V/0584/2006
Öffentliches Grün in Münster Gievenbeck Süd-West südl. Teil
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Anregung 79/2006
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Anregung Nr. 79/2006 Anregung Nr. 79/2006
Beschlussvorlage
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V/0584/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Öffentliches Grün in Münster Gievenbeck Süd-West südl. Teil Wegeverbindung zwischen dem Regenrückhaltebecken und dem Recyclinghof Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 79/2006 Beratungsfolge 10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 79/2006 der Anwohner Lindenbreie 15-29 vom 12.06.2006 wird nicht gefolgt. Die Anregung ist hiermit erledigt. Kosten/Folgekosten Mit dem Festhalten an den bestehenden Planungs- und Baubeschluss sind die bislang entstande- nen Mehrkosten für Stillstandszeiten in Höhe von bis zu 1.500,00 € voraussichtlich von der Stadt Münster zu tragen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 5816.960.5110.5 Bauk. ÖG/KSP Entw. Maßn. Gievenbeck SW südl.Teil 2006 1.500,00 Haushaltsrest Insgesamt: 1.500,00 Gesamtsumme Vorlagen-Nr.: V/0584/2006 Auskunft erteilt: Herr Cramer Ruf: 492 67 38 E-Mail: CramerR@stadt-muenster.de Datum: 21.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0584/2006 Begründung: Informationen zur gültigen Planung der Öffentliche Grünflächen (Teil A): Die Planung und Ausführung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Vorhabenträgers LEG Stand- ort- und Projektentwicklung Essen GmbH entsprechend des am 25.06.2001 abgeschlossenen Durchführungsvertrages durch die Planungsgruppe Rein und wird anschließend an die Stadt Münster übergeben. Der ca. 400 m lange Grünzug verläuft in ost-westlicher Richtung, beginnend vom Bernings Kotten im Osten über die Dieckmannstraße bis zum Regenrückhaltebecken am Ramertsweg im Westen. Die Grünverbindung ist ca. 20 – 25 m breit und ist weitgehend mittig von einer 5 – 10 m breiten Wallhecke mit z. T. älterem Eichenbestand durchzogen. Innerhalb dieser Ost-West-Verbindung ist ein bereits im Bebauungsplan Nr. 411 vorgesehener unbeleuchteter Geh- und Radweg geplant. Der Wegeausbau erfolgt als 2,50 m breiter wasserge- bundener Weg (Material: Dolomit-Sand), der l andschaftlich angepasst und durch die Grünzone geführt wird. Am Regenrückhaltebecken erhält der Weg eine Anbindung an den dort geplanten Asphaltweg, der bis zum Ramertsweg führt. Die Planung wurde durch die Bezirksvertretung Münster-West in der Sitzung vom 01.12.2005 mit der Vorlage V/0928/2005 einstimmig beschlossen. Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 79/2006 Im Bereich der Grundstücke Lindenbreie 15 – 29 (zwischen Kinderspielplatz und Dieckmannstra- ße) verschwenkt der geplante Weg von der Süd- auf die Nordseite der Wallhecke und führt direkt hinter den oben genannten Grundstücken entlang. Die Antragsteller beantragen die Verlegung der Wegetrasse von der Nord- auf die Südseite. Im Folgenden werden die in der Anregung vom 12. Juni 2006 genannten Begründungen zitiert: - Der Weg führt direkt an unseren Wohnzimmern und Gärten vorbei , die nach Süden liegen, während der Weg an der Nordseite des geplanten Wohnkomplexes vor beiführen würde, wenn er auf der Südseite der Baumreihe verlaufen würde. - Durch den Weg hätten die Bewohner der Gartenbreie die Möglichkeit, direkt im Grünen zum Spielplatz, zur Kindertagesstätte und zum Ramertsweg zu gelangen, ansonsten müssten sie an der Autostraße entlang laufen. Auf unserer Seite besteht dieser Bedarf nicht, da wir über die Lindenbreie einen direkten Zugang haben. - Die Gesamtkonzeption des Weges sieht überwiegend einen Verlau f der Wegführung südlich der Wallhecke vor, nur vor unseren Gärten würde sie im nördlichen Bereich verlaufen. Das hat nach unserer Ansicht auch sicherheitsgefährdende Aspekte: - Der Weg würde bis zum frühen Abend im Schatten der Bäume liegen. Das feuchte Laub kann im Herbst, gefrorenes Wasser im Winter Ursache von Unfällen sein. Um das zu vermeiden, wäre wahrscheinlich ein erhöhter Pflegebedarf notwendig. - Die Überquerung des Radweges, der zu Ratio führt, ist bei einer Ände rung der Wegführung vom südlichen Teil der Wallhecke zum nördlichen Teil für Fußgänger, Radfahrer, Jogger, alte und kleine Menschen gefährlich, weil dieser Bereich au fgrund der Hecke nicht einsehbar ist. Der Radweg wird stark benutzt, oft haben Radfahrer ein hohes Tempo – vor allem auch aus der Sicht der kleinen Spielplatzbesucher. - 3 - V/0584/2006 Sachstand der bisherigen Gespräche: In verschiedenen Abstimmungsgesprächen, zuletzt bei einem Ortstermin mit Mitgliedern der Be- zirksvertretung am 12.07.2006, wurde die Sachlage eingehend mit den Anwohnern diskutiert. Als Fazit des Ortstermins wurde das weitere Vorgehen wie folgt vereinbart: 1) Der Vorhabenträger LEG klärt mit dem bisher einzigen Grundstückskäufer auf der Südsei- te, ob dieser mit einer Verlegung des Weges einverstanden ist. (Grundstückseigentümer der weiteren Grundstücke auf der Südseite ist der Vorhabenträger LEG.) 2) Die Verwaltung prüft, ob mit Sicht auf die Kronentraufe auf der Südseite eine Verlegung des Weges möglich ist. Zu 1) Stellungnahme des Vorhabenträgers LEG: Der Vorhabenträger LEG hat per Mail am 18.07.2006 mitgeteilt, dass sowohl der erste Grund- stückskäufer auf der Südseite, als auch die LEG als Eigentümer der weiteren Grundstücke, eine Verlegung der Wegetrasse tolerieren. Die durch die Verlegung des Weges entstehenden Kosten (zusätzliche Baustelleneinrichtung und Planänderung) werden vom Vorhabenträger bis zu einer Höhe von 1.500,00 € übernommen. Weitere Kosten sowie die Kosten für die Baumpflegearbeiten auf der Südseite werden nicht vom Vorhabenträger übernommen. (Für die Baumpflegearbeiten wurden Kosten in Höhe von 1.000,-€ geschätzt.) Zu 2) Stellungnahme der Verwaltung: Wegetrasse auf der Südseite (Variante gemäß Antrag) - Die Eichen sind asymmetrisch gewachsen. Sie sind zur Südseite deutlich stärker ausge- richtet als nach Norden. Die malerisch bis zum Boden reichenden Baumschleppen über- stellen das gesamte zur Verfügung stehende Grundstück. Um den Weg in diesem Bereich auszubauen, muss an den vorhandenen Eichen ein star- ker Rückschnitt erfolgen, bei dem die überhängenden Baumschleppen entfernt und das erforderliche Lichtraumprofil frei geschnitten werden. Es ist insgesamt ein wesentlicher Eingriff in den vorhandenen Baumbestand erforderlich, der aus fachlicher Sicht kritisch zu bewerten ist. In den Folgejahren ist mit erhöhtem Aufwand für Kronenpflege zur Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht zu rechnen. - Bei geradlinigem Verlauf der Geh- und Radw ege im Kreuzungsbereich stoßen beide Rich- tungen ungebremst aufeinander, was zu erhöhtem Unfallrisiko führen kann. - Durch die Verlegung der Wegetrasse auf die Südseite würde sich ein, in der räumlichen Wahrnehmung, unattraktiver Wegeverlauf über mehrere hundert Meter ergeben. Wegetrasse auf der Nordseite (beschlossene Planung) - Die Wegetrasse auf der Nordseite ist im Bebauungsplan als Darstellung in die Planzeich- nug eingegangen. Sie wurde vom Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Münster als in sich schlüssiges Konzept bereits im Zuge des Bauleitverfahrens entwickelt. - Zur Beruhigung des Kreuzungsbereiches der beiden Geh- und Radwege erscheint ein Verschwenken der Wegetrasse sinnvoll, da so zumindest die Nutzer des einen Weges zum Bremsen veranlasst werden. - Auf der Nordseite wird die Wegetrasse lediglich durch die Kronen von zwei Eichen über- stellt. Das benötigte Lichtraumprofil für den geplanten Weg ist bereits vorhanden. Umfang- reiche Rückschnitte werden nicht erforderlich. Für die Zukunft ist in diesem Bereich nur in geringem Umfang mit einer Kronenpflege im - 4 - V/0584/2006 Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu rechnen. - Nur die Bewohner der direkt an dem Grünstreifen liegenden Reihenendhäuser der Garten- breie hätten die Möglichkeit, den Weg von ihrem Grundstück aus zu erreichen. Alle ande- ren Bewohner können ohnehin nur über die Stichstraße und den Gehweg an der Garten- breie (Tempo-30-Zone) den vorhandenen Geh- und Radweg erreichen. - Die Wegetrasse stellt mit seinen Verschwenkungen in der räumlichen Wahrnehmung einen attraktiven, abwechslungsreichen Wegeverlauf dar. Nach eingehender Prüfung der örtlichen Gegebenheiten empfiehlt die Verwaltung, keine Verle- gung der Wegetrasse durchzuführen. Bauzeit: Die Fertigstellung der Wegeverbindung war für das Ende der Sommerferien vorgesehen, da diese Wegeverbindung auch als Weg zum Gymnasium genutzt werden soll. Durch die Anregung der Anwohner wurden die Bauarbeiten an der Wegeverbindung unterbrochen. Die Fertigstellung der Wegeverbindung wird sich somit deutlich verzögern. i.V. gez. Joksch Stadtbaurat V/0584/2006 Anlagen: Anregung Nr. 79/2006 Lageplan Weg Südseite Lageplan Weg Nordseite
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Dieckmannstraße
- Ramertsweg
- Bernings Kotten
- Lindenbreie 15
- Gartenbreie
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0584/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37