V/0844/2021
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0844/2021 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick Über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
V_0844_2021_Anlage_Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0844/2021 V/0844/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster Beratungsfolge 30.11.2021 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund Arbeitsförderung Bericht Bericht Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2021 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2021 - sofern möglich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten undKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung. Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Monatenveröffentlichtwerden,abweichen. Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. AktuellerDatenstandisthierderMonatOktober2021. Jobcenter 18.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauJürgensmeier Telefon:492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de -11- V/0844/2021 1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Nachdem sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ersten Halbjahr 2021 auf einem recht konstanten Niveau gehalten hat, ist seit Juli ein deutlicher Rückgang um mehr als 200 Bedarfsgemeinschaften (-2,1 Prozent) zu verzeichnen (siehe Abbildung 1). Im aktuellen Berichtsmonat September liegt im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um 502 auf 10.069 Bedarfsgemeinschaften vor. Die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften hat sich seit Juli 2021um2,1Prozentauf20.156Personenreduziert. 13.556 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im September 2021 beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet. Damit hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht nur gegenüber den Vormonaten verringert. Im Vergleich zum September 2019, also relativ kurz vor Beginn der Corona-Pandemie,hat sich die Zahl um rund 500 Personenbeziehungsweise3,6 Prozent reduziert. Im September 2019 waren noch 14.065 erwerbsfähige Leistungsbeziehende beim JobcenterderStadtMünstergemeldet. Der prozentuale Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Juli zu September ist bei den Frauenmit -1,1 Prozent geringer als bei den erwerbsfähigenleistungsberechtigtenMännern (-3,1 Prozent). Der Anteil der Männer an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist jedoch nach wie vor etwas höher als der Anteil der Frauen (50,2 Prozent zu 49,7 Prozent), die Anteile nähern sich allerdings weiter einander an. Auch der Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat sich von Juli zu September um 2,1 Prozent reduziert. Im Gegensatz zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich die Anzahl der weiblichen und männlichen LeistungsberechtigtenbeidieserPersonengruppezugleichenTeilen. Erfreulich ist, dass bei der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden weiterhinein überdurchschnittlichstarkerRückgangum 11,1Prozentgegenüberdem Vorjahresmonat zu verzeichnen ist. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsberechtigten hat sich, nach deutlichem RückgangimJahr2020,beirund3.500Personenstabilisiert. Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster -11- V/0844/2021 Bis einschließlich September 2021 hat das Jobcenter der Stadt Münster 40,53 Millionen Euro für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zuwachsum3,0Prozent(sieheAbbildung2).BeidenLeistungenfürUnterkunftundHeizungsinddie Ausgabenum0,5Prozentauf42,63MillionenEuroangestiegen. Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster Die Arbeitslosenquote lag in Münster im Oktober 2021 rechtskreisübergreifend bei 4,5 Prozent. Gegenüber August 2021 ist dies ein deutlicher Rückgang um 0,5 Prozentpunkte; im Vergleich zum Vorjahresmonatverringerte sich die Arbeitslosenquote sogar um 0,8 Prozentpunkte (siehe Abbildung 3).InNRWlagdieArbeitslosenquoteimOktober2021rechtskreisübergreifendbei6,9Prozentundim Bundesdurchschnittbei5,2Prozent(jeweils-0,8ProzentpunkteimVergleichzumVorjahresmonat). Insgesamt 5.101 Arbeitslose waren im Oktober in Münster gemeldet. Der Bestand der Arbeitslosen reduziertesichsomitseitAugust2021um390Personenbeziehungsweise7,1Prozent. Der Anteil der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB 2 an der Gruppe aller in Münster gemeldeten Arbeitslosen beträgt im Oktober 64,8 Prozent (71,9 Prozent in NRW und 65,8 Prozent im Bundesdurchschnitt).ImAugust2021lagderAnteilbei63,3Prozent. Vonden 5.101 gemeldeten Arbeitslosen beim Jobcenter der Stadt Münster sind 54,3 Prozent Männer und 45,7 Prozent Frauen. In NRW und im Bund liegt eine ähnliche Verteilung der Geschlechter vor. Die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer hat sich im Vergleich zum Monat August 2021 um jeweils rund 7 Prozent reduziert, beide Geschlechterkonntenalso in den letzten Monatenim gleichen Maße von den verbesserten Bedingungen am Arbeitsmarkt profitieren. In NRW ist die Anzahl der arbeitslosen Frauen im SGB 2 von August zu Oktober 2021 um 3,7 Prozent gesunken, die Zahl der arbeitslosen Männer um 4,3 Prozent. Auf Bundesebene hat sich die Anzahl der arbeitslosen Frauen undMännerimSGB2imgleichenZeitraumumjeweils4,6Prozentverringert. Trotz der positiven Veränderungen am Arbeitsmarkt sind die Zahlen bei den Arbeitslosen mit Schwerbehinderung gestiegen. Im Oktober waren 395 Menschen mit Schwerbehinderung im Rechtskreis SGB 2 gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonatist dies ein Anstieg um 10,6 Prozent (NRW: +2,9 Prozent, Bund: +1,8 Prozent). Auch im unterjährigen Vergleichzu den Vormonatenzeigt sichbeidieserPersonengruppeeinZuwachs.DiesisteineVeränderungimVergleichzumBeginnder Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im Vergleichzu anderen Personengruppen noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet liegt dies insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten Beschäftigten der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Bei betriebsbedingten Kündigungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage, Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrationsamt kaum Handlungsspielraum, um -11- V/0844/2021 eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen erfolgen somit zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Corona-Krise für schwerbehinderte Menschennochmehrverstärktwird. Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit Im Berichtsmonat Juni 2021 waren insgesamt 9 Personen mit mindestens einer Sanktion beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, davon 6 Männer (67 Prozent) und 3 Frauen (33 Prozent). Damit hat sich die Zahl der Sanktionen weiter reduziert (siehe Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt im Vergleich zum Vorjahresmonat unverändert bei 0,1 Prozent. Die Sanktionsquoten des Landes NRWunddesBundesliegenmit0,4Prozentbzw.0,6Prozentweiterhindarüber. DieHöhederLeistungskürzungist imJuni mit durchschnittlich125,86 Euro auffallendhoch. Dies liegt darin begründet, dass in Münster im zweiten Quartal 2021 ausschließlich Sanktionen ausgesprochen wurden, die eine Leistungskürzung um 30 Prozent bewirken1. Sanktionen wegen eines Meldeversäumnisses,dieeineKürzungum10Prozentbewirken,wurdennichtausgesprochen. 1 Sanktionstatbestände, die eine Leistungskürzung von 30 Prozent ausgelöst haben, waren insbesondere der Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB 3 oder das Erlöschen des Leistungsanspruchs nach dem SGB 3. Das heißt, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht oder erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriftendes SGB 3 festgestellt hat, entsteht ein Sanktionstatbestand im SGB 2. Eine Sperrzeit nach dem SGB 3 tritt zum Beispiel ein, wenn die oder der Arbeitslose eine angeboteneStelle abgelehnt hat.Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt,wenn die oder der Arbeitslose Anlass für den EintrittvonSperrzeitenmiteinerDauervoninsgesamtmindestens21Wochengegebenhat -11- V/0844/2021 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit Im dritten Quartal 2021 wurden insgesamt 98 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit2 eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 18 Bußgeldbescheide wurden im dritten Quartal rechtskräftig. Die Höhe des Bußgeldes betrug in acht Fällen maximal 200 Euro, vier Bescheide beliefen sich auf ein Bußgeld von 200 bis 500 Euro und in sechs Fällen wurde ein Bußgeld von mehr als500Euroverhängt. Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums3 neu strukturiert. Das Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis September 2 Beispielhafte Gründe für das Prüfen einer Ordnungswidrigkeit: nicht oder verspätet gemeldete Arbeitsaufnahmen, nicht oder verspätet mitgeteilteÄnderungeninBezugaufHeizkosten,Ortsabwesenheit,Arbeitslosengeld1. 3 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erwerbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“ bieten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegendimEinzelcoaching. -11- V/0844/2021 2021 dargestellt. In Summe sind 53 Personen zwischen Januar und September in eine der beiden neuen Maßnahmen eingemündet, davon waren rund zwei Drittel Frauen. 91 Personen haben insgesamt an einem Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen Teilnehmendenliegthierebenfallsbei66Prozent(sieheAbbildung6). Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 2. Zielerreichung Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0 überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen: Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit) November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit) Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit) Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten sinddamitfestgeschrieben) DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem Maßeabweichen. -11- V/0844/2021 a) Integrationen Im Herbst 2020 ist das Jobcenter der Stadt Münster in den Zielvereinbarungsprozess mit dem Land NRW eingestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der Ausblick in die Zukunft aufgrund der nicht vorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie zwar ungewiss, aber die niedrigen Inzidenzzahlen im Sommer und frühen Herbst schürten die Hoffnung auf eine schnelle Erholung der WirtschaftunddesArbeitsmarktes.Die Erwartungshaltungbezüglichderzu vereinbarendenZielwerte war seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hoch. Der mit dem MAGS vereinbarte Zielwert für das Jahr 2021 trägt dem Rechnung. Er sieht bei der Anzahl der Integrationen einen Zuwachs um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, der daraus resultierende Sollwert beläuft sich auf 3.096 Integrationen zum Jahresende (siehe Abbildung 7). Da das Jobcenter der Stadt Münster, anders als viele andere Jobcenter, im Jahr 2020 vergleichsweise gute Integrationszahlen vorweisen konnte, handelt es sich hierbei um einen sehr ambitionierten Zielwert. Auch das Jahr 2021 war durch die anhaltende Corona-Pandemie geprägt. Die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt waren anhaltendstärker belastet, als zu Jahresbeginnerwartet werden konnte. Messen, Speeddatings oder ähnliche Formate, die Arbeitgeber und Leistungsberechtigte zusammenführen, waren nicht möglich. Auch die persönliche Kommunikation war eingeschränkt. Die Integrationszahlen blieben in der Folge zwangsläufig hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die arbeitsmarktferneren Leistungsbeziehenden im Rechtskreis SGB 2 bislang weniger vonderErholungdesArbeitsmarktesprofitierenalsdieKundinnenundKundenimSGB3. Für die Monate Januar bis September 2021 werden insgesamt 2.194 Integrationen prognostiziert. Darausergibt sich aktuell eine unterjährigeZielabweichungvon 195 Integrationen. VonJuli zu August weist die Abweichungslinie einen besonders starken Knick nach unten auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Abweichung von Juni auf Juli im Vergleich zu den Vormonaten zunächst zurückgegangen war, sich die Anzahl der erzielten Integrationen also dem unterjährigen Sollwert angenäherthatte. Im weiterenVerlaufkonntendannallerdingswenigerLeistungsberechtigteintegriert werden, als bei den Berechnungen zur Zielvereinbarung im Vorjahr prognostiziert worden war. Dies beziehtsichinsbesondereaufIntegrationeninAusbildungzum1.August.4 4 In der Summe werden im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2021 aber noch über 400 Integrationen in Ausbildungen realisiert werden. ImJahr2020warenes448IntegrationeninAusbildung. -11- V/0844/2021 Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt Diese Entwicklung spiegelt sich ergänzend in der Integrationsquote wider. Die Zielvereinbarung mit dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2021 eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 7,8Prozentvor.Der Jahreszielwertbeträgtsomit22,0Prozent(sieheAbbildung8). DiefürdenMonat September 2021 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 15,8 Prozent. Zur ambitionierten ZielerreichungfehlenimSeptember„nur“1,1Prozentpunkte. Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt Besonderes Gewicht wird im Jahr 2021 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Männern und Frauen gelegt. Die Zielvereinbarung zwischen dem Land und dem Jobcenter der Stadt Münster wurde diesbezüglich für das Jahr 2021 um einen Zielwert ergänzt. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich in 2021 gegenüber dem Vorjahr nicht vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand am Jahresende wenigerals8,9Prozentpunktebeträgt(sieheAbbildung9).FürdenBerichtsmonatSeptemberwirdfür die Männer im Jahresfortschritt eine Integrationsquote von 19,8 Prozent prognostiziert. Bei den FrauenliegtdieQuotebei11,6Prozent.DerAbstandzwischendenbeidenIntegrationsquotenbeträgt 8,2 Prozentpunkte. Zum Erreichen des unterjährigen Sollwertes fehlen im September 1,7 Prozentpunkte. In der Coronakrise hat sich insbesondere in den Lockdownphasen mit zum Teil geschlossenen Kitas und Schulen nochmals das Ausmaß verstärkt, in dem Frauen dem Arbeitsmarkt aufgrundvon Kinderbetreuungnicht odernur eingeschränktzur Verfügungstehen. Dies hat sich auch im Jobcenter auf die Integrationsquote der Frauen niedergeschlagen und konnte im Jahresverlauf nichtmehrkompensiertwerden. -11- V/0844/2021 Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt b) Langzeitleistungsbezug Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im September 2021 bei prognostizierten 9.283 Personen (siehe Abbildung 10). Mit dem Land NRW wurde eine Verringerung des Bestandes im Jahresdurchschnitt 2021 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr vereinbart. Der Zielwert beträgt somit 9.349 Langzeitleistungsbeziehende. Der unterjährige Sollwert wird aktuell um 90Personenunterschritten.VoneinerZielerreichungzumJahresendeistauszugehen. Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt -11- V/0844/2021 In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Steigerung des Vorjahreswertes um 10,0 Prozent vereinbart. Der ambitionierte Sollwert beträgt somit 1.481 Integrationen (siehe Abbildung 11). Insbesondere für kleine Betriebe ist die Einstellung und Einarbeitung von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt waren, eine Herausforderung. Neueinstellungen sind in Zeiten der Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verbunden. Hinzu kommt die Einführung in die digitalen Arbeitsprozesse und neuen Abläufe. Diese Umstände erschweren den Langzeitleistungsbeziehenden den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zusätzlich. Aktuell fehlen 131 IntegrationenzurZielerreichung. Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt FazitundAusblick: Die deutsche Wirtschaft ist im dritten Quartal 2021 weiter gewachsen, der Arbeitsmarkt hat sich erholt. Die Beendigung vieler Corona-Maßnahmen hat zu einer deutlichen Belebung der Wirtschaft geführt.HiervonkonnteninsbesondereHandelundGastronomieprofitieren. Während sich die Anzahl der Leistungsbeziehenden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 kaum verändert hat, kann im dritten Quartal auch im Rechtskreis SGB 2 ein Rückgang der Fallzahlen beobachtet werden. Für das Gesamtjahr bleiben die Abgänge der Leistungsbeziehenden aber hinter denErwartungenzurück. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon aus, dass sich die Erholung der deutschen Wirtschaft im vierten Quartal 2021 abschwächen wird. Lieferengpässe und daraus resultierende Produktionseinschränkungen, begleitet von steigenden Preisen, zum Beispiel für Energie,dämpfendieWirtschaftstätigkeit. RisikenbestehenzudemindemweiterhinungewissenVerlaufderCorona-Pandemie.DievierteWelle mit aktuell hohen Neuinfektionen und dem vermehrten Auftreten von Impfdurchbrüchen könnte erneute Corona-Maßnahmen erfordern, die negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätten. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer schwächt sich zum zweiten Mal in Folge ab. Es sinkt um 1,5 Punkte auf nun104,7Punkte. -11- V/0844/2021 Das IAB erwartet für das Jahr 2021 ein Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent. Für das Jahr 2022 werden ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,8 Prozent und eine Fortsetzung des Beschäftigungsaufbaus prognostiziert. Entsprechend wird erwartet, dass sich die Zahl der Arbeitslosenweiterreduziert,umbundesweit290.000Personen. InVertretung gez. CorneliaWilkens Stadträtin Anlagen: AnlageA Glossar
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0844/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 15:33