2676/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus derSitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2025 "AN/0641/2025" betr. "Umsetzung abgesenkter Bordsteine an Baustellen – Barrierefreiheit im öffentlichen Raum"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2676/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD Fraktion aus derSitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.06.2025 "AN/0641/2025" betr. "Umsetzung abgesenkter Bordsteine an Baustellen – Barrierefreiheit im öffentlichen Raum" Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Barrierefreiheit ist ein zentrales Anliegen für eine inklusive Stadtentwicklung. Insbe- sondere in der Kölner Innenstadt, wo viele Straßen und Gehwege regelmäßig durch Baustellen verändert werden, ist es von großer Bedeutung, dass sichere und mög- lichst barrierefreie Übergänge für mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Men- schen, Eltern mit Kinderwagen und andere Verkehrsteilnehmende gewährleistet blei- ben. Die SPD-Fraktion möchte daher eine transparente Darstellung, inwieweit dieses Anliegen in der täglichen Verwaltungspraxis Berücksichtigung findet. 1. „Wird bei der Planung und Umsetzung von Baustellen im öffentlichen Raum grundsätzlich das Konzept berücksichtigt, an geeigneten Stellen abgesenkte Bordsteine für barrierefreie Querungen einzurichten?“ Wenn ja: o In welchem Umfang wird dies in der Innenstadt Köln umgesetzt? o Welche Kriterien gelten für die Auswahl der betreffenden Stellen? Wenn nein bzw. nur teilweise: o In welchen Fällen wurde bislang auf abgesenkte Bordsteine verzichtet? o Welche konkreten Gründe wurden jeweils für die Nichtumsetzung ange- führt? 2. „Gibt es ein einheitliches städtisches Konzept oder eine Verwaltungsvorgabe, die regelt, wann und wo im Zusammenhang mit Baustellen abgesenkte Bord- steine vorzusehen sind?“ Die Verwaltung antwortet: Das Baustellenmanagement der Stadt Köln erstellt für Arbeitsstellen im öffentlichem Straßen- land in etwa 23.000 Genehmigungen pro Jahr. Maßgebliche Rechtsgrundlage, nach denen die verkehrsrechtlichen Anordnungen erteilt werden, sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) 2 und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). In der RSA 21 ist die Barrierefreiheit an Baustellen ebenfalls ein wichtiges Anliegen. So sieht diese vor, dass bei Arbeitsstellen im öffentlichem Straßenland gerade die Bedürfnisse der Zu- fußgehenden einer besonderen Würdigung unterliegen. An Baumaßnahmen darf die Sicher- heit nicht beeinträchtigt werden. Auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Men- schen sowie Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Gehwege sind nach Möglichkeit da- her weiterzuführen, vollständige Sperrungen sollen vermieden werden. Im Rahmen der Genehmigung von Arbeitsstellen werden diese Grundsätze berücksichtigt. Erstes Ziel ist es, Zufußgehende da weiterzuführen, wo diese sich auch ohne das Bestehen einer Arbeitsstelle bewegen. Die Vollsperrung eines Gehweges wird nur dann angeordnet, wenn aufgrund der Lage der Bautätigkeit keine andere Verkehrsführung für den Zufußgehen- den möglich ist. Im Prozess werden dann auch die notwendigen Querungsstellen oder Füh- rungen in einen Notgehweg betrachtet. Die Querungsstellen sind grundsätzlich da einzurichten, wo Zufußgehende sicher die Fahr- bahn queren können. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Bestehen ortsfest si- chere Querungsstellen unmittelbar an der Arbeitsstelle, können diese genutzt werden, da dort notwendige Bordsteinabsenkungen vorhanden sind. Wenn dies nicht möglich ist, werden in allen verkehrsrechtlichen Anordnungen, wenn es die Barrierefreiheit erfordert, Bordsteinan- rampungen vorgeschrieben. Diese Vorgabe muss von der jeweils bauausführenden Firma umgesetzt werden. Die Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird stichprobeartig kontrolliert. Hierfür verfügt die Stadt Köln über ein eigenes Sachgebiet, den Baustellenkontrolldienst. Hinweise auf verkehrsrechtliche Missstände an Arbeitsstellen können gerne an das Postfach Baustel- lenmanager@ Stadt-Koeln.de gemeldet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2676/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.11.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 12:23