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V/0584/2006

Öffentliches Grün in Münster Gievenbeck Süd-West südl. Teil

Vorlage 21.07.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.08.2006, TOP 5.4

Anlage Weg Südseite

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Anregung 79/2006

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Anlage Weg Nordseite

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Beschlussvorlage

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Anregung 79/2006

42 Zeichen

Anregung Nr. 79/2006

Anregung Nr. 79/2006

Beschlussvorlage

8864 Zeichen

V/0584/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentliches Grün in Münster Gievenbeck Süd-West südl. Teil 
Wegeverbindung zwischen dem Regenrückhaltebecken und dem Recyclinghof 
Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 79/2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Anregung gemäß § 24 GO NW Nr. 79/2006 der Anwohner Lindenbreie 15-29 vom 
12.06.2006 wird nicht gefolgt. Die Anregung ist hiermit erledigt.  
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Mit dem Festhalten an den bestehenden Planungs- und Baubeschluss sind die bislang entstande-
nen Mehrkosten für Stillstandszeiten in Höhe von bis zu 1.500,00 € voraussichtlich von der Stadt 
Münster zu tragen.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
 
5816.960.5110.5  
 
Bauk. ÖG/KSP Entw. 
Maßn. Gievenbeck SW 
südl.Teil  
 
2006 
 
 
1.500,00 
 
Haushaltsrest 
 
Insgesamt: 1.500,00 Gesamtsumme 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0584/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Cramer 
Ruf: 
492 67 38 
E-Mail: 
CramerR@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0584/2006 
 
Begründung: 
Informationen zur gültigen Planung der Öffentliche Grünflächen (Teil A): 
Die Planung und Ausführung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Vorhabenträgers LEG Stand-
ort- und Projektentwicklung Essen GmbH entsprechend des am 25.06.2001 abgeschlossenen 
Durchführungsvertrages durch die Planungsgruppe Rein und wird anschließend an die Stadt 
Münster übergeben. 
Der ca. 400 m lange Grünzug verläuft in ost-westlicher Richtung, beginnend vom Bernings Kotten 
im Osten über die Dieckmannstraße bis zum Regenrückhaltebecken am Ramertsweg im Westen. 
Die Grünverbindung ist ca. 20 – 25 m breit und ist weitgehend mittig von einer 5 – 10 m breiten 
Wallhecke mit z. T. älterem Eichenbestand durchzogen. 
Innerhalb dieser Ost-West-Verbindung ist ein bereits im Bebauungsplan Nr. 411 vorgesehener 
unbeleuchteter Geh- und Radweg geplant. Der Wegeausbau erfolgt als 2,50 m breiter wasserge-
bundener Weg (Material: Dolomit-Sand), der l andschaftlich angepasst und durch die Grünzone 
geführt wird. Am Regenrückhaltebecken erhält der Weg eine Anbindung an den dort geplanten 
Asphaltweg, der bis zum Ramertsweg führt. 
Die Planung wurde durch die Bezirksvertretung Münster-West in der Sitzung vom 01.12.2005 mit 
der Vorlage V/0928/2005 einstimmig beschlossen.  
  
 
Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 79/2006
 
Im Bereich der Grundstücke Lindenbreie 15 – 29 (zwischen Kinderspielplatz und Dieckmannstra-
ße) verschwenkt der geplante Weg von der Süd- auf die Nordseite der Wallhecke und führt direkt 
hinter den oben genannten Grundstücken entlang. 
Die Antragsteller beantragen die Verlegung der Wegetrasse von der Nord- auf die Südseite. 
Im Folgenden werden die in der Anregung vom 12. Juni 2006 genannten Begründungen zitiert: 
- Der Weg führt direkt an unseren Wohnzimmern und Gärten vorbei , die nach Süden liegen, 
während der Weg an der Nordseite  des geplanten Wohnkomplexes vor beiführen würde, wenn er auf 
der Südseite der Baumreihe verlaufen würde. 
- Durch den Weg hätten die Bewohner der Gartenbreie die Möglichkeit, direkt im Grünen zum 
Spielplatz, zur Kindertagesstätte und zum Ramertsweg zu gelangen, ansonsten müssten sie an der 
Autostraße entlang laufen. Auf unserer Seite besteht dieser Bedarf nicht, da wir über die Lindenbreie 
einen direkten Zugang haben. 
- Die Gesamtkonzeption des Weges sieht überwiegend einen Verlau f der Wegführung südlich der 
Wallhecke vor, nur vor unseren Gärten würde sie im nördlichen Bereich verlaufen. Das hat nach 
unserer Ansicht auch sicherheitsgefährdende Aspekte: 
 - Der Weg würde bis zum frühen Abend im Schatten  der Bäume liegen. Das feuchte Laub kann im 
Herbst, gefrorenes Wasser im Winter Ursache von Unfällen sein. Um das zu vermeiden, wäre 
wahrscheinlich ein erhöhter Pflegebedarf notwendig. 
 - Die Überquerung des Radweges, der zu Ratio führt, ist bei einer Ände rung der Wegführung vom 
südlichen Teil der Wallhecke zum nördlichen Teil für Fußgänger, Radfahrer, Jogger, alte und 
kleine Menschen gefährlich, weil dieser Bereich au fgrund der Hecke nicht einsehbar ist. Der 
Radweg wird stark benutzt, oft haben Radfahrer ein hohes Tempo – vor allem auch aus der Sicht 
der kleinen Spielplatzbesucher.

- 3 - 
V/0584/2006 
Sachstand der bisherigen Gespräche: 
In verschiedenen Abstimmungsgesprächen, zuletzt bei einem Ortstermin mit Mitgliedern der Be-
zirksvertretung am 12.07.2006, wurde die Sachlage eingehend mit den Anwohnern diskutiert.  
Als Fazit des Ortstermins wurde das weitere Vorgehen wie folgt vereinbart: 
1) Der Vorhabenträger LEG klärt mit dem bisher einzigen Grundstückskäufer auf der Südsei-
te, ob dieser mit einer Verlegung des Weges einverstanden ist. (Grundstückseigentümer 
der weiteren Grundstücke auf der Südseite ist der Vorhabenträger LEG.) 
2) Die Verwaltung prüft, ob mit Sicht auf die Kronentraufe auf der Südseite eine Verlegung 
des Weges möglich ist. 
 
Zu 1) Stellungnahme des Vorhabenträgers LEG:
 
Der Vorhabenträger LEG hat per Mail am 18.07.2006 mitgeteilt, dass sowohl der erste Grund-
stückskäufer auf der Südseite, als auch die LEG als Eigentümer der weiteren Grundstücke, eine 
Verlegung der Wegetrasse tolerieren. Die durch die Verlegung des Weges entstehenden Kosten 
(zusätzliche Baustelleneinrichtung und Planänderung) werden vom Vorhabenträger bis zu einer 
Höhe von 1.500,00 € übernommen. 
Weitere Kosten sowie die Kosten für die Baumpflegearbeiten auf der Südseite werden nicht vom 
Vorhabenträger übernommen. (Für die Baumpflegearbeiten wurden Kosten in Höhe von  
1.000,-€ geschätzt.) 
 
Zu 2) Stellungnahme der Verwaltung:
 
Wegetrasse auf der Südseite (Variante gemäß Antrag) 
- Die Eichen sind asymmetrisch gewachsen. Sie sind zur Südseite deutlich stärker ausge-
richtet als nach Norden. Die malerisch bis zum Boden reichenden Baumschleppen über-
stellen das gesamte zur Verfügung stehende Grundstück. 
Um den Weg in diesem Bereich auszubauen, muss an den vorhandenen Eichen ein star-
ker Rückschnitt erfolgen, bei dem die überhängenden Baumschleppen entfernt und das 
erforderliche Lichtraumprofil frei geschnitten werden. Es ist insgesamt ein  wesentlicher 
Eingriff in den vorhandenen Baumbestand erforderlich, der aus fachlicher Sicht kritisch zu 
bewerten ist.  
In den Folgejahren ist mit erhöhtem Aufwand für Kronenpflege zur Gewährleistung der 
Verkehrssicherheitspflicht zu rechnen. 
- Bei geradlinigem Verlauf der Geh- und Radw ege im Kreuzungsbereich stoßen beide Rich-
tungen ungebremst aufeinander, was zu erhöhtem Unfallrisiko führen kann.  
- Durch die Verlegung der Wegetrasse auf die Südseite würde sich ein, in der räumlichen 
Wahrnehmung, unattraktiver Wegeverlauf über mehrere hundert Meter ergeben. 
 
Wegetrasse auf der Nordseite (beschlossene Planung)
 
- Die Wegetrasse auf der Nordseite ist im Bebauungsplan als Darstellung in die Planzeich-
nug eingegangen. Sie wurde vom Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Münster 
als in sich schlüssiges Konzept bereits im Zuge des Bauleitverfahrens entwickelt. 
- Zur Beruhigung des Kreuzungsbereiches der beiden Geh- und Radwege erscheint ein 
Verschwenken der Wegetrasse sinnvoll, da so zumindest die Nutzer des einen Weges 
zum Bremsen veranlasst werden. 
- Auf der Nordseite wird die Wegetrasse lediglich durch die Kronen von zwei Eichen über-
stellt. Das benötigte Lichtraumprofil für den geplanten Weg ist bereits vorhanden. Umfang-
reiche Rückschnitte werden nicht erforderlich.  
Für die Zukunft ist in diesem Bereich nur in geringem Umfang mit einer Kronenpflege im

- 4 - 
V/0584/2006 
Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu rechnen. 
- Nur die Bewohner der direkt an dem Grünstreifen liegenden Reihenendhäuser der Garten-
breie hätten die Möglichkeit, den Weg von ihrem Grundstück aus zu erreichen. Alle ande-
ren Bewohner können ohnehin nur über die Stichstraße und den Gehweg an der Garten-
breie (Tempo-30-Zone) den vorhandenen Geh- und Radweg erreichen. 
- Die Wegetrasse stellt mit seinen Verschwenkungen in der räumlichen Wahrnehmung einen 
attraktiven, abwechslungsreichen Wegeverlauf dar. 
  
 
Nach eingehender Prüfung der örtlichen Gegebenheiten empfiehlt die Verwaltung, keine Verle-
gung der Wegetrasse durchzuführen. 
 
Bauzeit:
 
Die Fertigstellung der Wegeverbindung war für das Ende der Sommerferien vorgesehen, da diese 
Wegeverbindung auch als Weg zum Gymnasium genutzt werden soll. 
Durch die Anregung der Anwohner wurden die Bauarbeiten an der Wegeverbindung unterbrochen. 
Die Fertigstellung der Wegeverbindung wird sich somit deutlich verzögern. 
 
i.V.      
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
V/0584/2006 
 
 
Anlagen: 
Anregung Nr. 79/2006 
Lageplan Weg Südseite 
Lageplan Weg Nordseite

Beratungsverlauf (1)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dieckmannstraße
  • Ramertsweg
  • Bernings Kotten
  • Lindenbreie 15
  • Gartenbreie

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0584/2006
Typ
Vorlage
Datum
21.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37