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AN/0197/2025

Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 05.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 24.03.2025, TOP 8.2.1

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

3417 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0197/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen am 24. März 2025 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Ampelschaltung auf 
der Vorgebirgstraße an den Einmündungen von Gottesweg und Zollstocksweg zeitnah so zu 
verändern, dass Rechtsabbieger aus dem Gottesweg (in Richtung Südfriedhof) – darunter ins-
besondere die Gelenkbusse der Linie 131 - auch bei stärkerem Verkehrsaufkommen in die Vor-
gebirgstraße einfahren können, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Auch der Rhythmus der 
nachfolgenden Lichtzeichenanlagen ist ggf. anzupassen. 
 
Begründung: 
 
Da die Markierungsarbeiten zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße nicht wie von der Verwaltung 
angekündigt zum 30.11.2024 abgeschlossen wurden, sondern zum jetzigen  Zeitpunkt 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
(05.02.2025) lediglich stadtauswärts von der Straße „Am Vorgebirgstor“ bis zur Straße „Gottes-
weg“ ausgeführt wurden, stehen auf dem kleinen Stück der Vorgebirgstraße zwischen  Gottes-
weg und Zollstocksweg noch zwei Fahrspuren zur Verfügung, auf denen jeweils fünf bis sechs 
PKW vor der Ampel Platz haben. Da die Ampel stadtauswärts  vor der Einmündung des Zoll-
stocksweges ca. 5 Sekunden vor der Ampel vor der Einmündung des Gottesweges auf Rot 
springt, fahren in dieser Zeit besonders bei höherem Verkehrsaufkommen noch eine Reihe von 
Fahrzeugen durch und platzieren sich vor der Ampel Vorgebirgstraße / Zollstocksweg. 
 
Sobald die geplante Umgestaltung auch auf diesem Teilabschnitt umgesetzt sein wird und nur 
noch eine Spur zur Verfügung steht, ragt bereits das sechste (letzte) Fahrzeug in die Kreuzung 
hinein. Somit ist den aus dem Gottesweg kommenden Rechtsabbiegern nach § 11 StVO das 
Abbiegen untersagt. Insbesondere der Gelenkbus der Linie 131 beansprucht allein 80 % des 
vorhandenen Aufstellraums. Es bilden sich zwangsläufig Rückstaus auf dem Gottesweg, der 
auch die Linksabbieger betrifft, da der Gottesweg grundsätzlich einspurig in jede Richtung ist 
und erst wenige Meter vor den Lichtzeichenanlagen die Möglichkeit besteht, sich nebeneinander 
aufzustellen. 
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0197/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
05.02.2025
Erstellt
05.02.2025 15:39