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2011/0301

Neukonzeption der Wirtschaftswegbrücken in Darmstadt-Arheilgen Ar 27 und Ar 28

Magistratsvorlage 18.07.2011

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Gesellschaft für
Schwerianen-Forschung

Rückhalte-
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Bauwerke in der Baulast der Stadt Darmstadt

Darmstadt - Arheilgen

® Ci) VZ 263 - Verbot für Fahrzeuge
über angegebene tatsächliche Achslast

2011/0301

2407 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.07.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat        an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0301 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neukonzeption der Wirtschaftswegbrücke n in Darmstadt-Arheilgen Ar 27 und Ar 28 
 
Vorlage vom: 18.07.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
2. Der Magistrat stimmt dem veränderten Brückenneubau über die Silz, Bw Ar 28 zu. 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan Wirtschaftswegbrücken Ar 28 / Ar 29 (A4) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.07.2011  
 
Mit Beschluss vom 15.06.2011 hat der Magistrat gemäß Vorlage-Nr. 2011/0241 der Erneuerung der 
Wirtschaftswegbrücke Ar 27 zwischen Leibchesmühle und Frankfurter Landstraße (östlich der 
Frankfurter Landstraße) in Darmstadt-Arheilgen zugestimmt. 
 
In einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Bauernverbandes, Feuerwehr und Betreibern 
des Gasthauses „Zum alten Forsthaus Kalkofen“, ehem. „Forsthaus Kalkofen“ am 05.07.2011 im 
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, wurde einstimmig folgendes festgelegt: 
 
„Um insbesondere die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, die Andienung des ehem. 
Forsthauses Kalkofen sowie die Zufahrt für Rettungsdienste (Feuerwehr) auch weiterhin zu 
gewährleisten, ist es erforderlich, anstatt des ursprünglich in Erwägung gezogenen Ersatzneubaus 
des Bauwerkes Ar 27 die benachbarte Brücke Ar 28 (siehe Planausschnitt) durch einen Neubau 
(Bkl. 60/30) zu erneuern. Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2011 durchgeführt werden.“ 
 
Diese Festlegung hat keinen Einfluss auf den vorgesehenen Mittelbedarf. Die Brücke Ar 27 wird 
durch das Setzen von Sperrpfosten auf die Nutzung von Geh- und Radverkehr beschränkt und nicht 
mehr der Ersatzneubau der Brücke durchgeführt. 
 
Darmstadt, 18.07.2011 
III-66/3/I/nz-geß, Nst.: 2706 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 376 beschließend

Orte (1)

  • Frankfurter Landstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0301
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.07.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00