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Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) AN/0197/2025 vom 05.02.2025

Stand: Am 24.03.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert empfohlen.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/0197/2025 Stand: 24.08.2026 Sachstandsbericht Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 24.03.2025 8.2.1 Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Got- tesweg, Antrag der CDU-Fraktion AN/0197/2025 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an den Einmündungen von Gottesweg und Zollstocksweg zeitnah so zu verändern, dass Rechtsabbieger aus dem Gottesweg (in Richtung Südfriedhof) – darunter ins- besondere die Gelenkbusse der Linie 131 - auch bei stärkerem Verkehrsaufkommen in die Vorgebirgstraße einfahren können, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Auch der Rhythmus der nachfolgenden Lichtzeichenanlagen ist ggf. anzupassen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit fünf Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau bei Enthaltung der SPD- Fraktion und einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimme der Frau Faßbender zugestimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Ampelschaltung wurde am 29.04.2025 im Sinne des Beschlusses vor Ort implementiert. Die Anpassung erfolgte in Zuge der signaltechnischen Berücksichtigung der Radverkehrs- maßnahmen auf der Vorgebirgsstraße. Nächste Schritte: 2 Keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: -
  • Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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    CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0197/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 24. März 2025 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an den Einmündungen von Gottesweg und Zollstocksweg zeitnah so zu verändern, dass Rechtsabbieger aus dem Gottesweg (in Richtung Südfriedhof) – darunter ins- besondere die Gelenkbusse der Linie 131 - auch bei stärkerem Verkehrsaufkommen in die Vor- gebirgstraße einfahren können, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Auch der Rhythmus der nachfolgenden Lichtzeichenanlagen ist ggf. anzupassen. Begründung: Da die Markierungsarbeiten zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße nicht wie von der Verwaltung angekündigt zum 30.11.2024 abgeschlossen wurden, sondern zum jetzigen Zeitpunkt CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen (05.02.2025) lediglich stadtauswärts von der Straße „Am Vorgebirgstor“ bis zur Straße „Gottes- weg“ ausgeführt wurden, stehen auf dem kleinen Stück der Vorgebirgstraße zwischen Gottes- weg und Zollstocksweg noch zwei Fahrspuren zur Verfügung, auf denen jeweils fünf bis sechs PKW vor der Ampel Platz haben. Da die Ampel stadtauswärts vor der Einmündung des Zoll- stocksweges ca. 5 Sekunden vor der Ampel vor der Einmündung des Gottesweges auf Rot springt, fahren in dieser Zeit besonders bei höherem Verkehrsaufkommen noch eine Reihe von Fahrzeugen durch und platzieren sich vor der Ampel Vorgebirgstraße / Zollstocksweg. Sobald die geplante Umgestaltung auch auf diesem Teilabschnitt umgesetzt sein wird und nur noch eine Spur zur Verfügung steht, ragt bereits das sechste (letzte) Fahrzeug in die Kreuzung hinein. Somit ist den aus dem Gottesweg kommenden Rechtsabbiegern nach § 11 StVO das Abbiegen untersagt. Insbesondere der Gelenkbus der Linie 131 beansprucht allein 80 % des vorhandenen Aufstellraums. Es bilden sich zwangsläufig Rückstaus auf dem Gottesweg, der auch die Linksabbieger betrifft, da der Gottesweg grundsätzlich einspurig in jede Richtung ist und erst wenige Meter vor den Lichtzeichenanlagen die Möglichkeit besteht, sich nebeneinander aufzustellen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier

Beratungsverlauf

  1. 24.03.2025

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert empfohlen

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