Mandari Insight

AN/0431/2020

Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat"

AfD Änderungsantrag nach § 13 01.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.04.2020

Anlage 1 Vorabauszug Rat 26.03.2020

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AfD Änderungsantrag nach § 13

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AfD Änderungsantrag nach § 13 (1) Version Rat 26.03.2020

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 26.03.2020

561 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 27.03.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 58. Sitzung des Rates  vom 
26.03.2020 
öffentlich 
3.1.3 Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der Gruppe GUT betreffend 
"Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" 
AN/0223/2020 
 Änderungsantrag der AfD-Fraktion 
AN/0431/2020 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Beratung und Ent-
scheidung in den Hauptausschuss verwiesen.

AfD Änderungsantrag nach § 13

3205 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2020 
AN/0431/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.03.2020 
Hauptausschuss 07.04.2020 
 
Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der 
Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen-
den Ratssitzung zu setzen: 
 
Der Beschluss vom 01.07.2014 wird um wesentliche Punkte ergänzt, siehe Änderun-
gen unter „Beschluss“. Es wird der geforderte Umgang auf Extreme aller politischer 
Gruppierungen sowie radikaler religiöser Strömungen erweitert.  
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Köln ist eine weltoffene, vielfältige und tolerante Stadt. Menschen vieler Nationali-
täten, Kulturen, Religionen und sexueller Identität sind hier zu Hause. Humanität und 
Solidarität in unserer Demokratie sind Grundwerte, die die Grundlage unseres kom-
munalen Zusammenlebens und Handelns sind. Daher gilt es eindeutig Position zu 
beziehen gegenüber allen nationalistischen, kommunistischen, rassistischen, diskri-
minierenden und fremdenfeindlichen Ideologien und Aktivitäten. Rechtsextreme, 
linksextreme, salafistische und radikal-islamistische Parolen und Positionen dürfen in 
Gremien des Rates und den Bezirksvertretungen kein Gehör finden.  
 
2. Der Kölner Rat spricht sich ausdrücklich dagegen aus, rechtsextremen, linksext-
remen, salafistischen und radikal-islamistischen Gruppierungen und Parteien ein Po-

- 2 - 
 
dium für ihre Inszenierungen zu geben. Es darf mit Vertreterinnen und Vertretern von 
diskriminierenden und menschenverachtenden Positionen keine Diskussion geführt 
werden. Der Rat wendet sich gegen jegliche Normalität im Umgang mit Rechtsext-
remen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten. 
 
3. Der Rat lehnt daher jeden Antrag rechtsextremer, linksextremer, salafistischer und 
radikal islamischer Gruppierungen in seinen Gremien ab. Mit rechtsextremen, links-
extremen, salafistischen und radikal islamistischen Stimmen darf weder eine Perso-
nalentscheidung noch jegliche inhaltliche Forderung durchgesetzt werden. Rechts-
extreme, Linksextreme, Salafisten und radikale Islamisten streben nach öffentlicher 
Aufmerksamkeit und politischem Einfluss. Besonders in der Rolle des „Züngleins an 
der Waage“ sehen sie die Chance, sich zu profilieren. Kurzfristige politische Erfolge 
dürfen deshalb nicht damit erkauft werden, dass die Feinde der Demokratie salonfä-
hig gemacht werden. Es besteht Konsens darüber, dass dieses gemeinsame politi-
sche Grundverständnis und dieses gemeinsame Vorgehen im Umgang mit Rechts-
extremen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten die Basis für eine ge-
meinsame politische Kultur ist.  
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

AfD Änderungsantrag nach § 13 (1) Version Rat 26.03.2020

3179 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2020 
AN/0431/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.03.2020 
 
Änderungsantrag zum TOP 3.1.3: „Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke. und der 
Gruppe GUT betreffend "Umgang mit rechtsextremen Parteien im Kölner Rat" 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen-
den Ratssitzung zu setzen: 
 
Der Beschluss vom 01.07.2014 wird um wesentliche Punkte ergänzt, siehe Änderun-
gen unter „Beschluss“. Es wird der geforderte Umgang auf Extreme aller politischer 
Gruppierungen sowie radikaler religiöser Strömungen erweitert.  
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
 
1. Köln ist eine weltoffene, vielfältige und tolerante Stadt. Menschen vieler Nationali-
täten, Kulturen, Religionen und sexueller Identität sind hier zu Hause. Humanität und 
Solidarität in unserer Demokratie sind Grundwerte, die die Grundlage unseres kom-
munalen Zusammenlebens und Handelns sind. Daher gilt es eindeutig Position zu 
beziehen gegenüber allen nationalistischen, kommunistischen, rassistischen, diskri-
minierenden und fremdenfeindlichen Ideologien und Aktivitäten. Rechtsextreme, 
linksextreme, salafistische und radikal-islamistische Parolen und Positionen dürfen in 
Gremien des Rates und den Bezirksvertretungen kein Gehör finden.  
 
2. Der Kölner Rat spricht sich ausdrücklich dagegen aus, rechtsextremen, linksext-
remen, salafistischen und radikal-islamistischen Gruppierungen und Parteien ein Po-

- 2 - 
 
dium für ihre Inszenierungen zu geben. Es darf mit Vertreterinnen und Vertretern von 
diskriminierenden und menschenverachtenden Positionen keine Diskussion geführt 
werden. Der Rat wendet sich gegen jegliche Normalität im Umgang mit Rechtsext-
remen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten. 
 
3. Der Rat lehnt daher jeden Antrag rechtsextremer, linksextremer, salafistischer und 
radikal islamischer Gruppierungen in seinen Gremien ab. Mit rechtsextremen, links-
extremen, salafistischen und radikal islamistischen Stimmen darf weder eine Perso-
nalentscheidung noch jegliche inhaltliche Forderung durchgesetzt werden. Rechts-
extreme, Linksextreme, Salafisten und radikale Islamisten streben nach öffentlicher 
Aufmerksamkeit und politischem Einfluss. Besonders in der Rolle des „Züngleins an 
der Waage“ sehen sie die Chance, sich zu profilieren. Kurzfristige politische Erfolge 
dürfen deshalb nicht damit erkauft werden, dass die Feinde der Demokratie salonfä-
hig gemacht werden. Es besteht Konsens darüber, dass dieses gemeinsame politi-
sche Grundverständnis und dieses gemeinsame Vorgehen im Umgang mit Rechts-
extremen, Linksextremen, Salafisten und radikalen Islamisten die Basis für eine ge-
meinsame politische Kultur ist.  
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich. 
 
gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (2)

26.03.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
07.04.2020 Hauptausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0431/2020
Typ
AfD Änderungsantrag nach § 13
Datum
01.04.2020
Erstellt
25.03.2020 10:07