Mandari Insight

V/0844/2021

Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 17.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 30.11.2021, TOP 9

Anlage A

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Ansehen

V_0844_2021_Anlage_Glossar

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1634 Zeichen

Anlage A zur V/0844/2021
Kurzüberblick
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die
Endergebnisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen
auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
vereinbarten Ziele.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick
Über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen
Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den
Zielen reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine unmittelbare Relevanz.

V_0844_2021_Anlage_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

19245 Zeichen

V/0844/2021
V/0844/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
BasisinformationendesJobcentersderStadtMünster
Beratungsfolge
30.11.2021 AusschussfürSoziales,Gesundheit,Verbraucherschutzund
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht
Die Bundesagenturfür Arbeit veröffentlichtGrundsicherungsdatennach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies
bedeutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser
Wartezeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung
gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene
Grundsicherungsdaten für den Berichtsmonat Juni 2021 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung
stellen zu können, werden die Daten für die Monate Juli bis September 2021 - sofern möglich -
entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten
undKennzahlenauchdieDatenzurZielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den
Daten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten
Monatenveröffentlichtwerden,abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
AktuellerDatenstandisthierderMonatOktober2021.
Jobcenter
18.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
FrauJürgensmeier
Telefon:492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

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V/0844/2021
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Nachdem sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im ersten Halbjahr 2021 auf einem recht
konstanten Niveau gehalten hat, ist seit Juli ein deutlicher Rückgang um mehr als 200
Bedarfsgemeinschaften (-2,1 Prozent) zu verzeichnen (siehe Abbildung 1). Im aktuellen
Berichtsmonat September liegt im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um 502 auf 10.069
Bedarfsgemeinschaften vor. Die Anzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften hat sich seit Juli
2021um2,1Prozentauf20.156Personenreduziert.
13.556 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im September 2021 beim Jobcenter der Stadt
Münster gemeldet. Damit hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen nicht nur
gegenüber den Vormonaten verringert. Im Vergleich zum September 2019, also relativ kurz vor
Beginn der Corona-Pandemie,hat sich die Zahl um rund 500 Personenbeziehungsweise3,6 Prozent
reduziert. Im September 2019 waren noch 14.065 erwerbsfähige Leistungsbeziehende beim
JobcenterderStadtMünstergemeldet.
Der prozentuale Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Juli zu September ist bei
den Frauenmit -1,1 Prozent geringer als bei den erwerbsfähigenleistungsberechtigtenMännern (-3,1
Prozent). Der Anteil der Männer an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist jedoch nach wie
vor etwas höher als der Anteil der Frauen (50,2 Prozent zu 49,7 Prozent), die Anteile nähern sich
allerdings weiter einander an. Auch der Bestand der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat
sich von Juli zu September um 2,1 Prozent reduziert. Im Gegensatz zu den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten verringerte sich die Anzahl der weiblichen und männlichen
LeistungsberechtigtenbeidieserPersonengruppezugleichenTeilen.
Erfreulich ist, dass bei der Zielgruppe der 15 bis 24-jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden
weiterhinein überdurchschnittlichstarkerRückgangum 11,1Prozentgegenüberdem Vorjahresmonat
zu verzeichnen ist. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsberechtigten hat sich, nach deutlichem
RückgangimJahr2020,beirund3.500Personenstabilisiert.
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster

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Bis einschließlich September 2021 hat das Jobcenter der Stadt Münster 40,53 Millionen Euro für die
Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein
Zuwachsum3,0Prozent(sieheAbbildung2).BeidenLeistungenfürUnterkunftundHeizungsinddie
Ausgabenum0,5Prozentauf42,63MillionenEuroangestiegen.
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote lag in Münster im Oktober 2021 rechtskreisübergreifend bei 4,5 Prozent.
Gegenüber August 2021 ist dies ein deutlicher Rückgang um 0,5 Prozentpunkte; im Vergleich zum
Vorjahresmonatverringerte sich die Arbeitslosenquote sogar um 0,8 Prozentpunkte (siehe Abbildung
3).InNRWlagdieArbeitslosenquoteimOktober2021rechtskreisübergreifendbei6,9Prozentundim
Bundesdurchschnittbei5,2Prozent(jeweils-0,8ProzentpunkteimVergleichzumVorjahresmonat).
Insgesamt 5.101 Arbeitslose waren im Oktober in Münster gemeldet. Der Bestand der Arbeitslosen
reduziertesichsomitseitAugust2021um390Personenbeziehungsweise7,1Prozent.
Der Anteil der Arbeitslosen aus dem Rechtskreis SGB 2 an der Gruppe aller in Münster gemeldeten
Arbeitslosen beträgt im Oktober 64,8 Prozent (71,9 Prozent in NRW und 65,8 Prozent im
Bundesdurchschnitt).ImAugust2021lagderAnteilbei63,3Prozent.
Vonden 5.101 gemeldeten Arbeitslosen beim Jobcenter der Stadt Münster sind 54,3 Prozent Männer
und 45,7 Prozent Frauen. In NRW und im Bund liegt eine ähnliche Verteilung der Geschlechter vor.
Die Anzahl der arbeitslosen Frauen und Männer hat sich im Vergleich zum Monat August 2021 um
jeweils rund 7 Prozent reduziert, beide Geschlechterkonntenalso in den letzten Monatenim gleichen
Maße von den verbesserten Bedingungen am Arbeitsmarkt profitieren. In NRW ist die Anzahl der
arbeitslosen Frauen im SGB 2 von August zu Oktober 2021 um 3,7 Prozent gesunken, die Zahl der
arbeitslosen Männer um 4,3 Prozent. Auf Bundesebene hat sich die Anzahl der arbeitslosen Frauen
undMännerimSGB2imgleichenZeitraumumjeweils4,6Prozentverringert.
Trotz der positiven Veränderungen am Arbeitsmarkt sind die Zahlen bei den Arbeitslosen mit
Schwerbehinderung gestiegen. Im Oktober waren 395 Menschen mit Schwerbehinderung im
Rechtskreis SGB 2 gemeldet. Gegenüber dem Vorjahresmonatist dies ein Anstieg um 10,6 Prozent
(NRW: +2,9 Prozent, Bund: +1,8 Prozent). Auch im unterjährigen Vergleichzu den Vormonatenzeigt
sichbeidieserPersonengruppeeinZuwachs.DiesisteineVeränderungimVergleichzumBeginnder
Coronakrise, als Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung im Vergleichzu anderen Personengruppen
noch relativ wenig vom Einbruch des Arbeitsmarktes betroffen waren. Begründet liegt dies
insbesondere darin, dass aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes von schwerbehinderten
Beschäftigten der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen
muss. Bei betriebsbedingten Kündigungen (zum Beispiel aufgrund wirtschaftlicher Notlage,
Betriebsauflösung und Insolvenz) hat aber auch das Integrationsamt kaum Handlungsspielraum, um

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eine Kündigung abzuwenden. Die Entlassungen schwerbehinderter Menschen erfolgen somit
zeitverzögert. Hinzu kommt, dass die schon unter normalen Bedingungen erschwerte Suche nach
einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die Corona-Krise für schwerbehinderte
Menschennochmehrverstärktwird.
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat Juni 2021 waren insgesamt 9 Personen mit mindestens einer Sanktion beim
Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, davon 6 Männer (67 Prozent) und 3 Frauen (33 Prozent).
Damit hat sich die Zahl der Sanktionen weiter reduziert (siehe Abbildung 4). Die Sanktionsquote liegt
im Vergleich zum Vorjahresmonat unverändert bei 0,1 Prozent. Die Sanktionsquoten des Landes
NRWunddesBundesliegenmit0,4Prozentbzw.0,6Prozentweiterhindarüber.
DieHöhederLeistungskürzungist imJuni mit durchschnittlich125,86 Euro auffallendhoch. Dies liegt
darin begründet, dass in Münster im zweiten Quartal 2021 ausschließlich Sanktionen ausgesprochen
wurden, die eine Leistungskürzung um 30 Prozent bewirken1. Sanktionen wegen eines
Meldeversäumnisses,dieeineKürzungum10Prozentbewirken,wurdennichtausgesprochen.
1 Sanktionstatbestände, die eine Leistungskürzung von 30 Prozent ausgelöst haben, waren insbesondere der Eintritt einer Sperrzeit nach
dem SGB 3 oder das Erlöschen des Leistungsanspruchs nach dem SGB 3. Das heißt, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht oder
erloschen ist, weil die Agentur für Arbeit das Eintreten einer Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs nach den Vorschriftendes SGB 3
festgestellt hat, entsteht ein Sanktionstatbestand im SGB 2. Eine Sperrzeit nach dem SGB 3 tritt zum Beispiel ein, wenn die oder der
Arbeitslose eine angeboteneStelle abgelehnt hat.Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt,wenn die oder der Arbeitslose Anlass für den
EintrittvonSperrzeitenmiteinerDauervoninsgesamtmindestens21Wochengegebenhat

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*) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
geschlossen werden kann, anonymisiert.
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im dritten Quartal 2021 wurden insgesamt 98 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit2
eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 18 Bußgeldbescheide wurden im dritten Quartal
rechtskräftig. Die Höhe des Bußgeldes betrug in acht Fällen maximal 200 Euro, vier Bescheide
beliefen sich auf ein Bußgeld von 200 bis 500 Euro und in sechs Fällen wurde ein Bußgeld von mehr
als500Euroverhängt.
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums3 neu strukturiert. Das
Angebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Abbildung werden sowohl die Eintritte als auch
die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis September
2 Beispielhafte Gründe für das Prüfen einer Ordnungswidrigkeit: nicht oder verspätet gemeldete Arbeitsaufnahmen, nicht oder verspätet
mitgeteilteÄnderungeninBezugaufHeizkosten,Ortsabwesenheit,Arbeitslosengeld1.
3 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
zertifizierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erwerbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für
Alleinerziehende“ bieten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote,
überwiegendimEinzelcoaching.

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2021 dargestellt. In Summe sind 53 Personen zwischen Januar und September in eine der beiden
neuen Maßnahmen eingemündet, davon waren rund zwei Drittel Frauen. 91 Personen haben
insgesamt an einem Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, der Anteil der Frauen an allen
Teilnehmendenliegthierebenfallsbei66Prozent(sieheAbbildung6).
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T-0
überprüft,dasheißt,dieErgebnissesetzensichwiefolgtzusammen:
 Dezember:DatenstandT-0(=DatenohneWartezeit)
 November:DatenstandT-1(=DatenmiteinemMonatWartezeit)
 Oktober:DatenstandT-2(=DatenmitzweiMonatenWartezeit)
 Januar bis September: Datenstand T-3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sinddamitfestgeschrieben)
DaDatenmituntererfassterWartezeit(DatenständeT-0bisT-2)jedochnichtveröffentlicht
werdendürfen,werdendieseDaten–wieeingangserläutert–hochgerechnetundalsPrognose
ausgewiesen.Esistnichtauszuschließen,dassdieseDatenamJahresendevonder
tatsächlichenZielnachhaltungzwischendemLandNRWundderStadtMünsteringeringem
Maßeabweichen.

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V/0844/2021
a) Integrationen
Im Herbst 2020 ist das Jobcenter der Stadt Münster in den Zielvereinbarungsprozess mit dem Land
NRW eingestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der Ausblick in die Zukunft aufgrund der nicht
vorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie zwar ungewiss, aber die niedrigen
Inzidenzzahlen im Sommer und frühen Herbst schürten die Hoffnung auf eine schnelle Erholung der
WirtschaftunddesArbeitsmarktes.Die Erwartungshaltungbezüglichderzu vereinbarendenZielwerte
war seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hoch.
Der mit dem MAGS vereinbarte Zielwert für das Jahr 2021 trägt dem Rechnung. Er sieht bei der
Anzahl der Integrationen einen Zuwachs um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr vor, der daraus
resultierende Sollwert beläuft sich auf 3.096 Integrationen zum Jahresende (siehe Abbildung 7). Da
das Jobcenter der Stadt Münster, anders als viele andere Jobcenter, im Jahr 2020 vergleichsweise
gute Integrationszahlen vorweisen konnte, handelt es sich hierbei um einen sehr ambitionierten
Zielwert.
Auch das Jahr 2021 war durch die anhaltende Corona-Pandemie geprägt. Die Wirtschaft und der
Arbeitsmarkt waren anhaltendstärker belastet, als zu Jahresbeginnerwartet werden konnte. Messen,
Speeddatings oder ähnliche Formate, die Arbeitgeber und Leistungsberechtigte zusammenführen,
waren nicht möglich. Auch die persönliche Kommunikation war eingeschränkt. Die Integrationszahlen
blieben in der Folge zwangsläufig hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt kann festgestellt
werden, dass die arbeitsmarktferneren Leistungsbeziehenden im Rechtskreis SGB 2 bislang weniger
vonderErholungdesArbeitsmarktesprofitierenalsdieKundinnenundKundenimSGB3.
Für die Monate Januar bis September 2021 werden insgesamt 2.194 Integrationen prognostiziert.
Darausergibt sich aktuell eine unterjährigeZielabweichungvon 195 Integrationen. VonJuli zu August
weist die Abweichungslinie einen besonders starken Knick nach unten auf. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass die Abweichung von Juni auf Juli im Vergleich zu den Vormonaten zunächst
zurückgegangen war, sich die Anzahl der erzielten Integrationen also dem unterjährigen Sollwert
angenäherthatte. Im weiterenVerlaufkonntendannallerdingswenigerLeistungsberechtigteintegriert
werden, als bei den Berechnungen zur Zielvereinbarung im Vorjahr prognostiziert worden war. Dies
beziehtsichinsbesondereaufIntegrationeninAusbildungzum1.August.4
4 In der Summe werden im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2021 aber noch über 400 Integrationen in Ausbildungen realisiert werden.
ImJahr2020warenes448IntegrationeninAusbildung.

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V/0844/2021
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Diese Entwicklung spiegelt sich ergänzend in der Integrationsquote wider. Die Zielvereinbarung mit
dem Land NRW sieht bei der Integrationsquote für 2021 eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um
7,8Prozentvor.Der Jahreszielwertbeträgtsomit22,0Prozent(sieheAbbildung8). DiefürdenMonat
September 2021 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 15,8 Prozent. Zur ambitionierten
ZielerreichungfehlenimSeptember„nur“1,1Prozentpunkte.
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2021 auf die gleichberechtigte Förderung und
Arbeitsmarktintegration von Männern und Frauen gelegt. Die Zielvereinbarung zwischen dem Land
und dem Jobcenter der Stadt Münster wurde diesbezüglich für das Jahr 2021 um einen Zielwert
ergänzt. Der Abstand zwischen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich in 2021
gegenüber dem Vorjahr nicht vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand am Jahresende
wenigerals8,9Prozentpunktebeträgt(sieheAbbildung9).FürdenBerichtsmonatSeptemberwirdfür
die Männer im Jahresfortschritt eine Integrationsquote von 19,8 Prozent prognostiziert. Bei den
FrauenliegtdieQuotebei11,6Prozent.DerAbstandzwischendenbeidenIntegrationsquotenbeträgt
8,2 Prozentpunkte. Zum Erreichen des unterjährigen Sollwertes fehlen im September 1,7
Prozentpunkte. In der Coronakrise hat sich insbesondere in den Lockdownphasen mit zum Teil
geschlossenen Kitas und Schulen nochmals das Ausmaß verstärkt, in dem Frauen dem Arbeitsmarkt
aufgrundvon Kinderbetreuungnicht odernur eingeschränktzur Verfügungstehen. Dies hat sich auch
im Jobcenter auf die Integrationsquote der Frauen niedergeschlagen und konnte im Jahresverlauf
nichtmehrkompensiertwerden.

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V/0844/2021
Abbildung 9: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im September 2021 bei
prognostizierten 9.283 Personen (siehe Abbildung 10). Mit dem Land NRW wurde eine Verringerung
des Bestandes im Jahresdurchschnitt 2021 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr vereinbart. Der
Zielwert beträgt somit 9.349 Langzeitleistungsbeziehende. Der unterjährige Sollwert wird aktuell um
90Personenunterschritten.VoneinerZielerreichungzumJahresendeistauszugehen.
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt

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V/0844/2021
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Steigerung
des Vorjahreswertes um 10,0 Prozent vereinbart. Der ambitionierte Sollwert beträgt somit 1.481
Integrationen (siehe Abbildung 11). Insbesondere für kleine Betriebe ist die Einstellung und
Einarbeitung von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem ersten
Arbeitsmarkt waren, eine Herausforderung. Neueinstellungen sind in Zeiten der Pandemie mit
zusätzlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz verbunden. Hinzu kommt die
Einführung in die digitalen Arbeitsprozesse und neuen Abläufe. Diese Umstände erschweren den
Langzeitleistungsbeziehenden den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zusätzlich. Aktuell fehlen 131
IntegrationenzurZielerreichung.
Abbildung 11: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
FazitundAusblick:
Die deutsche Wirtschaft ist im dritten Quartal 2021 weiter gewachsen, der Arbeitsmarkt hat sich
erholt. Die Beendigung vieler Corona-Maßnahmen hat zu einer deutlichen Belebung der Wirtschaft
geführt.HiervonkonnteninsbesondereHandelundGastronomieprofitieren.
Während sich die Anzahl der Leistungsbeziehenden im ersten Halbjahr des Jahres 2021 kaum
verändert hat, kann im dritten Quartal auch im Rechtskreis SGB 2 ein Rückgang der Fallzahlen
beobachtet werden. Für das Gesamtjahr bleiben die Abgänge der Leistungsbeziehenden aber hinter
denErwartungenzurück.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht davon aus, dass sich die Erholung der
deutschen Wirtschaft im vierten Quartal 2021 abschwächen wird. Lieferengpässe und daraus
resultierende Produktionseinschränkungen, begleitet von steigenden Preisen, zum Beispiel für
Energie,dämpfendieWirtschaftstätigkeit.
RisikenbestehenzudemindemweiterhinungewissenVerlaufderCorona-Pandemie.DievierteWelle
mit aktuell hohen Neuinfektionen und dem vermehrten Auftreten von Impfdurchbrüchen könnte
erneute Corona-Maßnahmen erfordern, die negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hätten. Das
IAB-Arbeitsmarktbarometer schwächt sich zum zweiten Mal in Folge ab. Es sinkt um 1,5 Punkte auf
nun104,7Punkte.

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V/0844/2021
Das IAB erwartet für das Jahr 2021 ein Wirtschaftswachstum von 2,2 Prozent. Für das Jahr 2022
werden ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,8 Prozent und eine Fortsetzung des
Beschäftigungsaufbaus prognostiziert. Entsprechend wird erwartet, dass sich die Zahl der
Arbeitslosenweiterreduziert,umbundesweit290.000Personen.
InVertretung
gez.
CorneliaWilkens
Stadträtin
Anlagen:
 AnlageA
 Glossar

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0844/2021
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2021
Erstellt
09.11.2021 15:33