2011/0301
Neukonzeption der Wirtschaftswegbrücken in Darmstadt-Arheilgen Ar 27 und Ar 28
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Eickelsckerschneise m! Y Gesellschaft für Schwerianen-Forschung Rückhalte- becken aon lm Bauwerke in der Baulast der Stadt Darmstadt Darmstadt - Arheilgen ® Ci) VZ 263 - Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 22.07.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0301 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neukonzeption der Wirtschaftswegbrücke n in Darmstadt-Arheilgen Ar 27 und Ar 28 Vorlage vom: 18.07.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat stimmt dem veränderten Brückenneubau über die Silz, Bw Ar 28 zu. Anlagen: Übersichtsplan Wirtschaftswegbrücken Ar 28 / Ar 29 (A4) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.07.2011 Mit Beschluss vom 15.06.2011 hat der Magistrat gemäß Vorlage-Nr. 2011/0241 der Erneuerung der Wirtschaftswegbrücke Ar 27 zwischen Leibchesmühle und Frankfurter Landstraße (östlich der Frankfurter Landstraße) in Darmstadt-Arheilgen zugestimmt. In einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Bauernverbandes, Feuerwehr und Betreibern des Gasthauses „Zum alten Forsthaus Kalkofen“, ehem. „Forsthaus Kalkofen“ am 05.07.2011 im Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, wurde einstimmig folgendes festgelegt: „Um insbesondere die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, die Andienung des ehem. Forsthauses Kalkofen sowie die Zufahrt für Rettungsdienste (Feuerwehr) auch weiterhin zu gewährleisten, ist es erforderlich, anstatt des ursprünglich in Erwägung gezogenen Ersatzneubaus des Bauwerkes Ar 27 die benachbarte Brücke Ar 28 (siehe Planausschnitt) durch einen Neubau (Bkl. 60/30) zu erneuern. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2011 durchgeführt werden.“ Diese Festlegung hat keinen Einfluss auf den vorgesehenen Mittelbedarf. Die Brücke Ar 27 wird durch das Setzen von Sperrpfosten auf die Nutzung von Geh- und Radverkehr beschränkt und nicht mehr der Ersatzneubau der Brücke durchgeführt. Darmstadt, 18.07.2011 III-66/3/I/nz-geß, Nst.: 2706 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Landstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0301
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.07.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00