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2676/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus derSitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2025 "AN/0641/2025" betr. "Umsetzung abgesenkter Bordsteine an Baustellen – Barrierefreiheit im öffentlichen Raum"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.12.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 2676/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus derSitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2025 "AN/0641/2025" betr. "Umsetzung 
abgesenkter Bordsteine an Baustellen – Barrierefreiheit im öffentlichen Raum" 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  
Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen für eine inklusive Stadtentwicklung. Insbe-
sondere in der Kölner Innenstadt, wo viele Straßen und Gehwege regelmäßig durch 
Baustellen verändert werden, ist es von großer Bedeutung, dass sichere und mög-
lichst barrierefreie Übergänge für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Men-
schen, Eltern mit Kinderwagen und andere Verkehrsteilnehmende gewährleistet blei-
ben. Die SPD-Fraktion möchte daher eine transparente Darstellung, inwieweit dieses 
Anliegen in der täglichen Verwaltungspraxis Berücksichtigung findet. 
1. „Wird bei der Planung und Umsetzung von Baustellen im öffentlichen Raum 
grundsätzlich das Konzept berücksichtigt, an geeigneten Stellen abgesenkte 
Bordsteine für barrierefreie Querungen einzurichten?“ 
Wenn ja: 
o In welchem Umfang wird dies in der Innenstadt Köln umgesetzt? 
o Welche Kriterien gelten für die Auswahl der betreffenden Stellen? 
Wenn nein bzw. nur teilweise: 
o In welchen Fällen wurde bislang auf abgesenkte Bordsteine verzichtet? 
o Welche konkreten Gründe wurden jeweils für die Nichtumsetzung ange-
führt? 
2. „Gibt es ein einheitliches städtisches Konzept oder eine Verwaltungsvorgabe, 
die regelt, wann und wo im Zusammenhang mit Baustellen abgesenkte Bord-
steine vorzusehen sind?“ 
 
Die Verwaltung antwortet: 
 
Das Baustellenmanagement der Stadt Köln erstellt für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßen-
land in etwa 23.000 Genehmigungen pro Jahr. Maßgebliche Rechtsgrundlage, nach denen 
die verkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt werden, sind die Straßenverkehrsordnung (StVO)

2 
 
und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). 
 
In der RSA 21 ist die Barrierefreiheit an Baustellen ebenfalls ein wichtiges Anliegen. So sieht 
diese vor, dass bei Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland gerade die Bedürfnisse der Zu-
fußgehenden einer besonderen Würdigung unterliegen. An Baumaßnahmen darf die Sicher-
heit nicht beeinträchtigt werden. Auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Men-
schen sowie Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Gehwege sind nach Möglichkeit da-
her weiterzuführen, vollständige Sperrungen sollen vermieden werden. 
 
Im Rahmen der Genehmigung von Arbeitsstellen werden diese Grundsätze berücksichtigt. 
Erstes Ziel ist es, Zufußgehende da weiterzuführen, wo diese sich auch ohne das Bestehen 
einer Arbeitsstelle bewegen. Die Vollsperrung eines Gehweges wird nur dann angeordnet, 
wenn aufgrund der Lage der Bautätigkeit keine andere Verkehrsführung für den Zufußgehen-
den möglich ist. Im Prozess werden dann auch die notwendigen Querungsstellen oder Füh-
rungen in einen Notgehweg betrachtet.  
 
Die Querungsstellen sind grundsätzlich da einzurichten, wo Zufußgehende sicher die Fahr-
bahn queren können. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Bestehen ortsfest si-
chere Querungsstellen unmittelbar an der Arbeitsstelle, können diese genutzt werden, da dort 
notwendige Bordsteinabsenkungen vorhanden sind. Wenn dies nicht möglich ist, werden in 
allen verkehrsrechtlichen Anordnungen, wenn es die Barrierefreiheit erfordert, Bordsteinan-
rampungen vorgeschrieben. Diese Vorgabe muss von der jeweils bauausführenden Firma 
umgesetzt werden. 
 
Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird stichprobeartig kontrolliert. Hierfür 
verfügt die Stadt Köln über ein eigenes Sachgebiet, den Baustellenkontrolldienst. Hinweise 
auf verkehrsrechtliche Missstände an Arbeitsstellen können gerne an das Postfach Baustel-
lenmanager@ Stadt-Koeln.de gemeldet werden.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2676/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2025
Erstellt
27.08.2025 12:23