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Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat"

AfD Änderungsantrag nach § 13 AN/0431/2020 vom 01.04.2020

Stand: Am 07.04.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Änderungsantrag nach § 13 (1) Version Rat 26.03.2020

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2020 AN/0431/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.03.2020 Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu setzen: Der Beschluss vom 01.07.2014 wird um wesentliche Punkte ergänzt, siehe Änderun- gen unter „Beschluss“. Es wird der geforderte Umgang auf Extreme aller politischer Gruppierungen sowie radikaler religiöser Strömungen erweitert. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Köln ist eine weltoffene, vielfältige und tolerante Stadt. Menschen vieler Nationali- täten, Kulturen, Religionen und sexueller Identität sind hier zu Hause. Humanität und Solidarität in unserer Demokratie sind Grundwerte, die die Grundlage unseres kom- munalen Zusammenlebens und Handelns sind. Daher gilt es eindeutig Position zu beziehen gegenüber allen nationalistischen, kommunistischen, rassistischen, diskri- minierenden und fremdenfeindlichen Ideologien und Aktivitäten. Rechtsextreme, linksextreme, salafistische und radikal-islamistische Parolen und Positionen dürfen in Gremien des Rates und den Bezirksvertretungen kein Gehör finden. 2. Der Kölner Rat spricht sich ausdrücklich dagegen aus, rechtsextremen, linksext- remen, salafistischen und radikal-islamistischen Gruppierungen und Parteien ein Po- - 2 - dium für ihre Inszenierungen zu geben. Es darf mit Vertreterinnen und Vertretern von diskriminierenden und menschenverachtenden Positionen keine Diskussion geführt werden. Der Rat wendet sich gegen jegliche Normalität im Umgang mit Rechtsext- remen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten. 3. Der Rat lehnt daher jeden Antrag rechtsextremer, linksextremer, salafistischer und radikal islamischer Gruppierungen in seinen Gremien ab. Mit rechtsextremen, links- extremen, salafistischen und radikal islamistischen Stimmen darf weder eine Perso- nalentscheidung noch jegliche inhaltliche Forderung durchgesetzt werden. Rechts- extreme, Linksextreme, Salafisten und radikale Islamisten streben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und politischem Einfluss. Besonders in der Rolle des „Züngleins an der Waage“ sehen sie die Chance, sich zu profilieren. Kurzfristige politische Erfolge dürfen deshalb nicht damit erkauft werden, dass die Feinde der Demokratie salonfä- hig gemacht werden. Es besteht Konsens darüber, dass dieses gemeinsame politi- sche Grundverständnis und dieses gemeinsame Vorgehen im Umgang mit Rechts- extremen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten die Basis für eine ge- meinsame politische Kultur ist. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
  • Anlage 1 Vorabauszug Rat 26.03.2020

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    Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 58. Sitzung des Rates vom 26.03.2020 öffentlich 3.1.3 Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" AN/0223/2020 Änderungsantrag der AfD-Fraktion AN/0431/2020 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Beratung und Ent- scheidung in den Hauptausschuss verwiesen.
  • AfD Änderungsantrag nach § 13

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2020 AN/0431/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.03.2020 Hauptausschuss 07.04.2020 Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu setzen: Der Beschluss vom 01.07.2014 wird um wesentliche Punkte ergänzt, siehe Änderun- gen unter „Beschluss“. Es wird der geforderte Umgang auf Extreme aller politischer Gruppierungen sowie radikaler religiöser Strömungen erweitert. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Köln ist eine weltoffene, vielfältige und tolerante Stadt. Menschen vieler Nationali- täten, Kulturen, Religionen und sexueller Identität sind hier zu Hause. Humanität und Solidarität in unserer Demokratie sind Grundwerte, die die Grundlage unseres kom- munalen Zusammenlebens und Handelns sind. Daher gilt es eindeutig Position zu beziehen gegenüber allen nationalistischen, kommunistischen, rassistischen, diskri- minierenden und fremdenfeindlichen Ideologien und Aktivitäten. Rechtsextreme, linksextreme, salafistische und radikal-islamistische Parolen und Positionen dürfen in Gremien des Rates und den Bezirksvertretungen kein Gehör finden. 2. Der Kölner Rat spricht sich ausdrücklich dagegen aus, rechtsextremen, linksext- remen, salafistischen und radikal-islamistischen Gruppierungen und Parteien ein Po- - 2 - dium für ihre Inszenierungen zu geben. Es darf mit Vertreterinnen und Vertretern von diskriminierenden und menschenverachtenden Positionen keine Diskussion geführt werden. Der Rat wendet sich gegen jegliche Normalität im Umgang mit Rechtsext- remen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten. 3. Der Rat lehnt daher jeden Antrag rechtsextremer, linksextremer, salafistischer und radikal islamischer Gruppierungen in seinen Gremien ab. Mit rechtsextremen, links- extremen, salafistischen und radikal islamistischen Stimmen darf weder eine Perso- nalentscheidung noch jegliche inhaltliche Forderung durchgesetzt werden. Rechts- extreme, Linksextreme, Salafisten und radikale Islamisten streben nach öffentlicher Aufmerksamkeit und politischem Einfluss. Besonders in der Rolle des „Züngleins an der Waage“ sehen sie die Chance, sich zu profilieren. Kurzfristige politische Erfolge dürfen deshalb nicht damit erkauft werden, dass die Feinde der Demokratie salonfä- hig gemacht werden. Es besteht Konsens darüber, dass dieses gemeinsame politi- sche Grundverständnis und dieses gemeinsame Vorgehen im Umgang mit Rechts- extremen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten die Basis für eine ge- meinsame politische Kultur ist. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2020

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 07.04.2020 zuletzt

    Hauptausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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