Bruchstraße
Mitteilung BV 3636/2020 vom 12.03.2021
Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 Vorlagen-Nummer 3636/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 Bruchstraße hier: Ersetzungsantrag der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 03.12.2020, TOP 8.3.3 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung, eine Verringerung der Verkehrsgeschwindigkeit durch Fahrbahnverengungen und Fahrgassenversätze an der Bruchstraße zwischen Walter-Dodde-Weg und der L183 zu prüfen. Dabei muss insbesondere der Busverkehr von und zur Haltestelle Worringen S-Bahn berücksichtigt werden.“ Zu dem o. g. Beschluss teilt Straßen NRW (Straßenbaulastträger) folgendes mit: „Die L 43 ist derzeit von der Einmündung des Walter-Dodde-Wegs bis zu Einmündung der Straße am Bergerhof mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß StVO-Zeichen 274 belegt. Die Fahrbahnbreite liegt zwischen 6,00 bis 6,50 m. Die Belastung liegt derzeit bei 5.619kfz/24h. Bei Station 0,186 befindet sich innerhalb des Streckenverbotes auf 30 km/h ein Fußgängerüberweg. Eine besondere Unfallsignifikanz, aufgrund dessen ein weiterer Handlungsbedarf erkennbar wäre, ist hier nicht bekannt. Abschließend bleibt festzustellen, dass bereits die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht mit einer besonderen Gefahrenlage gemäß § 45 Abs.9 StVO oder dem Opportunitätsprinzip gemäß § 39 Abs.1 StVO begründbar ist. Auch der Fußgängerüberweg ist weder mit der StVO noch mit den Vorgaben der Richtlinie für Fuß- gängerüberwege vereinbar. Ein weitergehender Handlungsbedarf für die bauliche Erstellung alternierender Fahrbahnverengun- gen kann diesseits ebenfalls nicht gesehen werden.“
Beratungsverlauf
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15.04.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: geändert beschlossen
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