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2952/2019

Anfrage AN/1064/2019 Rückzug der Gymnasien aus der zieldifferenzierten Inklusion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.11.2019

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 06.12.2019, TOP 3.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2843 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer  07.10.2019 
 2952/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2019 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 
 
Anfrage AN/1064/2019 Rückzug der Gymnasien aus der zieldifferenzierten Inklusion 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Nachdem die Landesregierung es Gymnasien ermöglichte, auf zieldifferenzierte Förderung von Schü-
ler/innen mit Förderbedarf zu verzichten, bietet das kein Gymnasium in Köln mehr an. 
1. Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt am 2.4.2019 in dem Artikel „Kölner Gymnasien steigen aus 
Inklusionsprojekt“ aus: „Nach Angaben des Stadtverwaltung hatten sich pro Jahr nicht mehr 
als rund 20 Familien für einen Gymnasialplatz entschieden, deren behinderte Kinder keine 
Empfehlung für diese Schulform hatten.“  
Besuchen heute diese Kinder und Jugendlichen, die zieldifferenzierter Förderung bedürfen, 
Kölner Gymnasien und wenn ja, können Sie weiterhin auf ihrer Schule bleiben oder müssen 
sie diese verlassen? 
2. Gibt es Unterschiede in der zusätzlichen Raum- und Stellenzuweisung für Schüler/innen mit 
Förderbedarf je nachdem, ob sie 
a) zielgleich oder zieldifferenziert gefördert werden 
b) nach den unterschiedlichen Förderschwerpunkten 
c) nach den unterschiedlichen Schulformen? 
3. An welchen Gymnasien wurden in den letzten fünf Jahren welche Zusatzbauten bzw. Sanie-
rungen oder Umbauten aufgrund neu eingerichteter Inklusion bewilligt, geplant, gebaut oder 
fertig gestellt? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Zu 1. Kinder mit zieldifferentem Förderbedarf, die ein Kölner Gymnasium besuchen, können weiter-
hin bis zum Ablauf ihrer Schulpflicht dort verbleiben. 
Zu 2. Es gibt keine Unterschiede bei den Raum- und Stellenzuweisungen bei 
 zielgleicher oder zieldifferenter Förderung und

2 
 
 unterschiedlichen Schulformen. 
Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale 
Entwicklung sowie Sprache gibt es über das sogenannte LES-Budget zusätzliche Stellenres-
sourcen. Diese werden anhand vom Land vorgegebener Kriterien auf die Schulen des Ge-
meinsamen Lernens verteilt. Mindestens 50% des Stellenbudgets sollen dabei auf die Grund-
schulen entfallen. 
Zu 3. Es wurden keine Zusatz- oder Umbauten aus Anlass neu eingerichteter Inklusion an Gymna-
sien geplant oder umgesetzt. 
Neu- und Erweiterungsbauten für alle Schulformen werden unter Berücksichtigung von Räu-
men zur Inklusion geplant und gebaut. Auch weiterhin werden an Gymnasien Kinder mit ziel-
gleichem Förderbedarf aufgenommen, so dass Flächen für individuelle Angebote wie bei-
spielsweise Krankengymnastik oder Psychomotorik auch hier eingeplant werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

25.11.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
06.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2952/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.11.2019
Erstellt
26.08.2019 14:55