AN/0197/2025
Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0197/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Änderung der Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an der Kreuzung Gottesweg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertre- tung Rodenkirchen am 24. März 2025 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Ampelschaltung auf der Vorgebirgstraße an den Einmündungen von Gottesweg und Zollstocksweg zeitnah so zu verändern, dass Rechtsabbieger aus dem Gottesweg (in Richtung Südfriedhof) – darunter ins- besondere die Gelenkbusse der Linie 131 - auch bei stärkerem Verkehrsaufkommen in die Vor- gebirgstraße einfahren können, ohne gegen die StVO zu verstoßen. Auch der Rhythmus der nachfolgenden Lichtzeichenanlagen ist ggf. anzupassen. Begründung: Da die Markierungsarbeiten zur Umgestaltung der Vorgebirgstraße nicht wie von der Verwaltung angekündigt zum 30.11.2024 abgeschlossen wurden, sondern zum jetzigen Zeitpunkt CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen (05.02.2025) lediglich stadtauswärts von der Straße „Am Vorgebirgstor“ bis zur Straße „Gottes- weg“ ausgeführt wurden, stehen auf dem kleinen Stück der Vorgebirgstraße zwischen Gottes- weg und Zollstocksweg noch zwei Fahrspuren zur Verfügung, auf denen jeweils fünf bis sechs PKW vor der Ampel Platz haben. Da die Ampel stadtauswärts vor der Einmündung des Zoll- stocksweges ca. 5 Sekunden vor der Ampel vor der Einmündung des Gottesweges auf Rot springt, fahren in dieser Zeit besonders bei höherem Verkehrsaufkommen noch eine Reihe von Fahrzeugen durch und platzieren sich vor der Ampel Vorgebirgstraße / Zollstocksweg. Sobald die geplante Umgestaltung auch auf diesem Teilabschnitt umgesetzt sein wird und nur noch eine Spur zur Verfügung steht, ragt bereits das sechste (letzte) Fahrzeug in die Kreuzung hinein. Somit ist den aus dem Gottesweg kommenden Rechtsabbiegern nach § 11 StVO das Abbiegen untersagt. Insbesondere der Gelenkbus der Linie 131 beansprucht allein 80 % des vorhandenen Aufstellraums. Es bilden sich zwangsläufig Rückstaus auf dem Gottesweg, der auch die Linksabbieger betrifft, da der Gottesweg grundsätzlich einspurig in jede Richtung ist und erst wenige Meter vor den Lichtzeichenanlagen die Möglichkeit besteht, sich nebeneinander aufzustellen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0197/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 05.02.2025
- Erstellt
- 05.02.2025 15:39