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2522/2019

Haushaltsplan - Entwürfe 2020/ 2021, hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/ 2021 gemäß § 37 Abs. 3 GO NW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.09.2019, TOP 6.10

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4165 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-7/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2522/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan - Entwürfe 2020/ 2021, hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der 
bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/ 2021 gemäß § 37 Abs. 3 GO NW 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf den 
Beschluss des Rates vom 09.07.2019 in Höhe von 103.900 EUR p.a. wie folgt: 
 
Konsumtiver Bereich  
Teiler-
gebnis-
plan  
Bezeichnung Teilerge b-
nis-/finanzplan  
Ansatz 2020/ 
2021 jeweils  
Finanzposition  
0301  Schulträgeraufgaben  10.200,00 EUR  0275.573.1800.6  
0416  Kulturförderung  35.900,00 EUR  0275.573.1800.6  
0504  Freiwillige Sozialleistungen 
und interkulturelle Hilfen  
10.800,00 EUR  0275.573.1800.6  
0507  Betrieb, Unterhaltung u. För-
derung von Bürgerhäusern 
u. -zentren  
5.200 EUR  0275.573.1800.6  
0604  Kinder- und Jugendarbeit  31.800,00 EUR  0275.573.1800.6  
0801  Sportförderung / Unterhal-
tung von Sportstätten  
10.000,00 EUR  0275.573.1800.6  
1301  Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungs-
anlagen  
0  0275.573.1800.6  
Gesamtsummen DR 67  103.900,00 EUR  
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  p.a.103.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In § 37 Abs. 3 GO NW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben 
im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen-
dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. 
Durch Ratsbeschluss vom 09.07.2019 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO 
NW auf insgesamt 974.400 EUR je Haushaltsjahr festgesetzt. 
 
Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Porz 103.900 EUR je Haushaltsjahr. 
 
Die Bezirksvertretung Porz hat nun gem. § 37 Abs. 3 GO NW über die sachliche Verwendung dieser 
Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Dabei gilt es Folgendes zu beachten: 
 Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein; pauschale Festlegungen sind unzu-
lässig. 
 Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zu-
zuordnen ist.  
 Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit möglich bereits eine 
Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investi-
ver Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelver-
schiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umge-
kehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen 
vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich 
wird somit die größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet.

3 
 Selbstverständlich erfolgen die Festsetzung der Höhe der bezirksbezogenen Mittel sowie deren 
Aufteilung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates am 09.07.2019. 
Die endgültige Übernahme der von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Maßnahmen in den 
Haushaltsplan erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2020/2021 am 
07.11.2019 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2522/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.08.2019
Erstellt
18.07.2019 16:03