2952/2019
Anfrage AN/1064/2019 Rückzug der Gymnasien aus der zieldifferenzierten Inklusion
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2843 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 07.10.2019 2952/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 Anfrage AN/1064/2019 Rückzug der Gymnasien aus der zieldifferenzierten Inklusion Anfrage der Fraktion DIE LINKE gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Nachdem die Landesregierung es Gymnasien ermöglichte, auf zieldifferenzierte Förderung von Schü- ler/innen mit Förderbedarf zu verzichten, bietet das kein Gymnasium in Köln mehr an. 1. Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt am 2.4.2019 in dem Artikel „Kölner Gymnasien steigen aus Inklusionsprojekt“ aus: „Nach Angaben des Stadtverwaltung hatten sich pro Jahr nicht mehr als rund 20 Familien für einen Gymnasialplatz entschieden, deren behinderte Kinder keine Empfehlung für diese Schulform hatten.“ Besuchen heute diese Kinder und Jugendlichen, die zieldifferenzierter Förderung bedürfen, Kölner Gymnasien und wenn ja, können Sie weiterhin auf ihrer Schule bleiben oder müssen sie diese verlassen? 2. Gibt es Unterschiede in der zusätzlichen Raum- und Stellenzuweisung für Schüler/innen mit Förderbedarf je nachdem, ob sie a) zielgleich oder zieldifferenziert gefördert werden b) nach den unterschiedlichen Förderschwerpunkten c) nach den unterschiedlichen Schulformen? 3. An welchen Gymnasien wurden in den letzten fünf Jahren welche Zusatzbauten bzw. Sanie- rungen oder Umbauten aufgrund neu eingerichteter Inklusion bewilligt, geplant, gebaut oder fertig gestellt? Antwort der Verwaltung Zu 1. Kinder mit zieldifferentem Förderbedarf, die ein Kölner Gymnasium besuchen, können weiter- hin bis zum Ablauf ihrer Schulpflicht dort verbleiben. Zu 2. Es gibt keine Unterschiede bei den Raum- und Stellenzuweisungen bei zielgleicher oder zieldifferenter Förderung und 2 unterschiedlichen Schulformen. Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache gibt es über das sogenannte LES-Budget zusätzliche Stellenres- sourcen. Diese werden anhand vom Land vorgegebener Kriterien auf die Schulen des Ge- meinsamen Lernens verteilt. Mindestens 50% des Stellenbudgets sollen dabei auf die Grund- schulen entfallen. Zu 3. Es wurden keine Zusatz- oder Umbauten aus Anlass neu eingerichteter Inklusion an Gymna- sien geplant oder umgesetzt. Neu- und Erweiterungsbauten für alle Schulformen werden unter Berücksichtigung von Räu- men zur Inklusion geplant und gebaut. Auch weiterhin werden an Gymnasien Kinder mit ziel- gleichem Förderbedarf aufgenommen, so dass Flächen für individuelle Angebote wie bei- spielsweise Krankengymnastik oder Psychomotorik auch hier eingeplant werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2952/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.11.2019
- Erstellt
- 26.08.2019 14:55