2522/2019
Haushaltsplan - Entwürfe 2020/ 2021, hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/ 2021 gemäß § 37 Abs. 3 GO NW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4165 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 2522/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan - Entwürfe 2020/ 2021, hier: Beschluss über die sachliche Verwendung der bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/ 2021 gemäß § 37 Abs. 3 GO NW Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 09.07.2019 in Höhe von 103.900 EUR p.a. wie folgt: Konsumtiver Bereich Teiler- gebnis- plan Bezeichnung Teilerge b- nis-/finanzplan Ansatz 2020/ 2021 jeweils Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 10.200,00 EUR 0275.573.1800.6 0416 Kulturförderung 35.900,00 EUR 0275.573.1800.6 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 10.800,00 EUR 0275.573.1800.6 0507 Betrieb, Unterhaltung u. För- derung von Bürgerhäusern u. -zentren 5.200 EUR 0275.573.1800.6 0604 Kinder- und Jugendarbeit 31.800,00 EUR 0275.573.1800.6 0801 Sportförderung / Unterhal- tung von Sportstätten 10.000,00 EUR 0275.573.1800.6 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungs- anlagen 0 0275.573.1800.6 Gesamtsummen DR 67 103.900,00 EUR Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme p.a.103.900 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Abs. 3 GO NW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwen- dungszweck eines Teiles dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Durch Ratsbeschluss vom 09.07.2019 wurden die bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW auf insgesamt 974.400 EUR je Haushaltsjahr festgesetzt. Hiervon entfallen auf den Stadtbezirk Porz 103.900 EUR je Haushaltsjahr. Die Bezirksvertretung Porz hat nun gem. § 37 Abs. 3 GO NW über die sachliche Verwendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Dabei gilt es Folgendes zu beachten: Die Zweckbestimmungen müssen hinreichend bestimmt sein; pauschale Festlegungen sind unzu- lässig. Es sollte nach Möglichkeit ein Teilplan benannt werden, dem die jeweilige Zweckbestimmung zu- zuordnen ist. Die Bezirksvertretungen sollen im Rahmen der Beschlussfassung soweit möglich bereits eine Aufteilung nach Ergebnisrechnung (konsumtiver Bereich) und investiver Finanzrechnung (investi- ver Bereich) vornehmen. Wie bereits in den Vorjahren mitgeteilt, ist eine unterjährige Mittelver- schiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich haushaltsrechtlich unzulässig. Eine umge- kehrte unterjährige Mittelverschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich kann dagegen vorgenommen werden. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel im konsumtiven Bereich wird somit die größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mittelvergabe gewährleistet. 3 Selbstverständlich erfolgen die Festsetzung der Höhe der bezirksbezogenen Mittel sowie deren Aufteilung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates am 09.07.2019. Die endgültige Übernahme der von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2020/2021 am 07.11.2019 Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2522/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 18.07.2019 16:03