Mandari Insight

3636/2020

Bruchstraße

Mitteilung BV 12.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 15.04.2021, TOP 8.1.2

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

1743 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 3636/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
 
Bruchstraße 
hier: Ersetzungsantrag der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
03.12.2020, TOP 8.3.3 
Beschluss: 
„Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung, eine Verringerung der 
Verkehrsgeschwindigkeit durch Fahrbahnverengungen und Fahrgassenversätze an 
der Bruchstraße zwischen Walter-Dodde-Weg und der L183 zu prüfen. Dabei muss 
insbesondere der Busverkehr von und zur Haltestelle Worringen S-Bahn berücksichtigt 
werden.“ 
 
Zu dem o. g. Beschluss teilt Straßen NRW (Straßenbaulastträger) folgendes mit: 
 
„Die L 43 ist derzeit von der Einmündung des Walter-Dodde-Wegs bis zu Einmündung der Straße am 
Bergerhof mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß StVO-Zeichen 274 belegt. 
Die Fahrbahnbreite liegt zwischen 6,00 bis 6,50 m. Die Belastung liegt derzeit bei 5.619kfz/24h. Bei 
Station 0,186 befindet sich innerhalb des Streckenverbotes auf 30 km/h ein Fußgängerüberweg. 
Eine besondere Unfallsignifikanz, aufgrund dessen ein weiterer Handlungsbedarf erkennbar wäre, ist 
hier nicht bekannt. 
 
Abschließend bleibt festzustellen, dass bereits die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht 
mit einer besonderen Gefahrenlage gemäß § 45 Abs.9 StVO oder dem Opportunitätsprinzip gemäß § 
39 Abs.1 StVO begründbar ist. 
Auch der Fußgängerüberweg ist weder mit der StVO noch mit den Vorgaben der Richtlinie für Fuß-
gängerüberwege vereinbar. 
Ein weitergehender Handlungsbedarf für die bauliche Erstellung alternierender Fahrbahnverengun-
gen kann diesseits ebenfalls nicht gesehen werden.“

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bruchstraße
  • Walter-Dodde-Weg
  • Am Bergerhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3636/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.03.2021
Erstellt
15.12.2020 11:15