,84 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen 430.871,62 Euro Vergütung an Beschäftigte 968.610,91 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 273.604,58 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Aufwand für EDV 349.035,65 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 26.263,40 Euro Telefon- und Postgebühren 26.307,88 Euro Bürobedarf 11.069,86 Euro Sonstige Abschreibungen 19.977,63 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 226.207,96 Euro Sonstige Aufwendungen 14.485,18 Euro Summe 2.548.513,51 Euro - Personalkosten In den Beträgen der Personalkosten sind die Rückstellungen für im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaub und für Pensionsverpflichtungen be- rücksichtigt. Die Personalkosten mit Ausnahme der genannten Rückstellungen wer- den von der Kasse an die Stadt Köln erstattet. 34 - Aufwand für EDV Der Posten beinhaltet mit 296.994,78 Euro die Kosten der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden und der Bayerischen Versicherungskammer für die Nut- zung des dortigen Rechenzentrums. Daneben sind die anteiligen Kosten für Betrieb, Reparatur und Wartung der kasseneigenen EDV-Einrichtungen sowie die Nutzung der vom Rechenzentrum der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Leistungen enthalten. - Vergütung für bezogene Dienstleistungen Dieser Posten enthält den anteiligen Betrag an Verwaltungskosten, Betriebskosten und Fallkostenerstattungen. - Sonstige Abschreibungen Es handelt sich hier um planmäßige Abschreibungen bei der Betriebs- und Geschäfts- ausstattung und bei den immateriellen Vermögensgegenständen. - Sonstiger Verwaltungsaufwand Dieser Posten beinhaltet die Kalkulatorische Miete, Dienstreisen, Entsorgungen, Kon- toführungsgebühren, Druckaufträge etc. - Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält den Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. sowie den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). I.5.b Sonstige Aufwendungen Dieser Posten enthält die anteiligen Kosten für die sonstigen Verwaltungstätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung von Versicherungsverträgen oder den Auf- wendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen stehen. Der Gesamtbetrag setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen. Zur weiteren Er- läuterung wird auf die Erläuterungen unter I.5.a verwiesen. Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 31.5 67,86 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen 67.308,84 Euro Vergütung an Beschäftigte 151.312,06 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 42.741,28 Euro Sonstiger Personalaufwand 0,00 Euro Aufwand für EDV 10.818,53 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.459,78 Euro Telefon- und Postgebühren 5.469,02 Euro Bürobedarf 2.301,26 Euro Sonstige Abschreibungen 4.153,06 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 47.025,31 Euro Sonstige Aufwendungen 3.011,26 Euro Summe 371.168,26 Euro 35 I.6. Aufwendungen für Kapitalanlagen I.6.a Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalan lagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen Folgende Kosten wurden anteilig auf den Funktionsbereich Verwaltung von Kapitalan- lagen aufgeteilt: Besoldung und Versorgungsbezüge an Beamt*innen 57.7 27,49 Euro Beihilfen an Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen 123.086,31 Euro Vergütung an Beschäftigte 276.701,29 Euro Sozialabgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 78.160,12 Euro Aufwand für EDV 11.751,17 Euro Vergütung für bezogene Dienstleistungen 5.930,45 Euro Telefon- und Postgebühren 5.940,49 Euro Bürobedarf 2.449,66 Euro Sonstige Abschreibungen 4.511,08 Euro Sonstiger Verwaltungsaufwand 51.079,23 Euro Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen 406.368,67 Euro Sonstige Aufwendungen 3.270,85 Euro Summe 1.027.026,81 Euro Der Betrag in Höhe von 406.368,67 Euro für die Verwaltung von Kapitalanlagen enthält unter anderem die Kosten für Gutachter- und Beratungskosten (89.925,33 Euro) sowie die Kosten für die Verwaltung der Direktanlagen in Höhe von 299.418,02 Euro in der Pflichtversicherung und 16.942,02 Euro in der Freiwilli- gen Versicherung. I.6.b Abschreibungen auf Kapitalanlagen Im Jahr 2023 ist eine Abschreibung in Höhe von 1.544.012,90 Euro des Fonds Savills European Retail Fund, eine Abschreibung in Höhe von 2.440.898,80 Euro des PGIM Euro Core Fund, eine Abschreibung in Höhe von 4.069.554,57 Euro des AEW Euro Core Fund, eine Abschreibung in Höhe von 3.387.978,40 Euro des KOOP Fund und eine Abschreibung in Höhe von 6.139.129,02 Euro des Values Berlin Jobcenter Fund. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung Das versicherungstechnische Ergebnis weist einen Verlust in Höhe von 15.488.302,31 Euro aus. 36 II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II.1. Sonstige Erträge Zinsen aus Girokonten 670.812,65 Euro Verwaltungskostenerstattung 558,37 Euro Zinsen aus Umlagen 5.247,72 Euro Zinsen aus Zusatzbeiträgen 2.895,29 Euro Periodenfremde Erträge 23,89 Euro Sonstige betriebliche Erträge 5.100,00 Euro Summe 684.637,92 Euro II.2. Sonstige Aufwendungen Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 355.854,10 Euro Zinsaufwand Altersteilzeit 2.965,45 Euro Zinsaufwendungen Beihilferückstellungen 48.393,10 Euro Gutachter – und Beratungskosten allgemein 22.610,00 Euro Kosten Jahresabschluss 54.794,76 Euro Kosten AKA-Tagung 50,00 Euro Periodenfremde Aufwendungen 19.245,00 Euro Kosten Kassenausschuss 0,00 Euro Summe 503.912,41 Euro II.3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit weist einen Verlust in Höhe von 15.307.576,80 Euro aus. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (Jahresfehlbetrag in Höhe von 501.966,50 Euro) lässt sich im Wesentlichen durch die deutlich erhöhte Zuführung zur Deckungsrückstellung in der Freiwilligen Versicherung erklären. II.6. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Der Jahresfehlbetrag beträgt 15.307.576,80 Euro. II.8. Entnahme aus der Verlustrücklage Die Entnahme aus der Verlustrücklage der Freiwilligen Versicherung in Höhe von 3.525.104,92 Euro erfolgte entsprechend der Berechnung der Verantwortlichen Aktua- rin. II.9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust Durch die Buchung in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag wird kein Bi- lanzverlust ausgewiesen. 37 5 Mitglieder der Organe der ZVK I. Kassenausschuss Mitglieder des Kassenausschusses Stadtdirektorin Andrea Blome Leiter in der Kasse und Vorsi tzende des Kassenausschusses Frank Spölgen Sparkasse KölnBonn Stellvertretender Leiter der Kasse und Stellvertretender Vorsitzender des Kassenausschusses Mitgliedervertretung Stellvertretung Dr. Monique Offelder Stadt Köln Bernd Rosenberger Hannes Ganze Stadt Köln Frank Spölgen Sparkasse KölnBonn Thomas Blaeser Stadt Köln Markus Sterzl Stadtwerke Karl-Heinz Böhle RheinEnergie AG Norbert Florin Kliniken der Stadt Köln gGmbH Dr. Bernhard Steinmetz Flughafen Köln/Bonn GmbH Versichertenvertretung Stellvertretung Jörg Dicken Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln Gabriele Tilk Gesamtpersonalrätin der Stadt Köln Marco Steinborn Betriebsrat Kölner Verkehrs-Betriebe Köln AG Petra Brunsch Personalratsvorsitzende Sparkasse KölnBonn Valentin Pilz Betriebsrat Kliniken der Stadt Köln gGmbH Klaus Keller Betriebsrat SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Sven Hepek Betriebsrat RheinEnergie AG Gaetano Magliarisi Betriebsratsvorsitzender Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Gastsitze Stefan Siewert Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co.KG Iris Domernicht SBK Sozial-Betriebe-Köln gGmbH Peter Rothhaar Betriebsrat Flughafen Köln/Bonn GmbH 38 II. Geschäftsführung Philipp Kellersmann Geschäftsführer der ZVK Bettina Hoenigmann Stellvertretende Geschäftsführerin der ZVK 6 Ergänzende Angaben Pe rsonal Der Beschäftigtenstand (Beamt*innen sowie Beschäftigte, jedoch ohne Auszubildende) betrug unter Berücksichtigung der anteiligen Personallasten der Beihilfekasse am Jah- resende umgerechnet auf Vollzeitstellen: 2023 2022 Beamt*innen 9,96 11,13 Beschäftigte 22,70 19,40 Summe 32,66 30,53 Die anteiligen Versorgungsbezüge an ehemalige Geschäftsführer betrugen 49.900,41 Euro. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Preisen mit nahestehenden Unternehmen oder Per- sonen wurden nicht getätigt. Zeichnungs-/Übernahmeverpflichtungen Aus den Immobilienfonds bestehen per 31.12.2023 noch Verpflichtungen in Höhe von 24,64 Mio. Euro, aus den Infrastrukturbeteiligungen 47,32 Mio. Euro, aus Private Equitiy Fonds 73,62 Mio. Euro und aus Private Debt Fonds 37,30 Mio. Euro. Abschlussprüferhonorar Die im Geschäftsjahr 2023 durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Steuerberatungsgesellschaft berechneten Honorare für die Abschlussprü- fung 2022 betrugen 22.431,50 Euro (brutto). Eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wurde in Höhe von 22.431,50 Euro gebildet. Köln, den 20.12.2024 Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/1100/1 Vorlagen-Nummer 3395/2024 Freigabedatum 27.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2023 fest. Kassenausschuss (ZVK) 09.05.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln gel- ten für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) sinngemäß. Nach § 21 EigVO hat die Kasse für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss sowie nach § 25 EigVO einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ge- winn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Der Lagebericht gibt einen zusätzlichen Über- blick über den Geschäftsverlauf und die Lage der Kasse. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist dem Rat der Stadt Köln bis spätes- tens 31.12. des auf das Wirtschaftsjahr folgenden Jahres vorzulegen. Der von der Kasse aufgestellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde durch die dafür bestellte Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge- sellschaft mit Testat vom 05.05.2025 geprüft. Der Bericht der Mazars GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsge- sellschaft ist in der Anlage beigefügt. Anlagen
Anlage 6 Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfer
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Forvis Mazars GmbH & Co. KG Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht forvs Ss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars B. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß Anlage 2 haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — ge- prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Zusatzversorgungskasse für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Ge- sellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chan- cen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß $ 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 130273 | 2 Forvis Mazars GmbH & Co. KG f Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or VW Ss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht mn a zars Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit $ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor- derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus- reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lage- bericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fort- führung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtli- che Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli- chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 130273 | 3 Forvis Mazars GmbH & Co. KG f Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or WW Ss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange- sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende we- sentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei- ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maß- nahmen abzugeben. 130273 | 4 Forvis Mazars GmbH & Co. KG f Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht or W Ss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ars beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver- tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent- liche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zudem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön- nen jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort- führen kann. beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unver- meidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga- ben abweichen. 130273 |5 Forvis Mazars GmbH & Co. KG Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln | Prüfungsbericht forvs Ss Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht m a zZ ar Ss Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Zu- satzversorgungskasse der Stadt Köln, mit Sitz in Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellung- nahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf $ 328 HGB wird hingewiesen. 130273 | 6
Anlage 3 Bilanz 2023
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Anlage 3 2023 Vorjahr Euro Euro Euro A. I. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 II. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 822.398.523,19 788.151.030,99 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 358.133.364,13 354.434.4 97,85 3. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 346.001.264,20 347.762 .965,34 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 91.484.657,8 1 93.512.636,18 4. Einlagen bei Kreditinstituten 18.500.000,00 1.636.5 17.809,33 1.218,85 C. Forderungen I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: 1. Versicherungsnehmer 37.750,85 38.770,02 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 49.429,50 126.799, 32 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 833.643,95 680.013,6 2 II. Sonstige Forderungen 1.576.172,32 2.496.996,62 488.369,12 D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte 79.369,63 91.208,19 II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 71.248.118,69 20.736.740,86 III. Andere Vermögensgegenstände 8.293.463,61 79.620.951,9 3 8.093.402,03 E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 9.196.325,91 9.112.5 81,58 II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 2.798,42 9.199 .124,33 4.310,51 F. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.782.471,88 Summe der Aktiva 1.739.617.354,09 1.623.234.544,46 Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln Jahresbilanz zum 31.12.2023 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Kapitalanlagen Anlage 3 2023 Vorjahr Euro Euro Euro A. Eigenkapital I. Jahresüberschuss 1. Verlustvortrag 0,00 0,00 2. Jahresüberschuss 0,00 0,00 II. Verlustrücklagen Satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0,00 3.525.104,92 B. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Deckungsrückstellung 1.726.154.016,79 1.606.992.998,12 II. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 238.228,57 205.383,05 III. Rückstellung für Leistungsverbesserung 5.000,00 1.726 .397.245,36 5.000,00 C. Andere Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.866.517,00 7.117.082,00 II. Sonstige Rückstellungen 1.959.910,40 8.826.427,40 1.423.018,62 D. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber 1. Versicherungsnehmern 2.142,66 4.753,12 2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 58.580,07 37.652,4 3 3. Zusatzversorgungseinrichtungen 1.559.923,24 1.077.4 15,27 II. Sonstige Verbindlichkeiten 544.633,29 2.165.279,26 280.078,69 davon: aus Steuern: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.228.402,07 2.228.402,07 2.566.058,24 Summe der Passiva 1.739.617.354,09 1.623.234.544,46 0,00 0,00 Es wird bestätigt, dass die unter Passiva A eingestellte Verlustrücklage und die unter Passiva B eingestellten Versicherungstechnischen Rückstellungen nach Maßgabe des technischen Geschäftsplans berechnet wurden. Susanne Rosenbusch Verantwortliche Aktuarin Jahresbilanz zum 31.12.2023 Passiva Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Sitz: Köln
Anlage 5 Lagebericht 2023
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6 Lagebericht 2023 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 1. Allgemeines Geschäftsgrundlage ist im Berichtsjahr 2023 die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK), zuletzt geändert durch die 16. Änderungssatzung vom 12.05.2023. Auf dieser Grund- lage gewährt die ZVK den Beschäftigten ihrer Mitglieder Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinter- bliebenenversorgung sowohl als Pflichtversicherung, als auch als freiwillige Versicherung. Gemäß § 62 der ZVK-Satzung beträgt im Versicherungszweig der Pflichtversicherung (Abrech- nungsverband I) der Umlagesatz 5,8 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Darüber hin- aus wird seit dem 01.01.2003 ein Zusatzbeitrag zum Aufbau einer Kapitaldeckung erhoben. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt im Berichtsjahr 3,2 % des jeweiligen zusatzversorgungspflich- tigen Entgeltes. Der Arbeitnehmeranteil an der vorgenannten Umlage beträgt 0,3 % der zusatz- versorgungspflichtigen Entgelte. Die vorgenannten Sätze hat der Kassenausschuss ZVK zuletzt in seiner Sitzung am 16.11.2021 auf Empfehlung des Verantwortlichen Aktuars beschlossen und damit die Hebesätze in unveränderter Höhe beibehalten. Geschäftsgrundlage im Bereich der Freiwilligen Versicherung sind die für die jeweilige Tarifgene- ration geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2009 sind dies die AVB zum Tarif 2002 (TG 2002) in der jeweils gültigen Fassung. Der Kassenausschuss ZVK hat in seiner Sitzung am 12.05.2014 zuletzt der 5. Änderung der AVB zum Tarif 2002 zugestimmt. Der Tarif 2002 wird seit dem 01.01.2010 im geschlossenen Bestand fortgeführt. Für Vertragsabschlüsse in der Freiwilligen Versicherung im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2012 sind dies die AVB zum Tarif 2009 (ZVK PlusPunktRente) in der jeweils gültigen Fas- sung. Das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat den Tarif 2009 mit Erlass vom 25.09.2009 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.03.2012 der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2009 zuge- stimmt. Der Tarif 2009 wird seit dem 01.07.2012 ebenfalls im geschlossenen Bestand fortgeführt. Seit dem 01.07.2012 bietet die ZVK der Stadt Köln im Versicherungszweig der Freiwilligen Versi- cherung für den Abschluss von neuen Verträgen den geschlechtsneutralen Tarif 2012 an. Das damalige MIK NRW hat mit Erlass vom 27.04.2012 die 1. Änderung des Tarifes 2009 sowie den Tarif 2012 genehmigt. Der Kassenausschuss ZVK hat zuletzt der 1. Änderung der AVB zum Tarif 2012 am 13.05.2016 zugestimmt. Die Anzeige des Beschlusses hat das damalige Ministerium für Inneres und Kommunales als Aufsichtsbehörde mit Erlass vom 06.07.2016 angenommen. Als Reaktion auf die anhaltende Niedrigzinsphase hat der Kassenausschuss der ZVK der Stadt Köln in seiner Sitzung am 13. November 2018 die Einführung eines neuen Tarifes (Tarif 2019) mit einem Garantiezins von 0,9 % im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung be- schlossen. Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Kasse, damals des Ministeriums für Hei- mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) wurde am 18. Dezember 2018 erteilt. Der neue Tarif gilt für Neuabschlüsse seit dem 1. Juli 2019. In der Sitzung vom 17. Mai 2023 hat der Kassenausschuss der ZVK beschlossen ab dem 01.01.2024 den Zusatzbeitrag in der Pflichtversicherung um 0,1 % Punkte auf 3,1 % der zusatz- versorgungspflichtigen Entgelte abzusenken und gleichzeitig von den Mitgliedern einen zusätzli- chen Betrag in Höhe von ebenfalls 0,1 % Punkten der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte zu- gunsten der Freiwilligen Versicherung zu erheben. 7 Der Jahresabschluss 2023 wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Handelsgesetzbu- ches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 19.12.2018 erstellt. 2. Geschäftsverlauf In der Pflichtversicherung sind - trotz der „Nullrunde“ im öffentlichen Dienst - die Beiträge aus Umlagen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr von 109.240.937,07 Euro um 2,03°% auf 111.460.085,00 Euro gestiegen. Zusatzbeiträge sind im Jahr 2023 in Höhe von 61.436.695,59°Euro (Vorjahr 60.192.979,21 Euro) eingegangen. Ferner sind bei der Pflichtversicherung Überleitungen in Höhe von 4.030.884,47 Euro (Vorjahr 2.605.627,96 Euro) verbucht worden. Im Jahr 2023 sind im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung 4.009.221,36 Euro (Vor- jahr 4.157.073,70 Euro) an Beiträgen sowie 167.740,30 Euro (Vorjahr 198.092,88 Euro) an sons- tigen versicherungstechnischen Erträgen eingegangen. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle in der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versi- cherung sind 2023 um 5.269.702,07 Euro (4,69 %) auf insgesamt 117.740.544,73 Euro (Vorjahr 112.470.842,66 Euro) gestiegen. In dem Betrag sind Beitragsüberleitungen und Beitragsrückge- währungen sowie die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthalten. Die Dynamisierung der Betriebsrenten um 1 % zum 01.07.2023 ist satzungsgemäß erfolgt. Die Stei- gerung bei den reinen Rentenleistungen betrug gegenüber dem Vorjahr 3.156.144,84 Euro (2,95 %). Die Anzahl der Rentner*innen ist auch im Jahr 2023 gestiegen. 3. Kapitalanlage Das Netto-Kapitalanlageergebnis einschließlich der Kosten für die Kapitalanlagen, der realisier- ten Kursgewinne beziehungsweise Kursverluste, der Zuschreibungen und Abschreibungen hat sich im Berichtsjahr 2023 auf 43.228.284,37 Euro gegenüber 37.344.032,78 Euro im Jahr 2022 erhöht. Im Jahr 2023 wurden Abschreibungen in Höhe von 17.581.573,69 Euro vorgenommen. An den Kapitalmärkten war das Jahr 2023 stark geprägt von weiteren Zinserhöhungen der Zent- ralbanken und zurückhaltender Investitionstätigkeit. Insbesondere litt der Immobilienmarkt unter den Folgen der weiteren Erhöhung des Zinsniveaus auf bis zu 4,5% gemessen am Hauptrefinan- zierungssatz der Europäischen Zentralbank und verzeichnete Bewertungsrückgänge, stagnie- rende Projektentwicklungen und auch Insolvenzen einer Reihe von Marktteilnehmern. Im Jahr 2023 erfolgte die Investitionstätigkeit der Kasse weiterhin gemäß der im Jahr 2020 ange- passten strategischen Anlageallokation. Die wesentlichen strukturellen Elemente der Kapitalanla- gen der ZVK sind die Rentendirektanlage, die jeweils indirekt vorgenommen illiquiden (Private Markets) und börsennotierten (Public Markets) Anlagen und die im Folgenden eingegangen wird. Direktanlage Grundsätzlich verfolgt die Direktanlage, für die ein externes Verwaltungsmandat besteht, einen sicherheitsorientierten Investmentansatz im Investment Grade Bereich (AAA bis BBB) unter An- wendung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinie für die Vermögensanlage. Das 2020 berechnete Zielportfolio sah eine Erhöhung der Direktanlagequote von zuvor 35 % auf 51 % des Gesamtportfolios vor, welche hauptsächlich in 2020 und 2021 umgesetzt wurde. Im Zuge dessen wurden in beiden Jahren vermehrt Anleihen langer Laufzeiten und Papiere mit Kün- digungsrechten erworben. Insbesondere diese Papiere haben aufgrund des folgenden Zinsan- stieges stille Lasten aufgebaut. Neuanlagen, die ab 2022 zu bereits höheren Erwerbsrenditen ge- tätigt wurden, wirkten sich positiv auf die durchschnittliche Verzinsung des Portfolios aus. Mit dem Einpreisen von Desinflationserwartungen an den Märkten und damit sinkenden Zinsen bei 8 langlaufenden Anleihen im vierten Quartal 2023 erholten sich die Bewertungen im Bestand und es kam zur Verringerung der stillen Lasten im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt beliefen sich die stillen Lasten in der Direktanlage zum Stichtag 31.12.2023 vor Ab- schreibungen auf 165.749.705,07 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und auf 8.997.373,91°Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung. Im Jahr 2023 konnte die Kasse trotz erschwerter Bedingungen die Tilgungen und Rückzahlungen im Direktanlagebestand wieder investieren. Insbesondere konnten Bestände der e-netz Südhes- sen mit einer Rendite von 4,63 % weiter aufgebaut werden. Abzüglich der Kündigungen und Tilgungen wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von 725.299 Euro im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und eine Reduzierung durch Tilgungen in Höhe von -1.000.484 Euro im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung im Segment der Direktanlage getätigt. Insgesamt erhielt die Kasse im Abrechnungsverband der Pflichtversi- cherung Zinserträge in Höhe von 8.605.882,23°Euro sowie Zahlungen aus Tilgungen und Endfäl- ligkeiten in Höhe von 9.847.701,14°Euro, im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung lagen Zinserträge bei 500.024,93°Euro und Tilgungen und Endfälligkeiten bei 1.000.000,00°Euro. Private Markets Gemäß der Zielallokation wurde der Aufbau des Private Markets Portfolios in den Anlageklassen Infrastruktur, Private Equity und Private Debt im Jahr 2023 weiter fortgesetzt. Aufgrund des allge- meinen Marktumfeldes haben Kapitalabrufe der gezeichneten Fonds allerdings in einem etwas geringeren Volumen als prognostiziert stattgefunden. Die Investitionen in diesem Segment belie- fen sich entsprechend auf insgesamt rund 35 Millionen Euro in beiden Abrechnungsverbänden. Im Jahr 2023 wurden keine neuen Produkte im Bereich der Private Markets gezeichnet. Geprüft und vorbereitet wurden allerdings zwei Infrastrukturfondszeichnungen, welche im Jahr 2024 um- gesetzt wurden. Bei den Anlageklassen Infrastruktur und Private Equity waren trotz der erwähnten Herausforde- rungen auch im Jahr 2023 weitere Steigerungen der Verkehrswerte und Marktpreise festzustel- len. Die Verkaufsaktivitäten bzw. tatsächlich getätigte Beteiligungsveräußerungen der einzelnen Fondsmanager blieben jedoch hinter den Erwartungen. Die Anlageklasse Private Debt zeigte sich heterogen wobei sie in der Breite von den deutlich erhöhten kurzfristigen Zinsen profitierte, demgegenüber aber in Teilsegmenten Bonitätsverschlechterungen entgegenstanden. Die Anlageklasse Immobilien war im Jahr 2023 weiterhin deutlich geprägt durch die Auswirkun- gen der Zinswende in deren Folge die Bewertungen allgemein unter Druck gerieten und zum Teil nach unten korrigierten. Innerhalb des in Europa gelegenen und über die verschiedenen Nut- zungsarten diversifizierten Portfolios der Kasse wurden dieser Entwicklung entsprechend bei ins- gesamt fünf Immobilienfonds Abschreibungen mit einem Volumen von rund 17,5 Millionen Euro vorgenommen. Kapitalabrufe haben in Höhe knapp 28 Millionen Euro stattgefunden. Public Markets Seit der Umstellung im ersten Quartal 2021 erfolgt im Masterfonds das Management der Ak- tienallokation im Rahmen eines passiven Mandats, welches strikt an den Kriterien der Nachhal- tigkeitsrichtlinie der ZVK ausgerichtet ist und eine globale Aktienallokation umsetzt. In 2023 flossen der Kasse per 8. Dezember aus Ausschüttungen des Masterfonds Erträge in Höhe von 11,0 Millionen Euro zu. Liquidität Die Liquidität der Kasse war im Berichtsjahr gegeben und zu keiner Zeit gefährdet 9 Gesamtportfolio Das Gesamtvermögen der ZVK wuchs im Berichtsjahr um 104.600.136,01 Euro (6,44 %) auf 1.727.834.680,47 Euro. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zum Ende des Jahres 2023 betrugen 71.248.118,69 Euro. Der Gesamtbestand der Kapitalanlagen stieg um 52.655.460,12 Euro auf 1.636.517.809,33 Euro an. Dies entspricht einer Steigerung von 3,32%. Folgende Zugänge wurden im Jahr 2023 in den verschiedenen Anlageklassen gebucht: Anlageklasse Pflichtversicherung Freiwillige Versic herung Direktanlagen 29.073.000,00 Euro 0,00 Euro Immobilien Spezialfonds 26.278.481,37 Euro 1.530.879,04 Euro Infrastruktur- und Private Equity Fonds 28.281.780, 00 Euro 1.805.220,00 Euro ABS -Namensschuldverschreibungen 0,00 Euro 0,00 Euro Private Debt Fonds 4.826.232,20 Euro 306.643,80 Euro KÖZU-FundMaster 0,00 Euro 0,00 Euro Tages- und Termingelder 0,00 Euro 0,00 Euro 88.459.493,57 Euro 3.642.742,84 Euro Unberücksichtigt bleiben bei der Aufstellung die Beträge aus Zuschreibungen sowie Zugänge bei Disagien der Namenschuldverschreibungen. Die Abgänge aus Tilgungen und Anlageverkäufen betrugen ohne Berücksichtigung von planmä- ßigen Abschreibungen bei der Pflichtversicherung 37.568.914,63 Euro und bei der Freiwilligen Versicherung 2.976.233,16 Euro. Die laufende Durchschnittsverzinsung aller Kapitalanlagen, berechnet nach den Vorgaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, betrug im Jahr 2023 insgesamt 3,24 % (Vorjahr 2,21 %). Die Nettoverzinsung (diese berücksichtigt auch die Aufwendungen so- wie Zu- und Abschreibungen für Kapitalanlagen) betrug 2,68 % (Vorjahr 1,95 %). Im Bereich der Direktanlagen bestehen Stille Lasten in Höhe von 163.729.007,33 € Euro. Grund hierfür sind die zuvor ausgeführten Zinssteigerungen und damit einhergehenden Bewertungs- rückgänge. Im Bereich der Aktien, Investmentanteile und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere ergeben sich weiterhin in der Summe Bewertungsreserven. Diese beträgt für den KÖZU-FundMaster 10.072.213,02 Euro (Vorjahr 4.866.259,67 Euro), für die Immobilienfonds 21.740.500,47 Euro (Vorjahr 37.310.006,04 Euro), für die Infrastrukturbeteiligungen und Private Equity Fonds (incl. ABS- Namensschuldverschreibungen) 28.629.245,48 Euro (Vorjahr 25.937.223,56 Euro) sowie für die Private Debt Fonds 2.683.811,45 Euro (Vorjahr 4.955.247,31 Euro). 10 4. Finanz- und Ertragslage Zum Ergebnisvergleich der Geschäftsjahre 2023 und 2022 folgt eine zusammengefasste Be- trachtung der Gewinn- und Verlustrechnung: Ergebnis 2023 Ergebnis 2022 Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 181.104.626,72 Euro 176.394.710,82 Euro Erträge aus Kapitalanlagen 61.836.916,64 Euro 35.226.394,29 Euro Aufwendungen für Kapitalanlagen (inklu- sive Abschreibungen, Personalkosten und Abschreibungen auf Sachkostenanteile) 18.608.600,50 Euro 5.775.142,38 Euro Aufwendungen für Versicherungsfälle (in- klusive Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) 117.740.544,73 Euro 112.470.842,66 Euro Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb (ohne Personal- und Sachkosten des Kapitalanlagebereichs) 2.919.681,77 Euro 3.277.058,95 Euro Ergebnis der nichtversicherungstechni- schen Rechnung 180.725,51 Euro -524.796,13 Euro Jahresüberschuss vor Dotierung der versi- cherungstechnischen Rückstellungen und der Verlustrücklage 103.853.441,87 Euro 89.573.264,99 Euro 11 5. Bestandsentwicklung Pflichtversicherung In der Pflichtversicherung ist der Bestand der Rentner*innen von 22.205 um 533 (Vorjahr 364) auf 22.738 Fälle gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der aktiv Pflichtversicherten um 204 auf 43.133 erhöht. Die Zahl der beitragsfrei Versicherten stieg um 2.014 auf 48.963. Insgesamt ergibt sich damit ein Versi- chertenbestand von 92.096. Gemeinsam mit den Rentner*innen betreut die ZVK damit 114.834 Personen. Auf 100 Pflichtversicherte entfallen somit 53,97 (Vorjahr 51,72) Betriebsrentner*innen. Die Aus- wirkungen der demografischen Faktoren sind damit weiter erkennbar, haben sich aber nicht we- sentlich verstärkt. 12 Die Anzahl der Pflichtversicherten je Mitglied ergibt sich aus dem nachfolgenden Diagramm. Stadt Köln; 17.532; 41% Kliniken; 4.449; 10% KVB; 4.058; 9% RheinEnergie; 2.575; 6% SKB; 2.914; 7% AWB; 1.983; 5% Flughafen; 1.873; 4% SBK; 1.651; 4% NetCologne; 975; 2% KölnKitas; 826; 2% übrige; 4.297; 10% Summe aller Pflichtversicherten 2023: 43.133 13 Freiwillige Versicherung: Bei der Freiwilligen Versicherung bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt 3.293 (Vorjahr 3.340) Verträge. Hierin sind 768 beitragsfrei gestellte Verträge enthalten. Die Versicherten haben folgende Risiken abgesichert: Zum Jahresende 2023 wurde in der Freiwilligen Versicherung an 1.140 (Vorjahr 1.027) Renten- berechtigte eine laufende Leistung aus der Freiwilligen Versicherung gezahlt. 14 6. Personalentwicklung und Personalaufwand Beschäftigtenstand Personalkosten gesamt 31.12.2023 32,66 2.703.771,19 Euro 31.12.2022 30,70 2.614.831,29 Euro Die Mitarbeitenden der Zusatzversorgungskasse sind Bedienstete der Stadt Köln. Der Beschäf- tigtenstand berücksichtigt sowohl Teilzeitbeschäftigungen als auch die anteilige Tätigkeit für die Beihilfekasse. Die Eingruppierungen erfolgen entsprechend den Vorgaben im Stellenplan der Stadtverwaltung. Die Personalkosten werden der Stadt Köln von der ZVK erstattet. Der Beschäf- tigtenstand ist im Jahr 2023 aufgrund der teilweise Besetzung von Vakanzen im Leistungsbereich gestiegen. Zudem wurde unter anderem die Stelle im Kapitalanlagecontrolling besetzt. Die Per- sonalkosten sind aufgrund geringerer Zuführung zu den Pensionsrückstellungen niedriger als im Vorjahr. 8 56 44 1.032 Bestand Rentner*innen nach Rentenarten Freiwillige Versicherung zum 31.12.2023 Waisenrente Hinterbliebenenrenten Erwerbsminderungsrenten Altersrenten 15 7. Risikobericht Organisation des Risikomanagements Die Kapitalanlagen wurden im Berichtsjahr 2023 grundsätzlich auf der Basis der Regelungen des § 124 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) in Verbin- dung mit den Anlagegrundsätzen für das gebundene Vermögen sowie der geltenden Richtlinie für die Vermögensanlage der ZVK in der Fassung vom 22.11.2016 und der Neufassung vom 20.05.2021 durchgeführt. Das Kapitalanlagenrisiko wird im Prozess der Kapitalanlage geprüft und innerhalb der in der Richtlinie zur Vermögensanlage und den regulatorischen Vorgaben definierten Grenzen entspre- chend limitiert umgesetzt. Bei neuartigen Produkten wird ein Prüfprozess durchgeführt. Risiken im Sinne des Tax-Compliance-Systems wird durch Begleitung der Kapitalanlagen durch einen externen Rechtsberater Rechnung getragen. Das Gesamtrisikomanagement wird stetig und auch aufgrund der wachsenden Bedeutung der Kapitalanlagerisiken fortwährend weiterent- wickelt. Kapitalanlagemanagement und Kapitalanlagecontrolling sind organisatorisch voneinan- der getrennt. Die Risikotragfähigkeit der Kasse wird für den jeweiligen Abrechnungsverband ermittelt. Der Kas- senausschuss genehmigt für die Abrechnungsverbände Risikobudgets in diesem Rahmen und konform zur verfolgten Anlagestrategie. Berichte des Verantwortlichen Aktuars Der Aktuarsbericht vom 15.11.2024 zum Stichtag 31.12.2023 zeigt, dass sich die Kasse in finan- ziell geordneten Verhältnissen befindet. Alle Verpflichtungen im Abrechnungsverband der Pflicht- versicherung können mit dem derzeitigen Finanzierungssystem dauerhaft finanziert werden. Der Kapitalisierungsgrad und damit die finanzielle Lage des Abrechnungsverbandes der Pflicht- versicherung hat sich weiter positiv entwickelt und ein weiterer Anstieg ist zu erwarten. Eine Ab- senkung des Rechnungszinses in der Pflichtversicherung von 3,25 % auf 2,75 % wird empfohlen. Um die Risiken aus Demographie, Personalentwicklung und Rechnungszins abzufedern soll der Kapitalisierungsgrad weiter erhöht werden. Grund hierfür ist unter anderem auch die zu erwar- tende Zahl der Rentner*innen in den kommenden Jahren (siehe hierzu auch die folgende Gra- phik). In der Freiwilligen Versicherung wurden die Verpflichtungen aus dem Tarif 2002 zum 31.12.2023 neu und deutlich vorsichtiger bewertet. Hierbei wurden die biometrischen Annahmen und der Rechnungszins deutlich angepasst und es ist von einer dauerhaften Anwendung dieser Annah- men an zukünftigen Bewertungsstichtagen auszugehen. Für die Anlagezinsziele der Freiwilligen Versicherung wird empfohlen diese Ziele nicht am durchschnittlich gewichteten Rechnungszins der Tarife auszurichten, sondern ein höheres Ziel anzustreben. 16 Da der Rechnungszins der Pflichtversicherung in der Leistungsphase in Höhe von 5,25 % als zu hoch angesetzt galt, wurde über die Absenkung des Rechnungszinssatzes auf 3,25 % im Jahr 2012 die Deckungsrückstellung dauerhaft gestärkt. Beträge für eine Anwartschaftsdynamisierung in Form von Gewährung von Bonuspunkten standen auch im Jahr 2023 nicht zur Verfügung. Im Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung galt seit dem 01.01.2012 für den Tarif 2002 ein Rechnungszins von 3,25 % (Absenkung auf die Garantieleistung) und für alle anderen Tarife ein Rechnungszins von 2,25 %. Im Tarif 2019, der für alle Neuverträge ab den 01.07.2019 gilt, beträgt der Rechnungszins 0,90 %. Bei entsprechenden Ergebnissen erfolgt eine Erhöhung auf 1,75 %. Um die Sicherheit zu erhöhen hat die Verantwortliche Aktuarin für den Tarif 2002 eine Absen- kung des Rechnungszinssatzes auf 2,75 % und Umstellung der Biometrie auf vorsichtigere An- nahmen vorgenommen. Für die Finanzierung des hierdurch entstehenden Fehlbetrages wird ab Januar 2024 ein zusätzlicher Betrag erhoben. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken einer Zusatzversorgungskasse entstehen dadurch, dass langfristige Leistungszusagen gegeben werden, deren endgültige Höhe einer Vielzahl von Unsi- cherheiten unterliegt. Diese Unsicherheiten sind z. B. das Renteneintrittsalter, die Sterblichkeit, eventuelle Hinterbliebenen oder auch Erwerbsminderung während des Arbeitslebens. Viele die- ser Unsicherheiten werden durch das Gesetz der großen Zahl weitgehend eliminiert und sind da- mit für die Zusatzversorgungskasse mit über 100.000 Versicherten gut kalkulierbar. Die Rechnungsgrundlagen werden durch den Verantwortlichen Aktuar regelmäßig überprüft und so werden Anpassungsbedarfe in Verbindung mit den festgelegten Sterbe- bzw. Rententafeln er- kannt. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden im Jahr 2018 abschließend auf Richttafeln um- gestellt, die von der Bayerischen Versorgungskammer entwickelt wurden (RTZV-P) und eine hö- here Lebenserwartung vorsehen als die Richttafeln 1998 von Professor Dr. Heubeck. Mit den RTZV-P wird ein ausreichender Sicherheitspuffer zu der tatsächlichen Entwicklung des Bestan- des gebildet. Nach dem jetzigen Stand sind die biometrischen Rechnungsgrundlagen ausrei- chend. Männer Frauen 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 69 67 65 63 61 59 57 55 53 51 49 47 45 43 41 39 37 35 33 31 29 27 25 23 21 1 9 17 Anzahl insgesamt Alter in Jahren Altersgliederung aller Pflichtversicherten am 31.12.2023 17 Auch für den Abrechnungsverband der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2009, Tarif 2012 und Tarif 2019) werden diese Richttafeln angewandt. Auf Basis dieser biometrischen Rechnungsgrundla- gen ist die Sicherheitsspanne in der Berechnung der Deckungsrückstellung als aktuell ausrei- chend anzusehen. Im größten Tarif 2002 war eine entsprechende Umstellung erforderlich, die zum Stichtag 31.12.2023 dann auch durchgeführt wurde. Durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen seit Beginn des Jahres 2003 erhält die Kasse bei der Pflichtversicherung Einnahmen, die zum Aufbau einer Kapitaldeckung verwendet werden, um spätestens nach einer Übergangszeit von insgesamt rund 30 Jahren auch die Arbeitgeber spür- bar zu entlasten. Der inzwischen erreichte Kapitalisierungsgrad im AV I lag zum 31.12.2023 bei 50,2 % (Rechnungszins 3,25 %). Damit setzt sich die positive Entwicklung des Kapitalisierungs- grades, trotz der schwierigen Kapitalmarktumgebung, weiter fort. Solange keine vollständige Kapitaldeckung in der Pflichtversicherung erreicht ist und dort zumin- dest eine teilweise Umlagefinanzierung erfolgt, ergeben sich besondere Risiken aus: • der künftigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst bzw. bei den Mitgliedern der ZVK, • den künftigen Ergebnissen von Tarifverhandlungen. Ansonsten ergeben sich vor allem folgende versicherungstechnische Risiken sowohl für die Pflichtversicherung als auch für die von Anfang an als kapitalgedeckte Versicherung konzipierte Freiwillige: • die Nichtübereinstimmung der dem Technischen Gesch äftsplan zugrunde gelegten Sterbe-, Invalidisierungs- und Hinterbliebenenversorgungsannahmen mit den tatsächlichen Verhält- nissen sowie • die Ausübung von Wahlrechten und Optionen, wie zum Beispiel dem Renteneintrittszeitpunkt. Weitere Risiken ergeben sich aus den politischen Rahmenbedingungen. Die Auswirkungen der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen ab- schlagsfreien Altersrentenbezug lassen sich weiterhin schwer beziffern. Es war jedoch auch in 2023 spürbar, dass die abschlagsfreie Rente rege in Anspruch genommen wird. Das Durch- schnittsalter bei Renteneintritt liegt aktuell bei 63,42 Jahren. Die Höhe der durchschnittlich ausge- zahlten monatlichen Rentenleistung - bezogen auf die Altersrenten - ist minimal von 436,23 Euro auf 435,86 Euro gesunken und damit weiter kaum verändert. Es bleibt abzuwarten welche weiteren Änderungen durch den Gesetzgeber im Rentenrecht in Zu- kunft vorgenommen werden und inwieweit sich diese auf die tarifvertragliche geregelte Zusatz- versorgung auswirken werden. Beitragsentwicklung Umlagen und Zusatzbeiträge steigen kontinuierlich weiter. Für das Jahr 2023 ergaben sich keine besonderen Entwicklungen. Die bereits bekannte Be- standsreduktion einzelner Mitglieder wurde in 2023 weitergeführt. Insgesamt übersteigt der Zu- wachs den Personalabbau geringfügig. Personalgestellungen, welchen mit einer Satzungsänderung im Jahr 2011 begegnet worden ist, haben in keinem nennenswerten Umfang stattgefunden. Die im Jahr 2014 erarbeitete trilaterale Vereinbarung zur Fortsetzung der partiellen Mitgliedschaf- ten der Sparkasse Köln bei der ZVK und der RZVK hat sich weiterhin bewährt. Nachdem 2020 ein Korrekturjahr eingeschoben wurde um die vereinbarten Mindestwerte zu er- reichen, konnte in 2021 der zweite vierjährige Turnus begonnen werden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Ausgleichsregularien ist weiterhin ein rele- vantes Thema für die Kasse. Die AKA hat im Jahr 2019 eine Mustersatzung veröffentlicht, die eine Regelung enthält, die den Beanstandungen des BGH Rechnung trägt. Auf deren Basis hat 18 die Kasse in Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen Aktuar eine neue Satzungsregelung er- arbeitet, welche in 2023 durch die Gremien verabschiedet wurde. Kapitalanlagerisiken Für die Zusatzversorgungskasse sind insbesondere die Risiken im Kapitalanlagebereich von zentraler Bedeutung. Das Kapitalanlagerisiko aus Sicht der Kasse umfasst im Wesentlichen • das Risiko zu niedriger Zinsen bzw. das Risiko der Wiederanlage, • das Risiko ungünstiger Kurs- und Marktpreisentwick lungen, • das Risiko von Adressenausfällen (Bonitätsrisiko) und • das Risiko reduzierter oder ausfallender Ausschütt ungsbestandteile, • das Risiko von außerordentlichen Abschreibungen od er Verlustrealisierungen, • das Risiko von negativen Währungsschwankungen, • das Risiko von Illiquidität. Zur Kapitalanlagestrategie wird auf die Ausführungen weiter oben verwiesen. Mit den regelmäßi- gen ALM-Studien richtet die Kasse ihre Strategie auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus. Im Rahmen der strategischen Asset Allokation wird eine breite Diversifikation über verschiedene An- lageklassen verfolgt, welche die oben genannten Risiken der Kapitalanlage zu reduzieren sucht und gleichzeitig die Verzinsungsziele zu erreichen oder übertreffen sucht. Dabei nutzt die Kasse wirtschaftliche und juristische externe Expertise und berät und trifft alle richtungsweisenden Ent- scheidungen im Kassenausschuss. In der Direktanlage verfolgt die Kasse einen sicherheitsorientierten Ansatz durch Anlagen im In- vestment Grade Bereich (AAA bis BBB-), welche im Anlagevermögen bilanziert und nach einem Buy-and-Hold Ansatz möglichst bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Für die Direktanlage be- steht ein Vermögensverwaltungsmandat mit der LBBW. Die Kasse investiert zudem in illiquide Anlageklassen mit höheren Risiken und höherer Rendi- teerwartung. Dass die Kasse hier bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um sukzessive in diese Anlageklassen hinein zu wachsen, wirkt sich positiv aus. Ebenfalls hat die Kasse Struktu- ren in Form von SICAV-RAIF S.C.A. Strukturen nach luxemburgischem Recht geschaffen, in de- nen einzelne Fondsinvestments zusammengefasst bilanziert und verwaltet werden. Hierdurch können Abschreibungswahrscheinlichkeiten reduziert und auch operative Risiken vermieden wer- den. Zur Begleitung und Entscheidungsunterstützung greift die Kasse auf spezialisierte Berater zurück. Auch für liquide Anlagen, wie Aktien, existiert ein Masterfonds, so dass diese nicht direkt auf der Bilanz gehalten werden, mit den vorgenannten Vorteilen. Lediglich für Immobilienfonds besteht keine Masterfondsstruktur, weshalb es hier vermehrt zu einzelnen Abschreibungen kommt. Das Adressenausfall- oder Bonitätsrisiko der Eigenanlagen wird mittels umfangreicher interner und externer Maßnahmen von den Asset Managern und dem Risikomanagement bei der Aus- wahl der Kapitalanlagen limitiert und überwacht. Insgesamt war die Risikotragfähigkeit der Kasse auch im Jahr 2023 zu jeder Zeit gegeben. Liquiditätsrisiken für die Kasse insgesamt bestanden nicht, da die Einnahmen die Ausgaben re- gelmäßig übersteigen und zusätzlich allzeit Liquidität für Investitionsbedarfe und Kapitalabrufe bereitstand. Mittels einer mehrjährigen Liquiditätsplanung wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sichergestellt. 19 Operationelle Risiken Im IT-Bereich sind umfassende Zugangskontrollen und Schutzvorkehrungen getroffen, die die Si- cherheit der Programme und der Datenhaltung sowie des laufenden Betriebs gewährleisten. Die ZVK nutzt die umfangreichen IT Ressourcen der Stadt Köln und einer überregionalen Koopera- tion von Zusatzversorgungskassen. 8. Prognose- und Chancenbericht Das Ergebnis der Kasse wird auch in den nächsten Geschäftsjahren wesentlich von dem Einnah- meüberschuss im Vergleich zu den Rentenzahlungen geprägt werden. Das Ergebnis aus den Ka- pitalanlagen wird mit dem stetig wachsenden Kassenvermögen einen wachsenden Beitrag leis- ten, während die Auszahlungen für Renten stärker wachsen werden als die Umlagen. In der frei- willigen Versicherung ist es noch nicht zu einer Trendwende bei den Neuabschlüssen gekom- men, die weiter auf sehr niedrigem Niveau verharren. Besonders hervorzuheben ist nach der Nullrunde in 2023 die Tarifsteigerung, welche langfristig die Überschüsse erhöhen wird. Wir gehen davon aus, dass sich die Bestände der aktiv Versi- cherten der ZVK stabil entwickeln werden, da das Portfolio der Mitglieder der ZVK mit Blick auf die Entwicklung der Personalbestände eine ausgeglichene Struktur hat. Mit Blick auf die demo- graphische Entwicklung und den Versichertenbestand ist eine weiter zunehmende Zahl der Ver- sorgungsempfänger und eine Steigerung der Versorgungslastquote absehbar, welche aber durch Effekte aus inflationsbedingt hohen Tarifabschlüssen zeitweilig überlagert werden kann. Das Kapitalmarktumfeld mit wieder gestiegenen Zinsen bietet deutlich mehr Chancen als in den vergangenen Jahren. Über Emittenten mit bester Bonität konnte z.B. bereits im Verlauf des Folgejahres 2024 das Rentendirektbestandsportfolio attraktiv erweitert werden. Die Emittentendi- versifikation wurde mit Supranationalen Instituten erhöht, welche sich durch einen besonderen Nachhaltigkeits- und Klimafinanzierungsfokus auszeichnen und somit einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Um Risiken der riskanteren Anlagen breit zu streuen, wird das Kapitalanlageportfolio der Kasse weiter in allen Anlageklassen sowie über die Gesamtheit der Anlageklassen hinweg diversifiziert angelegt und entsprechend weiter sukzessive aufgebaut. Hierzu gehört auch der weitere Aufbau illiquider Anlageklassen wie z. B. Private Equity. Das Kapitalanlageportfolio der Kasse erwies sich auch in 2023 als resilient bei Rückschlägen. Grundsätzlich erwartet die Kasse, dass sich Marktwerte in liquiden und illiquiden Anlagen trotz zwischenzeitlicher Rückschläge langfristig und auf Gesamtportfolioebene erholen respektive po- sitiv entwickeln. Aufgrund von Illiquidität und Verzögerungseffekten in Bewertungsmethoden, ins- besondere bei Bewertungen von Immobilien im deutschen Markt, müssen wir aber mit einzelnen weiteren Bewertungsrückgängen rechnen, während sich andere Marktsegmente schon wieder erholen werden. Hinzu kommen geopolitische Spannungen und Unsicherheiten, die Risiken auf globaler Ebene bedeuten und immer wieder auch an den Kapitalmärkten zu Turbulenzen führen können. Die politische Situation in Europa und den USA, Spannungen in der Handelsauseinandersetzung der USA mit China, sowie der weitere Verlauf des Nahostkonflikts und des Ukrainekrieges wer- den für die Kapitalmärkte bis auf weiteres wichtige Einflussfaktoren darstellen. Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Folgen der Unsicherheit und gestiegene Finanzierungskosten die Kon- junkturerholung vor allem in Deutschland weiter negativ beeinflussen und beispielsweise die Ba- sis für weiterhin schwaches Konsumentenvertrauen darstellen. In diesem Umfeld haben Zentralbanken die ersten Lockerungen signalisiert respektive in 2024 bereits vorgenommen. Es wird beobachtet werden müssen, ob die angekündigte Zinspolitik der Notenbanken umgesetzt werden kann oder zu Enttäuschungspotenzial an den Märkten führt und damit möglicherweise in erhöhter Volatilität resultiert. 20 Grundsätzlich kann die Kasse aber mit Ihrer hohen Risikotragfähigkeit und ihrem ständigen er- heblichen Anlagebedarf sehr zuversichtlich auch die Zeiten erhöhter Volatilität steuern. Dabei können sich Chancen ergeben, die die Kasse auch nutzen kann. Gleichzeitig erlaubt das gestie- gene Zinsniveau auch eine mit Blick auf die Finanzziele auskömmliche Anlage bei nur modera- tem Risiko. Köln, den 20.12.2024 Philipp Kellersmann Bettina Hoenigmann Geschäftsführer Stellvertretende Geschäftsführerin
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 zu Vorlage 3395/2024 Dringlichkeitsbegründung Gemäß § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 12.05.2023 beschließt der Rat den Jahresabschluss der Zusatzversorgungskasse innerhalb eines Jahres nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres. Das diesem Beschluss zugrundeliegende Wirtschaftsjahr hat am 31.12.2023 geendet, so dass eine Beschlussfassung des Jahresabschlusses satzungsgemäß bis spätestens 31.12.2024 erfolgen muss. Im Rahmen der Erstellung und Fertigstellung des Jahresabschlusses und der dafür erforderlichen Dokumente bestand erhöhter Abstimmungsbedarf mit der Wirtschaftsprüfung, wodurch sich der Abschluss der Prüfung verzögert hat. Eine weitere Verzögerung in der Beratungsfolge ist angesichts der bevorstehenden Kommunalwahl und vor dem Hintergrund der Satzung der Zusatzversorgungskasse nicht vertretbar.
Anlage 4 Gewinn- und Verlustrechnung 2023
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2023 Vorjahr
Euro Euro Euro
I.
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung 181.104.626 ,72 181.104.626,72 176.394.710,82
2. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 52.405.522,29 3 2.718.616,68
c) Erträge aus Zuschreibungen 601.650,00 0,00
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 8.829.7 44,35 61.836.916,64 2.507.777,61 35.226.394,29
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle
a) Zahlungen für Versicherungsfälle 117.707.699,21 112.455.193,18
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle 32.845,52 117.740.544,73 15.649,48 112.470.842,66
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen 119.161.018,67 119.161.018,67 90.075.231,49
5. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Verwaltungsaufwendungen für Versicherungsverträg e 2.548.513,51 2.850.269,57
b) Sonstige Aufwendungen 371.168,26 2.919.681,77 426.789,38 3.277.058,95
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zins-
aufwendungen und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen 1.027.026,81 1.277.968,13
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 17.581.573,69 4. 497.174,25
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0,00 18 .608.600,50 0,00 5.775.142,38
7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung -15.488.302,31 22.829,63
II.
1. Sonstige Erträge 684.637,92 30.480,87
-524.796,13
2. Sonstige Aufwendungen 503.912,41 555.277,00 180.725,51
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -15.307.576,80 -501.966,50
4. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -15.307.576,80 -501.966,50 89.573.264,99
103.853.441,87
5. Entnahmen aus Verlustrücklagen
aus satzungsgemäßen Rücklagen 3.525.104,92 501.966,50
6. Einstellungen in Verlustrücklagen
in satzungsgemäße Rücklagen 0,00 0,00
7. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.782.471,88
8. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00
Nichtversicherungstechnische Rechnung
Name: Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Sitz:Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Versicherungstechnische Rechnung
Anlage 2 Anlagenspiegel 2023
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Anlage 2 Anlagenspiegel zum 31.12.2023 Posten des Anlagevermögens Bilanzwerte Zugänge Umbuchungen Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte Vorjahr Geschäftsjahr Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterun g des Geschäftsbetriebes 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Entgeltlich erworbener Geschäft-oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 4. Summe A. 3.526,22 0,00 0,00 0,00 0,00 3.526,22 0,00 B.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Summe BII. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 B.III. Sonstige Kapitalanlagen 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 788.151.030,99 63.029.236,41 0,00 11.200.170,52 0,00 17.581.573,69 822.398.523,19 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 354.434.497,85 11.896.924,30 0,00 8.799.708,02 601.650,00 0,00 358.133.364,13 3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenforderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4. Sonstige Ausleihungen a) Namensschuldverschreibungen 347.762.965,34 0,00 0,00 1.761.701,14 0,00 0,00 346.001.264,20 b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 93.512.636,18 8.325,33 0,00 2.036.303,70 0,00 0,00 91.484.657,81 c) Darlehen u. Vorauszahlungen auf Vers.Scheine 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 d) übrige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5. Einlagen bei Kreditinstituten 1.218,85 18.500.000,00 0,00 1.218,85 0,00 0,00 18.500.000,00 6. Andere Kapitalanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7. Summe BIII. 1.583.862.349,21 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.650,00 17.581.573,69 1.636.517.809,33 1.583.862.349,21 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.650,00 17.581.573,69 1.636.517.809,33 Insgesamt 1.583.865.875,43 93.434.486,04 0,00 23.799.102,23 601.6 50,00 17.585.099,91 1.636.517.809,33 Zwischensumme B.I.-III.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 3395/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 29.10.2024 12:54